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1. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 105

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
105 reichische Staat von der Natur sehr begünstigt vor andern europäischen Ländern ist. Die Salzwerke von Bochnia und Wieliczka in Gallizien, von Maros Ujvar in Siebenbürgen, von Hallein, Ischl und Hallstadt im Salzkammergut und von Hall in Tyrol liefern jährlich über 6 Mill. Centner Salz, so daß ungefähr 11/2 Mill. ausgeführt werden können. Schlägt man den Preis für einen Centner Salz zu 3 Gulden an, so wird allein für Salz 41/* Mill. Gulden vom Ausland eingezogen, während für das Inland 4^/2 Mill. Centner im Werthe von 13 1/2 Mill. Gulden zur Benutzung verbleiben. Den Ertrag an Eisengruben schätzt man auf '/10 Mill. Centner, den der Steinkohlenlager auf 5 Mill. Centner, den der Silberwerke auf 180,000 Mark, den der Bleigruben auf 90,000 Centner. Ungarn und Siebenbürgen liefern jährlich eine Ausbeute von 7,000 Mark Gold; das Quecksilberberg- werk von Idria im Königreich Illyrien bringt 15,000 Centner ein. Auch Edelsteine werden in Ungarn und Böhmen gefunden. Bon den wichtigsten Gesundbrunnen, deren Gesamintzahl sich auf 1,500 belaufen soll, sind die bekanntesten: Baden bei Wien, Ischl und Gastein im Erzherzogthum Oester- reich; Eger, Franzensbrunnen. Karlsbad, Töplitz, Marienbad im Königreich Böhmen; Teplicz und Mehadia in Ungarn. Die Industrie hat in neuerer Zeit erfreuliche Fortschritte gemacht, läßt jedoch in den östlichen Theilen der Monarchie noch zu wünschen übrig. Der Handel bedarf noch der Hebung. Doch fehlt es nicht an den Bedingungen dazu, au Eisenbahnen, Kunststraßen, Kanälen und schiffbaren Flüssen. Die wichtigsten Handelsplätze der Mo- narchie sind: Triest, Wien, Prag, Lemberg, Brody, Linz, Salzburg, Grätz, Brünn, Olmütz, Troppau, Kaschau, Oedenburg, Ofen, Pesth, Kronstadt rc. Zur Belebung des Handelsverkehrs bestehen mehrere Handelsgesellschaften, unter welchen die des österreichischen Lloyd in Triest und die der Donau- Dampfschifffahrt in Wien großartig zu nennen sind. Der überseeische Ver- kehr findet vorzugsweise mit der Levante statt. Oesterreich besitzt 8,132 Seeschiffe. Die Bewohner des österreichischen Kaiserstaates gehören ihrer Abstam- mung nach 4 Haupt-Nationen an: der deutschen (8 Mill.), der slavischen (18 Mill.), der magyarischen (5 Mill.) und der italienischen. Die Deut- schen bilden in Tyrol, Steiermark, Illyrien und im Erzherzogthum Oester- reich entschieden die Hauptberölkerung, in Böhmen und Mähren aber nicht. Aber auch in den andern Provinzen befinden sich viele deutsche Bewohner; in Ungarn schon seit dem 12. Jahrh., die Sachsen in Siebenbürgen ('/2 Mill.). Die Slaven sind der zahlreichste Volksstamm und bilden 2 Grup- pen: im Norden wohnen die Czechen oder Böhmen, die Polen, die Ruß- niaken oder Ruthenen in Böhmen, Krakau und Galizien; 2) im Süden an der untern Donau die Croaten, Slowaken (in Mähren Hannaken), die Sla- vonier, die Wenden in Steiermark, die Raizen oder Serbier in Süd-Ungarn und die Morlaken in Dalmatien. Die Magyaren stammen von nord- asiatischen Völkern ab, und bewohnen vorzugsweise das ungarische Tiefland; zu ihnen gehören auch die Czekler d. i. Grenzer in Siebenbürgen. Die Italiener endlich bilden in den dalmatischen Küstenländern die Hauptbevöl- kerung. Außer diesen 4 Hauptstämmen finden sich aber auch noch Wa- lachen, Griechen, Bulgaren, Haidutten, Armenier, Juden, Zigeuner und

2. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 106

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
106 Türken auf österreichischem Gebiete. In 10 Sprachen werden die Ge- setze publizirt. Die geistige Bildung dieser verschiedenen Nationen ist eine durchaus ungleichmäßige, in den unteren Volksschichten noch unbefriedigende. Am ge- bildetsten sind die Deutschen; ihnen folgen die Magyaren. Auf der un- tersten Stufe stehen die Slaven. Für die Bildung der höheren Stände ist durch Gymnasien und Realschulen verhältnißmäßig mehr geschehen. Univer- sitäten zählt Oesterreich zehn. Die römisch-katholische Kirche ist in allen Provinzen die vorherrschende und zählt 26 Millionen Anhänger; nach der Verfassung von 1849 soll die Ausübung der bürgerlichen und politischen Rechte vom Religionsbekenntriß unabhängig sein und im ganzen Staate Glaubensfreiheit herrschen. Diese besteht jedoch nur im Rechte häuslicher Religionsübung. Neben den Ka- tholiken bekennen sich etwa 4 Millionen zur lutherischen und reformirten Kirche, 6 Millionen zur griechischen, 650,000 Seelen zur mosaischen Religion. I. Die drutschösterreischm Länder (3,600 Q.-M., 13 V2 Mill. E.). 1, Das Erzherzogtum Oesterreich (578 Q.-M. und 2,715,000 E.l liegt zu beiden Seiten der Donau und besteht aus dem Land ob der Ens und unter der Ens; zum ersteren gehört das Salzburger-Land. Der Lan- destheil links der Donau ist Berg- und Hügelland, der südliche rechts der Donau Alpenland. Dasselbe ist reich an Holz und Eisen. Der Reisende begegnet oft großen Zügen von Kohlenbauern oder Eisensendungen. Daneben liefert die Ebene viel Obst, viel Getreide, viel Wein trotz der oft wechseln- den Witterung. Das Erzherzogthum ist eines der gewerbreichsten Länder des Kaiserstaates und zählt an 1000 Fabriken. Wien liefert zahlreiche Luxusgegenstände aller Art und bildet den Hauptsitz der Industrie und des Handels, welcher durch die lebhafte Donau-Dampfschifffahrt und die Eisenbahnen bedeutend erleichtert ist. Hauptstadt und Residenz ist Wien im Lande unter der Ens. „Die Kaiserstadt" liegt am Fuße des Kahlenbergs und an der Donau, zählt an 580,000 E., 34 Vorstädte mit geräumigen Straßen, und hat ungemein viel Sehenswürdigkeiten (die kaiserliche Burg, die Stephans- kirche mit dem 444' hohen Thurme, die Kapuziner-Kirche mit der kaiserlichen Gruft, die Universität, die Basteien, das Glacis [der bei einer Festung leere Raum außerhalb der Mauerp den Augarten und Prater, prächtige Schauläden re.) Die Wiener sind ein lebensfrohes, witziges und gemüth- liches Volk. — In Wiens Nähe liegen die berühmten kaiserlichen Lustschlösser Schölibruntt und Laxenburg, links der Donau das Dorf Aspern, wo Erz- herzog Karl 1809 den Kaiser Napoleon besiegte. Bekannt sind die heißen Quellen von Baden. Die alte (restaurirte) Burg Dürrenstein war das erste Gefängniß des englischen Königs Richard Löwenherz; Pöchlarn ist das älteste Schloß gegen die Magyaren, das Bechelaren des Nibelungenliedes. Im Lande ob der Ens ist Lin; an der Donau, 30,000 E., die ansehn- lichste Stadt; nach Gmünden und Budweis führt eine von Pferden gezogene Eisenbahn. Ischl und Hallstadt sind durch Salinen bekannt.

