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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 85

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
28. König Maximilian I. und die bayrische Verfassung. 85 vertreten. An die Stelle dieser unvollkommenen Volksvertretung trat schon 1808 eine neue Gesamt-Konstitution. Aber auch letztere wurde am 26. Mai 1818 durch die Werfassung ersetzt, welche mit einzelnen Ab- 1818 Minderungen noch jetzt das Staatsgrnndgesetz Bayerns bildet. Die Verfassung „erklärt Bayern für einen souveränen, monarchischen Staat, der mit allen seinen Bestandteilen an Land und Leuten, Gütern, Regalien und Renten eine unveräußerliche Gesamtmasse bildet. Sie regelt die Thronfolge, gewährt völlige Freiheit der Gewissen, völlige Gleichstellung der drei christlichen Konfessionen, Sicherheit der Personen und des Eigentums und Gleichheit vor den Gesetzen. Sie bestimmt gleiches Recht jedes Bürgers zu allen Graden des Staatsdienstes, aber auch gleiche Verpflichtung zur Ehre der Waffen. Endlich verfügt sie den gleichen Anteil an den Lasten des Staates, aber auch einen geregelten Haushalt in demselben durch alle Teile und gesicherte Verwenduug der bewilligten Mittel." Eine Nationalvertretnng, bestehend aus der Kammer der Reichsräte und ans der Kammer der Abgeordneten, bildet deu Landtag und hat das Recht, über die Verfassung zu wachen, Wünsche und Beschwerden vorzubringen, bei der Gesetzgebung und Erhebung von Steuern ?c. mitznwirken. Die Mitglieder der ersten Kammer sind entweder durch ihre Geburt, oder ihre berufliche Stellung hiezu berechtigt, wie die Prinzen, der hohe, in früheren Zeiten regierende Adel, die ersten Vertreter der christlichen Konfessionen, oder sie werden von Sr. Majestät hiezu ernannt. Zur zweiten Kammer wählten früher der Adel und die Geistlichkeit je 1/s der Mitgliederzahl, die Städte und Märkte V4, die Grundbesitzer Vs und jede Landesuniversität 1 Mitglied. Später wurde diese Bestimmung dahin abgeändert, daß Wahlbezirke gebildet werden, die ihre Vertreter nach der Bevölkerungszahl zu wählen haben. Die Angelegenheiten des Staates mit der "katholischen Kirche wurden 1817 durch das Konkordat und auch die der protestantischen Kirche 1818 geregelt. Max starb nach einer 25 jährigen, ruhmreichen Regierung 1825 in der ans seinen Namenstag folgenden i Nacht zu Nymphenburg. 1 1'^°

2. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 41

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
18. Maximilian I. 1493-1519. 41 die Gemäßigten unter den Husstteu, inbem es ihnen den Kelch beim Abenbrnahle und die Predigt in der Lanbessprache zugestanb. Nun gerieten die Böhmen unter sich in Streit, der 1434 mit dem Siege der gemäßigten Partei im großen und ganzen enbete. 1436 würde enbtich Sigismuub als König von Böhmen anerkannt. 18. Maximilian I. 1493— 1519. Nach Sigisrnnnb folgten in Dentschlanb die Kaiser aus dem Habsburger Stamme fast ununterbrochen bis 1806. Der erste berselbeu war Akörechl Ii. (1438 —1439), ein thatkräftiger Fürst, der aber unter allen beittfchen Kaisern die kürzeste Regierungszeit hatte, währenb sein Vetter und Nachfolger, der schwache Ariedrich Iii. (1440—1493), am längsten regierte. Unter letzterem würde die Unordnung immer größer und ländergierige Nachbarn rissen an den Grenzen des Reiches verschiebene Teile los. In seine Regierungszeit fällt die Eroberung Konstantinopels durch die Türken, 1453, der er unthätig zusah. a. Max I. Persönlichkeit. Vesser stand es in Dentschlanb unter seinem Sohn und Nachfolger Maximilian I. Er war geistig und körperlich wohl gebildet. tapfer und mutig, ja zuweilen tollkühn. Letztere Eigenschaft zeigte er nicht selten als verwegener Jäger*) und in Kämpfen mit Bären und anderen wilden Tieren. Aber auch in der Schlacht, wie beim Kampfspiel hat mancher Gegner seine kräftige Fanst empfunben und bekannt ist, wie er einst auf einem Turniere zu Worms einen prahlerischen, welschen Ritter beschämte und bte beutsche Ehre rettete. b. Der ewige Landfriede. Reichseinteilung. Besonbers wichtig erscheint in der Regierung Maximilians bte Verkünbigung des ewigen Lanbsriebens, woburch das ^ctustrecht bei Strafe der Reichsacht verboten ward. Zur Schlichtung der Streitigkeiten würde das Keichskammer-gerichl (erst in Frankfurt, dann in ©Peter, schließlich in Wetzlar) eingesetzt. Zum Unterhalte besselben mußte *) Martinswand bei Zirl (Innsbruck).

3. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 20

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
20 Erster Abschnitt. Vornehmeren Vasallen, um der Krönung des neuen Königs beizuwohnen. Nach derselben setzte man sich zum Mahle, wobei der Herzog von Franken als Truchseß, der von Schwaben als Mundschenk, der Lothringer als Kämmerer und der Bayer als Marschall die Hofdienste versahen. Aus dieser Huldigung entsprangen die Reichserzämter, deren Inhaber später zum ausschließlichen Rechte der Kaiserwahl gelangten. b. Streitigkeiten im Innern. Ottos Streben war vor allem auf die Befestigung der von seinem Vater begründeten Reichseinheit gerichtet. Er betrachtete die Herzoge, welche ihn gewählt, nicht mehr als seines gleichen, sondern nur als Beamte des Reiches, und dies verwickelte ihn in eine Reihe innerer Fehden. Die Fürsten von Bayern und Böhmen weigerten sich, die Lehenspflicht zu leisten; die Herzoge von Franken und von Lothringen machten mit seinem aufrührerischen Bruder Heinrich gemeinsame Sache. Zu diesen mächtigen Gegnern gesellte sich zuletzt auch der erste Geistliche des Reiches, der Erzbischof von Mainz. Die Aufrührer erlagen jedoch Ottos Gewalt. Eberhard von Franken fiel im tapfern Kampfe; der Lothringer fand seinen Tod auf der Flucht in den Fluten des Rheins, auch Heinrich unterwarf sich und erhielt das Herzogtum Bayern. Allein auch dadurch wurde der innere Friede nicht gänzlich hergestellt, da die Empörungen sich immer von neuem wiederholten. c. Kämpfe gegen Slaven und Dänen. Trotz dieser blutigen Familienzwiste mußte Otto fast jedes Jahr gegen die Slaven an der Elbe und Oder kämpfen, welche die deutsche Herrschaft abzuschütteln suchten. Aber er war stets siegreich; um sie besser im Zaume halten zu können und an das Reich zu ketten, errichtete er die Bistümer Brandenburg, Havelberg, Merseburg und Meißen und stellte sie unter das von ihm gestiftete Erzbistum Magdeburg. Auch gegen die Böhmen und Dänen waren Ottos Waffen von glücklichem Erfolge gekrönt. d. (Dtto als Regent. Neben der Erweiterung und Befestigung der königlichen Gewalt war Otto sorgfältig auf das Wohl seines Volkes bedacht. Er wachte strenge darüber, daß jedem sein Recht

4. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 22

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
22 Erster Abschnitt. Hoftag in Quedlinburg abgehalten hatte, wo er im höchsten Schimmer seiner Macht strahlte und die Gesandtschaften der Russen, Dänen, Ungarn und Bulgaren empfing, die Könige Polens und Böhmens aber vor ihm als Oberlehensherrn die Knie beugten." 10. Heinrich Ii. der Heilige, 1002—1024. Gründung des Bistums Bamberg, 1007. Der letzte Herrscher auf Deutschlands Thron aus dem kräftigen und ruhmreichen Sachsenstamme war Heinrich Ii., früher Herzog von Bayern. Bei dem kinderlosen Tode Kaiser Ottos Iii. beanspruchte er das Erbrecht und hatte sich auch der Reichskleinodien bemächtigt. Obwohl noch zwei andere Fürsten nach der Krone trachteten, wurde er trotzdem zu Mainz gewählt und gekrönt und bei seinem Umritt im Reiche von allen Fürsten als König begrüßt. a. Heinrichs Kämpfe in Deutschland und Italien. Während sein Vorgänger die Herstellung eines Römer-reiches anstrebte, wandte Heinrich seine ganze Thätigkeit den Angelegenheiten in Deutschland zu und war ganz besonders auf Begründung einer gesetzlichen Ordnung bedacht, wie er auch der Unterdrückung des gemeinen Volkes seitens des übermütigen Adels zu wehren suchte. Gleich zu Anfang seiner Regierung rief ihn die Empörung einiger Fürsten, verbündet mit seinem Bruder, zu den Waffen. Nur mit unsäglicher Mühe und nach jahrelangen Kämpfen gelang es ihm, das kaiserliche Ansehen im Reiche wieder zur Geltung zu bringen und die abgefallenen Grenzländer unter das Scepter zu beugen. In Italien suchte man ebenfalls die deutsche Herrschaft abzuschütteln, und die Großen wählten einen eigenen König. Bei Heinrichs Annäherung (1004) zerstreute sich jedoch fast ohne Widerstand des Gegners Heer, und in Pavia empfing er die eiserne Krone der Lombarden. — Nach Deutschland zurückgekehrt, wendete er sich gegen den Herzog von Polen, der Böhmen an sich gerissen hatte und in die Ostmark eingedrungen war. Zwar mußte der Gegner Böhmen räumen, wurde aber erst nach 10 jährigem Streite wieder Vasall des

5. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 32

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
32 Erster Abschnitt. Städteerbauer genannt hat, und wuchsen im Laufe der Jahrhunderte schnell und mächtig empor. Namentlich waren die fränkischen Kaiser bestrebt, für die Vergrößerung der jungen Städte zu wirken, da sie in ihnen eine starke Stühe gegen die herrschsüchtigen Fürsten und den mächtigen Adel erblickten; auch die Hohenstaufen folgten im großen und ganzen der Überlieferung ihrer Vorgänger. Zu großer Blüte gelangten die Städte durch die gewaltigen Bewegungen der Völker zur Zeit der Kreuzzüge, wodurch Handel und Verkehr an Ausdehnung gewannen. Die meisten hatten sich nach und nach viele Freiheiten erworben und waren im Besitze eigener Stadtrechte. Ihr Oberherr war der Kaiser, dem allein das Recht gebührte, einen Vogt oder Burggrafen, wie dies z. B. in der kaiserlichen Stadt Nürnberg der Fall war, zu setzen, oder ihnen die Selbstregierung zu überlassen. Solche Städte nannte man Weichsstädle während andere, die unter der Herrschaft eines weltlichen oder geistlichen Fürsten der einzelnen Landschaften standen, Landstädte hießen. Die städtischen Bewohner bestanden aus den Geschlechtern, Nachkommen der freien Bauern, die Heinrich I. in seine Befestigungen gezogen hatte. Aber auch viele Freie, zum Teil adelige Gutsbesitzer vom Lande, suchten Schutz hinter den Mauern und bildeten in späterer Zeit die Patrizier oder den städtischen Adel, in deren Hände die Regierung und Verwaltung der Stadt gelegt war. Als aber die Zahl der niederen Bürgerschaft sich mehrte und das Handwerk aufblühte, vereinigten sich die verschiedenen Handwerker zu geordneten Zünften, Gilden, Innungen und gelangten besonders seit dem 14. Jahrhundert mit den Patriziern fast überall zur völligen Gleichberechtigung. Die Zünfte hatten zugleich eine kriegerische Verfassung und verteidigten ihre Freiheit auch nach außen gegen den raub- und fehdesüchtigen Adel. Die Macht der Städte erreichte ihren Höhepunkt, als sie sich in den gesetzlosen Zeiten der letzten Hohenstaufen und des Interregnums zum gegenseitigen Schutze wider die Gewaltthätigkeit und den Übermut der Fürsten und Ritter und zur Förderung ihres Handels und Gewerbefleißes zu größeren Bündnissen vereinigten. So entstand um 1350 der rheinische und etwas später der schwäöische Städteöund, dem auch manche fränkische Stadt angehörte.

6. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 88

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
88 Zweiter Abschnitt. und Künstlern hatte er nach München berufen, oder Herangebildet. Die Bildhauer Schwanthaler, der Maler-Korn elins, die Banmeister Klenze und Gärtner und viele andere trugen dazu bei, daß München mit Recht den Rnf einer Kunststadt erhielt, und wie einst ein römischer Kaiser von der Siebenhügelstadt, konnte mich Ludwig von München sagen: „Ich habe eine Stadt aus Holz gesunden, aus Marmor lasse ich sie zurück." 2. König Maximilian Ii. a. Allgemeine Zeitumstände. In verhängnisvollerzeit ergriff Marimikiann. diezügel der Regierung. Die Revolution hatte im Febrnar 1848 in Frankreich wieder das Königtum gestürzt, und auch in Deutschland gärte es gewaltig. Das Verlangen nach freier Verfassung, Preßfreiheit re. wurde gestellt, eine Volksvertretung beim Bunde und eine oberste Gewalt bei einem geeinigten Deutschland gefordert. Verschiedene Aufstände unterstützten diese Forderungen. Es trat zu Frankfurt eine Rational-v er tret n ng zusammen, die den Erzherzog Johann von Österreich zum Reichsverweser wählte und später den König von Preußeu, Friedrich Wilhelm Iv., die deutsche Kaiserkrone antrug, der sie aber schließlich nicht annahm. 1851 trat der Bundestag wieder an seine alte Stelle. Unterdessen waren auch in Bayern, besonders in der Pfalz, einzelne Ruhestörungen vorgekommen. Maximilian that alles, um die Ruhe herzustellen und zu erhalten. Er kam den berechtigten Wünschen des Volkes gerne entgegen und gab zu einer Reihe wichtiger Gesetze, die für den Staat von der größten Bedeutung wurden, seine Zustimmung. So regelte ein Gesetz die Wahl zur Kammer der Abgeordneten neu, andere hoben standes- und gntsherrliche Gerichtsbarkeit auf. Es wurden die meisten Frondienste, wozu viele Unterthanen gegen die im Anfange dieses Jahrhunderts der bayrischen Krone untergeordneten Fürsten, Grasen, Freiherrn 2c. verpflichtet waren, und viele andere Lasten abgeschafft. Das Jagdrecht erhielten die Bodeneigentümer zurück. Der Blutzehut wurde aufgehoben, der Zehnt von Getreide ?c. fixiert, die Rechtspflege von der Verwaltung getrennt. Maximilian suchte durch verschiedene Maßnahmen, be-

7. Geschichtswiederholungen in Fragen und Antworten - S. 68

1914 - München : Hugendubel
68 Frage 135—137- f) Das Papsttum geht aus dem Kampfe als vom Kaisertum unabhängige Macht hervor und strebt von jetzt an nach der Herrschaft über das Kaisertum. (Vgl. unten Frage 151.) I35- Welche Bedeutung hat der Forchheimer Wahltag von ioyy für die Geschichte des deutschen Königtums? Auf dem Forchheimer Wahltag von 1077 muß der erwählte Gegenkönig Rudolf von Rheinfelden anerkennen, daß Deutschland kein Erbreich, sondern ein reines Wahlreich sei, und muß die Freiheit der Bischofswahl bestätigen. (Erste Wahlkapitulation.) 136. a) Was versteht man unter dem Mathildischen Gut? b) Welche Bedeutung hat sein Besitz für Papst und Kaiser? c) Wer macht nach 1125 Ansprüche darauf? a) Unter dem Mathildischen Gut versteht man den Besitz der Markgrafen von Tuscien, der 1075 an Mathilde, ,,die große Gräfin“, gelangte. b) Da dasselbe von der Grenze des Kirchenstaats bis zum Po reicht, so ist der Papst im Besitze des Mathildischen Guts imstande, dem Kaiser den Weg nach Mittelitalien zu verlegen, der Kaiser bedroht im Besitze des Mathildischen Guts beständig den Kirchenstaat. c) Nach dem Tode Heinrichs V. (i 125) machen Ansprüche auf das Gut: der Papst als von Mathilde eingesetzter Erbe, die Staufer als Erben Heinrichs V., der das Gut 1116 eingezogen hatte, die Welfen als Erben des Gemahls der Mathilde, Welfs Ii., Lothar v. Supplinburg als Erbe des Reichs. Daher erscheinen im Besitz des Guts nacheinander Lothar, Heinrich der Stolze, Friedrich Barbarossa. 137. a) Welche Kräfte sind während des Investiturstreits als Stützen des Kaisertums in Deutschland neu auf getreten? b) Welcher Stand hat den größten Machtgewinn davon-getragen? a) Als Stützen des Kaisertums sind während des Investiturstreits in Deutschland neu aufgetreten: die Städte {1073) und die Ministerialen (vgl. Frage 149). b) Den größten Machtgewinn hat der Reichsfürstenstand davongetragen.

