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später in Bonn und München vollendeten. Die Ferien des Genfer Aufenthaltes benutzten sie fleißig zu Reisen durch die Schweiz, Frankreich und Italien. 1873 besuchten sie auch die Weltausstellung in Wien. So erweiterten sie ihren Gesichtskreis, sammelten Erfahrungen und schärften ihr Urteil. Nachdem sie zu Berlin die Ofsiziersprüsung bestanden hatten, traten sie 1877 in das Heer ein. Prinz Friedrich tat zunächst im 2. Garderegiment zu Fuß Dienst, dann im 1. Gardedragoner-Regimente. 1883 entsagte er dem aktiven Dienste und widmete sich fortan seinen künstlerischen Neigungen. Besonders liebte er die Musik, der er schon seit seiner frühesten Jugend mit ganzer Seele ergeben war. 1885 riß der Tod den älteren Bruder hinweg, mit dem Prinz Friedrich die fröhlichen Tage der Kindheit verlebt hatte und während der Studienzeit in treuester Bruderliebe vereint gewesen war. Das Recht der Thronfolge vererbte nunmehr auf den zweiten
Sohn. Erbprinz Friedrich fäumte nicht, sich für den künftigen Beruf des Herrschers vorzubereiten. Er machte sich mit den verschiedenen Zweigen der Staatsverwaltung vertraut, wohnte den Sitzungen des Staatsministeriums bei und nahm an wichtigen Beratungen der obersten Staatsbehörden teil. Am 2. Juli 1889 vermählte er sich mit Marie, Prinzessin von Baden.
2. Anfang Januar 1904 veranlaßte ernste Erkrankung den zu Ballenstedt weilenden Herzog Friedrich I., mit seiner Vertretung in Regierungsangelegenheiten durch einen Höchsten Erlaß seinen Sohn, den Erbprinzen Friedrich zu betrauen. Auf ihn ging nach dem Tode des Vaters am
24. Januar 1904 die Regierung des Landes über. Herzog Friedrich Ii. übernahm das hohe Amt, indem er erklärte, nach dem Beispiele seines verewigten Vaters das Wohl des ihm anvertrauten Landes unter dem Schutze der Reichsund Landesgesetze nach Kräften zu fördern. Jeden Landesangehörigen versicherte er seiner landesväterlichen Huld und Gewogenheit. Eine seiner ersten landesherrlichen Maßnahmen war eine sehr weitgehende Amnestie. Allen denjenigen Personen, welche wegen Beleidigung des Landesherrn oder eines Mitgliedes seines Hauses, wegen Beleidigung öffentlicher Beamten und Behörden, wegen Hausfriedensbruches, wegen Forst- und Felddiebstahls, wegen Übertretungen oder sonstiger Vergehen zu Freiheitsstrafen von nicht mehr als 6 Wochen oder zu Geldstrafen von nicht mehr als 150 Mark verurteilt waren, wurden die ausgesprochenen Freiheits- oder Geldstrafen durch die Huld des Herzogs erlassen. Wenige Wochen nach seinem Regierungsantritte verkündete er dem vor ihm versammelten Landtage, daß er entschlossen sei, nach dem Vorbilde seines Herrn Vaters seine ganze Kraft dem Wohle des Landes und der Wohlfahrt feiner Bewohner zu weihen.
3. Die Regierung Herzog Friedrichs Ii. legte dem Landtage alsbald
eine Reihe von wichtigen Gesetzentwürfen vor. Die Einkommensteuer sowie die Erbschafts- und Schenkungsurkundensteuer wurden neu geregelt, das Kapitalrenten- und das Gewerbesteuergesetz abgeändert. Auch die Berechtigung der Gemeinden, zur Deckung ihrer Ausgaben und Bedürfnisse (Steuern zu erheben, fand eine gesetzliche Regelung. Der Bauaufwand für die Schulen, der bisher mit 5/6 vom Staate bestritten ward, wurde zur Hälfte den Gemeinden auferlegt. Für das Herzogtum trat eine neue, einheitliche Bauordnung in Kraft. Das Verfahren beim Austritte aus der Landeskirche wurde gesetzlich geregelt, die Feuerbestattung zugelassen.
Lorenz-Günther, Anhalts Geschichte. ß
1904
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Extrahierte Personennamen: Friedrich Friedrich Friedrich Friedrich Friedrich Friedrich Marie Friedrich_I. Friedrich_I. Friedrich Friedrich Friedrich_Ii Friedrich Friedrichs
Extrahierte Ortsnamen: Bonn Frankreich Italien Wien Berlin Baden Friedrichs
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Iv. Die Reformation.
§ 15. Das Emporblühen des Bürgerstandes.
. der Zeit vom 14. bis zum 16. Jahrhundert gelangten die
deutschen Burger zu immer größerer Wohlhabenheit und Macht. Sie erweiterten ihre Städte und schützten sie durch starke Befestigungen. Gar malerisch grüßten die zinnengekrönten Mauern mit den hohen, starken Türmen ms ^and hinein. Gräben und Wälle verwehrten den Feinden das Herankommen. Hinter den Mauern erhoben sich stattliche Bürgerhäuser mit hochragenden Giebeln und kunstvoll erbaute Kirchen.
