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1. Die deutschen Landschaften - S. 181

1896 - Trier : Lintz
Das lothringische Stufenland. 181 Das Bildungswesen : Unterrichtsanstalten. Es giebt in dem kleinen deutschen Teile des lothringischen Stufenlandes keine Universität, wie auch keine technische Hochschule. Von den deutschen Universitäten kommt für das Gebiet hauptsächlich die Universität Strass bürg in Betracht. Für das gewerbliche Leben ist die in Saarbrücken eingerichtete H a u p t b e r gs chule von Wichtigkeit. Rückblick auf frühere Kulturzeiten. Die Landschaft hat an den geschichtlichen Kulturereignissen der ob errheinischen T iefebene Anteil genommen. (Vgl. S. 1g9). Kultureigentümlichkeiten: Art der Besiedelung und Bauart der Wohnungen, Abstammung und Sprache der Bewohner, ihre körperlichen und geistigen Eigenschaften. Sowohl die Anlage der Ortschaften als auch die Bau- art der Wohnungen zeigt das Gepräge städtischer Bau- weis e ; diese hat sich während der langen französischen Herr- schaft eingebürgert. Die 1 o t hrin g i s c h e Bevölkerung ist deutscher Abstam- mung, und zwar bildet sie einen Zweig des grossen fränkischen Volksstammes. Im westlichen Teile Lothringens hat aber im Laufe der Zeit die französische Sprache die deutsche verdrängt. Die Grenze zwischen beiden bildet eine Linie, die man sich von der Quelle der Saar nach Diedenhofen gezogen zu denken hat. Seit der Wiedervereinigung Lothringens mit Deutschland macht die Ausbreitung der deutschen Sprache, besonders in den Städten, neuen Foitschritt, und es ist wohl zu hoffen, dass das Land mit der Zeit auch der Sprache nach wieder ein vollständig deutsches wird. Obgleich fränkischen Blutes, ist der Lothringer von ernster m Wesen. Ihm geht der heitere Lebenssinn, der sonst dem Franken eigen ist, ab, wodurch er sich auch von seinem Nach- barn, dem Elsässer unterscheidet, inbezug auf den Körperbau ist an ihm ein kräftiger Wuchs, ferner, namentlich an den Frauen, eine meistens schöne Gesichtsbildung zu rühmen. 3. Bie Betrachtung der staatlichen Verhält- nisse in der Landschaft. a. Die staatliche Zusammengehörigkeit der einzelnen Gebiete. An dem lothringischen Stufenlande haben Elsass-Lothringen und die zu Preussen gehörige Rheinprovinz Anteil.

2. Die deutschen Landschaften - S. 182

1896 - Trier : Lintz
182 Die deutschen Landschaften. Elsass - Lothringen, das nur mit Lothringen in dem Rahmen der Landschaft liegt, grenzt im Norden an die Rhein- provinz und an Bayern, im Osten an Baden, im Süden an die Schweiz und im Westen an Frankreich. Es hat einen Flächeninhalt von 14509,5 qkm und eine Einwohnerzahl von 1 603 506 (110,5 a. 1 qkm), wovon fast 4/5 dem katholi- schen Bekenntnisse angehören. Zur Rheinprovinz (s. folg. Landschaft) gehört das Gebiet der unt'ern Saar. b. Die staatliche Ordnung und Einrichtung. Das Reichsland Elsass-Lothringen. Elsass-Lothringen, erst, seit 1871 wieder mit D e u t. sc li- la n d vereinigt, bildet keinen selbständigen Staat, sondern ist ein deutsches Reichsland, in welchem dem deutschen Kaiser die Ausübung der höchsten Regierungsgewalt zusteht. Er über- trägt diese jedoch einem Statthalter, der in Strassburg wohnt, und dem ein Staatsrat zur Seite gestellt ist. Die Gesetzgebung vollzieht der deu ts c h e K a is er. Die Gesetze müssen jedoch vorher die Zustimmung der Landes- kammer gefunden haben. In diese entsenden die Bezirkstage von Oberelsass, Unterelsass und Lothringen 34 Mitglieder, die vier Städte Strassburg, Metz, Mülhausen und Colmar, sowie die 20 Land- kreise je ein Mitglied. Das Ministerium besteht aus drei Abteilungen, näm- lich 1. des Innern, 2. der Justiz und des Kultus und 3. der Finanzen, der Landwirtschaft und der Domänen. Jeder Abteilung steht ein Unterstaatssekretär und dem ganzen Ministerium ein Staatssekretär vor. Die Angelegenheiten der katholische n Kirche werden durch die Bischöfe zu Strassburg und Metz, die der evange- lischen durch das Oberkonsistorium zu Strassburg ver- treten. Zur Beaufsichtigung der Schulen ist ein Oberschul-Rat eingerichtet worden. Der Rechtspflege dienen 6 Landgerichte und das 0 b er 1 an d esge r i c h t zu Colmar. In Elsass-Lothringen liegen zwei Armeekorps in Garnison, das 15., dessen Generalkommando sich in Strassburg, und das 16., dessen Generalkommando sich in Metz befindet. Strass- burg und Metz sind starke Festungen. Kleinere befestigte Plätze sind Breis ach und Diedenhofen.