8. Geschichtswiederholungen in Fragen und Antworten - S. 80

1914 - München : Hugendubel
8o Frage 161, 162. österreichische Ritterschaft bei Sempach 1386 und Näfels 1388). — Im 15. Jahrhundert kommt er zum Austrag in ■der Soester Fehde (1444) und vor allem in dem Krieg des Markgrafen Albrecht Achilles gegen Nürnberg (1450). c) Das Ergebnis ist die Überflügelung der Städte durch das Territoria 1fürstentum. d) Das Königtum ist unter (Albrecht I. und) Ludwig dem Bayern städtefreundlich, unter Karl Iv. und Wenzel schwankend. Der Egerer Reichstag von 1389 aber verbietet Städtebünde und Pfahlbürgertum (d. h. die Hereinziehung fürstlicher Untertanen in das Stadtbürgerrecht). Das Königtum ist •dagegen machtlos und versäumt auch in der Folge den für das französische Königtum so wichtigen Bund mit den Städten. 161. a) Von welchen Königen wird die italienische Kaiser - politik der Hohenstaufen wieder auf genommen? b) Aus welchen Beweggründen? c) Woran scheitern ihre Bestrebungen? a) Die italienische Kaiserpolitik der Hohenstaufen wird von Heinrich Vii. (Römerzug 1310) und Ludwig dem Bayern {Römerzug 1328) wieder aufgenommen. b) Die Veranlassung bilden die Hilferufe der italienischen Ghibellinen (Dante), der tiefere Beweggrund ist der Wunsch nach stärkerer Erhöhung der königlichen Gewalt über die Fürsten. c) Die Unternehmungen scheitern an dem Widerstand der Guelfen (Florenz), der Anjous von Neapel und des avignonesi-schen Papsttums (Streitpunkt das Reichsvikariat über Italien). 162. a) Welche Mächte erscheinen im 15. Jahrhundert im Vordringen gegen deutsches Gebiet? b) Welche Grenzgebiete gingen damals verloren? a) Im 15. Jahrhundert erscheinen im Vordringen gegen deutsches Gebiet die Türken, Ungarn und Polen im Osten, die burgundische Macht im Westen. b) Verloren wurde: im Nordosten ein Teil des Gebiets des Deutschherrenordens (Westpreußen) an Polen (1466, Ostpreußen polnisches Lehen), im Norden Schleswig-Holstein an Dänemark (1460), im Westen Lützelburg und ein Teil der Niederlande an, Burgund (1433, 1451. Neuburgundisches Reich als Zwischenreich zwischen Deutschland und Frankreich.) — Die schweizerische Eidgenossenschaft schied (i495> J499)

