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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 176

1888 - Habelschwerdt : Franke
176 1305 seinen Sitz nach Avignon verlegte („babylonische Gefangenschaft" 1305—77) und die Päpste ihren Einfluß auf die politischen Berhält-nisse in Deutschland verloren. 2. Er strebte nach Vergrößerung seiner Hausmacht. Doch vergebens suchte er Holland und Thüringen zu gewinnen. Böhmen kam vorübergehend in seine Gewalt. Albrecht wurde von seinem Neffen Johann Parricida 1308 ermordet. Historisches über die Kämpfe in der Schweiz. In den sogenannten Waldstätten Schwyz, Uri, Unterwalden hatte sich ein freier Bauernstand erhalten. Seit dem 12. Jahrhunderte hatten jedoch die Grafen von Habsburg Vogteirechte in diesen Landgemeinden erworben. Aber der Freiheitssinn der Bevölkerung stellte sich ihnen entgegen, und Friedrich Ii. stellte die Reichsunmittelbarkeit wieder her. Zwar wußte Rudols von Habsburg die alten Vogteirechte wiederzugewinnen, aber nach seinem Tode traten die Waldstätte zu einer Eidgenossenschaft zusammen, deren Freiheiten Adolf von Nassau und Albrecht anerkannten. (Sagen von dem Drucke der österreichischen Vögte, vom Schwure auf dem Rütli, von Tell.) Iv. Heinrich Vii. von Luxemburg, 1308—1313. Er war ein Lehnsträger der französischen Krone und wurde vou der geistlichen Partei gewählt. 1. Gründung einer Hausmacht. In Böhmen hatte sich eine mit der Regierung des Königs (Heinrich von Kärnthen) unzufriedene Adelspartei gebildet, welche Heinrich Vii. die Krone anbot. Dieser belehnte damit seinen eigenen Sohn Johann, den er mit einer böhmischen Prinzessin vermählte. 2. Sein Zug nach Italien. Bon den romantischen Jdecen des Rittertums durchdrungen, begeisterte sich Heinrich noch einmal für die mit der deutschen Krone sich verbindende Anschauung von der Herrschaft der Welt. Daher unternahm er einen Zng nach Italien, um dort das kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Bon den italienischen Patrioten, besonders von dem Dichter Dante Alighieri, begrüßt, erwarb er iu Mailand die lombardische Krone und stellte auch die Kaiserwürde nach 62jähriger Unterbrechung wieder her, 1312. Aber er konnte die Guelfeu, mit welchem Namen jetzt die republikanische Partei bezeichnet wurde, nicht unterwerfen, und als er sich zu einem Feldzuge gegen Neapel rüstete, starb er. V. Ariedrich von Österreich, 1314—1330, und Ludwig

