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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 176

1888 - Habelschwerdt : Franke
176 1305 seinen Sitz nach Avignon verlegte („babylonische Gefangenschaft" 1305—77) und die Päpste ihren Einfluß auf die politischen Berhält-nisse in Deutschland verloren. 2. Er strebte nach Vergrößerung seiner Hausmacht. Doch vergebens suchte er Holland und Thüringen zu gewinnen. Böhmen kam vorübergehend in seine Gewalt. Albrecht wurde von seinem Neffen Johann Parricida 1308 ermordet. Historisches über die Kämpfe in der Schweiz. In den sogenannten Waldstätten Schwyz, Uri, Unterwalden hatte sich ein freier Bauernstand erhalten. Seit dem 12. Jahrhunderte hatten jedoch die Grafen von Habsburg Vogteirechte in diesen Landgemeinden erworben. Aber der Freiheitssinn der Bevölkerung stellte sich ihnen entgegen, und Friedrich Ii. stellte die Reichsunmittelbarkeit wieder her. Zwar wußte Rudols von Habsburg die alten Vogteirechte wiederzugewinnen, aber nach seinem Tode traten die Waldstätte zu einer Eidgenossenschaft zusammen, deren Freiheiten Adolf von Nassau und Albrecht anerkannten. (Sagen von dem Drucke der österreichischen Vögte, vom Schwure auf dem Rütli, von Tell.) Iv. Heinrich Vii. von Luxemburg, 1308—1313. Er war ein Lehnsträger der französischen Krone und wurde vou der geistlichen Partei gewählt. 1. Gründung einer Hausmacht. In Böhmen hatte sich eine mit der Regierung des Königs (Heinrich von Kärnthen) unzufriedene Adelspartei gebildet, welche Heinrich Vii. die Krone anbot. Dieser belehnte damit seinen eigenen Sohn Johann, den er mit einer böhmischen Prinzessin vermählte. 2. Sein Zug nach Italien. Bon den romantischen Jdecen des Rittertums durchdrungen, begeisterte sich Heinrich noch einmal für die mit der deutschen Krone sich verbindende Anschauung von der Herrschaft der Welt. Daher unternahm er einen Zng nach Italien, um dort das kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Bon den italienischen Patrioten, besonders von dem Dichter Dante Alighieri, begrüßt, erwarb er iu Mailand die lombardische Krone und stellte auch die Kaiserwürde nach 62jähriger Unterbrechung wieder her, 1312. Aber er konnte die Guelfeu, mit welchem Namen jetzt die republikanische Partei bezeichnet wurde, nicht unterwerfen, und als er sich zu einem Feldzuge gegen Neapel rüstete, starb er. V. Ariedrich von Österreich, 1314—1330, und Ludwig

