Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 107

1911 - Magdeburg : Creutz
Das Flachland. 107 den 200 m hohen Kaiser-Wilhelm-Aussichtsturm. Vvr uns liegt mit ihrem Zauber die herrliche Waldlandschaft, die wir heute durchwandert haben. Unsere Blicke reichen bis zu den Kirchtürmen von Kemberg und Wittenberg im N. und bis zu den Türmen von Düben und Eilenburg im S. Lutherstein in der Dübener Heide. 4. Schmiedeberg als Badeort. Wir besuchen die Badeanstalt. In jeder Badezelle steht eine Wanne für das Moorbad und eine zweite Wanne für das Neinigungsbad. Der Bademeister macht ein Bad zurecht, indem er in die Badewanne 50 kg feingemahlene Moorerde schüttet und diese durch Wasserdampf erhitzt. Er läszt dann so lange kaltes Wasser zulaufen, bis der gewünschte Wärme- grad vorhanden ist. Woher ist die Moorerde genommen? Der Boden in der Umgegend von Schiniedeberg enthält unerschöpfliche Moorlager, die in den Dienst der Heilkunde gestellt werden. Nachdem ein Arzt in früherer Zeit anf die Heilkraft des Moores hingewiesen hatte, wnrden in Schmiedeberg Moorbadeeinrichtungen hergestellt. Im Herbste wird die Moorerde gestochen und bleibt dann im Winter auf einem freien Platze liegen.^ Ehe sie zur Bereitung des Moorbades gebraucht wird, schüttet man sie auf eine besondere Mühle. Durch das Mahlen wird sie in eine feine, gleichmäßige Masse verwandelt, die nun frei von Wurzeln und Steiucheu ist.

2. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 108

1911 - Magdeburg : Creutz
108 8. Das Land zwischen ^aale und Elbe. Von welchen Kranken werden diese Moorbäder aufgesucht? 50 kg Moorerde enthalten 3,5 kg Salze; infolgedessen wirkt das Moorbad beruhigend auf die Nerven. Wer Solbäder genommen hat, kann sich diese angenehme Wirkung vorstellen. Besonders solche Kranken, die an Rheumatismus und Gicht leiden, suchen hier Heilung. So mancher, der gefahren werden mußte oder nur an Krücken langsam gehen konnte, hat hier gesunde Beine wieder erlangt. Mit dankbarein Herzen hat er Schmiedeberg gesund und frisch verlassen. Das Landstädtchen, das nur 3000 Einwohner hat, wird im Sommer von ungefähr 3000 Kurgästen besucht. Auch die Kinder der Ferienkolonien aus Leipzig und Halle sind Moorhalde bei ^chmiedeberq. in den großen Ferien hier in den Waldungen"zu treffen. Frisch und rotbäckig kehren sie heim. Der Name „Schmiedeberg" erinnert an Eisen- werke, die früher in der Heide lagen und das Eisenvitriol der Moore ausbeuteten. Der Name des Gasthauses „Eisenhammer" erinnert gleich- falls daran. B. Gewässer. 1. Die weiht (flfter. Die Quelle der Weißen Elster liegt auf dem Elstergebirge. In zahlreichen Krümmungen fließt sie nach N. durch das Vogt- und das Osterland. Ihr tiefes Tal ist durchweg breit und fruchtbar. In ihrem Oberlause eilt sie an dem Badeorte Elster und der Fabrikstadt Plauen vorüber, im Mittelläufe an Greiz und Gera. Im Unterlaufe, vou Zeitz au, bewässert sie eine äußerst fruchtbare Ebene, die Aue. Getreidefelder

3. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 121

1911 - Magdeburg : Creutz
Das Flachland. 121 den 200 m hohen Kaiser-Wilhelm-Aussichtsturm. Vor uns liegt mit ihrem Zauber die herrliche Waldlandschast, die wir heute durchwandert haben. Unsere Blicke reichen bis zu den Kirchtürmen von Kemberg und Wittenberg im N. und bis zu den Türmen von Düben und Eilenburg im S. Lutherstem in der Dübener Heide. 4. Schmiedeberg als Badeort. Wir besuchen die Badeanstalt. In jeder Badezelle steht eine Wanne für das Moorbad und eine zweite Wanne für das Reinigungsbad. Der Bademeister macht ein Bad zurecht, indem er in die Badewanne 50 kg feingemahlene Moorerde schüttet und diese durch Wasserdampf erhitzt. Er läßt dann so lange kaltes Wasser zulaufen, bis der gewünschte Wärme- grad vorhanden ist. Woher ist die Moorerde genommen? Der Boden in der Umgegend von Schmiedeberg enthält unerschöpfliche Moorlager, die in den Dienst der Heilkunde gestellt werden. Nachdem ein Arzt in früherer Zeit auf die Heilkraft des Moores hingewiesen hatte, wurden in Schmiedeberg Moorbadeeinrichtungen hergestellt. Im Herbste wird die Moorerde gestochen und bleibt dann im Winter aus einem freien Platze liegen. Ehe sie zur Vereitung des Moorbades gebraucht wird, schüttet man sie aus eine besondere Mühle. Durch das Mahlen wird sie in eilte feine, gleichmäßige Masse verwandelt, die nun frei von Wurzeln und Steiuchen ist.

4. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 10

1911 - Magdeburg : Creutz
10 Ii. Kreis: Wanderungen im Heimatorte. I. Die Obrigkeit. a) Die Verwaltung des Borfcs*). An der Spitze einer Dorfgemeinde stehen der Genieindevorsteher (früher Schulze genannt) nebst zwei Schöpften und die Geineindeoer- tretung. Der Gemeindevorsteher und die Schoppen bilden den Ge- meindevorstand. (Er entspricht dem Magistrat einer Stadt und die Gemeindevertretung den Stadtverordneten.) Der Gemeindevorstand ver- waltet das Eigentum der Gemeinde, z. B. Acker, Wiesen, Wälder, und sorgt dafür, daß es möglichst viel einbringt. Zu dem Zwecke verpachtet er z. B. Äcker, Wiesen, Weideplätze und Obstgärten. Er hat aber auch für die Schulen, für die Instandhaltung der Straßen und ihre Be- leuchtung zu sorgen. Ferner liegt ihm die Unterstützung der Armen und das Feuerlöschwesen ob. Er zieht die Steuern ein und deckt alle Aus- gaben der Gemeinde. Die Gemeindevertretung berät in Gemeinschaft mit dem Gemeindevorstand alle Angelegenheiten der Gemeinde. Bei vielen Sachen bedarf der Gemeindevorstand der Zustimmung der Gemeinde- Vertretung, z. B. bei allen Zahlungen. Jedes Dorf, auch das kleinste, besorgt und verwaltet im allgemeinen alle seine Angelegenheiten allein. Die Polizeigewalt wird von einem Amts vorsteh er ausgeübt. Er hat für Sicherheit und Ordnung im Dorfe zu sorgen. Bisweilen bilden mehrere Dörser einen Amtsbezirk unter einem Amtsvorsteher. b) Tic Verwaltung der Stadt*). An der Spitze der Stadt stehen der Magistrat und die Stadt- verordneten. Beide verwalten (regieren) die Stadt und vertreten alle ihre Angelegenheiten. Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister und den Stadträten. Große Städte haben außerdem einen Ober- bürgermeister. Die Stadtverordneten werden von den Bürgern gewählt. Sie sind Bürger. Der Magistrat wird von den Stadtverordneten gewählt. Der Magistrat behütet das Eigentum der Stadt (Häuser, Äcker, Wiesen, Geld usw.). Er wacht darüber, daß es nicht geschädigt wird, nicht nutzlos daliegt, sondern etwas einbringt. So verpachtet er z. B. Wiesen, Acker, Gebäude und die Marktstände. Er legt die Straßen an, hält sie im Stande und sorgt für ihre Beleuchtung. Ihm liegt die öffentliche Armenpflege ob, die Unterhaltung der Feuerwehr, die Sorge für die Gesundheit der Einwohner, die Erbauung und Erhaltung der Schuleu, die Anstellung der Lehrer und der Beamten. *) Aus Th, Henze und E. Martini: „Heimatkunde der Stadt Magdeburg". Verlag von Ferdinand Hirt, Breslau 1899.

5. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 122

1911 - Magdeburg : Creutz
122 8. Das Land zwischen Saale und Elbe. Von welchen Kranken werden diese Moorbäder ausgesucht? 50 kg Moorerde enthalten 3,5 kg' Salze; infolgedessen wirkt das Moorbad beruhigend auf die Nerven. Wer Solbäder genommen hat, kann sich diese angenehme Wirkung vorstellen. Besonders solche Kranken, die an Rheumatismus und Gicht leiden, suchen hier Heilung. So mancher, der gefahren werden mußte oder nur an Krücken langsam gehen konnte, hat hier gesunde Beine wieder erlangt. Mit dankbarem Herzen hat er Schmiedeberg gesund und frisch verlassen. Das Landstädtchen, das nur 3000 Einwohner hat, wird im Sommer von ungefähr 3000 Kurgästen besucht. Auch die Kinder der Ferienkolonien aus Leipzig und Halle sind Moorhalde bei ^chmiedeberg. in den großen Ferien hier trt den Waldungen zu treffen. Frisch und rotbäckig kehren sie heim. Der Name „Schmiedeberg" erinnert an Eisen- werke, die früher in der Heide lagen und das Eisenvitriol der Moore ausbeuteten. Der Name des Gasthauses „Eisenhammer" erinnert gleich- falls daran. B. Gewässer. 1. Sic weihe Elster. Die Quelle der Weißen Elster liegt aus dem Elstergebirge. In zahlreichen Krümmungen stießt sie nach N. durch das Bogt- und das Osterland. Ihr tieses Tal ist durchweg breit und fruchtbar. In ihrem Oberlaufe eilt sie an dem Badeorte Elster und der Fabrikstadt Plauen vorüber, im Mittellaufe an Greiz und Gera. Im Unterlaufe, von Zeitz an, bewässert sie eine äußerst fruchtbare Ebene, die Aue. Getreidefelder

