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1. Kurzer Abriss der badischen Geschichte - S. 19

1903 - Karlsruhe : Lang
— 19 — 1727 zog sie sich in das Schloß zu Ettlingen zurück, wo sie 1733 aus dem Leben schied. ^ Auf ihren schon erwähnten ältesten Sohn Ludwig Georg, tier 1761 ohne männliche Erben starb, folgte dessen Bruder August Georg, der letzte Markgras der baden-badischen Linie. Dieser hatte sich ursprünglich den geistlichen Stand erwählt, war aber mit Genehmigung des Papstes aus demselben wieder ausgeschieden und hatte sich verheiratet. Seine 10 jährige Regierung brachte dem Lande viel Gutes: er suchte mit allen Kräften das Wohl seiner Untertanen zu fördern. Seine letzte große Maßnahme war die Einführung einer ausgezeichneten Schul- , l 438398

2. Kurzer Abriss der badischen Geschichte - S. 47

1903 - Karlsruhe : Lang
— 47 anzuschließen. Damit war endlich der Bann gebrochen, der lange genug auf unserm Lande gelastet hatte. Als es dann 1814 und 1815 hieß: „All-Deutschland nach Frankreich hinein!" da waren auch unsere braven Badener dabei und taten ihr Bestes für Deutschlands Ruhm und Ehre. Endlich kehrte dauernder Friede im Lande ein. Die Regierung setzte den inneren Ausbau des jungen Staatswesens fort und bemühte sich nach Kräften, die schweren Wunden, die der Krieg und das Hungerjahr 1817 geschlagen, zu heilen. Die bedeutendste Tat, mit der Großherzog Karl fern Volk beglückte, war die Verleihung der Verfassung, die am 22. August 1818 verkündigt wurde. Darin werden die Pflichten und Rechte der Untertanen wie des Fürsten klar bestimmt, dem Volk wird in Form einer landständischen Vertretung die Mitwirkung an der Regierung gewährt. Diese Verfassung bildet noch heute die Grundlage des badischen Staates, und jeder Badener muß wenigstens von den wichtigsten Bestimmungen derselben Kenntnis haben, wenn er seinen Bürgerpflichten recht nachkommen will. Darum feien hier die Hauptpunkte daraus mitgeteilt: § 3. Das Großherzogtum ist unteilbar und unveräußerlich in allen seinen Teilen. § 5. Der Großherzog vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie unter den in dieser Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus. Seine Person ist heilig und unverletzlich. § 7. Die staatsbürgerlichen Rechte der Badener sind gleich in jeder Hinsicht, wo die Verfassung nicht namentlich und ausdrücklich eine Ausnahme begründet. Die großherzoglichen Staatsminister und sämtliche Staatsdiener sind für die genaue Besolgung der Verfassung verantwortlich. § 8. Alle Badener tragen ohne Unterschied zu allen - öffentlichen Lasten bei. Alle Befreiungen von direkten und indirekten Abgaben bleiben aufgehoben. § 9. Alle Staatsbürger von den drei christlichen Konfessionen haben zu allen Civil- und Militärstellen und Kirchenämtern gleiche Ansprüche. § 13. Eigentum und persönliche Freiheit der Badener stehen für alle aus gleiche Weise unter dem Schutze der Verfassung. Großherzog Karl.

3. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 152

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 152 — Zurückgerufen durch Meine Regentenpflichten betrete Ich mit dem Gefühle des bittersten Schmerzes, aber trotz erfahrenen Undankes mit unvertilgbarer Liebe für das Wohl des Landes den Boden Meines angestammten Thrones und erflehe vor allem den Beistand Gottes zur Lösung Meiner schweren Ausgabe. Dankbar begrüßt seien die Treugebliebenen Meines Volkes! Ich empfinde ihre Leiden mit den Meinigen und suche Trost wie sie in dem Glauben und in der Hoffnung, daß die Greuel des Bürgerkrieges ein Licht der Erkenntnis über seine Ursachen verbreitet haben, welches mächtiger als die Gewalt der Waffen den anarchistischen Geist zu bannen vermag. Ich habe, wie bekannt, kein Opfer und keine Mühe gescheut, um eine die Freiheit, die Einheit und die Macht unseres großen deutschen Vaterlandes verbürgende Verfassung zu fördern. Wohl ist der Weg, auf dem Ich dieses angestrebt, seitdem ungangbar geworden. Aber ein anderer ist eröffnet, und mächtigen Bundesgenossen mich anschließend, habe Ich nicht gesäumt, ihn mit der Aussicht zu betreten, daß er durch die Vereinigung Aller zum Ziele euerer und Meiner sehnlichsten Wünsche leiten werde. Zur Vervollkommnung der Rechtspflege und zur Kräftigung des Volkslebens war eine Reihe neuer Gesetze zum Vollzüge bereit, als die Revolution mit ihren verheerenden Fluthen hereinbrach. Der jetzige Zustand des größeren und engeren Vaterlandes, die Lage unseres Staatshaushaltes und die Lehren herber Erfahrungen der jüngsten Zeit fordern gebieterisch, daß die Einführung einzelner dieser Gesetze vertagt und die andern in nochmalige Erwägung gezogen werde. Die in reichem Maße gewährten Rechte und Freiheiten, vorzüglich die der Presse und Vereine, sind zur Lösung aller Bande der Staatsordnung und zur Aufregung der wildesten Leidenschaften mißbraucht worden. Es ist Meine heilige Pflicht, der Wiederkehr dieses Übels mit vollem Nachdruck zu begegnen und Maßregeln zu ergreifen, wie sie überall da nöthig erachtet sind, wo neben strenger Herrschaft der Gesetze und unangefochtenen Heiligkeit des Glaubens ein hoher Grad politischer Freiheit besteht.

4. Das Badnerland - S. 182

1910 - Weinheim [u.a.] : Ackermann
— 182 — Die Zuckerrüben werden in der Zuckerfabrik Waghäusel, Zichorie wird in Bretten und Lahr, Tabak in den zahlreichen Zigarrenfabriken in Lahr, des Kraichgaus, der Pfalz (Mannheim!) verarbeitet. Ix. Wer sorgt für Ordnung in dem Garten? Das ganze Badnerland steht unter dem Schutze des treu- besorgten Landesvaters, des Großherzogs Friedrich Ii., der von seiner Residenz Karlsruhe aus das Laud regiert. Die Regierungsarbeit ist sehr schwer und vielseitig; darum brancht der Großherzog noch tüchtige Männer, die ihm bei seinem schweren Berufe helfen. Solche Männer (Staatsmänner) sind die Minister. Auch diese haben wieder viele Mitarbeiter, die man „Beamte" nennt. So sorgt z. B. der eine Minister für das Geld, das man zur Verwaltung des Landes braucht, nämlich der Finanzminister, der für Einnahmen und Ausgaben verantwortlich ist (Steuer; Akzisor!) Ein anderer Minister hat darüber zu wachen, daß die Jugend etwas Tüchtiges lernt. Er sorgt für Kirchen, Volks- und Mittelschulen. Kunstschulen, sowie Hochschulen, für Ausbildung der Lehrer, Professoren und Geistlichen usw. Wieder ein Minister hat darauf Bedacht zu nehmen, daß die Bewohner in Ruhe und Sicherheit leben können. Die Amtmänner, die an der Spitze jedes Amtsbezirkes stehen, helfen ihm bei der Arbeit. Sie sorgen, daß in jeder Gemeinde alles nach den bestehenden Vorschriften oder Gesetzen verwaltet wird. Ihnen stehen die Bürgermeister, Gemeinderäte, Polizei und Gendarmerie zur Seite. Die Gerichte: Schöffengerichte, Strafkammer... schaffen dem Bedrängten Recht und bestrafen den Übeltäter. Die Gesetze oder Vorschriften, nach denen alle Bewohner sich zu richten haben, werden von den Ministern und den vom Volk gewählten Abgeordneten (Abgeordneter deines Bezirks!) be- raten und dem Großherzog zur Genehmigung vorgelegt. Ist dieser damit einverstanden, so unterschreibt er das Gesetz; es muß dann im ganzen Land genau befolgt werden. So sehen wir, wie dieser gesegnete Garten Deutschlands von unserem Großherzog treu beschützt und behütet wird; deshalb sind wir dem Landesvater auch Dank schuldig. Dankbar können wir uns am besten zeigen, wenn wir die Gesetze befolgen und ihm für seine Treue und Liebe auch Treue und Liebe entgegen bringen.