2. Bd. 6 - S. 36

1846 - Braunschweig : Westermann
36 Erstes Kap. Von dem Reiche der Teutschen. von Norden, die Burgunder von Westen, die Langobarden — oder früher die Ostgothen, ja schon in grauer Vorzeit die Etrusker (s. B. I. S. 183) — von Süden her in die Thäler dringend, begegneten sich im Innersten des Landes, wo sie theils — wie meist die italischen gegen die alemannischen Stämme — nach der Wasserscheidung der Gebirge natürlich sich begrenzten, theils —wie die Alemannen und Burgunder unter sich — mehr willkürliche oder durch Zufall bestimmte Marken sezlen. Auch auö dem fernen Norden sollen, bei verschiedenen Anlässen, mehrere germanische Schwärme in die stillen Thäler gezogen seyn. Die Stämme aller drei Zun- gen wurden zwar vereinigt unter dem Scepter der großen fränkischen Monarchie und, nach deren Zersplitterung, zum zweiten Male unter der Hoheit des auch über Italien und Burgund gebietenden teutschen Rei- ches: aber hier inehr, als sonst irgendwo, weil begünstigt durch die Natur des vielgcthciltcn Landes und durch die Verschiedenheit der Stämme und Zun- gen, trat, im Gefolge der Lehensverfassung und des Faustrechtes, nach dem herrschenden Zeitgeiste eine bunte Zerstücklung in vielgestaltige geistliche und weltliche Herrschaften, Stadtgemeinden, mittelbare und unmittelbare Ho- heitsbezirke u. s. w. ein, und entstand die mannigfaltigste Mischung von Reichs- und Provinzverhältnisscn, nach Gebieten, Rechten, Ansprüchen und Freiheiten der Gemeinden, Familien, Landschaften, Aebte, Bischöfe und königlichen Statthalter. Jede Hauptumwälzung — wie, da die bürgnn- dischc Hoheit an den König der Teutschen kam —, jeder Wechsel der Reichs st atthalterschaft oder überhaupt der vorherrschenden Macht nach Familien und Bezirken — worunter die zähringische, die savoyische, die Habsbur gische Zeit sich auszeichnen —, auch die Schicksale einzelner größerer Herrenhäuser, Erbthcilungen und Vereinigungen u. s. w. ließen dauernde Spuren in den inneren oder äußeren Verhältnissen zurück; Hclveticn ward viclgctheiltcr und vielhcrrischer als jedes andere Reichsland. So besaßen die Bischöfe von Lausanna und Gens und Basel, der Abt von St. Gallen und mehrere andere Aebte, dann die Grafen und Herren von Neu- burg. Greyerz, Vaz, Sargans, Toggcnburg, Rappcrschwyl, Baden, Lenzburg, Kyburg und vor allen mächtig, nachdem sie das Erbe der Leztcrcn mit altcigenem großen Gute vereint hatten, die Grafen von Habsburg, neben und unter einander viel untcrthäntges oder dienft- und zinspflichtiges Land; und es blühten zwischen ihren Gebieten freudig und

3. Bd. 7 - S. 6

1846 - Braunschweig : Westermann
6 Einleitung. Nach der Herstellung eines solchen Gleichgewichts der Kräfte haben auch von jeher die Staaten und Staatsmänner gestrebt, sobald unter ihnen poli- tische Einsicht entstand, und die näheren Berührungspunkte sich vermehrten. Das altgriechische und das macedoni sehe Staatcusystem in der alten Geschichte erkannten schon dasselbe Prinzip; und so huldigten ihm auch die italischen Staaten, seitdem die Kreuzzüge, der neubelcbte Handel und die frisch aufblühende Freiheit ihnen politische Regsamkeit und Bedeutung gegeben. Aber cs erlangte jczt eine ungleich größere Wichtigkeit durch seine allmälige Aus- dehnung über ganz Europa, als in welchem zuerst die Italien allernächst berührenden, oder in die italischen Angelegenheiten unmittelbar verwickelten, dann aber auch die entfernteren und endlich alle Machte durch thätige Anerken- nung jenes Prinzips zu einem wahren System von Staaten sich bildeten, dessen gemeinsame politische Triebfeder die Idee des Gleichgewichts war, als höhere Regel der Ausgleichung widerstreitender Privatintcressen und als Schranke für die Bestrebungen der Selbstsucht. §. 3. Weitere Stüzen desselben. Indessen währte es geraume Zeit, bis solches System ausgebildet und befestiget da stand. Die erste Periode der neuen Geschichte stellt den fort- schreitenden Bau desselben dar. Die höhere Politik, welche denselben vor- schrieb, wurde oft übertönt von kleineren, noch näher liegen den Interessen; oft wurde sie verkannt aus Kurzsichtigkeit, noch öfter aus Leiden- schaft der Staatsmänner und Höse, und gleich oft mußte sie blos zur Be- mäntlung ehrgeiziger und ungerechter Plane dienen. Auch blieben ihre Kombinationen immer dem Rechnungs-Jrrthume oder der zufälligen Vereitlung ausgesezt, und endlich mangelte noch dem Systeme die nöthige Garantie, als welche nur in einer imponirenden und zuverlässigen Kräften- masse, die als Schwerpunkt desselben dienen konnte, mochte gefunden werden. Das teutsche Reich, nach seiner Lage nicht minder, als nach seiner Verfassung, eignete sich am trefflichsten zu solchem Schwerpunkte, und wurde es auch für lauge Zeit durch den seine einheimischen und auswärtigen Ver- hältnisse größtenthcils in diesem Sinne regelnden, westphälilchen Frieden (1648). Dieser Friede, wie ein allgemeines für ganz Europa gegebenes Gcjcz, Ward eine Hauptgrundlage des zwischen dessen Staaten geltenden öffentlichen

