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1. Geschichte des Mittelalters - S. 165

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 165 — 3. Die Kreuzzüge boten den nicht vollfreien Bauern mehrfache Gelegenheit zur Erwerbung der Freiheit [353, 356]. 4. Das Fehdewesen schädigte den Bauernstand schwer in seinem Besitztume : Befehdete Ritter und Städte verwüsteten sich gegenseitig die schutzlosen Dörfer, trieben die Viehherden weg und vernichteten die Feldfrüchte. 5. Die Einführung des römischen Rechtes brachte dem Bauernstande die vollendete Rechtlosigkeit [496, 470]. 522. Wo suchten die Bauern durch Einungen ihre Rechte zu verteidigen? 1. In Niederdeutschland (von der Weser bis zur Zuydersee) die Friesen gegen die Grafen von Holland: a) Sie waren durch Karl den Großen zur Bewahrung ihrer Dämme und Deiche von jeder Heerfahrt in die Ferne entbunden. b) Sie lebten noch in altgermanischer Gemeinfreiheit. c) Sie standen unter Bischöfen, welche die Grafenrechte ausübten. 2. Im westlichen Holstein diedithmarsen gegen die K ö n i g e von Dänemark und die Grafen von Holstein : a) Sie schlugen König Abel von Dänemark (1252), der sie unterjochen wollte. b) Sie besiegten König Wilhelm von Holland (1256), der seine Grafenrechte zur Landeshoheit erweitern wollte. 3. In der Schweiz die Eidgenossenschaft von Schwyz, Uri und Unterwalden (1245 das erste eidgenössensche Bündnis) gegen die Grafen von Habsburg: a) Die Grafen übten die Schirmvogtei aus. b) Die Grafen waren Vertreter der kaiserlichen Gerichtsbarkeit. c) Die Grafen strebten nach unumschränkter Herrschaft. d) Die Schweizer suchten die Reichsunmittelbarkeit zu bewahren [523], 523. Mit welchem Erfolge verteidigten die Schweizer die Reichsunmittelbarkeit? 1. Sie erneuerten (1291) ihren Schutz- und Trutzbund (Schwyz, Uri, Unterwalden). 2. Sie erhielten von Adolf von Nassau, Heinrich Vii. und Ludwig dem Bayern ihre Freiheit verbrieft (von Albrecht I. nicht). 3. Sie behaupteten in drei blutigen Freiheitskriegen ihre Rechte:

2. Geschichte der neueren Zeit - S. 34

1911 - Halle a.S. : Gesenius
— 34 — a) daß sie der Reformation Schutz und Beistand verleihen, b) daß sie Kirchen und Schulen gründen und erhalten, c) daß sie die Armenpflege ausüben. 79. Welche Bedeutung erlangte die Ausbildung der territorial-monarchischen sächsischen Kirchenordnung? 1. Sie beseitigte den mittelalterlichen Dualismus zwischen Staat und Kirche. 2. Sie verstärkte wesentlich die Macht der Landesherren. 3. Sie war für das ganze evangelische Deutschland vorbildlich. 80. Inwiefern versuchte die Synode von Homberg die hessische Landeskirche auf dem Gemeindeprinzipe aufzubauen? 1. Die Landeskirche wurde eine rein demokratische Gemeinschaft: a) sie war gänzlich unabhängig vom Landesherrn, b) sie übte durch eine jährlich zusammentretende Synode aus Geistlichen und Laien ihre gesetzgebende Gewalt aus, c) sie regierte sich durch einen selbstgewählten Ausschuß und selbstgewählte Vorsteher. 2. Die Landeskirche bewirkte zur Heranbildung ihrer Theologen (1527) die Gründung der Universität Marburg. 3. Die Landeskirche auf der Grundlage selbständiger Gemeinden hatte in den Bauernkriegen die Unmöglichkeit des Bestehens bewiesen und mußte daher der landesherrlichen Kirchenhoheit weichen. 81. Wie entstand die erste evangelische Landeskirche in der Schweiz (Zürich) ? 1. Der Rat von Zürich übernahm (1523) die Kirchengewalt und vereinigte sich mit den übrigen Gemeinden des Kantons zu einer republikanischen Staatskirche. 2. Die Ordnung der Kirche und den Gottesdienst stellte Zwingli auf dieselben Grundlagen wie Luther. 3. Die nüchtern-verstandesmäßige Art seines Wesens führte Zwingli zu radikalerem Vorgehen: a) er sah im Abendmahle allein eine Gedächtnisfeier des Todes Christi, b) er beseitigte alles aus dem Gottesdienste, was sich durch die Heilige Schrift nicht belegen ließ: Altar, Bilder, Orgel.

