Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 107

1911 - Magdeburg : Creutz
Das Flachland. 107 den 200 m hohen Kaiser-Wilhelm-Aussichtsturm. Vvr uns liegt mit ihrem Zauber die herrliche Waldlandschaft, die wir heute durchwandert haben. Unsere Blicke reichen bis zu den Kirchtürmen von Kemberg und Wittenberg im N. und bis zu den Türmen von Düben und Eilenburg im S. Lutherstein in der Dübener Heide. 4. Schmiedeberg als Badeort. Wir besuchen die Badeanstalt. In jeder Badezelle steht eine Wanne für das Moorbad und eine zweite Wanne für das Neinigungsbad. Der Bademeister macht ein Bad zurecht, indem er in die Badewanne 50 kg feingemahlene Moorerde schüttet und diese durch Wasserdampf erhitzt. Er läszt dann so lange kaltes Wasser zulaufen, bis der gewünschte Wärme- grad vorhanden ist. Woher ist die Moorerde genommen? Der Boden in der Umgegend von Schiniedeberg enthält unerschöpfliche Moorlager, die in den Dienst der Heilkunde gestellt werden. Nachdem ein Arzt in früherer Zeit anf die Heilkraft des Moores hingewiesen hatte, wnrden in Schmiedeberg Moorbadeeinrichtungen hergestellt. Im Herbste wird die Moorerde gestochen und bleibt dann im Winter auf einem freien Platze liegen.^ Ehe sie zur Bereitung des Moorbades gebraucht wird, schüttet man sie auf eine besondere Mühle. Durch das Mahlen wird sie in eine feine, gleichmäßige Masse verwandelt, die nun frei von Wurzeln und Steiucheu ist.

2. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 108

1911 - Magdeburg : Creutz
108 8. Das Land zwischen ^aale und Elbe. Von welchen Kranken werden diese Moorbäder aufgesucht? 50 kg Moorerde enthalten 3,5 kg Salze; infolgedessen wirkt das Moorbad beruhigend auf die Nerven. Wer Solbäder genommen hat, kann sich diese angenehme Wirkung vorstellen. Besonders solche Kranken, die an Rheumatismus und Gicht leiden, suchen hier Heilung. So mancher, der gefahren werden mußte oder nur an Krücken langsam gehen konnte, hat hier gesunde Beine wieder erlangt. Mit dankbarein Herzen hat er Schmiedeberg gesund und frisch verlassen. Das Landstädtchen, das nur 3000 Einwohner hat, wird im Sommer von ungefähr 3000 Kurgästen besucht. Auch die Kinder der Ferienkolonien aus Leipzig und Halle sind Moorhalde bei ^chmiedeberq. in den großen Ferien hier in den Waldungen"zu treffen. Frisch und rotbäckig kehren sie heim. Der Name „Schmiedeberg" erinnert an Eisen- werke, die früher in der Heide lagen und das Eisenvitriol der Moore ausbeuteten. Der Name des Gasthauses „Eisenhammer" erinnert gleich- falls daran. B. Gewässer. 1. Die weiht (flfter. Die Quelle der Weißen Elster liegt auf dem Elstergebirge. In zahlreichen Krümmungen fließt sie nach N. durch das Vogt- und das Osterland. Ihr tiefes Tal ist durchweg breit und fruchtbar. In ihrem Oberlause eilt sie an dem Badeorte Elster und der Fabrikstadt Plauen vorüber, im Mittelläufe an Greiz und Gera. Im Unterlaufe, vou Zeitz au, bewässert sie eine äußerst fruchtbare Ebene, die Aue. Getreidefelder

3. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 121

1911 - Magdeburg : Creutz
Das Flachland. 121 den 200 m hohen Kaiser-Wilhelm-Aussichtsturm. Vor uns liegt mit ihrem Zauber die herrliche Waldlandschast, die wir heute durchwandert haben. Unsere Blicke reichen bis zu den Kirchtürmen von Kemberg und Wittenberg im N. und bis zu den Türmen von Düben und Eilenburg im S. Lutherstem in der Dübener Heide. 4. Schmiedeberg als Badeort. Wir besuchen die Badeanstalt. In jeder Badezelle steht eine Wanne für das Moorbad und eine zweite Wanne für das Reinigungsbad. Der Bademeister macht ein Bad zurecht, indem er in die Badewanne 50 kg feingemahlene Moorerde schüttet und diese durch Wasserdampf erhitzt. Er läßt dann so lange kaltes Wasser zulaufen, bis der gewünschte Wärme- grad vorhanden ist. Woher ist die Moorerde genommen? Der Boden in der Umgegend von Schmiedeberg enthält unerschöpfliche Moorlager, die in den Dienst der Heilkunde gestellt werden. Nachdem ein Arzt in früherer Zeit auf die Heilkraft des Moores hingewiesen hatte, wurden in Schmiedeberg Moorbadeeinrichtungen hergestellt. Im Herbste wird die Moorerde gestochen und bleibt dann im Winter aus einem freien Platze liegen. Ehe sie zur Vereitung des Moorbades gebraucht wird, schüttet man sie aus eine besondere Mühle. Durch das Mahlen wird sie in eilte feine, gleichmäßige Masse verwandelt, die nun frei von Wurzeln und Steiuchen ist.

4. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 122

1911 - Magdeburg : Creutz
122 8. Das Land zwischen Saale und Elbe. Von welchen Kranken werden diese Moorbäder ausgesucht? 50 kg Moorerde enthalten 3,5 kg' Salze; infolgedessen wirkt das Moorbad beruhigend auf die Nerven. Wer Solbäder genommen hat, kann sich diese angenehme Wirkung vorstellen. Besonders solche Kranken, die an Rheumatismus und Gicht leiden, suchen hier Heilung. So mancher, der gefahren werden mußte oder nur an Krücken langsam gehen konnte, hat hier gesunde Beine wieder erlangt. Mit dankbarem Herzen hat er Schmiedeberg gesund und frisch verlassen. Das Landstädtchen, das nur 3000 Einwohner hat, wird im Sommer von ungefähr 3000 Kurgästen besucht. Auch die Kinder der Ferienkolonien aus Leipzig und Halle sind Moorhalde bei ^chmiedeberg. in den großen Ferien hier trt den Waldungen zu treffen. Frisch und rotbäckig kehren sie heim. Der Name „Schmiedeberg" erinnert an Eisen- werke, die früher in der Heide lagen und das Eisenvitriol der Moore ausbeuteten. Der Name des Gasthauses „Eisenhammer" erinnert gleich- falls daran. B. Gewässer. 1. Sic weihe Elster. Die Quelle der Weißen Elster liegt aus dem Elstergebirge. In zahlreichen Krümmungen stießt sie nach N. durch das Bogt- und das Osterland. Ihr tieses Tal ist durchweg breit und fruchtbar. In ihrem Oberlaufe eilt sie an dem Badeorte Elster und der Fabrikstadt Plauen vorüber, im Mittellaufe an Greiz und Gera. Im Unterlaufe, von Zeitz an, bewässert sie eine äußerst fruchtbare Ebene, die Aue. Getreidefelder

5. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 84

1911 - Breslau : Hirt
84 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbes. der Preuisch-deutschen Geschichte. unzweifelhaft eingewilligt haben, wenn ihn nicht Friedrich Ii. zu einem energischen Einspruch bestimmt htte. Joseph Ii. nahm an, da Preußen ihn ohne fremde Hilfe nicht angreifen werde. Darin aber tuschte er sich. Friedrich erklrte ihm sogleich in einem Briefe, es handle sich darum, ob ein Kaiser der die Lehen des Reiches nach Belieben ver-fgen knne. Bejahe man die Frage, so wrden dadurch die Lehen zu Gtern, verliehen auf Lebenszeit. Das widerspreche aber den Gesetzen und Gewohnheiten des Rmischen Reiches. Als Glied dieses Reiches fhle er sich unmittelbar verpflichtet, die Immunitt und die Rechte des Germanischen Krpers aufrechtzuhalten. Auf diese Erklrung folgte der Krieg, der im wesentlichen in Bhmen gefhrt wurde. Joseph er-lebte, da sein Feldherr, der hochbetagte Laudon, Friedrichs Einmarsch in seine Erblande nicht verhindern konnte. Zu einer Waffenentscheidung kam es nicht (Kartoffelkrieg). Im Frieden zu Teschen (in sterreichisch Schlesien) mute Joseph Ii. seine Ansprche aufgeben. Nur das Inn-viertel blieb ihm. Der Frstenbund. Bayern zu gewinnen gab Joseph trotz dieses Fehlschlages nicht auf. Er verfolgte vielmehr den Plan, ganz Bayern durch Tausch zu erwerben und den Kurfrsten durch die sterreichischen Niederlande zu entschdigen. Aber auch diesem Versuch trat Friedrich auf Wunsch Herzog Karls entgegen, indem er zunchst mit Hannover und Sachsen den Frstenbund zur Aufrechterhaltung der Reichs-Verfassung schlo. Dies war der letzte Erfolg feiner Politik. Auf seiner Kraft ruhend, war Friedrich der Polarstern, um den sich Deutsch-laud, ja Europa drehte" (Goethe). Am 17. August 1786 starb Friedrich zu Sanssouci. Ihm folgte sein Neffe Friedrich Wilhelm Ii.

6. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 81

1911 - Breslau : Hirt
Deutsche Geschichte im Mittelalter. 81 In der sozialen Entwicklung des deutschen Volkes darf man von einer Hebung der unteren Stände reden. Den kleinen Vasallen wird Erblichkeit der Lehen gewährt; die Ministerialen erlangen wichtige Stellungen am königlichen und den fürstlichen Höfen; es sind Städte entstanden, deren Bürger in den öffentlichen Kampf eingreifen. Im Interesse der unteren Schichten der Bevölkerung versuchen die fränkischen Könige das Fehdeunwesen durch Landfriedensgesetze einzuschränken. § 45. Konrad Ii. und Heinrich Iii. Konrad Ii. (1024—1039). Nach dem Aussterben des Sächsischen Hauses wurde 1024 in der Rheinebene bei Oppenheim von den Großen aus allen deutschen Stämmen Konrad von Franken — in engerer Wahl mit seinem Vetter Konrad von Kärnten — zum Könige gewählt. Konrad Ii. ist einer der bedeutendsten Könige des Mittelalters, auf Mehrung der Königsmacht bedacht, kräftig eingreifend, gewandt und ausdauernd im Unterhandeln, berühmt als glücklicher Krieger. Er verfügte wie die Ottonen über Bistümer und Reichsabteien, erhob auch von dem neu ernannten Bischof eine Abgabe (Simonie). Den Besitz der Kirche vermehrte er dagegen nicht, suchte sogar davon, wenn möglich, zurückzugewinnen; das Reichsgut nahm er in eigene Verwaltung, die er seinen Ministerialen, abhängigen, zum Teil unfreien Leuten, die zu Hof- und Kriegsdienst verpflichtet waren, anvertraute. Die Herzogswürde in Schwaben und Bayern übertrug er seinem Sohne Heinrich. Unter ihm und seinem Nachfolger erscheint die Reichseinheit mehr denn je verwirklicht. Er schützte die unteren Stände, indem er für die Erblichkeit auch der kleineren Lehen eintrat (in Italien hat er sie sogar durch Gesetz eingeführt), und begünstigte die aufblühenden Städte. Beide vergalten seine Fürsorge durch ihre Anhänglichkeit; eine große Fürstenverschwörung gegen ihn scheiterte, da die Aftervasallen zum Könige hielten. Konrad hat zwei Züge nach Italien unternommen. Auf dem ersten gelang es ihm erst nach harten Kämpfen, das deutsche Ansehen wiederherzustellen. Auf dem zweiten belehnte er einen Führer normannischer Ritter (Rainulf) mit der Grafschaft Aversa (bei Neapel). Dagegen löste sich Boleslav Chrobry, der sich selbst zum Könige der Polen krönte, tatsächlich vom Reiche los. Erst seinen Sohn und Nachfolger unterwarf Konrad und nahm ihm auch die Lausitzen wieder ab. Dafür gab er die Mark Schleswig an Knut den Großen von Dänemark und England, um seine Verbindung mit Polen zu hintertreiben. Nach dem Tode des letzten Königs von Burgund fiel dieses an das Reich; dem widersetzte sich aber sein Stiefsohn Ernst von Schwaben, der nähere Ansprüche zu haben glaubte. Er empörte sich wiederholt, fiel aber endlich im Schwarzwalde. Konrad starb 1039 und liegt im Dome zu Speyer, inmitten der Güter seines Hauses, begraben. Pfeifer, Geschichte V. (K.) 6

7. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 148

1911 - Breslau : Hirt
148 Aus der Geschichte des Mittelalters. Zug, Zürich, Glarus und Bern traten später bei. Diese „acht alten Orte" versuchte 1386 Leopold Iii. von Österreich zu unterwerfen, wurde aber bei Sempach geschlagen und fiel. (Winkelriedsage.) Sein Sohn Leopold erlitt zwei Jahre später bei Näfels eine vollständige Niederlage, worauf die Freiheit der Schweizer von den Habsburgern zunächst nicht wieder beinträchtigt wurde. Der Schwäbische Städtebund. Die Freien Reichsstädte in Schwaben hatten unter Karl Iv. einen Bund zu „Schutz und Trutz gegeu jedermann" geschlossen und lagen seitdem mit dem Grafen Eberhard von Württemberg in Streit. Nach ihrem Siege bei Reutlingen (1377) erkannte der Kaiser ihren Bund an. Gleichzeitig vereinigten sich die rheinischen Städte wieder zu dem Rheinischen Städtebunde. Von Städten und Fürsten bedrängt, schlossen sich darauf auch die freien Reichsritter in Franken und in Schwaben zu Bündnissen (Löwenbund, Schlegler) zusammen. Als zehn Jahre später den Städten ein neuer Krieg mit den Fürsten drohte, verbanden sie sich mit den Schweizern. Nach der Schlacht bei Sempach kam der Kampf auch in Süddeutschlaud zum Ausbruch, hatte aber hier den entgegengesetzten Ausgang. Von den schwäbischen Rittern unterstützt, brachte Eberhard den Städtern die schwere Niederlage von Döffingen (1388) bei. Auch die rheinischen Städte wurden von dem Pfalzgrafen geschlagen. Zwar wurde keine Stadt erobert, aber sie sahen sich bald zu einem unvorteilhaften Frieden genötigt, als Wenzel zu Eger alle besonderen Bünde verbot. Während der Hussitenkriege traten die inneren Parteiungen hinter den Leiden der Kriege zurück. Damals versuchte Siegmund vergebens, die Parteien zu versöhnen, Landfriedenskreise zu schaffen und die kaiserliche Gewalt zu erhöhen. In der Mitte des 15. Jahrhunderts brach die zweite Krisis aus. Auch damals waren die Schweizer beteiligt. Der Kaiser Friedrich Iii., mit Zürich verbündet, erbat sich vom Könige von Frankreich eine Söldnerschar, „die Armagnacs", um die Rechte seines Hauses in der Schwerz wahrzunehmen. Der Dauphin sührte sie. Bei St. Jakob an der Birs (bei Basel) kam es zur Schlacht. Obwohl siegreich, zogen sich die räuberischen Horden doch zurück und verwüsteten das obere Elsaß, wo sie vom Pfalzgrafen geschlagen wurden. Im Frieden verlor das Haus Habsburg seine letzten Besitzungen in der Schweiz (1444). Im Reiche brachen gleichzeitig an mehreren Stellen Fehden zwischen Fürsten und Städten aus. Der Erzbischof von Cöln versuchte Soest, der Markgraf Albrecht Achilles, ein Sohn Friedrichs I. von Brandenburg (vorher Statthalter von Schlesien), Nürnberg zu unterwerfen; dieses erlag erst in der neunten Schlacht, nachdem 200 Dörfer eingeäschert worden waren. Friedrich Ii. von Brandenburg zwang Berlrn-Kölln zum Gehorsam. Alle anderen angegriffenen Städte behaupteten ihre Freiheit.

8. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 140

1911 - Breslau : Hirt
140 Aus der Geschichte des Mittelalters. Mainz, Trier und Cölu, der König von Böhmen, der Pfalzgraf am Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg. Der Kurfürst von Mainz hat innerhalb eines Vierteljahres die Wähler nach Frankfurt zu berufen, Stimmenmehrheit soll entscheiden, die Krönung in Aachen erfolgen. Den Kurfürsten wurde die Unteilbarkeit ihrer Länder zugesagt. M. G Stemkopf, L eip zig:. 13. Die Hausmacht Karls Iv. Die Länder der vier weltlichen sollten sich nach dem Rechte der Erstgeburt vererben. Mit ihnen sind die vier Erzämter verbunden. Durch die „Goldene Bulle" wurde ihre bevorzugte Stellung reichsgesetzlich bestätigt. Sie hatten das Bergwerks-, Münz- und Zollregal und erhielten das privilegium de non evocando und de non appellando, d. H. fast völlig unbeschränkte Gerichtsbarkeit. Sein Erbland Böhmen hob Karl in jeder Weise. Er diente der deutschen Kolonisation dadurch, daß er deutsche Ansiedler ins Land

9. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 131

1911 - Breslau : Hirt
Deutsche Geschichte im Mittelalter. 131 Stelle des Kaisers, sondern als Hoheitsrechte kraft eigenen Rechtes ausübten. Zugleich verzichtete das Reich in den fürstlichen Landen auf einige Hoheitsrechte, die es sich bisher vorbehalten hatte, z. B. das Befestigungsrecht. Es blieb danach dem Könige nur noch eine beschränkte Zahl von Hoheitsrechten übrig. — Alles aber, was dem einzelnen Fürsten überhaupt an Rechten zusteht, sowie sein Allodial- und sein Lehnsbesitz schmolz jetzt zu dem Begriffe des Territoriums zusammen. Die Hoheitsrechte des Landesherrn sind nach zwei Seiten hin beschränkt, erstens nach oben, denn obwohl sich der Reichsverband gelockert hat, so besteht er doch weiter und mit ihm ein Reichsrecht; zweitens nach unten durch die auf eigenem — d. h. nicht von dem Fürsten verliehenen — Rechte beruhende Stellung der Land stände: der Vertreter der Geistlichkeit, des im Lande angesessenen Adels und der Städte. Das wichtigste darunter ist das Recht der Geldbewilligung. Der Fürst hat regelmäßige Einkünfte aus Domänen, Zöllen, Gerichtsgefällen u. a. und ist in seinem Haushalte auf diese Einnahmen angewiesen, er hat aber nicht das Besteuerungsrecht. Bei einem Geldbedürfnis, das er aus diesen regelmäßigen Mitteln nicht befriedigen kann, muß er sich mit einer Bede (Bitte um eine Geldbewilligung) an die Stände wenden, die Geld regelmäßig nur gegen das Zugeständnis neuer Rechte bewilligen. § 71. Die Städte. Städte im eigentlichen Sinne kannte das frühere Mittelalter nicht. Sie erscheinen im 11. Jahrhundert, im 12. mehrt sich ihre Zahl, im 13. erfolgen zahlreiche Gründungen. Mehr als dreihundert sind damals in Norddeutschland allein angelegt worden. Noch in demselben Zeitraume bilden sich die charakteristischen Merkmale der Städte aus. Eine Stadt muß einen Markt und eine Befestigung haben („Bürger und Bauer scheidet nur die Mauer"), sie ist ein gesonderter Gerichtsbezirk, genießt größere Unabhängigkeit in der Ordnung ihrer Gemeindeangelegenheiten als die Landgemeinde, wird von einem eigenen Stadtrat verwaltet und von dem Landesherrn bevorzugt, da sie nur wenig Abgaben zu zahlen hat und nur in beschränktem Umfange zum Kriegsdienst verpflichtet ist. Allgemeine Gründe für die Entstehung der Städte. Der Germane brachte von vornherein dem Leben in der Stadt keine Vorliebe entgegen. Die römischen Städte in der Rhein- und Donaugegend waren vielmehr noch während der Völkerwanderung verfallen. Zwar blieben Reste ihrer mächtigen Mauern unzerstört, aber die Ansiedler, die sich dahinter niederließen, führten das Leben von Dorfbewohnern. Für sie genügten die Märkte, die an einem Hauptplatze des Gaues abgehalten wurden. Es darf als ein Zeichen des wachsenden Wohlstandes betrachtet werden, daß sich die Zahl der Marktplätze und -tage allmählich mehrte. Das Recht, einen Markt abhalten zu lassen^ 9*

10. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 224

1911 - Breslau : Hirt
224 Aus der Geschichte der Neuzeit. Unter den territorialen Änderungen innerhalb des Reiches waren die wichtigsten: 1. Brandenburg erhielt Hinterpommern und wurde für den Verlust von Vorpommern durch die Stifter Magdeburg, Halberstadt, Minden und Kammin entschädigt. 2. Bayern behielt die Oberpfalz und die Kurwürde. 3. Die Rheinpfalz mit einer neugeschaffenen achten Kurwürde erhielt der Sohn (des inzwischen verstorbenen) Friedrichs V. Kirchliche Fragen. Der Augsburger Religionsfriede wurde bestätigt und auch auf die Reformierten ausgedehnt. Das Restitutionsedikt wurde aufgehoben, das Jahr 1624 als Normaljahr angesehen, d. h. der katholische und der evangelische Besitz wurde so wiederhergestellt, wie er in diesem Jahre gewesen war. Von dieser Bestimmung nahm der Kaiser seine Erblande aus. Die kirchliche Trennung bestand weiter, der Protestantismus wurde anerkannt, wenn auch die Schranken, die seiner Ausbreitung 1555 gezogen waren, erhalten blieben. Innere Reich sau ge legen heilen. Wofern nicht besondere Regelungen im Frieden vorgenommen sind, tritt eine Wiederherstellung des Zustandes von 1618 ein, und eine allgemeine Amnestie wird erlassen. Hiervon nimmt der Kaiser seine Erblande aus. Die volle Landeshoheit (= Souveränität, wozu die Besteuerung, Rechtspflege, Polizei, das Militär-, Unterrichts- und Münzwesen gehörten) der Landesfürsten wurde anerkannt, das jus pacis et armorum, das Recht, zu ihrer Sicherheit Bündnisse untereinander und mit auswärtigen Mächten zu schließen, ausgenommen gegen Kaiser und Reich, den Landfrieden und den Westfälischen Frieden, wurde ihnen zugestanden. Der Kaiser blieb Oberlehnsherr, hatte das Recht der Standeserhöhung, der Privilegierung von Universitäten, der Erteilung des Dichterlorbeers und ähnlicher unbedeutender Vorrechte. Aus dem Reich bezog er ein Einkommen von 13000 Gulden. Über Reichsangelegenheiten (Krieg und Frieden, Reichsgesetze, Steuern und Bündnisse) sollte er mit dem Reichstage (den Abgesandten von 314 Reichsständen) beschließen. Der Reichsverband war also förmlich ausgelöst, das Reich als solches war unter den vertragschließenden Mächten nicht einmal genannt. Der alte Kampf zwischen kaiserlicher Majestät und ständischer Libertät war also zugunsten der Fürsten entschieden worden, und zwar ans Kosten des Reichsganzen. Das Reich verlor etwa 100000 qkm und erhielt eine gänzlich zerbröckelte, wehrlose Westgrenze. Die Notwendigkeit einer neuen Verfassung wurde anerkannt und deren Beratung in Aussicht genommen. Für die kaiserlichen Erblande wurden wesentliche, durch Friedensbeschlüsse allgemein festgestellte Bestimmungen aufgehoben, sie gehörten also nicht mehr
   bis 10 von 61 weiter»  »»
61 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 61 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 1
3 4
4 3
5 10
6 0
7 1
8 23
9 0
10 0
11 0
12 1
13 7
14 0
15 1
16 2
17 0
18 0
19 3
20 0
21 0
22 0
23 0
24 0
25 11
26 23
27 1
28 1
29 2
30 0
31 2
32 0
33 0
34 1
35 4
36 17
37 6
38 3
39 13
40 0
41 0
42 2
43 0
44 0
45 0
46 7
47 10
48 0
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 7
2 0
3 14
4 8
5 4
6 8
7 18
8 5
9 18
10 27
11 3
12 6
13 7
14 0
15 0
16 17
17 27
18 17
19 18
20 6
21 8
22 0
23 17
24 4
25 2
26 0
27 1
28 6
29 1
30 2
31 0
32 10
33 0
34 4
35 2
36 18
37 51
38 6
39 4
40 6
41 36
42 8
43 11
44 22
45 13
46 8
47 0
48 8
49 9
50 0
51 3
52 3
53 1
54 32
55 0
56 15
57 9
58 8
59 10
60 14
61 2
62 7
63 0
64 0
65 4
66 8
67 0
68 45
69 14
70 13
71 3
72 21
73 36
74 4
75 5
76 22
77 15
78 2
79 2
80 2
81 1
82 9
83 10
84 6
85 6
86 18
87 15
88 1
89 0
90 4
91 10
92 22
93 0
94 26
95 1
96 4
97 0
98 9
99 1

