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1. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 141

1849 - Münster : Coppenrath
141 der Unterworfenen größtenteils nach dem Grade der Bereit- willigkeit bestimmt, mit der sie sich ergeben hatten. Für dieses staatsrechtliche Verhältniß Roms zu den italischen, bald mehr bald weniger abhängigen Bundesgenossen und eigentlichen Unter- thanen bildete sich allmälig eine bestimmte Ordnung aus, welche in den Hauptzügen lange unverändert geblieben ist. Hiernach gab es: 1. Freistädte (municipia d. h. solche Städte, welche einen größeren oder geringeren Antheil am römischen Bürger- rechte erhalten hatten und dabei ihre eigenen Gesetze und Obrig- keiten behielten. Man unterschied drei Arten von Municipien: solche, deren Bürger, nur wenn sie nach Rom kamen, Rechte und Pflichten eines römischen Bürgers ausübten, mit Ausnahme des Simmrechts und der öffentlichen Ämter; ferner unterthänige Gemeinden, die das Bürgerrecht ohne Stimmfähigkeit hatten (eivitas sine suffragio); endlich solche, welche das volle Bür- gerrecht mit Stimmfähigkeit hatten (eives optimo jure). Aus diesen wurden entweder neue Tribus gebildet oder sie wurden in alte ausgenommen. Im Felde diente das Aufgebot der Mu- nicipien nicht getrennt, sondern in der römischen Legion. 2. Bundesgenossen latinischen Rechts (socii juris La- tini). Diese behielten neben dem ursprünglichen Rechts der gesetzmäßigen Ehe und des Verkehrs (eonnubium, eommereium) ihre eigene Verfassung. Sie hatten nicht nur die freie Wahl ihrer Obrigkeit, sondern auch ihren besondern Gerichtsstand. Zudem konnten sie, wenn sie nach Rom kamen, in einer der Tribus, welche ihneu durch das Loos zugewiesen wurde, mit- stimmen. Als Gegendienst forderte man Beiträge an Geld und Mannschaft für den Krieg. 3. Bundesgenossen italischen Rechts (socii juris Italici). Ihr Verhältniß war, je nach den Verträgen verschieden gere- gelt. Im Ganzen jedoch standen sie den latinischen Bundesge- nossen nach. Namentlich hatten sie nicht wie diese, das Stimm- recht in einer römischen Tribus. Alle übrigen Rechte und Pflich- ten theilten sie größtentheils mit ihnen. Auch sie behielten ihre x) Civitates , quae munia (Gerechtsame) capiunt Bei Orelli Nr. 3691.

2. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 70

1849 - Münster : Coppenrath
70 nerva vollenden und denselben mit ehernen Götter- und Königs- bildern ausschmücken. In einem unterirdischen Gewölbe dieses Tempels wurden auch die sibillinischen Schicksalsbücher aufbe- wahrt, in deren Besitz der König auf folgende Art gekommen sein soll. Einst kam eine unbekannte Alte zu ihm und bot ihm neun Bücher zu einem außerordentlich hohen Preise an. Weil der König sie nicht so theuer bezahlen wollte, verbrannte sie drei derselben, kam dann zum Könige zurück und verlangte die vorige Summe für die noch übrigen. Wiederum abgewiesen verbrannte sie abermals drei und erneuerte nun das Anerbieten der drei letzten unter denselben Bedingungen. Das fiel dem Könige auf, und nun fragte er seine Auguren. Man erkannte die Bücher für die Orakel der Sibille von Cumä. Tarquin kaufte sie, und die Alte verschwand. Diese Bücher, welche als ein Kleinod in den Händen des Königs und nachmals in Verwahrung des Se- nats blieben, zog man bei Bedrängnissen und Gefahren zu Rathe und wußte darin jedes Mal die dienlichsten Orakelsprüche für das Interesse des Staates zu finden. Eines Tages setzte eine furchtbare Erscheinung im königli- chen Palaste die ganze Familie in Angst und Schrecken. Eine Schlange schlüpfte aus einer hölzernen Säule und raubte das auf den Altar gelegte Opferfleisch. Bange Ahnung beunruhigte den König, und er beschloß, das Orakel zu Delphi zu Rache zu ziehen. Er schickte zwei seiner Söhne mit kostbaren Weih- geschenken dahin, und gab ihnen seiner Schwester Sohn, den L. Junius Brutus, zum Begleiter. Dieser spielte, um sein Leben zu retten, die Rolle eines Blödsinnigen, seitdem sein älte- rer Bruder vom Könige war ermordet worden. Auch er brachte dem delphischen Gotte ein Weihgeschenk, seinen hölzernen Stab nämlich, der aber einen goldenen in sich schloß — ein Sinnbild seiner selbst! Als die Jünglinge den Auftrag des Vaters vollzogen hatten, trieb sie die Neugierde, das Orakel zu befragen, wer nach dem Vater in Rom regieren würde. Derjenige — war die Antwort — welcher zuerst die Mutter küssen wird. Die Brüder beschlos- sen, hierüber das Loos entscheiden zu lassen. Brutus aber hatte den Sinn des Orakels anders aufgefaßt. Er warf sich unter dem Scheine, als wäre er über etwas gestolpert, zu Boden und

3. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 200

1849 - Münster : Coppenrath
200 Grunde, daß sie bei Staatspachtungen von dem Senate und den Censoren vielfach abhängig waren, mußten sie sich mehr den Optimaten anschließen. Rom hatte theils durch das Glück seiner Waffen, theils durch Politik seine Herrschaft über drei Erdtheile ausgedehnt und besaß bereits, außerhalb Italiens folgende Provinzen: Sicilien, Sardinien, Corsika und Afrika (das Gebiet von Karthago), die sämmtlich erworben waren durch die punischen Kriege; Macedo- nien und Jllyrien, Achaja, Spanien und Asien (das Gebiet von Pergamos). Zu Statthaltern in den Provinzen ernannte der Senat seit 144 in der Regel Proprätoren und Proconsuln, und man unterschied deshalb provinciae praetoriae und consulares. Die Verfassung, welche der eroberten Provinz gegeben wer- den sollte, wurde von dem Feldherrn, der sie erobert, und einer von Rom dahingesandten Commission, gewöhnlich von zehn Mit- gliedern, die der Senat aus seiner Mitte ernannte, gemeinschaft- lich berathen und entworfen, und die hierüber ausgestellte Ver- fassungsurkunde (forma oder formula) dem Senate zur Geneh- . migung vorgelegt ') Die Statthalter der Provinzen vereinigten in sich die höchste Civil- und Militärgewalt. Sie besorgten demnach erstens die sämmtlichen zur Landesvcrwaltung gehörigen Ge- schäfte. Das Finanzwesen insbesondere leitete unter ihrer Auf- sicht ein Quästor. Zweitens übten sie die Polizei und Ge- richtsbarkeit und machten deshalb beim Antritte ihres Amtes in einem besonderen Edikte die Gerichtsordnung bekannt, die sie ein- halten wollten. Drittens hatten sie den Oberbefehl über die im Lande stehenden Besatzungen. Zu diesem Behufe wurde ihnen auch vor ihrer Abreise von Rom das Imperium feierlichst er- theilt. Zur Wahrnehmung eines so umfassenden Geschäftkreises wurden dem Statthalter ein, oft auch zwei Quästoren und we- nigstens drei Legaten als Gehülfen beigeordnet. Außerdem hatte er eine Menge untergeordneter Beamten, Schreiber, Dollmetscher, Ausrufer um sich, welche seine „Cohors" hieß. Das Imperium des Statthalters erstreckte sich eigentlich nur aus diejenigen Städte eines eroberten Landes, welche unterthänig und zinspflichtig ge- l) Daher der Ausdruck: in provinciae formam ledigere.

