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11. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 97

1914 - München : Oldenbourg
— 0)7 — damit sie das Feld baueten, in Summa nichts ist in der ganzen pfarr als Jammer und Not, indem sie nicht die groben Gleiekuchen zu essen haben, auch viele wegen Hungerleiben in Ohnmacht fallen. 163^ zogen die in Bamberg liegenden Schottländer im Amt Raueneck den Leuten sogar die Kleider vorn Leibe. Ebern und das ganze Amt Raueneck waren schon \632 von Bamberg her durch den Feind mit täglichen Einfällen, Rauben, Morden, plündern, Sengen und Brennen vielfältig heimgesucht worden. Getreide und Vieh waren vollständig hinweggenommen. vom v bis 5. April *634 wurde Ebern fünfmal geplündert. 3n den folgenden fahren nahmen Einquartierungen, Brandschatzungen und Raub und Mord kein Ende, viele Ortschaften lagen wüst. )n pfarr-weisach war *63^ infolge der Ausplünderungen nicht das geringste Stücklein Vieh noch einiges Getreide zur Aussaat aufzufinden. Burgpreppach und llschersdorf waren am 29. November *632 nach der Plünderung niedergebrannt worden. Der Feind führte 300 Stück Vieh hinweg. 3n Leuzendorf war *635 Krieg, Teuerung und pest. )n Gemeinfeld sind auch die Kaiserlichen zweimal eingefallen, haben den ganzen Sommerbau Tag und Nacht dreschen lassen und mitfortgeführt. Die Bauern sind in den meisten Dörfern von Haus und Hos gezogen und haben die Felder öd liegen gelassen. Die Einwohner von Neußig hielten sich sieben Wochen im Bramberger Wald auf und konnten sich des Hungers nicht erwehren." — (Senug der grausen Kunde! Nur bte Ortsnamen ändern sich, das Bild bleibt das gleiche traurige überall: Greuel, Verwüstung, Verödung, Hunger, Seuchen und Tod.---------------- 13. Schwedennol in Würz bürg. Die Stadt Würzburg seufzte unter dem Drucke besselben traurigen Schicksals wie das platte Land. Allen Stiften, Klöstern und Spitälern würden Silbergerät und anbere wertvolle Gegenstänbe, Bibliotheken und wein- und Getreibevorräte weggenommen, was der Solbat nicht pliinberte, stahl der pöbel. vergrabenes Gelb würde von den Schweden balb entbeckt. Die Armenhäuser würden ausgeraubt, so daß den Pfrünb-nern nicht einmal Brot und wein mehr gereicht werben konnte. Das Iuliusspital mußte neben den erkrankten schwebischen Soldaten noch ein ganzes Regiment gesunber Fußtruppen verpflegen. Doch schonte Gustav Aböls die Güter dieser milben Stiftung wegen der im Stiftungsbriefe des Fürstbischofs Julius enthaltenen schweren Drohworte gegen die Verderber seiner frommen Anstalt. J>n die Hauptstabt brängten sich die vornehmen Offiziere um sich zu bereichern und sie auszusaugen. Der Offizier wie der gemeine Solbat forberte mit Ungestüm gutes Essen und Trinken im Überfluß und reich* liches Futter für seine pferbe und plünberte babei, was er im Hause Eichelsbacher, Bilder aus Frankens Vergangenheit. ^

12. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 24

1914 - München : Oldenbourg
— 24 — -mit Weib und Rind in das fränkische Reich abführen, von denen ein Teil in unserm Lande an und um den Main sich niederlassen und ansiedeln durfte. Die neuen Ankömmlinge rodeten Wälder, reuteten und ackerten das Erdreich und machten Baufelder daraus, ein jeder, soviel er mit seinem Gesinde und seinem Vieh bauen konnte. Daneben richtete man ihnen Häuser und Wohnungen zu, schlug aber auf die Güter etliche Zinsen und Gülten, die dem König jährlich geleistet werden mußten. Ferner sonderten und eigneten die Sachsen dem Könige einen Teil der Flur, nämlich ein jedes Dorf zwei Huben; diese bauten und besamten sie aus der Gemeinde und ließen die Ernte dem Könige verabfolgen. Dazu bauten sie aus jede Hube ein Haus und setzten einen Mann darauf, der ganz dem Könige mit Zinsen, Fronen und anderen Abgaben untertänig sein sollte um auch von ihm beschirmt zu werden. Damit nun diese neuen Untertanen im Lhristentume wohl unterrichtet würden, befahl der König dem Bischöfe zu Würzburg, für ihre geistlichen Bedürfnisse zu sorgen, welches dann auch geschah und für sie Kirchen gebaut wurden. Auch den Bischöfen verordneten die Einwanderer, als ihrer geistlichen Obrigkeit, in jedem Orte eine besondere Hube und setzten in die Behausung auf der Hube einen Mann, welcher der Kirche und dem Pfarrer allein verpflichtet war. Daraus entstanden die pfarrlehen. Als Kaiser Karl und sein Nachfolger Ludwig der Fromme sahen, daß die Bischöfe die Kirchen in den neuen Dörfern mit tauglichen Vorstehern besetzten, übergaben sie ihre Nutzungen, Obrigkeitsgefälle und den Gerichtszwang in diesen Dörfern dem Stifte wiirzburg und stellten darüber Brief und Siegel aus. Heute noch erinnern die Ortsnamen Wüstensachsen, Waldsachsen, Sachsenheim, Sachserhof, Sächsenheim, Sachsenhausen an die (Einwanderung der Sachsen ins Frankenland. Dritter Abschnitt. X>ie Stauferzeit. 1. Aus der Stauferzeit. Glanzvolle Tage sollte die Regierung der Kaiser aus dem Hause der Hohenstaufen der Bischofsstadt am Maine bringen. Nach dem Tode Konrads Iii. kamen die Bischöfe Gebhard von wiirzburg und (Eberhard von Bamberg nicht weit von Würzburg mit Herzog Friedrich von Schwaben zusammen, wo sie sich unterredeten, wie dem Herzoge die erledigte Kaiserwürde verschafft werden könnte. Friedrich wurde auch gewählt und lohnte in der Folgezeit dem Würzburger Kirchenfürsten und seiner Stadt

13. Theil 1 - S. 291

1809 - Leipzig : Hinrichs
Von 1635—1806. 291 benachbarten Landesfürsten dem Ausspruche des Churfürsten zu unterwerfen versprach. Für diese Bewilligungen harre dar Haus Schwarzburg, bereits nach dem Neeefse von 1699, ioo,coo Thaler bezahlt, in dem Nebenrecesse \ von 1700 gewisse Beiträge zur sächsischen Steuer übernom- men, und in Angemessenheir zu dem Vertrage vom 12 Iul. 1702 noch 100,000 Thaler nachbezahlt. Während der Abwesenheit des Königs in Polen hatte derselbe bereits 1697 den Fürsten Egon von Fürsten, berg zum Statthalter in Sachsen mit großen Vor. rechten ernannt, und ihm einige Rathe zugegeben, aus welchen der sogenannte Revisionsrath gebildet wurde, welchem der König so viele Rechte bewilligt harte, daß die Landsiände laute Beschwerden darüber erhoben, so daß der König sich 1700 genöthigt sah, diese Regierungssorm auf. zuheben, und den Landständen — der Ritterschaft und den Städten — ihre Rechte, Freiheiten und Privilegien von neuem zu bestätigen. — Doch errichtete der König, frei- lich Anfangs zunächst mit Rücksicht auf Polen, das ge- heime Kabiuel (1704), welches in unmittelbarer Ver. bindung mit der Person des Regenten steht, und dessen Resolutionen, mir der Unterschrift des Königs versehen, alle diejenigen Staatsverhältnisse betreffen sollten, welche für den Regen teil selbst gehörten und an seine Person ge- langten. Einige Einwendungen der Landstände gegen diese neue Einrichtung wurden von dem Könige nicht weiter be- rücksichtigt. Hatte schon in der zweiten Hälfte des dreißigjährigen Krieges die Anwesenheit der Schweden dem sächsischen Staate tiefe Wunden geschlagen; so geschah dies von neuem in M