6. Grundzüge - S. uncounted

1917 - Breslau : Hirt
Vorbemerkung. Die 26. Bearbeitung der Ausgabe A der E. von Seydlitz'schen Geographie weist im ersten Teile eine größere Änderung auf: alles Methodische ist ausgeschieden. Als Einführung in die hauptsächlichsten Grundbegriffe der Erdkunde ist die sehr beifällig aufgenommene Form einer „Reise um die Erde" aus der Vorstufe zu den Heftausgaben des Seydlitz in gekürzter Darstellung gewählt. Die Globus- lehre ist ungetrennt dem ersten Teile einverleibt. Die Auswahl des wegen seiner Schwierigkeit auf mehrere Klassen zu verteilenden Stoffes wird sich unschwer ermög- lichen lassen. Für Wiederholungen dürfte die neue Form nur von Vorteil sein. Von § 71 an ist der Umfang des Textes derselbe geblieben, aber eine andere Einteilung Europas angenommen. Die bisherige Paragraphierung mußte aus diesem Grunde, sowie um sachliche Änderungen vornehmen zu können, aufgegeben werden. Vielfachen Wünschen entsprechend ist die Zahl der Paragraphen bedeutend vermindert. Der Inhalt hat, abgesehen von den notwendigen Berichtigungen und einer sorg- fältigen stilistischen Durchsicht nach drei Gesichtspunkten, eine gründliche Durch- arbeitung erfahren. Einmal ist der Namenstoff weiter beschränkt. Sachliche Be- denken dürften hiergegen kaum geltend gemacht werden, obwohl vielleicht hier und da lokale Wünsche dadurch sich der Erfüllung entziehen. Wo aus irgendwelchen Gründen mehr Namen für erforderlich erachtet werden, erlaubt der Raum die Hinzufügung durch die Schüler. Eine völlige Übereinstimmung der Ansichten über die Notwendigkeit oder Entbehrlichkeit eines Namens wird sich ja niemals erzielen lassen. Sodann ist die reine Kartenbeschreibung bedeutend herabgemindert, um die jugendlichen Benutzer zu ständigem Gebrauche des Atlas zu nötigen und dem anschanungslosen mechanischen Auswendiglernen entgegenzuarbeiten. Wo die Aus- spräche eines Namens Schwierigkeiten machen konnte, wo der im Erfassen von Zu- sammenhängen noch ungeübte Blick eines Schülers der Stufe, für die das Buch bestimmt ist, nicht ausreichen konnte, ist die alte Art natürlich beibehalten worden. Endlich sind — soweit der Raum es gestattete — das schildernde und das begrün- dende Moment kräftiger herausgearbeitet, beides Dinge, deren außerordent- liche Bedeutsamkeit für die Erdkunde als Wissensgebiet und als Bildungsmittel gar nicht genug beherzigt werden können. Die früher in Übereinstimmung mit der Ausgabe B des Seydlitz gewählten Sym- bole der Einwohnerzahlen sind beseitigt. Es bedarf aber wohl kaum der Erinnerung, daß die Zahlen nur zum geringsten Teile als Lernstoff zu betrachten sind. Zumeist sollen sie nur eine allgemeine Auffassung der Größenverhältnisse der Sied- lungen und ihre Vergleichung untereinander ermöglichen. Alle Zahlen sind grundsätzlich abgerundet. Ein Schulbuch, das ja kein statistisches Werk sein kann, dürfte hierdurch noch am ehesten dem auf diesem Gebiete besonders starken Fließen aller Dinge gerecht werden. Eines Wortes der Begründung bedarf die am meisten ins Auge fallende äußere Änderung des Buches. Es erhob sich die Frage: Testbilder oder Bilder- anhang? Ohne weiteres war klar, daß, wie auch in den Heftausgaben, die An- schauungsbilder der „Reise um die Erde", die Grund- und Einzelbegriffe zu veranschau- lichen bestimmt sind, in den Tert eingereiht werden mußten. Da auf diese Weise dem früher eine geschlossene Übersicht wichtiger Landschafts- und Volkstypen bietenden Bilder- anhang ein wesentlicher Teil seines Inhalts entzogen wurde, ein lückenhafter Anhang aber seine Daseinsberechtigung und seinen Zweck verfehlt haben würde, so blieb als einzig richtiger Ausweg — trotz der Bedenken, die dem Verfahren stets entgegenstehen — nur die Einreihung sämtlicher Bilder in den Test übrig. Bei der Auswahl der Bilder, deren Zahl noch eine Vermehrung erfahren hat, ist die Anthropogeographie stärker als bisher berücksichtigt. Hannover, im Herbst 1914. Richard Tronnier.

