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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 176

1888 - Habelschwerdt : Franke
176 1305 seinen Sitz nach Avignon verlegte („babylonische Gefangenschaft" 1305—77) und die Päpste ihren Einfluß auf die politischen Berhält-nisse in Deutschland verloren. 2. Er strebte nach Vergrößerung seiner Hausmacht. Doch vergebens suchte er Holland und Thüringen zu gewinnen. Böhmen kam vorübergehend in seine Gewalt. Albrecht wurde von seinem Neffen Johann Parricida 1308 ermordet. Historisches über die Kämpfe in der Schweiz. In den sogenannten Waldstätten Schwyz, Uri, Unterwalden hatte sich ein freier Bauernstand erhalten. Seit dem 12. Jahrhunderte hatten jedoch die Grafen von Habsburg Vogteirechte in diesen Landgemeinden erworben. Aber der Freiheitssinn der Bevölkerung stellte sich ihnen entgegen, und Friedrich Ii. stellte die Reichsunmittelbarkeit wieder her. Zwar wußte Rudols von Habsburg die alten Vogteirechte wiederzugewinnen, aber nach seinem Tode traten die Waldstätte zu einer Eidgenossenschaft zusammen, deren Freiheiten Adolf von Nassau und Albrecht anerkannten. (Sagen von dem Drucke der österreichischen Vögte, vom Schwure auf dem Rütli, von Tell.) Iv. Heinrich Vii. von Luxemburg, 1308—1313. Er war ein Lehnsträger der französischen Krone und wurde vou der geistlichen Partei gewählt. 1. Gründung einer Hausmacht. In Böhmen hatte sich eine mit der Regierung des Königs (Heinrich von Kärnthen) unzufriedene Adelspartei gebildet, welche Heinrich Vii. die Krone anbot. Dieser belehnte damit seinen eigenen Sohn Johann, den er mit einer böhmischen Prinzessin vermählte. 2. Sein Zug nach Italien. Bon den romantischen Jdecen des Rittertums durchdrungen, begeisterte sich Heinrich noch einmal für die mit der deutschen Krone sich verbindende Anschauung von der Herrschaft der Welt. Daher unternahm er einen Zng nach Italien, um dort das kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Bon den italienischen Patrioten, besonders von dem Dichter Dante Alighieri, begrüßt, erwarb er iu Mailand die lombardische Krone und stellte auch die Kaiserwürde nach 62jähriger Unterbrechung wieder her, 1312. Aber er konnte die Guelfeu, mit welchem Namen jetzt die republikanische Partei bezeichnet wurde, nicht unterwerfen, und als er sich zu einem Feldzuge gegen Neapel rüstete, starb er. V. Ariedrich von Österreich, 1314—1330, und Ludwig

