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1. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 156

1911 - Breslau : Hirt
156 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbes. der Preuisch-deutschen Geschichte. Das Knigreich Preußen wurde (1822) in die acht Provinzen: Preußen, Pommern, Brandenburg, Sachsen, Posen, Schlesien, Westfalen und die Rheinprovinz eingeteilt, diese wiederum in Regierungsbezirke und Kreise, von denen nur die greren Städte ausgenommen sind. An der Spitze der Kreise stehen Landrte, der Regierungsbezirke die Regiernngs-, der Provinzen die Oberprsidenten. Sie waren dem Ministerium unter-geordnet. Ausgezeichnet war die Fiuauzverwaltuug. Obwohl die Schulden sich nach dem Kriege auf der 200 Millionen Taler beliefen, fo waren doch schon nach fnf Jahren dank der strengsten Sparsamkeit im Heere und in der Verwaltung die Finanzen in leidlicher Ordnung (Einfhrung der Klaffeusteuer, Beseitigung der Binnenzlle). Der Handel und Ver-kehr hob sich, begnstigt durch die neuen Erfindungen der Dampfmaschine (Eisenbahnen und Dampfschiffe) und des Telegraphen. Dem ffentlichen Unterrichte wurde unter Altenstein (18181840) groe Aufmerksamkeit geschenkt, und fr ihn ein besonderes Ministerium (bis 1911 auer fr geistliche auch fr Medizinalangelegenheiten) gebildet. Die Universitt zu Bonn wurde neugeschaffen, in vielen Stdten wurden Gymnasien errichtet, und die allgemeine Schulpflicht durch Erla von 1825 in Stadt und Land berall durchgefhrt. Im Jahre 1817, dem Jubilumsjahre der Reformation, wurden die lutherische und die reformierte Kirche als evangelische Kirche des Knigreichs Preußen vereinigt (Union). (S. knnstgesch. Anhang Nr. 58. 60. 64. 65. 66. 67.) Das Konkordat von 1821 regelte die kirchlichen Verhltnisse der Katho-lifen in Preußen (zwei Erzbistmer: Kln und Posen-Gnesen, zwei exemte Bistmer: Breslau und Ermeland). 93. Der Zollverein. Nach den Freiheitskriegen wendeten die Re-gierungen der meisten deutschen Bundesstaaten der materiellen Wohlfahrt ihrer Untertanen groe Frsorge zu. Der Bau von Chausseen wurde mit Eifer betrieben, und zwischen den groen Stdten eine regelmige Ver-bindnng durch Eilwagen geschaffen. In Preußen verfolgte damals die Zoll- und Handelspolitik vornehmlich drei Aufgaben: 1. das einheimische Gewerbe gegen den Mitbewerb des Auslandes, besonders Englands, das unter der Kontinentalsperre gelitten hatte, zu schtzen; 2. in der gesamten Monarchie durch Befreiung des inneren Verkehrs eine lebendigere Jnter-essengemeinschaft zu begrnden, 3. dem Staate neue Einnahmequellen zu erschlieen. Daher erhob man nach Aufhebung der Binnenzlle einen migen Schutzzoll an der Grenze (seit 1818); es muten bei der geo-graphischen Lage der Provinzen zwei getrennte Zollgebiete im Westen und Osten gebildet werden, deren Verwaltung zu kostspielig war. Es galt also, die benachbarten Staaten zum wirtschaftlichen Anschlu an Preußen zu bewegen. Die Furcht vor politischer Einbue hielt zunchst die greren Bundesstaaten vom Beitritt zurck. Zuerst schlo 1828 Hessen-D armstadt einen Zollvertrag mit Preußen ab, während sich daneben ein mittel-

2. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 132

1911 - Breslau : Hirt
132 Aus der Geschichte des Mittelalters. stand allein dem Könige zu, der es an Bischöfe und Fürsten verlieh. Das Marktkreuz mit dem Schwerte, dem Symbol der königlichen Gerichtsgewalt, wurde aufgerichtet und im Namen des Königs für den Marktfrieden gesorgt. (Roland.) Aus manchen Anzeichen läßt sich schließen, daß im 12. Jahrhundert, als die großen Rodungen im Urwalde aufgehört hatten, das offene Land einen Überschuß an Bevölkerung hervorbrachte, den es nicht mehr zu ernähren vermochte. Dieser floß teils nach dem Koloniallande im Osten ab, teils drängte er sich in die Städte, und zwar um so mehr, je größer die Vorteile waren, die das Leben innerhalb ihres Weichbildes gewährte. Die starke Bewegung, die in der Zeit der Kreuzzüge die abendländischen Völker ergriff, belebte den Handelsverkehr, der sich seiner ganzen Natur nach geschlossenen Mittelpunkten zuwendete. Die Eroberung und Besiedlung des ostelbischen Landes eröffnete nicht nur die gewonnenen Gebiete selber, sondern auch ihr Hinterland dem Handel. Zugleich lag in den Einnahmen, die dem Grundherrn aus den Markt- und Gerichtsgefällen sowie aus der Überlassung des Grund und Bodens au die Ansiedler erwuchsen, für die Fürsten selber ein starker Anreiz, städtische Niederlassungen in jeder Weise zu begünstigen. (Über ihre Anlage vergleiche den Abschnitt über die Kolonisation Schlesiens.) Die Bürgerschaft. Freie und Unfreie, Grundeigentümer und Pächter, Kaufleute, Handwerker und Ackerbauer bildeten die Bewohner der Stadt, Freie und Unfreie zogen zu. Nicht ohne weiteres wurde der Hörige seiner bisherigen Verpflichtung gegen seinen Herrn ledig, sondern erst wenn es dieser unterließ, binnen Jahr und Tag seine Ansprüche ^gegen ihn geltend zu machen. Dieser Vorzug, der durch das Sprichwort: „Stadt-lust macht frei" ausgedrückt wird, übte eine große Anziehungskraft auf die hörige Bevölkerung des offenen Landes aus. Auch kam es vor, daß sich Landbewohner das Bürgerrecht verschafften, um die mit ihm verbundenen Freiheiten zu genießen, ohne ihren Wohnsitz auf dem Lande aufzugeben. Es sind dies die sogenannten „Pfahlbürger". Innerhalb der Stadt erhob sich eine bestimmte Gruppe von Bürgern über die übrigen, „die Patrizier". Es waren im wesentlichen die reichen Einwohner, später jedoch auch andere, da die Familien, die zu diesem Kreise gerechnet wurden, danach strebten, sich abzuschließen. Sie brachten das Recht an sich, daß die Ratsstellen nur mit ihren Mitgliedern besetzt wurden. Nach ihrer Berufstätigkeit waren die Bürger der Stadt in (Kauf-manns-) Gilden und (Handwerker-) Innungen (Zünfte) gegliedert, festgeschlossene Körperschaften, die ihre Mitglieder kräftig schützten. Der Grund dieser Einrichtung ist im wirtschaftlichen Leben der Städte zu suchen. Jede Stadt strebte danach, mit ihrem Gebiete wie in Recht und Verwaltung, so auch wirtschaftlich ein abgeschlossenes Ganzes zu bilden (Stadtwirtschaft). Es mußten darum alle Produktionszweige

3. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 133

1911 - Breslau : Hirt
Deutsche Geschichte im Mittelalter. 133 so weit vertreten sein, daß den vorhandenen Bedürfnissen genügt wurde; man wünschte aber nicht, daß auf irgendeinem Gebiete die Gesamtproduktion in der Hand eines einzelnen Unternehmers lag, sondern es sollten sich so viele Meister in diese teilen, als dadurch eine gesicherte Lebenshaltung haben konnten. Die Einwohner waren verpflichtet, bei ihnen zu kaufen; aber sie wurden auch durch feste Preistaxen und eine Gewährleistung der ganzen Zunft für die Güte der Arbeit geschützt. Die verwickelten Verhältnisse, die sich bei dem Versuche einer Regelung von Herstellung und Verbrauch ergaben, ließen sich nur durch die Zünfte ordnen, deshalb mußte jeder Meister einer Zunft angehören und sich ihren strengen Satzungen und Ordnungen unterwerfen, die in alle Verhältnisse seines Lebens eingriffen. Aber er nahm auch au ihren Ehren und Festen — auch religiösen — teil und genoß in allen vorkommenden Fällen ihren mächtigen Schutz. Es ist ein glänzendes Zeugnis für die in Zünften organisierten Gewerbe, daß sich das Handwerk damals zum Kunsthandwerk veredelte, dessen Schöpfungen sich noch heute der höchsten Schätzung erfreuen. Die Politik der Städte aber, die darauf ausging, sich mit dem umliegenden Lande zu einem geschlossenen Wirtschaftsgebiete abzuschließen und ihren Mitgliedern eine gewisse Lebenshaltung zu sichern, war der Bildung des Großbetriebes, des Großhandels und der Ansammlung großer Vermögen nicht günstig. Sie bewirkte aber auch, daß sich die Einwohnerschaft der Stadt innerhalb einer gewissen Kopfzahl hielt. Sie liegt in den meisten mittelalterlichen Städten noch unter zehntausend, bei wenigen zwischen zehn- und zwanzigtausend, und vielleicht stand Nürnberg, das fünfundzwanzigtaufend Einwohner erreichte, unter allen allein. Etwas anders lagen die Verhältnisse in den flandrischen Städten, in denen die Tuchweberei seit alten Zeiten in hoher Blüte stand. Sie arbeiteten für die Ausfuhr und beherrschten mit ihren Waren die Märkte von Westeuropa, knüpften früh Beziehungen im Orient an, wo ihre Fürsten zur Zeit der Kreuzzüge hervorragende Stellungen einnahmen. Auch in den Hansastädten, in denen die Kaufmannsgilden die Führung behielten, waren die Verhältnisse etwas anders. Die Verfassung der Städte. Ursprünglich ist der Herr des Grund und Bodens, auf dem die Stadt steht, auch Stadtherr und nimmt seine Rechte durch den Stadtvogt wahr. Allmählich aberbringt der Rat, sei es durch Gewalt oder durch Kaus oder Tausch, die Rechte des Stadtherrn an sich, bis bei den ehemaligen Königs- und manchen Bischofsstädten jede Verpflichtung schwindet, bei vielen landesherrlichen nur noch eine jährliche Abgabe und eine beschränkte Hilfeleistung im Kriege übrigbleibt. Seitdem liegt die Verwaltung der Stadt in den Händen des Rates, der für den Bau und die Unterhaltung der Stadtmauern, für die Kriegstüchtigkeit des nach Zünften geordneten Heeres
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