3. Geschichte der neueren Zeit - S. 35

1911 - Halle a.S. : Gesenius
— 35 — 82. Wie hatte Zwingli zum Reformator sich entwickelt? 1. Er bildete seine Ansichten im Strome der Zeit, indem er die äußeren Eindrücke mit scharfem, ruhig-er wägendem Geiste aufnahm: a) er war in Basel und Wien in engste Beziehung zu den Humanisten getreten, b) er hatte sich in die humanistischen Schriften in Hebevollem Studium vertieft, c) er hatte die politischen Ereignisse und deren Einwirkung auf seine Schweizer Heimat genau verfolgt, d) er hatte als G e i s 11 i c h e r in dem großen Wallfahrtsorte Einsiedeln die Schattenseiten der katholischen Werkheiligkeit gründlich kennen gelernt. 2. Er beabsichtigte von vornherein, auf sein Geburtsland ebensowohl politisch als auch religiös einzuwirken: a) er war vorwiegend Verstandesmensch und faßte die Dinge, wie sie wirklich waren, b) er bildete das kirchliche Wesen entsprechend dem Gemeinde-p r i n z i p e unter der Hoheit der weltlichen Obrigkeit um [80, 81], c) er machte die kirchen-politische Entwicklung seines Zürich zum Mittelpunkte aller seiner Bestrebungen. 83. Welche schweren politischen und religiösen Fragen der Schweiz fallen mit dem Auftreten Zwinglis zusammen? 1. Die Vierwaldstätte mit Zug besaßen in der Tagsatzung der dreizehn Kantone absolute Stimmenmehrheit gegenüber den viel stärkeren Bundesgenossen Zürich, Bern und Basel: es handelte sich um Beseitigung dieses unbilligen Übergewichts. 2. Der auswärtige Söldnerdienst des Volkes brachte den Patriziern gerade der größeren Kantone durch Soldverträge und Pensionen reichen Gewinn: es galt die Abschaffung des das Volk entsittlichenden ,,R e i s -laufens" (1521 verhinderte Zwingli den Abschluß einer neuen vorteilhaften Soldkonvention mit Frankreich). 3. Die Entscheidung über das kirchliche Schicksal der zwölf deutschen und sieben italienischen eroberten Untertanenlandschaften (,,g emeinenvogteie n“) der Eidgenossenschaft führte bis dicht an den Zusammenstoß der österreichischen und der reichsstädtisch-oberdeutschen Partei: der Landfriede von Kappel verhinderte die siegreiche, endgültige Entscheidung für die Evangelischen. 84. Inwiefern wurde durch die Niederlage bei Kappel der reformatorischen Bewegung Zwinglis ein Ziel gesetzt? 1. Die Niederlage der überraschten Züricher durch die überlegenen Streitkräfte der Fünf orte wurde durch Zwinglis Tod vervollständigt. 3*

4. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 176

1888 - Habelschwerdt : Franke
176 1305 seinen Sitz nach Avignon verlegte („babylonische Gefangenschaft" 1305—77) und die Päpste ihren Einfluß auf die politischen Berhält-nisse in Deutschland verloren. 2. Er strebte nach Vergrößerung seiner Hausmacht. Doch vergebens suchte er Holland und Thüringen zu gewinnen. Böhmen kam vorübergehend in seine Gewalt. Albrecht wurde von seinem Neffen Johann Parricida 1308 ermordet. Historisches über die Kämpfe in der Schweiz. In den sogenannten Waldstätten Schwyz, Uri, Unterwalden hatte sich ein freier Bauernstand erhalten. Seit dem 12. Jahrhunderte hatten jedoch die Grafen von Habsburg Vogteirechte in diesen Landgemeinden erworben. Aber der Freiheitssinn der Bevölkerung stellte sich ihnen entgegen, und Friedrich Ii. stellte die Reichsunmittelbarkeit wieder her. Zwar wußte Rudols von Habsburg die alten Vogteirechte wiederzugewinnen, aber nach seinem Tode traten die Waldstätte zu einer Eidgenossenschaft zusammen, deren Freiheiten Adolf von Nassau und Albrecht anerkannten. (Sagen von dem Drucke der österreichischen Vögte, vom Schwure auf dem Rütli, von Tell.) Iv. Heinrich Vii. von Luxemburg, 1308—1313. Er war ein Lehnsträger der französischen Krone und wurde vou der geistlichen Partei gewählt. 1. Gründung einer Hausmacht. In Böhmen hatte sich eine mit der Regierung des Königs (Heinrich von Kärnthen) unzufriedene Adelspartei gebildet, welche Heinrich Vii. die Krone anbot. Dieser belehnte damit seinen eigenen Sohn Johann, den er mit einer böhmischen Prinzessin vermählte. 2. Sein Zug nach Italien. Bon den romantischen Jdecen des Rittertums durchdrungen, begeisterte sich Heinrich noch einmal für die mit der deutschen Krone sich verbindende Anschauung von der Herrschaft der Welt. Daher unternahm er einen Zng nach Italien, um dort das kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Bon den italienischen Patrioten, besonders von dem Dichter Dante Alighieri, begrüßt, erwarb er iu Mailand die lombardische Krone und stellte auch die Kaiserwürde nach 62jähriger Unterbrechung wieder her, 1312. Aber er konnte die Guelfeu, mit welchem Namen jetzt die republikanische Partei bezeichnet wurde, nicht unterwerfen, und als er sich zu einem Feldzuge gegen Neapel rüstete, starb er. V. Ariedrich von Österreich, 1314—1330, und Ludwig

5. Theil 3 - S. 73

1880 - Stuttgart : Heitz
Huldreich Zwingli. 73 seiner Wohnung auf dem Stiftplatze sammelte sich das Kriegsvolk. Das Pferd, welches ihn tragen sollte, ward herbeigeführt; er schnallte sich den Panzer um und sprach nun zu seiner treuen Frau: „Die Stunde ist gekommen, daß wir uns trennen! Es sei so! Der Herr will es so! Er sei mit dir, mit mir und mit den Unsern!" Und als er sie zum letzten Mal in seine Arme schloß und sie vor Schmerz kaum sprechen konnte, blickte sie weinend gen Himmel und fragte: „Und wir sehen uns wieder?" — „Wenn der Herr es will!" antwortete Zwingli voll festen Vertrauens, „sein Wille geschehe!" — „Und was bringst du zurück, wenn du kömmst?" fragte Anna weiter. — „Segen nach dunkler Nacht!" sprach er mit fester Stimme. Dann küßte er die Kleinen, riß sich los und eilte fort. Noch sah ihm Anna mit gepreßtem Herzen nach, und als er um die Ecke der Straße bog und sie ihm das letzte Lebewohl zugewinkt hatte — da hatten sich beide hienieden das letzte Mal gesehen. Anna warf sich weinend mit ihren Kindern in der einsamen Kammer auf die Kniee und betete zu dem, der im Gebete Kraft giebt: „Vater, nicht mein, dein Wille geschehe!" Auch sie erhielt diese Kraft, so daß sie nicht erlag, als die Kunde kam, daß die Schlacht verloren gegangen und ihr geliebter Gatte umgekommen sei. . Am 11. Nov. 1531 war es bei Cappel, zwischen Zürich und Zug, am südlichen Abhange des Albis, zur Schlacht gekommen, die Züricher wurden von der Uebermacht der katholischen Cantons besiegt; auch Zwingli, der unter den Vordersten kämpfte, wurde mit Wunden bedeckt, sein Pferd getödtet; zuletzt sank er selbst nieder. Eben erst hatte er einem Sterbenden trostreiche Worte zugerufen. Mehrere der Feinde umstanden den edlen Mann, der mit heiterm Gesicht, den Blick gen Himmel gerichtet, dalag, und fragten ihn, ob er einen Beichtiger verlange? Da er dies, so wie die Anrufung der Heiligen, die man ihm zumuthete, ablehnte, rief ihm der Haupt-mann Vockinger aus Unterwalden zu: „So mußt du sterben, du hartnäckiger Ketzer!" und durchstach sein treues Herz. Erst nach der That erkannte man ihn, und nun strömten auf die Nachricht, der Ketzer Zwingli liege draußen erschlagen, Unzählige herbei und starrten mit wahrer Schadenfreude die Leiche des braven Mannes an. Nur ein Einziger zeigte Gefühl, ein Eonventual; ihm traten die Thränen in die Augen und gerührt sprach er: „Welches auch dein Glaube gewesen ist, ich weiß, daß du ein frommer Eidgenosse warst. Gott sei deiner Seele gnädig!" Der Leichnam wurde noch