2. Das Mittelalter - S. 144

1889 - Gotha : Perthes
144 der durch die Hanse behinderten Fahrt aus der Ostsee eine unmittelbare Hau-delsverbindung mit Rußland gewannen. Unter der Knigin Elisabeth wurde England dann eine groartige Kolonialmacht; die hansischen Vorrechte wurden vernichtet, der Stahlhos in London (vgl. S. 142. 2) geschlossen und die deutschen Kaufleute vertrieben; im 17. u. 18. Jahrh. drang umgekehrt vermittels der Elbe und Weser der englische Handel in das wirtschaftlich und staatlich dar-niederliegende Deutschland ein. b) Jbie suddeutsche Sldtebnde. Innerhalb des Jnvestitnrstreites u. spter und. Friedrich Ii. (vgl. S. 119 u.) hatten die meisten Bischosstdte im Anschlu an das Knigtum die bischfliche Herrschast almw^Ms; die ffentliche Gewalt (namentl. die Gerichtsbarkeit) ging aus den stadtischen Rat der; so entstanden reichsunmittclbare Städte (Reichsstdte) mit einer freien Stadtverfassung; eine hnliche Selb-stndigkeit erlangten auch die kniglichen Pfalzstdte und viele Städte in denjenigen Gebieten, in denen, wie in Schwaben nach dem Untergang des stausischen Herzogtums, kein Frstengeschlecht zu einer hervorragenden Stellung sich emporschwang l). Mit der wachsenden Macht des Frstentums sahen sich jene Reichsstdte, die sich namentl. im Sden gebildet hatten, in ihrer Freiheit bedroht, soda sie endlich zu Bnden zusammentraten. l) Der Kainps der Schweizer Eidgenossen gegen die Habs-burger. Eine Reihe oberschwbischer Städte behauptete die Reichssreiheit im Anschlu an die sogen. Waldsttte, Uri, Schwyz und Unterwalden 2), die seit den Tagen Friedrichs Ii. und seines Sohnes Heinrich eine reichs-unmittelbare Stellung in Anspruch nahmen. Gegen die Grafen von Habs-brg, deren offenbares Bestreben auf die Grndung eines Landesfrstentums in Oberschwaben ging, waren die letzteren 1391 zu einem Bund ^) zusammen-getreten und hatten durch die gegen Habsburg erhobenen Könige (Adolf von Nassau, Heinrich Vii., Ludwig d. Baier) die unbedingteste Besttigung ihrer Freiheiten gefunden. In der Schlacht am Morgarten^), in der sie der Leopold 1.5), 1) Doch haben auch die in den srstl. Gebieten gelegenen Städte (die sogen. Land-ftdte) groe Freiheit im Inneren erlangt. 2) Unterwalden liegt sdl. von Bierwaldsttter See, Uri Lstl. davon an der ob. Reu bis zum stl. Teil des B. Sees (Unier See), Schwyz nrdl. von Uri (und dem Urner See). Die Landleute in Uri sttzten sich auf kaiserl. Freibriefe. 3) Die der diesen Bund umhergehenden Erzhlungen find Ende des 15. Jahrh. in einer Chronik zusammengefat und ein Jahrh. spter von dem Chronikschreiber gidius Tschndi mit der grten Willkr weiter ausgefhrt, ja sogar zeitl. genau bestimmt worden; derselbe verlegt den Aufstand der Waldsttte gegen Habsburg in die letzte Zeit Albrechts 1. (1308). Urkundlich steht fr die Grndung eines Bundes 1291 fest; der Ort (Rtli) wird in der Urkunde nicht genannt. Da die Habsburger als Könige (Reichs ) Vgte nach den Waldsttten geschickt haben, ist anzunehmen; im einzelnen ist nichts festzustellen. Das Dasein eines Tell ist nicht nachzuweisen; der Apfelschu findet sich auch in den nordischen Sagen, in auffallender hnlichkeit in der dnischen Torosage. 4) Bergrcken an der So.-Seite des Egerisees nrdl. vom Orte Schwyz. 5 )_Albrecht i, f 1308_ Rudolf. Friedrich der Schne, Leopold I. Albrecht Otto + 1307. t 1330. Leopold Ii ittf 1386 Leopold Il, f 1344. Leopold Iv. _ v ' 4 * f

