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1. Stoffe und Probleme des Geschichtsunterrichts in höheren Schulen - S. uncounted

1915 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Verlag von B. G. Teubner in Leipzig und Berlin Die Kultur Der Gegenwart Ihre Entwicklung Und Ihre Ziele Herausgegeben Von Professor Paul Hinneberg Teil I, Abt. l: Die allgemeinen Grundlagen der Kultur der Gegenwart. 2. Aufl. [Xiv u. 776 S.] Lex.-8. 1912. Geh. M. 18.—, in Leinwand geb. M. 20.—, in Halbfranz geb. M. 22.— Inhalt: Das Wesen der Kultur: W. Lexis. — Das moderne Bildungswesen: Fr. Paulsen. — Die wichtigsten Bildungsmittel. A. Schulen und Hochschulen. Das Volksschulwesen: G. Schöppa. — Das höhere Knabenschulwesen: A. Matthias. — Das höhere Mädchenschulwesen: H. Gaudig. — Das Fach- und Fortbildungsschulwesen: G. Kerschen-steiner. — Die geisteswissenschaftliche Hochschulausbildung: Fr. Paulsen. — Die naturwissenschaftliche Hochschulausbildung: W. v. Dyck. — B. Museen. Kunst- und Kunstgewerbe-Museen: L. Pallat. — Naturwissenschaftliche Museen: K. Kraepelin. — Technische Museen: W. v. Dyck. — C. Ausstellungen. Kunst- und Kunstgewerbe - Ausstellungen: J. Lessing. — Naturwissenschaftlich-technische Ausstellungen: 0. N. Witt. — D. Die Musik: G. Göhler — E. Das Theater: Paul Schlenther. — F. Das Zeitungswesen: Karl Bücher. — G. Das Buch: Rieh. Pietschmann. — H. Die Bibliotheken: F. Milkau. — Die Organisation der Wissenschaft: H. Diels. Teil Ii, Abt. 2, i: Allgemeine Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte. 1. Hälfte. [Vii u. 373 S.] Lex.-8. 1911. Geh. M. 10.—, in Leinwand geb. M. 12.—, in Halbfranz geb. M. 14.— Inhalt: Einleitung. I. Die Anfänge der Verfassung und Verwaltung und die Verfassung und Verwaltung der primitiven Völker: A. Vierkandt. — Ii. Die orientalische Verfassung und Verwaltung. 1. Die Verfassung u. Verwaltung des orientalischen Altertums: L. Wenger. 2. Die islamische Verfassung und Verwaltung: M. Hartmann. 3. Die Verfassung und Verwaltung Chinas: 0. Franke. 4. Die Verfassung und Verwaltung Japans: K. Rathgen. — Iii. Die europäische Verfassung und Verwaltung (1. Hälfte). 1. Die Verfassung und Verwaltung des europäischen Altertums: L. Wenger. 2. Die Verfassung und Verwaltung der Germanen und des Deutschen Reiches bis zum Jahre 1806: A. Luschin v. Ebengreuth. Teil Ii, Abt. 4, l : Staat und Gesellschaft der Griechen und Römer. [Vi u. 280 S.] Lex.-8. 1910. Geh. M. 8.—, in Leinwand geb. M. 10.—, in Halbfranz geb. M. 12.— Inhalt: I. Staat und Gesellschaft der Griechen: U. v. Wilamowitz-Moellendorff. — Ii. Staat und Gesellschaft der Römer: B. Niese. Teil Ii, Abt. v, l: Staat und Gesellschaft der neueren Zeit (bis zur Französischen Revolution). [Vi u. 349 S.] Lex.-8. 1908. Geh. M. 9.—, in Leinwand geb. M. 11.—, in Halbfranz geb. M. 13.— Inhalt: Staat und Gesellschaft des Reformationszeilalters. a) Staatensystem und Machtverschiebungen. b) Der moderne Staat und die Reformation, c) Die gesellschaftlichen Wandlungen und die neue Geisteskultur: F. v. Bezold. Ii. Staat und Gesellschaft des Zeitalters der Gegenreformation: E. Gothein. Iii. Staat und Gesellschaft zur Höhezeit des Absolutismus. a) Tendenzen, Erfolge und Niederlagen des Absolutismus, b) Zustände der Gesellschaft. c) Abwandlungen des europäischen Staatensystems: R. Koser. Prnhphoft 11 Qnnrw Prncnpvtp über die einzelnen Abteilungen (mit Auszug rrooeneil U. aonaer-rrospekte aus dem Vorwort des Herausgebers, der Inhaltsübersicht des Gesamtwerkes, dem Autoren-Verzeichnis u. mit Probestücken aus d. Werke) auf Wunsch umsonst und postfrei vom Verlage B. G. Teubner in Leipzig, Poststr. 3/5.

2. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 96

1888 - Leipzig : Teubner
96 - Kreuzfahrer nehmen Antiochien und behaupten es gegen ein trkisches Entsatzheer (die heilige Lanze). Stark gelichtet und erschpft kommen sie vor Jerusalem an;*) sie erstrmen es nach wochenlanger Belagerung 1099. Die Sieger richten ein furchtbares Blutbad an und ziehen dann als Ber nach der heiligen Grabes-kirche. Errichtung des Knigreiches Jerusalem; Gottfried von Bouillon Beschtzer des heiligen Grabes; erst sein Bruder nennt sich König. 113. Durch die Kreuzzge nimmt das Rittertum einen glnzenden Aufschwung, zuerst in Frankreich. Ritter sind ursprnglich die Freien, die sich dem Reiterdienst widmen (wer hat den Grund zu dem Reiterheer gelegt?); die kostspieligere Ausrstung und die lngere Berufsbung setzen gnstige Vermgensverhltnisse voraus oder ntigen zur bernahme eines Lehens von einem greren Herrn. Bald konnten nur Ritterbrtige Ritter werden. Nachdem der Knappe seine Lehrzeit beendet hatte, wurde er zum Ritter geschlagen. Zur fortwhrenden bung iu den Waffen dienten die Turniere. Als Hauptpflichten des Ritters galten Wahrung der ritterlichen Ehre, Treue gegen den Lehnsherrn, Schutz der Be-drngten, Achtung vor den Frauen. (Herders Cid, das Ideal eines mittelalterlichen Ritters.) Welche hohe Pflicht kam durch die Kreuz-zge noch hinzu? Nach dem ersten Kreuzzug entstanden die beiden ersten gcift: lichen Ritterorden, deren Mitglieder auer den ritterlichen Pflichten die drei Mnchsgelbde auf sich nahmen (wie lauten dieselben?).-Die Johanniter, von Italienern gegrndet, trugen schwarzen Mantel mit weiem Kreuz (spter in Rhodns und Malta); die Tempelherren oder Templer (woher der Name?), meist Franzosen, trugen weien Mantel mit rotem Kreuz (1312 wurde der Orden durch Philipp den Schnen von Frankreich ausgehoben). . 114. Auch den anderen Stnden kommen die Kreuzzge zu gute, so den Leibeigenen und Hrigen aus dem Lande (das Kreuz macht frei"), dann der handeltreibenden Bevlkerung in den Stdten, zuerst den italienischen (Pisa, Genua, Venedig); diese werden Zwischenhndler zwischen dem Orient (Indien) und den deutschen Pltzen (Augsburg, Nrnberg, Ulm, Frankfurt a. M.). Durch die Kreuzzge kamen die abendlndischen Völker in *) Kaulbachs Wandgemlde im Treppenhause des Neuen Museums in Berlin; Cornelius' Zeichnung aus den Tassobildern.