6. Theil 4 - S. 447

1880 - Stuttgart : Heitz
Der Kulturkampf in Deutschland, der Schweiz und Italien. 447 das deutsche Vaterland an Macht und Ehre ungekränkt und unbeschädigt das Ziel des Friedens erreichen möge. In der Schweiz war der von der Hierarchie veranlaßte Kampf mit der Staatsgewalt von dieser ebenfalls in energischer Weise aufgenommen worden. Es lag in der Natur des republi-canischen Staatswesens, daß die Betheiligung und Mitwirkung des Volkes dabei lebhafter sichtbar wurde. Genf und das Bisthum Basel waren die Ausgangspuncte des Streites. Der Papst hatte den Canton Genf von der Diöcese Lausanne abgezweigt und den Pfarrer Mermillod in Genf zum dortigen Bischof ernannt. Der Staatsrath des Cantons verweigerte dieser Maßregel seine Anerkennung, und als darauf Mermillod vom Papste als apostolischer Vicar mit den Rechten eines Bischofs eingesetzt wurde, erklärte der Bundesrath, die oberste Behörde der Schweiz, daß eine solche ohne die Zustimmung der Staatsbehörde vorgenommene Veränderung in der kirchlichen Verfassung des Cantons null und nichtig sei. Mermillod beharrte bei seiner päpstlichen Beauftragung und wurde darauf aus der Schweiz ausgewiesen. Der Canton Genf stellte nun durch ein Gesetz fest, daß die Wahl neu anzustellender Pfarrer von den katholischen Bürgern vorzunehmen sei, daß sie dem Staate den Eid leisten und von ihm besoldet werden sollten. Auch in andern Kantonen schritt man zu ähnlichen Maßregeln. Im Bisthum Basel hatte der Bischof Lachat, dessen Wohnsitz in Solothurn war, einen Pfarrer abgesetzt, weil derselbe das Dogma von der Unfehlbarkeit nicht annehmen wollte. Darüber war der Bischof nicht nur mit der Gemeinde des Pfarrers, sondern auch mit den Behörden von Solothurn in Widerspruch gerathen. Das neue Dogma wurde von letzteren nicht anerkannt, und als Bischof Lachat dasselbe dennoch verkündigen ließ, erfolgte seine Absetzung und später auch die Aufhebung des Domkapitels von Basel. Ultramontaner Widerspruch fehlte freilich auch in der Schweiz nicht. Im Berner Jura mußte eine ganze Anzahl Geistlicher, welche den vaterländischen Gesetzen sich nicht fügen wollten, abgesetzt werden. Aber in dem größeren Theile der Schweiz wurde das Verlangen nach dem Ende der geistlichen Abhängigkeit von Rom laut ausgesprochen; es solle, forderte man, ein schweizerisches Nationalbisthnm ohne alle Mitwirkung Roms errichtet werden. Die Erreichung eines solchen Zieles lag jedoch noch in der Ferne; vorläufig ge-