3. Von 1790 bis zur Gegenwart - S. 12

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
12 Viii. und Ix. Ungarischer Gesetzartikel vom Jahre 1847/48 3. Viii. und Ix. Ungarischer Gesetzartikel vom Jahre 1847/48. Bernatzik, Gsterr. versassungsges? S. 97 s. Viii. Alle Einwohner Ungarns und der damit verbundenen Teile tragen alle öffentlichen Lasten ohne Unterschied gleich und verhältnismäßig. § 1. Seine Majestät wird durch Ihr verantwortliches ungarisches Ministerium mit Vernehmung der Jurisdiktionen einstweilen den Steuerschlüssel ausarbeiten lassen, und die Reparation in Gemäßheit dieses Schlüssels nimmt schon mit dem nächsten Rechnungsjahre, d.i. dem 1. Nov. 1848, ihren Anfang. § 2. Der einstweilen auszuarbeitende Schlüssel ist der nächsten Reichsversammlung jedenfalls vorzulegen. § 3. Bis zum oben bestimmten Termin wird die Eintreibung der bereits ausgeworfenen öffentlichen Lasten angeordnet. Ix. von der Aufhebung der auf Grundlage des Urbariums und der dies ergänzenden Verträge bis jetzt üblichen Dienstleistungen (Robot), des Zehents und Geldabgaben. Mit der Veröffentlichung dieses Gesetzes hören: das Urbarium1 und die dasselbe ergänzenden, bisnun üblich gewesenen Dienstleistungen (Robot), Natural- und Geldabgaben für ewige Zeiten auf. § 1. Die Gesetzgebung stellt die Schadloshaltung der Privatgutsbesitzer unter das schützende Schild der Nationalehre. § 2. Se. Majestät wird betreffs einer derartigen Schadloshaltung der Privatgrundherren, daß ein die bisherigen Urbariallasten aufwiegender Kapitalwert durch den Staat ohne Abzug ausbezahlt werde, dem nächsten Reichstage einen ausführlich auszuarbeitenden Gesetzentwurf durch Ihr ungarisches Ministerium vorlegen lassen. § 3. Rn solchen Drten, wo bis jetzt keine Urbarialregulierung oder Absonderung der Hutweide stattgefunden, wird hinsichtlich der Holzung und der hutweiden der bisherige Gebrauch auch ferner beibehalten. § 4. Die grundherrliche Gerichtsbarkeit wird aufgehoben; zeitweilig, bis die Rechtspflege allgemein reguliert wird, werden in Zivilangelegenheiten hinsichtlich der summarischen Prozesse dort, wo keine organisierten Magistrate erster Instanz bestehen, die Stuhlrichter, in Kriminalsachen aber sowie betreffs jener Zivilprozesse, die auf den ordentlichen Rechtsweg gehören, die Komitatsgerichtftühle Recht sprechen. § 5. Einem solchen Grundbesitzer, an dessen Besitztum vor Veröffentlichung dieses Gesetzes eine Urbarialität geknüpft ward, können, mit Ausnahme der aus Handelsverbindungen entspringenden Wechsel, bis zur weiteren Verfügung des Gesetzes keine anderen Schuldforderungen aufgekündigt, und bloß die nicht bezahlten gesetzlichen Zinsen dürfen von ihm im Wege gerichtlichen Verfahrens eingetrieben werden. 1 Urbarium (ein vielleicht ungarischer Ausdruck, der auch in die österreichische Amtssprache (Eingang gefunden hat) heißt das Verzeichnis der den Grundherr* schäften zustehenöen Rechte und Einkünfte.