4. Die alte Geschichte - S. 162

1872 - Münster : Coppenrath
162 Geschwornengericht. Die Richter hieen Helisten. Ueberhaupt stellte die Volks Versammlung die eigentliche Staatsgewalt dar. Besonders sorgte Solan fr die Erziehung der Jugend in allen Knsten und Wissenschaften. Zu diesem Zwecke waren besondere Anstalten, Gymnasien genannt, errichtet, in denen nicht nur die Krfte des Krpers, fondern auch des Geistes gebt wurden. Insbesondere waren Philosophie und Beredt-samkeit Gegenstnde 'des Unterrichts und dienten als Vorbe-reitung zur Verwaltung der Ehrenstetten im Staate. Hier sollte nicht, wie zu Sparta, der Brger blo Soldat sein; er sollte auch schne Knste und Wissenschaften treiben. Vorzglich mute der junge Athener sich den, seine Gedanken schn und flieend zum Vortrage zu bringen, um dereinst in der Volks-Versammlung durch den Zauber der Rede seine Mitbrger ganz nach feinem Willen lenken zu knnen. Und was die Musik "betrifft, fo rechneten die Athener es ihrem Feldherrn Themistkles fogar als eine Schande an, da er die Laute nicht spielen konnte; Sokrtes lernte noch im Alter die Flte. Die ganze Stadt sollte nur aus fleiigen, thtigen Brgern bestehen. Mig-gang war auf das Strengste verboten. Jeder war fogar ehrlos, der nicht irgend ein Gewerbe, eine Kunst betrieb, wovon er sich ernhrte. In Folge der freisinnigen Anordnungen Solon's erhob sich ein reges Volksleben; alle schlummernden Krfte wurden geweckt, Handel und Gewerbe stiegen mchtig empor, in jeder Kunst und Wissenschaft herrschte der grte Wetteifer, und es war vorauszusehen, da in allen Zweigen einst die be-deutendsten Männer auftreten wrden. Zu allem diesen legte Solon den Grund. Und kaum anderthalb hundert Jahre fp-ter stand Athen schon da als Knigin aller Städte, als Leh-rerin aller Zeiten und Völker. Auch von den brigen Staaten Griechenlands hatte jeder seine besondere Verfassung, die jedoch im Ganzen mehr oder weniger der Verfassung der beiden Hauptstaaten, Sparta und Athen, glich.

5. Die alte Geschichte - S. 138

1872 - Münster : Coppenrath
138 in den andern spter. Die meisten bildeten mit der Zeit eben so viele Republiken oder Freistaaten, in denen eine be-stimmte Zahl Brger, die das Volk aus seiner Mitte whlte, abwechselnd die Negierung fhrte. 45, Vereinignngspunkte smmtlicher griechischer Staaten. Ungeachtet der Zerstckelung des Landes in eine Menge kleiner unabhngiger Staaten hrten doch die Griechen nicht auf, sich fortwhrend als eine ungeteilte Nation zu betrachten. Auer der gemeinsamen Sprache, dem festen Bindungsmittel einer jeden Nation, gab es vorzglich drei Einrichtungen, welche den Nationalsinn bei ihnen rege hielten und die traurigen Fol-gen der Eifersucht und Zwietracht milderten, die aus jener Zerstckelung nothmendig hervorgehen muten. Diese waren: die gemeinsame Religion (Mythologie) berhaupt und die Orakel insbesondere, die Amphiktyonieu und die Nationalspiele. 1) Die gemeinsame Religion. Die Griechen verehrten nicht wie wir einen einzigen Gott, sondern mehre Götter und Gttinnen. Diese bedeuteten eigentlich nur die Krfte und Mchte der uns umgebenden sichtbaren Natur, durch welche unser Leben sowohl erhalten als auch bedroht wird. In der Stimmung eines ungewhnlich erhhten Lebensgefhles glaub-ten sie daher auch den Gott unmittelbar selbst in ihrer Brust zu fhlen, im Donner ihn zu hren, im Wehen der Lfte zu empfinden, in der rieselnden Quelle ihn zu vernehmen. Sie dachten sich ihre Götter ganz menschlich, mit allen Vorzgen; und Gebrechen der menschlichen Natur; nur an Macht ragten sie der diesen empor. Wer ihnen Opfer brachte, sie anslehete und den Weg der Tugend wandelte, dem waren sie gewogen? den Frevler ereilte ihre Strafe. Die Priester standen als Diener der Gottheit und Vorsteher der Religion im hchsten Ansehen-Man glaubte, da die Götter sie ihres persnlichen Umganges wrdigten und ihre Gebete am ersten erhrten. Der Glaube

