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1. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 107

1911 - Magdeburg : Creutz
Das Flachland. 107 den 200 m hohen Kaiser-Wilhelm-Aussichtsturm. Vvr uns liegt mit ihrem Zauber die herrliche Waldlandschaft, die wir heute durchwandert haben. Unsere Blicke reichen bis zu den Kirchtürmen von Kemberg und Wittenberg im N. und bis zu den Türmen von Düben und Eilenburg im S. Lutherstein in der Dübener Heide. 4. Schmiedeberg als Badeort. Wir besuchen die Badeanstalt. In jeder Badezelle steht eine Wanne für das Moorbad und eine zweite Wanne für das Neinigungsbad. Der Bademeister macht ein Bad zurecht, indem er in die Badewanne 50 kg feingemahlene Moorerde schüttet und diese durch Wasserdampf erhitzt. Er läszt dann so lange kaltes Wasser zulaufen, bis der gewünschte Wärme- grad vorhanden ist. Woher ist die Moorerde genommen? Der Boden in der Umgegend von Schiniedeberg enthält unerschöpfliche Moorlager, die in den Dienst der Heilkunde gestellt werden. Nachdem ein Arzt in früherer Zeit anf die Heilkraft des Moores hingewiesen hatte, wnrden in Schmiedeberg Moorbadeeinrichtungen hergestellt. Im Herbste wird die Moorerde gestochen und bleibt dann im Winter auf einem freien Platze liegen.^ Ehe sie zur Bereitung des Moorbades gebraucht wird, schüttet man sie auf eine besondere Mühle. Durch das Mahlen wird sie in eine feine, gleichmäßige Masse verwandelt, die nun frei von Wurzeln und Steiucheu ist.

2. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 108

1911 - Magdeburg : Creutz
108 8. Das Land zwischen ^aale und Elbe. Von welchen Kranken werden diese Moorbäder aufgesucht? 50 kg Moorerde enthalten 3,5 kg Salze; infolgedessen wirkt das Moorbad beruhigend auf die Nerven. Wer Solbäder genommen hat, kann sich diese angenehme Wirkung vorstellen. Besonders solche Kranken, die an Rheumatismus und Gicht leiden, suchen hier Heilung. So mancher, der gefahren werden mußte oder nur an Krücken langsam gehen konnte, hat hier gesunde Beine wieder erlangt. Mit dankbarein Herzen hat er Schmiedeberg gesund und frisch verlassen. Das Landstädtchen, das nur 3000 Einwohner hat, wird im Sommer von ungefähr 3000 Kurgästen besucht. Auch die Kinder der Ferienkolonien aus Leipzig und Halle sind Moorhalde bei ^chmiedeberq. in den großen Ferien hier in den Waldungen"zu treffen. Frisch und rotbäckig kehren sie heim. Der Name „Schmiedeberg" erinnert an Eisen- werke, die früher in der Heide lagen und das Eisenvitriol der Moore ausbeuteten. Der Name des Gasthauses „Eisenhammer" erinnert gleich- falls daran. B. Gewässer. 1. Die weiht (flfter. Die Quelle der Weißen Elster liegt auf dem Elstergebirge. In zahlreichen Krümmungen fließt sie nach N. durch das Vogt- und das Osterland. Ihr tiefes Tal ist durchweg breit und fruchtbar. In ihrem Oberlause eilt sie an dem Badeorte Elster und der Fabrikstadt Plauen vorüber, im Mittelläufe an Greiz und Gera. Im Unterlaufe, vou Zeitz au, bewässert sie eine äußerst fruchtbare Ebene, die Aue. Getreidefelder

3. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 121

1911 - Magdeburg : Creutz
Das Flachland. 121 den 200 m hohen Kaiser-Wilhelm-Aussichtsturm. Vor uns liegt mit ihrem Zauber die herrliche Waldlandschast, die wir heute durchwandert haben. Unsere Blicke reichen bis zu den Kirchtürmen von Kemberg und Wittenberg im N. und bis zu den Türmen von Düben und Eilenburg im S. Lutherstem in der Dübener Heide. 4. Schmiedeberg als Badeort. Wir besuchen die Badeanstalt. In jeder Badezelle steht eine Wanne für das Moorbad und eine zweite Wanne für das Reinigungsbad. Der Bademeister macht ein Bad zurecht, indem er in die Badewanne 50 kg feingemahlene Moorerde schüttet und diese durch Wasserdampf erhitzt. Er läßt dann so lange kaltes Wasser zulaufen, bis der gewünschte Wärme- grad vorhanden ist. Woher ist die Moorerde genommen? Der Boden in der Umgegend von Schmiedeberg enthält unerschöpfliche Moorlager, die in den Dienst der Heilkunde gestellt werden. Nachdem ein Arzt in früherer Zeit auf die Heilkraft des Moores hingewiesen hatte, wurden in Schmiedeberg Moorbadeeinrichtungen hergestellt. Im Herbste wird die Moorerde gestochen und bleibt dann im Winter aus einem freien Platze liegen. Ehe sie zur Vereitung des Moorbades gebraucht wird, schüttet man sie aus eine besondere Mühle. Durch das Mahlen wird sie in eilte feine, gleichmäßige Masse verwandelt, die nun frei von Wurzeln und Steiuchen ist.

4. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 122

1911 - Magdeburg : Creutz
122 8. Das Land zwischen Saale und Elbe. Von welchen Kranken werden diese Moorbäder ausgesucht? 50 kg Moorerde enthalten 3,5 kg' Salze; infolgedessen wirkt das Moorbad beruhigend auf die Nerven. Wer Solbäder genommen hat, kann sich diese angenehme Wirkung vorstellen. Besonders solche Kranken, die an Rheumatismus und Gicht leiden, suchen hier Heilung. So mancher, der gefahren werden mußte oder nur an Krücken langsam gehen konnte, hat hier gesunde Beine wieder erlangt. Mit dankbarem Herzen hat er Schmiedeberg gesund und frisch verlassen. Das Landstädtchen, das nur 3000 Einwohner hat, wird im Sommer von ungefähr 3000 Kurgästen besucht. Auch die Kinder der Ferienkolonien aus Leipzig und Halle sind Moorhalde bei ^chmiedeberg. in den großen Ferien hier trt den Waldungen zu treffen. Frisch und rotbäckig kehren sie heim. Der Name „Schmiedeberg" erinnert an Eisen- werke, die früher in der Heide lagen und das Eisenvitriol der Moore ausbeuteten. Der Name des Gasthauses „Eisenhammer" erinnert gleich- falls daran. B. Gewässer. 1. Sic weihe Elster. Die Quelle der Weißen Elster liegt aus dem Elstergebirge. In zahlreichen Krümmungen stießt sie nach N. durch das Bogt- und das Osterland. Ihr tieses Tal ist durchweg breit und fruchtbar. In ihrem Oberlaufe eilt sie an dem Badeorte Elster und der Fabrikstadt Plauen vorüber, im Mittellaufe an Greiz und Gera. Im Unterlaufe, von Zeitz an, bewässert sie eine äußerst fruchtbare Ebene, die Aue. Getreidefelder

5. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 84

1911 - Breslau : Hirt
84 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbes. der Preuisch-deutschen Geschichte. unzweifelhaft eingewilligt haben, wenn ihn nicht Friedrich Ii. zu einem energischen Einspruch bestimmt htte. Joseph Ii. nahm an, da Preußen ihn ohne fremde Hilfe nicht angreifen werde. Darin aber tuschte er sich. Friedrich erklrte ihm sogleich in einem Briefe, es handle sich darum, ob ein Kaiser der die Lehen des Reiches nach Belieben ver-fgen knne. Bejahe man die Frage, so wrden dadurch die Lehen zu Gtern, verliehen auf Lebenszeit. Das widerspreche aber den Gesetzen und Gewohnheiten des Rmischen Reiches. Als Glied dieses Reiches fhle er sich unmittelbar verpflichtet, die Immunitt und die Rechte des Germanischen Krpers aufrechtzuhalten. Auf diese Erklrung folgte der Krieg, der im wesentlichen in Bhmen gefhrt wurde. Joseph er-lebte, da sein Feldherr, der hochbetagte Laudon, Friedrichs Einmarsch in seine Erblande nicht verhindern konnte. Zu einer Waffenentscheidung kam es nicht (Kartoffelkrieg). Im Frieden zu Teschen (in sterreichisch Schlesien) mute Joseph Ii. seine Ansprche aufgeben. Nur das Inn-viertel blieb ihm. Der Frstenbund. Bayern zu gewinnen gab Joseph trotz dieses Fehlschlages nicht auf. Er verfolgte vielmehr den Plan, ganz Bayern durch Tausch zu erwerben und den Kurfrsten durch die sterreichischen Niederlande zu entschdigen. Aber auch diesem Versuch trat Friedrich auf Wunsch Herzog Karls entgegen, indem er zunchst mit Hannover und Sachsen den Frstenbund zur Aufrechterhaltung der Reichs-Verfassung schlo. Dies war der letzte Erfolg feiner Politik. Auf seiner Kraft ruhend, war Friedrich der Polarstern, um den sich Deutsch-laud, ja Europa drehte" (Goethe). Am 17. August 1786 starb Friedrich zu Sanssouci. Ihm folgte sein Neffe Friedrich Wilhelm Ii.

6. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 53

1911 - Breslau : Hirt
Die Neuordnung der Mittelmeerwelt in der Zeit vom 5. bis zum 9. Jahrhundert. 53 Franken in ihren alten Wohnsitzen zurückblieb, so brauchte er von den unterworfenen Römern kerne Landabtretungen zu fordern, um die Genügen zu versorgen, sondern konnte sich mit dem bisherigen fiskalischen Besitze und den herrenlos gewordenen Gütern begnügen. Unter Chlodwigs Söhnen wurde der Rest des westgotischen Landes in Gallien und Burgund erobert, auch Thüringen und Bayern, das hier zuerst unter diesem Namen erscheint, unterworfen. Nur die Sachsen und Friesen hielten sich unter den festländischen Germanen frei. Im Frankenreiche bestand die germanische Gewohnheit, nach dem Tode des Königs das Land, das noch als Familienbesitz galt, unter seine Söhne zu teilen. Deshalb ist das Frankenreich bis zum Ende des 7. Jahrhunderts nur zweimal (558—61 und 613) in einer Hand vereint worden. Bei den späteren Teilungen sonderte sich gewöhnlich der germanische Osten, Austrasien, von dem romanischen Westen, Neu* strien, und von beiden Burgund als selbständiges Reich. Den unterworfenen Stämmen, z. B. Bayern und Thüringern u. a., wurde es dabei leicht, sich wieder eine freiere Stellung zu erringen. Die Zeit der Merowinger war von Kriegen der Könige untereinander oder von Aufständen der Großen gegen sie stürmisch bewegt. Die fränkische Kirche, in der sich früh Germanen als Bischöfe fanden, verwilderte, das Leben der Vornehmen zeigte häufig Greuel und Entartung. Bei den Mitgliedern des Königshauses verfiel bald die persönliche Tüchtigkeit. § 30. Innere Zustände. Die Herrschaft der Frankenkönige umfaßte das alte Gallien und das spätere Deutschland etwa bis zum Böhmer Wald und zur Saale. In der Bevölkerung überwogen im Westen die Keltorömer, denen verhältnismäßig wenige Westgoten, Burgnnden und Franken beigemengt waren, dagegen waren die östlichen Stämme, Franken, Alamannen, Bayern und Thüringer, nnvermischt germanisch. Das Gefühl der Zusammengehörigkeit und Zugehörigkeit zu einem Ganzen bestand nicht. Die freien Romanen wurden nach römischem Rechte gerichtet, das den Königen größeres Recht einräumte als gegenüber den Germanen. Neben den nationalen gab es wirtschaftliche Gegensätze. Im Westen herrschte die Geldwirtschaft, der Osten kannte nur die Naturalwirtschaft, noch unter den Merowingern aber drang diese siegreich nach Westen vor. Städte waren in Gallien die Mittelpunkte des Lebens, schon am Rhein aber waren die alten Römerstädte zerstört oder unterschieden sich, wenn sie überhaupt bewohnt wurden, nur wenig von Dörfern. Bei den Germanen ist in dieser Zeit steigender Seßhaftigkeit das Gemeindeland in Privatbesitz aufgeteilt, doch fand sich hier wie im ehemaligen römischen Gebiete auch Großgrundbesitz. Den Reichtum an Grundbesitz verwandte der Grundherr dazu, ein großes Gefolge zu

7. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 140

1911 - Breslau : Hirt
140 Aus der Geschichte des Mittelalters. Mainz, Trier und Cölu, der König von Böhmen, der Pfalzgraf am Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg. Der Kurfürst von Mainz hat innerhalb eines Vierteljahres die Wähler nach Frankfurt zu berufen, Stimmenmehrheit soll entscheiden, die Krönung in Aachen erfolgen. Den Kurfürsten wurde die Unteilbarkeit ihrer Länder zugesagt. M. G Stemkopf, L eip zig:. 13. Die Hausmacht Karls Iv. Die Länder der vier weltlichen sollten sich nach dem Rechte der Erstgeburt vererben. Mit ihnen sind die vier Erzämter verbunden. Durch die „Goldene Bulle" wurde ihre bevorzugte Stellung reichsgesetzlich bestätigt. Sie hatten das Bergwerks-, Münz- und Zollregal und erhielten das privilegium de non evocando und de non appellando, d. H. fast völlig unbeschränkte Gerichtsbarkeit. Sein Erbland Böhmen hob Karl in jeder Weise. Er diente der deutschen Kolonisation dadurch, daß er deutsche Ansiedler ins Land

8. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 131

1911 - Breslau : Hirt
Deutsche Geschichte im Mittelalter. 131 Stelle des Kaisers, sondern als Hoheitsrechte kraft eigenen Rechtes ausübten. Zugleich verzichtete das Reich in den fürstlichen Landen auf einige Hoheitsrechte, die es sich bisher vorbehalten hatte, z. B. das Befestigungsrecht. Es blieb danach dem Könige nur noch eine beschränkte Zahl von Hoheitsrechten übrig. — Alles aber, was dem einzelnen Fürsten überhaupt an Rechten zusteht, sowie sein Allodial- und sein Lehnsbesitz schmolz jetzt zu dem Begriffe des Territoriums zusammen. Die Hoheitsrechte des Landesherrn sind nach zwei Seiten hin beschränkt, erstens nach oben, denn obwohl sich der Reichsverband gelockert hat, so besteht er doch weiter und mit ihm ein Reichsrecht; zweitens nach unten durch die auf eigenem — d. h. nicht von dem Fürsten verliehenen — Rechte beruhende Stellung der Land stände: der Vertreter der Geistlichkeit, des im Lande angesessenen Adels und der Städte. Das wichtigste darunter ist das Recht der Geldbewilligung. Der Fürst hat regelmäßige Einkünfte aus Domänen, Zöllen, Gerichtsgefällen u. a. und ist in seinem Haushalte auf diese Einnahmen angewiesen, er hat aber nicht das Besteuerungsrecht. Bei einem Geldbedürfnis, das er aus diesen regelmäßigen Mitteln nicht befriedigen kann, muß er sich mit einer Bede (Bitte um eine Geldbewilligung) an die Stände wenden, die Geld regelmäßig nur gegen das Zugeständnis neuer Rechte bewilligen. § 71. Die Städte. Städte im eigentlichen Sinne kannte das frühere Mittelalter nicht. Sie erscheinen im 11. Jahrhundert, im 12. mehrt sich ihre Zahl, im 13. erfolgen zahlreiche Gründungen. Mehr als dreihundert sind damals in Norddeutschland allein angelegt worden. Noch in demselben Zeitraume bilden sich die charakteristischen Merkmale der Städte aus. Eine Stadt muß einen Markt und eine Befestigung haben („Bürger und Bauer scheidet nur die Mauer"), sie ist ein gesonderter Gerichtsbezirk, genießt größere Unabhängigkeit in der Ordnung ihrer Gemeindeangelegenheiten als die Landgemeinde, wird von einem eigenen Stadtrat verwaltet und von dem Landesherrn bevorzugt, da sie nur wenig Abgaben zu zahlen hat und nur in beschränktem Umfange zum Kriegsdienst verpflichtet ist. Allgemeine Gründe für die Entstehung der Städte. Der Germane brachte von vornherein dem Leben in der Stadt keine Vorliebe entgegen. Die römischen Städte in der Rhein- und Donaugegend waren vielmehr noch während der Völkerwanderung verfallen. Zwar blieben Reste ihrer mächtigen Mauern unzerstört, aber die Ansiedler, die sich dahinter niederließen, führten das Leben von Dorfbewohnern. Für sie genügten die Märkte, die an einem Hauptplatze des Gaues abgehalten wurden. Es darf als ein Zeichen des wachsenden Wohlstandes betrachtet werden, daß sich die Zahl der Marktplätze und -tage allmählich mehrte. Das Recht, einen Markt abhalten zu lassen^ 9*

9. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 224

1911 - Breslau : Hirt
224 Aus der Geschichte der Neuzeit. Unter den territorialen Änderungen innerhalb des Reiches waren die wichtigsten: 1. Brandenburg erhielt Hinterpommern und wurde für den Verlust von Vorpommern durch die Stifter Magdeburg, Halberstadt, Minden und Kammin entschädigt. 2. Bayern behielt die Oberpfalz und die Kurwürde. 3. Die Rheinpfalz mit einer neugeschaffenen achten Kurwürde erhielt der Sohn (des inzwischen verstorbenen) Friedrichs V. Kirchliche Fragen. Der Augsburger Religionsfriede wurde bestätigt und auch auf die Reformierten ausgedehnt. Das Restitutionsedikt wurde aufgehoben, das Jahr 1624 als Normaljahr angesehen, d. h. der katholische und der evangelische Besitz wurde so wiederhergestellt, wie er in diesem Jahre gewesen war. Von dieser Bestimmung nahm der Kaiser seine Erblande aus. Die kirchliche Trennung bestand weiter, der Protestantismus wurde anerkannt, wenn auch die Schranken, die seiner Ausbreitung 1555 gezogen waren, erhalten blieben. Innere Reich sau ge legen heilen. Wofern nicht besondere Regelungen im Frieden vorgenommen sind, tritt eine Wiederherstellung des Zustandes von 1618 ein, und eine allgemeine Amnestie wird erlassen. Hiervon nimmt der Kaiser seine Erblande aus. Die volle Landeshoheit (= Souveränität, wozu die Besteuerung, Rechtspflege, Polizei, das Militär-, Unterrichts- und Münzwesen gehörten) der Landesfürsten wurde anerkannt, das jus pacis et armorum, das Recht, zu ihrer Sicherheit Bündnisse untereinander und mit auswärtigen Mächten zu schließen, ausgenommen gegen Kaiser und Reich, den Landfrieden und den Westfälischen Frieden, wurde ihnen zugestanden. Der Kaiser blieb Oberlehnsherr, hatte das Recht der Standeserhöhung, der Privilegierung von Universitäten, der Erteilung des Dichterlorbeers und ähnlicher unbedeutender Vorrechte. Aus dem Reich bezog er ein Einkommen von 13000 Gulden. Über Reichsangelegenheiten (Krieg und Frieden, Reichsgesetze, Steuern und Bündnisse) sollte er mit dem Reichstage (den Abgesandten von 314 Reichsständen) beschließen. Der Reichsverband war also förmlich ausgelöst, das Reich als solches war unter den vertragschließenden Mächten nicht einmal genannt. Der alte Kampf zwischen kaiserlicher Majestät und ständischer Libertät war also zugunsten der Fürsten entschieden worden, und zwar ans Kosten des Reichsganzen. Das Reich verlor etwa 100000 qkm und erhielt eine gänzlich zerbröckelte, wehrlose Westgrenze. Die Notwendigkeit einer neuen Verfassung wurde anerkannt und deren Beratung in Aussicht genommen. Für die kaiserlichen Erblande wurden wesentliche, durch Friedensbeschlüsse allgemein festgestellte Bestimmungen aufgehoben, sie gehörten also nicht mehr

10. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 72

1914 - München : Oldenbourg
— 72 — Menschen erschuf, gab er ihm Gewalt über alle Tiere, über die Vögel in der Luft und die Fische im Wasser. 5. Zum fünften haben sich unsere Herrschaften die Hölzer allein zugeeignet und der arme Mann muß sich sein £70x3 teuer erkaufen. Unsere Meinung ist, daß alle Wälder, die nicht gekauft wurden, der Gemeinde zufallen sollen. Brenn- und Bauholz soll dann jeder nach Bedarf von der Gemeinde umsonst erhalten. 6. Zum sechsten fordern wir, daß man mit den Diensten, die täglich zunehmen, Einhalt tuen möge und uns gnädig behandle, wie unsere Eltern gedient haben nach dem Worte Gottes. 7. Zum siebten wollen wir uns von einer Herrschaft nicht weiter beschweren lassen als zu der Zeit, da das Gut verliehen wurde, wenn der £?err neue Dienste nötig hat, soll der Bauer ihm gehorsam sein, aber zu einer Zeit, da es ihm nicht zum Nachteil ist, und um einen annehmbaren Lohn. 8. Zum achten wollen wir, daß Güter, welche die Gült nicht tragen, von ehrbaren Leuten nach Billigkeit geschätzt werden, damit der Bauer nicht umsonst seine Arbeit tue, denn jeder Taglöhner ist seines Lohnes wert. 9. Zum neunten beschweren wir uns dagegen, daß man straft nach Neid und Gunst und nicht nach geschriebener Strafe und nach Gestalt der Sache. 10. Die Acker und wiesen, die der Gemeinde gehören und die sich jemand angeeignet hat, werden wir wieder der Gemeinde zu fanden geben. \ V Den Todesfall wollen wir abgeschafft haben. \2. wenn einer der Artikel dem Worte Gottes nicht gemäß ist, so wollen wir davon abstehen, wenn uns dies aus der Schrift nachgewiesen wird. Der Friede Ehristi sei mit uns allen. Amen. f) Das Lager von Bildhausen. Am palmtag versammelten sich etliche Bauern von Burglauer und Umgegend in einem Schenkhaus zu Münnerstadt und machten mit einigen aus der Stadt einen Pakt, das Kloster Bildhausen einzunehmen. Am folgenden Mittwoch zogen bis zu zoo Mann mit wehren, Trommeln und pfeifen vor das Kloster und forderten Einlaß. Als sie eingelassen waren, haben sich £)ans Schnabel von Münnerstadt, ein Schreiner, und fjans Scharr von Burglauer zu f^auptleuten unter ihnen aufgeworfen. Der Abt und der größte Teil des Konvents flohen gegen Königshofen im Grabfeld. Die £}auptleute nahmen die Verwaltung des ganzen Klosters Zu ihren fanden, bestellten die wache, da sie einen Überfall befürchteten, und hielten Straßen, Wege, Führten und Schläge bei Tag und Nacht in guter Acht. Auf ein Ausschreiben liefen ihnen viele Bauern aus der Umgegend zu; auch die von Neustadt schlossen sich ihnen an. Als der
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