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1. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 160

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 160 — Sorge für Kunst und Wissenschaft. Eine glänzende Lichtseite der Regierung Friedrich Wilhelms Iv. bildet seine Sorge für Kunst und Wissenschaft. Der König, selbst ein Kunstkenner, erwarb sich auf diesem Gebiete hohe Verdienste. Zur Hebung der Malerei entstanden in Berlin und Düsseldorf tüchtige Malerschulen mit den trefflichsten Künstlern, und bald konnte man sich an den ausgezeichneten Leistungen dieser Schulen erfreuen?) Die Werke der Baukunst zogen den König mächtig an. Das königliche Schloß in Berlin wurde erweitert und verschönert; die Schloßkapelle, „das neue Museum" und das prächtige Opernhaus entstanden. Das großartige Krankenhaus „Bethanien" zeigte, daß Friedrich Wilhelm Iv. auch ein König der Armen sein wollte. Eine große Zahl oon Gotteshäusern (300) ließ er neu errichten, 130 verfallene wurden wiederhergestellt. Zum Weiterbau des Kölner Domes gab er alljährlich 150 000 Mark. Die Stam m-lmrg der Hohenzollern in Schwaben erhob sich herrlich aus ihreu Trümmern; auch die Erhaltung und Wiederherstellung des alten Schlosses der deutschen Ordensritter, der Marienburg, ist dem kunstsinnigen Könige zu verdanken?) Nicht minder ehrte er die Wissenschaften. Zur Pflege derselbe» zog er eine ganze Reihe von Gelehrten und Dichtern nach Berlin. Jedes Talent erfreute sich seiner Unterstützung; ältere Gelehrte und Künstler bedachte seine milde Hand mit Schenkungen, um sie vor Mangel zu bewahren?) Auch die Förderung der Volksbildung J) Der König berief nach Berlin den größten deutschen Meister der Malerei, Peter oon Cornelius (geb. zu Düsseldorf 1783), und seinen größten Schüler, Wilhelm von Kaulbach (geb. zu Arolsen 1804). Unter Leitung von Cornelius entstanden die herrliche« Freskogemälde in der Vorhalle des Schinkelschen (alten) Museums; Kaulbach ist der Schöpfer der berühmten symbolischen Welthistorien-bilder im Treppenhause des neuert Museums. Von anderen berühmten Malern dieser Schule seien genannt Adolf Menzel, Karl Begas, Ernst Deger, der die Kapelle des Schlosses Stolzenfels bei Koblenz mit Freskogemälden zierte, Wilhelm von Schadow, Ednard Hildebrandt. 2) Auch die Musik liebte der vielseitig gebildete König. Die Namen der von ihm als General-Musikdirektoren angestellten Künstler Giaeomo Meyerbeer und Felix Mendelssohn-Bartholdy haben in der Musikgeschichte einen guten Klang. — Auf dem Gebiete der Skulptur leistete besonders Christian Rauch (geb. 1777 zu Arolsen) Unsterbliches. Von seiner Meisterhand rühren die Grabdenkmäler der Königin Luise (unter Friedrich Wilhelm Iii. geschaffen) und Friedrich Wilhelms Iii. im Mausoleum zu Charlottenburg. Vor dem Palais des verstorbenen Kaisers Wilhelm erhebt sich Rauchs gewaltigstes Werk, das Denkmal Friedrichs des Großen, der auf seinem Pferde fitzt und auf den Palast seiner Nachfolger herabblickt, umgeben von seinen Feldherrn und Staatsmännern, die ihm mit Schwert und Feder treu zur Seite gestanden habett.^ Von den Schülern Rauchs nennen wir Friedrich Drake, den Schöpfer des Standbildes Friedrich Wilhelms Iii. im Tiergarten, August Kiß, Albert Wolff und Gustav Bläser. S) Es ist das unbestrittene Verdienst Friedrich Wilhelms Iv., Preußen zu einem Hauptsitze der Wissenschaft in Europa erhoben zu haben. Für alle Zweige der Wissenschaft suchte er berühmte Gelehrte zu gewinnen oder festzuhalten. Da wirkte und lehrte u. a. der große Naturgelehrte Alexander von Humboldt, der Begründer der neuen geographischen Wissenschaft Karl Ritter, der berühmte Historiker Leopold von Ranke mit Fr. von Raumer, Droysen, Menzel, Giefe-brecht, Mommsen, der große Physiker Helmholtz, der Erfinder des Augenspiegels, der Astronom Enke, die Brüder Jakob und Wilhelm Grimm, welche mit Franz Bopp und August Pott die Grünver der vergleichenden Sprachforschung wurden. —

2. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 19

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 19 — samkeit, tilgte er die Schulden seines Vaters in wenigen Jahren?) Dann kennzeichnete er feine Regierung durch segensreiche Einrichtungen. Die geistige Bildung feiner Unterthanen sortierte er durch Gründung des Gymnasiums „zum grauen Kloster" in Berlin (1574). Die Frankfurter Hochschule uahm durch seine Unterstützung mächtigen Aufschwung. Auch der Adel hatte mehr und mehr seine Gesinnung gewechselt.' Um sich zu nützlichen Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft auszubilden, pflegten die Adeligen besonders die Wissenschaften. Auf den italienischen Hochschulen, wo viele von ihnen studierten, ging das Sprichwort: „Er ist fleißig wie ein Deutscher von Adel." Der Wohlstand des Landes hob sich in ungeahnter Weise, und die Bevölkerung wuchs zusehends. Niederländische Ansiedler ließen sich in den Weichselniederungen, in Krossen, Züllichau und Sommerfeld nieder und verpflanzten ihre Erwerbszweige in die neue Heimat. Johann Georg starb 1598 im 73. Lebensjahre. Kurfürst Joachim Friedrich. 1598—1608. Wahlspruch: Die Furcht Gottes ist der Weisheit Ansang. Da Johann Georg wieder eine Teilung des Landes beschlossen hatte, begann die Regierung Joachim Friedrichs mit Schwierigkeiten. Er brachte aber schon im ersten Jahre den „Hausvertrag voll Gera" zustande, durch welchen seine beiden Stiefbrüder (Christian und Joachim Ernst) zu Erben des kinderlosen Markgrafen Georg Friedrich von Ansbach-Bayreuth eingesetzt wurden; die Mark Brandenburg sollte dagegen stets ungeteilt in der kurfürstlichen Linie der Hohenzollern nach dem Rechte der Erstgeburt forterben. Auch das Herzogtum Jägerndorf in Schlesien, das die fränkischen Hohenzollern durch Kauf erworben hatten, erbte Kurfürst Joachim Friedrich nach dem Tode des Markgrafen Georg Friedrich. Er verlieh es seinem jüngeren Sohne Johann Georg unter der Bedingung, daß es nach dem Aus-sterben von dessen Nachkommen an Brandenburg zurückkommen sollte. Friedrich der Große machte diese Erbansprüche später mit Erfolg geltend. Zur geordneten Verwaltung des Staates fetzte Joachim Friedrich das erste Staatsministerium ein, den „Geheimen Sta atsrat" (1605). Für Ausbildung der Jngend sorgte er durch Gründung eines Gymnasiums zu Joachimsthal (1607), das später uach Berlin verlegt wurde. In dieser Anstalt erhielten 120 Zöglinge adeliger und bürgerlicher Herkunft freie Beköstigung und unentgeltliche Ausbildung zum Staatsdienste. Die Aussichten auf Preußen gestalteten sich immer günstiger. Da der Herzog Albrecht Friedrich von Preußen gemütskrank war, übertrug der König von Polen die vormundschaftliche Regierung in *) In seinem Streben, möglichst rasch geordnete Verhältnisse herbeizuführen, ging er bisweilen zu weit. Sofort nach seinem Regierungsantritte ließ er mehrere der vornehmsten Räte seines Vaters verhaften. Ein trauriges Ende fand der jüdische Münzmeister Lippold. Nachdem die Folter ihm das unglaubliche Geständnis ausgepreßt hatte, den Kurfürsten Joachim Ii. durch Zaubertränke vergiftet zu haben, starb er des Martertodes. Seine Glaubensgenossen wurden sämtlich des Landes verwiesen. 2*

3. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 118

1899 - Wiesbaden : Behrend
- 118 — die wenige Jahre später zur Rettung des Vaterlandes von ihm gebracht wurden. x) Steins Entlassung. Leider konnte Stein sein Werk nicht voll-enden; denn gegen ihn richtete sich bald der ganze Haß Napoleons. Ein Brief Steins, worin derselbe aus die Möglichkeit hinwies, daß es mit Frankreich bald zuin Bruch kommen könne, wurde von Napoleons Spähern aufgefangen. Nun verlangte der Gewalthaber, daß Stein entlassen werde. Er nannte ihn einen Verräter an der französischen Nation und befahl, ihn zu verhaften. Damit dem schwer bedrängten Lande nicht noch weitere Verlegenheiten bereitet würden, reichte Stein selbst seine Entlassung ein. Das kraftlose Preußen mußte sich fügen; mit den ehrendsten Beweisen der Anerkennung entließ ihn der König (Januar 1809). Sein Nachfolger, Graf Hardenberg, führte aber die Neugestaltung des Staates in demselben Sinne glücklich weiter.2) Die allgemeine Wehrpflicht. Die Neuordnung des Heeres unternahm der Kriegsminister Scharnhorst. Gebhard David Scharnhorst war ein hannoverscher Bauernsohn. Weil der Knabe Scharnhorst große Freude an militärischen Übungen hatte, nahm ihn der Graf Wilhelm von Schaumburg in die bückeburgische Militärschule auf. Wegen seiner ausgezeichneten Kenntnisse wurde er später Lehrer an der Kriegsschule zu Hannover und kam dann tu preußische Dienste. In Berlin hielt er Aufseher erregende Vorlesungen für Offiziere, um sie mit der durch Napoleon aufgekommenen neuen Kriegsführung vertraut zu machen, und wurde vom Könige in den Adelsstand J) Auch die obere Staatsverwaltung ordnete der König auf Steins Rat ganz neu. Die Kabinettsregierung wurde beseitigt; alle Zweige der Verwaltung vereinigten sich im Ministerium. An Stelle der besonderen Minister für die einzelnen Provinzen traten fünf Fachminister (für das Innere, die Finanzen, das Auswärtige, den Krieg und die Justiz). Die einzelnen Provinzen erhielten statt der Kriegs- und Domänenkammern „Regierungen" mit mehreren Abteilungen für die innere Verwaltung, die Domänen und Finanzen. Am 24. November 1808 bestätigte der König „die veränderte Verfassung der obersten Verwaltungsbehörden". Diese Verordnung bildete den Kern, aus dem sich fast alles entwickelt hat, was seit jener Zeit die Verwaltung in Preußen auszeichnet. 2) Auch die Staatsmänner von Schrotter, Stägemann, Niebuhr, von Alten-stein und von Schön arbeiteten in Steins Geiste fort. Stein selbst blieb fortwährend mit ihnen in geistigem Verkebr, hatte sogar eine geheime Zusammenkunft mit seinem Nachfolger, um ihn ganz in seine weiteren Ideen über die Staatsreform einzuweihen. So wurden alle bisherigen Steuerbefreiungen (des Gutsadels und mancher Städte), alle Natural-, Brot-, Korn- und Furagelieferungsverpflichtungen, sowie alle Vorspannspflichten aufgehoben. Es herrschte vollständige Gewerbefreiheit. Um die notwendigen neuen Mittel zu gewinnen, sollten die Klöster und geistlichen Stifte mit Ausnahme derjenigen, welche zur Erhaltung der Pfarreien, Schulen und frommen Stiftungen erforderlich waren, eingezogen werden. Eine Gestndeordnung verbesserte die Lage der dienenden Klaffen. Durch ein Edikt vom 11. März 1812 erhielten auch die Juden, die bisher nur als Fremde geduldet waren, staatsbürgerliche Rechte. — „Der Staat muß durch geistige Kräfte ersetzen, was er an physischen verloren hat." äußerte der König gegenüber einer Deputation Hallescher Professoren, welche statt der durch den Tilsiter Frieden verloren gegangenen Universität Halle die Gründung einer Hochschule in Berlin anregten. Auf Drängen des edlen Wilhelm von Humboldt, der an der Spitze des Unterrichtswesens stand, errichtete der König in bicfem Sinne die nach ihm benannte Friebrich-Wilhelms-Un'versität in Berlin, die am 3. August 1811 eingeweiht und balb mit hervorragenben Geistesgelehrten (Fichte, Schletermacher, Saviguy, Beyme u. a.) besetzt würde. Die ganz darniederliegende Universität Frankfurt a. d. Ober verlegte der König nach Breslau und ließ sie bebeutenb erweitern.

4. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 176

1888 - Habelschwerdt : Franke
176 1305 seinen Sitz nach Avignon verlegte („babylonische Gefangenschaft" 1305—77) und die Päpste ihren Einfluß auf die politischen Berhält-nisse in Deutschland verloren. 2. Er strebte nach Vergrößerung seiner Hausmacht. Doch vergebens suchte er Holland und Thüringen zu gewinnen. Böhmen kam vorübergehend in seine Gewalt. Albrecht wurde von seinem Neffen Johann Parricida 1308 ermordet. Historisches über die Kämpfe in der Schweiz. In den sogenannten Waldstätten Schwyz, Uri, Unterwalden hatte sich ein freier Bauernstand erhalten. Seit dem 12. Jahrhunderte hatten jedoch die Grafen von Habsburg Vogteirechte in diesen Landgemeinden erworben. Aber der Freiheitssinn der Bevölkerung stellte sich ihnen entgegen, und Friedrich Ii. stellte die Reichsunmittelbarkeit wieder her. Zwar wußte Rudols von Habsburg die alten Vogteirechte wiederzugewinnen, aber nach seinem Tode traten die Waldstätte zu einer Eidgenossenschaft zusammen, deren Freiheiten Adolf von Nassau und Albrecht anerkannten. (Sagen von dem Drucke der österreichischen Vögte, vom Schwure auf dem Rütli, von Tell.) Iv. Heinrich Vii. von Luxemburg, 1308—1313. Er war ein Lehnsträger der französischen Krone und wurde vou der geistlichen Partei gewählt. 1. Gründung einer Hausmacht. In Böhmen hatte sich eine mit der Regierung des Königs (Heinrich von Kärnthen) unzufriedene Adelspartei gebildet, welche Heinrich Vii. die Krone anbot. Dieser belehnte damit seinen eigenen Sohn Johann, den er mit einer böhmischen Prinzessin vermählte. 2. Sein Zug nach Italien. Bon den romantischen Jdecen des Rittertums durchdrungen, begeisterte sich Heinrich noch einmal für die mit der deutschen Krone sich verbindende Anschauung von der Herrschaft der Welt. Daher unternahm er einen Zng nach Italien, um dort das kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Bon den italienischen Patrioten, besonders von dem Dichter Dante Alighieri, begrüßt, erwarb er iu Mailand die lombardische Krone und stellte auch die Kaiserwürde nach 62jähriger Unterbrechung wieder her, 1312. Aber er konnte die Guelfeu, mit welchem Namen jetzt die republikanische Partei bezeichnet wurde, nicht unterwerfen, und als er sich zu einem Feldzuge gegen Neapel rüstete, starb er. V. Ariedrich von Österreich, 1314—1330, und Ludwig

5. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 297

1888 - Habelschwerdt : Franke
297 Justizpflege vorzunehmen, deren Resultat „das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten" (von v. Carmer und Snarez bearbeitet) ist, dessen Veröffentlichung (1794) Friedrich nicht mehr erlebte. F. Kirche, Wissenschaft und Kunst. a) Der Gang seiner eigenen Bildung und der Geist des Jahrhunderts hatten Friedrich dahin geführt, sich von der Konfession loszulösen und den Grundsatz religiöser Duldung zur vollsten Geltung zu bringen. Das kirchliche Lcbm erfuhr daher bei seiner Hinneigung zur französischen Aufklärung keine besondere Anregung. b) Den hohen Schulen bewies er nur so viel Aufmerksamkeit, als die Stellung eines Fürsten es nötig machte. Er stellte die „Akademie der Wissenschaften" wieder her und gewann für sie Wolff und Maupertuis. Die unbedingte Denkfreiheit, welche der König gestattete, gaben den Wissenschaften eine große Anregung. Friedrich selbst fand seine Erholung in dem geistreichen Verkehre mit französischen Gelehrten (d'argens, Voltaire). Obgleich er bei seiner Vorliebe für das Französische der deutschen Litteratur, die freilich damals noch daniederlag, nicht günstig gesinnt war, so hat er doch durch seine Thaten zur Anregung der Geister in Deutschland wesentlich beigetragen. Die Volksschule verdankt dem Könige die Einrichtung von Lehrerseminaren und das „General-Landschul-Reglemeut" (1763). c) Große Summen verwandte der König auf Bauten, die zwar nicht immer Kunstwerke waren, aber doch Berlin den Charakter einer europäischen Hauptstadt gaben (Opernhaus, Akademie, Hedwigskirche, Dom). In Potsdam baute sich Friedrich das prächtige Schloß Sanssouci. 6. Auswärtige Angelegenheiten in der letzten Halste seiner Regierung. A. Tiic erste Teilung Polens, 1772. a) Polen. Hier war auf August Ii., den Starken, sein Sohn August Iii., 1733—1763, gefolgt, der die Auslösung des Reiches nicht aufhalten konnte. Die Ursachen des schon im 17. Jahrhunderte vorauszusehenden Verfalls waren: der Mangel jeder staatlichen Ordnung, das Daniederliegen des Mittelstandes, der Stumpfsinn des niederen Volkes, das von den herrschenden Ständen ausgepreßt wurde und auch nicht das geringste Bildungsbedürfnis fühlte.

6. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 159

1888 - Habelschwerdt : Franke
159 a) Sorge für Wissenschaft und Kunst. Schon im Jahre 1224 hatte Friedrich zu Neapel eine glänzend ausgestattete Universität gegründet. Er begünstigte Gelehrte und Studenten, sammelte Klassiker, legte Tiergärten an und ließ Nachgrabungen nach alten Kunstwerken anstellen; an seinem Hose zu Palermo sammelten sich Philosophen, Dichter und Künstler. b) Rechtspflege. Sein Streben war, ein Recht zu schaffen und aus den verschiedenen Stämmen ein Volk zu bilden. Das Gesetzbuch, von Petrus a Vineis versaßt, enthielt Bestimmungen über Ärzte, Apotheker, über Handel, Gewerbe und Ackerbau. Der Grundgedanke aber war der Absolutismus, der die Rechte der Städte, des Adels und die Selbständigkeit der Kirche beschränkte. 5. Der Kaiser in Deutschland, 1233—36. Hier war der thatkräftige Reichsverweser Engelbert von Köln ermordet worden, und König Heinrich, von seinem bisherigen Ratgeber befreit und nach Unabhängigkeit vom Vater strebend, nahm den Städten gegenüber, in denen sich demokratische Elemente regten, eine schwankende Stellung ein. Daher waren schon auf den Reichstagen zu Worms und Ravenna 1231 die Freiheiten der geistlichen Fürsten zu Ungunsten der Städte erweitert worden, und als Heinrich seine Politik nicht ausgab, ward er nach Apulien gebracht, wo er nach langer Gefangenschaft starb. Auf einem glänzenden Reichstage zu Mainz wurde nun Friedrichs zweiter Sohn Konrad zum Nachfolger bestimmt und ein Reichsgesetz erlassen, das vorzüglich den Landfrieden und das Gerichtswesen betraf. Der Kaiser stand jetzt auf der Höhe seines Glückes. 6. Streit mit den Lombarden und dem Papste, 1236—50. a) Ursachen. Friedrich wollte über die Lombarden ebenso wie über Sizilien seine unmittelbare Herrschaft geltend machen und hatte auf den Reichstag von Ravenna die lombardischen Städte vergeblich eingeladen; vielmehr hatten diese, um die Absichten des Kaisers zu durchkreuzen, den alten Bund erneuert. Der Papst war ungehalten, daß der Kaiser bei der Ordnung Siziliens sich Eingriffe in die Freiheiten der Kirche erlaubt hatte, und hatte auch die Überzeugung, daß nach dem Falle der Lombardei die Freiheit der Kurie bedroht sei. Die Lombarden wurden darum die natürlichen Bundesgenossen des Papstes. b) Der Kampf. Friedrich eröffnete den Kampf mit dem

7. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 251

1888 - Habelschwerdt : Franke
__251 zahlt werden, wovon 8 Pfennige in die kurfürstliche, 4 Pfennige in die städtischen Kassen flössen. Die Stadt Stendal, welche sich der Einführung der Steuer widersetzte, wurde ihrer Privilegien beraubt. 2. Wissenschaftliche Bestrebungen. Aus dem Reichstage zu Worms, 1495, war den Fürsten seitens des Kaisers die Anregung gegeben worden, Universitäten zu errichten. Johann legte, unterstützt von dem Arzte Pistoris, in Frankfurt a. d. Oder den Grund zu einer solchen. In Stendal errichtete er die erste Buchdruckerei der Mark, in Berlin die erste Apotheke. 3. Erwerbungen. Die große Sparsamkeit des Kurfürsten machte es ihm möglich, 1490 die Herrschaft Zossen, die früher zur Lausitz gehörte, zu kaufen. V. Joachim I. Nestor, 1499—1535. Obgleich er erst 15 Jahre alt war, besaß er doch eine so ungewöhnliche geistige Reife, daß er die Regierung selbständig antreten konnte. 1. Rechtspflege. a) Die durch Mißwachs in den letzten Jahren des vorigen Kurfürsten hervorgerufene Not unter dem Adel, sowie die noch immer vorhandene Neigung zum „Stegreifreiten" ließen bei der Jugend des Kurfürsten das Raubritterwesen noch einmal aufleben. Joachim aber ergriff ernste Maßregeln dagegen und bestrafte in einem Jahre 70 Übelthäter, darunter viele vom Adel, mit dem Tode. b) In gleicher Weise glaubte Joachim der Gerechtigkeit Genüge zu leisten, als er 1510 eine Verfolgung der Juden veranstaltete, die der Entweihung von Hostien beschuldigt wurden. c) Um der Mangelhaftigkeit in der Rechtspflege abzuhelfen, gründete der Kurfürst 1516 das Kammergericht, das viermal im Jahre, zu Köln und zu Tangermünde, 'zusammentrat. Auch für das Familien- und Erbrecht führte er gleiche Normen durch die Constitutio Joachimica ein. 2. Verwaltung. a) Einen gleich praktischen Blick zeigte Joachim in der sogenannten Reformation der Städte (1515), die nach dem Verluste ihrer Selbständigkeit sehr herabgekommen waren. Es wurde ein Grundgesetz für die städtische Verwaltung bekannt gemacht, das alles betras, was den Wohlstand der Städte bezweckte.