3. Vorderasien und Griechenland - S. 106

1874 - Leipzig : Teubner
— 106 — rochen bleiben. Dem Orestes, dem Sohne des Agamemnon und der Klytaimnestra, der zur Zeit der Ermordung seines Vaters noch ein Knabe war, lag zunächst die Blutrache ob, und deshalb würden die Mörder auch ihn aus dem Wege geräumt haben, wenn nicht seine Schwester Elektra ihn, den einstigen Rächer, insgeheim aus dem Lande hätte bringen lassen nach Phokis zu seinem Oheim Strophios. Hier wuchs er auf mit dem Sohne des Strophios, Pylad es, der sein treuster, unzertrennlicher Freund ward. Als Orestes zum Jüngling herangereift war, ging er auf Geheiß des Apollon zu Delphi, der über die Ausführung der Blutrache wachte, mit Pylades nach Mykenä, um den Mord des Vaters zu rächen, sehnlichst erwartet von seiner Schwester Elektra, die in dem elterlichen Hause ein unwürdiges Sclavenjoch trug und einzig von dem Wunsche erfüllt war, die Mörder ihres Vaters bestraft zu sehn. Die beiden Jünglinge traten, wie gewöhnliche Wanderer gekleidet, an die Pforten des Palastes in Mykenä, und nachdem sie die Königin herausgerufen, verkünden sie ihr den Tod des Orestes. Die unnatürliche Mutter kann ihre Freude über den Tod ihres Sohnes nicht verbergen; denn jetzt erst sieht sie sich befreit von aller Gefahr und Angst. Sie läßt schnell ihrem Gemahl Aigisthos, der eben auf dem Lande ist, die frohe Kunde melden. Dieser beeilt sich in die Stadt zu kommen, um mit eigenen Ohren die Botschaft der Fremden zu vernehmen. Sobald er aber in die Gaststube trat, ward er von den Streichen des Orestes niedergeschlagen. Das Angstgeschrei eines Sclaven ruft Klytaimnestra ans dem Hause. Sie ahnet, was kommt, und schickt den Sclaven ins Haus, ihr das alte Mordbeil zu holen, mit dem sie den Gatten einst erschlagen hat. Unterdessen tritt der Sohn mit dem drohenden Schwerte an sie heran. Als er sie erfaßt und den tödtlichen Streich führen will, beschwört sie ihn bei der Brust, die ihn gesäugt, und fleht um Schonung. Der Sohn wankt und fragt den Pylades, was er beginnen folle. Als dieser ihn einfach an den Befehl des delphischen Gottes mahnt, führt er die Mutter, ohne weiter ihrer Drohungen und Flüche zu achten,

4. Vorderasien und Griechenland - S. 107

1874 - Leipzig : Teubner
— 107 — in das Innere des Hauses und erschlägt sie dort neben der Leiche ihres Buhlen Aigisthos. Orestes hatte eine heilige Pflicht erfüllt, der er sich nicht hatte entziehen dürfen, er hatte den Mord seines Vaters gerochen; aber mit derselben That hat er zugleich auch ein schweres Verbrechen begangen, er hat die eigene Mutter ermordet. Als er mit blutbefleckten Händen aus dem Palaste hervortrat und die Bewohner von Mykenä den heimgekehrten Sohn ihres angestammten Herrschers mit Freuden begrüßen, da sieht er aus einmal mit Schrecken und Grausen, wie aus dem Boden furchtbare Frauengestalten mit Schlangenhaaren und blutig triefenden Augen drohend gegen ihn emporsteigen; es sind die Eriny en, die Rachegeister der erschlagenen Mutter. Voll Entsetzen eilt er davon, und sie jagen ihm nach sinnverwirrend von Land zu Land, wie Hunde einem gescheuchten Wild. Endlich kommt er schutzsuchend nach Delphi zu dem Gotte, der ihn die blutige That geheißen. Apollon sendet den Verfolgten nach Athen, damit er dort unter der Leitung der Athene von dem ehrwürdigen Gerichtshöfe des Areopag gerichtet werde. Das Gericht spricht ihn frei, und die Erinyen lassen sich besänftigen. Nur ein Theil der Erinyen, so erzählt man weiter, um das Folgende anzuknüpfen, ließ sich beschwichtigen, ein Theil setzte die Verfolgung des Orestes fort. Abermals sucht er Hülfe bei Apollon, und der heißt ihn, nach Tauris im fernen Skythenlande zu gehn, um von dort das vom Himmel gefallene Bild der Artemis nach Griechenland zu holen. Orestes fuhr mit feinem Freunde Pylades, der ihn in keiner Gefahr verließ, in einem Schiffe nach dem Barbarenlande; beide wurden aber, nachdem sie an der wilden Küste gelandet, von den Skythen gefangen und nach dem nahen Tempel der Artemis geführt, um daselbst nach der Sitte des Landes geopfert zu werden. In diesem Tempel verwaltete Jphige-neia, die von dem Altar zu Aulis entführte Schwester des Orestes, das Priesteramt, und sie hatte die traurige Pflicht, alle Fremden, die ihr zugeführt wurden, zum Opfertode zu weihen. Während sie die gefangenen griechischen Jünglinge