7. Grundzüge - S. 19

1917 - Breslau : Hirt
10. Staatliche Einrichtungen. 19 An Matrikularbeitrag zahlte Bremen 1910/11: 934000 Mark und steht hiermit an 16. Stelle unter den 26 deutschen Einzelstaaten. Die Zahl der Reichstagswähler betrug 1912: 74449. Die Verfassung des bremischen Staats (vom 21. Februar 1854, in neuer Redaktion vom 17. November 1875 und vom 1. Januar 1894) ist republi- kanisch. gur Ausübung der Staatsgewalt bestehen der Senat und die Bürgerschaft: jedoch hat der Senat die Leitung und Oberaufsicht in allen Staatsangelegenheiten, sowie die vollziehende Gewalt. Der Senat besteht aus 16 unter wesentlicher Mitwirkung des Senats von der Bürgerschaft auf Lebenszeit erwählten Mitgliedern (Senatoren), wovon wenigstens 10 Rechtsgelehrte und 3 Kaufleute sein müssen. Zwei Mitglieder des Senats sind Bürgermeister, die auf vier Jahre gewählt werden,- alle zwei Jahre tritt einer von ihnen aus, der eine der Bürgermeister ist für die Dauer des Jahres der Präsident des Senats. Der Titel des Senats ist: Hoher Senat. Die Bürgerschaft besteht aus 150 Vertretern der Staatsbürger, darunter vom Ge- lehrtenstande der Stadt Bremen 14, vom Kaufmannskonvent 40, vom (Bewerbekonvent20, von den übrigen in der Stadt Bremen wohnenden Staatsbürgern 52, von der Stadt Vegesack 4, von der Stadt Bremerhaven 8, aus dem Landgebiet 12. Die Vertreter werden auf 6 Jahre gewählt,' alle 3 Jahre scheidet die eine Hälfte aus, die Aus- tretenden sind aber sofort wieder wählbar; wählbar und wahlfähig sind alle 25jährigen bremischen Staatsbürger (d. h. solche Angehörige des Staates, die den bremischen Staatsbürgereid geleistet haben). Die Gesamtzahl dieser ist zurzeit etwa 22450. Die öffentlichen Versammlungen der Bürgerschaft finden im Konventsaale der Börse in der Regel Mittwochs von 6 Uhr nachmittags an statt. Die Ausübung der gemeinschaftlichen Rechte geschieht von Senat und Bürgerschaft entweder unmittelbar durch übereinstimmende Beschlüsse oder mittelbar durch Ausschüsse, die aus Mitgliedern des Senats und der Bürger- schaft für die einzelnen Verwaltungszweige gebildet sind, die sog. Deputa- tionen. Solche ständige Deputationen bestehen für die Verwaltung der Finanzen, der Steuern, des Bauwesens, der Häfen und Eisenbahnen, der (Erleuchtungs- und Wasserwerke, der Schulen usw. Neben den staatlichen Regierungsgeschäften versieht der Senat für die Stadt Bremen die Befugnisse eines Magistrats, wie die Bürgerschaft bald in ihrer Gesamtheit, bald unter Ausschluß der Vertreter der nicht-stadtbremischen Gemeinden die Geschäfte einer Stadtverordnetenversammlung neben denen einer Landesvertretung erledigt. Es gibt deshalb auch keine eigene Stadt- Kasse und keine städtischen Beamten; die Beamten der Stadt Bremen sind Staatsbeamte. Für die Verwaltung der kommunalen Interessen des Land- gebiets bestehen ein Kreistag (28 Vertreter) und ein Kreisausschuß (7), an deren Spitze ein Senator (der „Landherr") steht. Die Hafenstädte Vegesack und Bremerhaven verwalten nach besonderen städtischen Verfassungen ihre Angelegenheiten selbständig. Die Brutto-Einnahmen des Staats betrugen 1911 fast 50 Mill. Mark, die Brutto-Ausgaben 60 Mill. Mark: die Staatsschuld beträgt (1911) rund 300 Mill. Mark. Die hauptsächlichsten Steuern sind: die Grund- und Gebäudesteuer, die Einkommensteuer, die Erbschafts- und Veräußerungs- abgäbe, einige gewerbliche Steuern, die Schiffahrtsabgabe. Das Staatswappen Bremens ist im roten Feld ein silberner, schräg- rechtshin liegender Schlüssel mit aufwärts gekehrter und links gerichteter Schließplatte. Die Landesfarben sind Rot und Weiß; die Bremer Flagge ist rot-weiß, achtmal horizontal gestreift hinter zwei Reihen ebenso geschachter Vierecke. 2*

8. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 164

1911 - Breslau : Hirt
164 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbes. der Preuisch-deutschen Geschichte. und Versammlungsrecht. Die Ausfhrung dieser Artikel der Ver-fassnng ist durch besondere Gesetze und Verordnungen geregelt, zum Teil nach Errichtung des Reiches gendert worden. Vom Könige. Das Staatsoberhaupt ist der König, die Krone ist erblich im Mannesstamme des Kniglichen Hauses der Hohenzollern nach dem Rechte der Erstgeburt. Der König legt beim Antritt der Re-gierung in Gegenwart der beiden Kammern den Eid auf die Verfassung ab. Die Person des Knigs ist unverletzlich. Dem Könige allein steht die vollziehende Gewalt zu, er ernennt und entlt die Minister, besetzt alle Stellen in dem Heere und den brigen Zweigen des Staats-dienstes. Er beruft die Kammern, vertagt sie und schliet ihre Sitzungen. Alle Regierungsakte des Knigs bedrfen zu ihrer Gltig-feit der Gegenzeichnung eines Ministers, der dadurch die Verautwort-lichkeit bernimmt. Vom Landtage. Die verfassungsmige Vertretung der Staats-brger ist der Landtag. Er ist aus zwei Kammern zusammengesetzt: seit dem Jahre 1855 wird die Erste Kammer das Herrenhaus, die Zweite Kammer das Haus der Abgeordneten genannt. Die gesetz-gebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König und durch die zwei Kammern ausgebt. Die bereinstimmung des Knigs und beider Kammern ist zu jedem Gesetze erforderlich. Zur Auferlegung von Steuern, zur Bestreitung von Ausgaben, die nicht bereits durch Gesetz festgestellt sind, bedarf es der Zustimmung der Landesvertretung. Sie ist berechtigt, Gesetze vorzuschlagen, Petitionen anzunehmen, die Verwaltung, insbesondere die Finanzverwaltung zu berwachen. Das Herrenhaus besteht aus den volljhrigen Prinzen des Kgl. Hauses, erblichen Mitgliedern und Mitgliedern auf Lebenszeit, die vom Könige unmittelbar berufen oder von ihren Standesgenossen ge-whlt und vorgeschlagen (prsentiert), vom Könige aber berufen werden. Ein Prsentationsrecht steht zu den Grafen einer Provinz, dem alten und befestigten Grundbesitz, den Landesuniversitten, den technischen Hochschulen, den Magistraten mehrerer grerer Städte. Das Haus der Abgeordneten besteht aus den 443 (frher 433) vom Volke gewhlten Vertretern. Die Wahl der Abgeordneten geschieht ffentlich, in drei Klassen und mittelbar (indirekt). Die Whler, genannt Urwhler, whlen nur die Wahlmnner, diese die Abgeordneten. Urwhler ist jeder selbstndige Preuße, der das fnfundzwanzigste Lebens-jhr vollendet hat, die brgerlichen Ehrenrechte geniet und nicht aus ffentlichen Mitteln untersttzt wird; zum Abgeordneten ist jeder Preuße whlbar, der das dreiigste Lebensjahr vollendet hat. (Aktives und passives Wahlrecht.) Die Abgeordneten werden fr die Dauer einer Legislaturperiode von fnf Jahren gewhlt. Sie erhalten Reisekosten und während der Dauer der Sitzungen Diten (Tagegelder).

9. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 214

1911 - Breslau : Hirt
214 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbes. der Preuisch-dentschen Geschichte. 130. Die Gesetze zur Frsorge sr das Wohl der arbeitenden Klassen. Die gegenwrtige Ordnung des wirtschaftlichen Lebens schliet die Gefahr in sich, da der wirtschaftlich Strkere die Notlage des Wirt-schaftlich Schwcheren zu seinem Vorteil ausbeutet. Die schweren sozialen Schden, die hieraus entspringen, soll die sozialpolitische Gesetz-gebung mildern. Sie wurde dem Reichstage durch die Allerhchste Botschaft vom 17. November 1881 angekndigt. Der Kaiser bezeichnete darin es als seine Pflicht, die Heilung der sozialen Schden ans dem Wege der posi-tiven Frderung des Wohles der Arbeiter zu suchen und dem Vaterlande neue und dauernde Brgschaften seines inneren Friedens und den Hilss-bedrftigen grere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie Anspruch haben, zu hinterlassen". Die sozialpolitische Gesetzgebung verfolgt das Ziel, das Wohl der Arbeiter zu frdern. Sie umfate schon unter Wilhelm I. 1. das Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter (1883); 2. das Unfallversicherungsgesetz (1884); 3. das Gesetz betreffend die Jnvaliditts- und Altersver-sichernng der Arbeiter (1889). 1. Nach dem Krankenkassengesetz besteht fr alle in der Industrie, dem Handel und dem Handwerk beschftigten Arbeiter (sowie fr die Beamten, welche ein Einkommen unter 2000 Mark haben) der gesetzliche Zwang zur Krankenversicherung. Dieselbe erfolgt bei einer Orts-, Be-triebs-, Bau-, Junnngs-, Knappschafts- oder Hilfskrankenkasse. (Zwei Drittel der Mitgliederbeitrge werden von den Arbeitnehmern, ettt Drittel von den Arbeitgebern aufgebracht. Die Versicherung gewhrt im Krank-heitssalle freie rztliche Behandlung und Arznei sowie im Falle der Er-werbsnnfhigkeit ein Krankengeld im Betrage des halben Tagelohns.) 2. Zur Unfallversicherung sind alle Unternehmer von Fabriken, Steinbrchen, Bauten, Seeschiffahrt, Gewerbetreibende, die Dampfkessel anwenden oder Transportgeschfte betreiben, alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die Post-, Telegraphen-, Eisenbahnverwaltung, die Betriebe der Marine- und Heeresverwaltung verpflichtet. Alle in diesen Betrieben beschftigten Arbeiter und Beamte mit einem Gehalte bis 3coo Mark sowie ihre Hinterbliebenen haben danach Anspruch auf Er-fatz des Schadens, der durch Krperverletzung oder Ttung infolge von Unfllen beim Betriebe entsteht. (Der Geschdigte ist zunchst auf die Krankenkasse angewiesen, spter trgt die Unfallversicherung die Kosten und gewhrt bei dauernder Erwerbsunfhigkeit eine Rente oder freie ^er-pfleanna in einer Anstalt, im Falle der Ttung ein Sterbegeld von mindestens 50 Mark und fr die Hinterbliebenen eine Rente.) Die Kosten tragen die Unternehmer, die zu diesem Zwecke in Berufsgenossenschaften vereinigt werden.

10. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 215

1911 - Breslau : Hirt
Innere Angelegenheiten des Preuischen Staates. 215 3. Durch die Jnvaliditts- und Altersversicherung wird den Arbeitern beim Eintritt in das siebzigste Lebensjahr oder, sosern sie dauernd erwerbsunfhig geworden sind, eine jhrliche Rente zugesichert. Die hierzu erforderlichen Betrge, deren Hhe nach fnf Lohnklassen abgestuft ist, werden vom Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen durch Einkleben von Wochenmarken, auerdem durch einen Reichszuschu aufgebracht. Die Auszahlung der Rente erfolgt durch die Post; der Hchstbetrag ist 450 Mark. Kein andrer Staat hat so viel fr die Arbeiter getan. Die Reichsversicherungsordnung von 1911 hat die sozialen Ver-sichernngen vereinheitlicht und erleichtert. Die Krankenkassenversicheruugs-pslicht ist auf mindestens weitere fnf Millionen Arbeiter: Landarbeiter, Heimarbeiter und husliches Dienstpersonal (Dienstboten) aus-gedehnt, die Bezge sind erhht worden*). Nunmehr erhlt auch jede invalide Witwe ein Witwengeld und eine Waisenrente shinterbliebenenversichernng; die Rente richtet sich nach der Zahl der Beitragswochen). Dazu kommt eine Heilfrsorge, welche sr kranke Arbeiter und Arbeiterinnen die Benutzung von Heilsttten, Bdern u. dgl. vorsieht. Schon das Arbeiterschutzgesetz von 1891 forderte Vorkehrungen zur Sicherung des Lebens, der Gesundheit und Sittlichkeit der Arbeiter. Die Arbeit an Sonn- und Festtagen ist verboten oder gekrzt, auch Frauen- und Kinderarbeit zeitlich beschrnkt worden. Die Aufsicht der die Durchfhrung dieser Bestimmungen ist den Fabrik- und Ge-Werbeinspektoren bertragen. Die Frsorgeerziehung" dient auch der Erziehung Minderjhriger. Die Organe der Selbstverwaltung, kirch-liche Genossenschaften und privater Wohlttigkeitssinn bemhen sich, der sozialen Not zu steuern. Innere Angelegenheiten des Preuischen Staates. 131. Reform der Landesverwaltung. In den ersten Jahrzehnten nach Grndung des Reiches wurde die innere Landesverwaltung Preuens einer Reform unterworfen. Hatte bisher ihr Schwerpunkt fast ausschlielich in den Hnden der Staatsbehrden gelegen, ins-besondere der Oberprsidien, Regierungen und Landrte, und hatten die Provinzial- und Kreisstnde im wesentlichen nur eine beratende, keine bestimmende Ttigkeit ausgebt, so trat jetzt an Stelle der Zentralisation die Dezentralisation, an Stelle der Verwaltung durch die Organe des Staates die Selbstverwaltung der Gemeinden; es ging ein Teil der *) Die Verwaltung der Krankenkassen liegt in den Hnden eines Vorstandes, der von den Ausschssen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gewhlt wird; der Vorsitzende mu in beiden Gruppen die Stimmenmehrheit erhalten haben, sonst wird er vom Ver-sicherungsamte bestellt.
   bis 10 von 26 weiter»  »»
26 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 26 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 0
3 1
4 1
5 3
6 0
7 0
8 1
9 0
10 0
11 0
12 0
13 4
14 0
15 1
16 2
17 0
18 0
19 2
20 1
21 0
22 0
23 0
24 0
25 2
26 9
27 0
28 1
29 0
30 0
31 0
32 1
33 1
34 1
35 0
36 5
37 1
38 3
39 13
40 0
41 0
42 0
43 0
44 0
45 4
46 1
47 0
48 0
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 8
1 8
2 0
3 39
4 13
5 2
6 7
7 1
8 2
9 11
10 21
11 6
12 8
13 14
14 1
15 3
16 19
17 29
18 5
19 16
20 4
21 10
22 0
23 15
24 9
25 8
26 4
27 12
28 15
29 2
30 0
31 0
32 10
33 5
34 3
35 7
36 7
37 12
38 9
39 13
40 6
41 16
42 6
43 17
44 9
45 73
46 16
47 1
48 13
49 13
50 7
51 3
52 4
53 4
54 41
55 0
56 6
57 13
58 6
59 15
60 6
61 14
62 17
63 1
64 1
65 6
66 20
67 0
68 16
69 10
70 31
71 9
72 20
73 23
74 3
75 7
76 27
77 15
78 1
79 5
80 4
81 2
82 11
83 8
84 7
85 2
86 5
87 15
88 2
89 1
90 5
91 15
92 40
93 2
94 26
95 4
96 3
97 1
98 5
99 2