2. Geschichtsbilder - S. 6

1899 - Konitz : Dupont
— 6 — Heerbann. Stehende Heere im heutigen Sinne kannte der Germane noch nicht. Nur der Krieg rief zu den Waffen; doch übten die Jünglinge auch in Friedenszeiten ihren Mut, indem sie zwischen Schwert- und Speerspitzen den gefährlichen Schwerttanz aufführten. Jeder freie Mann war zum Kriegsdienste verpflichtet, also sie waren wirklich „ein Volk in Waffen." Die Aufnahme in das Heer erfolgte im öffentlichen Thing und zwar nach einer Waffenprobe: „dann schmückt ein Häuptling oder der Vater den Jüngling mit Schwert und Framea." (T.) Das Heer bestand vorzugsweise aus Fußvolk; doch stellte jeder Gau auch etwa 50 Berittene. Bei Kriegsgefahr wurde das Volk durch Boten zu den Waffen gerufen und versammelte sich ans der Wahlstatt, die bei der Niederlassung in irgend einer Gegend immer zuerst abgesteckt wurde. In dringender Gefahr loderte Feuer aus deu Höhen auf, oder es erscholl der Ruf „Feindio". Waren die Mannen zusammengetreten, so erfolgte in älteren Zeiten die Wahl des Heerführers, Herzogs, später erfolgte diese Wahl wohl für längere Zeit im voraus, was jedoch nicht verhinderte, den Nichtbewährten mich wieder abzusetzen. War der Anführer bestellt, so ließ er das Banner entfalten als ein Zeichen, daß nun der Kriegsgott mit dem Heere sei. Die Hauptwaffe war die Framea, ein kurzer Speer, zum Wurf, Stoß und schlag gleich gut geeignet. Andere Waffen waren Gere — Wurfspieße, wtreitärte, Keulen, Pfeile und Schleudern. Schutzwaffen verschmähte im allgemeinen germanische Tapferkeit. „Wenige tragen Harnische, kaum einer einen Helm. “ Die einzige Schutzwaffe war selbst noch in späteren Zeiten der ans Nutengeflecht oder Brettern gefertigte und mit einem ledernen Überzüge versehene Schild. Der Reiter saß ohne Sattel und Bügel zu Pferde. Die Schlachtordnung bildete ein Viereck mit vorgesetztem stumpfen Dreieck. In letzterem stellten sich die bewährtesten Krieger ans. Häufig befestigten sich die Kämpfer der vordersten Reihen durch Stricke und Ketten aneinander, um das Durchbrechen der Glieder zu hindern. Es war dies die dem Tode geweihte heilige Schar. Hinter der Schlachtordnung befand sich die Wagenburg. Sie bildete eine Art Schutzwehr bei etwaigem Rückzüge und barg Weiber und Kinder. Man zog mit Schildgesang und Kriegsgeschrei in die Schlacht. Der Angriff geschah stürmisch. Jeder kämpfte für sich. Häufig fehlte die einheitliche Leitung, und manche Schlacht ging wegen dieses Umstandes verloren. Strenges Gericht erging nach der Schlacht über den Feigling. Er wurde lebendig begraben. Verräter und Überläufer wurden gehängt, Spione verbrannt. Die Religion der Germanen. Als die Deutschen die Heimstätten im fernen Asien verließen, verehrten sie als Gottheiten die strahlenden Himmelslichter: Zio, den Gott des leuchtenden Himmelsge- wölbes und zugleich der Sonne; daneben freu Gott des Blitzes, den Thnnor, der das schwarze, neidische Gewölk zersprengte. Auch die Elemente erschienen ihnen als Gottheiten, die als Riesen, Drachen und Zwerge erschienen. Sie verehrten diese Gottheiten, die also ursprünglich nichts anderes waren als Kräfte der Natur, mit Gebet und Opfer. Auf den gewaltigen Stein-