4. Geschichte des Mittelalters - S. 378

1854 - Weimar : Böhlau
378 aus dem mittelländischen Meere, ja selbst in ihre bisher ausschließ- liche Domäne, in das schwarze Meer, verfolgten sie die Italiener. Die Schwäche und Schlechtigkeit der griechischen Regierung, die sitt- liche Entwürdigung des Volkes traten jetzt bei Berührung mit dem Auslande mehr und mehr hervor. Die Griechen verloren den Zwi- schenhandel, und das unheilvolle Monopolsystem hatte ihnen auch den Eigenhandel und den Binnenverkehr geraubt; sie mußten es er- tragen, daß die Venetianer von Erlegung der Zölle sowohl von ein- als ausgehenden Waaren befreit wurden und andere Handelsprivi- legien erhielten. In voller Blüthe entfaltete sich der italienisch-by- zantinische Handel in Folge der Kreuzzüge. Constantinopel war durch seine Lage nicht nur sehr geeignet, zum Seehandel, sondern die Natur hatte durch die großen in das schwarze Meer sich ergießenden Flüsse, durch die Stromgebiete der Donau, des Dnieper und des Don, auch den Landhandel des nord- europäischen und asiatischen Kontinents in seine Hände gelegt. Al- lein zu schwach, um die Donauprovinzen gegen die andrängenden Völkerstämme zu behaupten, gab das griechische Reich die auf dem linken Ufer der Donau gelegenen Provinzen Pannonien (Niederun- garn und Siebenbürgen) und Dacien (Moldau und Wallachei) völ- lig Preis und suchte die Donau als feste Grenze zu behaupten. Doch bereits im 6. Jahrhundert gingen die Awaren über die Do- nau, unterwarfen sich die Provinzen Serbien und Bosnien und gründeten auf beiden Ufern des Flusses ein mächtiges Reich, welches bis zum Anfang des 9. Jahrhunderts bestand, wo es von den Bul- garen erobert und bis in das 11. Jahrhundert behauptet wurde. Um diese Zeit löste es sich auf, ein Theil trennte sich unter dem noch jetzt üblichen Namen Bulgarien, den anderen Theil nahmen die Ungarn in Besitz. Diese drei Völker, Awaren, Bulgaren und Ungarn, vermittelten den Handel Constantinopels und der nordwestlichen Länder. Der deutsch-byzantinische Handel gelangte erst mit Karl dem Großen zu einigem Aufschwung und Passau wird in dieser Zeit als Stapelplatz dieses Handels bezeichnet (S. 233). Die Awaren scheinen auch mit den Ostseeländern verkehrt zu haben. Lebhafter wurden die Verbindungen durch die Bulgaren, welche durch den Handel mit Constantinopel Reichthümer erwarben. Den Bulgaren folgten die Ungarn, welche wahrscheinlich in Constantino- pel feste Niederlassungen und Faktoreien hatten. Der heilige Ste- phan ließ ihnen wenigstens daselbst eine prächtige Kirche bauen (1038) und erwirkte eigene Gerichtsbarkeit für sie. Griechische Goldmün- zen cirkulirten zahlreich in Ungarn, dessen Wohlstand ansehnlich zu- nahm. Hauptort dieses Transitohanbels war Semlin. Für den Donauhandel brachen die Kreuzzüge weitere Bahnen. Schon Byzanz hat mit den im Norden des schwarzen Meeres wohnenden Völkern Handel getrieben; auch als Residenz der grie- chischen Kaiser erhielt die Stadt diese Verbindungen, und ein nicht geringer Betrag der Lebensmittel, wie Schlachtvieh, gesalzene Fische, bisweilen auch Getraide kam aus der Krimm nach Constantinopel. Weniger bedeutend erscheint die Ausfuhr nach den nordischen Län- dern, wo bei den Bulgaren und Chafaren die Araber den Vorrang hatten (S. 369). Erst als im 9. Jahrhundert das arabische Reich

5. Geographie für Lyceen, Gymnasien, Mittelschulen und zum Privatunterrichte - S. 407

1837 - Heidelberg : Winter
407 Europa. Oesterreich. pier, Taback, Majolika, feinen Holzwaaren, Maschinen, Luxus- artikeln beschäftigen 2'/2 Mill. Menschen. Die Salzwerke sind bedeutend. Der Handel, besonders im Innern und nach der Türkei ist lebhaft und wird durch 27 Canäle, viele Flüsse und gute Kunst- straßen, 2 Banken, 10 Assecuranzcompagnien rc. und Karawanen von Triest nach Salonichi gefordert, ist aber doch etwas mehr passiv als aktiv. — Landhandelvstädte: Wien, Prag, Pesth, Brody, Lemberg, Grätz, Linz, Brünn, Presburg, Debreczin, Semlin, Herrmaunstadt, Mailand, Verona. — Seehandelöstädtc: Vene- dig, Triest, Ragusa, Cattaro, Fiume rc. Münzen in Gold: Souveraind'vr (16 fl. 12 kr.), auch doppelte; Dukaten (5 fl. 50 kr.); in Silber: Brabanter Thaler (2 fl. 42 kr.), Conveutiousthaler (2 fl. 24 kr.), Scudo in Mai- land (2 fl. 5vs kr.), Ducato in Triest (1 fl. 21y2 kr.), Kaiser- gulden (1 fl. 12 kr.), Lire in Italien (24 kr.), Kreuzer (1 */5 ff.), auch Papiergeld, in Einlösungs- und Anticipativnsscheinen. Verfassung: Erbmonarchisch. Der Kaiser, Ferdinand l seit 1835. hat 9 Königs-Titel und (seit 1758) den Titel apostolische Majestät als König von Ungarn. Er wird in Wien als Kaiser, in Ungarn, in Prag und in Mailand als König gekrönt. Der Thronfolger heißt Kronprinz, die Kaiserlichen Kinder Erzherzoge und Erzherzoginnen, und die erstern sind: Der Palatinus von Ungarn, der Dicekönig vom Lombardischen Denctiauischen König- reich, der Großmeister des deutschen Ordens, der Kardinal und Erzbischof von Ollmütz. Seitenlinie: Haus Este, Modenarr. Der zahlreiche Adel besteht aus Herzogen, Fürsten, Grafen, Frei- herren, Rittern und Edelleuten. Ritterorden 7: des gvldnen Vließes, Sternkrcuzorden (für Damen), Verdienstorden der Kaiserin Maria Theresia, Elisa- beths-, uugrischer St. Stephans-, Leopolds- und der Orden der eisernen Krone, ausserdem aber 3 Geistliche Orden, der Deutsch- Johanniter- und Böhmische Orden der Kreuzritter. — In den deutschen und gallizischen Provinzen bestehen Landstände. — Un- garn hat eine durch Reichsstäude eingeschränkte Regierung. Alle 3 Jahre wird ein Reichstag (Diaeta) von den Prälaten, Mag- naten (Reichsbarvncnl, Gespannen (Comites) und Freistädten unter dem Vorsitz des königlichen Statthalters (Palatinos regni) gehalten. Staatseinkünfte: 130 Millionen Gulden. — Landmacht: 271,000 M., worunter 39,000 M. Cavallerie und 18,000 M. Artillerie. — Festungen 25, worunter Prag, Königiugrätz, The- resienstadt, Josephsstadt, Ollmütz, Kaschau, Großwardein, Ncu- Arad, Ofen, Peterwardein, Temeswar, Raab, Essek, Herrmauu- siadt, Mantua, Ferrara^ Cattarv rc. und 58 befestigte Städte. Seemacht: 31 Kriegsschiffe, worunter 4 Linienschiffe und 8 Fre- gatten sind. * Eintheilung: A. In diejenigen 7 Länder, welche zum deut- schen Bunde gehören (siehe S. 302.), und in die aufferdeukschen Staaten (welche unten unter B. S. 417. beschrieben sind-.