3. Die deutschen Landschaften - S. 253

1896 - Trier : Lintz
Das hessische und Weser-Bergland. 253 Freiheit und Selbständigkeit und seinen von den Vätern übererbten Götterglauben im Kampfe mit den Franken erst nach Zertrümmerung seiner ganzen Volkskraft aufgab, so hält auch jeder einzelne Sachse mit grosser Zähigkeit an seinen Rechten, an über liefert en Anschauungen, Sitten und Gebräuchen fest. Die Stammeseigenschaften konnten §ich umso reiner erhalten, als auch in der Beschäftigung und in der Lebensweise der Bevöl- kerung sich wenig änderte; diese ist wie die hessische eine vor- wiegend ackerbautreibende und in ländlichen Wohnsitzen lebende geblieben. Weil der Sachse Neuerungen weniger leicht zugänglich ist als der Franke, ist er auch im Verkehr verschlossener als dieser. 3. Bie Betrachtung der staatlichen Verhält- nisse in der Landschaft. a. Die staatliche Zusammengehörigkeit der einzelnen Gebiete. Den Hauptanteil an der Landschaft hat Preussen, von wel- chem 2 Provinzen, Westfalen und H e s s en - N a s s au, in ihrem Rahmen liegen. Ausserdem sind in ihr mehrere kleinere deutsche Staaten gelegen, nämlich W a 1 d e c k, Lippe - Detmold und S c h a il m b u r g - L i p p e. Ferner greifen Teile vom Grossherzog- tum Hessen (s. S. 172), von Braun schwei g (s. Tiefl. d. und. Weser) und von der preussischen Provinz Hannover in die Land- schaft hinein. Die Provinz Westfalen wird im Norden von der Provinz Hannover, im Osten von Schaumburg-Lippe, Hannover, B r a un s eh w e i g, Hessen-Nassau und Wal deck, im Süden von H ess en-Na ssa u und der R h einprovin z , im Westen von der Rheinprovinz und Holland begrenzt. Ihre Grösse be- trägt 20 206,5 qkm, ihre Einwohnerzahl 2428 661 (auf 1 qkm 120,2 F.), wovon auf die Protestanten etwas mehr, auf die Katholiken etwas weniger als die Hälfte entfällt. Die Provinz Westfalen wurde wie die Rheinprovinz im Jahre 1815 durch Beschluss des Wiener Kongresses in ihrem jetzigen Umfange mit Preussen vereinigt. Die ältesten preussischen Besitz ungen in Westfalen waren die Gebiete Mark (mit Soest) und Ravensberg (mit Bielefeld), die im Jahre 1614 nebst dem rheinischen Gebiete Kleve als Erbanteil der jiilich- klevischen Besitzungen an Brandenburg fielen. Beim Friedensschlüsse des dreissig- jährigen Krieges wurde dem Grossen Kurfürsten das Bistum Minden zuge- sprochen, und im 1707 erwarb der erste preussische König Friedrich I. durch Kauf die Grafschaft Tecklenburg. Paderborn kam im Jahre I 803 vorüber- gehend an Preussen. Alle seine westfälischen Besitzungen verlor dieses aber bald darauf an den französischen Kaiser Napoleon, der die westliche Hälfte der jetzigen Provinz mit Fr a nk r ei ch, die östliche dagegen mit dem neugebildeten Königreiche Westfalen vereinigte. Im Jahre 1815 erhielt Preussen nicht bloss seine frühern Gebiete zurück, sondern kam auch in den Besitz des ganzen Bistums Münster, des Herzogtums Westfalen, des Für sten turn's Siegen, und anderer kleinerer Gebiete. Seine letzte Erwer-