7. Theil 4 - S. 448

1880 - Stuttgart : Heitz
448 Neueste Geschichte. 3. Periode. nehmigte der Bundesrath die Gründung einer altkatholischen Fa-cnltät an der Universität Bern und eines allkatholischen Bisthums, zu dessen Bischof die Synode den Pfarrer Herzog erwählte. Vorher schon hatte die päpstliche Nuntiatur aufgehört; der Nuntius hatte Bern im Februar 1874 verlassen. Pius Ix. sprach im Jahre darauf seinen Zorn über die Vorgänge in der Schweiz aus. Leo Xiii. dagegen richtete am Tage seiner Thronbesteigung, wie an den deutschen Kaiser, so auch an den Bundesrath der Schweiz ein Schreiben, in welchem er die obwaltenden kirchlichen Differenzen beklagte. Der Bundesrath erwiederte in Ehrerbietung, aber mit Festigkeit: „Die Lage der katholischen Religion in der Schweiz, sei nicht als beklagenswerth zu bezeichnen, sie genieße, wie alle andern Glaubensbekenntnisse die Freiheit, welche durch die Bundesverfassung gewährleistet und nur durch den Vorbehalt beschränkt sei, daß die kirchlichen Behörden weder in die Rechte und Befugnisse des Staates, noch in die Rechte und Freiheiten der Bürger übergreifen dürfen." Auch in der Schweiz wird also nicht eine unftuchtbare Auseinandersetzung über gegenseitige Berechtigungen und Ansprüche zum Ziele führen, sondern der Friede zwischen Staat und Kirche wird nur durch unbefangene Erkenntniß der richtigen Verbindung des religiösen und des nationalen Lebens gefördert werden. Anfänge dazu sind schon wahrnehmbar geworden. Der Culturkampf in Italien wird außer den Gegensätzen, welche diesen Streit überall charakterisiren, noch durch andre Verhältnisse beeinflußt, welche ihm hier ein ganz eigenthümliches Gepräge verleihen. Das Königreich Italien hatte der weltlichen Herrschaft des Papstthumes ein Ende gemacht, es hatte ihm den Kirchenstaat und mit ihm die landesfürstliche Hoheit genommen. Früher durch staatlichen Besitz Mitglied unter den Souverainen Europas hatte nun der Papst zwar den Rang und die persönlichen Rechte eines Sonverains behalten, aber die Grundlage dieses Rechtes, die Herrschaft über Land und Leute, war ihm doch entzogen. Diese Thatsachen hatten sich unter dem Schutz der Ereignisse von 1870 vollendet; Rom selbst hatte den Herrscher gewechselt, es war die Residenz des Königs von Italien geworden. Pins Ix. protestirte natürlich gegen alle diese von der italienischen Regierung vollzogenen Handlungen, welche er als Attentate der piemonteftschen Regierung bezeichnet?. Er verweigerte die Annahme der ihm über-