5. Vorderasien und Griechenland - S. 122

1874 - Leipzig : Teubner
— 122 - Vaterlandes erfüllt waren, in das niedere Land ein und rief die Mesfenier zum Aufstand auf. Ein Treffen bei D erä blieb unentschieden. Um jedoch die Spartaner zu schrecken, schlich sich Aristomenes in der Nacht in die Stadt Sparta und hängte seinen Schild in dem Tempel der Athene auf, mit der Aufschrift: „Aristomenes weiht der Göttin diesen Schild als Zeichen des Sieges über die Spartaner." In dem folgenden Jahre, nachdem sich das Heer des Aristomenes beträchtlich verstärkt, ward eine schwere Schlacht am Male des Ebers geschlagen, in der Nähe von Steny-klaros. Aristomenes stürzte sich beim Beginne der Schlacht mit einer Schaar von 80 Auserlesenen mit Ungestüm auf den spartanischen König Anaxandros und warf ihn mit dem Kern feines Heeres in die Flucht. Das entschied die Schlacht; denn nun wurde ein Haufe der Spartaner nach dem andern geschlagen und zerstreut. Bei der Verfolgung machte Aristomenes noch eine Menge der Feinde nieder; da verlor er seinen Schild, und während er ihn suchte, entkamen die andern. Als der Held nach diesem glorreichen Siege nach Andania zurückkehrte, warfen ihm die Frauen Blumen und Bänder zu und fangen ein Siegeslied, das noch Jahrhunderte in dem Munde des Volkes lebte: „Held Aristomenes folgte den lakedämonischen Schaaren Bis Stenyklaros Gefild, bis zu den Höh'n des Gebirgs." Zu Jthome brachte er dem Zeus eine Hekatomphonie dar, d. H. ein Dankopfer für 100 getödtete Feinde; und in der Folge hat er noch zweimal ein solches Opfer gebracht. Die „Höh'n des Gebirgs" in jenem Liede waren die Höhen des Taygetos; die Spartaner waren ganz aus Mes-fenien hinausgetrieben, und Aristomenes machte jetzt kühne Einfälle ins Spartanerland selbst. Er drang bis in die Nähe von Sparta, raubte Pharä aus, entführte von Karyä die spartanischen Jungfrauen, die dort ein Fest der Artemis feierten, gab sie aber gegen ein Lösegeld unverletzt den Vätern zurück. In dieser Noth empfingen die Spartaner von Delphi den Spruch, sie sollten sich von den Athenern einen Führer erbitten. Die Athener schickten ihnen den Tyrtaios,