3. Geschichtsbilder - S. 9

1899 - Konitz : Dupont
— 9 — durch welche die Pythia in einen höchst erregten Zustand versetzt wurde. Die mehr oder weniger zusammenhängenden Worte, welche die Priesterin in diesem Zustande hervorstieß, wurden von einem Priester niedergeschrieben und dann gedeutet. Die den Fragenden erteilten Antworten waren in der Regel duukel und vieldeutig. Nationalspiele. Mit der Religion in enger Verbindung standen die zu Ehren der Götter veranstalteten allgemeinen Wettkämpfe. Sie bildeten zugleich ein Band der Vereinigung der griechischen Stämme. Am berühmtesten waren die zu Olympia in Elis. Sie fanden alle 4 Jahre statt. Jeder unbescholtene Grieche konnte teilnehmen. Der Haupttag des Festes fiel auf den ersten Vollmond nach der Sommersonnenwende. Zahllose Scharen ans allen Gauen strömten herbei. Die Wettkämpfe bestanden im Wettlauf, Ringkampf, Faustkampf, Wagenrennen, Werfen des Diskos. Der Sieger erhielt einen zum Kranze gebogenen Ölzweig. Herolde verkündetem allem Volke die Namen der Sieger, auch die ihrer Väter und Heimatsorte. Große Ehren erwarteten den Sieger zu Hause, und man errichtete ihm Bildsäulen. Auch nach dem Ende des Festes blieb man noch in Olympia versammelt. Es entwickelte sich ein reger Verkehr: Handwerker, Künstler und Kaufleute boten ihre Erzeugnisse und Waren an; Geschichtsschreiber und Dichter lasen ihre Werke vor, und Redner und Philosophen hielten Vorträge. Theater, Schaubudenbesitzer, Gaukler re. sorgten in ihrer Weise gleichfalls für die Unterhaltung des Volkes. Auch an andern Orten wurden Festspiele abgehalten, so in Korinth („Kraniche des Jbykus" von Schiller), Delphi und Renten. Die Heroenzeit. Die Jugendgerichte des griechischen Volkes ist wie bei allen Völkern in Dunkel gehüllt. Nur eine Reihe von Sagen erinnert daran, daß Körperstärke und kühner Mut für das Höchste, abenteuerliche Thaten aber für nachahmenswert galten. Diese Zeit, Heroenzeit genannt, erstreckte sich etwa bis ins elfte Jahrhundert vor Ehr. Geb. Zu den durch die Sage verherrlichten Helden dieser Zeit gehört zunächst Herkules. Es war nach der Sage der Sohn des Zeus und der Königin Alkmene von Theben. Schon in der Jugend bewies er seine gewaltige Stärke, so erdrückte er in der Wiege zwei Giftschlangen, die Hera geschickt hatte, um ihn zu töten. Tüchtige Lehrer unterrichteten den Knaben in allen Künsten des Krieges und im Lautenspiel. Einen derselben erschlug er einst im Zorn. Da mußte er zur Strafe aufs Gebirge gehen und die Herden hüten. Einst saß er in der Einsamkeit des Gebirges am Scheidewege. Da kamen zwei Frauen von stattlicher Größe auf ihn zu. Es waren zwei Göttinnen: das Laster und die Tugend. Die eine versprach ihm alle Lust und Freude des Lebens ohne Kamps und Beschwerde, die andere harte Arbeit, Mühen und Sorgen, dafür aber auch unsterblichen Ruhm. Herkules stieß das Laster zurück und folgte der Göttin der Tugend. Gelegenheit zu Thaten sollte sich bald finden. Als er einst in einem Anfall von Wahnsinn einen schweren Frevel verübt hatte, legte ihm das Orakel zu Delphi auf, sich in den Dienst des Königs Eurystheus von Mycene zu begeben und dessen Anordnungen zu folgen. Auf Geheiß des Königs vollführte er zwölf

4. Theil 3 - S. 73

1880 - Stuttgart : Heitz
Huldreich Zwingli. 73 seiner Wohnung auf dem Stiftplatze sammelte sich das Kriegsvolk. Das Pferd, welches ihn tragen sollte, ward herbeigeführt; er schnallte sich den Panzer um und sprach nun zu seiner treuen Frau: „Die Stunde ist gekommen, daß wir uns trennen! Es sei so! Der Herr will es so! Er sei mit dir, mit mir und mit den Unsern!" Und als er sie zum letzten Mal in seine Arme schloß und sie vor Schmerz kaum sprechen konnte, blickte sie weinend gen Himmel und fragte: „Und wir sehen uns wieder?" — „Wenn der Herr es will!" antwortete Zwingli voll festen Vertrauens, „sein Wille geschehe!" — „Und was bringst du zurück, wenn du kömmst?" fragte Anna weiter. — „Segen nach dunkler Nacht!" sprach er mit fester Stimme. Dann küßte er die Kleinen, riß sich los und eilte fort. Noch sah ihm Anna mit gepreßtem Herzen nach, und als er um die Ecke der Straße bog und sie ihm das letzte Lebewohl zugewinkt hatte — da hatten sich beide hienieden das letzte Mal gesehen. Anna warf sich weinend mit ihren Kindern in der einsamen Kammer auf die Kniee und betete zu dem, der im Gebete Kraft giebt: „Vater, nicht mein, dein Wille geschehe!" Auch sie erhielt diese Kraft, so daß sie nicht erlag, als die Kunde kam, daß die Schlacht verloren gegangen und ihr geliebter Gatte umgekommen sei. . Am 11. Nov. 1531 war es bei Cappel, zwischen Zürich und Zug, am südlichen Abhange des Albis, zur Schlacht gekommen, die Züricher wurden von der Uebermacht der katholischen Cantons besiegt; auch Zwingli, der unter den Vordersten kämpfte, wurde mit Wunden bedeckt, sein Pferd getödtet; zuletzt sank er selbst nieder. Eben erst hatte er einem Sterbenden trostreiche Worte zugerufen. Mehrere der Feinde umstanden den edlen Mann, der mit heiterm Gesicht, den Blick gen Himmel gerichtet, dalag, und fragten ihn, ob er einen Beichtiger verlange? Da er dies, so wie die Anrufung der Heiligen, die man ihm zumuthete, ablehnte, rief ihm der Haupt-mann Vockinger aus Unterwalden zu: „So mußt du sterben, du hartnäckiger Ketzer!" und durchstach sein treues Herz. Erst nach der That erkannte man ihn, und nun strömten auf die Nachricht, der Ketzer Zwingli liege draußen erschlagen, Unzählige herbei und starrten mit wahrer Schadenfreude die Leiche des braven Mannes an. Nur ein Einziger zeigte Gefühl, ein Eonventual; ihm traten die Thränen in die Augen und gerührt sprach er: „Welches auch dein Glaube gewesen ist, ich weiß, daß du ein frommer Eidgenosse warst. Gott sei deiner Seele gnädig!" Der Leichnam wurde noch