4. Die Landschaften Europas - S. 174

1900 - Trier : Lintz
\ 174 Das Mündungsgebiet des Rheines, der Maas und der Scheide. Kalk- und Sandsteine mehr auftreten, noch eine grössere, und dieselben wirken malerischer, weil sie, namentlich der marmor- artige Kalkstein, in der Färbung mehr wechseln. Dazu treten als hervorragende Sehenswürdigkeiten, die dem viel gepriesenen Nachbargebiete fehlen, zahlreiche Höhlen von oft wunderlicher Gestalt. Auf den Bergen aber prangt üppiger Wald, der eben- falls mit den kahler erscheinenden Weinbergen des rheinischen Landes den Vergleich nicht zu scheuen braucht. So sind die Ardennenthäler in der That Wanderziele, die dem Wanderer genussreiche Tage zu bereiten vermögen. Die Eisenbahnfahrt von Trier über Luxemburg und Namur nach Lüttich und Maastricht. In der Ferne schimmert das weinumkränzte alte Trier, das wir soeben verliessen. Die Mosel bleibt noch eine Strecke uns treu zur Seite, bis wir bei dem Orte Wasserbillig die in sie mündende Sauer überschritten haben. Bald gelangen wir in ein anderes Nebenthälchen der Mosel, dem die Bahn west- wärts folgt, öfter das Flüsschen, das zwischen den Feldern seinen Weg sucht, überschreitend. Dann zweigt die Bahn ab, Wälder und Felder ziehen im Wechsel an uns vorüber. Endlich taucht die wie eine Bergfeste auf hoher Felsplatte liegende Stadt Luxemburg vor uns auf. Es ist die Oberstadt, um die sich, zu Füssen der jäh abstürzenden, mit Terrassengärten geschmückten Felswände die neuere, gewerbreiche Unterstadt angesiedelt hat. Auf langem Viadukt überschreiten wir das Pulvermühlenthal, dann ein kurzer Tunnel, und wir fahren in den Hauptbahnhof von Luxemburg ein. Wir entsteigen schnell dem Zuge, um in Kürze einen Gang durch die alte Stadt zu machen. Unser erstes Ziel ist die Oberstadt. Hoch thront sie auf malerischen Sandsteinfelsen, die nach drei Seiten hin jäh, etwa 60 m tief, abstürzen, nach S zu dem in einer engen Schlucht sich win- denden Petrusbache und nach O und N zu dessen Hauptbache, zu der in etwas breiterm Thale fliessenden Alz ette (spr. alsätt). Über einen langen Viadukt steigen wir zur Oberstadt hinan. Hinter der gotischen Notre Dame (spr. nott'r dâm) -Kirche, am Wilhelmsplatz, wenden wir uns nach W. Bald umgeben uns schöne Parkanlagen. Sie sind an Stelle der früheren Festungswerke angelegt worden und umziehen die Stadt im W und Nw. Die Promenadenwege führen zu prächtigen Ausblicken hin, und auf der Terrasse, dem nördlichen Endstücke dieser Anlagen, können wir freie Überschau auch über die Unterstadt halten. Ein steiler Felsgrat zieht sich von der Stadt nach O und zwingt die Alzette zu weitem Bogen. Mauerreste sind auf ihm sichtbar. Es ist der sog. Bock, auf dem sich einst das prächtige Schloss Luxemburg erhob. Nun sind nur noch wenige Mauer- reste von ihm vorhanden, und auch die Wund er gär ten, die der spanische Statthalter, Fürst von Mansfeld, einst hier anlegen liess, sind verschwunden. So schwindet die Pracht, die Menschen schaffen, bis neue Geschlechter kommen, die andern Sinnes sind. Die trotzigen, überaus starken Festungswerke von Luxemburg, an denen fünf Jahrhunderte gebaut wurden, wurden 1867, nachdem Preussen sein Besatzungsrecht aufgegeben hatte, zum grössten Teil geschleift. Nur wenige Teile derselben, so die spanischen Türme, stehen noch, als Denkzeichen eines andern Zeitgeistes. Die Luxemburger aber, und alle Besucher der Stadt mit ihnen, freuen sich der schönen, lebensgrünen Anlagen, die an die Stelle der düstern Festungsmauern getreten sind. Es ist ein schlechter Tausch, den wir machen, indem wir das schöne Luxemburg verlassen und die Fahrt über die H o c h f 1 ä c h e n der Ardennen antreten. Nur die Thal er, die die Eisenbahnlinie durchschneiden, bringen etwas Abwechslung in die einförmige Landschaft, in der die Wälder die Haupt- rolle spielen. Wir legen uns schlaftrunken zurück und erwachen erst, als wir

