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1. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 107

1911 - Magdeburg : Creutz
Das Flachland. 107 den 200 m hohen Kaiser-Wilhelm-Aussichtsturm. Vvr uns liegt mit ihrem Zauber die herrliche Waldlandschaft, die wir heute durchwandert haben. Unsere Blicke reichen bis zu den Kirchtürmen von Kemberg und Wittenberg im N. und bis zu den Türmen von Düben und Eilenburg im S. Lutherstein in der Dübener Heide. 4. Schmiedeberg als Badeort. Wir besuchen die Badeanstalt. In jeder Badezelle steht eine Wanne für das Moorbad und eine zweite Wanne für das Neinigungsbad. Der Bademeister macht ein Bad zurecht, indem er in die Badewanne 50 kg feingemahlene Moorerde schüttet und diese durch Wasserdampf erhitzt. Er läszt dann so lange kaltes Wasser zulaufen, bis der gewünschte Wärme- grad vorhanden ist. Woher ist die Moorerde genommen? Der Boden in der Umgegend von Schiniedeberg enthält unerschöpfliche Moorlager, die in den Dienst der Heilkunde gestellt werden. Nachdem ein Arzt in früherer Zeit anf die Heilkraft des Moores hingewiesen hatte, wnrden in Schmiedeberg Moorbadeeinrichtungen hergestellt. Im Herbste wird die Moorerde gestochen und bleibt dann im Winter auf einem freien Platze liegen.^ Ehe sie zur Bereitung des Moorbades gebraucht wird, schüttet man sie auf eine besondere Mühle. Durch das Mahlen wird sie in eine feine, gleichmäßige Masse verwandelt, die nun frei von Wurzeln und Steiucheu ist.

2. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 108

1911 - Magdeburg : Creutz
108 8. Das Land zwischen ^aale und Elbe. Von welchen Kranken werden diese Moorbäder aufgesucht? 50 kg Moorerde enthalten 3,5 kg Salze; infolgedessen wirkt das Moorbad beruhigend auf die Nerven. Wer Solbäder genommen hat, kann sich diese angenehme Wirkung vorstellen. Besonders solche Kranken, die an Rheumatismus und Gicht leiden, suchen hier Heilung. So mancher, der gefahren werden mußte oder nur an Krücken langsam gehen konnte, hat hier gesunde Beine wieder erlangt. Mit dankbarein Herzen hat er Schmiedeberg gesund und frisch verlassen. Das Landstädtchen, das nur 3000 Einwohner hat, wird im Sommer von ungefähr 3000 Kurgästen besucht. Auch die Kinder der Ferienkolonien aus Leipzig und Halle sind Moorhalde bei ^chmiedeberq. in den großen Ferien hier in den Waldungen"zu treffen. Frisch und rotbäckig kehren sie heim. Der Name „Schmiedeberg" erinnert an Eisen- werke, die früher in der Heide lagen und das Eisenvitriol der Moore ausbeuteten. Der Name des Gasthauses „Eisenhammer" erinnert gleich- falls daran. B. Gewässer. 1. Die weiht (flfter. Die Quelle der Weißen Elster liegt auf dem Elstergebirge. In zahlreichen Krümmungen fließt sie nach N. durch das Vogt- und das Osterland. Ihr tiefes Tal ist durchweg breit und fruchtbar. In ihrem Oberlause eilt sie an dem Badeorte Elster und der Fabrikstadt Plauen vorüber, im Mittelläufe an Greiz und Gera. Im Unterlaufe, vou Zeitz au, bewässert sie eine äußerst fruchtbare Ebene, die Aue. Getreidefelder

3. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 121

1911 - Magdeburg : Creutz
Das Flachland. 121 den 200 m hohen Kaiser-Wilhelm-Aussichtsturm. Vor uns liegt mit ihrem Zauber die herrliche Waldlandschast, die wir heute durchwandert haben. Unsere Blicke reichen bis zu den Kirchtürmen von Kemberg und Wittenberg im N. und bis zu den Türmen von Düben und Eilenburg im S. Lutherstem in der Dübener Heide. 4. Schmiedeberg als Badeort. Wir besuchen die Badeanstalt. In jeder Badezelle steht eine Wanne für das Moorbad und eine zweite Wanne für das Reinigungsbad. Der Bademeister macht ein Bad zurecht, indem er in die Badewanne 50 kg feingemahlene Moorerde schüttet und diese durch Wasserdampf erhitzt. Er läßt dann so lange kaltes Wasser zulaufen, bis der gewünschte Wärme- grad vorhanden ist. Woher ist die Moorerde genommen? Der Boden in der Umgegend von Schmiedeberg enthält unerschöpfliche Moorlager, die in den Dienst der Heilkunde gestellt werden. Nachdem ein Arzt in früherer Zeit auf die Heilkraft des Moores hingewiesen hatte, wurden in Schmiedeberg Moorbadeeinrichtungen hergestellt. Im Herbste wird die Moorerde gestochen und bleibt dann im Winter aus einem freien Platze liegen. Ehe sie zur Vereitung des Moorbades gebraucht wird, schüttet man sie aus eine besondere Mühle. Durch das Mahlen wird sie in eilte feine, gleichmäßige Masse verwandelt, die nun frei von Wurzeln und Steiuchen ist.

4. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 10

1911 - Magdeburg : Creutz
10 Ii. Kreis: Wanderungen im Heimatorte. I. Die Obrigkeit. a) Die Verwaltung des Borfcs*). An der Spitze einer Dorfgemeinde stehen der Genieindevorsteher (früher Schulze genannt) nebst zwei Schöpften und die Geineindeoer- tretung. Der Gemeindevorsteher und die Schoppen bilden den Ge- meindevorstand. (Er entspricht dem Magistrat einer Stadt und die Gemeindevertretung den Stadtverordneten.) Der Gemeindevorstand ver- waltet das Eigentum der Gemeinde, z. B. Acker, Wiesen, Wälder, und sorgt dafür, daß es möglichst viel einbringt. Zu dem Zwecke verpachtet er z. B. Äcker, Wiesen, Weideplätze und Obstgärten. Er hat aber auch für die Schulen, für die Instandhaltung der Straßen und ihre Be- leuchtung zu sorgen. Ferner liegt ihm die Unterstützung der Armen und das Feuerlöschwesen ob. Er zieht die Steuern ein und deckt alle Aus- gaben der Gemeinde. Die Gemeindevertretung berät in Gemeinschaft mit dem Gemeindevorstand alle Angelegenheiten der Gemeinde. Bei vielen Sachen bedarf der Gemeindevorstand der Zustimmung der Gemeinde- Vertretung, z. B. bei allen Zahlungen. Jedes Dorf, auch das kleinste, besorgt und verwaltet im allgemeinen alle seine Angelegenheiten allein. Die Polizeigewalt wird von einem Amts vorsteh er ausgeübt. Er hat für Sicherheit und Ordnung im Dorfe zu sorgen. Bisweilen bilden mehrere Dörser einen Amtsbezirk unter einem Amtsvorsteher. b) Tic Verwaltung der Stadt*). An der Spitze der Stadt stehen der Magistrat und die Stadt- verordneten. Beide verwalten (regieren) die Stadt und vertreten alle ihre Angelegenheiten. Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister und den Stadträten. Große Städte haben außerdem einen Ober- bürgermeister. Die Stadtverordneten werden von den Bürgern gewählt. Sie sind Bürger. Der Magistrat wird von den Stadtverordneten gewählt. Der Magistrat behütet das Eigentum der Stadt (Häuser, Äcker, Wiesen, Geld usw.). Er wacht darüber, daß es nicht geschädigt wird, nicht nutzlos daliegt, sondern etwas einbringt. So verpachtet er z. B. Wiesen, Acker, Gebäude und die Marktstände. Er legt die Straßen an, hält sie im Stande und sorgt für ihre Beleuchtung. Ihm liegt die öffentliche Armenpflege ob, die Unterhaltung der Feuerwehr, die Sorge für die Gesundheit der Einwohner, die Erbauung und Erhaltung der Schuleu, die Anstellung der Lehrer und der Beamten. *) Aus Th, Henze und E. Martini: „Heimatkunde der Stadt Magdeburg". Verlag von Ferdinand Hirt, Breslau 1899.

5. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 122

1911 - Magdeburg : Creutz
122 8. Das Land zwischen Saale und Elbe. Von welchen Kranken werden diese Moorbäder ausgesucht? 50 kg Moorerde enthalten 3,5 kg' Salze; infolgedessen wirkt das Moorbad beruhigend auf die Nerven. Wer Solbäder genommen hat, kann sich diese angenehme Wirkung vorstellen. Besonders solche Kranken, die an Rheumatismus und Gicht leiden, suchen hier Heilung. So mancher, der gefahren werden mußte oder nur an Krücken langsam gehen konnte, hat hier gesunde Beine wieder erlangt. Mit dankbarem Herzen hat er Schmiedeberg gesund und frisch verlassen. Das Landstädtchen, das nur 3000 Einwohner hat, wird im Sommer von ungefähr 3000 Kurgästen besucht. Auch die Kinder der Ferienkolonien aus Leipzig und Halle sind Moorhalde bei ^chmiedeberg. in den großen Ferien hier trt den Waldungen zu treffen. Frisch und rotbäckig kehren sie heim. Der Name „Schmiedeberg" erinnert an Eisen- werke, die früher in der Heide lagen und das Eisenvitriol der Moore ausbeuteten. Der Name des Gasthauses „Eisenhammer" erinnert gleich- falls daran. B. Gewässer. 1. Sic weihe Elster. Die Quelle der Weißen Elster liegt aus dem Elstergebirge. In zahlreichen Krümmungen stießt sie nach N. durch das Bogt- und das Osterland. Ihr tieses Tal ist durchweg breit und fruchtbar. In ihrem Oberlaufe eilt sie an dem Badeorte Elster und der Fabrikstadt Plauen vorüber, im Mittellaufe an Greiz und Gera. Im Unterlaufe, von Zeitz an, bewässert sie eine äußerst fruchtbare Ebene, die Aue. Getreidefelder

6. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 13

1911 - Breslau : Hirt
Ludwig Xiv. 13 erhielt die leichte Bajonettflinte mit Steinschlo, die Artillerie wurde selb-stndiger und beweglicher) und schuf ein dem Könige unbedingt ergebenes Offizierkorps. Er brachte die Strke des stehenden Heeres auf mehrere hunderttausend Mann. Louvois entfaltete eine stauueuerregeude Ttigkeit, entwarf die meisten Feldzugsplne selbst, leitete ihre Ausfhrung durch regelmigen Briefwechsel mit den Marschllen und sorgte fr die Ver-pflegung und Ergnzung der Truppen. Unter der Fhrung groer Generale, wie Conde, Tnrenne, Luxemburg u. a., stand die franzsische Armee unbertroffen da. Die Festungen wurden von Vaubau nach einem von ihm selbst ausgebildeten Systeme umgebaut (Stile). Die Marine ist Colberts Schpfung. Untersttzt von diesen Mnnern, vollendete Ludwig Xiv. die absolute Monarchie (l'etat c'est moi) und gab seinem Staate die Vorherrschaft in Europa. 3. Der erste Raubkrieg gegen die spanischen Niederlande (Devo-lutionskrieg) *) (16661668. Es war das Ziel der auswrtigen Politik Ludwigs, die spanische Monarchie, auf die er einen Anspruch zu haben glaubte, da er den bei Abschlu ihrer Ehe geleisteten Verzicht seiner Gemahlin auf ihr Erbrecht fr nichtig erklrte, ganz oder teil-weise zu erwerben. In erster Linie kam es ihm darauf an, die Grenzen seines Reiches zu verbessern, denn er war der Meinung, da Paris der Nordostgrenze Frankreichs zu nahe liege und von dort aus berraschend angegriffen werden knne. Er besetzte daher beim Tode Philipps Iv. Teile der spanischen Niederlande und die Frauche Comte. Aber die raschen Fortschritte seiner Waffen hatten zur Folge, da die Niederlande, England und Schweden, Mchte, die frher seine Verbndeten gewesen waren, zum Schutze der spanischen Besitzungen die Tripelallianz schlssen. Vor ihrem Bunde wich Ludwig zurck, gab im Frieden zu Aachen die Franche Comte heraus, behielt aber zwlf feste Pltze in den Nieder-landen, darunter Lille. 4. Der zweite Raubkrieg, zunchst gegen Holland (16721678). Da der Widerstand gegen seine Plne von der Republik der Nieder-lande ausgegangen war, beschlo Ludwig Xiv., sie zu erobern. *) 1. Jsabella v. Frankreich Philipp Iv. 2. Maria Anna v. sterreich Maria Theresia Margarete Theresia Karl Ii. Gem. Ludwig Xiv. Gem. Leopold I. Nach dem in Brabant gltigen Devolutionsrecht gehrten den Kindern erster Ehe die während dieser Ehe erworbenen Vermgensteile des Vaters ausschlielich und devolvierten" (gingen der) auf sie im Augenblicke einer zweiten Vermhlung des Vaters, der nur noch den Niebrauch bis zu seinem Tode behielt. Nun hatte aller-dings Philipp Iv. zur Zeit der ersten Ehe. der die Gemahlin Ludwigs Xiv. entstammte, die Niederlande geerbt; aber Ludwig behandelte willkrlich das Privatrecht als Lehnsrecht; berdies hatte seine Gemahlin ausdrcklich auf die Erbschaft verzichtet.

7. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 50

1911 - Breslau : Hirt
50 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbes. der Preuisch-deutschen Geschichte. Auch Friedrich Wilhelm I. von Preußen besetzte 1713 nach einem Vertrage mit Rußland Stettin. Da verlie Karl Xii. die Trkei und gelangte auf seinem berhmten Ritt durch Ungarn und Deutschland der Wien, Nrnberg, Braunschweig nach Stralsund. Als aber die preuischen Truppen unter Leopold von Anhalt-Dessau Rgen erobert hatten, mute Karl diesen letzten Platz in Pommern ausgeben. Der Krieg zog sich noch mehrere Jahre hin. Nachdem Karl 1718 seinen Tod in den Laufgrben vor Frederikshall in Norwegen gefunden hatte, schlo sein Nachfolger Friedrich, aus dem Hause Hessen-Kassel, den Frieden von Stockholm. Schweden trat Bremen und Verden an Hannover ab, Vorpommern mit Stettin und den Inseln Usedom und Wollin an Preußen und 1721 im Frieden zu Nystad Livland, Estland, Jngermanland und Karelien mit den Inseln sel und Dago an Rußland ab, es erhielt Finnland zurck. Schweden hatte die Ostseeherrschaft verloren, von auswrtigen Be-sitzungeu blieben ihm nur der nrdliche Teil Vorpommerns mit Rgen und Wismar. D. Mitteleuropa 1720-1740. Auf die strmischen ersten Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts folgen zwei, die eine gewisse allgemeine Ermattung zeigen; es ist die Zeit des Gleichgewichts der europischen Mchte. 30. sterreich unter Karl Tl. (17111740) und Frankreich unter Ludwig Xv. (17151774). Zwei Jahre nach dem Rastatter Frieden griff sterreich in den Krieg Venedigs gegen die Trkei ein. Prinz Eugen erfocht den Sieg bei Peterwardein und eroberte Belgrad. Im Frieden zu Passarowitz (an der Mndung der Morawa) erhielt sterreich das Temesvarer Bauat, Nordserbien mit Belgrad und die kleine Walachei westlich der Aluta. Venedig verlor Morea, behielt aber die Pltze an der dalmatinischen Kste. Indessen hatte Spanien die Hoffnung auf den Wiedergewinn seiner Besitzungen in Italien noch nicht aufgegeben. Der spanische Minister, Kardinal Alberoni, lie durch eine Flotte Sardinien und Sizilien be-setzen, aber der Quadrupelallianz der Mchte Frankreich, Osterreich, Grobritannien und Niederlande gegenber mute der Krieg aufgegeben werden. Spanien erklrte feinen Verzicht auf die italienischen Besitzungen, Karl Vi. erkannte die Bonrbonen als Könige von Spanien an und vertauschte Sizilien gegen Sardinien, das an Savoyen kam; seitdem (1720) nannten sich die Herzge Könige von Sardinien. Da Karl Vi. keine Shne hatte, ordnete er die Erbfolge in den Habs-burgischen Landen durch die Pragmatische Sanktion in der Weise,

8. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 164

1911 - Breslau : Hirt
164 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbes. der Preuisch-deutschen Geschichte. und Versammlungsrecht. Die Ausfhrung dieser Artikel der Ver-fassnng ist durch besondere Gesetze und Verordnungen geregelt, zum Teil nach Errichtung des Reiches gendert worden. Vom Könige. Das Staatsoberhaupt ist der König, die Krone ist erblich im Mannesstamme des Kniglichen Hauses der Hohenzollern nach dem Rechte der Erstgeburt. Der König legt beim Antritt der Re-gierung in Gegenwart der beiden Kammern den Eid auf die Verfassung ab. Die Person des Knigs ist unverletzlich. Dem Könige allein steht die vollziehende Gewalt zu, er ernennt und entlt die Minister, besetzt alle Stellen in dem Heere und den brigen Zweigen des Staats-dienstes. Er beruft die Kammern, vertagt sie und schliet ihre Sitzungen. Alle Regierungsakte des Knigs bedrfen zu ihrer Gltig-feit der Gegenzeichnung eines Ministers, der dadurch die Verautwort-lichkeit bernimmt. Vom Landtage. Die verfassungsmige Vertretung der Staats-brger ist der Landtag. Er ist aus zwei Kammern zusammengesetzt: seit dem Jahre 1855 wird die Erste Kammer das Herrenhaus, die Zweite Kammer das Haus der Abgeordneten genannt. Die gesetz-gebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König und durch die zwei Kammern ausgebt. Die bereinstimmung des Knigs und beider Kammern ist zu jedem Gesetze erforderlich. Zur Auferlegung von Steuern, zur Bestreitung von Ausgaben, die nicht bereits durch Gesetz festgestellt sind, bedarf es der Zustimmung der Landesvertretung. Sie ist berechtigt, Gesetze vorzuschlagen, Petitionen anzunehmen, die Verwaltung, insbesondere die Finanzverwaltung zu berwachen. Das Herrenhaus besteht aus den volljhrigen Prinzen des Kgl. Hauses, erblichen Mitgliedern und Mitgliedern auf Lebenszeit, die vom Könige unmittelbar berufen oder von ihren Standesgenossen ge-whlt und vorgeschlagen (prsentiert), vom Könige aber berufen werden. Ein Prsentationsrecht steht zu den Grafen einer Provinz, dem alten und befestigten Grundbesitz, den Landesuniversitten, den technischen Hochschulen, den Magistraten mehrerer grerer Städte. Das Haus der Abgeordneten besteht aus den 443 (frher 433) vom Volke gewhlten Vertretern. Die Wahl der Abgeordneten geschieht ffentlich, in drei Klassen und mittelbar (indirekt). Die Whler, genannt Urwhler, whlen nur die Wahlmnner, diese die Abgeordneten. Urwhler ist jeder selbstndige Preuße, der das fnfundzwanzigste Lebens-jhr vollendet hat, die brgerlichen Ehrenrechte geniet und nicht aus ffentlichen Mitteln untersttzt wird; zum Abgeordneten ist jeder Preuße whlbar, der das dreiigste Lebensjahr vollendet hat. (Aktives und passives Wahlrecht.) Die Abgeordneten werden fr die Dauer einer Legislaturperiode von fnf Jahren gewhlt. Sie erhalten Reisekosten und während der Dauer der Sitzungen Diten (Tagegelder).

9. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 214

1911 - Breslau : Hirt
214 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbes. der Preuisch-dentschen Geschichte. 130. Die Gesetze zur Frsorge sr das Wohl der arbeitenden Klassen. Die gegenwrtige Ordnung des wirtschaftlichen Lebens schliet die Gefahr in sich, da der wirtschaftlich Strkere die Notlage des Wirt-schaftlich Schwcheren zu seinem Vorteil ausbeutet. Die schweren sozialen Schden, die hieraus entspringen, soll die sozialpolitische Gesetz-gebung mildern. Sie wurde dem Reichstage durch die Allerhchste Botschaft vom 17. November 1881 angekndigt. Der Kaiser bezeichnete darin es als seine Pflicht, die Heilung der sozialen Schden ans dem Wege der posi-tiven Frderung des Wohles der Arbeiter zu suchen und dem Vaterlande neue und dauernde Brgschaften seines inneren Friedens und den Hilss-bedrftigen grere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie Anspruch haben, zu hinterlassen". Die sozialpolitische Gesetzgebung verfolgt das Ziel, das Wohl der Arbeiter zu frdern. Sie umfate schon unter Wilhelm I. 1. das Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter (1883); 2. das Unfallversicherungsgesetz (1884); 3. das Gesetz betreffend die Jnvaliditts- und Altersver-sichernng der Arbeiter (1889). 1. Nach dem Krankenkassengesetz besteht fr alle in der Industrie, dem Handel und dem Handwerk beschftigten Arbeiter (sowie fr die Beamten, welche ein Einkommen unter 2000 Mark haben) der gesetzliche Zwang zur Krankenversicherung. Dieselbe erfolgt bei einer Orts-, Be-triebs-, Bau-, Junnngs-, Knappschafts- oder Hilfskrankenkasse. (Zwei Drittel der Mitgliederbeitrge werden von den Arbeitnehmern, ettt Drittel von den Arbeitgebern aufgebracht. Die Versicherung gewhrt im Krank-heitssalle freie rztliche Behandlung und Arznei sowie im Falle der Er-werbsnnfhigkeit ein Krankengeld im Betrage des halben Tagelohns.) 2. Zur Unfallversicherung sind alle Unternehmer von Fabriken, Steinbrchen, Bauten, Seeschiffahrt, Gewerbetreibende, die Dampfkessel anwenden oder Transportgeschfte betreiben, alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die Post-, Telegraphen-, Eisenbahnverwaltung, die Betriebe der Marine- und Heeresverwaltung verpflichtet. Alle in diesen Betrieben beschftigten Arbeiter und Beamte mit einem Gehalte bis 3coo Mark sowie ihre Hinterbliebenen haben danach Anspruch auf Er-fatz des Schadens, der durch Krperverletzung oder Ttung infolge von Unfllen beim Betriebe entsteht. (Der Geschdigte ist zunchst auf die Krankenkasse angewiesen, spter trgt die Unfallversicherung die Kosten und gewhrt bei dauernder Erwerbsunfhigkeit eine Rente oder freie ^er-pfleanna in einer Anstalt, im Falle der Ttung ein Sterbegeld von mindestens 50 Mark und fr die Hinterbliebenen eine Rente.) Die Kosten tragen die Unternehmer, die zu diesem Zwecke in Berufsgenossenschaften vereinigt werden.

10. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 215

1911 - Breslau : Hirt
Innere Angelegenheiten des Preuischen Staates. 215 3. Durch die Jnvaliditts- und Altersversicherung wird den Arbeitern beim Eintritt in das siebzigste Lebensjahr oder, sosern sie dauernd erwerbsunfhig geworden sind, eine jhrliche Rente zugesichert. Die hierzu erforderlichen Betrge, deren Hhe nach fnf Lohnklassen abgestuft ist, werden vom Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen durch Einkleben von Wochenmarken, auerdem durch einen Reichszuschu aufgebracht. Die Auszahlung der Rente erfolgt durch die Post; der Hchstbetrag ist 450 Mark. Kein andrer Staat hat so viel fr die Arbeiter getan. Die Reichsversicherungsordnung von 1911 hat die sozialen Ver-sichernngen vereinheitlicht und erleichtert. Die Krankenkassenversicheruugs-pslicht ist auf mindestens weitere fnf Millionen Arbeiter: Landarbeiter, Heimarbeiter und husliches Dienstpersonal (Dienstboten) aus-gedehnt, die Bezge sind erhht worden*). Nunmehr erhlt auch jede invalide Witwe ein Witwengeld und eine Waisenrente shinterbliebenenversichernng; die Rente richtet sich nach der Zahl der Beitragswochen). Dazu kommt eine Heilfrsorge, welche sr kranke Arbeiter und Arbeiterinnen die Benutzung von Heilsttten, Bdern u. dgl. vorsieht. Schon das Arbeiterschutzgesetz von 1891 forderte Vorkehrungen zur Sicherung des Lebens, der Gesundheit und Sittlichkeit der Arbeiter. Die Arbeit an Sonn- und Festtagen ist verboten oder gekrzt, auch Frauen- und Kinderarbeit zeitlich beschrnkt worden. Die Aufsicht der die Durchfhrung dieser Bestimmungen ist den Fabrik- und Ge-Werbeinspektoren bertragen. Die Frsorgeerziehung" dient auch der Erziehung Minderjhriger. Die Organe der Selbstverwaltung, kirch-liche Genossenschaften und privater Wohlttigkeitssinn bemhen sich, der sozialen Not zu steuern. Innere Angelegenheiten des Preuischen Staates. 131. Reform der Landesverwaltung. In den ersten Jahrzehnten nach Grndung des Reiches wurde die innere Landesverwaltung Preuens einer Reform unterworfen. Hatte bisher ihr Schwerpunkt fast ausschlielich in den Hnden der Staatsbehrden gelegen, ins-besondere der Oberprsidien, Regierungen und Landrte, und hatten die Provinzial- und Kreisstnde im wesentlichen nur eine beratende, keine bestimmende Ttigkeit ausgebt, so trat jetzt an Stelle der Zentralisation die Dezentralisation, an Stelle der Verwaltung durch die Organe des Staates die Selbstverwaltung der Gemeinden; es ging ein Teil der *) Die Verwaltung der Krankenkassen liegt in den Hnden eines Vorstandes, der von den Ausschssen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gewhlt wird; der Vorsitzende mu in beiden Gruppen die Stimmenmehrheit erhalten haben, sonst wird er vom Ver-sicherungsamte bestellt.
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