5. Theil 3 - S. 70

1880 - Stuttgart : Heitz
70 Neue Geschichte. 1. Periode. Deutschland. Holbein, wurden aber nun kalt abgefertigt. Auch diesmal reiste er wieder ohne Frau und Kinder ab. Daß er lieber ohne jene lebte, war natürlich, und die Kinder konnte er, der fast immer außer dem Hause arbeitete, nicht beaufsichtigen. Da er aber noch immer ein Bürger von Basel war und ein solcher nicht ohne Erlaubniß des Rathes abwesend sein durfte, so erhielt er nur auf einige Jahre Urlaub. Wie sehr man jetzt seinen Werth in Basel zu schätzen wußte, geht daraus hervor, daß ihm der Rath 50 Gulden Wartegeld aussetzte und außerdem seiner Frau alle Jahre 40 Gulden zahlte. Dennoch blieb er in London und hat Basel nur noch zweimal auf kurze Zeit besucht. Auch nach Heinrichs Viii. 1547 erfolgtem Tode stand Holbein bei seinem Sohne und Nachfolger Eduard Vi. in großen Gnaden. Ms dieser aber schon nach 6 Jahren starb und die katholische Maria, Heinrichs älteste Tochter, Königin wurde, die alle, welche nicht Katholiken waren, haßte, scheint er sich mehr vom Hofe zurückgezogen zu haben; denn er war der Reformation zugethan. Er starb endlich 1554 in London an der Pest, 56 Jahre alt. 91. Zwingli und Calvin. — Die Bartholomäusnacht, 1572. Zu derselben Zeit, als Kaiser Karl V. in Deutschland, Spanien und Neapel herrschte, war in Frankreich sein erbitterter Feind, Franz I., König (1515—47). Unter ihm lebte der berühmte Ritter Bayard, den man den Ritter ohne Furcht und ohne Tadel nannte, von dessen Thaten zu erzählen hier aber der Raum fehlt. Schon unter Franz war die neue Lehre nach und nach aus der Schweiz nach Frankreich gekommen. In der Schweiz nämlich waren, mit Luther fast zu gleicher Zeit, zwei treffliche Männer, Zwingli in Zürich und Calvin in Genf, darauf gekommen, die Christen zu der einfachen Lehre unseres Heilandes zurückzuführen und dasjenige aus unserer Religion zu verbannen, was erst nach und nach durch Menschenwerk hineingebracht war. Beide waren, wie Luther, durch das Lesen der Bibel darauf geleitet worden und hatten, wie er, mancherlei Verfolgungen ausstehen müssen. Die Lehre dieser beiden Männer stimmte ziemlich überein und ihre Anhänger wurden nachmals Reformirte genannt. Man merke sich von beiden berühmten Männern Folgendes:

6. Theil 3 - S. 74

1880 - Stuttgart : Heitz
74 Neue Geschichte. 1. Periode. Schweiz. an demselben Tage geviertheilt und verbrannt; aber sein Andenken und seine Lehre vermochten seine Feinde nicht zu tilgen. *) Anna Reinhard, Zwingli's Wittwe, war eine der wackersten Frauen ihrer Zeit. Sie verband mit seltener weiblicher Anmuth ein edles, feinfühlendes Gemüth. Ihren ersten Mann verlor sie früh. Sie lebte als Wittwe mit ihren Kindern sehr eingezogen in Zürich und war eine der ersten, die sich der durch Zwingli verkündeten evangelischen Lehre zuwandte. Ihre Frömmigkeit, Bescheidenheit und Mnttertreue blieb ihm nicht unbekannt, und da ihr Sohn, ein höchst talentvoller Jüngling, Zwingli's liebster Schüler war und er ihn wie seinen Pflegesohn ansah, so wurden dadurch Anna und Zwingli einander näher gebracht. Ihre Vermählung war 1524, als Anna bereits 37 Jahre zählte. Hatte sie schon vorher eingezogen gelebt, so entsagte sie nun allem kostbaren Schmucke, trug sich ganz einfach, half ihrem Gatten, so viel sie vermochte, in seinen Berufsarbeiten und erheiterte seinen Geist in trüben Stunden. Sie nahm ihm manchen lästigen Besuch ab, stand ihm mit ihrem Rathe bei, besuchte die Kranken und war eine Zuflucht der Armen; kein Wunder, daß sie bei Hohen und Niederen in allgemeiner Achtung stand. Am Tage, der Schlacht bei Cappel, zu welcher außer ihrem Gatten auch ihr geliebter ältester Sohn und mehrere andere Verwandte ausgezogen waren, fand sie beim Hall der fernen Schüsse im. inbrünstigen Gebete allein Trost. Endlich kam die Trauerpost: Zwingli ist gefallen, mit ihm ihr Sohn, ihr Bruder, ihr Tochtermann und ihr Schwager. Fünffach verwaist, hielt dennoch ihr inniges Vertrauen auf Gott sie aufrecht, und gerade der Hinblick auf ihre verlassenen Kleinen gab ihr den festen Muth, Gott werde sich ihrer annehmen. Aus der Nähe und Ferne bezeigte man ihr die innigste Theilnahme; sie aber entsagte nun jedem Umgange mit der Welt, und lebte einzig und allein ihren Kindern und den von ihrem Sohn hinterlassenen Waisen. Der Nachfolger Zwingli's nahm sie und die Ihrigen in sein Haus auf, und als sie sieben Jahre nach ihrem Gatten starb, wurde der brave Mann (Bullinger war sein Name) der Pfleger und Versorger der verlassenen Kleinen. Wenn wir den sanften Zwingli mit dem menschenfreundlichen Melanchthon vergleichen können, so finden wir dagegen in der Charakterstärke und Heftigkeit Calvins manche Züge, die uns an Luther er- *) An der Stelle, wo er gefallen ist, steht ein Denkstein, dicht an der Landstraße.