8. Frauengestalten - S. uncounted

1898 - Wiesbaden : Behrend
Geometrisches Figurenspiel. Holzmodelle mit 10 Papptafeln und , erklärendem Terte in eleg. Karton, 3. Aufl. (Leipzig, Paul Ehrlich.) Pr. 1,50 Mk. Rechenbuch für Volksschulen in 3 Heften, für Unter-, Mittel- und Oberstufe. 76, 72 u. 60 S. (Leipzig, Klinkhardt.) Pr. ä 0,25 Mk. Das bürgerliche Rechnen mit vollstänbiger Lösung der Aufgaben. 150 <3. (Leipzig, Merseburger.) Pr. 1,40 Mk. Aufgabensammlung zum bürgerlichen Rechnen, besonbers für Fort-bilbungs- und Mittelschulen und Oberklassen der Volksschulen. 48 S., 2. Aufl. (Leipzig, Merseburger.) Pr. 0,25 Mk. Die Darstellungssormen im Rechnen nebst rnethobischen Anbeutungen und mit Berücksichtigung von Auswahl und Anordnung des Lehrstoffes für die verschiedenen Unterrichtsstusen. Xii u. 103 S. (Wiesbadeu, Behreud.) Pr. 1,60 Mk. Mathematische Kurzweil. 333 Ausgaben, Kunststücke, geistanregende Spiele, verfängliche Schlüffe, Scherze re. aus der Zahlen- und Formenlehre. Vi u. 120 S. eleg. geb., 4. Aufl. (Leipzig, Klinkhardt.) Pr. 1,50 Mk. Der praktische Geschäftsmann oder das Wichtigste aus der Praxis des Geschästslebeus. I. Vom Gelbe, Ii. Wertpapiere, Iii. Banken, Iv. Wechsellehre, V. Gewerbliche Buchführung, Vi. Kaufmännisches Rechnen, Vii. Verkehrswesen, Viii. Geschäftliche Korre-fpoubeuz, Ix. Geschäftsaufsätze, X. Anhang. Xv u. 319 S. .(Leipzig, Merseburger.) Pr. 2 Mk. Gesetzeskunde. Die Verfassung, Gesetzgebung und Verwaltung des beutscheu Reiches und Einzelstaates allgemein faßlich bargestellt. Xxviii u. 500 S. (Leipzig, Hahn.) Pr. 4 Mk. Gesetzeskunde in Verbindung mit Volkswirtschaftslehre als Unterrichtsdisziplin. Pädag. Zeit- und Streitfragen Ii. Bd., 3. Hft. 96 S. (Wiesbaden, Behrend.) Pr. 1 Mk. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre. Zum Gebrauche für Fortbildungsschulen_ und in höheren Lehranstalten. Xxii u. 182 S., 2. Aufl. (Wiesbaden, Behrend.) Pr- 1/80 Mk. Gesetz über die eingeschriebenen Hilfskaffen mit Erläuterungen und Anmerkungen und Anleitung zur Buchführung für diese Kassen. 48 S., 2. Aufl. (Leipzig, Leopold u. Bär.) Pr. 0,60 Mk. Sprechen Sie Deutsch? Praktisches Hand- und Hilfsbuch zur Erlernung eines richtigen Deutsch in Sprache und Schrift. Viii u. 160 S. (Leipzig, E. A. Kochs Verl.) Pr. 2 Mk. Echo der deutschen Umgangssprache. Ekko af tysk Talesprog. For Danske og Norske. — Aus der Kinderwelt. — 96 Sider. (Leipzig, Rud. Giegler.) Pr. 1 Krone. Druck von K. Schwab, Wiesbaden.

