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1. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 60

1914 - München : Oldenbourg
— 60 — wurde die Stadt Würzburg durch einen Ladebrief, der auf dem Pfarraltare im Dome gefunden worden mar, vor den Freistuhl zu Neustadt gerufen. Stadt und Fürstbischof gingen allmählich schärfer gegen die Eingriffe der Feme vor. Der Stadtrat „steckte \<{<o2 einen Bürger ins Loch", da er mit dem westfälischen Gericht gedroht hatte. Bischof Johann Iii. von Grumbach sprach ^6- durch eine Verordnung die Wahrung feiner Gerichtsbarkeit ganz entschieden aus und verbat sich jede fernere Ladung seiner Untertanen an auswärtige Gerichtsstätten. Für Freigrafen und Schöffen erwirkte er den päpstlichen Bannfluch. Rudolf von Scherenberg fand wie in vielen Dingen auch gegen die Femgerichte tatkräftige Maßnahmen (^67). wer in Zukunft unrechtmäßige Vorladungen überbrachte, sollte an Leib und Gut gestraft werden, wer Briefe auf Altären, Zäunen oder sonstwo fand, hatte bei strenger strafe dem Bürgermeister Meldung zu machen. Der Spruch des Femgerichtes durfte nicht vollstreckt werden. Diese Bestimmungen wurden von allen Kanzeln verlesen und ^89 nochmals erneuert. Damit nahmen die „unbilligen Händel" mit den westfälischen Gerichten ein rasches (Ende. „Beugung des Rechtes" infolge Habsucht und Bestechlichkeit der Richter führte allmählich zur Ausartung und zum Untergang der Hi. Feme. 13, Der Markgrafenkrieg und die Grumbachischen Händel. Markgraf 2ilbrecht 2iicibiades von Brandenburg-Kulmbach, ein kriegslustiger Söldnerführer, zog ^552 brandschatzend und verwüstend durch Deutschland. Die Reichsstadt Nürnberg und die Bistümer Bamberg und Würzburg sollten ungeheure Summen entrichten, um von den wilden Scharen des Markgrafen verschont zu bleiben. Wilhelm von Grumbach, ein ehemaliger Würzburger £?ofmarfchali und dann Rat Albrechts, brachte einen Vertrag zustande, demzufolge der Bischof von Würzburg 220 000 fl. zahlen, 320 000 fl. von den Schulden des Markgrafen übernehmen und das Amt Mainberg an Grumbach als Entschädigung für Geldforderungen abgeben sollte. Der Kaiser erklärte aber die erpreßte Übereinkunft für null und nichtig. Daraufhin fiel Albrecht in das Bistum Würzburg ein, plünderte i^aßfurt und Theres und ging nach Schweinfurt, das ihm freiwillig die Tore öffnete. Don hier aus überfiel er alle benachbarten Städte und Dörfer und ließ feine Söldner rauben und brennen nach Herzenslust. 3m )uni \553 sammelten sich Truppen verschiedener Reichsstände in Franken. Albrecht entwich mit jsoo Reitern nach Sachsen, wurde aber von dem nachsetzenden Beere bei Sievershausen geschlagen. (Ende des Jahres gelang es ihm, sich wieder nach Schweinfurt zu werfen, worauf die Stadt von den Verbündeten belagert wurde. Als

2. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 25

1914 - München : Oldenbourg
— 25 — die geleistete Unterstützung durch treue Anhänglichkeit, indem er gerne und oft in würzburgs Mauern seinen Aufenthalt nahm. Im Jahre ^52 — am 8. Oktober — hielt König Friedrich I. seinen ersten Reichstag in Würzburg, wohin Herzog Heinrich )asomirgott von Bayern und Herzog Heinrich der Löwe von Sachsen eingeladen waren, um ihren Streit wegen des Herzogtums Bayern zu vergleichen. Der Bayernfürst erschien jedoch nicht und die Angelegenheit blieb unerledigt. Urkunden bezeugen den Aufenthalt Friedrichs in Würzburg im Jahre U55. Hier erschienen vor ihm die Bürger und Kaufleute und beklagten sich, wie sie von Bamberg bis Mainz mit großen, früher nicht gewöhnlichen Zöllen belastet seien. Sie baten um gnädige Abhilfe. Friedrich ordnete an, daß bis Weihnachten ihm von allen, welche am Main Zölle erheben, der Nachweis ihrer Berechtigung vorzulegen sei. Die Nachweise blieben aus. Der Kaiser erließ daraufhin ein Gesetz, daß nur an drei Stellen Mainzölle erhoben werden dürften: zu Kloster Neustadt je acht Tage vor und nach Mariä Himmelfahrt, zu Aschaffenburg und zu Frankfurt. 3m nächsten Jahre vermählte sich der Kaiser in der Bischofsstadt mit Beatrix von Burgund unter wahrhaft königlicher Prachtentfaltung. Lin Reichstag des Jahres Su57 verlief besonders glänzend. Ansehnliche Gesandtschaften aus dem Orient, aus England, Dänemark, Ungarn und Italien trafen bei dem Kaiser ein und beehrten ihn mit kostbaren Geschenken. Hier wurde auch sein Neffe unter großartigen Hoffesten für wehrhaft erklärt. Ein Jahr darauf zog Friedrich nach Italien, wohin ihn der hochbetagte Bischof Gebhard von Würzburg mit seinem Kriegsvolke begleitete. Gebhard kehrte im Frühlinge ^59 in seine Hauptstadt zurück und starb bald darauf. Sein Nachfolger Heinrich führte sofort einen ansehnlichen Heerhaufen dem Kaiser zu und unterstützte ihn bei der Belagerung und (Eroberung der ungehorsamen Stadt Mailand. Nach dem Tode des Papstes Viktor berief Kaiser Friedrich (U65) die Fürsten des Reiches zu einem Konzilium nach Würzburg. Mehr als (Erzbischöfe und Bischöfe waren zugegen. Auf St. peters Stuhl wurde Pascha! Iii. erhoben. Zugleich fand der Beschluß Annahme, daß künftighin kein Papst ohne (Einwilligung des Kaisers gewählt werden dürfe. Das Jahr U68 brachte abermals einen glänzenden Reichstag für die Frankenstadt. Bischof Herold erhielt die Bestätigung der Herzogswürde und des herzoglichen Landgerichtes. Auch ^?o weilte der Kaiser in Würzburg. Zwei Jahre später erwarb er den Hof zum Katzenwicker gegen sechs Morgen Weingarten am Brunnberge bei Heidingsfeld, 20 Mark Silber und das Zugeständnis an die Domherrn, daß sie ihre Habe durch Testament vermachen durften (tvas seither nicht erlaubt war) und daß sie während der Reichstage in ihren Behausungen nicht mit Gästen belästigt werden sollten*). *) Hof tourbe ^85^ abgebrochen. An seiner Stelle steht jetzt die lttar= schule in der Maxstraße.

3. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 57

1914 - München : Oldenbourg
— 57 — haben und die Schöppen ermahnen, recht Urteil zu sprechen, als sie solches am jüngsten Gericht verantworten wollen. währenddem der Zirme im Stock sitzet, kommt der Kläger mit seinen Freunden und Beiständen und bittet den Zentgrafen um einen Fürsprach, den sie aus der Mitte der Schöppen erhalten. Welchen sie wollen und begehren, der muß es tun, ohne allein die Zeugen, die bei der Bekanntes des Armen gewesen. So sich aber einer zu reden widerte, so wurde es in Hecht ersannt. Darauf dingt sich des Klägers Fürsprach nach der Gerichtsordnung an und kommt dann näher zur Sache. Ankläger: „Z^err Zentgraf! es stehet hier H., der Kläger, und sagt, er habe seinen und des Lands schadbaren Mann, nämlich seinen und des Landes Mörder in dem Stock setzen mit Zt amen Zt. Ich bitt darnach zu fragen, wie man den herbringen soll, damit man nicht unrecht, sondern recht tue?“ Urteil: „Gebunden und gefangen, wie recht ist." Ankläger: „Ich bitt darnach zu fragen, wer ihn herbringen soll.“ Urteil: „Das soll der Kläger tun.“ Ankläger: „Ich bitt darnach zu fragen, wer ihm dazu helfen soll." Urteil: „Ls sollen es die Gerichtsknechte tun.“ Ankläger: „Ich bitt darnach zu fragen, wer ihn dazu geleiten soll." Urteil: „Das soll der Zehntgraf tun!“ Ankläger: „Ich bitt darnach zu fragen, wie man ihn herzu bringen soll." Urteil: „Mit Geschrei und rechter Fähre als recht ist.“ Ankläger: „Ich bitt ferner zu fragen, ob der Arme Schwachheit halber nit gehen könnt oder Mutwillens Fleiß nicht gehen wollte, wie man ihn herbringen soll.“ Urteil: „Mit Schleifen, Schlöppen und Tragen.“ Ankläger: „Ich bitt darnach zu fragen, ob es sich zu lang über die rechte Tagszeit verziehen würde, so will Kläger verhoffen, daß es ihm billig an seinem Recht keinen Schaden bringen solle.“ Urteil: „(Es bringt ihm keinen Schaden.“ Der Zentgraf stehet auf mit dem Stab und reitet mit dem Kläger zum Stock in die Stadt und gehen mit ihm die Gerichtsknechte. Sie heißt der Zentgraf den Armen aus dem Stock tun und ihn gebunden hinaus vor Gericht führen und reitet ihm der Zentgraf vor. Und so man kommt an die Statt, da man den Armen zu beschreien pflegte, soll sich der Zentgraf umwenden und heißen still halten; da wird der Arme beschrien vor dem Kläger und seinen Freunden mit ungefährlich diesen Worten: Was an heut hie über mein und des Landes Mörder Mordio!! Solches Geschrei geschieht an dreien (Drten : Erstlich bei den Seilern, zum andernmal unter dem Tor bei St. Gott-Hards-Kapelle, zum drittenmal bei dem Zollhause auf der Brücke. So nun der Arme vor Gericht sieht, so mahnet der Schultheiß der jüngsten Schöppen einen am Stadtgericht und der andern einen auf dem

4. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 144

1914 - München : Oldenbourg
— m — 11, Abschied des letzten Fürstbischofs und Besitzergreifung durch Bayern (1802). „Es ist besannt, daß Unser fürstliches Hochstift auf den Vorschlag der hoben vermittelnden Mächte von der Reichsdeputation zu Regensburg dem sperrn Kurfürsten von Pfalzbayern zur Entschädigung angewiesen worden sei. Unseren getreuen Untertanen mit landesväterlicher Liebe zugetan, können wir die schmerzlichen Empfindungen nicht unterdrücken, welche uns die Trennung von dem, was uns lieb und teuer war, abzwinget. Wir bringen jedoch für Unsere Person, obgleich unter dem Vorbehalte der verfassungsmäßigen Entscheidung des Kaisers und Reichs . . ., dem Frieden und dem vaterlande das non Uns geforderte Opfer. . . wir entlassen demnach. . . alle Unsere und Unseres Hochftifts Dafallen, geistliche und weltliche, Zivil-, Hof- und Ihilitärdiener, alle Obrigkeiten und alle Unseren getreuen Untertanen jener Pflichten, mit welchen sie Uns . . . zugetan waren. Mir werden nie aufhören, die innigsten Wünsche für das Beste Unserer bisherigen treuen Untertanen zu hegen. So wie aber dieses Beste nur durch unbedingten Gehorsam gegen den Landesherrn und die Gesetze erzielt werden kann, so gehet in Unserer Eigenschaft als Landesherr Unsere letzte Bitte und (Ermahnung an alle Unsere Diener und Untertanen dahin, Unserem Durchlauchtigsten Regierungsnachfolger jene unerschütterliche Treue und Anhänglichkeit und den Anordnungen, welche Hochöerfelbe in seiner Weisheit treffen wird, jenen unbedingten Gehorsam zu bezeigen, wodurch sich das biedere Würzburger Volk und insbesondere die fürstlichen Räte und Diener zu Unserem unvergeßlichen Danke von jeher auf das rühmlichste ausgezeichnet haben ... W e r n e c! am 28. November \802. Georg Kar I." 2. „Wir Max )oseph, pfalzgraf bei Rhein, in Ober- und Niederbavern Herzog usw., des heiligen römischen Reiches Erztruchseß und Kurfürst Entbieten allen und jeden, die dieses lesen oder lesen hören, Unsere Gnade und Unseren Gruß und fügen denselben zu wissen: Da durch den zwischen seiner römischen kaiserlichen Majestät und dem deutschen Reiche, dann der Republik Frankreich am 9. Februar ^80; zu Lüneville errichteten Friedensschluß, Unseren mit dem ersten Konsul am 24. August vorigen Wahres unterzeichneten besonderen Frieden und die zwischen Frankreich und Rußland am 3. des abgewichenen Juni abgeschlossene, von der Reichsdeputation angenommene Übereinkunft Unsere, Unserem Kurhause, dessen Erben und Nachkommen zur Entschädigung wegen den an Frankreich abgetretenen Besitzungen auf dem linken Rheinufer unter anderen deutschen Ländern, Städten, Abteien, prälaturen, Stiften und Orten auch mehrere im fränkischen Kreise gelegene als eine erbliche Besitzung dergestalt zugeteilt worden sind, daß Wir und Unsere Nachfolger an der Kur in denselben alle landesherrliche Gewalt wie in Unseren anderen Staaten ausüben wollen, so haben Wir Unseren Landesdirektionspräsidenten und außerordentlichen Kommissär im Herzogtum Berg, Johann Wilhelm Frhr. von» Hompesch, als Generalkommissär ernannt, um davon für Uns und Unser gesamtes Haus Besitz zu nehmen. Wir versehen Uns andurch zu sämtlichen Landsassen und s£ehensleuten, den Zivil- und Militärbedienten, Beamten und Magistraten der Städte und endlich zu allen Einwohnern, wessen Standes, Würde oder Wesen sie sein mögen, daß sie Uns von nun an für ihren rechtmäßigen und einzigen Landesfürsten erkennen und ansehen,

5. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 18

1914 - München : Oldenbourg
— \s — fommanöantcn zurückgibt. Dann begibt er sich in die Schloßkirche; da wird er an der Seite des Altars von einem vornehmen Geistlichen im Ehor-mantel mit einer lateinischen Hede empfangen. Nach abgesungenem Lobgesang nimmt er von den Zimmern des Palastes Besitz, wo ihm die Statthalter die Schlüssel zum Archiv und die Kleinodien des Stiftes überreichen. Umgekleidet in einen schwarzen Talar macht dann der Neugewählte dem kaiserlichen Gesandten einen Besuch und empfängt ihn sogleich wieder zurück. Drei Tage lang wird am Bose die Wahl des neuen Fürsten freudig gefeiert und am vierten angefangen, für den verstorbenen zu trauern. Die Bischofsweihe erfolgte gesondert. f) wachsende Macht der Bischöfe. Das junge Bistum erfreute sich der tatkräftigen Unterstützung durch die deutschen Könige. Sein Sprengel zog sich vom Fichtelgebirg bis zum Spessart, vom Thüringer Walde und der Rhön bis an den Odenwald und den Neckar; über Gaue reichte seine geistliche Gewalt. Im Osten hatte es die Aufgabe zu erfüllen, Slaven und Wenden dem christlichen Glauben zu gewinnen. Frühzeitig wurde es durch reiche Schenkungen der Könige und vieler Privatpersonen geehrt. Zu den 25 Kirchen und dem Kloster Karleburg, die als Grundstock des bischöflichen Besitzes anzusehen sind, kamen später H weitere Kirchen, welche die Würzburger Bischöfe auf Befehle Karls des Großen und Ludwigs des Frommen für die eingewanderten Slaven und Sachsen erbauen mußten. Für die Erfüllung dieser Aufgabe wurden dem Bischöfe alle herrschaftlichen Gefälle und Einkünfte von den Dörfern der Einwanderer zugewiesen und eine weitere besondere Abgabe für die Kirche geschaffen*). Zugleich erhielten die Bischöfe die Immunität verliehen, d. H. die Amtsgrafen des Königs durften in ihrem Gebiete keine öffentlichen Amtshandlungen vornehmen. Die öffentliche Gerichtsbarkeit, die Grafengewalt, ging mehr und mehr an den Landesherrn über. Die erste Urkunde dieser Art, die auf uns überkommen ist, wurde von Ludwig dem Frommen am J9. Dezember 822 ausgestellt. Kaiser Otto I. gab der Geistlichkeit zu Würz bürg das Recht, den Bischof selbst zu wählen, und begründete so das geistliche Fürstentum (sm). Otto Iii. schenkte dem Stifte u. a. im Jahre \ooo das Schloß Salzburg, den herrlichen Salzforst und den ganzen Saalgau, dann auch die beiden Grafschaften Waldsassen und Rangau mit ihrem Gerichtszwange, mit dem kaiserlichen Banne und allen alten Rechten. gab Kaiser Heinrich Ii. dem Bischof Heinrich I. einen Wildbann, welcher im Barr-» *) Siehe Nr. 7.

6. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 24

1914 - München : Oldenbourg
— 24 — -mit Weib und Rind in das fränkische Reich abführen, von denen ein Teil in unserm Lande an und um den Main sich niederlassen und ansiedeln durfte. Die neuen Ankömmlinge rodeten Wälder, reuteten und ackerten das Erdreich und machten Baufelder daraus, ein jeder, soviel er mit seinem Gesinde und seinem Vieh bauen konnte. Daneben richtete man ihnen Häuser und Wohnungen zu, schlug aber auf die Güter etliche Zinsen und Gülten, die dem König jährlich geleistet werden mußten. Ferner sonderten und eigneten die Sachsen dem Könige einen Teil der Flur, nämlich ein jedes Dorf zwei Huben; diese bauten und besamten sie aus der Gemeinde und ließen die Ernte dem Könige verabfolgen. Dazu bauten sie aus jede Hube ein Haus und setzten einen Mann darauf, der ganz dem Könige mit Zinsen, Fronen und anderen Abgaben untertänig sein sollte um auch von ihm beschirmt zu werden. Damit nun diese neuen Untertanen im Lhristentume wohl unterrichtet würden, befahl der König dem Bischöfe zu Würzburg, für ihre geistlichen Bedürfnisse zu sorgen, welches dann auch geschah und für sie Kirchen gebaut wurden. Auch den Bischöfen verordneten die Einwanderer, als ihrer geistlichen Obrigkeit, in jedem Orte eine besondere Hube und setzten in die Behausung auf der Hube einen Mann, welcher der Kirche und dem Pfarrer allein verpflichtet war. Daraus entstanden die pfarrlehen. Als Kaiser Karl und sein Nachfolger Ludwig der Fromme sahen, daß die Bischöfe die Kirchen in den neuen Dörfern mit tauglichen Vorstehern besetzten, übergaben sie ihre Nutzungen, Obrigkeitsgefälle und den Gerichtszwang in diesen Dörfern dem Stifte wiirzburg und stellten darüber Brief und Siegel aus. Heute noch erinnern die Ortsnamen Wüstensachsen, Waldsachsen, Sachsenheim, Sachserhof, Sächsenheim, Sachsenhausen an die (Einwanderung der Sachsen ins Frankenland. Dritter Abschnitt. X>ie Stauferzeit. 1. Aus der Stauferzeit. Glanzvolle Tage sollte die Regierung der Kaiser aus dem Hause der Hohenstaufen der Bischofsstadt am Maine bringen. Nach dem Tode Konrads Iii. kamen die Bischöfe Gebhard von wiirzburg und (Eberhard von Bamberg nicht weit von Würzburg mit Herzog Friedrich von Schwaben zusammen, wo sie sich unterredeten, wie dem Herzoge die erledigte Kaiserwürde verschafft werden könnte. Friedrich wurde auch gewählt und lohnte in der Folgezeit dem Würzburger Kirchenfürsten und seiner Stadt

7. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 26

1914 - München : Oldenbourg
— 26 — Das Stift erhielt einen Wildbann an der 35 und Rodach. Dem fünften Beereszuge des Kaisers in die Lombardei (U7$) folate auch der Bischof von Würzburg mit seinem Volke. feierte der Kaiser das Weihnachtsfest in Mürzburg, wo er zugleich einen Reichstag hielt. Auf diesem wichtigen Tage (im Januar U80) wurde zum zweiten Male über das Schicksal Bayerns beschlossen. Herzog Heinrich der Löwe, der dem Kaiser die Beeresfolge verweigert hatte, wurde in die Acht erklärt und all seiner Länder und Lehen verlustig gesprochen. Dem Kreuzzuge Friedrich Barbarossas schloß sich auch der Bischof von Würzburg an und kehrte gleich dem Kaiser aus dem Morgenlande nicht wieder zurück. 2. Die Kaiserhochzeit (1156). Ein strahlender Sonnentag im Frühsommer des Jahres ^56. In der Bischofsstadt am Main herrscht ungewohntes Treiben. Weilen doch gar hohe Gäste in ihren Mauern: Herzog Beinrich der Löwe von Bayern und Sachsen, Markgraf Albrecht von Brandenburg, Pfalzgraf Otto von Wittelsbach, die (Erzbischöfe von Magdeburg und Trier, die Bischöfe von Bamberg und Freising, die Gesandten Heinrichs Ii. von England, dann die Markgrafen Wilhelm von Montferrat und Graf Guido von Biandrate. Zum prunkvollen Feste sind sie gekommen und viele Gefolgsleute mit ihnen. Und auf den Heerstraßen um Würzburg zieht fahrendes Pols in Menge der mauergegürteten Stadt entgegen und heischt Einlaß an den Toren. Eine Kaiserhochzeit ist's, die hoch und niedrig gen Würzburg rief. Friedrich der Staufe, des deutschen Reiches erwählter Kaiser, und Beatrix, die edle Tochter des Burgundenlandes, wollen sich in der bischöflichen Stadt die stände zum Ehebündnis reichen. Deutsche Fürsten geleiteten die hohe Braut aus ihrer Beimcit zur Stadt am Mainesstrand. 3n Worms empfing der Kaiser das ihm angelobte Fürstenkind, das ihm als Mitgift ein Beer von fünftausend Rittern und die Anwartschaft auf ßochburgund in die Ehe brachte. Freudig jubelten die Einwohner der Stadt Würzburg und die ßochzeitsgästc dem hohen Paare entgegen, als es einzog durch die herrlich geschmückten Straßen. Nun kniet das edle Brautpaar Band in Band auf den Stufen des Hochaltars in der bischöflichen Bauptfirche, Beatrix jung und schön, mit goldig glänzendem Baare und gewinnenden Zügen, der Kaiser frisch und gesund, noch ohne den langwallenden Bart, dem er seinen späteren Beinamen verdankt. Der Bischof von Würzburg, ein ehrwürdiger Greis im vollen bischöflichen Festgewande, segnet den ehelichen Bund. Pagen tragen die Schleppe des kostbaren Brautkleides. Auf samtenem Kissen in der Band eines Edelknaben ruht die Kaiserkrone. Das offene Schwert, das Sinnbild der kaiserlichen Macht, erblinkt, von einem bärtigen Greise

8. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 28

1914 - München : Oldenbourg
— 28 — Demnach sei kund allen Gottes und unsers Reiches getreuen Untertanen jetzt und in Zukunft, daß mir geruht haben, dem ehrwürdigen Bischöfe daselbst, auf dessen und seines Klerus und Adels Bitten, den ganzen Umfang jenes Gerichtszwanges zu erneuen und zu bestätigen^ welcher dem Bistume und f?erzogtume Zpürzburg einst von Kaiser Karl dem Großen geschenkt und von den Bischöfen von Zpürzburg bisher ungeschmälert gehandhabt worden ist. Wir verleihen und bestätigen demnach dem ehrwürdigen Bischöfe Herold und dessen Nachkommen in Berücksichtigung der treuen Dienste, welche ersterer uns seither geleistet, und der Verdienste der Geistlichkeit und des Adels seines hohen Stiftes, mit gegenwärtiger Freiheit allen Gerichtszwang im ganzen ^erzogtume tpiirzburg durch alle dessen Grafschaften über Haub, Brand, Leibeigentum, Lehenwesen und Blutrache. Auch verordnen wir kraft unserer kaiserlichen Machtvollkommenheit für ewige Zeiten, daß keiner der innerhalb der Grenzen des erwähnten Herzogtumes begüterten Grafen und ßerren diesen Gerichtszwang auszuüben Macht haben soll, als allein der Bischof und Serzog zu Würzburg oder derjenige, welcher von ihm hiezu ermächtigt worden ist. Wir nehmen hiervon allein aus die Gerechtsame, welche den Grafen über die Freien, so man gewöhnlich pfarrgiilten nennt, zustehen. Niemanden soll es erlaubt sein, in dem ermähnten Serzogtume und in dessen Grafschaften ohne Genehmigung des Bischofs Zenten zu setzen oder Zentgrafen zu ernennen als dem Bischöfe von Würzburg. Weil ferner durch das Schloß Bramberg dem -Bochstifte Würzburg mancherlei Unfriede erwachsen ist, haben mir dasselbe zerstören lassen und den Berg, morauf es gestanden, dem Bistume geschenkt mit dem Perbote, auf demselben ferner eine Burg aufzuführen. Desgleichen haben mir auch das Schloß Frankenberg zerstört, melches der Abtei Amerbach und dem Stifte Würzburg vielen Schaden zugefügt hat, und haben auch diesen Berg unter dem Perbote des Wiederaufbaues dem Bistume geschenkt. Diese unsere Satzung soll emig unverbrüchlich gehalten und von niemanden angetastet merden, der (Entgegenhandelnde aber, als der Perletzung unserer kaiserlichen Majestät schuldig, zur Strafe der (Erlegung von tooo Pfunden des feinsten Goldes verurteilt merden, deren eine -Bälfte unserer Kammer, die andere dem Bischof zu Würzburg zufallen roird. Zu mehrerer Bekräftigung haben mir diese Urkunde eigenhändig unterzeichnet und mit unserem kaiserlichen Siegel versehen lassen . . . Gegeben zu Würzburg am \o. Seumonats \ J[68 in der Römerzins-zahl, im \6. Jahre der Regierung des Königs Friedrich und im seines Kaisertums. Geschehen im Namen Christi, Amen." Pon den vielen ehrenhaften Zeugen, die der Perkündigung der kaiserlichen Bestätigung anroohnen, seien nur genannt: Christian, Erzbischof zu Mainz, die Bischöfe Ud von Ceitz, Gerung von Meißen, £?ug von Farden, Rudolf von Lüttich, Alberich von Landen, Tertz von placenz, Raimund von 3peri, Kun von Regensburg, Konrad, Pfalzgraf bei Rhein, (Dtt

9. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 166

1914 - München : Oldenbourg
— ^66 — Hoo Jahre später mar es mit der Freiheit der Märkerschaft vorbei. Das Kurbistum Mainz und die Grafen von Hanau hatten sich im Laufe der Zeit viele Guter im Gericht Milmundsheim erworben. Da die Streitigkeiten im kleinen Lande nicht aufhörten, weil eine starke Hand fehlte, und „da die Inwohner dadurch in Armut und Unrat kamen", verlieh Kaiser Maximilian in einem Briefe, gegeben zu Augsburg am 9. Juni ^500, „das Freygericht vor dem Berge bei Altznahe mit allen feinen Zugehörungen und Rechten, Dörfern und Leuten, Gerichten und Nutzungen . . dem Kurfürsten Erzbischof Berthold von Mainz und dem Grafen Heinhart von Hanau als ein gemeinschaftliches Mannlehen. Die vorher vom Volke gewählten Richter wurden durch Beamte ersetzt, welche die Herrschaften ernannten, doch wurde die alte Verfassung in ihren Grundzügen beibehalten. Jetzt wie vorher zerfiel das Freigericht — auch der Name blieb — in Zent- oder Untergerichte zu Hörstein, Somborn und Alzenau. Der Zentgraf richtete mit sieben Schöffen alljährlich viermal, zuerst noch unter freiem Himmel auf den alten Gerichtsplätzen, später in den Gerichtsstuben. Die Gerichte wurden im Namen beider Herren gehegt, Zentgrafen und Schöffen von diesen aufgestellt. Die Bußen fielen größtenteils den Herrschaften zu. Die Steuerfreiheit hörte auf. Das Märkerding wurde aufgehoben. Die Stelle eines Landrichters füllte ein besoldeter Amtmann aus, der in Schloß Alzenau wohnte. Vorbei war es mit Freiheit und Vorrechten; die freien Markgenossen waren jetzt Untertanen geworden. Zweieinhalb Jahrhunderte später ging auch die Einheit des Händchens in Stücke. 3/4 des Gebietes fielen nach dem Aussterben des Geschlechtes der Grafen von Hanau an Mainz, 1/4 erhielt Hessen-Kassel. ^802 kam Amt Alzenau, als das Kurerzbistum Mainz in Trümmer geschlagen wurde, mit der Zent Hörstein an Hessen-Darmstadt, \8\6 wurde es bayerisch. Somborn blieb bis \866 bei Hessen-Kassel und gehört jetzt zu Preußen. Von der Selbständigkeit und Freiheit des kleinen Gebietes ist nichts mehr geblieben; nur der noch überall übliche Name „Freigericht" erinnert die einzelnen Gemeinden und Ortschaften im Kahlgrunde an ihre ehemalige Zusammengehörigkeit und an die Zeiten, da die Ahnen nach echter deutscher Art in der Volksversammlung unter der Linde berieten und nach altem Herkommen Hecht und Urteil sprachen. 3. Das Mißjahr 1816. „3m Mai fror es fast alle Tage, hat aber keinen Schaden getan, weil der Weinstock und das Getreide wegen der üblen Witterung noch sehr weit zurückgeblieben waren. Den ganzen Monat Juni hat es mehrenteils geregnet, so daß kaum sechs Tage Sonnenschein gewesen; kurz, die Lage war trostlos. Im Juli hat es alle Tage geregnet und zwar so, daß es große Überschwemmung gemacht hat. Alles war betrübt. Die Trauben konnten nicht blühen und das Korn nicht zeitigen. Im August fing die (Ernte an
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