5. Die Methodik des erdkundlichen Unterrichts - S. I

1902 - Trier : Lintz
Methodisches Lehrbuch einer begründend-vergleichenden Erdkunde. Einleitender Teil: Die Methodik I/ des erdkundlichen Unterrichts. Georg-Eckert-Institut Von internationale Schi^buchforschtnt Braunschweig Heinrich Kerp, jjy Bibliothek - Lehrer am Königl. Gymnasium zu Bonn. ymmg - stark vermehrte Auflage. & B i o ito^H^k - |nventar¡s-iert unter Trier, 1902. |Sbl - Sb J^Jljl. Verlag der Fr. Lintz'schen Buchhandlung, Friedr. Val. Lintz.

6. Das Deutsche Reich - S. 131

1907 - Trier : Stephanus
Cöln und Posen-Gnesen, dem Fürstbischof von Breslau und den neun Bischöfen von Ermland, Culm, Paderborn, Münster, Osnabrück, Hildesheim, Fulda, Limburg und Trier. Die Angelegenheiten der protestantischen Kirche werden durch den Oberkirchenrat in Berlin geleitet, unter welchem in den Provinzen die Konsistorien stehen. Die Mitglieder der letztern sind Kousistorialräte; an der Spitze steht der General-Superintendent. Unter den Konsistorien stehen die Super- intendenturen, deren jede mehrere Kirchspiele umfaßt. In Bezug auf die geistige Bildung seiner Bewohner nimmt Preußen unter den europäischen Staaten eine sehr hervorragende Stellung ein. Kein anderes Land besitzt so viele und so wohl eingerichtete Bildungsan- stalten. Von der Volksschule bis zur Universität, von der Gewerbe- schule bis zur Akademie der Künste ist für den Unterricht in um- fafsendster Weise gesorgt. Das Kind des Geringsten wie des Vor- nehmsten soll und kann sich in diesen Schulen eine seinen Verhältnissen entsprechende Bildung erwerben. Selbst für Blinde, Taubstumme, Idioten u. dgl. sind öffentliche Schulen errichtet. 7. Die Verfassung und die Verwaltung Preußens, a) All- gemeines. Am 31. Januar 1850 erhielt Preußen ein oberstes Staatsgrundgesetz oder eine Verfassung, durch welche die Pflichten und Rechte des Königs und seiner Untertanen genau bestimmt werden. Seither ist Preußen eine konstitutionelle Monarchie, d. i. ein Staat mit einem Einzelherrscher (oder Monarchen) an der Spitze, dessen gesetz- geberische Gewalt durch die Rechte der Volksvertretung beschränkt wird. d) Der König. Das Staatsoberhaupt Preußens ist der König, welcher zugleich auch Deutscher Kaiser ist. Der König von Preußen heißt Wilhelm Ii. Er wurde am 27. Januar 1859 geboren. Die Königskrone ist in dem Mannesstamme des königlichen Hauses der Hohenzollern nach dem Rechte der Erstgeburt erblich. Der König, welcher mit Vollendung des 18. Lebensjahres volljährig wird, ist im Besitze der Krone von „Gottes Gnaden" und in seiner Person unver- antwortlich und unverletzlich, d. h. er ist nur Gott und seinem Ge- wissen verantwortlich; Beleidigungen oder Tätlichkeiten gegen ihn werden streng bestrast. Die Verantwortlichkeit für die Maßnahmen der Regierung tragen die Minister, welche alle Regierungsakte des Königs, sofern sie gültig fein sollen, gegenzeichnen müssen. Dem Könige allein steht die vollziehende Gewalt zu. Er ernennt und ent- läßt die Minister, befiehlt die Verkündigung der Gesetze und erläßt die zu deren Ausführung nötigen Verordnungen. Er führt den Ober- befehl über das Heer, hat das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, auch andere Verträge mit fremden Regierungen einzu- gehen; endlich steht ihm auch das Recht der Begnadigung und Straf- Milderung, der Ordensverleihung und anderer Auszeichnungen zu. Der erstgeborene Sohn des Königs führt den Titel Kronprinz. o) Der Landtag. An der Landesgesetzgebung nimmt auch das Volk teil. Die Vertretung des Volkes bei der Gesetzgebung heißt Landtag. Dieser besteht aus dem Her renhause und dem Hause 9"