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 0
1 2
2 0
3 3
4 2
5 15
6 0
7 12
8 0
9 1
10 1
11 1
12 3
13 4
14 0
15 0
16 1
17 2
18 5
19 3
20 0
21 1
22 0
23 0
24 2
25 5
26 2
27 0
28 0
29 3
30 4
31 0
32 0
33 3
34 0
35 3
36 0
37 0
38 2
39 19
40 2
41 0
42 0
43 4
44 8
45 0
46 0
47 6
48 0
49 0
50 3
51 3
52 11
53 0
54 13
55 3
56 0
57 3
58 0
59 0
60 4
61 2
62 5
63 0
64 0
65 1
66 1
67 0
68 0
69 0
70 3
71 2
72 2
73 1
74 1
75 0
76 0
77 0
78 2
79 0
80 5
81 4
82 1
83 0
84 0
85 0
86 0
87 0
88 2
89 3
90 1
91 5
92 1
93 5
94 1
95 1
96 2
97 2
98 3
99 35
100 1
101 0
102 2
103 1
104 0
105 1
106 0
107 2
108 0
109 1
110 2
111 2
112 0
113 1
114 6
115 0
116 0
117 0
118 0
119 3
120 0
121 2
122 2
123 1
124 6
125 0
126 2
127 5
128 2
129 2
130 18
131 2
132 2
133 4
134 0
135 0
136 3
137 3
138 0
139 0
140 3
141 0
142 8
143 3
144 2
145 23
146 0
147 0
148 3
149 0
150 1
151 2
152 4
153 0
154 2
155 5
156 3
157 5
158 2
159 0
160 0
161 1
162 0
163 0
164 0
165 3
166 1
167 0
168 0
169 0
170 1
171 1
172 2
173 2
174 2
175 0
176 1
177 2
178 0
179 3
180 0
181 1
182 1
183 7
184 0
185 0
186 0
187 1
188 8
189 0
190 0
191 0
192 3
193 0
194 2
195 0
196 1
197 0
198 1
199 3