14. Theil 1 - S. 121

1809 - Leipzig : Hinrichs
Von 1247—1422. 111 fen (1373) aufs genaueste verband. Dieser Erbverbcü- derung lag wahrscheinlich eine frühere Erbeinigung zum Grunde, und ward von dem Kaiser Karl 4 bestätigt*), und in der Folge mehrmals erneuert. Nach derselben ward der Herzog Otto und dessen Nachkommenschaft auf immer von der Succession in Hessen ausgeschlossen; auch gelang es den meißnischen und hessischen Fürsten, die Mitglieder der Gterngesellschaft, mir denen sie sich, weil ihnen diese überlegen waren, in keinen offenen Kampf einließen, ein- zeln zu besiegen. Nack einer dreißigjährigen gemeinschaftlichen Regierung der drei Brüder ward erst im Jahre 1579 (5 3"l.) eine Oerterung **) auf 2 Jahre zwischen denselben gestiftet, wobei aber die Basis der gemeinschaftlichen Negierung des Ganzen immer noch festgehalten wurde, weil man wohl einsah, daß sich das Land dabei wvhlbefunden hatte. Bei dieser Oerterung hatte man die Famili'enbesitzungen in drei Loose getheilt, von denen Friedrich das Osterland, Balthasar Thüringen und Wilhelm Meißen z^g. Ob nun gleich jeder seine Provinz für sich bewirthschaftete; so blieben doch die Oberhoheitsrechte der höchsten Gerichtsbar- keit, für welche ein gemeinschaftliches Gericht (Böthe ge- nannt) organistrt wurde, des Ausschreibens von Steuern und Beden, die Krtegsankünbigungen, die Bergwerke und *) In der kaiserlichen Urkunde aber findet sich keine Spur, daß diese Erbverbrüderung auf einen frühern Vertrag zwischen beiden Häusern abgeschlossen wurde. **) Sie steht in Lünig's Reichzarchiy Part, Spec. Cont. Abth. Iv, Abschnitt 2, S. 191 ff. V_

15. Theil 1 - S. 128

1809 - Leipzig : Hinrichs
;|2g Zweite Periode. kaufen Me. Friedrich und Wilhelm 2 drangen deshalb wir einem Heere (1412) in Thüringen ein, und nöthig« ten ihren Vetter zu der Zusage, daß er in keiner wichtigen Angelegenheit des Landes etwas ohne ihre Zustimmung thun wollte. Doch auch dadurch wurden noch nicht alle Zrrun« gen zwischen beiden Linien für die Zukunft gehoben, da der Graf von Sedwarzburq die Schwäche seines Schwiegersohns fortdauernd zum Nachtheile der Vettern desselben zu benutzen suchte, und Friedrich der Friedfertige 1422 von neuem versprechen mußte, nichts von seinen Landern zu ver- äußern. — Eine Folge dieser schwachen Administration waren die kn Thüringen mehrmals auöbrechenden innern Unruhen. So bildete sich ums Jahr 1412 die sogenannte Fleglerge- sell schaft aus Dreschern, Tagelöhnern, Holzhauern, und einigen räuberischen Edelleuten, an deren Spitze der Graf Günther von Schwaczburg*) nebst dem Herrn von Heldrungen stand. Der letztere überfiel den Grafen Ulrich von Höllenstein und nahm ihn gefangen. Die Mark- grafen Friedrich und Wilhelm bezwangen aber den Ritter von Heldrungen, nahmen ihn gefangen, und gaben (i4i3) -») Müllers sächsische Annalen, S. 7 sagt: „Gestalt denn auch uni solche Zeit deshalben der sogenannte Fl eg- te rkrleg in Thüringen sich erhub, welche Gesellschaft, weiln selbige meisientheils aus Trrschern, Taglöhnecn, Mädcrn, Holzhauern und dergleichen losen Gesindlein, wie auch eint-- ' gen verdorbenen von Adel bestund, und ihrer viel Treschflc- gel zum Gewehr führten, daher die Flegler geselle schüft genennet rc."

16. Theil 1 - S. 256

1809 - Leipzig : Hinrichs
2^6 Dritte Periode. Succession zu gestatten, oder die l'quldi'rte Summe von 72 Tonnen Goldes zu bezahlen. Zugleich wurden der Krone Böhmen der unentgcldli'che Rückfall der Lausihen, wenn alle diese Linien und deren Nachkommen ausgestcrbeu seyn sollten, und den Katholiken in den Lau sitzen alle ihre bisherige Rechte-zugesichert, so daß sie in Reilgionssachen von aller weltlichen Gerichtsbarkeit eximkrt seyn, und die katholischen Klöster und Stifter weder aufgehoben, noch aussterben soll« ten. Diese letztem Punkte sollten auch in Zukunft noch besonders dem Könige von Böhmen jedesmal bei Er. theilung der Lehen, und den Standen, so wie der kacholi- schen Geistlichkeit der Lausitzen zugestchert werden. — So allgemein dieser Friede theils im teutschen Reiche, (weil der Churfürst eigenmächtig und einseitig über unmittel- bare Reicksangelegenheiten mit dem Kaiser unterhandelt, die Schweden, „welche doch der evangelischen Kirche wesent- liche Dienste geleistet hätten", ganz vergessen, und die Re« , c ' formirten völlig ubergangen hatte), theils von den eignen Landstanden des Churfürsten gemißbilligt wurde; so traten doch nach und nach die meisten protestanir'schen Stände dem- selben bei, z. B. der Churfürst von Brandenburg, die Herzoge von Mecklenburg und von Braun- schweig, der Herzog von Sachsen-Weimar, der nie- dersächsische Kreis, die Hansestädte, die Städte Frankfurt, Erfurt u. a. Nur das Hau6 Hessen hielt fordauemd am schwedischen Bündnisse. Uebrigens waren in dem Laufe dieses Krieges die ge- wöhnlichen Abgaben (Land-und Tranksteuer) so bedeu- tend erhöht und durch die Flei'schstcuer vermehrt worden, daß die Laudstaude seihst bei dem Churfürsten eine nach. drückliche ,