3. Lehrbuch der Geschichte für die Ober-Secunda höherer Lehranstalten - S. 2

1895 - Gotha : Perthes
2 den libyschen und arabischen Wstengebirgen zu einem kulturfhigen Boden und durch seine steten Anschwemmungen das Nildelta zu einer der reichsten Ebenen der Erde. Die Natur des Landes mute notwendig den Charakter seiner Bewohner bestimmen; die ernste Landschaft, von den Felsketten und end-losen Wsten umgeben, mit ihren festen Bildern und Formen gab den gyp-tern Stetigkeit des Sinnes; die Nilwasser regelten die Arbeit und trieben zu geordnetem Leben. Der Lauf der Sonne ward in gypten in alter Zeit be= rechnet und der Kalender (das Sonnenjahr) festgestellt; hier entwickelte sich am frhesten das Streben, die Ereignisse festzuhalten und den kommenden Ge-schlechtem in einer Schrift (der Bilder- x) oder Hieroglyphenschrift) zu ber-Mitteln. 2. Religion und Staatsverfassung. In der Natur des Landes wurzelten die religisen und staatlichen Formen. Ein allerzeugendes Wesen war Gegenstand der Verehrung; dem das Leben begrndenden Nil oder der Sonne ward es gleichgestellt; in den verschiedenen Bezirken des Landes fhrte es besondere Namen, wie Ra, Ptah, Amnion; in menschliche Gestalten, die oft Tierkpfe zeigten, oder auch in Tiergestalten 2) hllten sich diese Götter; jeder Bezirk besa ein heiliges Tier; der Apisstier, der zeugende Sonnengott, in Memphis (sdl. von der Spitze des Deltas) scheint zuletzt der vollendetste Ausdruck der Gottheit in tierischer Gestalt gewesen zu sein; eine zahlreiche Priesterschaft vertrat den Kult. Wie die berflutung das gesamte Land beherrschte, so fhlte man frh das Bedrfnis nach einer obersten, durchgreifenden Macht, welche die Gewsser gleichmig in alle Landschaften leitete3). So entstand ein mit unbeschrnkter Hoheit waltendes Knigtum, das gttlichen Charakter trug; ein Heer von Beamten stand unter dem Pharao; dieser zeigte sich nur in feierlicher Prozession dem Volk; wer sich ihm nahte, warf sich zu Boden, und die hchste Gunst war es, seine Kniec zu umfassen. 3. Der Totendienst und die Bauten. Die Sorge fr das Leben nach dem Tode beherrschte die Thtigkeit des gyptischen Volkes. Der Geist, der im Leibe seinen Wohnsitz hat, schien den Zusammenhang mit ihm auch nach dem Tode zu bewahren; darum galt es, den Krper durch die Kunst der Einbalsamierung zu erhalten (Mumien). Im Westen, im Grenzgebiet der libyschen Wste, war die Heintat der Toten; hier schuf man sich ein Grab, eine Wohnung fr die Ewigkeit", einen Bau aus Ziegeln oder, wie in Obergypten, ein Felsengrab; so entstanden in der libyschen Kette ganze Totenstdte. der dem Sarkophag des Knigs erhob sich eine Pyramide; sogleich beim Regierungsantritt traf der König die Ma-regeln fr die Herrichtung seines Grabes, und je lnger er herrschte, um so gewaltiger erhob sich der Bau 4). 1) Zeichen fr Begriffe ober Silben ober einzelne Laute. 2) Das unwanbejbare Wesen der Götter scheint in dem stets gleichen instinktiven Leben der Tiere verstnnbilblicht zu sein. 3) So schuf das Knigtum oberhalb von Memphis den Mrissee, einen gegrabenen Wasserbehlter, der fr die Zeiten des Wassermangels die Gewsser in sich aufnahm. 4) Die grte noch erhaltene bei Memphis ist 140150 m hoch.