4. Bd. 8 - S. 320

1846 - Braunschweig : Westermann
320 Vierzehntes Kap. Kaiser Joseph Ii. gereizten Leibeigenen und Koloncn die Edikte des Kaisers, welche eine gcscz- liche Freiheit verkündeten, zur Losung gewalttätiger Rache an ihren harten Herren nahmen. Unter Anführung eines Wallachen, Horja, und seines gleich wilden Gesellen, Glotschka, standen etwa fünfhundert der Gedrückten auf (Nov. 1784) gegen die Zwingherren, und ermordeten derselben eine große Zahl. Bald schwoll der zügellose Hause, und endlich standen der Em- pörer fünfzehn Tausend in Waffen. Gegen 300 Etelsize wurden verwüstet, viel Schreckliches begangen, bis die allzulangsam versammelte kaiserliche Kriegs- macht den grausenvollen Ausstand in dem Blute der Urheber erstickte. Weit gefahrdrohender, wiewohl der volle Ausbruch nicht erfolgte, waren die Unruhen in Ungarn. Wir haben die Ursachen, woraus das Mißver- gnügen der ungar'schcn Nation entstand, bereits oben (§. 6.) erwähnt. Während des Türkenkrieges, welcher die Lasten des Landes vermehrte, häuften sich auch die Beschwerden- Von verschiedenen Komitatsvcrsammlungcn er- gingen dringende Bitten an den Kaiser um Wiederherstellung der verfassungs- mäßigen Rechte. Es zeigten sich weit und breit die Vorboten des Aufruhrs. Auch sonst hing der politische Himmel voll düsterer Wolken. Da zagte der todtkranke Kaiser, und erließ von seinem Sterbelager (28. Jänner 1790), ein Edikt, worin er — mit schwerer Selbstüberwindung die Werke seiner schöpferischen Hand, die geliebten Denkmale seiner Lebensmühe zerstörend — in der Rcichsverfassung und Justizpsiege Alles wieder ans den Fuß sezte, wie es bei'm Tode M. Thercsicns gewesen. Auch sollte die Reichskrone sammt den übrigen Rcichskleinodien von Wien zurück nach Ofen gebracht werden. Nur zwei Verordnungen — und was zeugt lauter, als diese Ausnahme für den edlen Geist des menschenfreundlichen Fürsten? — sollten in Kraft verbleiben: das Toleranzedikt und jenes über die Milderung der Leib- und Grundherrlichkeitsrechte. Hiedurch wurde Ungarn nothdürftig beruhigt. §. 14. Unruhen in den Niederlanden. Aber in den Niederlanden brannte damals schon offener Aufstand; entsprungen aus gleich verwerflichen Gründen, wenn man das Materielle der Beschwerden betrachtet, wiewohl nicht ohne Entschuldigung, wenn nur das formale Recht. Denn allerdings hatte Joseph die joyeuse entree, das Grundgesez Brabants, so wie die Verfassungsrechtc mehrerer anderer