7. Das Deutsche Reich - S. 227

1907 - Trier : Stephanus
— 227 — dem Chore befindliche Gewölbe, die Krypta, in welcher am Karfreitag Gottesdienst gehalten wird, und die der Sage nach schon von Karl dem Großen herrührt, stellt das heilige Grab dar. Die schöne Stein- kanzel und die Kapelle des heiligen Laurentius fesseln die Aufmerk- famkeit des Beschauers. Das merkwürdigste Kunstwerk im Innern ist die berühmte Uhr, welche Isaak Habrecht aus Schaffhausen nach den Zeichnungen des gelehrten Dasypodius von 1270 — 1274 verfertigte. Diese Uhr, welche rechts vom Hochaltar steht, ist zusammengesetzter als alle andern Werke ihrer Art; eine Menge Figuren bewegen sich und schlagen so- wohl die Viertel- als die ganzen Stunden auf kleinen Glocken an; zugleich wird der verschiedene Stand der Planeten, der Sonne und des Mondes, die Jahreszeiten und eine Menge anderer astronomischer Verhältnisse veranschaulicht. Nach Erwins Plane sollte das Münster zwei Türme erhalten; doch ist nur der eine, nach Norden gelegene, vollendet worden. 635 Stufen führen bis zu seiner Krone. Das Aufsteigen bis zur Plattform ist bequem. Auf derselben erhebt sich kühn der obere Turmteil, eine völlig durchbrochene Pyramide, an welcher in ebenfalls durchsichtigen Türmchen vier Wendeltreppen zur Gallerie des ersten Stockwerks führen. Von dieser Stelle aus spitzt sich der Helm zu; acht Wendeltreppen reichen zur Krone hinauf, über welche sich noch das Kreuz mit dem achteckigen Knopfe erhebt. Wörth, a. d. Sauer, einem Nebenfluß des Rheins, und Weißenburg, a. d. Lauter und auf der Grenze gegen die Pfalz, sind als Schlachtorte bekannt. 3. Lothringen. Deutsch-Lothringen, welches den nordwestlichen Teil des Reichslandes einnimmt, umfaßt das Lothringische Stufen- land (S. 28—29). Es wird von der Mosel (S. 29 u. 36) und der Saar (S. 38) bewässert. Die Saar fließt in einem breiten und fruchtbaren Tale an Saarburg, Saarwerden, Saarunion und Saaralben vorbei nach Saargemünd zu, wo sie die Blies aufnimmt. Auf ihrem weiteren Laufe berührt die Saar (im Rgbz. Trier) Saarbrücken, Saar- louis. Merzig und Saarburg und mündet bei Conz in die Mosel. Links empfängt sie (im Rgbz. Trier) die aus der deutschen und sran- zösischen Nied zusammenfließende Nied; an der französischen Nied liegt das kaiserliche Schloß Urville. In Deutsch-Lothringen sind französische Sprache und französisches Wesen noch fehr verbreitet. Viele Orte tragen neben dem deutschen auch einen französischen Namen; so wird die Festung Dudenhofen noch vielfach als Thionville bezeichnet. Die Hauptstadt Lothringens ist Metz (61000 Ew.). Der Ursprung dieser Stadt reicht in die älteste Zeit zurück. In der Mitte des 5. Jahrh. wurde Metz durch den Hunnenkönig Attila zerstört. Die Stadt erhob sich bald aus ihren Trümmern und nahm als freie , deutsche Reichsstadt im 11. Jahrh. einen bedeutenden Aufschwung. Im Jahre 1552 wurde sie durch List und Gewalt von dem sran- zösischen König genommen. Damals war die Mehrzahl der Bürger 15»