6. Geschichte des Mittelalters - S. 60

1872 - Münster : Coppenrath
60 jhrlich dreihundert Pferde als Tribut zu liefern und das unter ihnen angefangene Bekehrungswerk nicht zu hindern. Aber kaum hatte der Sieger den Rcken gewandt, so erschlugen sie ihre Bekehrer, verbrannten die Kirchen und kehrten jauchzend in die Wlder zu den Altren ihrer vaterlndischen Götter zurck. Karl sah wohl ein, da ohne vllige Unterwerfung dieser ge-fhrlichen Nachbaren keine Ruhe, keine Sicherheit fr sein eigenes Reich zu gewinnen sei. Auch hielt er sich als Christ im Gewissen verpflichtet, das Heidenthum und insbesondere die grausamen Menschenopfer unter den Sachsen auszurotten und diese mit Gewalt zur Annahme des Christenthums zu zwingen. Auf einer groen Reichs Versammlung zu Worms, im Jahre 772, wurde der Krieg gegen sie beschlossen. Damals ahnete Karl wohl nicht, da dieser Krieg mit geringer Unterbrechung einunddreiig Jahre dauern wrde. Auf des Knigs Ruf griffen die Franken gegen ihre alten Feinde frendig zu den Waffen. Wie ein verheerender Strom brachen sie in das unvorbereitete Sachsen ein und berfluteten die Beste Ehresburg, einen den Sachsen heiligen Ort. Hier war der Hauptsitz ihrer Götter und Priester, ihrer Volksfeste und Zu-sammenknste. Hier war der heilige Hain mit der Jrmensnl oder Jrmensnle, einem Riesenbaume, der nach dem Glauben der Sachsen das Weltall trug. Da baten die berfallenen um Frieden mid stellten Geiel. Karl ging diesen Frieden jetzt um so lieber ein, weil ihn gerade neue Unruhen nach Italien riefen. 17. Karl erobert das longobardische Reich (774). In Paota, der Hauptstadt des Longobardenreiches, herrschte nach dem Tode Aifulf's Desiderius. Karl hatte dessen Toch-tcr zur Gemahlin genommen, dieselbe aber schon nach dem ersten Jahre ihm zurckgeschickt. Darber wurde Defiderius hchst ausgebracht und schwur dem treulosen Gemahle seiner Tochter bittere Rache. Gegen ihn selbst wagte er zwar ffentlich nichts zu unternehmen, heimlich aber warb er eine Partei fr die beiden Shne des verstorbenen Karlmann, welche sich mit ihrer

7. Geschichte der neueren Zeit - S. 282

1861 - Münster : Coppenrath
61. Joseph Ii., Kaiser von Deutschland (1765—1790). Joseph Ii., der Sohn Maria Theresia's und Franz I., war als stiller Bewunderer Friedrich des Großen ausgewachsen. Was dieser für Preußen war, wollte er für seine Staaten werden. Wenige Regenten kommen ihm gleich an wohlwol- lender Gesinnung und regem Eifer für das Wohl seiner Unterthanen. Schon in früher Jugend entwickelte sich sein großer und kräftiger Geist und entwarf hohe Plane zur künf- tigen Umbildung seines Reiches; denn viele alte Vorurtheile und Mißbräuche schienen ihm noch in demselben zu herrschen. Rach dem Tode seines Vaters 1765 nahm ihn Maria The- resia zum Mitregenten an; allein noch war er im freien Wir- ken gebunden; denn die eigentliche Regierung blieb doch in den Händen der Mutter. Bei der ihr eigenthümlichen Milde und Herzensgüte ging diese aber dem feurigen Jünglinge viel zu langsam in Abstellung der Mißbräuche zu Werke. Erst ihr Tod ließ ihn zur selbständigen Negierung kommen. Er war damals neun und dreißig Jahre alt, als er, im Bewußtsein der Kürze des menschlichen Lebens und des weiten Umfanges seiner Aufgabe, mit rastloser Thätigkeit die schönen Plane zu verwirklichen suchte, die er im vollen Jugendfeuer entworfen hatte. Wie er als Kaiser dachte, dafür spricht am besten die Stelle eines Briefes an seinen Bruder Maximilian, als dieser Kurfürst von Köln geworden war: „Als Kurfürst sind Sie einer der ersten Fürsten des Reiches. Vergessen Sie, daß der Kaiser Ihr Bruder ist, daß Sie ein Prinz meines Hauses sind. Opfern Sie sich ganz dem Vaterlande und Ihrem Volke." So dachte der Kaiser, und so handelte er auch. Er berück- sichtigte bloß das Verdienst und zog es hervor, wo er es fand, ohne Rücksicht auf äußere Verhältnisse zu nehmen. Insbeson- dere nahm er sich des gedrückten Bauernstandes an. Er hob die von seiner Mutter schon gemilderte Leibeigenschaft auf. Bei Raudnitz in Mähren legte er einst selbst die Hand an den Pflug und ackerte eine Furche, den Landleutcn zu zeigen, wie