6. Grundzüge der neueren Geschichte - S. 177

1886 - Dresden : Höckner
177 polen (Tabaksmonopol 1784 staatlich) und lieferte 1763 etwa 54 Millionen Gulden Einnahmen (gegen 36 Millionen 1748). Anleihen erleichterte die 1703 gegrndete Wiener Stadtbank. Den Volkswohlstand steigerte die Einwanderung deutscher Kolonisten in Ungarn, die in Bhmen und Mhren ausblhende Industrie (Tuch, Leinwand, Glas) und der sich rasch nach der Levante und Italien, selbst nach Ostindien ausbreitende Handel, dem schon Karl Vi. 1725 Trieft und Finme als Freihsen ge-ffnet hatte, Maria Theresia durch Errichtung zahlreicher Kon-sulate Schutz im Auslnde, durch die Mnzkonvention mit Bayern 1753 ein weithin gangbares Zahlungsmittel verschaffte (die Maria-Theresiathaler in Abessynien). Trotz des Verlustes von Schlesien und der langen Kriege stieg daher die Bevl-kerung des Gesamtstaats (mit Galizien) 1773 aus 25 Millionen Einwohner (1740 nur 1215 Millionen). 3. Im Justizwesen bahnte Maria Theresia die Rechts-einheit durch ein einheitliches Strafrecht (Nemesis Theresiana 1768) fr die bhmisch-sterreichischen Lnder an; 1776 beseitigte sie auch die Folter. Der katholischen Kirche gegenber Hielt sie bei aufrichtiger Frmmigkeit streng an ihrem Oberanssichts-rechte fest und suchte den Verkehr mit Rom einzuschrnken. Den Protestanten versagte sie dagegen noch immer die Kultussreiheit, auer in Ungarn, wo sie vertragsmig feststand. Die grten Verdienste erwarb sie sich um das Volksschulwesen, dessen Grnderin sie wurde (1774 Schulordnung des Abtes Felbiger); doch frderte sie auch energisch die Universitt Wien (Gerhard van Swieten, Sonnenfels) und verlegte die Jesuitenuniversitt Tyrnau nach Ofen (1777). Fr die bessere wissenschaftliche Ausbildung der hheren Stnde grndete sie das Theresiannm in Wien 1746, fr die ihrer Offiziere die Militrakademie in Wiener-Nenftadt 1752, fr die der Diplomaten die orientalische Akademie 1754. 4. Ihr Hos, glnzend und heiter bis zum Tode ihres tief-betrauerten Gemahls Franz Stephan (15. August 1765 in Innsbruck), musterhast durch ihre eigne Haltung als Gattin und Mutter, gewann auch politische Bedeutung als einigender Mittelpunkt fr den Adel der verschiedenen Gebiete, während die Feldzge des siebenjhrigen Krieges das Gefhl der Zusammengehrigkeit in den Vlkern des Reiches verstrkten. Kaemmel und Ulbricht, Grundzge Iii. 12

