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1. Geschichte - S. 87

1913 - Berlin : Oehmigke
29. Die Tempelhofer Fehde Die Dörfer Tempelhof, Mariendorf, Marienfelde und Rix-dorf, seit ungefähr 1198 im Besitz der Tempelritter, waren nach der Vernichtung dieses Ordens im Jahre 1316 dem ritterlichen Orden St. Johannis vom Hospital zu Jerusalem zugefallen. Die Verwaltung dieser Dörfer führte ein Komtur des Ordens, der auf dem „Tempelhof" an der Südseite dieses Dorfes — jedenfalls in der Nähe der uralten Kirche — seinen Sitz hatte. Mit dem Johanniterorden gerieten nun die Städte Berlin und Cöllu im Jahre 1435 in eine heftige Fehde. Die Ursache waren Grenzstreitigkeiten. Die Grenzen von Tempelhof und Rixdorf stießen mit der Feldmark der cöllnischen Bürgervölker und Wiesen zusammen. Diese Grenznachbarschaft hatte schon häufig zu verschiedenen Mißhelligkeiten zwischen den streitlustigen • Bürgern und den kriegerischen Rittern Veranlassung gegeben, und es bedurfte daher nur noch des leisesten Anstoßes, um das glimmende Feuer der langjährigen Zwietracht zu hellen Flammen auflodern zu lassen. Ein solcher Anstoß fand sich 1435. Nach uralter deutscher Sitte fanden nämlich nach Schluß der Ernte in jedem Jahre sogenannte Grenzbesichtigungen statt. Die junge Bürgerschaft zog, mit Armbrust und Hellebarde bewaffnet, unter Musik in Begleitung der in dem betreffenden Jahre gefirmelten Knaben nach den Grenzen der Stadt, wo sie von den Bürgermeistern und Ratmännern empfangen und die Greuze entlang geführt wurde. Die Knaben erhielten bei deu Grenzsteinen zur Schärfung ihres Gedächtnisses Ruten- und Backenstreiche und wurden an den Haaren gerauft, darauf aber mit Kuchen und Leckereien bewirtet. Als nun bei der Grenzbesichtigung zu Bartholomäi (24. August) 1435, zu welcher der Komtur aus Tempelhos, Nickel von Colditz, mit einigen Rittern ebenfalls erschienen war, die Wahrnehmung gemacht wurde, daß die Ordensleute in der Gegend des Johannistisches die Grenzsteine eigenmächtig verrückt hatten, gab sich über diesen Frevel an Ort und Stelle heftige Entrüstung bei den auf ihre Rechte stolzen Bürgern kund. Der Komtur erschien nicht minder verletzt und beschloß sogleich, mit Gewalt der Waffen seine bestrittenen Rechte zu behaupten. Er säumte nicht, seine streitbare Mannschaft durch Heranziehung von Mannschaften anderer Komtnreien zu

2. Überblick über die Brandenburg.-Preuß. Geschichte bis zum Regierungsantritte des Großen Kurfürsten, Allgemeine Geschichte von 1648 bis zur Gegenwart - S. 108