6. Vorderasien und Griechenland - S. 62

1874 - Leipzig : Teubner
— 62 — Iv. Kadmos. Hidipus. Theben in Böotien war von Kadmos gegründet, den die spätere Sage zu einem Phönikier macht, einem Sohne des Agenor. Als Europa, Agenors Tochter, von Zeus geraubt worden war, schickte der Vater den Kadmos aus, mit dem Befehl, sie zu suchen in allen Landen und ohne sie nicht wieder nach Hanse zu kehren. Nach langem Suchen erhielt er vou dem delphischen Orakel den Bescheid, er solle von weiterem Forschen und von der Heimkehr absehen und eine Stadt gründen an der Stelle, wohin eine Kuh ihn führen würde. Vor Delphi traf er auf eine Kuh, welche ihn über Berg und Thal führte bis zu der vom Schicksal bestimmten Stelle, wo sie sich niederlegte. Die Kuh wollte er nun der Athene opfern und schickte daher einige seiner Leute zu dem benachbarten Quell des Ares, um Wasser zu holen. Die wurden von einem Drachen, der die Quelle bewachte, verschlungen, und nun kam Kadmos selbst zu der Quelle und erschlug den Drachen. Die Zähne desselben säete er auf Rath der Athene in die Erde, und sofort wuchsen gewappnete Männer daraus hervor, welche sich selbst bekämpften und erschlugen bis auf fünf. Diese vereinigten sich mit Kadmos zur Erbauung der Stadt Theben und wurden die Stammväter des thebanifchen Adels. Sie hießen Sparten, d. i. die Gesäeten. Aus Kadmos und seinem ganzen Geschlecht ruhte der Zorn des Ares wegeu der Ermordung seines Drachen, und darum war das thebanische Königsgeschlecht von vielem Unglück heimgesucht. Der unglücklichste von allen aber war der König O idipns (Oedipns). Dem König La ios von Theben und seiner Gemahlin I o ka st e war die Weissagung geworden, daß ihr Sohn den Vater todten werde. Als ihnen daher ein Sohn geboren ward, übergaben sie ihn mit durchstochenen Füßen, damit sie ihn, wenn er doch erhalten bliebe, erkennen könnten, einem ihrer Sclaven, um ihn auf dem Kithäron, wo er das königliche Vieh hütete, auszusetzen. Der Sclave hatte Erbarmen piit dem Kinde und gab es einem korinthischen Hirten, dex'in seiner Nähe das Vieh seines Königs Polybos

7. Vorderasien und Griechenland - S. 81

1874 - Leipzig : Teubner
— 81 — trösten. Aber nur ein Gefühl beherrschte ihn jetzt, Rache an Hektor zu nehmen, der ihm den Freund erschlagen, obgleich er wußte, daß auch ihm bald nach Hektors Fall der Tod be-schieden sei. Der Zorn gegen Hektor hat ihn allen Groll gegen Agamemnon vergessen lassen. Er söhnt sich mit diesem aus und will nun gleich in die Schlacht, um den verhaßten Feind aufzusuchen. Aber ihm fehlen die Waffen, Hektor geht prunkend in denselben einher. Noch in derselben Nacht begab sich deshalb Thetis auf den Olympos zu Hephaistos und ließ dem Sohne eine neue prächtige Rüstung machen. In der suhr am nächsten Morgen Achilleus auf seinem Streitwagen, glänzend wie Helios, in die Schlacht, begleitet von dem ganzen Heere der Achäer. In dem jetzt folgenden Kampfe tummeln sich Menschen und Götter wild durcheinander; denn Zeus hat heute den Himmlischen erlaubt, am Kampfe Theil zu nehmen und beizustehen, wem sie wollen, damit nicht Achilleus, ungehemmt in seinem tapferen Wüthen, die Stadt Troja wider die Bestimmung des Geschickes erobere. Von beiden Seiten treiben die Götter die tobenden Schaaren gegeneinander, Zeus donnert gräßlich vom Himmel herab und Poseidon erschüttert die Erde, daß selbst Hades, der Gott der Unterwelt, erschreckt von seinem Throne springt, fürchtend, die Erde möge bersten und sein schauderhaftes Reich Göttern und Menschen vor Augen legen. Nachdem Achilleus Schaaren der Troer gewürgt, treibt er das ganze Heer in wilder Flucht vor sich hin; ein Theil findet Schutz in der Stadt, einen Theil treibt er in den Fluß Skamandros, und hier erschlägt er sie ohne Erbarmen, so daß zuletzt der Flußgott all seine Wasser hoch gegen ihn wälzt und ihtn-dert Tod droht; aber Hephaistos, der Feuergott, wirst seine Flammengarben in die Wogen und trocknet das Land. Hektor allein stand noch außerhalb der Mauer und erwartete seinen Todfeind, entschlossen zu siegen oder zufallen. Als er aber den furchtbaren Feind herannahen fah, ergriff Zagen sein Herz, und er floh. Achilleus stürmte ihm nach und jagte ihn dreimal um die ganze Stadt. Endlich stand der ©toll, Erzählungen. I. 2. Aufl. 6