2. Die bedeutendste Stadt Anhalts war damals Zerbst. Keine andere vermochte eine so große Zahl wohlgerüsteter Leute aufzubringen. Während Deisau nur 309, Göthen nur 314 Mann stellen konnte, zählten die Zerbster 1200 Streiter, alle wohlbewaffnet mit Rüstungen, Spießen und Armbrüsten, später auch mit Feuergewehren und Geschützen. Daher konnten sie es sogar
Fig. 12. Zerbst von Nordwest im 17. Jahrhundert, nach Merian.
wagen, ihrem askanischen Landesherrn, wenn sie glaubten, daß er ihre alten Rechte nicht achte, die Spitze zu bieten. Sie waren gewohnt, daß stets der älteste Vertreter der Linie Anhalt-Zerbst über sie regiere, und ließen keine andere Herrschaft zu. Als sie einst mit Fürst Sigismund I. (um 1400) in Streit geraten waren, sollen die Übermütigen ihm zum Trotze dicht an den Schloßgarten einen Turm gebaut haben, von dem aus sie in die fürstliche Küche sehen konnten. Der Turm steht noch heute und heißt im Volksmunde „Kiek in Pott" oder „Kiek in de Koken". Im übrigen aber kämpften die Zerbster als treue Untertanen mannhaft für ihren Fürsten, besonders gegen die Magdeburger. Obgleich diese ihnen weit überlegen waren und mit Übermacht wiederholt das Zerbster Gebiet arg verwüsteten, hieß es doch von dem mutigen Zerbst: „Die Zerbster Weiber mit ihren Rocken und Spindeln sind männlicher als die Magdeburger Bürger mit ihren Rüstungen."
3. Die Bürger einer Stadt schieden sich damals in die vornehmen Patrizier und in das gemeine Stadtvolk. Zu letzterem gehörten auch die Handwerker. Diese schloffen sich zu Zünften oder Innungen zusammen und suchten gleiche Rechte mit den Patriziern zu erlangen. In Zerbst gab es schon vor dem Jahre 1400 eine Bäcker- und eine Brauer-Innung. Bald
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1603
r- ble Rechtspflege und die Polizei in seinem Lande zu bessern,
eriteb ^oachtm Ernst mit der Zustimmung der Landstände im Jahre 1572 eine ^andesordnung, die zum Teil noch heute Geltung hat. Bis dabin X -Ii nurr^°rn Zeit zu Zeit Gerichtssitzungen statt. Jetzt wurden ständige Gerichte geschaffen, Justrzämter eingerichtet. Dadurch war eine geordnete, regelmäßige Rechtspflege möglich. — Nach der Auffassung Luthers bekleidet der Landesherr zugleich das Amt eines obersten Bischofs der Kirche in lemem Lande. Als solcher übernahm Fürst Joachim Ernst die Aufsicht auch über das Kirchenwesen in Anhalt und errichtete als höchste Kirchenbehörde das Konsistorium. Zu seiner Zeit wurde die Kirche durch einen Streit über die Abendmahlsworte des Herrn: „Das ist mein Leib, das ist mein Blut", schwer beunruhigt. Wie Fürst Joachim Ernstvon Anhalt über diesen Streit dachte, zeigt folgender Ausspruch von ihm: „Der Herr hat befohlen: Tut das zu meinem Gedächtnis! Wie will man's dann verantworten, daß man darob zanket, gleich als wenn er gesagt hätte: Zanket und hadert miteinander hierüber!"
3. Um seine Untertanen auch geistig zu heben, gründete Joachim Ernst die erste Gelehrtenschule in Anhalt, das Gymnasium zu Zerbst. Diese Schule bildete ihre Schüler damals nicht nur sür Fig. 22. Joachim Ernst, Fürst zu Anhalt.
das Studium auf der
Hochschule oder Universität vor, sondern führte z. B. die zukünftigen Geistlichen und Rechtsgelehrten in ihre besonderen Wissensgebiete ein. Durch die Verbesserung der Landstraßen, die Überbrückung der Mulde, sowie den Bau^ der großen Elbebrücke zwischen Dessau und Roßlau förderte Joachim Ernst den Verkehr. Das Schloß zu Dessau vergrößerte er durch den Unbau zweier Flügel. Er starb 1586. Ihn beweinten sieben Söhne und neben Töchter. Zwei Kinder waren ihm im Tode bereits vorausgegangen, ^n der Schloßkirche zu Dessau ist er mit seinen zwei Gemahlinnen und sechzehn Kindern abgebildet.
4. Nach Joachim Ernsts Tode führte dessen ältester Sohn Johann Georg I. für sich und seine unmündigen Brüder die Regierung. Zwei von den Brüdern starben bald. Die übrigen fünf schlossen im Jahre 1603 einen Erbvergleich. August verzichtete auf seinen Anteil. Johann Georg
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TM Hauptwörter (200): [T55: [Friedrich Kaiser Kurfürst Herzog Sachsen Johann Karl Land Bayern Wilhelm], T61: [Wilhelm Friedrich Prinz König Luise Jahr Königin Gemahlin Prinzessin Kaiser], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T165: [Kunst Wissenschaft Handel Gewerbe Bildung Land Stadt Schule Zeit Volk]]
Extrahierte Personennamen: Ernst Joachim_Ernst Ernst Joachim_Ernstvon Joachim_Ernst Ernst Joachim Ernst Ernst Joachim_Ernst Ernst Joachim_Ernsts Ernsts Johann_Georg_I. Johann August Johann