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Iv. Anfangsgründe der Länderkunde.
Von den Flüssen werden nur die Südeuropas und Skandinaviens
durch steile Gebirge oder durch die Enge des Landes behindert, sich recht
zu entwickeln, die übrigen sind meist gut schiffbar. Die Wolga, die in
den größten Landsee der Erde, den Kaspischen See, mündet, und die
Donau sind die längsten unter ihnen. Am wichtigsten ist der Rhein.
§ 57. Die Bewohner Europas sind meist „Weiße" und gehören der das
Mittelmeer umwohnenden Mittelländischen Rasse an. Ihre Zahl beträgt
450 Millionen (= über \ aller Menschen). Kein anderer Erdteil ist so
dicht bevölkert, d. h. in keinem wohnen so viel Menschen auf 1 qkm wie
in Europa, wenn man die Einwohnerzahl gleichmäßig auf die ganze Fläche
verteilt (45 gegen 20 in Asien, 5 in Afrika).
Der Erdteil ist in viele Staaten zersplittert. Nur die Osthälfte ist im
Besitz eines einzigen Volkes: der Russen. Es gibt Staaten, die von Fürsten
erblich regiert werden (Monarchien), und Republiken, deren Präsident auf
bestimmte Zeit gewählt wird. Sechs Staaten bezeichnet man als Groß-
mächte: Kaiserreich Rußland (Hauptstadt St. Petersburg, alte Hauptstadt
Moskau); Kaiserreich Deutsches Reich (Berlin); die österreichisch-unga-
rische Monarchie (Wien); Königreich Italien (Rom); Republik Frank-
reich (Paris); Königreich Großbritannien und Irland (London, mit
Millionen Einwohnern die größte Stadt der Erde). Lerne die übrigen
Länder sowie ihre Hauptorte, Gebirge, Flüsse nach der Karte!
Ungeheure Flächen der anderen Erdteile sind von Europa aus besiedelt
und zum großen Teil unmittelbare Besitzungen europäischer Völker, vor
allem der Briten, Russen, Franzosen, Deutschen, Niederländer, Portugiesen.
Die überaus tätige Bevölkerung Europas, die sich zu Wasser wie zu Lande
glänzende Verkehrsmittel geschaffen hat, steht auf der ganzen Erde fast auf
allen Gebieten menschlicher Tätigkeit und Bildung an erster Stelle.
C. Afrika.
Dreimal so groß wie Europa, ein Drittel |o viel Einwohner.
§ 58. Afrika liegt südlich von Europa und vom ^mrelländischen Meere, das
durch die 14 km breite Straße von Gibraltar mit dem Atlantischen
Ozean zusammenhängt. Welcher Ozean begrenzt den Erdteil im W, welcher
im O? Mit Asien hängt Afrika nur durch die schmale, dazu von einem
Kanäle durchschnittene Landenge von Sues zusammen. Es liegt zu
beiden Seiten des Äquators etwa gleichweit nach N und S.
Der Erdteil ist sehr wenig gegliedert. Der N bildet ein großes
Viereck. An seine Südseite fügt sich ein kleineres Dreieck. Die einzige größere
Halbinsel ist die Somäl-Halbinsel, der einzige große Meerbusen der
Golf von Guinea [ginea]. Die einzige große Insel heißt Madagaskar.
Sie ist größer als das Deutsche Reich. Wo liegt sie?
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Extrahierte Personennamen: C._Afrika
Extrahierte Ortsnamen: Skandinaviens Kaspischen_See Donau Rhein Europas Europa Asien Afrika Petersburg Moskau Berlin Wien Italien Rom Republik_Frank- Paris Irland London Europa Niederländer Europas Europa Afrika Europa Afrika Guinea Madagaskar
10.
Staatliche Einrichtungen.
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An Matrikularbeitrag zahlte Bremen 1910/11: 934000 Mark und steht hiermit
an 16. Stelle unter den 26 deutschen Einzelstaaten.
Die Zahl der Reichstagswähler betrug 1912: 74449.