5. Bd. 8 - S. 205

1846 - Braunschweig : Westermann
Eilftes Kap. Der östreichische Successionskrieg. 208 gesiedelten Protestanten seine eifernde Hand so schwer empfinden (1720—1733), daß über dreißig Tausend der Gedrückten auswanderten, und ihre fleißigen Arme Brandenburg, Holland, Schweden, auch England und Nord- amerika anboten, wo man allenthalben sic liebend aufnahm, und Blicke des Mitleids aus ihr mütterliches Land warf. In Polen sachten die Jesuiten den Haß der katholischen Mehrheit gegen die Dissidenten — seit dem schwedischen Kriege auch eine politische Partei — dermaßen an, daß man ihnen gewaltthätig ihre politischen Rechte entriß, ihre Kirchen zerstörte, und durch gehäufte Mißhandlung deu Grund legte zum späteren Untergange des Reiches. Selbst in der Schweiz, freilich von dem geistlichen Fürstcnthume St. Gallen ausgehend, wüthete Religionshader, welcher Bern und Zü- rich zum Schuze der gedrückten Toggenburger wider die Urkantone, nebst Glarus und Luzern, in einen blutigen Krieg rief. Der neue Land- friede (9. Aug. 1712), endete denselben noch glücklich. Schon hatte Frank- reich auf diesen Bürgerkrieg die Hoffnung der Herrschaft über Helveticn ge- baut; aber die von außen drohende Gefahr mahnte die Schweizer zur Eintracht. Uebrigens war das schweizerische Land, troz mancher Gebrechen seiner bunt gemischten Verfassung, in vieler Beziehung das glücklichste von Europa. Dritter Abschnitt. Von Kaiser Karl's Vi. Tod bis zur französischen Revolution. Eilst es Kapitel. Der östreichische Duecesstonskrieg. Friedrich Ii. von Preußen') 8- 1. Die Weltlage bei Karl's Vi. Tod. Am 2ostcn Oktober des Jahres 1740 starb Kaiser Karl Vi., der Lezte des habsburgischen Mannsstammes, welcher, seitdem der Ahnherr, Graf ') Geschichte des vstrcichischcn Erl'folgekrieges. Dresde» 1787. 3 Thle. Gcstândnisse eines ôstrcichischen Vétérans. (Cogniazo). Drcsden 1788. 4 Thle. Tableau de la guerre de la sanction pragmatique, à Berne 1742. 2 voll.

6. Bd. 9 - S. 232

1846 - Braunschweig : Westermann
231 Sechstes Kap. Das Direktorium. wider Frankreich, der allernächst blos den berner Oligarchen galt, zur wahren vaterländischen Sache gemacht. Aber die Regierung, zu engherzig, um von ihren Gerechtsamen etwas abzugeben, und zu feig, um männlich zu kämpfen, unterhandelte, zögerte, faßte Tag für Tag widersprechende Be- schlüsse, wandte die Eidgenossen von sich ab durch gehäufte Proben der Selbst« sucht und erfüllte die eigenen Unterthanen mit Mißtrauen und Zorn durch ewiges Zaudern, Wanken und klciumüthiges Widerrufen jedes muthigen Beschlusses. Die Franzosen indessen benuzten solche listig gewonnene Frist zur Ver- stärkung ihrer Macht. Brune von der italischen, Schauenburg von der teutschen Seite zogen überlegene Kriegsvölker zusammen, und überfielen (1. März 1798) die Stellungen der Schweizer. Gleichzeitig bahnten sie sich den Weg nach Solothurn und nach Frei bürg, und eroberten die beiden Städte (2. März). Bald erreichte der Sturm auch Bern. Vergebens stritten Erlach, Grafenried, Steiger und andere Häupter mit alt schweizerischem Muthe, vergebens die Gemeinen — neben ihnen selbst Weiber und Kinder — mit Todesverachtung und hcldcnmüthigcr Selbstaufopferung. Die Ueberzahl und Kriegskunst siegten, und am 5. März zog Schauen- burg, am 6. aber Brune in Bern als Ueberwinder ein. In den sechs Tagen dieses Krieges aber hatten an 13,000 Menschen — die meisten ans Seite der Schweizer — geblutet. Eine schreckliche Anarchie wüthete im ganzen Lande. Erlach und andere Führer wurden vom rasenden Haufen, welcher Vcrrätherei ahnete, grausam gemordet. So vieles Unheil hatten Starrsinn und Verkehrtheit der Aristokraten über das Vaterland gebracht. §. 18. Helvetische Republik. Bezwingung der kleinen Kantone. Bund mit Frankreich. Aber noch endeten desselben Leiden nicht. Vielmehr wurden sie noch bitterer und allgemeiner. Die Besieger Berns verkündeten sofort das Gescz der neuen Verfassung für die gcsammte Schweiz. Anfangs gedachten sie, die Eidgenossenschaft in vier besondere Republiken zu zerstücken, die rhodä- nische, die helvetische, den Tellgau und Graubüudten oder die r hätt sch c Republik. Bald aber, als der Unwillen über die Zerreißung allzu- lant erklang, kehrten sie jum ersten Entwürfe zurück, und der Kommissair Le