8. Theil 2 - S. 202

1880 - Stuttgart : Heitz
202 Mittlere Geschichte. 3. Periode. Deutschland. Schwyz, Uri und Unterwalden, gehörten keinem besondern Herrn, sondern standen unmittelbar unter dem Reiche, hatten aber viele Vorrechte, z. B. daß sie nach ihren eigenen Gesetzen lebten, und daß nur, wenn besondere Vorfälle es nöthig machten, ihnen vom Kaiser ein Vogt geschickt wurde, der die nöthigen Untersuchungen anstellte. Aber das war dem Albrecht nicht genug. Ihm gehörten in der Schweiz eine Menge reicher Güter. Da diese aber zerstreut lagen, so wollte er gern, daß die dazwischenliegenden Ländchen sich ihm auch unterwürfen, und ließ daher den Waldstätten sagen: sie würden wohl thun, wenn sie sich seinem Schutze unterwürfen; widerstehen könnten sie ja doch seinen mächtigen Waffen nicht. Aber er wollte sie lieber zu seines Hauses lieben Kindern haben; denn er habe von seinem Vater immer gehört, daß sie ein tapferes Volk wären, und tapfere Männer liebte er über alles. Aber sie wollten lieber freie Reichsgenossen als Plänen entgegen war unter Friedrich Ii., dem Hohenstaufen, Uri der Gewalt der Habsburger entzogen und unmittelbar unter das Reich genommen worden; auch Schwyz hatte einen ähnlichen Freibrief erlangt. Doch hatte wiederum Rudolph von Habsburg vor seiner Erwählung zum Kaiser selbst in Uri als frei und ungezwungen berufener Schiedsrichter gewaltet und Gericht gehalten. Als Kaiser erkannte Rudolph die Reichsumnittelbarfeit von Uri an; den Freibrief der Schwyzer bestätigte er nicht. Nach Rudolphs Tode traten die Waldstätte sogleich, am 1. August 1291, in einen Bund zusammen, dessen Ziele deutlich gegen Habsburg gerichtet waren, und Adolph von Nassau zeigte sich gern Bereit, Freiheitsbriefe für Uri und Schwyz zu ertheilen. Kaiser Albrecht I. bestätigte zwar diese Briefe nicht, aber daß er Voigte in die Waldstätte geschickt habe, ist nicht nachgewiesen. Nach seiner Ermordung erboten und erhielten die Waldstätte von seinem Nachfolger, Heinrich Vii., die Bestätigung der Reichsunmittelbarkeit, und als nach dieses Kaisers frühem Tode der Kampf um die Kaiserkrone zwischen Ludwig von Baiern und Friedrich von Oestreich (Habsburg) ausbrach, traten die Waldstätte auf Ludwigs Seite. Da zog Friedrichs Bruder, Leopold der Glorwürdige, mit Heeresmacht gegen die Eidgenossen heran, die in einem herrlichen Siege am Morgarten ihre Freiheit vertheidigten, 15. Novbr. 1315. Darauf erneuerten sie zu Brunnen, am 9. Deebr. 1315, ihren Bund, und Kaiser Ludwig der Batet bestätigte 1316 den Waldstätten ihre früheren Freiheitsbriefe. Von da ab ist die Gründung der Eidgenossenschaft als vollzogen anzusehen. Alles Uebrige ist Sage. Nicht so, daß man annehmen müßte, es seien die Gestalten und die Ereignisse geradezu erfunden; einfache Vorgänge, mannhaftes Hervortreten schlichter Volksgenossen sind von leicht erklärbarer Begeisterung emporgehoben und verklärt worden. Dem nicht mehr erkundbaren wirklichen Zusammenhange der Vorgänge hat die Sage mit freiem Walten eine ihr zusagende Umgestaltung verliehen und wohl auch Fremdes, wie die Sage vom Apfelschuß, damit verwebt.

9. Theil 2 - S. 285

1880 - Stuttgart : Heitz
Schlacht bei Granson. 285 zu ihm und ließen ihm vorstellen, daß ja ihr ganzes Land nicht so viel werth sei, als die silbernen Zäume seiner Pferde. Alles vergebens; Karl Hatte sich einmal in den Kopf gesetzt, die Rheinländer von den Qellen des Flusses an zu besitzen. Er drang in die Schweiz ein und belagerte Granson. Ungeduldig, wie er war, forderte er die Schweizer auf, ihm die Thore zu öffnen. „Wenn ihr mich aufhaltet, soll euer Lohn der Galgen sein!" — Es wurde ihm abgeschlagen. Darüber ergrimmte er, und als sie sich endlich ergaben, ließ er Einige widerrechtlich an Bäume hängen und Andere, an Stricke gebunden, so lange durch den See schwemmen, bis sie ertranken. Sonst war Karls Gemüth nicht so böse; aber jetzt war er verstimmt und kannte nun kein Erbarmen. Aber die That war abscheulich und dieser Tag der letzte seines Glücks. Jetzt zogen die Schweizer herbei, so viele ihrer beisammen waren, und griffen die Burgunder an. Vorher fielen die frommen Helvetier nieder auf die Kniee, breiteten die Arme aus und beteten zu Gott um Sieg. Da glaubten die Burgunder, sie flehten um Gnade und schlugen ein lautes Gelächter auf. Aber Karl empfand bald, daß es noch die alten Schweizer waren. Viele seiner besten Leute wurden erschlagen. So kam der Nachmittag heran. Plötzlich beleuchtete die Sonne die schimmernden Waffen eines neuen Heeres, welches sich auf den Bergen zeigte. „Was für ein Volk ist das?" fragte Karl einen gefangenen Schweizer. „Das erst," antwortete dieser, „sind die wahren alten Schweizer vom hohen Gebirge, die Männer, welche die Oestreicher schlugen!" — In diesem Augenblicke ertönte drei Mal der Uri-Stier, das lange Horn der Urner, welches sie in ihren Thälern, wie in der Schlacht, zu blasen pflegen, und wunderbar erklang das Waldhorn der Unterwaldner, daß es Karl durch Mark und Seele drang. „Ei," rief er bedenklich aus, „was wird aus uns werden? Schon die Wenigtzn haben uns so ermüdet." Und so war es auch. Die Burgunder verloren die Schlacht bei Granson, und eine überschwängliche Beute fiel den Siegern in die Hände; denn so eilig ging die Flucht, daß Karl sein ganzes Lager im Stiche lassen mußte. Alle seine kostbaren Zelte, sein reich mit Edelsteinen besetzter Hut, sein Prachtschwert, dessen Griff von Diamanten, Rubinen, Saphiren, Hyacinthen und Perlen glänzte, sein reiches Silbergeschirr, und andere Sachen von hohem Werthe wurden von den Schweizern erbeutet. Aber so unbekannt waren diese Leute mit den Luxuswaaren, daß sie die silbernen Teller für zinnerne,

