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1. Freiburger Lesebuch - S. 102

1912 - Freiburg im Breisgau : Troemer
— 102 — Die Reinigung vollzieht sich, indem das Wasser seine Schwebestoffe großenteils an der Erdoberfläche ausscheidet, wodurch der Boden gleichzeitig gedüngt, den Pflanzen Nahrung zugeführt wird. Das versickernde Wasser wird durch die im Boden enthaltene Luft und durch kleine Lebewesen weiter zersetzt und gereinigt, so daß es schließlich ganz unschädlich ist, wenn es in den Grundwasserstrom und durch die Drainage in die Abzuggräben gelangt, die cs den benachbarten Gemarkungen zuführen. Würde man das Abwasser ständig auf die gleiche Fläche führen und dort versickern lassen, so würde die reinigende Wirkung des Bodens aufhören und das Grundwasser gefährdet werden. Das vom Rieselfeld abziehende Wasser ist reiner als das Wasser mancher unbeanstandet benutzter Pumpbrunnen in dicht bebauten Stadtteilen und auf dem Lande, hat aber durch darin enthaltene Salpetersäure, Ammoniak, Phosphorsäure und Kali nicht unbedeutenden Dungwert, so das; die Nachbargemarkungen, denen es zufließt, nennenswerte Borteile davon für ihre damit gewässerten Wiesen haben. Auf dem Riefelgut werden Ölfrucht (Leirat, Raps), die verschiedenen Getreidesorten, Buchweizen, Kartoffeln, Welschkorn, gelbe Rüben, Runkelrüben und Gras angebaut, letzteres im großen Umfang. Entlang den Gräben und Wiesen sind viele Obstbäume gepflanzt. Die mit Ölfrucht Getreide, Buchweizen und Kartoffeln bestellten Äcker dürfen in der Regel nur vor der Bestellung gewässert und dadurch gedüngt werden; den mit Welschkorn, Rüben und Gras bestellten Flächen aber kann man auch während des Pflanzenwachstums von dem städtischen Abwasser zuleiten. Während aus gewöhnlichen Wässerwiesen ein zweifacher Schnitt erzielt wird, geben die Rieselwiesen 6 und 7 Schnitte irrt Jahr. Ein großer Teil der Rieselgutserzeugnisse wird in der eigenen Wirtschaft verbraucht, der Rest verkauft. Auf dem unteren Teil des Gutes liegt der Gutshof, der Muudenhof, aus dem große Viehhaltung betrieben wird. Es ist dort das zum Betrieb nötige Vieh und eine weitere große Anzahl von Kühen für Milcherzeugung untergebracht, ferner Ochsen, welche gemästet werden. Milch und Mastvieh finden Absatz in der Stadt. Auf diese Weise wird der aus der Stadt durch die Kanalisation fortgeschaffte Unrat auf dem Riefelfelde unschädlich gemacht und nutzbringend verwertet. Die Meinung, daß die Nieselfeldanlage mit üblem Geruch verbunden fein müsse, ist irrig. Die dem Rieselfeld zufließenden Abwässer haben in dem frischen Zustand, in dem sie dort ankommen, kaum Geruch. Unvergleichlich viel mehr übler Geruch ist mit der gewöhnlichen Landwirtschaft verbunden, bei welcher der ditrchgefaulte Inhalt der Dunggruben auf die Äcker gefahren und dort verbreitet wird, wobei der schlechte Geruch auf lange Zeit und in weitem Umfange wahrnehmbar ist.

