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1. Grundzüge - S. 46

1917 - Breslau : Hirt
46 Iv. Anfangsgründe der Länderkunde. Von den Flüssen werden nur die Südeuropas und Skandinaviens durch steile Gebirge oder durch die Enge des Landes behindert, sich recht zu entwickeln, die übrigen sind meist gut schiffbar. Die Wolga, die in den größten Landsee der Erde, den Kaspischen See, mündet, und die Donau sind die längsten unter ihnen. Am wichtigsten ist der Rhein. § 57. Die Bewohner Europas sind meist „Weiße" und gehören der das Mittelmeer umwohnenden Mittelländischen Rasse an. Ihre Zahl beträgt 450 Millionen (= über \ aller Menschen). Kein anderer Erdteil ist so dicht bevölkert, d. h. in keinem wohnen so viel Menschen auf 1 qkm wie in Europa, wenn man die Einwohnerzahl gleichmäßig auf die ganze Fläche verteilt (45 gegen 20 in Asien, 5 in Afrika). Der Erdteil ist in viele Staaten zersplittert. Nur die Osthälfte ist im Besitz eines einzigen Volkes: der Russen. Es gibt Staaten, die von Fürsten erblich regiert werden (Monarchien), und Republiken, deren Präsident auf bestimmte Zeit gewählt wird. Sechs Staaten bezeichnet man als Groß- mächte: Kaiserreich Rußland (Hauptstadt St. Petersburg, alte Hauptstadt Moskau); Kaiserreich Deutsches Reich (Berlin); die österreichisch-unga- rische Monarchie (Wien); Königreich Italien (Rom); Republik Frank- reich (Paris); Königreich Großbritannien und Irland (London, mit Millionen Einwohnern die größte Stadt der Erde). Lerne die übrigen Länder sowie ihre Hauptorte, Gebirge, Flüsse nach der Karte! Ungeheure Flächen der anderen Erdteile sind von Europa aus besiedelt und zum großen Teil unmittelbare Besitzungen europäischer Völker, vor allem der Briten, Russen, Franzosen, Deutschen, Niederländer, Portugiesen. Die überaus tätige Bevölkerung Europas, die sich zu Wasser wie zu Lande glänzende Verkehrsmittel geschaffen hat, steht auf der ganzen Erde fast auf allen Gebieten menschlicher Tätigkeit und Bildung an erster Stelle. C. Afrika. Dreimal so groß wie Europa, ein Drittel |o viel Einwohner. § 58. Afrika liegt südlich von Europa und vom ^mrelländischen Meere, das durch die 14 km breite Straße von Gibraltar mit dem Atlantischen Ozean zusammenhängt. Welcher Ozean begrenzt den Erdteil im W, welcher im O? Mit Asien hängt Afrika nur durch die schmale, dazu von einem Kanäle durchschnittene Landenge von Sues zusammen. Es liegt zu beiden Seiten des Äquators etwa gleichweit nach N und S. Der Erdteil ist sehr wenig gegliedert. Der N bildet ein großes Viereck. An seine Südseite fügt sich ein kleineres Dreieck. Die einzige größere Halbinsel ist die Somäl-Halbinsel, der einzige große Meerbusen der Golf von Guinea [ginea]. Die einzige große Insel heißt Madagaskar. Sie ist größer als das Deutsche Reich. Wo liegt sie?