10. Deutsche Geschichte von der ältesten Zeit bis zum Ende des Großen Krieges - S. 19

1901 - Halle : Gesenius
— 19 — Die freundlichen erhielt man, die feindlichen gewann man sich günstig durch Opfer. Die Opfer bestanden aus Feldfrüchten, Rindern, Pferden, im Kriege auch aus Kriegsgefangenen. Dargebracht wurden sie in heiligen Hainen, auf freien Höhen oder an Quellen, gewöhnlich nahe den Malstätten; Tempel hatten die alten Germanen für ihre Götter nicht. Das Opfer vollzog für die Familie der Vater, für den Gau der Graf. Priester kannte man nicht, noch Priesterinnen, wohl aber angesehene weise Männer und Frauen, denen man die Gabe der Weissagung zuschrieb. Sie weissagten aus dem Los, aus dem Vogelfluge, aus dem Waldesrauschen und aus dem Benehmen des weifsen heiligen Rosses, das man zu diesem Zwecke hielt. Das Opfer wurde durch ein Mahl beschlossen, bei dem man Teile des Opfertieres und den Opferkuchen genoss. Die Germanen glaubten an ein Leben nach dem Tode. Diejenigen, die den Bluttod (auf dem Schlachtfelde) gestorben waren, wurden von den Schlachtjungfrauen (Walküren) nach Walhalla (dem freudenreichen Himmelssaale) gebracht. Die den Strohtod (im Bette) Gestorbenen fuhren ohne Sang und Klang hinab nach Hellia (der Unterwelt), um dort ein Schattenleben zu führen. Die Toten begrub oder verbrannte man und gab ihnen Waffen, Beutegegenstände und Schmuck, Töpfe und andere Geräte mit ins Grab. Über diesem oder auf dem brennenden Holzstofse tötete man das Streitrofs und eine Anzahl Knechte des Verstorbenen und begrub oder verbrannte sie mit der Leiche. Letztere wurde in einem Steinsarge, die Asche in einer Urne beigesetzt und ein hoher Hügel darüber gewölbt. Wiedergabe nach Kernfragen. Vertiefung. Dass die alten Germanen die Naturerscheinungen so auf sich wirken liessen, zeugt davon, dass sie gemütvoll waren. (Nachweis.) Der Gegensatz von freundlich und feindlich in der Natur ist leicht zu erklären. (Nachweis.) Ebenso demnach die Opfer an die freundlichen und feindlichen Mächte. (Nachweis.) Auch die Wahl der Orte zur Gottesverehrung ist sinnig. (Nachweis.) Sogar die Art und Weise der Weissagung können wir uns deuten und erklären. (Nachweis.) (Es ist darauf hinzuweisen, wie alles untereinander zusammenhängt und sich eins aus dem andern folgern lässt. Die Ausdehnung der Vertiefung ergjpbt sich aus dem Stand der Klasse und der Zeit, die auf das Pensum verwandt werden kann.) (Auch die Art und Weise der Bestattung muss als wichtig näher betrachtet, die Bedeutung der Gebräuche eingehender besprochen werden. Die Anschauung von dem Fortleben nach dem Tode reizt zum Vergleiche der altheidnischen mit der christlichen Anschauung. Es er- 2*
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