7. Theil 4 - S. 447

1880 - Stuttgart : Heitz
Der Kulturkampf in Deutschland, der Schweiz und Italien. 447 das deutsche Vaterland an Macht und Ehre ungekränkt und unbeschädigt das Ziel des Friedens erreichen möge. In der Schweiz war der von der Hierarchie veranlaßte Kampf mit der Staatsgewalt von dieser ebenfalls in energischer Weise aufgenommen worden. Es lag in der Natur des republi-canischen Staatswesens, daß die Betheiligung und Mitwirkung des Volkes dabei lebhafter sichtbar wurde. Genf und das Bisthum Basel waren die Ausgangspuncte des Streites. Der Papst hatte den Canton Genf von der Diöcese Lausanne abgezweigt und den Pfarrer Mermillod in Genf zum dortigen Bischof ernannt. Der Staatsrath des Cantons verweigerte dieser Maßregel seine Anerkennung, und als darauf Mermillod vom Papste als apostolischer Vicar mit den Rechten eines Bischofs eingesetzt wurde, erklärte der Bundesrath, die oberste Behörde der Schweiz, daß eine solche ohne die Zustimmung der Staatsbehörde vorgenommene Veränderung in der kirchlichen Verfassung des Cantons null und nichtig sei. Mermillod beharrte bei seiner päpstlichen Beauftragung und wurde darauf aus der Schweiz ausgewiesen. Der Canton Genf stellte nun durch ein Gesetz fest, daß die Wahl neu anzustellender Pfarrer von den katholischen Bürgern vorzunehmen sei, daß sie dem Staate den Eid leisten und von ihm besoldet werden sollten. Auch in andern Kantonen schritt man zu ähnlichen Maßregeln. Im Bisthum Basel hatte der Bischof Lachat, dessen Wohnsitz in Solothurn war, einen Pfarrer abgesetzt, weil derselbe das Dogma von der Unfehlbarkeit nicht annehmen wollte. Darüber war der Bischof nicht nur mit der Gemeinde des Pfarrers, sondern auch mit den Behörden von Solothurn in Widerspruch gerathen. Das neue Dogma wurde von letzteren nicht anerkannt, und als Bischof Lachat dasselbe dennoch verkündigen ließ, erfolgte seine Absetzung und später auch die Aufhebung des Domkapitels von Basel. Ultramontaner Widerspruch fehlte freilich auch in der Schweiz nicht. Im Berner Jura mußte eine ganze Anzahl Geistlicher, welche den vaterländischen Gesetzen sich nicht fügen wollten, abgesetzt werden. Aber in dem größeren Theile der Schweiz wurde das Verlangen nach dem Ende der geistlichen Abhängigkeit von Rom laut ausgesprochen; es solle, forderte man, ein schweizerisches Nationalbisthnm ohne alle Mitwirkung Roms errichtet werden. Die Erreichung eines solchen Zieles lag jedoch noch in der Ferne; vorläufig ge-

8. Theil 4 - S. 448

1880 - Stuttgart : Heitz
448 Neueste Geschichte. 3. Periode. nehmigte der Bundesrath die Gründung einer altkatholischen Fa-cnltät an der Universität Bern und eines allkatholischen Bisthums, zu dessen Bischof die Synode den Pfarrer Herzog erwählte. Vorher schon hatte die päpstliche Nuntiatur aufgehört; der Nuntius hatte Bern im Februar 1874 verlassen. Pius Ix. sprach im Jahre darauf seinen Zorn über die Vorgänge in der Schweiz aus. Leo Xiii. dagegen richtete am Tage seiner Thronbesteigung, wie an den deutschen Kaiser, so auch an den Bundesrath der Schweiz ein Schreiben, in welchem er die obwaltenden kirchlichen Differenzen beklagte. Der Bundesrath erwiederte in Ehrerbietung, aber mit Festigkeit: „Die Lage der katholischen Religion in der Schweiz, sei nicht als beklagenswerth zu bezeichnen, sie genieße, wie alle andern Glaubensbekenntnisse die Freiheit, welche durch die Bundesverfassung gewährleistet und nur durch den Vorbehalt beschränkt sei, daß die kirchlichen Behörden weder in die Rechte und Befugnisse des Staates, noch in die Rechte und Freiheiten der Bürger übergreifen dürfen." Auch in der Schweiz wird also nicht eine unftuchtbare Auseinandersetzung über gegenseitige Berechtigungen und Ansprüche zum Ziele führen, sondern der Friede zwischen Staat und Kirche wird nur durch unbefangene Erkenntniß der richtigen Verbindung des religiösen und des nationalen Lebens gefördert werden. Anfänge dazu sind schon wahrnehmbar geworden. Der Culturkampf in Italien wird außer den Gegensätzen, welche diesen Streit überall charakterisiren, noch durch andre Verhältnisse beeinflußt, welche ihm hier ein ganz eigenthümliches Gepräge verleihen. Das Königreich Italien hatte der weltlichen Herrschaft des Papstthumes ein Ende gemacht, es hatte ihm den Kirchenstaat und mit ihm die landesfürstliche Hoheit genommen. Früher durch staatlichen Besitz Mitglied unter den Souverainen Europas hatte nun der Papst zwar den Rang und die persönlichen Rechte eines Sonverains behalten, aber die Grundlage dieses Rechtes, die Herrschaft über Land und Leute, war ihm doch entzogen. Diese Thatsachen hatten sich unter dem Schutz der Ereignisse von 1870 vollendet; Rom selbst hatte den Herrscher gewechselt, es war die Residenz des Königs von Italien geworden. Pins Ix. protestirte natürlich gegen alle diese von der italienischen Regierung vollzogenen Handlungen, welche er als Attentate der piemonteftschen Regierung bezeichnet?. Er verweigerte die Annahme der ihm über-