8. Das Deutsche Reich - S. 149

1907 - Trier : Stephanus
— 149 — der Ruhr und ihren Nebenflüssen bewässert. An der Ruhr liegt Arnsberg (10000 Einw.). 6. Einteilung. Die Provinz Westfalen zerfällt in drei Re- gierungsbezirke: 1. Münster, der nordwestliche Teil der Provinz (aus 1 qkm wohnen durchschnittlich 115 Menschen): Münster. 2. Minden, der nordöstliche Teil (aus 1 qkm 128 Menschen): Minden, Herford, Bielefeld, Enger, Paderborn, Lippspringe. 3. Arnsberg, der südliche Teil, Jndustriebezirk (auf 1 qkm 224 Einw.): Arnsberg, Dortmund, Witten, Hagen, Bochum, Schwelm, Iserlohn, Siegen, Hamm, Soest. 7. Geschichtliches. Die seit 1815 bestehende Provinz ist aus ver- schiedenartigen Bestandteilen zusammengesetzt, welche zu verschiedenen Zeiten an die brandenburgisch-preußische Krone kamen. Die ältesten Teile sind die Grafschaften Mark (mit der Hauptstadt Hamm) und Ravensberg (mit der Hauptstadt Bielefeld), die nebst dem (zur Rhein- Provinz gehörigen) Herzogtum Kleve im Jahre 1614 durch Erbschaft au Brandenburg fielen. Im Westfälischen Frieden erhielt der große Kurfürst das Fürstentum Minden. Sein Sohn erwarb 1702 die Grafschaft Lingen und 1707 die Grafschaft Tecklenburg. Diese Gebiete wurden noch bedeutend vermehrt unter Friedrich Wilhelm Iii., welcher 1803 das in ein weltliches Herzogtum verwandelte Bistum Paderborn und die Hälfte des ehemaligen Bistums Münster erhielt. Dazu kam noch die Abtei Herford und endlich nach glorreich beendetem Be- freiungskriege das alte, ehedem zum Erzbistum Cöln gehörige Herzogtum Westfalen, die Abtei Corvey und eine Menge kleinerer Herrschaften, deren Herren'ehemals unmittelbar unter dem deutschen Kaiser standen. Alle diese Teile erhielten nun den gemeinschaftlichen Namen „Provinz Westfalen". In dem unglücklichen Frieden von Tilsit (1807) mußte Preußen alle seine Länder westlich von der Elbe abtreten. Die jetzige Provinz Westfalen kam teilweise an das neu errichtete Großherzogtum Berg, teils bildete sie mit benachbarten Gebieten das Königreich West- falen, welches Napoleon seinem Bruder Hieronymus gab. Derselbe residierte in Kassel, mußte aber schon 1813 vor den Verbündeten flüchten. Damit nahm das Königreich Westfalen ein schnelles Ende, und Preußen erhielt nach den Befreiungskriegen die abgetretenen Länder wieder zurück. 4. vie Provinz Hessen-Nassau. I. Wir behandeln die kleinste Provinz Preußens: Hessen-Nassau. Ii. 1. Name, Bestandteile, Lage und Größe. Die Provinz, welche jetzt betrachtet werden soll, hat einen Doppelnamen. Den führt sie nicht nur zum Unterschiede von einem andern (dem Großherzogtum) Hessen, sondern hauptsächlich deshalb, weil sie aus zwei ehemals selb- ständigen Staaten, nämlich dem Kurfürstentum Hessen und dem Herzog- tum Nassau, besteht. Diese Länder kamen durch den Krieg von 1866, in dem ihre Fürsten Gegner Preußens waren, an dieses. Die Provinz