4. Lehrbuch der Geschichte für die Ober-Secunda höherer Lehranstalten - S. 59

1895 - Gotha : Perthes
59 potestas), sodatz er namentlich kem Eigentum erwerben konnte, die Tochter schied mit der Verheiratung aus der Gewalt (manus) des eigenen Vaters aus und trat in die Familie des Mannes der. Der Sklave, der vor dem Geseke rechtlos*) (zur Ehe und zum Erwerbe unfhig) war, konnte aus der Gewalt seines Herren (herus oder dominus) entlassen (manu mitti) und zum Rreiaelassenen (libertus) werden; doch erhielt er damit keineswegs die vollen privaten Rechte, sondern blieb unter der Vormundschaft des frheren Herren, der in diesem Verhltnis patronus 2) Hie|._ B. Die Brgerschaft (Patrmer und Plebejer). Alle, welche m dem Vollbesitz der privaten Rechte waren, hieen Brger (cives); sie erschienen namentlich selbstndig vor Gericht und waren freie Grundeigentumer: aber nur ein Teil von ihnen war im Besitz der ffentlichen Rechte (die patres oder patricii); schroff schied sich dieser Adel von dem Volke (plebs oda plebeu), mit dem sie kein Eherecht (conubium) hatten 3) und dem sie weder das Recht auf die Staatsmter (ius bonorum) noch den Zutritt zu den Priestertumern gestattetem (Knigtum und Senat). An der Spitze des Staates stand ein König, der unverantwortlich war, d. h. sichi tm -c|tfee 5er vollen richterlichen, militrischen und priesterlichen Gewalt befand. Als Zeichen (insignia) der unbeschrnkten Strafgewalt (des ius vitae necisque) Muten ihm 12 Liktoren mit Rutenbndeln (fasces) und den darin befindlichen Bellen (secures) voran4). Aus dem Adel versammelte der König bei wichtigen Angelegenheiten einen Rat (der Alten, senatus); die Patres leiteten auch bei erledigtem Thron die Knigswahl und zwar in der Weise, datz sie einen Reichs-Verweser (interrex) ernannten; auf seinen Vorschlag whlte die gesamte Burgerschaft, die nach Curien (Opferhusern 5)) gegliederten Quinten (comitia cunata), weniger Beamten (Heerfhrer und der fr den Mordpiwcetz er-nannten Untersuchungsrichter, quaes(i)tores parricidii) bediente sich der Konig bei der Ausbung seiner weltlichen Geschfte; dagegen vertraten ihn in den religisen Dingen regelmig berufene Priester und Priesterkollegien. D. Die Staatsreligion. Die Natur sowie das menschliche Leben dachte sich der Rmer von schtzenden Geistern erfllt; so waltete als ein auter Geist der Berge, Triften und Fluren, gelegentlich auch als Spukgeist Faunus (oder die Faune) und der mehr auf das Waldleben beschrankte Silvanus (oder die Silvane), so gesellten sich dem menschlichen Treiben die Genien, Laren und Penaten zu. Von der Geburt bis zum Tooe begleitete 1) Doch lag es von jeher in dem Vorteil der Herren, gewissen Sklaven Ehe und Ver- mgensenve^dzu^statten^ Verbannte, Flchtige), muten sich unter den Schutz eines Brgers stellen; sie wurden Hrige (clientes) eines Herren (patronus), der tn der ltesten Zeit ein Patricier war. ,, . , 3) d. h. Kinder gemischter Ehen fielen dem Plebezerstande zu. 4) Die knigliche Kleidung bestand aus der toga purpurea, roten Schuhen (caicei mullei od. blo mullei), dem goldenen Lorbeerkranze und dem elfenbeinernen Scepter mit dem Adler; sie war spter die Tracht des Triumphators, die von Staats wegen aus dem Tempelschatz des Iuppiter Capitolinus verliehen ward. 5) curia bezeichnet sodann allgemein das Versammlungshaus, namentlich jedoch des Senats.