9. Theil 2 - S. 11

1880 - Stuttgart : Heitz
Sitten. Gerichtswesen. 11 Der König war der Lehnsherr und der Besitzer sein Vasall oder Lehnsträger. Man nennt diese Einrichtung die Lehns-verfassung, oder das Feudalsystem. Es wird weiter unten (Abschnitt 59) noch davon die Rede sein. War ein Franke oder ein anderer Deutscher von dem andern getödtet worden, so ruhte der Sohn oder sonst der nächste Verwandte des Ermordeten nicht eher, bis er sich gerächt, oder bis der Schuldige ihn entschädigt hatte. Auch bei kleineren Beleidigungen oder Verletzungen war Selbsthülse, wie bei den Tödtuugeu, Jedem vergönnt; um aber diese Privatrache nicht für das allgemeine Beste schädlich werden zu lassen, war für die meisten Verbrechen eine bestimmte Buße, gleichsam eine Entschädigung ausgesetzt. Man nannte sie das Wehrgeld, und es war die Selbsthülfe so lange gestattet, bis die Genugthuung gegeben war. Nur waren die Büßungen nicht gleich. Für den Mord eines Franken von vornehmer Geburt mußte der Mörder 600 Goldstücke bezahlen; für den eines Edelmanns aus der Provinz 300; für einen gemeinen Franken 200, und für einen gemeinen Römer 50—100 Stücke. Auch die Frauen halten ihr Wehrgeld, z. B. bei den Alemannen 320 Goldstücke, bei den Franken bis 500; bei andern Stämmen wurde es dem des Mannes gleichgeschätzt. Wer das Wehrgeld nicht zahlen konnte, mußte es abdienen. Die Religion unserer Vorfahren war zwar ein Heidenthum, doch machten sie sich von ihrer Gottheit kerne Bilder, sondern kamen in heiligen Hainen, am liebsten unter Eichen, zusammen, um dort das über ihnen waltende Wesen zu verehren.*) Die Namen der vornehmsten Götter sind: Wnotan oder Wodan (Odhin), der Himmelsgott, welcher die Lust- und Wettererscheinungen lenkt, der Gott der Weisheit oder auch des Sieges; Thonar oder Thor, der Gott des Donners und Blitzes, und Zin oder Tyr (auch Thus), ein Gott des Krieges. Als weibliche Gottheiten galten: Freia oder Franwa, ein Vorbild eines reinen, liebevollen Sinnes der Frauen, und Hertha (Nerthus), wahrscheinlich — die Erde. Auch Sonne und Mond wurden von den Deutschen verehrt.**) Nächst *) In der nordischen, mit der deutschen verwandten Göttersage wird Odhin, wahrscheinlich jedoch bereits unter dem Einfluß christlicher Ideen, auch Allvater genannt, als der höchste Gott, der Himmel und Erde geschaffen hat und über alle Dinge waltet. **) Wir haben eine Erinnerung an jene Götternamcn noch in der Benennung unserer Wochentage übrig. Sonntag, Montag, Mittwoch, Sonnabend sind von

