Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 84

1911 - Breslau : Hirt
84 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbes. der Preuisch-deutschen Geschichte. unzweifelhaft eingewilligt haben, wenn ihn nicht Friedrich Ii. zu einem energischen Einspruch bestimmt htte. Joseph Ii. nahm an, da Preußen ihn ohne fremde Hilfe nicht angreifen werde. Darin aber tuschte er sich. Friedrich erklrte ihm sogleich in einem Briefe, es handle sich darum, ob ein Kaiser der die Lehen des Reiches nach Belieben ver-fgen knne. Bejahe man die Frage, so wrden dadurch die Lehen zu Gtern, verliehen auf Lebenszeit. Das widerspreche aber den Gesetzen und Gewohnheiten des Rmischen Reiches. Als Glied dieses Reiches fhle er sich unmittelbar verpflichtet, die Immunitt und die Rechte des Germanischen Krpers aufrechtzuhalten. Auf diese Erklrung folgte der Krieg, der im wesentlichen in Bhmen gefhrt wurde. Joseph er-lebte, da sein Feldherr, der hochbetagte Laudon, Friedrichs Einmarsch in seine Erblande nicht verhindern konnte. Zu einer Waffenentscheidung kam es nicht (Kartoffelkrieg). Im Frieden zu Teschen (in sterreichisch Schlesien) mute Joseph Ii. seine Ansprche aufgeben. Nur das Inn-viertel blieb ihm. Der Frstenbund. Bayern zu gewinnen gab Joseph trotz dieses Fehlschlages nicht auf. Er verfolgte vielmehr den Plan, ganz Bayern durch Tausch zu erwerben und den Kurfrsten durch die sterreichischen Niederlande zu entschdigen. Aber auch diesem Versuch trat Friedrich auf Wunsch Herzog Karls entgegen, indem er zunchst mit Hannover und Sachsen den Frstenbund zur Aufrechterhaltung der Reichs-Verfassung schlo. Dies war der letzte Erfolg feiner Politik. Auf seiner Kraft ruhend, war Friedrich der Polarstern, um den sich Deutsch-laud, ja Europa drehte" (Goethe). Am 17. August 1786 starb Friedrich zu Sanssouci. Ihm folgte sein Neffe Friedrich Wilhelm Ii.

2. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 140

1911 - Breslau : Hirt
140 Aus der Geschichte des Mittelalters. Mainz, Trier und Cölu, der König von Böhmen, der Pfalzgraf am Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg. Der Kurfürst von Mainz hat innerhalb eines Vierteljahres die Wähler nach Frankfurt zu berufen, Stimmenmehrheit soll entscheiden, die Krönung in Aachen erfolgen. Den Kurfürsten wurde die Unteilbarkeit ihrer Länder zugesagt. M. G Stemkopf, L eip zig:. 13. Die Hausmacht Karls Iv. Die Länder der vier weltlichen sollten sich nach dem Rechte der Erstgeburt vererben. Mit ihnen sind die vier Erzämter verbunden. Durch die „Goldene Bulle" wurde ihre bevorzugte Stellung reichsgesetzlich bestätigt. Sie hatten das Bergwerks-, Münz- und Zollregal und erhielten das privilegium de non evocando und de non appellando, d. H. fast völlig unbeschränkte Gerichtsbarkeit. Sein Erbland Böhmen hob Karl in jeder Weise. Er diente der deutschen Kolonisation dadurch, daß er deutsche Ansiedler ins Land

3. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 131

1911 - Breslau : Hirt
Deutsche Geschichte im Mittelalter. 131 Stelle des Kaisers, sondern als Hoheitsrechte kraft eigenen Rechtes ausübten. Zugleich verzichtete das Reich in den fürstlichen Landen auf einige Hoheitsrechte, die es sich bisher vorbehalten hatte, z. B. das Befestigungsrecht. Es blieb danach dem Könige nur noch eine beschränkte Zahl von Hoheitsrechten übrig. — Alles aber, was dem einzelnen Fürsten überhaupt an Rechten zusteht, sowie sein Allodial- und sein Lehnsbesitz schmolz jetzt zu dem Begriffe des Territoriums zusammen. Die Hoheitsrechte des Landesherrn sind nach zwei Seiten hin beschränkt, erstens nach oben, denn obwohl sich der Reichsverband gelockert hat, so besteht er doch weiter und mit ihm ein Reichsrecht; zweitens nach unten durch die auf eigenem — d. h. nicht von dem Fürsten verliehenen — Rechte beruhende Stellung der Land stände: der Vertreter der Geistlichkeit, des im Lande angesessenen Adels und der Städte. Das wichtigste darunter ist das Recht der Geldbewilligung. Der Fürst hat regelmäßige Einkünfte aus Domänen, Zöllen, Gerichtsgefällen u. a. und ist in seinem Haushalte auf diese Einnahmen angewiesen, er hat aber nicht das Besteuerungsrecht. Bei einem Geldbedürfnis, das er aus diesen regelmäßigen Mitteln nicht befriedigen kann, muß er sich mit einer Bede (Bitte um eine Geldbewilligung) an die Stände wenden, die Geld regelmäßig nur gegen das Zugeständnis neuer Rechte bewilligen. § 71. Die Städte. Städte im eigentlichen Sinne kannte das frühere Mittelalter nicht. Sie erscheinen im 11. Jahrhundert, im 12. mehrt sich ihre Zahl, im 13. erfolgen zahlreiche Gründungen. Mehr als dreihundert sind damals in Norddeutschland allein angelegt worden. Noch in demselben Zeitraume bilden sich die charakteristischen Merkmale der Städte aus. Eine Stadt muß einen Markt und eine Befestigung haben („Bürger und Bauer scheidet nur die Mauer"), sie ist ein gesonderter Gerichtsbezirk, genießt größere Unabhängigkeit in der Ordnung ihrer Gemeindeangelegenheiten als die Landgemeinde, wird von einem eigenen Stadtrat verwaltet und von dem Landesherrn bevorzugt, da sie nur wenig Abgaben zu zahlen hat und nur in beschränktem Umfange zum Kriegsdienst verpflichtet ist. Allgemeine Gründe für die Entstehung der Städte. Der Germane brachte von vornherein dem Leben in der Stadt keine Vorliebe entgegen. Die römischen Städte in der Rhein- und Donaugegend waren vielmehr noch während der Völkerwanderung verfallen. Zwar blieben Reste ihrer mächtigen Mauern unzerstört, aber die Ansiedler, die sich dahinter niederließen, führten das Leben von Dorfbewohnern. Für sie genügten die Märkte, die an einem Hauptplatze des Gaues abgehalten wurden. Es darf als ein Zeichen des wachsenden Wohlstandes betrachtet werden, daß sich die Zahl der Marktplätze und -tage allmählich mehrte. Das Recht, einen Markt abhalten zu lassen^ 9*

4. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 224

1911 - Breslau : Hirt
224 Aus der Geschichte der Neuzeit. Unter den territorialen Änderungen innerhalb des Reiches waren die wichtigsten: 1. Brandenburg erhielt Hinterpommern und wurde für den Verlust von Vorpommern durch die Stifter Magdeburg, Halberstadt, Minden und Kammin entschädigt. 2. Bayern behielt die Oberpfalz und die Kurwürde. 3. Die Rheinpfalz mit einer neugeschaffenen achten Kurwürde erhielt der Sohn (des inzwischen verstorbenen) Friedrichs V. Kirchliche Fragen. Der Augsburger Religionsfriede wurde bestätigt und auch auf die Reformierten ausgedehnt. Das Restitutionsedikt wurde aufgehoben, das Jahr 1624 als Normaljahr angesehen, d. h. der katholische und der evangelische Besitz wurde so wiederhergestellt, wie er in diesem Jahre gewesen war. Von dieser Bestimmung nahm der Kaiser seine Erblande aus. Die kirchliche Trennung bestand weiter, der Protestantismus wurde anerkannt, wenn auch die Schranken, die seiner Ausbreitung 1555 gezogen waren, erhalten blieben. Innere Reich sau ge legen heilen. Wofern nicht besondere Regelungen im Frieden vorgenommen sind, tritt eine Wiederherstellung des Zustandes von 1618 ein, und eine allgemeine Amnestie wird erlassen. Hiervon nimmt der Kaiser seine Erblande aus. Die volle Landeshoheit (= Souveränität, wozu die Besteuerung, Rechtspflege, Polizei, das Militär-, Unterrichts- und Münzwesen gehörten) der Landesfürsten wurde anerkannt, das jus pacis et armorum, das Recht, zu ihrer Sicherheit Bündnisse untereinander und mit auswärtigen Mächten zu schließen, ausgenommen gegen Kaiser und Reich, den Landfrieden und den Westfälischen Frieden, wurde ihnen zugestanden. Der Kaiser blieb Oberlehnsherr, hatte das Recht der Standeserhöhung, der Privilegierung von Universitäten, der Erteilung des Dichterlorbeers und ähnlicher unbedeutender Vorrechte. Aus dem Reich bezog er ein Einkommen von 13000 Gulden. Über Reichsangelegenheiten (Krieg und Frieden, Reichsgesetze, Steuern und Bündnisse) sollte er mit dem Reichstage (den Abgesandten von 314 Reichsständen) beschließen. Der Reichsverband war also förmlich ausgelöst, das Reich als solches war unter den vertragschließenden Mächten nicht einmal genannt. Der alte Kampf zwischen kaiserlicher Majestät und ständischer Libertät war also zugunsten der Fürsten entschieden worden, und zwar ans Kosten des Reichsganzen. Das Reich verlor etwa 100000 qkm und erhielt eine gänzlich zerbröckelte, wehrlose Westgrenze. Die Notwendigkeit einer neuen Verfassung wurde anerkannt und deren Beratung in Aussicht genommen. Für die kaiserlichen Erblande wurden wesentliche, durch Friedensbeschlüsse allgemein festgestellte Bestimmungen aufgehoben, sie gehörten also nicht mehr
   bis 4 von 4
4 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 4 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 0
3 0
4 1
5 0
6 0
7 0
8 0
9 0
10 0
11 0
12 0
13 0
14 0
15 0
16 0
17 0
18 0
19 0
20 0
21 0
22 0
23 0
24 0
25 2
26 3
27 0
28 0
29 0
30 0
31 0
32 0
33 0
34 0
35 0
36 0
37 0
38 0
39 0
40 0
41 0
42 0
43 0
44 0
45 0
46 1
47 1
48 0
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 0
3 1
4 1
5 0
6 0
7 10
8 1
9 16
10 0
11 0
12 0
13 3
14 0
15 0
16 4
17 3
18 2
19 1
20 2
21 0
22 0
23 3
24 0
25 0
26 0
27 0
28 0
29 0
30 0
31 0
32 1
33 0
34 1
35 1
36 1
37 9
38 3
39 0
40 0
41 13
42 0
43 10
44 2
45 1
46 0
47 0
48 0
49 0
50 0
51 0
52 1
53 0
54 0
55 0
56 10
57 0
58 3
59 1
60 3
61 1
62 0
63 0
64 0
65 2
66 0
67 0
68 8
69 1
70 0
71 2
72 4
73 2
74 1
75 2
76 1
77 0
78 2
79 0
80 1
81 0
82 0
83 8
84 0
85 2
86 5
87 0
88 0
89 0
90 2
91 0
92 6
93 0
94 0
95 0
96 3
97 0
98 0
99 0

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 0
3 2
4 2
5 5
6 0
7 10
8 0
9 1
10 1
11 1
12 0
13 0
14 0
15 0
16 1
17 0
18 4
19 3
20 0
21 0
22 0
23 0
24 0
25 0
26 0
27 0
28 0
29 0
30 2
31 0
32 0
33 2
34 0
35 3
36 0
37 0
38 0
39 11
40 2
41 0
42 0
43 0
44 8
45 0
46 0
47 0
48 0
49 0
50 0
51 0
52 9
53 0
54 13
55 3
56 0
57 3
58 0
59 0
60 1
61 1
62 2
63 0
64 0
65 0
66 0
67 0
68 0
69 0
70 0
71 2
72 0
73 1
74 1
75 0
76 0
77 0
78 1
79 0
80 4
81 0
82 0
83 0
84 0
85 0
86 0
87 0
88 2
89 0
90 1
91 5
92 0
93 0
94 0
95 0
96 0
97 0
98 2
99 13
100 0
101 0
102 0
103 1
104 0
105 1
106 0
107 0
108 0
109 1
110 0
111 0
112 0
113 1
114 0
115 0
116 0
117 0
118 0
119 1
120 0
121 0
122 1
123 0
124 0
125 0
126 2
127 5
128 2
129 1
130 2
131 0
132 2
133 1
134 0
135 0
136 3
137 0
138 0
139 0
140 0
141 0
142 2
143 0
144 1
145 17
146 0
147 0
148 3
149 0
150 1
151 0
152 0
153 0
154 1
155 1
156 2
157 5
158 2
159 0
160 0
161 0
162 0
163 0
164 0
165 1
166 0
167 0
168 0
169 0
170 1
171 0
172 1
173 1
174 0
175 0
176 1
177 0
178 0
179 0
180 0
181 1
182 0
183 2
184 0
185 0
186 0
187 1
188 4
189 0
190 0
191 0
192 3
193 0
194 1
195 0
196 0
197 0
198 1
199 0