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 7
1 3
2 0
3 9
4 5
5 53
6 0
7 27
8 0
9 6
10 8
11 2
12 11
13 5
14 3
15 0
16 1
17 13
18 36
19 4
20 0
21 2
22 0
23 0
24 5
25 14
26 5
27 0
28 0
29 8
30 13
31 5
32 1
33 8
34 1
35 5
36 1
37 0
38 1
39 66
40 6
41 0
42 2
43 7
44 17
45 1
46 2
47 9
48 1
49 5
50 17
51 5
52 19
53 1
54 18
55 37
56 1
57 7
58 0
59 4
60 21
61 4
62 22
63 0
64 4
65 6
66 46
67 3
68 1
69 5
70 31
71 5
72 18
73 2
74 3
75 7
76 0
77 10
78 7
79 0
80 36
81 16
82 3
83 1
84 1
85 0
86 0
87 1
88 6
89 5
90 1
91 9
92 4
93 46
94 179
95 3
96 50
97 43
98 43
99 141
100 5
101 3
102 10
103 2
104 0
105 2
106 32
107 8
108 0
109 2
110 16
111 2
112 2
113 2
114 17
115 1
116 2
117 0
118 1
119 6
120 0
121 20
122 2
123 6
124 12
125 5
126 2
127 10
128 2
129 2
130 100
131 7
132 4
133 30
134 1
135 0
136 7
137 14
138 0
139 2
140 17
141 1
142 56
143 12
144 37
145 46
146 0
147 3
148 4
149 0
150 5
151 5
152 9
153 0
154 23
155 12
156 4
157 6
158 3
159 2
160 0
161 4
162 0
163 0
164 1
165 7
166 3
167 0
168 1
169 5
170 6
171 7
172 3
173 7
174 10
175 8
176 2
177 13
178 0
179 7
180 3
181 1
182 7
183 32
184 0
185 3
186 0
187 2
188 17
189 0
190 0
191 8
192 3
193 0
194 7
195 0
196 7
197 0
198 4
199 39