2. Theil 1 - S. 121

1809 - Leipzig : Hinrichs
Von 1247—1422. 111 fen (1373) aufs genaueste verband. Dieser Erbverbcü- derung lag wahrscheinlich eine frühere Erbeinigung zum Grunde, und ward von dem Kaiser Karl 4 bestätigt*), und in der Folge mehrmals erneuert. Nach derselben ward der Herzog Otto und dessen Nachkommenschaft auf immer von der Succession in Hessen ausgeschlossen; auch gelang es den meißnischen und hessischen Fürsten, die Mitglieder der Gterngesellschaft, mir denen sie sich, weil ihnen diese überlegen waren, in keinen offenen Kampf einließen, ein- zeln zu besiegen. Nack einer dreißigjährigen gemeinschaftlichen Regierung der drei Brüder ward erst im Jahre 1579 (5 3"l.) eine Oerterung **) auf 2 Jahre zwischen denselben gestiftet, wobei aber die Basis der gemeinschaftlichen Negierung des Ganzen immer noch festgehalten wurde, weil man wohl einsah, daß sich das Land dabei wvhlbefunden hatte. Bei dieser Oerterung hatte man die Famili'enbesitzungen in drei Loose getheilt, von denen Friedrich das Osterland, Balthasar Thüringen und Wilhelm Meißen z^g. Ob nun gleich jeder seine Provinz für sich bewirthschaftete; so blieben doch die Oberhoheitsrechte der höchsten Gerichtsbar- keit, für welche ein gemeinschaftliches Gericht (Böthe ge- nannt) organistrt wurde, des Ausschreibens von Steuern und Beden, die Krtegsankünbigungen, die Bergwerke und *) In der kaiserlichen Urkunde aber findet sich keine Spur, daß diese Erbverbrüderung auf einen frühern Vertrag zwischen beiden Häusern abgeschlossen wurde. **) Sie steht in Lünig's Reichzarchiy Part, Spec. Cont. Abth. Iv, Abschnitt 2, S. 191 ff. V_

3. Theil 1 - S. 128

1809 - Leipzig : Hinrichs
;|2g Zweite Periode. kaufen Me. Friedrich und Wilhelm 2 drangen deshalb wir einem Heere (1412) in Thüringen ein, und nöthig« ten ihren Vetter zu der Zusage, daß er in keiner wichtigen Angelegenheit des Landes etwas ohne ihre Zustimmung thun wollte. Doch auch dadurch wurden noch nicht alle Zrrun« gen zwischen beiden Linien für die Zukunft gehoben, da der Graf von Sedwarzburq die Schwäche seines Schwiegersohns fortdauernd zum Nachtheile der Vettern desselben zu benutzen suchte, und Friedrich der Friedfertige 1422 von neuem versprechen mußte, nichts von seinen Landern zu ver- äußern. — Eine Folge dieser schwachen Administration waren die kn Thüringen mehrmals auöbrechenden innern Unruhen. So bildete sich ums Jahr 1412 die sogenannte Fleglerge- sell schaft aus Dreschern, Tagelöhnern, Holzhauern, und einigen räuberischen Edelleuten, an deren Spitze der Graf Günther von Schwaczburg*) nebst dem Herrn von Heldrungen stand. Der letztere überfiel den Grafen Ulrich von Höllenstein und nahm ihn gefangen. Die Mark- grafen Friedrich und Wilhelm bezwangen aber den Ritter von Heldrungen, nahmen ihn gefangen, und gaben (i4i3) -») Müllers sächsische Annalen, S. 7 sagt: „Gestalt denn auch uni solche Zeit deshalben der sogenannte Fl eg- te rkrleg in Thüringen sich erhub, welche Gesellschaft, weiln selbige meisientheils aus Trrschern, Taglöhnecn, Mädcrn, Holzhauern und dergleichen losen Gesindlein, wie auch eint-- ' gen verdorbenen von Adel bestund, und ihrer viel Treschflc- gel zum Gewehr führten, daher die Flegler geselle schüft genennet rc."

4. Theil 2 - S. 296

1809 - Leipzig : Hinrichs
r 296 Statistik des Königreiches Sachsen. Beim zweiten Departement ressortkren alle Com« merzlat-und Consumtionöabgaben (Land-und Generalac« eise, Geleite und Zölle, Fleisch-, Bier» und Weinsteuern rc.), auch die lauslhischen Zölle und Biersteuern; nur mit Aus« «ahme dessen, was in den alten Erblanden vor das Ober» peuercollegium (die von den Landständen bewilligten Steuern) und in den Stiftern Merseburg und Naumburg« Zeitz vor die dortigen Kammern gehört. -. ' 1 - ’ Unter dem dritten Departement stehen die Rent« kàmmer und alle Aemter, Vorwerke und Kammergüter, so wie deren Oekonomie und Gerechtsame; alle Jagd«, Forst, und Floßsachen; alle die wirthschaftliche Benutzung der landesherrlichen Eigenthums betreffende Sachen, z. B. die Oekonomie bei dem Procuraturamte Meißen und der drei . Fürsteuschulen, der Hoffutterboden, die sämmtlichen königlichen Weinberge nebst der Hauptzeughauskellerek, die Hofapotheke, / die königliche Spiegelschletfmühle rc. Das geheime Fknanzcolleglum erstattet unmittelbar an dar geheime Kabinet Bericht, und steht mit dem geheimen Consilium (mit wenigen Ausnahmen), mit den übrigen Landeskollegien, Deputationen, Commissionen und den Hofbe- hörden in 8tstu eommumcationis. — Das Directorium über das Äanze führt ein Präsident ( der zugleich Konfe« reuzminister ist); die Directoren des zweiten und dritten De« partements sind zwei geheime Räthe. Außer diesen besteht das Collegium aus 12 geheimen Finanzräthen (in jedem Departement 4). und 2 wirklichen Finanzräthen, nebst zwei (Titular.) Flnanzräthen, welche nicht Sitz imd Stimme haben. •— Die einzelnen Departerneme halten viertägig \ / '