2. Grundzüge - S. 19

1917 - Breslau : Hirt
10. Staatliche Einrichtungen. 19 An Matrikularbeitrag zahlte Bremen 1910/11: 934000 Mark und steht hiermit an 16. Stelle unter den 26 deutschen Einzelstaaten. Die Zahl der Reichstagswähler betrug 1912: 74449. Die Verfassung des bremischen Staats (vom 21. Februar 1854, in neuer Redaktion vom 17. November 1875 und vom 1. Januar 1894) ist republi- kanisch. gur Ausübung der Staatsgewalt bestehen der Senat und die Bürgerschaft: jedoch hat der Senat die Leitung und Oberaufsicht in allen Staatsangelegenheiten, sowie die vollziehende Gewalt. Der Senat besteht aus 16 unter wesentlicher Mitwirkung des Senats von der Bürgerschaft auf Lebenszeit erwählten Mitgliedern (Senatoren), wovon wenigstens 10 Rechtsgelehrte und 3 Kaufleute sein müssen. Zwei Mitglieder des Senats sind Bürgermeister, die auf vier Jahre gewählt werden,- alle zwei Jahre tritt einer von ihnen aus, der eine der Bürgermeister ist für die Dauer des Jahres der Präsident des Senats. Der Titel des Senats ist: Hoher Senat. Die Bürgerschaft besteht aus 150 Vertretern der Staatsbürger, darunter vom Ge- lehrtenstande der Stadt Bremen 14, vom Kaufmannskonvent 40, vom (Bewerbekonvent20, von den übrigen in der Stadt Bremen wohnenden Staatsbürgern 52, von der Stadt Vegesack 4, von der Stadt Bremerhaven 8, aus dem Landgebiet 12. Die Vertreter werden auf 6 Jahre gewählt,' alle 3 Jahre scheidet die eine Hälfte aus, die Aus- tretenden sind aber sofort wieder wählbar; wählbar und wahlfähig sind alle 25jährigen bremischen Staatsbürger (d. h. solche Angehörige des Staates, die den bremischen Staatsbürgereid geleistet haben). Die Gesamtzahl dieser ist zurzeit etwa 22450. Die öffentlichen Versammlungen der Bürgerschaft finden im Konventsaale der Börse in der Regel Mittwochs von 6 Uhr nachmittags an statt. Die Ausübung der gemeinschaftlichen Rechte geschieht von Senat und Bürgerschaft entweder unmittelbar durch übereinstimmende Beschlüsse oder mittelbar durch Ausschüsse, die aus Mitgliedern des Senats und der Bürger- schaft für die einzelnen Verwaltungszweige gebildet sind, die sog. Deputa- tionen. Solche ständige Deputationen bestehen für die Verwaltung der Finanzen, der Steuern, des Bauwesens, der Häfen und Eisenbahnen, der (Erleuchtungs- und Wasserwerke, der Schulen usw. Neben den staatlichen Regierungsgeschäften versieht der Senat für die Stadt Bremen die Befugnisse eines Magistrats, wie die Bürgerschaft bald in ihrer Gesamtheit, bald unter Ausschluß der Vertreter der nicht-stadtbremischen Gemeinden die Geschäfte einer Stadtverordnetenversammlung neben denen einer Landesvertretung erledigt. Es gibt deshalb auch keine eigene Stadt- Kasse und keine städtischen Beamten; die Beamten der Stadt Bremen sind Staatsbeamte. Für die Verwaltung der kommunalen Interessen des Land- gebiets bestehen ein Kreistag (28 Vertreter) und ein Kreisausschuß (7), an deren Spitze ein Senator (der „Landherr") steht. Die Hafenstädte Vegesack und Bremerhaven verwalten nach besonderen städtischen Verfassungen ihre Angelegenheiten selbständig. Die Brutto-Einnahmen des Staats betrugen 1911 fast 50 Mill. Mark, die Brutto-Ausgaben 60 Mill. Mark: die Staatsschuld beträgt (1911) rund 300 Mill. Mark. Die hauptsächlichsten Steuern sind: die Grund- und Gebäudesteuer, die Einkommensteuer, die Erbschafts- und Veräußerungs- abgäbe, einige gewerbliche Steuern, die Schiffahrtsabgabe. Das Staatswappen Bremens ist im roten Feld ein silberner, schräg- rechtshin liegender Schlüssel mit aufwärts gekehrter und links gerichteter Schließplatte. Die Landesfarben sind Rot und Weiß; die Bremer Flagge ist rot-weiß, achtmal horizontal gestreift hinter zwei Reihen ebenso geschachter Vierecke. 2*