8. Geschichte des Mittelalters - S. 183

1887 - Leipzig : Teubner
Albrecht von Östreich. Die Schweiz. 183 ?. Ebenso mißlang der Versuch des Kaisers, die drei schweizerischen Landschaften Schwyz, Uri und Unterwalden dem Hause Habsburg zu unterwerfen. Diese reichsunmittelbaren Lande waren rings von habsburgischen Besitzungen umschlossen, und der Kaiser machte ihnen den Vorschlag, ihre Reichsunmittelbarkeit aufzugeben und sich % der Landesherrlichkeit Östreichs zu unterwerfen. Da sie erklärten, sie wollten in denselben Verhältnissen verbleiben wie ihre Väter, und um Bestätigung ihrer Rechte und um Zusendung eines Reichsvogts baten, der nach alter Weise 2.7 den Blutbann ausübe, so gab ihnen Albrecht zwei Vögte, die aber nicht als Stellvertreter des Kaisers, sondern als die des Herzogs von Östreich auftraten und den Auftrag hatten, die widerspenstigen Lande möglichst zu bedrücken, daß sie zuletzt froh wären, unter östreichische Herrschaft zu kommen. Diese Vögte waren Ritter Geßler von Bruneck und der Edle Beringer von Landenberg; jener nahm seinen Sitz zu Altdorf in Uri, dieser zu Saruen in Unterwalden. Als Stellvertreter des Landenberg wurde noch ein dritter Vogt, ein Edler von Wolfenschießen, auf der Burg Roßberg in Unterwalden eingefetzt. Die Vögte gaben sich Mühe, das Volk mit Übermut in aller Weise zu bedrücken und seine Rechte zu kränken. Landenberg ließ einst einem reichen Bauer, Heinrich von Melchthal, wegen eines geringen Vergehens zwei Stiere vom Pfluge wegnehmen, und als Heinrichs Sohn, Arnold, dem Kriegsknecht Gegenvorstellung machte, sagte dieser mit Hohn: „Die Bauern mögen selbst den Pflug ziehen." Da schlug Arnold im Zorn dem Schergen zwei Finger entzwei. Er entfloh, um der Strafe des Vogts zu entgehen, zu Walther Fürst von Attinghausen in Uri und hielt sich dort verborgen. Landenberg forderte nun von dem Vater Arnolds, daß er ihm den Zufluchtsort seines Sohnes angebe, und da er dies nicht wollte oder konnte, so ließ er ihm die Augen ansstechen. Einst ritt Geßler durch das Dorf Steinen, wo das stattliche Hans des Werner Stauffacher stand. „Wem gehört dieser stolze