7. Bd. 9 - S. 235

1846 - Braunschweig : Westermann
234 Sechstes Kap. Daö Direktorium. ihrer Spizc die Familie Sa lis, errang die Oberhand. Auf einem Bundes- tage zu Ila uz beschloß man ein starkes Aufgebot zur Landesvertheidigung, und rief, als die französische Kriegsmacht nahte, die Oestreich er aus Tirol herbei. Sechstausend derselben, unter dem General Auffenberg, rückten sofort in das Land (18. Okt.), beseztcn Chur, und stellten sich längs der Grenze den Franzosen gegenüber aus. Indessen war zwischen Frankreich und der helvetischen Republik ein Schnz- und Trnzbündniß geschlossen worden (19. August). Die Schweiz — wie- wohl etwas günstiger behandelt, als Cisalpinien und Holland — verlor gleichwohl dadurch ihre kostbare Neutralität, und verpflichtete sich zur Theil- nahme an allen Kriegen der unersättlichen, großen Republik. Nur nicht über's Meer sollten ihre Truppen geschickt werden. Frankreich erhielt zugleich zwei Kriegs- und Handelsstraßen durch das schweizerische Land. Ein späterer Vertrag bestimmte die Bnndcshilfe Helvetiens ans 18,000 Mann (30. Nov.). Die helvetische Negierung (seit dem 4. Oktober hatte sie ihren Si'z in Luzern), so redlich sie es wünschte, bewirkte die Heilung von des Vater- landes Wunden nicht. Das Machtgcbct der Franzosen blieb unausweichlich ihr Gescz. Daneben zerrissen böse Leidenschaft und Parteiung das Volk. Mißtrauen und Zwietracht herrschten selbst unter den Guten. §. 19. Der Friedenskongreß in Nastadt. Betrachtungen. Während dieser kriegverkündenden Vorgänge hatte der Kongreß zu Nastadt zwar langsam, doch ununterbrochen am Friedenswerke fortgearbeitet und der Geschichte der Diplomatie ein in seiner Art einziges Beispiel der Unterhandlung zwischen Ucbcrmuth und Schwäche geliefert. Die Zeit der Erniedrigung Tent fehl and s war gekommen; unsere spätesten Enkel werden der Verhandlungen in Nastadt nur mit Errothen gedenken. Nachdem Oestreich zu Campo Formio im Oktober das linke Nhein- ufer den Franzosen preis gegeben, forderte gleichwohl ein kaiserliches Dekret vom 1. November den Reichstag auf, den Neichsfrieden mit Frankreich „auf die Grundlage der Integrität und der Verfassung" abzuschlie- ßen, und zu diesem Ende eine Neichsdeputation nach Nastadt zu senden. Der Reichstag, welchem schon nach dem Präliminartraktat von Leoben der von Frankreich bewilligte Waffenstillstand und die Verabredung über den Frie-