5. Lehrbuch der Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 46

1904 - Gotha : Perthes
Stapelpltzen auerhalb des Reiches empfanden die norddeutschen Kauf-*Cfltr e^rfn[' sich zu Gesellschaften (sogen. Hansen) zusammen-zuschlieen, andern dann die heimischen Städte den Schutz dieser Kauf-mannshanfen bernahmen, bildete sich ein gemeinsames Band fr den deutschen Norden und im 14. Jahrhundert im Kriege gegen Dnemark endlich der groe Stadtebnnd, die norddeutsche Hanse. Im I. 1361 berfiel nmlich König Waldemar Iv. von Dnemark Gotland, plnderte das reiche Wisby und reizte dadurch die Städte zum Kriege Anfangs unglcklich, traten diese 1367 in Kln zusammen und beschlossen einen gemeinschaftlichen groen Feldzug. Die hansische Flotte besetzte Kopenhagen und ntigte Dnemark zum Stralsund er Frieden (1370), durch welchen den deutschen Kaufleuten wieder freier Handel im dnifchen Reiche geftattet wurde. Fortantrat der Stdtebund alljhrlich zu den sogen. Hanse-tagen zusammen. Lbeck, das Haupt der Ostseestdte und nach seiner Lage der Vermittler des Handels mit der Nordsee, war das Haupt der Hanse Anderthalb Jahrhunderte blieb die Hanse eine politische Macht im Norden. 2. Die sddeutschen Stdtebude. Viele Städte, namentlich Bischofsstdte und knigliche Pfalzstdte im Sden, hatten eine freie Stadtverfassung unter einem (stdtischen) Rate ge-Wonnen. Solche reichsunmittelbaren Städte (Reichsstdte) sahen sich in ihrer Freiheit von den Fürsten bedroht und taten sich zu Bnden zusammen. A. Aer Kampf der Schweizer Kidgenossen gegen die Kasurger. Eme Reihe oberschwbischer Städte behauptete die Reichsfreiheit im Anschlu an die sogen. Waldsttte, Uri, Schwyz und Unterwalden, die eine reichsunmittelbare Stellung in Anspruch nahmen. Gegen die Grafen von Habsburg, deren offenbares Bestreben auf die Grndung eines Landes-frstentums in Oberschwaben ging, waren die Waldsttte 1291 zu einem Bunde zusammengetreten. In der Schlacht am Morgarten (Bergrcken unweit von dem Orte Schwyz), in der sie der Leopold I.. den Sohn Albrechts I., siegten (1315), erhielten sie die Bluttaufe ihres Bundes. Mit diesen drei eidgenssischen Gemeinden verbanden sich sodann L uz ern, Zrich, Zug, Glarus und Bern (der Bund der sogen, acht alten Orte). Als dann 1386 der Neffe Leopolds I., Herzog Leopold Iii., bei Sempach (unweit von Lnzern) und 1388 dessen Sohn Leopold Iv. bei N s e l s (nrdlich vom Orte Glarus) besiegt wurden, verzichtete Habsburg auf die Herrschaft im oberen Schwaben. Das Gebiet, etwa zwischen der Aare und der Thr, war zu voller Reichsunmittelbarkeit gelangt. B. Aer Kampf der schwbischen Städte gegen die Wrttemerger. Mehrere (nieder-)schwbische Städte, Ulm und Konstanz an der Spitze, traten 1376 zu einem Bunde zusammen und siegten 1377 der den Sohn des Grafen Eberhard von Wrttemberg, des Greiners (Znkers) oder Rauschebarts, Ulrich, bei Reutlingen (am Nordabhange des schwbischen Iura). Aber 1388 wurden sie bei dem Dorfe Dffingen (sdwestlich von Stuttgart) von Eberhard geschlagen (Ulrich f). Die Kraft der Städte ward durch diese Niederlage nicht gebrochen. Infolge furchtbarer Verwstungen