5. Theil 2 - S. 281

1809 - Leipzig : Hinrichs
Staatsverfassung. *8t Gärten, über die innern Einrichtungen sämmtlicher Residenz«. Hof« und Schloßgebäude im Königreiche, und über das ei« gentliche Hauswesen am Hofe. Unter dem Hausmarschalle stehen daher der Schloßinspector zu Weißenfels, (8) Bett« meisier und (8) Bettschreiber in den gesammten königlichen Schlössern, die (iz) Hof« und Kunstgärtner, und alle da« bei angestellte Künstler, Professtonisten und Ofsickanten, so wie die Kirchenbedienten der evangelischen und katholischen Hofkirche. d) Das Oberstallamt. Der Oberstallmekster leitet alle zum Stall«und Stuttereiwesen gehörende Geschäfte und führt über alle diese Institute die Oberaufsicht. Dahin ge- hören, außer den Bereitern bei der Rltterakademie zu Dresden und astf den Universitäten Leipzig und Wittenberg, dte Thier« arzneischule, und die Stuttereien, so wie das königliche Landgestütte zu Annaburg und Zelle, und die Rüstkammer. c) Das Oberhofjäger meist er amt. Unter dem Oberhofjägermelster stehen die Landjägermeister, die Oberforst'und Wildmeister, dle Kammer» und Zagdjunker (im Jahre 1806., 2z), die Jagdpagen, die gesammte Hof« und Landjägeret, mit den bei der letztem angestellten Forstfchretbern, die Jagdpro« vlantverw alter ei, Jaghschre i berei rc. Auch ge* hört die Direktion und Oberaufsicht aller Flössen hke« her. —- Der Oberhofjägermeister leitet alle das Jagd, wesen betreffende Geschäftszweige, in soweit sie nicht M Cognltso/i des geheimen Finanzcollegiums gehören. 5) Die Direktion der Kapeñ«u.nk> Kammermusik uytz hes Theater- steht stnter hem Pl^sir^ "

6. Theil 2 - S. 335

1809 - Leipzig : Hinrichs
Staatsverwaltung. 335 1775 mit Unterbringung von 200 Züchtlingen eröffnet, eine Zahl, die bisweilen auf 225 steigt. Die oberste Leitung dieser Anstalten steht unter der dazu ernannten Commission in Dresden (§ 6l); die unmittelbare Leitung derselben im Institute selbst besorgt aber der Hausverwalter. Die Fonds dieser Häuser bestehen ln dem Arbeitslöhne der Sträflinge; in Bei« trägen aus der Steuer und der königl. Rentkammer; in dem Ertrage zweier jährlichen Cvllecten; im Abzüge der ersten Monatsbesoldung von denen, die in Städten eine königliche oder Rachssteile erhalten; in gewissen Strafgeldern, die dazu angewiesen sind; in dem Uebexschuffe der dazu (seit 1771) bestimmten Dresdner Lotterie; und in den Beiträgen von Fa« milien und Personen, welche Individuen in diesen Häusern unterbringen. Noch befindet sich in Leipzig ein mit dem Georgen« Hospitale verbundenes Zucht-und Waisenhaus. Das Zuchthaus ist eigentlich zunächst für die Stadt und für die in dem. Wcichbilde derselben ergriffenen Verbrecher bestimmt; doch können auch auswärtige Ge« x richte ihre Verbrecher, gegen Entrichtung eines jährlichen Kostgeldes, hier unterbringen. Wegen der in Leipzig be« ' stehenden katholischen Kirche werden in dieses Zuchthaus die katholischen Züchtlinge von den 3 Zuchthäusern in Sachsen, gegen Auswechselung einer gleichen Zahl protestanti« scher Züchtlinge, aufgenommen, so daß dieses Institut ge« wohnlich über 30 protestantische, und über 50 katholische Züchtlinge enthält. — Auch befinden sich mehrere gefan« gene Juden daselbst. —. Außer 100 Waisenkindern