Die Verfassung des bremischen Staats (vom 21. Februar 1854, in neuer
Redaktion vom 17. November 1875 und vom 1. Januar 1894) ist republi-
kanisch. gur Ausübung der Staatsgewalt bestehen der Senat und die
Bürgerschaft: jedoch hat der Senat die Leitung und Oberaufsicht in allen
Staatsangelegenheiten, sowie die vollziehende Gewalt.
Der Senat besteht aus 16 unter wesentlicher Mitwirkung des Senats von der
Bürgerschaft auf Lebenszeit erwählten Mitgliedern (Senatoren), wovon wenigstens
10 Rechtsgelehrte und 3 Kaufleute sein müssen. Zwei Mitglieder des Senats sind
Bürgermeister, die auf vier Jahre gewählt werden,- alle zwei Jahre tritt einer von
ihnen aus, der eine der Bürgermeister ist für die Dauer des Jahres der Präsident
des Senats. Der Titel des Senats ist: Hoher Senat.
Die Bürgerschaft besteht aus 150 Vertretern der Staatsbürger, darunter vom Ge-
lehrtenstande der Stadt Bremen 14, vom Kaufmannskonvent 40, vom (Bewerbekonvent20,
von den übrigen in der Stadt Bremen wohnenden Staatsbürgern 52, von der Stadt
Vegesack 4, von der Stadt Bremerhaven 8, aus dem Landgebiet 12. Die Vertreter
werden auf 6 Jahre gewählt,' alle 3 Jahre scheidet die eine Hälfte aus, die Aus-
tretenden sind aber sofort wieder wählbar; wählbar und wahlfähig sind alle 25jährigen
bremischen Staatsbürger (d. h. solche Angehörige des Staates, die den bremischen
Staatsbürgereid geleistet haben). Die Gesamtzahl dieser ist zurzeit etwa 22450. Die
öffentlichen Versammlungen der Bürgerschaft finden im Konventsaale der Börse in
der Regel Mittwochs von 6 Uhr nachmittags an statt.
Die Ausübung der gemeinschaftlichen Rechte geschieht von Senat und
Bürgerschaft entweder unmittelbar durch übereinstimmende Beschlüsse oder
mittelbar durch Ausschüsse, die aus Mitgliedern des Senats und der Bürger-
schaft für die einzelnen Verwaltungszweige gebildet sind, die sog. Deputa-
tionen. Solche ständige Deputationen bestehen für die Verwaltung der
Finanzen, der Steuern, des Bauwesens, der Häfen und Eisenbahnen, der
(Erleuchtungs- und Wasserwerke, der Schulen usw.
Neben den staatlichen Regierungsgeschäften versieht der Senat für die
Stadt Bremen die Befugnisse eines Magistrats, wie die Bürgerschaft bald in
ihrer Gesamtheit, bald unter Ausschluß der Vertreter der nicht-stadtbremischen
Gemeinden die Geschäfte einer Stadtverordnetenversammlung neben denen
einer Landesvertretung erledigt. Es gibt deshalb auch keine eigene Stadt-
Kasse und keine städtischen Beamten; die Beamten der Stadt Bremen sind
Staatsbeamte. Für die Verwaltung der kommunalen Interessen des Land-
gebiets bestehen ein Kreistag (28 Vertreter) und ein Kreisausschuß (7), an
deren Spitze ein Senator (der „Landherr") steht. Die Hafenstädte Vegesack
und Bremerhaven verwalten nach besonderen städtischen Verfassungen ihre
Angelegenheiten selbständig.
Die Brutto-Einnahmen des Staats betrugen 1911 fast 50 Mill. Mark,
die Brutto-Ausgaben 60 Mill. Mark: die Staatsschuld beträgt (1911)
rund 300 Mill. Mark. Die hauptsächlichsten Steuern sind: die Grund-
und Gebäudesteuer, die Einkommensteuer, die Erbschafts- und Veräußerungs-
abgäbe, einige gewerbliche Steuern, die Schiffahrtsabgabe.
Das Staatswappen Bremens ist im roten Feld ein silberner, schräg-
rechtshin liegender Schlüssel mit aufwärts gekehrter und links gerichteter
Schließplatte. Die Landesfarben sind Rot und Weiß; die Bremer Flagge ist
rot-weiß, achtmal horizontal gestreift hinter zwei Reihen ebenso geschachter Vierecke.
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