6. Lernbuch der Erdkunde - S. 74

1902 - Gotha : Perthes
74 Pflanzenwnchs und Tierwelt: siehe § 99. Bevölkerung: 3 Mill. Einw. — sehr dicht! (71). Meist Germanen (2/3), auch Franzosen (wo?) und Italiener (wo?). Meist Protestanten (3/5) (Reformierte). Sprache: Meist deutsch (französisch, italienisch). Viehzucht, Käserei — Getreidebau auf der Hochebene — Weinbau im Südwesten — Industrie lebhaft (Seide, Baumwolle, Uhren im Jura, Spitzen, Holzschnitzereien), Hausindustrie; — Fremdenbesuch. Münze: 1 Franc = 100 Centimes (Rappen) = 0,80 Mk. Geschichtliches. 1. Früheste Bewohner in Pfahlbauten — dann Kelten und Rhäter. 2. Von den Römern kultiviert. 3. Besiedelung durch Alemannen im Osten und Burgunder im Westen, letzterer Teil zum Königreich Burgund. 4. Seit 1032 gehörten beide Teile zum Deutschen Reich. 5. 1307 Bund der drei Urkantone (welche?) gegen die Habsburgische Be- drückung, ihnen schloßen sich allmählich die anderen an. 6. 1648 Unabhängigkeit anerkannt. 7. 1798 Gründung der Helvetischen Republik (durch französischen Einfluß), von 1815 an lockerer Staatenbund, seit 1848 ein fester republikanischer Bundes- staat. § 103. Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat). Bundesrat (Sitz Bern). Die 22 Kantone sind selbständige Republiken. Heereswesen: Auszug und Landwehr 240000, Landsturm 280000 Mann. Landesfarben: Rot-weiß. Suche die wichtigsten Kantone ans! Namen meist nach »Städten. (K. 12.) Die fünf im Südwesten sind welsch — einer im Tefsingebiet italienisch — einer (Graubüuden) deutsch-romanisch — die anderen deutsch; — welche Kantone grenzen an das Deutsche Reich? Die wichtigsten Städte! a) In dem Alpenland: Im Rhone-Rheintal nur kleine Ortschaften. Stadt zwischen Thuner und Brienzer See? — (Touristenort für das schöne Berner Oberland: Staubbach im Lauterbrunnental, Gieß- bach am Brienzersee, Jungfrau, Grindelwaldgletscher.) Wie heißen die Ortschaften am Eingang und Ausgang des St. Gotthard-Tunnels?

7. Theil 3 - S. 73

1880 - Stuttgart : Heitz
Huldreich Zwingli. 73 seiner Wohnung auf dem Stiftplatze sammelte sich das Kriegsvolk. Das Pferd, welches ihn tragen sollte, ward herbeigeführt; er schnallte sich den Panzer um und sprach nun zu seiner treuen Frau: „Die Stunde ist gekommen, daß wir uns trennen! Es sei so! Der Herr will es so! Er sei mit dir, mit mir und mit den Unsern!" Und als er sie zum letzten Mal in seine Arme schloß und sie vor Schmerz kaum sprechen konnte, blickte sie weinend gen Himmel und fragte: „Und wir sehen uns wieder?" — „Wenn der Herr es will!" antwortete Zwingli voll festen Vertrauens, „sein Wille geschehe!" — „Und was bringst du zurück, wenn du kömmst?" fragte Anna weiter. — „Segen nach dunkler Nacht!" sprach er mit fester Stimme. Dann küßte er die Kleinen, riß sich los und eilte fort. Noch sah ihm Anna mit gepreßtem Herzen nach, und als er um die Ecke der Straße bog und sie ihm das letzte Lebewohl zugewinkt hatte — da hatten sich beide hienieden das letzte Mal gesehen. Anna warf sich weinend mit ihren Kindern in der einsamen Kammer auf die Kniee und betete zu dem, der im Gebete Kraft giebt: „Vater, nicht mein, dein Wille geschehe!" Auch sie erhielt diese Kraft, so daß sie nicht erlag, als die Kunde kam, daß die Schlacht verloren gegangen und ihr geliebter Gatte umgekommen sei. . Am 11. Nov. 1531 war es bei Cappel, zwischen Zürich und Zug, am südlichen Abhange des Albis, zur Schlacht gekommen, die Züricher wurden von der Uebermacht der katholischen Cantons besiegt; auch Zwingli, der unter den Vordersten kämpfte, wurde mit Wunden bedeckt, sein Pferd getödtet; zuletzt sank er selbst nieder. Eben erst hatte er einem Sterbenden trostreiche Worte zugerufen. Mehrere der Feinde umstanden den edlen Mann, der mit heiterm Gesicht, den Blick gen Himmel gerichtet, dalag, und fragten ihn, ob er einen Beichtiger verlange? Da er dies, so wie die Anrufung der Heiligen, die man ihm zumuthete, ablehnte, rief ihm der Haupt-mann Vockinger aus Unterwalden zu: „So mußt du sterben, du hartnäckiger Ketzer!" und durchstach sein treues Herz. Erst nach der That erkannte man ihn, und nun strömten auf die Nachricht, der Ketzer Zwingli liege draußen erschlagen, Unzählige herbei und starrten mit wahrer Schadenfreude die Leiche des braven Mannes an. Nur ein Einziger zeigte Gefühl, ein Eonventual; ihm traten die Thränen in die Augen und gerührt sprach er: „Welches auch dein Glaube gewesen ist, ich weiß, daß du ein frommer Eidgenosse warst. Gott sei deiner Seele gnädig!" Der Leichnam wurde noch