7. Enthält die Erdbeschreibung des Königreiches Sachsen - S. 35

1809 - Leipzig : Hinrichs
Das Amt Liebeywerda. 3s bau wird an einigen Orten getrieben; er ist aber unbedelt- tend. Außer der Fischerei in der Elster und Röder gibt es auch Teichfischerei im Amte. — Torf, der sich im Amte findet, wird noch nicht gegraben. Städte: Lkebenwerda, eine von niederländischen Kolonisten erbaute, und wahrscheinlich nach Leuwarden benannte, schristsässige Stadt, mit einem königlichen Schlosse, einer Oberforstmeisterei, einem Justiz- Pacht- und Reut« amte, einer Hauptgeleikseinnähme, und einer Super- intendur. Sie liegt an der schwarzen Elster und hat (i8c8) mit Einschluß der geistlichen und öffentlichen Ge- bäude 214 Wohnungen mit einer Bevölkerung von 1299 Menschen. — Hauptnahrungszweig ist die Betreibung der Handwerke (189 Meister, Zz Gefisten und 27 Lehrlinge im Jahre i8'8, darunter 20 Leineweber) und der Braue- rei; Nebenerwerbe find Feldwirthschast und 'Tagelöhuerar- beit. Mauufacturen und Fabriken finden sich hier nicht. Da aber die Zahl der Handwerker beträchtlich ist; so kön- nen sie nicht aste von der Profession leben, sondern müssen auch andere Erwerbszweige suchen. Die Brauerei ist im guten Zustande; nur ist wegen der nahrlofin Zeiten weniger Abgang, als sonst. Die Stadt hat 4 Jahr.-, Vieh und Weltmärkte. —- Im Jahre 1657 brannten die Schweden 184 Häuser nieder. W a h r e n b r ü ck (ehetnals Wartenbrück), eine schristsässige Sradr an der schwarzen Elster, wahrscheinlich von den Sorben angelegt. Die Starr har (-808^ mit 5 M }

8. Enthält die Erdbeschreibung des Königreiches Sachsen - S. 388

1809 - Leipzig : Hinrichs
388 Der Cottbuss-r Kreis. kleines Rstlen) mitgetheilt. Die Bucker bestehen größten, theils in Missalien und dergleichen. Auch die Stadtsckule besitzt eine Bibliothek, welche durch eine im Jahre 1770 geschehene Schenkung der Ducker des verstorbenen Predigers R e sa g aus einigen hundert Bänden bestehet. Durch ein Geschenk-des Rathsherrn Schmidt von 50 Thirn. im Jahre 1764 wurden einige mathematische Instrumente, und später 2 Gwbus dieser Bibliothek zu« gefügt. Im Jahre 8^l errichtete die rste C asse des Lyceums auf gemeinschaftliche Kosten eine besondre Bäcker« sgmmlung, welche noch jetzt durch nützlich? Verordnungen vermehrt wird. Stifter ist der R. Ii. Decher. E!« Lesegesellschaft hat der Baron von Wit« tenbourg durch seine zahlreiche und gut besetzte Bibliothek hier errichtet. — Die Hauptnahrung der Stadt Cottbus ist bis jetzt unstreitig die B» er brau er ei, welche durch den, w-niastens vormals, starken Absatz ihres schönen Bieres große Vortheile verschafft. Dieses Cotlbuss.c oder Kocwitzer Bier hat, we« gen seines angenehmen wrinsäuerlichen Geschmackes und seiner gesunden Eigenschaften, allgemeinen Ruhm erhalten. Au6 i Berliner Maaß oder Quart Cottbusser Bier erhielt Neumann (s. deffen Lectiones publicae vom Thee, Caffee, Bter u, Berlin, 1740 4.) 1 Loth, 2 Quent. Weingeist und 2 Loth 3 Quent. Extract. Zur Sättigung der Säure desselben brauchte er Z-ß- Quenr 4 Gran Lau« gensalz Weizendier wird am gewöhnlichsten gebrauet. Doch verstchern Sachkundige, daß nach der Uebergabe des Krei« fts Cottbus an die Krone Sachsen, und darauf erfolgter
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