7. Kriegsbuch für die Jugend und das Volk - S. 160

1916 - Stuttgart : Franckh
160 nach Kraljevo; gegen Osten verbindet Serbien ein halbwegs fahrbarer Weg über das Gebirge in das Tal der Morava über Leskovac, Nisch mit Sofia, gegen Westen zieht die alte, einst vi>el-benutzte Verkehrslinie über Mitrovitza—novi-pazar—ljeniea—novavarosch bis zum Anschluß an das bosnische Wegnetz nach dem von Serbien begehrten Serajewo (diese Strecke sollte als Bahnlinie ausgebaut werden, doch ist nur die Strecke Mitrovitza—novipazar benutzbar) und schließlich führt eine Bahnlinie von Mitrotoitza über Kijema an die montenegrinisch - albanische Grenze, die nun die letzte Nückzugslinie der Reste des geschlagenen serbischen Heeres geworden ist. Soldaten eine Menschensäule, deren Höhe die der Kölner Tomtürme (161 m) säst nms zehntausendfache überträfe. Könnte man eine solche Menschensäule, deren Fuß z. B. in Berlin stände, in gerader Linie umstürzen, so käme der zuoberst Stehende ungefähr bei Palermo auf der Insel Sizilien zu Boden nieder. Eine Million Fuß-soldaten in Marschkolonne, d. h. je 4 Mann in einer Reihe, wie man dies am häufigsten zu sehen bekommt, stellt einen Menschenstreifen von etwa 300 km Länge dar, dessen Vorbeimarsch im ge- Untergang eines torpedierten englischen Handelsdampfers. Der Torpedo traf das Vorderteil des Schiffes, das in kurzer Frist so viel Wasser ausnahm, datz die saugende (Seroalt des Wassers das Schiff bald in die dargestellte Lage brachte, in der es schließlich in sein Wellengrab hinabschob. Daß zwischen Torpedierung und Untergang nur eine kurze Spanne Zeit lag, wird durch die mächtige Dampsroolke bestätigt, die den Kesseln und der Feuerung entströmt. was versteht rrtart unter 1 Million Soldaten? Wir hören zwar oft die Bemerkung, daß wir so und soviele Millionen unserer Landeskinder unter den Waffen hätten; aber nur die wenigsten dürften sich eine rechte Borstelluug davon zu bilden vermögen, was man unter einer Million Soldaten zu verstehen hat. Eine Million Soldaten, im gebräuchlichen Abstand von 75 cm nebeneinander aufgestellt, ergäbe eine Front von 750000 m, also von 750 km, eine Länge, die der Entfernung zwischen Stuttgart und Krakau in Galizien ungefähr gleichkäme. Einzeln aufeinandergestellt, ergäbe eine Million bräuchlichen Militärschritt 621/2 Stunden ohne Unterbrechung erforderte. Das Gelvicht einer solchen Menschensäule beliefe sich, den Mann mit Ausrüstung zu durchschnittlich 100 kg berechnet, auf 100 000 000 kg oder 2 Millionen Zentner, zu deren Fortschaffung es aus der Eisenbahn 250 Güterzüge von je 40 Doppelwagen bedürfte. Sämtliche Güterzüge aneinandergereiht würden mit den Lokomotiven zusammen eine Länge von etwa 85 km ergeben, also der Entfernung zwischen Köln und Koblenz gleichkommen.