8. Theil 4 - S. 199

1880 - Stuttgart : Heitz
Sonderbund. 199 sogenannten „Sonderbund" zu gegenseitiger Abwehr fremder Ueberfälle. Die radicale Partei forderte dagegen Ausweisung der Jesuiten und die Auflösung des mit den Bundesgesetzen nicht verträglichen Sonderbundes, und erlangte bei der allgemeinen Tagsatzung wirklich einen hierauf lautenden Beschluß. Die katholischen Cantone fügten sich nicht, und so beschloß denn die Tagsatzung, sie mit Gewalt ihrem Willen zu unterwerfen. Der General Du-four rückte an der Spitze einer von Genf gestellten Armee gegen Freiburg und Luzern an, nach deren Unterwerfung die übrigen Cantone sich freiwillig ergaben. In Folge dieses Ausgangs setzten die Radicalen eine Aenderung der schweizer Verfassung durch, um der Bundesregierung mehr Gewalt gegenüber den einzelnen Cau-tonen zu geben.

9. Theil 4 - S. 447

1880 - Stuttgart : Heitz
Der Kulturkampf in Deutschland, der Schweiz und Italien. 447 das deutsche Vaterland an Macht und Ehre ungekränkt und unbeschädigt das Ziel des Friedens erreichen möge. In der Schweiz war der von der Hierarchie veranlaßte Kampf mit der Staatsgewalt von dieser ebenfalls in energischer Weise aufgenommen worden. Es lag in der Natur des republi-canischen Staatswesens, daß die Betheiligung und Mitwirkung des Volkes dabei lebhafter sichtbar wurde. Genf und das Bisthum Basel waren die Ausgangspuncte des Streites. Der Papst hatte den Canton Genf von der Diöcese Lausanne abgezweigt und den Pfarrer Mermillod in Genf zum dortigen Bischof ernannt. Der Staatsrath des Cantons verweigerte dieser Maßregel seine Anerkennung, und als darauf Mermillod vom Papste als apostolischer Vicar mit den Rechten eines Bischofs eingesetzt wurde, erklärte der Bundesrath, die oberste Behörde der Schweiz, daß eine solche ohne die Zustimmung der Staatsbehörde vorgenommene Veränderung in der kirchlichen Verfassung des Cantons null und nichtig sei. Mermillod beharrte bei seiner päpstlichen Beauftragung und wurde darauf aus der Schweiz ausgewiesen. Der Canton Genf stellte nun durch ein Gesetz fest, daß die Wahl neu anzustellender Pfarrer von den katholischen Bürgern vorzunehmen sei, daß sie dem Staate den Eid leisten und von ihm besoldet werden sollten. Auch in andern Kantonen schritt man zu ähnlichen Maßregeln. Im Bisthum Basel hatte der Bischof Lachat, dessen Wohnsitz in Solothurn war, einen Pfarrer abgesetzt, weil derselbe das Dogma von der Unfehlbarkeit nicht annehmen wollte. Darüber war der Bischof nicht nur mit der Gemeinde des Pfarrers, sondern auch mit den Behörden von Solothurn in Widerspruch gerathen. Das neue Dogma wurde von letzteren nicht anerkannt, und als Bischof Lachat dasselbe dennoch verkündigen ließ, erfolgte seine Absetzung und später auch die Aufhebung des Domkapitels von Basel. Ultramontaner Widerspruch fehlte freilich auch in der Schweiz nicht. Im Berner Jura mußte eine ganze Anzahl Geistlicher, welche den vaterländischen Gesetzen sich nicht fügen wollten, abgesetzt werden. Aber in dem größeren Theile der Schweiz wurde das Verlangen nach dem Ende der geistlichen Abhängigkeit von Rom laut ausgesprochen; es solle, forderte man, ein schweizerisches Nationalbisthnm ohne alle Mitwirkung Roms errichtet werden. Die Erreichung eines solchen Zieles lag jedoch noch in der Ferne; vorläufig ge-