17. Theil 2 - S. 267

1809 - Leipzig : Hinrichs
Staatsverfaffung. 267 verbundenen Mllitaireinrichtung zu suchen. Es waren auch jene Versammlungen eigentlich blos Provinztalver. sammlungen; denn die vaterländische Geschichte zeigt, daß die für die Landschaft Meißen gewöhnlich zu Kolmen bet Oschatz, und die für das Osterland zu Stöhlen gehalten wurden, so wie Friedrich der Gebissene 1z08 die thüringischen und osterländischen Stände bei Erfurt ver. sammelte. Zugleich wurden Rechtsangelegenheiten und Processe bet solchen Versammlungen entschieden. Als aber nach der Wittenberger Kapitulation Nord» Häringen und das Herzogthum Sachsen mit den Besitzun, gen der albertinischen Linie verbunden wurden; so bildeten auch die Stände von allen diesen Provinzen eine gemein- schaftliche Versammlung; doch mit Ausnahme der Stände der Stifter Merseburg und Naumburg, und der erst später gewonnenen Provinzen: der beiden Lausthen, des Fürstenthums Quersurt und des. Antheil« an Henneberg. Wenn früherhin militairische und rechtliche Angelegen- heiten die placita provincialia veranlaßten; so wurden die spätern allgemeinen kandesversammlungen von Ritter» schaft und Städten hauptsächlich durch die Finanzver. hältnisse der Fürsten herbeigeführt. Denn da diese mit dem Ertrage ihrer Domainen und den ehemaligen Jahr» renken der Städte und Beden vom Lande nicht ausrelch» ten, und, nach einer altgermanischen Sitte, der Teutsche blos selbstbewilligte Abgaben entrichtete; so ward die Bewilligung von Steuern und Abgaben ein Hauptgegenstand der Zusammenberufung der Stände. Die« geschah z. B. 1438 auf dem Landtage zu Leipzig, wo die

18. Theil 2 - S. 247

1809 - Leipzig : Hinrichs
Staateverfassung. , * 247 sind zwar, nach den ausgestellten Reversen von 1738 und 1740. und nach der königlichen Erklärung von »755, im Besitze einiger Befreiungen und Regalien (der hohen und niedern Jagd, der Zinsen von ihren Unterthanen, der Zölle, der bürgerlichen, peinlichen und lehnsherrli- chen Gerichtsbarkeit über ihre Vasallen)/ und haben auch ihre eignen Aemter und Kanzleien; diese letzter» steheìr aber unter der Landesregierung, und ihre beiden Consistorien (für jede Linie eins) unter dem Kirchen- rathe zu Dresden. — Die Grafen zu Stollberg leisten bei ihrem Regierungsantritte die Erbhuldigung in Per- son und unterzeichnen einen Unterwerfungsrevers; auch stehen sie in allen Real » und Personalsachen unter der Gerichtsbarkeit des Leipziger Oberhofgerichts, der Lan, besregierung und des Appcllatlonögerichts in Dresden.— Sie erhalten von den Steuern ihrer Unterthanen, die auf sächsischen Fuß erhoben werben/ die Hälfte, und zahlen jährlich 4,°oo Thaler in die Militairkasse. Das hohe Bergregal stehet dem Könige allein zu; auch erhält er den halben Bergzehnten von allen Metallen. Die Grafen haben Bergämter zu Stollberg und zu Wi- ckeroda, bei weichen aber ein königlicher Assessor an- gestellt ist. Das Postregal übt der König durch die Postämter zu Stollberg und Roßla aus; doch gehört den Grafen das Münzregal. — Durch den § 40 des Rekchsdeputationsschluffes vom Ijahre 1803 fielen dem Churfürsten von Sachsen auch die ehemaligen churmain, zischen, unter sächsischer .Oberhoheit gelegenen, Lehen der Grafen von Stollberg anheim. e) Die fünf Recesiherrschaften (fenda ma. jòra) der Fürsten und Grafen, Herren von Schönburg: Glauchau, Waldenburg, Lich-