8. Geschichte der neueren Zeit - S. 49

1861 - Münster : Coppenrath
49 hatte. Ein Prophet dieser Seele, der Bäcker Johann Matthisen aus Hartem, kam mit seinem eifrigsten Apostel, Johann Bockelsohn, früher Schneider, dann Schenkwirth und Dichter, aus Leiden nach Münster, wo gerade damals der Prediger Rottmann die Reformation verbreitete und mit seinem Anhänge hier einen ähnlichen Sturm gegen den Katho- licismus veranlaßte, wie damals Karlstadt in Wittenberg. Das betrübende Bild, welches die durch innere Parteiungen zerrissene Stadt darbot, hatte die Sehnsucht nach einem besseren Zustande der Dinge rege gemacht. Da kamen die Wiedertäufer und predigten ihnen ihre Grundsätze von einem neu aufzurich- tenden Reiche Christi, in welchem völlige Freiheit und Gleich- heit herrsche. Das trügerische Zauberbild zog die Gemüther der aufgeregten und neuerungssüchtigen Menge an. Viele ließen sich durch den abermaligen Empfang der Taufe zu Bürgern des neuen Reiches einweihen. Auch Rottmann schloß sich an die Wiedertäufer. Der Bischof und das Domkapitel flohen aus der stürmisch bewegten Stadt. Bald hatten die Wiedertäufer die Ueberhand, und der Schneider Johann von Leiden und der Tuchmacher Knip- perd olling, nachmals der Catilina der unglücklichen Stadt genannt, spielten jetzt die Hauptrolle. Furchtbar begann das abenteuerliche Reich; Kirchen und Klöster wurden rein aus- geplündert, zum Theil zerstört, Heiligthümer mit Füßen ge- treten, Bilder und Statuen zerschlagen, schriftliche Urkunden und Denkmäler zerrissen, alle Bücher, bis auf Luther's Bibel, auf öffentlichem Markte verbrannt. Nichts sollte übrig bleiben, was an den früheren Zustand erinnern konnte. Alsdann wurde förmliche Gütergemeinschaft und Vielweiberei eingeführt. Die längst verheißene Freiheit aber endete in der Schreckens- herrschaft des Johann von Leiden, der nun als Prophet und König auftrat, da Matthisen bei einem Ausfälle aus der Stadt geblieben war. Auf dem Markte stand für ihn der „Stuhl David's" aufgerichtet. Täglich wurden die ausgesuchtesten Hinrichtungen wie ein öffentliches Schauspiel aufgeführt. Der Weiter's Wcltgesch. Iii. 16. Aust. 4