10. Theil 2 - S. 202

1880 - Stuttgart : Heitz
202 Mittlere Geschichte. 3. Periode. Deutschland. Schwyz, Uri und Unterwalden, gehörten keinem besondern Herrn, sondern standen unmittelbar unter dem Reiche, hatten aber viele Vorrechte, z. B. daß sie nach ihren eigenen Gesetzen lebten, und daß nur, wenn besondere Vorfälle es nöthig machten, ihnen vom Kaiser ein Vogt geschickt wurde, der die nöthigen Untersuchungen anstellte. Aber das war dem Albrecht nicht genug. Ihm gehörten in der Schweiz eine Menge reicher Güter. Da diese aber zerstreut lagen, so wollte er gern, daß die dazwischenliegenden Ländchen sich ihm auch unterwürfen, und ließ daher den Waldstätten sagen: sie würden wohl thun, wenn sie sich seinem Schutze unterwürfen; widerstehen könnten sie ja doch seinen mächtigen Waffen nicht. Aber er wollte sie lieber zu seines Hauses lieben Kindern haben; denn er habe von seinem Vater immer gehört, daß sie ein tapferes Volk wären, und tapfere Männer liebte er über alles. Aber sie wollten lieber freie Reichsgenossen als Plänen entgegen war unter Friedrich Ii., dem Hohenstaufen, Uri der Gewalt der Habsburger entzogen und unmittelbar unter das Reich genommen worden; auch Schwyz hatte einen ähnlichen Freibrief erlangt. Doch hatte wiederum Rudolph von Habsburg vor seiner Erwählung zum Kaiser selbst in Uri als frei und ungezwungen berufener Schiedsrichter gewaltet und Gericht gehalten. Als Kaiser erkannte Rudolph die Reichsumnittelbarfeit von Uri an; den Freibrief der Schwyzer bestätigte er nicht. Nach Rudolphs Tode traten die Waldstätte sogleich, am 1. August 1291, in einen Bund zusammen, dessen Ziele deutlich gegen Habsburg gerichtet waren, und Adolph von Nassau zeigte sich gern Bereit, Freiheitsbriefe für Uri und Schwyz zu ertheilen. Kaiser Albrecht I. bestätigte zwar diese Briefe nicht, aber daß er Voigte in die Waldstätte geschickt habe, ist nicht nachgewiesen. Nach seiner Ermordung erboten und erhielten die Waldstätte von seinem Nachfolger, Heinrich Vii., die Bestätigung der Reichsunmittelbarkeit, und als nach dieses Kaisers frühem Tode der Kampf um die Kaiserkrone zwischen Ludwig von Baiern und Friedrich von Oestreich (Habsburg) ausbrach, traten die Waldstätte auf Ludwigs Seite. Da zog Friedrichs Bruder, Leopold der Glorwürdige, mit Heeresmacht gegen die Eidgenossen heran, die in einem herrlichen Siege am Morgarten ihre Freiheit vertheidigten, 15. Novbr. 1315. Darauf erneuerten sie zu Brunnen, am 9. Deebr. 1315, ihren Bund, und Kaiser Ludwig der Batet bestätigte 1316 den Waldstätten ihre früheren Freiheitsbriefe. Von da ab ist die Gründung der Eidgenossenschaft als vollzogen anzusehen. Alles Uebrige ist Sage. Nicht so, daß man annehmen müßte, es seien die Gestalten und die Ereignisse geradezu erfunden; einfache Vorgänge, mannhaftes Hervortreten schlichter Volksgenossen sind von leicht erklärbarer Begeisterung emporgehoben und verklärt worden. Dem nicht mehr erkundbaren wirklichen Zusammenhange der Vorgänge hat die Sage mit freiem Walten eine ihr zusagende Umgestaltung verliehen und wohl auch Fremdes, wie die Sage vom Apfelschuß, damit verwebt.
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