9. Geschichtswiederholungen in Fragen und Antworten - S. 83

1914 - München : Hugendubel
Frage 165, 166. 83 gestärkt durch den Stolz auf die Reinheit der Abstammung gegenüber den Mauren. Das Königtum demütigt mit Hilfe der Polizeitruppen der Städte (Hermandad) den Adel, vereinigt in seiner Person das Großmeisteramt der drei Ritterorden von St. Jago, Alcantara und Calatrava, beherrscht fast ganz die spanische Kirche (Inquisition als Staatsanstalt). Entscheidendes Ereignis: Die Vereinigung von Aragonien und Kastilien durch die Vermählung Ferdinands des Katholischen mit Isabella 1469. 165. Wie entwickelt sich die habsburgische Hausmacht zur Weltmacht? Die habsburgische Ha u sm ach t besteht seit 1282 aus den alten habsburgischen Besitzungen im Elsaß, Breisgau, dem Aar- und Thurgau und dem neuerworbenen Österreich, Steiermark und Krain. Dazu tritt im 14. Jahrhundert Kärnten und Tirol (dagegen Verlust der Schweiz), im 15. die Erbschaft der Luxemburger mit der Anwartschaft auf Böhmen, Mähren und Ungarn, 1477 durch die Vermählung Maximilians mit Maria, der Tochter Karls des Kühnen, die burgundische Erbschaft (behauptet werden die Niederlande und die Freigrafschaft Burgund [Franche Comte]). Zur Weltmacht wird diese habsburgische Macht durch die Vermählung des Sohnes Maximilians, Philipps des Schönen, mit Johanna, der Erbin Spaniens. Philipps ältester Sohn, Karl V., erhält demnach von mütterlicher Seite Spanien und die europäischen Nebenländer (Sardinien, Sizilien, Neapel) und die amerikanischen Entdeckungen, von väterlicher die burgundischen und die alten österreichischen Besitzungen. *166. a) Wo haben wir in Deutschland Anfänge modernen staatlichen Lebens zu suchen? b) Wodurch werden sie gekennzeichnet? c) Wodurch werden Sie gefördert? * a) Die Anfänge modernen staatlichen Lebens in Deutschland sind nicht im Reiche zu suchen, sondern in den Städten und vor allem in den Territorien. b) Ihre Kennzeichen sind: I. die Zusammenfassung der Finanzkräfte des Gebiets zu staatlichen Aufgaben (Steuergesetzgebung), 2. die Ausbildung von Staats-

10. Geschichtswiederholungen in Fragen und Antworten - S. 75

1914 - München : Hugendubel
Frage 154. 75 [Johann ohne Land 1213], Lehnsherrlichkeit über England, Portugal, Aragonien, Ungarn. Legaten in allen Ländern. Inquisition. — Berühmteste Formulierung der Ansprüche des Papsttums durch Bonifaz Viii. Bulle Unam sanctam 1302. Das „päpstliche Schwert“ dem weltlichen übergeordnet.) ’Als Erbe des deutschen Königtums und des Stammes-herzogtums erscheinen die Territorialgewalten, Sie sind aus den Stammesherzogtümern z. T. durch Zerschlagung (s. o. Frage 144), z. T. durch Verselbständigung von Amtsgewalten (Grafengewalt) entstanden. Indem die neuen Fürsten immer mehr Königsrechte (Regalien) an sich ziehen, werden sie Territorialherren und erlangen die Landeshoheit. Als Wettbewerber des geistlichen Fürstentums erscheinen die Städte. Die Bischofsstädte vor allem erstreben die Autonomie (Selbständigkeit). Sie ist erreicht, wenn die Städte Marktrecht, eigene Gerichtsbarkeit, eigene Verwaltung (Stadtrat) haben. Das äußere Kennzeichen der Stadt ist der Mauerring. *154. Erläutere den Begriff und die Entwicklung der sozialen Gebundenheit an den Begriffen: Geschlechtsgenossenschaft, Markgenossenschaft, Gutshörigkeit, Zunft. * Unter sozialer Gebundenheit verstehen wir das Abhängigkeitsverhältnis, in dem der einzelne durch seine Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlichen Gemeinschaft steht. Als älteste dieser Gemeinschaften erscheint die Geschlechtsgenossenschaft: Zugehörigkeit durch Geburt, Gemeinschaft für Recht (Sippenfehde, Blutrache, Eideshilfe), Krieg, Landbesitz und Landnutzung. Mit dem Ende der Wanderungszeit und dem allgemeinen Durchdringen der Seßhaftigkeit wird die wichtigste soziale Bindung die Markgenossenschaft: Zugehörigkeit durch Seßhaftigkeit in einem bestimmten Gebiet. Gemeinschaft für Bewirtschaftung (Flurzwang) und Nutzung der Almende. Die Gutshörigkeit hängt zusammen mit dem Aufkommen des Großgrundbesitzes. Freie Bauern treten entweder dadurch in den gutsherrlichen Verband, daß ihr Gut von dem Großgrundbesitzer erworben wird, oder daß sie sich, um staatlichen Lasten (Dingpflicht, Heerespflicht) zu entgehen, freiwillig in diesen Verband begeben. Also Zugehörigkeit durch Aufgabe der persönlichen Freiheit. Abhängigkeit in Wirtschaft, Recht, Verfügung über Person und Habe.
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