8. Vorschule der Geschichte Europas - S. 8

1834 - Berlin : Enslin
9 Diese drei Länder haben auch drei verwandte Sprachen. Drei verwandte Sprachen haben auch im Osten Euro- pas Polen, Galizien und Rußland, die im flachen Tief- lande zusammenliegen und mit ihren Sprachen westlich über die Weichsel heräberreichen. Dagegen reicht in Preußen, welches von der Weichsel, wie die Niederlande vom-Rhein, durchschnitten wird, die Deutsche Sprache weit nach Osten über die Weichsel hin. Endlich ist Un- garn mit Siebenbürgen südlich von den Ostlandern von der Natur durch die Karpathen und durch die Donau, wie durch die Sprache seines Volkes abgesondert. Aber außer den Sprachen, durch welche man die Absonderung der Lander im Allgemeinen erkennt, herrschen in einzel- nen Gegenden der Lander noch andere, so daß ihrer noch mehrere sind, als die genannten. Man erklärt sich ihre Entstehung durch die Geschichte der Völker, man über- sieht auch ihre Aehnlichkeit und Verwandtschaft. Staaten. § 8. Nun ist aber Europa nicht nur in Lander, sondern auch in Reiche und Staaten getheilt, und kei- nesweges macht jedes Land auch einen Staat aus, daß immer ein Herrscher auch ein Land besäße, sondern hier sind mehrere Länder unter eine Herrschaft vereinigt, und dort wieder ist eines unter mehrere Herrschaften ge- theilt, und die Herrscher haben verschiedene Titel. Zwei Kaiser sind in Europa, die außer ihrem Kaiserthum, auch noch Königreiche besitzen: der Kaiser von Rußland besitzt zu seinem großen Kaiserthum auch das frühere Königreich Polen; der Kaiser von Oestreich aber hat sein Kaiserthum aus'mehreren Königreichen zusammen- gesetzt. Zu Ungarn und Galizien besitzt er in Deutsch- land Böhmen und Illyrien mit mehreren daneben lie- genden Fürstenthümern, und im nördlichen Italien das Lombardisch-Venetianische Königreich. Der König von Preußen hat mit dem Lande Preußen auch viele kleinere Länder von Deutschland mit seinem Königreich' vereinigt. Der König von England besitzt außer Großbritannien und Irland auch noch ein Stück von Deutschland, das König- reich Hannover. So hat auch der König von Däne- mark außer diesem Königreiche noch das Deutsche Für-

9. Handbuch der Israelitischen Geschichte von der Zeit des Bibel-Abschlusses bis zur Gegenwart - S. 132

1888 - Leipzig : Engel
— 132 — die Stadt verlassen. Auf Verwendung der genannten wiener Juden und der Gesandten von England und Holland nahm die Kaiserin ihr Edict zurück, hingegen bestimmte sie die Zahl der jüdischen Familien, welche in Böhmen (20000) und in Mähren (5100) ferner als „Familianten“ geduldet werden sollten. Die Verhältnisse der Juden in Ungarn hingen im 16. und 17. Jahrhundert nur zum Theil von den habsburgischen Kaisern ab. Die Juden in den ungarischen Landestheilen, welche unter österreichischer Herrschaft standen, wurden wie ihre Glaubensgenossen in Oesterreich, Böhmen und Mähren hart bedrückt und verfolgt, hingegen hatten die unter türkischer Herrschaft, in Ofen, Stuhlweissenburg, Gran, Grosswardein, Temesvar und anderen Städten glückliche Zeiten: sie genossen freie Religionsübung, waren in ihrem Erwerb durch keine Ausnahmsgesetze beschränkt und verkehrten freundschaftlich mit den Türken. Es ist daher begreiflich, dass die Juden in den häufigen Kriegen zwischen der Pforte und Oesterreich entschieden auf Seite der Türken standen. Als die Oesterreicher 1681 Ofen belagerten, vertheidigten es die Juden so tapfer, dass die Rettung der Stadt ihnen zugeschrieben wurde und Sultan Mohammed Iv. als Anerkennung ihrer Leistungen ihnen Steuerfreiheit und besondere Privilegien ertheilte. Fünf Jahre später fand man die Juden wieder auf den Wällen Ofens. Nach der Erstürmung der Festung nahm der Feind blutige Rache an ihnen: Hunderte von Juden wurden theils niedergemetzelt oder in die Donau gesprengt, theils in Gefangenschaft geschleppt. Bei der Einnahme Ofens ist dem Tode glücklich entronnen: Zewi Aschkenasi (Chacham Zewi), dessen Grossvater Ephraim Kohen, Verfasser der Rechtsgutachten „Schaare Ephraim“, aus Wilna, 12 Jahre in Ofen Rabbiner war. Er lebte als Rabbiner in Serajevo, Hamburg, Lemberg und Amsterdam, wo er 1718 starb; seine Rechtsgutachten sind sehr geschätzt. Unter österreichischer Herrschaft lasteten auf den Juden in Ungarn schwere Steuern, deren Repartition oft zu Streitigkeiten in den Gemeinden führte. Infolge der Einwanderung der aus Wien Vertriebenen bildeten sich in den ödenburger, zalaer und eisenburger Comitaten neue Gemeinden (schewa Kehillot), deren bedeutendster Rabbiner Meir Eisenstadt (st. 1744), der Verfasser der Rechtsgutachten „Panim Me'irot“, war. § 13. Die Juden in Preussen und die christlichen Gelehrten. Im Kurfürstenthum Brandenburg, wo seit der Vertreibung von 1573 Juden nicht wohnen durften, gestattete der grosse Kurfürst, der sie in den durch den Westphälischen Frieden ihm zugefallenen Landestheilen, in Halberstadt, Cleve u. a. geduldet, sogar den Elia Gomperz aus Emmerich zu seinem Hofjuden und Agenten ernannt hatte, 50 Familien der aus Wien Vertriebenen den Aufenthalt in den Städten der Mark, freilich unter harten Bedingungen und nur auf 20 Jahre; er war auch der erste deutsche Fürst, der den Juden den Besuch der Universität Frankfurt erlaubte, und der erste Jude, der von dieser Er-laubniss Gebrauch machte, war Tobia Kohen (geb. 1652), der in Padua seine Studien beendete und ein philosophisch-medicinisches Buch „Maasse Tobia“ schrieb.

10. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart (Lehraufgabe der Oberprima) - S. 179

1907 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 179 — des Heeres auf 1 Prozent der Bevölkerung wieder erhöht und dabei gleichzeitig die Dienstzeit der Fußtrnppen auf zwei Jahre herabgesetzt wurde. Diese gehören seitdem 5 Jahre der Reserve, 5 der Landwehr 1. und 7 der Landwehr 2. Aufgebots an. Die Einheit des Reichsheeres wurde auch äußerlich kenntlich gemacht, da seit dem Jahre 1897 — bei der Feier des hundertjährigen Geburtstages .Kaiser Wilhelms des Großen — der Soldat die deutsche Kokarde über der der einzelnen deutschen Länder trägt. Den Dreibund, ein Bündnis mit Österreich-Ungarn und Italien, 1883 brachte Bismarck im Jahre 1883 zur Aufrechterhaltung des Friedens zustande. Als nämlich im Jahre 1875 Unruhen in der Herzegowina und Bosnien ausgebrochen waren und 1876 Serbien und Montenegro der Pforte den Krieg erklärt hatten und Rußland 1877 am türkischen Kriege teilnahm, trat 1878 ein Kongreß zu Berlin zusammen, um die Grenzregulierungen auf der Balkanhalbinsel vorzunehmen. Rumänien, Serbien und Montenegro wurden unabhängig, Österreich besetzte Bosnien und die Herzegowina, Rußland erhielt den Pruth als Grenze und in Asien Kars und Batnm, Rumänien die Dobrndscha. Bulgarien wurde ein tributäres Fürstentum, Ostrumelieu erhielt eigene Verwaltung und einen christlichen Gouverneur. Rußland fühlte sich durch den Frieden von Bismarck, dem „ehrlichen Makler", zurückgesetzt. Wegen seiner feindseligen Haltung schloß das Deutsche Reich 1879 mit Österreich-Ungarn ein Bündnis. 1879 Beide Mächte verpflichteten sich, mit gesamter Macht einander beizustehen, falls eine von ihnen von Rußland angegriffen würde. Im Falle eines Angriffs von einer andern Seite hat der nicht angegriffene Staat zum mindesten eine wohlwollende Neutralität zu beobachten. 1883 trat auch Italien diesem Bunde bei. Erst kurz vor dem Tode Wilhelms I., als 1883 Frankreich und Rußland wiederum kriegerische Gelüste zeigten, wurde das Bündnis veröffentlicht. Die Marine hat sich erfreulich weiterentwickelt. Sie dient dem Schutze des Handels auf allen Meeren, der Verteidigung der Küsten an der Ostund Nordsee und soll schließlich auch Angriffe auf feindliche Flotten, Küsten und Häfen unternehmen und bestehen können. Das Flottengesetz vom Jahre 1900 unterscheibet die Schlachtflotte, bestehenb ans Linienschiffen und großen und kleinen Kreuzern, von der Auslandsflotte (großen und kleinen Kreuzern) und von der Materialreserve (Linienschiffen, großen und kleinen Kreuzern). — Durch den Kaiser-Wilhelm-Kanal können die Geschwaber beiber Meere sich leicht vereinigen. Nach dem Flotteugesetz vom Jahre 1900 und der Novelle vom Jahre 1906 soll die Flotte bis zum Jahre 1920 aus 38 Linienschiffen, 58 Kreuzern und 144 Torpedobooten bestehen. Reichsverkehrsgesetze. Zur Förberung des Verkehrs und Hanbels trug die Post durch Herabsetzung des Portos und Einführung des einheitlichen Portos bei Briefen und bei Paketfendungen bis zu 5 Kilo, der 12*
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