5. Die Geschichte Anhalts in Wort und Bild - S. 64

1906 - Cöthen : Schulze
- 64 — hatten sie angesteckt, um die Franzosen in ihrem Siegeszuge aufzuhalten. 22 Jahre zuvor hatte sie Fürst Franz erst neu erbaut. Am 19. Oktober ritten die ersten Franzosen in die anhaltische Hauptstadt ein. Dumpfe Schwüle lastete auf der Bevölkerung. Mit banger Erwartung schaute man dem Eintreffen des gefürchteten Franzosenkaisers und damit schweren Bedrückungen entgegen. Von nun ab begann der Durchzug der „großen Armee" (über 100000 Mann) nach Osten zu. 180t) 2. Am 21. Oktober 1806 nachmittags 3 Uhr traf Napoleon in Dessau ein. Fürst Franz empfing ihn an der Schloßtreppe. Ein denkwürdiger Augenblick! Hier der korsische Welteroberer, klein und bleich mit stolzer, abstoßender Miene — dort der schlichte, milde Landesvater, ein hochgewachsener, schöner Mann in ungebeugter, würdevoller Haltung, geschmückt mit dem höchsten preußischen Orden vom Schwarzen Adler. Kurz und kalt die Fragen des übermütigen Siegers — mutig und besonnen die Antwort des edlen Fürsten. „Sie sind der Fürst dieses Landes?" — „Ja, Sire, seit 48 Jahren." — „Haben Sie ein Kontingent zur preußischen Armee gestellt?" — „Nein." — „Und warum nicht?" — „Weil keins von mir verlangt worden ist." — „Wenn man es aber verlangt hätte?" — „Dann würde ich es gestellt haben. Eure Majestät kennen ja das Recht des Stärkeren." Die letzteren Worte waren eine feine freimütige Anspielung auf die Rücksichtslosigkeit, mit der Napoleon Unterworfene behandelte. Dies offene, wahrhaft hoheitsvolle Wesen machte Eindruck auf den sonst so übermütigen Sieger. Er lud den Fürsten höflich ein, ihn nach der zerstörten Elbbrücke zu begleiten, verlangte, daß sie sofort wiederhergestellt würde, sicherte aber dem Lande Anhalt volle Neutralität zu. Als er am andern Morgen Dessau verließ, nahm er freundlichen Abschied und fragte sogar, ob er mit irgend etwas nützlich fein könne. Da antwortete der gute Fürst: „Ich für meine Person bedarf nichts. Aber um Schonung meiner armen Untertanen bitte ich, denn sie sind alle meine Kinder." Dieser von Herzen kommenden Fürbitte verschloß sich selbst ein Napoleon nicht. Alle bereits gestellten Forderungen wurden zurückgenommen und jede Gewalttat verboten. Die Schlösser, z. B. zu Dessau und Wörlitz, erhielten kaiserliche Schutzwachen. 3. Napoleon lud den Fürsten sogar ein, ihn in Paris zu besuchen. Dieser erklärte sich dazu bereit, wenn ihn der Kaiser als einen Privatmann empfangen wollte. Denn als deutscher Fürst zu kommen, verbiete ihm bei der unglücklichen Lage Deutschlands sein Gefühl. Fürwahr, nur ein so würdiger Herr wie Vater Franz durfte sich gegen den überaus empfindlichen Sieger eine solche freimütige Sprache erlauben. Als der Fürst 1807, um sich die mannigfach beherzigenswerten Einrichtungen des neuen Frankreich anzusehen, in Paris weilte, bereitete ihm Napoleon einen ausgezeichneten Empfang. War er doch eine der wenigen deutschen Fürstengestalten, die der Gewaltherrscher wahrhaft achtete. — Welcher Gegensatz zu dem verblendeten August Christian Friedrich von Anhalt-Eöthen! Für den war Napoleon gleichsam der Abgott. Er ahmte Einrichtungen des kaiserlichen Frankreich im Eöthenschen sklavisch nach, führte das napoleonische Rechtsbuch ein, teilte das Land in „Departements" mit „Maires" und „Präfekten" usw. Als der Fürst bei der Anwesenheit des Kaisers in Dessau „Napoleon dem Großen, dem heilbringenden Gesetzgeber der Welt" in
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