9. Hohenzollern-Buch - S. 40

1893 - Trier : Stephanus
40 — bescheiden, wohlwollend, aufrichtig und friedliebend; er erfaßte ganz den hohen Beruf eines Fürsten. Schon auf dem Zuge nach Frankreich (1792) hatte er Gelegenheit, feine Unerfchrocken- Fricdrich Wilhelm Iii. heit zu bekunden. Im 28. Lebensjahre bestieg er den preußischen Thron. Die untüchtigen Beamten entfernte er sofort; der Staat, sagte er, sei nicht reich genug, uni untüchtige und müßige Glieder zu besolden. Untergang des deutschen Reiches. Nach der französischen Revolution hatte sich ein Mann an die Spitze Frankreichs geschwungen, der durch sein Talent, seine Schlauheit, feine Tapferkeit und seine Siege alle Welt in Erstaunen sehte. Dieser Mann war Napoleon Bonaparte. Er ersocht Sieg auf Sieg, zog auch nach Ägypten und schlug dort die Türken. Nach seiner Rückkehr warf er Russen und Österreicher zurück. 3m Frieden von Lüneville (1801) nahm Frankreich das linke Rheinufer. Preußen erhielt infolge dieses Friedens die Bistümer Hildesheim, Paderborn, den östlichen Teil von Münster, Herford, Elten, Essen, Werden, Quedlinburg, Nordhausen, Mühlhausen und Goslar, ferner das Eichsfeld und

10. Hohenzollern-Buch - S. 23

1893 - Trier : Stephanus
— 23 —' die Vogtei über das Reichsstift Quedlinburg, die Reichsstadt Nordhausen und das Amt Petersberg bei Halte. Könige «us bcm Hause Hvhenzollern. Friedrich als König in Prenßen (1701—1713). Der große Kurfürst hatte seinem Sohne ein mächtiges Land hinterlassen. Kurfürst Friedrich strebte daher nach der königlichen Würde. Mehrere andere Fürsten erhielten in jener Zeit auch eine Rangerhöhung. 9hm tonnte aber Friedrich nicht König Von Brandenburg werden, da Brandenburg zum deutschen Reiche König Friedrich I. gehörte. Er besaß jedoch das Herzogtum Preußen; deshalb wollte er sich zum Könige von Prenßen machen. Rüchdem der deutsche Kaiser seine Einwilligung gegeben, zog Friedrich gegen Ende des Jahres 1700 mit großem Gefolge nach Königsberg. Am 17. Januar 1701, am Tage vor der Krönung, stiftete Friedrich den schwarzen Adlerorden. Das Ordenszeichen ist ein
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