3. Landeskunde der Freien Hansestadt Bremen und ihres Gebietes - S. 18

1889 - Breslau : Hirt
18 Sanbeêîunbe der freien §anfeftabt Sremen. Sanbgebiet íjat 13 ®irdjbörfer, nämlidj: Dberneulanb, iporn, ©org* feíb, ^aftebt, Sbafferljorft, (Gröpelingen, Sbattc, Sjiitteïêbûren, (Srambïe, Slrften, ®ir$í)uc§ting, ^ablingfyaufen, ©eeíjaufen; ¿toei (Semeinben, ©djtuadj» Raufen und üfteueníanb, finb in der ©tabt Bremen eingepfarrt. ®ie (Semeinben mit meíjr aí§ 500 ©imuoíjnern finb die folgenben : !3m Sserberlanb : ¡3m ¿potterlanb: 2baíle..... 3755 Dberneulanb..... 788 (Gröpelingen . . 1710 9iodminfeí......1332 Dëiebêijaufen. . 73(i 0fterf)ol¿ mit Senöoer (Srambfe. . . . 546 und ©djeüentoor. . 801 S m ©íodíanb: fein Ort. ©ebalbébrüd .... 591 ¡yn Dberüielanb : ©Hen mit §tiger§famp 682 §abení)aufett . . 857 £)oru mit 2eí)e . . . 805 Slrften..... 1277 Ssafjr........ 005 Üftieberüieíanb : §aftebt....... 4525 Sboltmeréíjaufen 2555 <Scf)toaci)^aujert. . . . 1223 ¿pafenbüren. . . 677 ®ie Drtfdjaften Befteíjen meift nicí)t auê gefdjloffenen Dörfern, fonbern auê lueitgebcíjnten ¿pauferreiíjen, die fiá) íangé der Sdeidje und Sanbftrafjen f)in§ieí)en, ober auê (Sruppen üon (Sei)öften, bereu jebeê non (Sentüfeíanb, oft and), tuie in ^ieberbeutfdjianb fo Ijäufig, t>on etroaê (Seíjoíj umgeben ist, ober au§ gerftreut liegenbett §offteí(en. 2)a§ §au§ be§ Sauern geigt nod) üieífad) bag (Gepräge be§ nieberfäd)fifd)eu ©auernljaufeê mit í)oí)cm @troí)bad) und aí§ (Siebeígeidjen gtnei gefreute ^ferbeföpfe ; die Stallungen für ba§ Ssieí) redjtê und Îinïê neben der „®eele", in tueídje man bitrd) die Xfjorfaijrt eintritt, batjinter der offene §erb und die Sboijnräume der gamiíie. Sdie midjtigften ©örfer, teiltüeife ©orörter üon der ©tabt Bremen, finb : §aftebt, $ird)borf ant rechten Söeferufer, an der ©fjauffee üon ©remen nad) 2íd)im, begtu. Hamburg; e§ ist ba§ größte ®orf be» bremifdejen (Sebietê (4500 étnm.), fdjliefjt fid) unmittelbar ait die öftlidje ©orftabt und erftredt fid) bi§ ©ebaíbébrüd ((Sifenbaljnftation) und dem í)amtoüerfd)cn fçabrifborfe Hemelingen. ®aê Sdorf ist der 2öof)uort gaf)lreid)er Arbeiter, iueid)e in ©remen und in den beiben eben genannten Orten iijrem ©rtoerbe nadjgetjeit. Horn ist ein feíjr alteé ®ird)borf, 5 km nörblid) üon ©remen au der Sí) a it ff ee nad) Siíientíjaí. ¿pier und in dem benachbarten Sdorfe ©cfjmad) f) aufett §af)Ireid)e Sanb- und ©ommerfitje mo^lfjabenber ©renter gamiíien. 0berneníaub, ßirdjborf, ©talion der ©remen^amburger ©ifenbaíjn, 11 km oftíid) üon ©remen, liegt in ebener, ineift fanbiger, aber anmutiger Sanbfdjaft und ist ebenfalls üon jeijer megen feiner prächtigen ííeinen @id)en= ge^ölje ein beliebter ©ommeraufent^aít ©renter gamiíien getnefen. Ssaííe, baê gtüeitgröfjte ®ird)borf, an der Síjauffee nad) ©egefaef* (Seeftemiínbe, einê der älteften beê bremifd)cn (Sebietê; e§ liegt auf der ®ünenfette, tueldje ba§ redete Sbeferufer begleitet. gaíjíreitfje Arbeiter moquen l)ier. Skoltmerêiiaufen, am liníen Sbeferufer int 9?icberüieíanb, faft un= mittelbar att die Dîeuftabt grengenb, íjat mehrere ©íeidjen, Ziegeleien, eine £oígfd)neiberei, treibt 9jíiíd))oirtfd)aft und (Semüfebau. 21udj i)ier moijnen %af)U reiche Arbeiter.
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