8. Bd. 9 - S. 299

1846 - Braunschweig : Westermann
297 Siebentes Kap. Die Konsularregierung. diese Frei bürg im Ucchtland eingenommen, und die helvetische Negierung zu Lausanne sah ihrer Auflösung entgegen, als plözlich General Napp, als Abgeordneter Bonaparte's, zuerst in Lausanne und sodann in Bern erschien, das Wort der „Vermittlung" im Namen seines Herrn zu spre- chen, jedoch „mit der Kraft und mit dem Nachdruck, wie c§ der großen Nation gezieme" (4. und 3. Okt. 1802). Allerdings war der Krieg gegen die helvetische Negierung großentheils das Werk der über die Neuerungen ergrimmten Aristokratie, zum Theil auch des Pfaffenthums; doch hatte auch der reine vaterländische Geist, der gegen das Machtgebot des Auslandes sich empört, und die fromme Verehrung für der Altvordcren Sitte daran ihren Theil; und die helve- tische Negierung, als Schöpfung der arglistigen auswärtigen Po- litik, mußte den treuen Schweizern perhaßt oder verdächtig seyn. Auf gleiche Weise mußte auch die „Vermittlung" die Vaterlandssreunde be- trüben, so wie sie den übrigen Mächten gerechten Stoff zur Beschwerde gab. Das Einrücken einer französischen Armee unter Ney in das Schweizergebiet zernichtete noch den leztcn Schein der Freiheit, und die Vcrmittlungsurkunde, welche nach langer Verhandlung den schweizerischen Abgeordneten in Paris überreicht ward (19. Februar 1803), ging nur als Wille des Gewaltigen in Erfüllung (10. März). Uebrigcns war ihr Inhalt, was die einheimi- schen Verhältnisse betrifft, nicht tadenlswerth. Aus der einen und untheil- barcn Ncpublik wurde nach dem vorherrschenden Wunsche der Schweizer wieder ein Bundesstaat, von dessen 19 in allen inneren Angelegenheiten selbstständigen Kantonen sechs (Freiburg, Bern, Solothurn, Basel, Zürich und Luzern) abwechselnd Vorort und Siz der jährlich zu halten- den Tagsazung, der Schultheiß des Vororts aber (und zwar zum ersten Mal Schultheiß von Freiburg, Ludwig von Affry) zugleich Landammann der Schweiz seyn sollten. Dagegen mußten die Vorrechte von Kanto- nen, Klagen und Familien aufgehoben bleiben, doch ward die besondere Ver- fassung der einzelnen Kantone einigermaßen den früheren Verhält- nissen angepaßt und selbst der Aristokratie, zumal jener des Reichthums, Eini- ges eingeräumt. Aus solcher Einführung des Ncvolutionsprinzips in die Schweizer-Ver- fassung, außer der nothwendigen Abhängigkeit der neuen Kantone von Frankreich, durch dessen Einfluß sie entstanden, außer den nachdrücklichsten

9. Bd. 11 - S. 312

1846 - Braunschweig : Westermann
310 Erstes Hauptstück. die einmal erworben wären, zu stören, daß sie vielmehr einen Jeden annehmen wolle, der sich ihr anschließen und sie in der strengen Beobachtung der con- stitutioncllcn Charte unterstützen werde, daß sic aber auch hoffe, diejenigen, die von dieser unabänderlichen Linie abwichen, würden wenigstens den Muth haben, ihr Unrecht offen zu bekennen. Diese Versicherungen aus dem Munde eines Mannes, der während seiner ganzen parlcmcntarischcn Lausbahn stets auf die gewaltsamsten Maßregeln gedrungen hatte, wurden nur als ein über- müthiger Hohn aufgenommen und steigerten die allgemeine Erbitterung, statt sie zu versöhnen. Unglücklicher Weise widersprachen den friedlichen Zusiche- rungen der Minister die Aeußerungen ihrer Anhänger, die in Journalaufsätzen und Flugschriften die Ansicht verfochten, daß der König durch die Verfassung nicht gebunden sey, sondern, so wie diese ein Ausfluß der königlichen Gewalt gewesen wäre, auch das Recht habe, sic erforderlichen Falles nach den Be- dürfnissen des Königthumes und der Ordnung umzugestalten. Daß das Mi- nisterium in der Abgeordnetenkammer die zur Leitung der öffentlichen Ange- legenheiten erforderliche Mehrheit finden sollte, konnte Niemand für möglich halten, der mit dem Geiste dieser Versanimlung einigermaßen bekannt war. Es lag daher nahe, daß man voraussetzte: die Minister würden, sobald sie sich überzeugt hätten, daß sic mit der Kammer nicht zu regieren vermöch- ten, sich über dieselbe hinwegsetzen und den Versuch machen, ohne die Kammer zu regieren. Sofern sic sich zu diesem Wagestücke entschlossen, mußten sic aber auch Steuern erheben, die von der Kammer nicht bewilligt waren; und da dieser nach der Verfassung das Recht der Steuerbewilligung zustand, so waren alle Auflagen, die ohne ihre Bewilligung ausgeschrieben wurden, gesetzwidrige, die Niemand zu zahlen auf gesetzlichem Weg? angehal- ten werden konnte. Das einfachste Mittel, die willkürliche Gewalt der Mi- nister zu brechen, war daher, wenn ganz Frankreich sich weigerte, die nicht auf verfassungsmäßige Weise vcrwilligtcn Steuern zu entrichten. Dieser Gedanke, der zuerst von dem Journal des Debats hingeworfen war, wurde sogleich von den liberalen Blättern aufgenommen und nach allen Seiten erörtert. Der Saame fiel auf einen fruchtbaren Boden. Zuerst trat in der kleinen Stadt Pontivy in der alten Bretagne, deren Bewohner von je her durch ihren Starrsinn bekannt waren, ein Verein zusammen, dessen Mitglieder sich gegenseitig verpflichteten, aus gemeinschaftlichen Mitteln die Kosten der Pfän- dungen aufzubringen, denen man sich durch die Verweigerung gesetzwidriger