9. Frauengestalten - S. 2

1898 - Wiesbaden : Behrend
verabredet und die Vollziehung auf später anberaumt, d. H. sie ward ihm zum Weibe nur „gelobt". Das Weib des Germanen war nicht nur die Gattin, nicht nur die Herrin des Hauses und Erzieherin der Kinder, sie war auch seine Vertraute und Genossin selbst bei der männlichsten Arbeit. Die Geschenke, welche der Mann ihr zum Gelöbnis gab, waren symbolische Zeichen, daß sie mit ihm über den Heerden walten würde und als seine Begleiterin an der Feldarbeit teilnehmen, ja, daß sie ihm auf dem Kriegspfade folgen würde, in der Schlacht seinen Eifer zu stählen, seine Wunden zu rühmen, nach seinem Tode ihn zu bestatten und vielleicht zu rächen. In diesem Sinne haben die alten Deutschen, und zwar sie allem, den Frauen mit Vorliebe Namen gegeben, welche auf Kampf und Schlacht deuten. Von den Blumennamen der Inder und den Schmucknamen der Griechen, welche Glanz und Schönheit des Weibes bezeichnen, ist unter den Deutschen wenig zu finden. Speerlieb, Kampfwalterin, Wolfstrant, Gerlinde das sind die Namen ihrer Frauen. Bei der Vermählung oder bei dem Vollzüge der obengenannten Rechtshandlung bestaudeu mancherlei symbolische Gebräuche. So wurde der Braut, die bisher ihr Haar frei wachsen lassen durfte — während den Söhnen, so lange sie sich in der Gewalt des Vaters befanden solches nicht erlaubt war — und es in Zöpfen geflochten oder in wallenden Locken herabhing, aufgebunden, wohl zum Zeichen, daß die Freiheit, die sie bisher genossen, nun zu Ende sei. An den Gürtel befestigte man ihr den Schlüsselbund; sie sollte vou nun an die Kisten und Kasten des Mannes in Verwahrung nehmen. Dem Bräutigam wurde vom Vater, Bruder oder Vormund der Braut ein bloßes Schwert überreicht; dadurch wurde augedeutet, daß derselbe fortan ihr Herr und Beschützer sei. Und damit sie sich immer erinnere, daß sie nm Ringe (Geld) ersauft und daß ihr Wandel nach dem Willen des Mannes sich zu richten habe, bekleidete der Bräutigam eilten Finger der Braut mit einem Ringe und ihre Füße mit Schuhen. Zuletzt wurde der Braut noch ein Hammer in den Schoos; gelegt, (die Waffe der Donnergottes) zum Zeichen, daß denjenigen, welcher den Kauf und die Treue brechen würde, der strafende Blitz des Donnergottes treffen sollte, denn die Heiligkeit der Ehe wurde mit der größten Strenge aufrecht erhalten und Untreue der Frau aufs härteste bestraft. Der Mann jagte die untreue Frau, nachdem er sie ihrer Haare beraubt hatte, in Gegenwart ihrer Verwandten aus dem Hause und peitschte sie dnrch den ganzen Ort. Doch kamen Fälle der Untreue so gut wie gar nicht vor. Im Hause war die Frau die Herrin, und sie führte über das ganze Hauswesen die Aufsicht. Unter ihr standen die Knechte und Mägde, denen sie ihre Arbeiten zuwies; sie besorgte mit Hilfe der

10. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. V

1894 - Gotha : Behrend
Vorwort. Y nötige Raum wäre auch zu schaffen; so durch umfaffendere Be- thätigung des Konzentrationsgedankens und Beschränkung der Systematisierung des Unterrichtsstoffes. Man verschone ferner die Schüler mit allem Ballast, der nur zu oft im Banne ver- alteter Gewohnheiten mitgeführt wird; noch mehr: man bringe nicht schon Dinge in höhere Schulen, die den Universitäten oder überhaupt dem Fachstudium zu überlaffen sind; so möchte man wirklich glauben, als ob alle Schüler der Gymnasien einst klassische Philologen zu werden beabsichtigten. Von so vielein, im umfaffendsten Sinne des Worts, hört die deutsche Jugend in den Schulen, aber nie hört sie etwas vom Rechte und der ein- fachsten Benutzung der Rechtsordnung. Ja, die Gesetzgebung der Spartaner und Athener, die Staatsentwickelung bei den Römern, die Handelsbeziehungen der Phönizier, die kennt sie genau; der Obertertianer des Gymnasiums muß die 1ez68 Liciniae vom Jahre 376 v. Chr. im Geschichtsunterrichte aus- wendig lernen, aber von den heimischen Rechten, von den Grund- zügen unseres Staats- und Verwaltungsrechtes, von dem Be- hördenwesen unseres Vaterlandes, da geht unserer Jugend alles Verständnis ab. Deshalb klagt der große Staatsrechtslehrer Bluntschli. er, wie auch andere Universitätslehrer, habe immer wieder die Erfahrung gemacht, daß Studierende aus anderen Nationen gewöhnlich bester vorbereitet seien, um den modernen Staat ju begreifen, und meist ein lebhafteres Jntereffe an staatswiffenschaftlichen Studien hätten, als die Mehrzahl der deutschen Studenten. Um die politische Bildung des Volkes, an der es zur Stunde noch gar sehr in Deutschland fehle, zu fördern, verfaßte er seine „Deutsche Staatslehre für Gebildete", zu deren Verständnis seiner Ansicht nach „eine Durchschnitts- bildung, wie sie unsere Einjährig-Freiwilligen besitzen, völlig ausreicht". 2 Es kann hier nicht unsere Ausgabe sein, die Notwendigkeit des Unterrichts in den beiden erwähnten Disziplinen darzuthun,.
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