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Westfalen angelegte Pappelallee verbunden ist, die sich bis Rodenberg in
eine Lindenallee fortsetzt; Waltringhauseu, Riehe, Kreuzriehe mit einer
Ziegelei, Helsinghausen, Haste mit Bahnhof und schönem Forsthanse,
Ohndorf, Rehren, Rehrwiehe, Nordbruch, Niengraben, Jdenser-
moor, der tiefste Ort im Kreise, Ottensen, Auhagen (500 Ew.), das
sich stundenlang an der Aue hinzieht, Düdinghausen, der nördlichste Ort
Schaumburgs, und das gesondert liegende Schöttlingen mit Eichhöfen.
In Schöttlingen befindet sich eine Brennerei. — Einzelne Höfe sind: Eichen-
bruch, die Bückethaler Landwehr, die Sachsenhäger Windmühle u. a. (Be-
stimmung der Lage!)
15. Die Verwaltung des Kreises.
1. Wie der Bürgermeister oder Ortsvorsteher die einzelne Gemeinde
verwaltet, so steht an der Spitze des Kreises als erster Beamter der Land-
rat. Er hat seinen Wohnsitz in der Kreisstadt Rinteln. Die Bürgermeister
und Ortsvorsteher sind ihm untergeordnet. Diese haben ihm über die Vor-
kommnisse und'veränderungen in den Gemeinden Bericht zu erstatteu. Der
Landrat besucht zuweilen die einzelnen Gemeinden und sieht überall nach
dem Rechten. Er ist bemüht, den Wohlstand der Gemeinden zu heben,
indem er für gute Straßen sorgt und dem Ackerbau und der Viehzucht seine
Aufmerksamkeit zuwendet. Teilweise steht auch die Schule unter der Aufsicht
und Pflege des Landrats, indem er für Anstellung tüchtiger Lehrer sorgt
und auf den Bau guter und gesunder Schulhäuser hält, wobei der Kreis-
bauinspektor ihm zur Seite steht. Der Landrat sorgt für die öffentliche
Gesundheitspflege in seinem Kreise; er stellt Fleischbeschauer an zur Unter-
suchung des Schweinefleisches auf Trichinen; bei dem Ausbruch einer an-
steckenden Krankheit (Epidemie) bei den Menschen hat der Kreisphysikus
— und bei dem Ausbruche einer Viehseuche im Kreise der Kreistierarzt
ihm darüber Anzeige zu machen; der Landrat sorgt alsdann dafür, daß die
angesteckten Ortschaften und Bezirke abgesperrt werden, damit die Verbreitung
der Krankheit verhütet werde. Damit der Landrat die öffentliche Ordnung
und Sicherheit in seinem Kreise überwachen kann, sind ihm mehrere Gens-
d'armen als Sicherheitsbeamte zur Hilfe gegeben. Der Landrat überwacht
auch das Militärwesen des Kreises; er beruft die jungen Leute jedes Jahr
zur Musterung, die in Rinteln, Rodenberg und Oldendorf stattfindet; die
als Soldat brauchbar befundenen jungen Leute kommen zur 3. Kompagnie
2. Bataillons des 1. hannöverschen Landwehr-Regiments, das seinen Stamm
in der Stadt Nienburg hat. Auch die Ausgaben des Kreises hat der Land-
rat zu leiten; er verteilt dieselben auf die einzelnen Gemeinden, deren Ein-
nahmen und Ausgaben er ebenfalls überwacht. Unter der Aufsicht des Land-
rats stehen auch die Standesämter, auf denen die bürgerlichen Ehen geschlossen
werden und wo die Geburts- und Todesanzeigen zu geschehen haben. Der
Landrat hat überhaupt für alles Sorge zu tragen, was das Wohl und Wehe
des Kreises betrifft; für alles, was im Kreise geschieht, ist er der König-
liehen Regierung zu Kassel verantwortlich.
Wie in der Gemeinde die Ratmänner dem Bürgermeister oder Orts-
Vorsteher zur Seite stehen, so steht dem Landrat der Kreistag helfend und
beratend zur Seite. Die Mitglieder des Kreistages heißen Kr eis stände.
Dieselben werden aus den Landgemeinden, den Städten, aus den größeren
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