1907 - Leipzig : Hirt
108 Von dem Sturze Napoleons I. bis zur Erneuerung des Deutschen Reiches. Urwhler. Die Urwhler eines Ortes werden nach Magabe ihrer Steuerzahlung in drei Klassen eingeteilt. Da die reichen Brger mehr Steuer bezahlen als der Mittelstand und die Armen, so gehren zur ersten Klasse weniger Personen als zur zweiten, zur zweiten weniger als zur dritten. Jede Klasse whlt gleichviel Wahlmnner. Die Wahlmnner treten im Hauptorte des Wahlbezirks zusammen und whlen die Abge-ordneten. Eine knigliche Besttigung der so gewhlten Abgeordneten ist nicht erforderlich. Auf knigliche Berufung versammeln sich die Mitglieder des Herren-Hauses und des Abgeordnetenhauses alljhrlich in Berlin zur Beratung und Beschlufassung der die vorgelegten Gesetzentwrfe. Das Recht, Gesetzesvorschlge zu machen, steht sowohl dem Ministerium in Vertretung des Knigs als den Mitgliedern der beiden Kammern zu. Zur Gltigkeit eines Gesetzes ist erforderlich, da es sowohl im Herrenhause wie im Abgeordnetenhause die Mehrzahl der Stimmen erlangt hat. Das so angenommene Gesetz bedarf der Besttigung des Knigs. Wird eine dieser drei Bedingungen nicht erfllt, so kommt das Gesetz nicht zustande. Die vollziehende Gewalt. Die vollziehende Gewalt steht allein dem Könige zu. Dazu gehrt die Ernennung und Entlassung der Minister, die Bekanntmachung der Gesetze, der Oberbefehl der das Heer, das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schlieen, das Recht der Begnadigung und Strafmilderung, die Verleihung von Orden, das Mnzrecht, die Be-rufung und Schlieung des Landtages. Das Richteramt. Der König ist nicht mehr, wie frher, oberster Richter. Die richterliche Gewalt wird im Namen des Knigs durch unabhngige und unabsetzbare Richter ausgebt. Die Richter werden vom König ernannt. Von dem Regierungsantritte Wilhelms I. bis zum Frieden von Frankfurt. König Wilhelm I. Wilhelm I. Da König Friedrich Wilhelm Iv. keine Kinder hinterlie, folgte ihm fein Bruder Wilhelm auf dem Throne. Der neue König ging der Vollendung des 64. Lebensjahres entgegen, stand also in einem Alter, in dem die meisten Menschen die Last der Arbeit abzuschtteln pflegen. Jugend. Am 22. Mrz 1797 war er geboren. Seine Knabenjahre fallen in die Zeit der tiefsten Erniedrigung Preuens. Der zehnjhrige Knabe sah den Kummer der Eltern, als die knigliche Familie gezwungen war, von Berlin nach Knigsberg zu flchten. Noch nicht hatte er das 14. Lebensjahr beendet, als ihm der Tod die treue Mutter entri. Tch-tige Lehrer arbeiteten an feiner Erziehung. Der Prinz war ein fleiiger

3. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 2

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
Die Wenden zerfielen in mehrere Hauptstmme. Die Wilzen und Lintizen, von den Deutschen gewhnlich Wenden genannt, wohnten zwischen Elbe. Oder und Ostsee und auf den Inseln Usedom, Wollin und Rgen; zu ihnen gehrten die H eveller an der Havel und die Redarier an der Peene. In Mecklenburg und Holstein wohnten die Obotriten und stlich von diesen die Ucker er. An der mittleren Elbe und Oder hatten die Lu sitzer und Daleminzier ihre Wohnsitze und zwischen Saale und Bober die Sorben. 2. Charakter und Beschftigung. Die Wenden waren von mittel-groem, krftigem Krperbau. Ihre braungelbe Hautfarbe, das dunkle Haar und die kleinen, feurigen Augen unterschieden sie wesentlich vou ihren deutschen Nachbarn. Sie waren nchtern und ehrlich, tapfer bis zur Tollkhnheit und gastfrei; Lge und Diebstahl haten sie. Die Wendeu liebten die gemeinsamen An sied lnn gen in Niederungen; hier legten sie ihre ringfrmigen Drfer und Städte an und suchten sie gewhnlich durch Grben, Wlle und Burgen oder Garts (Stargard, Belgard) zu schirmen. In der Mitte der Anfiedlnng befand sich ein freier Platz (Ring). Ihre Wohnungen waren Block- oder Lehmhuser; Menfchen und Tiere wohnten unter demselben Dache. Ackerbau, Viehzucht und Fischerei bildeten die Hauptbeschftigung dieses Volkes. In Blte stand bei den Wenden die Bienenzucht; aus dem Honig wuten sie ein berauschendes Getrnk herzustellen, das sie Met nannten. Ferner finden wir bei ihnen die Anfnge der Gewerbe; sie verstanden die Weberei und Tpferei, und aus Bronze und Eisen ver-fertigten sie ihre Waffen und mancherlei Gerte. An der Ostsee, z. B. in Danzig, in Vineta, das auf Wollttt oder Usedom gelegen war, und spter in Stettin entwickelte sich ein lebhafter Tauschhandel mit Bernstein und den Erzeugnissen des eigenen Landes; ihre Handelsstraen fhrten nach Pommern, Polen und Sachsen. 3, Religion. Ihre Religion war eine Vergtterung der Natur-krfte. Btelbog1) war der Gott des Guten und des Lichtes, Czernybog^) der Gott des Bsen und der Finsternis. Dem Kriegsgotte Radegast zu Ehren fanden feierliche Feste statt; der dreikpfige Gott Triglav wurde als Gott des Himmels, der Erde und der Unterwelt auf einem Berge bei Brandenburg ganz besonders verehrt. Hierhin strmte das Volk in groen Scharen, um sich ans dem Wiehern eines schwarzen Rofses weissagen zu lassen. In Tempeln und Hainen standen die hlichen Gtzenbilder, denen Frchte, Tiere und auch Menschen als Opfer !) Bielbog = weier Gott. Czernybog schwarzer Gott.

4. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 34

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
34 sie Ackerbau. Viehzucht und Handel (Tauschhandel mit Bernstein), desgleichen Lein- und Wollweberei; Tpferei und Schmiedekunst standen bei ihnen in beachtenswerter Blte. Ihre Nahrung war besonders Brot und Kuchen, ihr Getrnk Met und gegorene Stutenmilch (Kumys). Sie bekleideten sich mit Leinen- und Wollzeug, trugen Schuhe von Leder und von Rinde und spitze Woll- und Pelzmtzen. Die Frauen liebten lange Kleider aus farbigem Leinen, eine Art Mantel, allerlei Schmuck aus Metall. Ton und Bernstein. Die Mdchen durchflochten ihr langes Haar mit Blumen, die Frauen schnitten es ab und bedeckten den Kops mit einer Haube. Die alten Preußen liebten Sittlichkeit, Frohsinn und den Gesang gefhl-voller Lieder. Diebstahl und Untreue bestraften sie mit dem Tode; Schlffer und Riegel suchte man in dem Lande vergebens. Gastfreundschaft bten sie freudig und reichlich, besonders auch gegen Gestrandete. c) Religion. Der Hauptgott der alten Preußen war der Donner-gott Perkunos, der durch den Donner spricht und durch den Blitz feine Lieblinge heimholt; Tiere und Gefangene wurden ihm geopfert. Patrimkos war der Gott der Freude und Fruchtbarkeit, Patollos der Gott des Todes und des Verderbens. Die Bildfnlen der Götter standen in heiligen Hainen unter tausendjhrigen, mchtigen Eichen. Groen Einflu hatten bei ihnen die Priester, Waibelotten (= wissende Männer), welche auch der Verbreitung des Christentums den heftigsten Widerstand entgegenfetzten. 2. Die ersten Vekehrungsversuche. a) Der hl. Adalbert und Bruno. Die ersten Versuche, die Preußen zum Christentum zu bekehren, gingen von dem Bischof Adalbert von Prag aus. Anfangs schien sein edles Bemhen mit Erfolg gekrnt zu sein. Aber schon nach einem Jahre (997) wurde der mutige Apostel beim Betreten eines heiligen Haines von einem Gtzenpriester erschlagen. J) Wenige Jahre spter (1008) machte der Benediktinermnch Bruno von Querfurt abermals den Versuch, das Evangelium im Lande der Preußen zu verknden. Ein feindseliger Fürst erregte je-doch einen Aufstand und lie den khnen Glaubensboten enthaupten, feine Gefhrten aufknpfen. 2) J) Es geschah dies in der Nhe von Fischhansen, westlich von Knigsberg. D^r Platz ist jetzt durch ein Denkmal bezeichnet; ein gueisernes Kreuz aus gemauertein Sockel trgt die Inschrift: Bischof St. Adalbert starb hier den Mrtyrertod 997 fr das Licht des Christentums." -) An den Mnch Bruno erinnert noch heute die Stadt Braunsberg in Ostpreuen.

5. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 268

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
' 268 angeredet; das deutsche Volk nannte ihn am liebsten unfern Kron-' Prinzen". Als Kaiser Friedrich Iii., der Dulder auf dem throne, wird er der Geschichte unvergelich bleiben. Mit dem zehnten Jahre wurde Friedrich Wilhelm der Sitte des kniglichen Hauses gem Offizier; der eigentliche militrische Dienst begann jedoch erst im 18. Lebensjahre. Bei seinen militrischen Dienstleistungen zeigte sich der Prinz als eifriger und tchtiger Soldat. In rascher Folge stieg er zu den hchsten Stellen empor, und als tchtiger Feldherr errang er sich sogar den Titel Feldmarschall. Wahrend der Vater die krperliche Erziehung berwachte, sorgte die Mutter fr eine grndliche wiffenfchaftliche Ausbildung ihres einzigen Sohnes. Nachdem die vorbereitenden Stndien beendigt waren, bezog der Prinz die Universitt zu Bouu, um sich eine eingehende Kenntnis des Rechtes, der Staatswissenschaften und der Geschichte zu erwerben. Reisen im In- und Auslande erweiterten seinen Gesichtskreis und vertieften seine wissenschaftliche Bildung und seine Liebe znr Kunst. 2. Vermhlung. Auf einer Reise nach London hatte Friedrich Wilhelm die englische Prinzessin Viktoria kennen und schtzen gelernt. Er warb um die Hand der hochgebildeten Knigstochter und fhrte sie am 25. Jannar 1858 als seine Gattin heim. Gott segnete ihre Ehe mit vier Shnen und vier Tchtern;') zwei Shne starben bereits im jugendlichen Alter. 11. Iriedrich Wilhelm als Kronprinz. 1. Der Keldherr. Im Jahre 1864 zog der Kronprinz, ohne jedoch ein Kommando zu bernehmen, mit den Bn^destruppen in den Krieg gegen Dnemark. Es war mitten im Winter; aber gleich dm anderen Soldaten watete er durch Eis und Schnee, schlief in Scheunen und schlechten Bauernstuben und begngte sich mit einfacher Kost. Vor Bppel war er zum erstenmal im Feuer und wohnte dem Sturme aus die Schanzen bei; als Mitglied des Generalstabes erwarb er sich viele Erfahrungen. Wiederholt war er Vermittler zwischen dem eigen-willigen und oft eigenmchtigen Feldmarfchall Wrangel und den Offizieren Kaiser Wilhelm Ii., Prinzessin Charlotte, Gemahlin des Erbprinzen Bernhard von Sachsen-Meiningen, Prinz Heinrich, Prinz Sigismund, gest. 1866, Prinzessin Viktoria, Gemahlin des Prinzen Adolf von Schaum-burg-Lippe, Prinz Waldemar, gest. ]879, Prinzessin Sophie, Gemahlin des Kronprinzen von Griechenland. Prinzessin Margarete, Gemahlin des Prinzen Friedrich von Hessen.

6. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 139

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
der Pavillon" eine echte Rokokoanlage. Satyrn, die sich schelmisch zu-blinzeln, schleppen sich halbtot an einer Last, die nicht vorhanden ist, der Riese Atlas wird fast erdrckt von der Weltkugel auf seinen Schultern. Die Kapitelle der sich aneinander drngenden Trger, die Gesimse und die gebrochenen Portal- und Fensterbgen sind berladen mit einer reichen Ornamentierung, Götter; Heroen und allegorische Dar-stellnngen der Herrschertngenden, Kreuzschwerter und Ordenssterne, Fll-hrner und Rankenwerk haben eine berreiche Verwendung gefunden. I I ijmlmai im, vi Zeughaus (Auljmeshasse) in Wcrliil. In Berlin stellte sich der groe Schlter, der Baumeister, Dekorateur und Bildhauer zugleich war. trotz der Anfeindung der Kunst-genossen den herrschenden Richtungen entgegen und hielt an den strengen klassischen Formen fest. Er erbaute das Zeughaus, die jetzige Ruhmes-halle, und fhrte den Schlobau, au dem sich bereits Barockmotive finden, zu Ende.

7. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 220

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
220 Haus unternahm, um sich mit Waffen zu versorgen. General Wrangel stellte ohne Blutvergieen die Ruhe in Berlin wieder her. Im Dezember 18^8. erlie.^ann der König eine von ihm selber aufgestellte (oktroyierte} freisinnig^rrfaffnng; sie wurde am 31.Januar 1850 als Staatsgrundsatz verkndet und vom Könige oemworen. Preuens war damit in die Reihe der konstitutionellen tza et ie n^ getreten. Der Verfassung gein teilt der König mit den Vertretern des Volkes die gesetzgebende Gewalt; letztere haben das Recht der Steuerbewilligung. Dem Könige allein steht die vollziehende Gewalt zu; er fhrt den Oberbefehl der das Heer; er hat das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schlieen, das Recht der Begnadigung, Orden zu verleihen und Mnzen zu prgen. Die Person des Knigs ist unverletzlich, fr seine Regierungshandlungen ist er nicht verantwortlich. Die Verantwortlichkeit tragen die Minister, die vom Könige berusey tuvj) entlassen werden. ' . . ,A: " Alledrenen smd vor dem Gesetze gleich/ Standesvorrechte finden nicht statt. Die persnliche Freiheit ist gewhrleistet^ Die Wohnung und das Eigentum ist unverletzlich. Die Freiheit des religisen Bekenntnisses, die Ver-Einigung der Religionsgesellschaften und die gemeinsame husliche und ffentliche Religionsbung sind gewhrleistet. Fr die Bildung der Jugend soll durch ffentliche Schulen gengend gesorgt werden. Eltern und deren Stellvertreter drfen ihre Kinder und Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, der fr die ffentlichen Volksschulen vorgeschrieben ist. Das Briefgeheimnis ist unverletzlich. Alle Preußen sind wehrpflichtig. ^ . Die Voltsvertretung besteht aus dem Herrenhause"und dem Hanse der Ab geordneten^oeide zusammen bildenden Landtag. Zum Herren-hause gehren die volljhrigen Prinzen des Kniglichen Hauses, dann Mit-glieder mit erblicher Kerechtjgusi^und solche, die vom Konige auf.lebenszeit "berufen sind. Dte Mttgltloe?' Bei g corb'n eteriljffitse's''werden vom Volke durch Wahlmnner gewhlt. Whlbar ist jeder Preuße, der das 30/ Lebensjahr vollendet, die brgerlichen Ehrenrechte nicht verloren hat und be- . reits drei Jahre dem preuischen Staate angehrt. Jeder Preuße, der 25 * Jahre alt ist und in der Heimatgemeinde die Berechtigung zu Gemeinde*' whlen besitzt, ist stimmberechtigter Urwhler, Der König lt durch seine Minister dem Landtage die Entwrfe zu neuen Gesetzen vorlegen. Sind beide Huser, denen ebenfalls das Recht zusteht, Gesetze vorzuschlagen, mit einem' Gesetzentwrfe einverstanden, so erhebt ihn der König zum Gesetze und macht ihn bekannt. Die Mitglieder des Herrenhauses und Abgeordnetenhauses werden alljhrlich von dem Könige einberufen. 4. Der Krieg gegen Dnemark. 18481851. a) Der Krieg, von 1848. Die heutige preuische Provinz Schleswig-Holstein zerfiel/,; frher in zwei Herzogtmer, die bis zur Mitte des fnfzehnten Jahr-Hunderts (1459) ihr eigenes Herrscherhaus hatten. Seit dieser Zeit standen beide Lndchen unter dnischer Herrschaft; der König von Dnemark war

8. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 283

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
fe der Arbeiter geschtzt, und da ihre wirtschaftlichen Bedrfnisse und ihr Anspruch auf gesetzliche Gleichberechtigung gewahrt bleiben. Bald hierauf traten auf Anregung des Kisers Abgeordnete aus ganz Europa - auch aus dem Arbeiterstande - zu einer internationalen Konferenz in Berlin zusammen, um der Mauahmen zu beraten, wie den Arbeitern geholsen werden knnte. Es kam insolge der getroffenen Vereinbarungen zu einem Arbeiterfchntzgefetze (vom 1. juni 1891), welches die Arbeit in den Bergwerken regelt, die Arbelt der Kinder und Frauen in den Fabriken beschrnkt und die Sonntagsruhe einfhrt. Gewerbegerichte sollen dtc Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern schlichten. Fr altersschwache oder arbeitsunfhige Personen aus dem Arbeiterst and e ist durch das Gesetz der Alters - und Jnvalidittsversichernng vom 22. Januar 1889 in ganz besonderer Weise gesorgt. An seine Stelle trat am 1. Januar 1900 das Invalid env ersichernngs-gesetz. Nach dem neuen Gesetze ist der Kreis der Versicherungs-Pflichtigen grer, als nach dem alten, auch knnen sich weit mehr Personen freiwillig versichern, als frher und zwar in allen Klassen. Die Bedingungen fr die Versicherten sind in mancher Hinsicht gnstiger geworden, als dies nach dem alten Gesetze der -^all war. Am 1. Oktober 1900 kamen sr Minderjhrige die Lohnzahlbcher" auf, wodurch Eltern und Vormndern ein Einblick in den Verdienst der jungen Leute ermglicht wurde. Durch das Reichsgesetz vom 30. Mrz 1905 sind sr die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben neue Bestimmungen erlassen. 5. Handel und Verkehr. Den deutschen Anfiedlnngen in Afrika und Australien widmet der Kaifer eine frsorgliche Pflege, um durch Schaffung neuer Absatzgebiete Handel und Verkehr zu heben, aber auch um die Ausbreitung des christlichen Glaubens und der christlichen Kultur in den heidnischen Lndern zu frdern. Seine kaiserliche Frsorge erstreckt sich auch auf die Deutschen in anderen Lndern und Erdteilen. So hat Kaiser Wilhelm die katholischen Missionen in China, soweit sie von Deutschen gelertet werden, unter den Schutz des Deutscheu Reiches gestellt. Kriegsschiffe der deutschen Marine durchkreuzen die fernsten Meere. Der Kolonialbesitz Deutschlands wurde durch die Erwerbung der Karo l in e n, Marianen, der Pal au-und Samoa-.Jnfeln erheblich erweitert und die Bucht vou K t mit schon und ihr Userland im Vertrage von 1897 von China in Pacht genommen.

9. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 285

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
Vermgenssteuer, die ein Vermgen der 6000 Mark zu einer be-sonderen Steuer heranzieht. Dagegen verzichtet der Staat zugunsten der Gemeinden auf die Grund-. Gebude- und Gewerbesteuer. (Realsteuern). Zur Deckung der gesteigerten Ausgaben des Deutschen Reiches wurde eine Besteuerung der Fahrkarten, des Bieres, der Zigaretten it. s. w. genehmigt. Aas Acichstagsgcude in 23crfi von Ssatfot. 7. Kunst, Wissenschaft und Schule. Nach deu Worten des Kaisers soll die Kunst dazu beitragen, erzieherisch auf das Volk einzuwirken und anch den nnteren Klassen der Bevlkerung nach harter Mhe und Arbeit die Mglichkeit bieten, sich an den Idealen wieder auszurichten. Im Berliner Tiergarten lie er die Siegesallee mit 32 Standbildern der brandenburgisch-preuischen Fürsten schmcken, fr seinen Grovater das National-

10. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 3

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
3 dargebracht wurden. Die Priester genossen als Seher und Vertraute der Götter groes Ansehen. 4. Staatliches. Der Vater war das Haupt der Familie; er hatte unumschrnkte Herrschaft und bestimmte der Leben und Tod der Seinen. Die Frauen wurden nicht als die Gemahlinnen des Mannes, sondern als seine Sklavinnen betrachtet und behandelt. Starb der Mmm, so mute ihm nicht selten eine seiner Frauen durch den Tod auf dem Scheiterhaufen nachfolgen. Die lebensmden Greise wurden auf ihren Wunsch von ihren Kindern gettet; denn man glaubte, nur auf einen gewaltsamen Tod folge ein glckliches Jenseits, und nur Tapfern und Gerechten werde ein Sitz bei den Gttern bereitet. Die Toten wurden verbrannt; ihre Asche bewahrte man in Urnen aus. Die einzelneu Stmme standen miteinander in einem losen Verbnde; eine geschlossene staatliche Einheit fehlte. Mehrere Familien whlten sich ein gemeinsames Oberhaupt, den Pan^); an der Spitze des ganzen Stammes stand ein Heerfhrer, der Woiwode; aus dem Geschlechte der Woiwodm entwickelte sich ein erblicher Adel und eine Frstenherrschaft, viele Freie wnrden allmhlich leibeigen. In den Krieg zog jeder wehrhafte Mann, bewaffnet mit Schwert und Bogen. Ranbend und sengend fielen die Wenden in die Nachbarlnder ein und schleppten nicht selten die Einwohner mit sich in die Gefangenschaft. Die Grndung der Uordnmrk. !? Karl der Groe. (768814). In dem Kriege, den Karl der Groe zur Unterwerfung und Christianisierung der Sachsen fhrte, fand er an einem Teile des Wendenvolkes, den Obotriten, Bundes-gen offen, während die Witzen es mit den Sachsen hielten. Karl unter-nahm deshalb im Jahre 789 einen Kriegszug gegen sie, berschritt die Elbe, drang dann bis zur Peene vor und zwang die Witzen zur Unterwerfung. Als spter die sdlich wohnenden Sorben kriegerische Raub-zge in das Sachsenland machten, wurden auch sie im Jahre 806 von Karl unterworfen. Sie muten Abgaben entrichten, dem Christentum Eingang gewhren und die Elbe als Landesgrenze anerkennen. Zur Sicherung der Grenze fetzte Karl Mark- oder Grenzgrafen ein. und legte an der Elbe und Saale int Gebiete der Sachsen zum Schutze des Landes Wehrburgen an, aus denen sich spter die Städte Magde-brg, Erfurt und Halle entwickelten. Die von Karl gegrndete x) Pcm = Herr, Fürst. 1*
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