10. Theil 4 - S. 448

1880 - Stuttgart : Heitz
448 Neueste Geschichte. 3. Periode. nehmigte der Bundesrath die Gründung einer altkatholischen Fa-cnltät an der Universität Bern und eines allkatholischen Bisthums, zu dessen Bischof die Synode den Pfarrer Herzog erwählte. Vorher schon hatte die päpstliche Nuntiatur aufgehört; der Nuntius hatte Bern im Februar 1874 verlassen. Pius Ix. sprach im Jahre darauf seinen Zorn über die Vorgänge in der Schweiz aus. Leo Xiii. dagegen richtete am Tage seiner Thronbesteigung, wie an den deutschen Kaiser, so auch an den Bundesrath der Schweiz ein Schreiben, in welchem er die obwaltenden kirchlichen Differenzen beklagte. Der Bundesrath erwiederte in Ehrerbietung, aber mit Festigkeit: „Die Lage der katholischen Religion in der Schweiz, sei nicht als beklagenswerth zu bezeichnen, sie genieße, wie alle andern Glaubensbekenntnisse die Freiheit, welche durch die Bundesverfassung gewährleistet und nur durch den Vorbehalt beschränkt sei, daß die kirchlichen Behörden weder in die Rechte und Befugnisse des Staates, noch in die Rechte und Freiheiten der Bürger übergreifen dürfen." Auch in der Schweiz wird also nicht eine unftuchtbare Auseinandersetzung über gegenseitige Berechtigungen und Ansprüche zum Ziele führen, sondern der Friede zwischen Staat und Kirche wird nur durch unbefangene Erkenntniß der richtigen Verbindung des religiösen und des nationalen Lebens gefördert werden. Anfänge dazu sind schon wahrnehmbar geworden. Der Culturkampf in Italien wird außer den Gegensätzen, welche diesen Streit überall charakterisiren, noch durch andre Verhältnisse beeinflußt, welche ihm hier ein ganz eigenthümliches Gepräge verleihen. Das Königreich Italien hatte der weltlichen Herrschaft des Papstthumes ein Ende gemacht, es hatte ihm den Kirchenstaat und mit ihm die landesfürstliche Hoheit genommen. Früher durch staatlichen Besitz Mitglied unter den Souverainen Europas hatte nun der Papst zwar den Rang und die persönlichen Rechte eines Sonverains behalten, aber die Grundlage dieses Rechtes, die Herrschaft über Land und Leute, war ihm doch entzogen. Diese Thatsachen hatten sich unter dem Schutz der Ereignisse von 1870 vollendet; Rom selbst hatte den Herrscher gewechselt, es war die Residenz des Königs von Italien geworden. Pins Ix. protestirte natürlich gegen alle diese von der italienischen Regierung vollzogenen Handlungen, welche er als Attentate der piemonteftschen Regierung bezeichnet?. Er verweigerte die Annahme der ihm über-
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