10. Bd. 11 - S. 327

1846 - Braunschweig : Westermann
Der parlement. Sieg des Liberalismus in Frankreich. 323 trägen, die uns der Vater des Vaterlandes gegeben, werden wir uns nur auf verfassungsmäßiger Bahn bewegen; weder Schmähungen noch Drohungen werden uns bestimmen, von der Linie abzuweichen, die Ehre und Pflicht uns verzeichnen." — „Sie haben die Meinung der Commission nicht richtig auf- gefaßt," entgcgnete Dupin der ältere, der einen vorzüglichen Antheil an der Abfassung des Adressccntwurfes gehabt hatte. „Der Grundgedanke der Adresse ist eine tiefe Verehrung für die Person des Königs; sie drückt die hochachtnugsvollste Ergebenheit gegen jenes alte Geschlecht der Bourbonen ans, und enthält nichts, was man als einen Eingriff in die Freiheit des Monarchen deuten könnte. Sie spricht nur eine Thatsache ans, deren Ein- druck sich allen Gemüthern aufdrängt. Wenn wir diese Thatsache verhehlen wollten, würde sie deshalb nicht weniger vorhanden seyn. Da die Minister in der Thronrede, indem sie von den Hindernissen sprachen, die man ihnen entgegenstellen möchte, kein anderes Mittel anführten, durch welches sich die- selben übersteigen ließen, als den Gebrauch der Gewalt, so glaubten wir, daß es uns erlaubt seyn würde, von dem Gesetze zu sprechen. Wir haben als die einzigen anwendbaren Mittel die gesetzlichen, verfassungsmäßigen bezeichnet. In diesen liegt das königliche Vorrecht, welches durch nichts gehemmt, durch nichts geschmälert werden kann. Der König ist in seinem Vorrechte unbe- schränkt; wenn er von demselben innerhalb seiner gesetzlichen Grenzen Ge- brauch machen will, so kann Niemand diese Anwendung verzögern, Niemand sieh ihr widersetzen." — Der ultraroyalistische Herr von Chautelauze erklärte, ohne aus die scharfsinnigen'unterscheidungen seines rcchtsgelcbrten Vorgängers sich einzulassen, die Adresse für verfassungswidrig, für feindlich gegen das Königthum. „Warum versucht man cs zu leugnen," sagte er, „was einem Jeden klar vor Augen liegt? man will den Sturz des Ministeriums gegen den Willen des Königs erzwingen. Dadurch würde aber das Königthum in das Herz getroffen; cs hörte auf zu existircn, wenn die Adresse angenommen würde. Man verlangt, die Kammer soll sich allein der Gewalten anmaßen, ^die dem Könige, wie jener, die den Pairs zustehen. Damit wäre alles Gleichgewicht in unseren Staatsciurichtungen aufgehoben. Wir brauchen einen monarchischen fünften September; dieser allein kann uns retten." Die Parteien standen einander in zu schroffer Trennung gegenüber, als daß alle diese Erörterungen, die doch zuletzt nur ans gegenseitige Beschuldi- gungen hinauskamen, auf den Ausgang einen wesentlichen Einfluß hätten
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