9. Geschichte des Mittelalters - S. 242

1861 - Münster : Coppenrath
242 und Erbrichter vorstanden, suchten sich dieser Oberherrlichkcit ganz zu entziehen. Da beschloß Leopold, das abtrünnige Volk zu züchtigen und so die C'hre des Hauses Oesterreich zu rächen. Er rief sein Kriegsvolk zusammen, um — wie er höhnisch sagte — die Schweizcrbanern mit dem Fuße zu zertreten. Denn er meinte, schon der Anblick seiner geharnischten Scharen würde die Hirten erschüttern, welche, ungewohnt des Krieges, kein an- deres Geschäft, als die ruhige Pflege ihrer Heerdcn kannten. In stolzer Zuversicht zogen die österreichischen Ritter, alle vom Kopfe bis zu den Füßen gepanzert, mit hochwallenden Helm- büschen und klirrenden Lanzen durch die Hohlwege der Alpen gerade auf Schwyz los. Allein auch der friedliche Hirt wird zum muthigen Strei- ter, wenn ihn das theure Vaterland unter seine bedrängte Fahne ruft. Schnell eilten die Männer von Uri und Unterwalden denen aus Schwyz zu Hülfe; dennoch kam nur ein Häuflein von dreizehnhundert Mann zusammen. Aber der Muth ersetzte die Menge, und die Oertlichkeit begünstigte die leichtbewaffneten Hirten mehr, als die schwer gerüsteten Ritter. Die Schweizer besetzten den Engpaß Morgarten, der sich zwischen dem Berge Deorgarten und dem Agerisee hinzieht. Hiedurch ging der glänzende Zug der Ritter. Und als der Paß zwischen Berg und See mit Menschen und Pferden dicht angefüllt war, da erhoben sich die Dreizehnhundert. Mit lautem Geschrei wälzten sie mächtige Stcinblöcke von der Höhe des Berges hinab und schleuderten andere mit großer Leibeskraft mitten in den ge- drängten Haufen. Da entstand eine gräuliche Verwirrung im Hohlwege. Die Pferde wurden scheu und drängten zurück auf das nachfolgende Fußvolk, andere sprengten in den See. In diesem Augenblicke rannten die Schweizer herunter und fielen in vollem Laufe den Feinden, die sich in dem beengten Raume kaum rühren tonnten, in die Seite, schlugen mit Keulen drein und stachen mit Hellebarden die Ritter von den Pferden. Da sanken viele der Grafen und Ritter und Edelen aus Leopold's Heere entseelt zu Boden. Auch Landenberg war unter ihnen.

10. Geschichte des Mittelalters - S. 195

1861 - Münster : Coppenrath
195 Großmeister Hermann von Salza im Jahre 1226 von den Polen gegen die Preußen gerufen. Drei und fünfzig Jahre laug führten sie mit diesem noch heidnischen Volke schwere Kriege. Endlich eroberten sie das Land und zwangen die Be- wohner, die christliche Religion anzunehmen. Marienburg wurde im Jahre 1309 die Residenz des Hochmeisters. Im sechzehnten Jahrhundert (1526) ging ihr Hochmeister, der Markgraf Albrecht von Brandenburg, mit den meisten Ordensgliedern zur luthe- rischen Religion über. Die übrigen wandten sich nun nach dem Städtchen Mergentheim im Würtembergischen. Im Jahre 1809 ist dieser Orden durch den Wiener Frieden völlig aufge- hoben worden. Turniere. — Das Hauptvergnügen der Ritter waren die Turniere?) Hierunter verstand man feierliche Kampfspiele, welche den Rittern eine erwünschte Gelegenheit gaben, Proben ihre Tapferkeit und Gewandtheit abzulegen und so Ruhm und Beifall von einer schaulustigen Menge öffentlich einzuernten. Die Turniere wurden bei feierlichen Veranlassungen, z. B. bei der Krönung eines Königes, bei der Geburt oder Vermählung eines Prinzen gefeiert. Könige, Fürsten, Grafen und Städte suchten sich dabei an Pracht und Aufwand zu übertreffen. Schon eine geraume Zeit zuvor wurden die Spiele durch einen Herold angekündigt. Jeder Ritter, welcher Antheil nehmen wollte, mußte sich alsdann bei den Turnicrvögtcn einschreiben lassen. Keiner wurde zugelassen, der nicht von Adel war, Keiner der sich ein entehrendes Verbrechen hatte zu Schulden kommen lassen. Die Wappen und Helme derer, welche turnieren wollten, mußten einige Tage vorher zur Schau ausgestellt werden. Ritter und Damen unternahmen die Prüfung. Auch die Rosse, Streitkolben, Schwerter und Rüstungen wurden zuvor in Augenschein genom- men und untersucht. In Deutschland wurden die Turniere gewöhnlich auf dem Markte oder auf einem anderen freien Platze in der Stadt ge- *) Von dem alten Worte ,Mrnen", d. i. Ringen oder Kämpfen. 13*
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