9. Geschichte des Mittelalters - S. 186

1887 - Leipzig : Teubner
186 Albrecht von Östreich. Dieschweiz befreit sich 1308. sank, rief er: „Das ist Tells Geschoß!" Auch hier steht zum Andenken eine Kapelle.*) Mu_..v Von einem Tyrannen war das Land befreit; mit dem 1. Januar 1308 begann der allgemeine Aufstand, der das mißhandelte Volk von all seinen Bedrängern erlöste. vözz?- der Neujahrsnacht erstiegen 20 junge Gesellen an einem Strick mit Hilfe einer Magd die Burg Roßberg und bemächtigten sich aller Insassen. Am folgenden Morgen ging eben Landenberg aus dem Thore seiner Burg Sarnen, ^-'Jum die Kirche zu besuchen. Da begegneten ihm 20 Männer, die ihm nach altem Brauch Kälber, Ziegen, Lämmer und Geflügel als Neujahrsgabe brachten. Er hieß sie freundlich die Gaben in das Schloß bringen. Kaum aber waren sie durch das Thor eingegangen, so zogen sie auf ein gegebenes Zeichen spitze Eisen aus dem Busen, steckten sie auf ihre langen Stäbe und machten sich, so bewaffnet, unter Beihilfe von 30 andern Männern, die in einem Hinterhalte gelegen, zu Herren der Burg. Als Landenberg hörte, was geschehen, wollte er erschreckt aus dem Lande fliehen. Er ward eingeholt; aber die Schweizer thaten ihm nichts zuleide, sie ließen ihn bloß schwören, daß er für immer ihr Land meiden wollte. Nun loderten auf allen Bergen die Freiheitsfeuer. Alle Burgen der Vögte wurden zerstört, und alle Schergen derselben flohen ans dem Lande. Keine Grausamkeit befleckte den ruhmvollen Sieg. Am 6. Januar 1308 versammelten sich die Abgeordneten von Schwyz, Uri und Unterwalden zu Brunnen und beschworen auf 10 Jahre einen feierlichen Bund zur Verteidigung ihrer Freiheit; aber vom deutschen Reiche fielen sie nicht ab.**) Das war der Anfang der Schweizer *) Die Geschichte von Tell und Geßler ist teils Volkssage, teils absichtliche Erdichtung schweizerischer Chronisten des 15. Jahrhunderts. Es ist urkundlich festgestellt, daß ein Geßler memalv zu irgend einer Zeit Landvogt in Uri oder Schwyz gewesen ist. **) So erzählen die Schweizer die Gründung ihrer Eidgenossenschaft; aber diese Geschichten sind zum größten Teil erdichtet. Einfache Thatsache ist, daß die in der Schwerz stark begüterten Grafen von H^sburg, welche im Namen des Reichs

10. Geschichte des Mittelalters - S. 4

1887 - Leipzig : Teubner
4 Germanen: Wohnort, Verfassung, Standesklassen. ^ > Sohn der Donnergott Thor, der, einen gewaltigen Streithammer in der Hand, auf einem mit Böcken bespannten Wagen durch den Himmel fährt und aus seinem roten Barte die Blitze bläst. Ein anderer Sohn des Wuotan ^E^-'war Baldur, der Gott des Lichts -und der Wahrheit. Loki war Gott der Finsternis, der Falschheit und des j Trugs, Ziu (Tyr) Gott des Kriegs. Wer auf der Wahl- statt den Heldentod starb, ging zu einem ewigen Freuden-leben in Walhalla ein, die andern fuhren hinab zur 1. Unterwelt, in das Reich der Hela, der Tochter Lokis. Ä . Die Götter wurden verehrt nicht in geschlossenen Tempeln, sondern in Wäldern und Hainen, auf Bergen und an Quellen. Die Priester, die jedoch keinen besonderen Stand bildeten, waren gleich den Barden von großem Ansehen und Einfluß. v io : Städte und selbst größere Dörfer gab es in Germaniei^^ • " nicht. Man wohnte in einzelnen Gehöften, die in den p/f7' Thälern und in den Lichtungen der Wälder zerstreut lagen; der freie Mann in seinem Streben nach Unabhängigkeit mied die zu nahe Nachbarschaft eines andern, um nicht durch diesen in seinem Treiben und Thun beengt und be-schränkt zu sein. Eine größere Zahl von Gehöften bildete einen Bezirk, eine Hundertschaft, die sich aus ihrer Mitte einen Centgrafen (Hundertgrafen) wählte; mehrere Hundertschaften wieder bildeten einen Gau mit einem Grafen an der Spitze. Die älteste Verfassung der Deutschen war demokratisch, sie beruhte auf der Herrschaft der Volks- c^S gemeinde. Die Volksversammlung, an welcher jeder freie a yjtya Mann Anteil hatte, übte die Gesetzgebung und die richterliche Gewalt über Frevel, welche, wie Landesverrat, das ganze Volk betrafen, und hatte die Entscheidung über Krieg und Frieden und sonstige wichtige Angelegenheiten. *’*' Jedem freien Mann diente eine größere Zahl von ( ’ \ Sklaven, die ihm das Haus und das Feld bestellten, und v * außerdem war ihm eine Anzahl von Hörigen (Klienten) Unterthan, denen er gegen einen bestimmten Zins Teile von seinem Besitztum zur Bebauung übergeben hatte. Der
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