19. Theil 2 - S. 249

1809 - Leipzig : Hinrichs
Staatsverfassung. 249 von Innungen, Gewerben, Künsten re. Dleigrafen, müssen durchgehends die sächsische Oberjurisdiction aner- kennen und sind nur für ihre Person und für die 5 Neceßherrschafren von dem Oberhofgerlchte exinirt; doch haben sie das Begnadigungsrecht, aber mit Ausnahme der Todesstrafen. Sie beziehen die Strafgelder ihrer Unterthanen, außer denen, welche dem Armenhanse in Waldheim und dem landesherrlichen Fiscus bestimmt sind. Der König übt das Bergregal in den Neceßherrschafren; die Grafen hingegen erhalten von allen edlen Metallen die Hälfte des Bergzehnten. Auch ist dem Könige jdas Geleite, das Flöß - und Postregal, das Recht in ver, botenen Graden zu dispensiren rc. vorbehalten. Die hohe und niedere Jagd steht den Schönburgischen Stan- desherren zu. Ihre Amtleute werden, nach dem Ge- fichtspuncte der Patrimonialgerichtsbarkeit, in Dresden blos als Justitiarien anerkannt. — Die Fürsten und Grasen erscheinen auf dem sächsischen Landtage durch Deputlrte. Die Bevölkerung der Schönburgischen 5 Standesherr- schaften berechnet man zu 48,000 Menschen. Außerdem «besitzt das Haus Schönburg viele gemeine sächsische Lehen (feud.1 minora): Penig, Wechselburg, ' Rochsburg, Remissen, und die Güte-Ziegel- heim, Abtei Oberlungwltz und Oelsnkh. Die gesa/nmten Besitzungen des Schönburgischen Hauses betragen ,8£ ^ Meilen mit 12 Städten, 2 Flecken, 140 Dörfern, 7 Vorwerken und 80,000 Einwohnern (mithin 4,300 Menschen auf die ^ Melle), so wie die Gesammtrevenüen der Besitzer 150,000 Tha-

20. Theil 2 - S. 296

1809 - Leipzig : Hinrichs
r 296 Statistik des Königreiches Sachsen. Beim zweiten Departement ressortkren alle Com« merzlat-und Consumtionöabgaben (Land-und Generalac« eise, Geleite und Zölle, Fleisch-, Bier» und Weinsteuern rc.), auch die lauslhischen Zölle und Biersteuern; nur mit Aus« «ahme dessen, was in den alten Erblanden vor das Ober» peuercollegium (die von den Landständen bewilligten Steuern) und in den Stiftern Merseburg und Naumburg« Zeitz vor die dortigen Kammern gehört. -. ' 1 - ’ Unter dem dritten Departement stehen die Rent« kàmmer und alle Aemter, Vorwerke und Kammergüter, so wie deren Oekonomie und Gerechtsame; alle Jagd«, Forst, und Floßsachen; alle die wirthschaftliche Benutzung der landesherrlichen Eigenthums betreffende Sachen, z. B. die Oekonomie bei dem Procuraturamte Meißen und der drei . Fürsteuschulen, der Hoffutterboden, die sämmtlichen königlichen Weinberge nebst der Hauptzeughauskellerek, die Hofapotheke, / die königliche Spiegelschletfmühle rc. Das geheime Fknanzcolleglum erstattet unmittelbar an dar geheime Kabinet Bericht, und steht mit dem geheimen Consilium (mit wenigen Ausnahmen), mit den übrigen Landeskollegien, Deputationen, Commissionen und den Hofbe- hörden in 8tstu eommumcationis. — Das Directorium über das Äanze führt ein Präsident ( der zugleich Konfe« reuzminister ist); die Directoren des zweiten und dritten De« partements sind zwei geheime Räthe. Außer diesen besteht das Collegium aus 12 geheimen Finanzräthen (in jedem Departement 4). und 2 wirklichen Finanzräthen, nebst zwei (Titular.) Flnanzräthen, welche nicht Sitz imd Stimme haben. •— Die einzelnen Departerneme halten viertägig \ / '
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