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1. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 23

1868 - München : Lindauer
Innere Zustände Bajoariens unter d. Agilolfingern. 23 konnte man an das Herzogsgericht Berufung einlegen. Der Herzog und später der deutsche König oder Kaiser ließ die Amts- tätigkeit der Grafen durch eigene Abgesandte (mi88i) überwachen. Das basoarische Gesetzbuch, welches auf Betrieb des Frankenkönigs Dagobert I zwischen 628 und 638 zu Stande kam, setzte mit großer Genauigkeit die Strafen für verbrecherische Handlungen fest. In der Regel waren dieß Geldstrafen zur Entschädigung des Beleidigten nebst einem Friedegeld an das Gericht und die herzogliche Kammer. Die Größe dieser Geld- bußen richtete sich sowohl nach der Größe des Verbrechens, als nach dem Rang und Stand des Verbrechers, wie des Beleidigten oder Beschädigten. Beeinträchtigungen der Kirche oder kirchlicher Personen wurden schwer geahndet. Die Kirchen hatten Asylrecht. Verbrechen am weiblichen Geschlecht oder an Gastfreunden wur- den mit doppeltem Wergcld (von wer d. i. homo, also Preis des erschlagenen Mannes) gestraft. Wer nicht mit Geld oder Besitz zahlen konnte, fiel in Knechtschaft. Nur drei Fälle, Mord des Herzogs, Lockung des Feindes in's Vaterland und Uebergabe eines festen Platzes an den Feind, also Hochverrat!), führten zum Tode. Als Beweismittel galten vor allem der Eid und Zeugen, die man, wie bei den Römern, am Ohrläppchen herbeizog, zum Zeichen, daß sie nicht aus eigenem Autrieb, aus Zuneigung oder Interesse gekommen seien. Außerdem waren noch die Gottes- urtheile zulässig. Diese bestanden theils in der Feuerprobe (die bloße Hand in's Feuer halten, durch einen brennenden Holz- stoß gehen, ein glühendes Eisen mit bloßen Händen tragen oder mit bloßen Füßen betreten), theils in der Wasserprobe, bald mit siedendem Wasser (Kesselsang), bald mit kaltem (der Unter- sinkende war unschuldig und wurde herausgezogen), theils in der Kreuzprobe (unbewegliches Stehen mit ausgehobenen Händen an einem Kreuze). Das berühmteste und bei den Freien häufigste Gottesurtheil war der Zweikampf. Die Bevölkerung theilte sich in Freie und Unfreie (Hörige). Nach dem herzoglichen Geschlechts der Agilolfinger waren unter den edlen Freien die vornehmsten: 1) Die Huosi (Andechser?) zwischen dem Lech, der Isar, Donau und den Al- pen; 2) die Fagan a (Ebersberger?) an der Sempt und Mang-

2. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 236

1868 - München : Lindauer
236 Bayern unter Maximilian I. Fürstenthümern versorgt waren, für deren Erhaltung großes Interesse tragen mußte. Die ersten Eröffnungen ließ er den Gesandten der geistlichen Kurfürsten und anderer katholischer Stände auf dem Ncichstage zu Regens bürg vom Jahre 1608 machen. Bald darauf schickte er einen eigenen Abgeordneten an die Höfe von Mainz, Köln und Trier, um die Sache zu betreiben. Den Wünschen des Kurfürsten von Mainz nachgebend, welcher nicht gerne den Anfang machen wollte, bestrebte sich Maximilian vor Allem, die oberländischen Stände zu einer näheren Vereinigung zu bewegen, und nach vielfachen Bemühungen wurde am Io. Juli 1609 in München der erste Bundcsvertrag von den Bevollmäch- tigten des Herzogs von Bayern, des Erzherzogs Leopold als Bischofs von Straßburg und Passau, dann der Bischöfe von Würzburg, Konstanz, Augsburg und Regensburg, des Propstes von El lw an gen und des Abtes von Kempten unterzeichnet. Als Zweck des Bündnisses erklärte man die Erhal- tung des katholischen Glaubens, die Abwendung besorgter Gefahren, die Handhabung des Religionsfriedenö und anderer Reichsgesetze. Die Verbündeten sollten einander gegen jeden Angriff vertheidigen; zugleich wurde ein Geldvorrath gebildet und Herzog Maximilian zum Bund es-Obersten ernannt. Nachdem dieß geschehen, ward den drei geistlichen Kurfürsten Nachricht ertheilt mit der Einladung, dem neuen Vereine beizu- treten. Maximilians Vater, der alte Herzog Wilhelm, machte eine Reise an den Rhein, angeblich um eine Brunnenkur zu gebrauchen, in Wirklichkeit aber, um den Eifer der drei geistlichen Kurfürsten zu beleben. Zu Mainz, wo sie sich am 23. August 1609 ver- sammelten, erschien auch ein bayerischer Gesandter, der Jäger- meister Lorenz von Wensin, um jede Bedenklichkeit zu besiegen, welche die geistlichen Herren von dem Eintritte in den katholischen Bund abhalten konnte. Die Vorstellungen, welche dieser machte, fanden um so eher Eingang, als die gewaltthätige Behandlung, welche sich kurz vorher der Kurfürst von der Pfalz gegen das Hochstift Speyer erlaubt hatte, den geistlichen Fürsten die Ge- fahr zeigte, welcher sie sich aussetzten, wenn sie ferner abgesondert und wehrlos blieben. Am 30. August Unterzeichneten sodann die Kurfürsten von Mainz, Köln und Trier die Urkunde ihres

3. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 343

1868 - München : Lindauer
343 Bayern unter Maximilian Iy Joseph. Lands Hut (17. Mai 1800). Die Überweisung der Güter von drei Klöstern an dieselbe gestattete die Mehrung der Lehrer und ihrer Bezüge, die Berufung namhafter Gelehrten vom Auslande, die Verbesserung der Bibliothek, der verschiedenen Sammlungen für Naturkunde und anderer Lehrmittel, fand aber die gehoffte Anerkennung nicht, weil bei der Besetzung der Lehrstühle arge Mißgriffe gemacht wurden^"). Die Angelegenheiten des Unter- richts, welche seit 1782 der kurfürstliche geistliche Rath neben den geistlichen Angelegenheiten geleitet und überwacht hatte, wur- den nach Aufhebung dieses Nathes (16. Dezember 1802) einem unter die Leitung des Freiherrn von Fraunberg gestellten General-Schul- und Studien-Direktorium überwiesen, welches für die Verbesferung des deutschen Schulunterrichts, für die Mehrung der deutschen Schulen, für die Ermunterung der Geistlichen zur Thätigkeit für den Unterricht viel Zweckmäßiges verordnete. Nur der von demselben ausgegangene Lehrplan für die gelehrten Schulen erwies sich unbrauchbar, weil durch ihn die sogenannten Realien (Mathematik, Geschichte, Geographie u. dgl.), für welche eigene Fachlehrer angestellt wurden, zu sehr auf Kosten der alten Sprachen bedacht waren. § 107. Die Thätigkeit der bayerischen Regierung nach Innen wurde im Jahre 1805 neuerdings durch Kriegsunruhen gehemmt. Napoleon Bonaparte, vormals Cónsul der fran- zösischen Republik, hatte die seinem Leben bereiteten Nachstellungen dahm zu benutzen verstanden, daß man ihn (18. Mai 1804) zum Kaiser der Franzosen, und ein Jahr darnach (26. Mai 1805) zum Könige von Italien erhob. Schon vor und noch mehr nach dieser Erhebung verletzte er, besonders in Italien, die eingegangenen Friedensverträge, weshalb England, Ruß- land und Oesterreich eine neue, die dritte Coalition gegen Frankreich bildeten. Die Lage Bayerns ward bei dieser Gelegenheit aufs neue gefährdet. Oesterreich enthielt sich jeder Mittheilung über seine Absichten und jeder Annäherung gegen den bayerischen Kurfürsten, während Napoleon Vertrag und Bündniß anbieten ließ. Erst dann, als der Kurfürst in Wien das Gesuch stellte, neutral bleiben zu dürfen, brach

4. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 349

1868 - München : Lindauer
Bayern unter König Max 1 Joseph. 349 Hausen, Boos, — Kirchheim a. d. Mindel, Mickhausen, Glött, Oberndorf, Wellenburg); 11) das Burggrafenthum Winterrieden (des Grafen Sinzeudorf) in der ehemaligen Abtei Ochsenhausen in Schwaben; 12) Herrschaft Burheim (des Grafen Waldbott-Bassenheim) bei Memmingen; 13) Herrschaft Thannhausen (des Grafen Stadion) a. d. Mindel; dazu die Gesammtheit der großen Heerstraße, welche von Memmingen nach Lindau führt. Auf dieses legte Franz Ii, der schon 1804, um mit Ruß- land und Frankreich in gleichem Range zu stehen, den Titel eines „erblichen Kaisers von Oesterreich als Kaiser Franz I" angenommen hatte, am 6. August 1806 die Kaiser- krone des deutschen Reiches nieder, ohne daran zu denken, daß die fortbestehende Würde des Rcichsoberhauptes in der Folge leicht der Krystallisationskern für die Glieder des in die Länge unhalt- baren Rheinbundes hätte werden können. Nach diesem Schritte des Kaisers lösten sich die Reichsgerichte zu Wetzlar und Wien, sowie die Reichsversammlung zu Regensburg aus. So endete nach tausendjährigem Bestände das römisch- deutsche Reich. Stimmen, die sich gegen diese Umgestaltung der Dinge vernehmen ließen, wurden mit Gewalt zum Schweigen gebracht *). In dem Kriege, der noch im Jahre 1806 zwischen Frank- reich und Preußen ausbrach, weil letzteres sich weigerte, den durch seinen Gesandten Haugwitz mit Napoleon zu Schön- brunn abgeschlossenen Vertrag zu ratisiziren, stand Rußland, Schweden und Sachsen auf Seite Preußens, das nicht blos Frankreich und England, sondern auch den von Napoleon (21. September 1806) aufgebotenen Rheinbund gegen sich hatte. Bayern, das ansehnlichste Glied des Rheinbundes, sandte sein Contingent von 30,000 Mann, die der Sache Frankreichs erhebliche Dienste leisteten. ^ ) Der Buchhändler Friedrich Palm von Nürnberg wurde wegen .Druckes und Verbreitung der von Arndt verfaßten Schrift: „Deutschland in seiner tiefsten Erniedrigung" auf Befehl Napoleons am 26. Au- gust 1806 zu Braunau erschossen.

5. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 322

1868 - München : Lindauer
322 Bayern unter Karl Theodor. Ludwig Xvi von Frankreich um Vermittlung gewendet hatte. Als Friedrich Ii eine an den Wiener Hof schriftlich erlassene Abmahnung nicht befolgt sah, ließ er (im Juli 1778) seine Truppen in Böhmen einrücken. Maria Theresia sah den Krieg so ungerne, daß sie nach einigen Märschen imb unbedeutenden Scharmützeln (im August) ihren Minister Thugut an den König nach Kloster Braunau sandte und heimlich, ohne Wissen ihres Sohnes, über den Frieden unterhandeln ließ. Der alte Preußenkönig wwllte nichts aufs Spiel setzen und war zu billigen Vergleichsvorschlägen geneigt; allein Joseph und der ihm ergebene Kaunitz beharrten auf einer Entscheidung durch die Waffen. Im Winter 1778 begann der Krieg auf's neue in Oberschlesien, wurde aber, nachdem (gegen das Ende von 1778) ein Heer der russischen Kaiserin Katharina drohend an Oesterreichs Grenzen erschienen war, vor einem entscheidenden Treffen in den ersten Tagen des März 1779 abgebrochen. Am 7. März 1779 wurde ein Waffenstillstand geschlossen und als- bald zu Teschen ein Congreß eröffnet, dessen Verhandlungen der Entwurf zu Grunde gelegt wurde, den der französische Ge- sandte zu Wien, Baron von Breuteuil, gefertigt und dabei den Vergleichsvorschlag, den Friedrich Ii im abgclaufcnen Jahre im Kloster zu Braunau entworfen, wesentlich berücksichtigt hatte. Die Hauptpunkte des am 13. Mai 1779 Unterzeichneten Friedens waren: Oesterreich erhält von Bayern das Inn viertel, d. i. den von den Flüssen Donau, Inn, Salza und Traun umfaßten Bezirk, gibt alles andere in Besitz genommene Land zurück und entsagt den Ansprüchen darauf; Preußen erhält die Zusicherung der Erbfolge in Ansbach und Baireuth, Sachsen für seine Ansprüche sechs Millionen Gulden und der Herzog von Meck- lenburg das Privilegium, daß seine Unterthanen von seinen Gerichten nicht an das Reichsgericht appellircn dürfen (privile- gium de non appellando). Salzburg, das von älteren Zeiten her eils Millionen meistens aus Rechnungen über Salz forderte, erhielt 430,000 Gulden, und der schwäbische Kreis, der Donauwörth als ehemalige Reichsstadt begehrte, bekam 10,000 Gulden. Die Theilnehmer des Friedens erkannten die Erbfolge der pfälzischen Wittelsbacher in Bayern an und sicherten den

6. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 331

1868 - München : Lindauer
331 Bayern unter Karl Theodor. zu dem von Preußen zu Basel geschlossenen Frieden. Die deutschen Reichsfürsten und der Statthalter von Hol- land sollten nach dem Inhalte desselben Artikels für die von ihnen erlittenen Verluste durch Säeularisation (Aushebung und Einziehung) geistlicher Besitzungen entschädigt und zu diesem Zwecke ein Reichsfriedens-Congreß nach Rastadj berufen werden. Zum Glücke für Bayern wurde der seine In- tegrität bedrohende Artikel nicht vollzogen, denn der (25. November 1797) in Rasta dt eröffnete Congreß löste sich bald (8. April 1799) ohne irgend eine Beschlußfassung auf, ja es wurden sogar zwei französische ©efanbte auf der Heimreise ermordet. Karl Theodor lebte nach dem Frieden von Campo Formio, von dessen Bestimmungen ihm die für Bayern nach- theiligen verschwiegen wurden, nur noch etliche Monate über ein Jahr, ohne sich an den Geschäften der Regierung mehr zu be- theiligen, als unumgänglich nothwcndig war. Der zum Cabinets- Sekretär erhobene Caspar Edler von Lippert, seit Jahren von den: Kurfürsten in Allem zu Rath gezogen, erledigte anstatt des Kurfürsten die gewöhnlichen Einläufe, machte sich aber dabei vielfach empörender Willkür schuldig; doch war er schlau genug, die höheren Administrativ- und Justiz-Collegien mit Eingriffen in ihre Befugnisse gu verschonen. Aus der Ehe, die der (seit 17. August 1792) verwittibte Kurfürst Karl Theodor am 15. Februar 1795 mit Marie Leopoldine von Este und Modena, Tochter des Erzherzogs Ferdinand von Oesterreich*) und Enkelin der Kaiserin Maria Theresia, geschlossen hatte, er- blühte wenig Freude — die Ehe blieb kinderlos uitb die jugend- liche Kurfürstin, des hochbetagten Gatten überdrüssig, verursachte durch ihrehaltung vielfaches Aergerniß. Karl Theodor starb, vom Schlage gerührt, am 16. Februar 1799. Mit ihm erlosch die Pfalz-Sulzbachische Linie**). *) S. oben S. 294 die Tafel des Hauses Lothringen in Oester- reich, Toskana, Modena, Parma. **) Seine Wittwe Marie Leopoldine kaufte 1800 die Herrschaft Stepp erg bei Neuburg, vermählte sich 1804 mit dem Grafen Ludwig von Arco und starb am 24. Mai 1848 bei Wasserburg in Folge eines Wagensturzes.

7. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 335

1868 - München : Lindauer
Bayern unter Maximilian Iv Joseph. 385 der Freiherr Friedrich von Hertling als Minister bestellt. Das Heerwesen stand unter einem Oberkriegs-Collegium, seit 1802 Militärdepartement genannt, wobei das Perso- nelle und die Armatur durch den Kurfürsten unmittelbar, dasuebrige durch den Kriegssustiz- und Kriegsökonomie- Rath besorgt wurde. Die oberste innere Verwaltung ging von drei Landes-Direktionen aus, der General-Landes - Direktion für Ober- und Niederbayern, der Landes- Direktion für Oberpfalz, Sulzbach und Leuchtenberg, der Land es-Direktion für Neuburg. Die Justiz stand in letzter Instanz unter dem Nevis or ium (seit 1802 „oberste Justiz st elle" genannt) in München, dann unter demhofrathe in München für den Regierungsbezirk München, ferner unter den Negierungen Landshut, Straubing, Burghau- sen, Amberg und Neuburg. Für die rheinischen Kur- lande bildeten die Regierung in Mannheim im Polizei- lichen, das Oberappellationsgericht und Hofrathö- Dicasterium zu Mannheim in der Justiz, die Hofkammer in Mannheim für die Finanzen die obersten Stellen. Aehnlich bestand in Jülich-Berg ein geheimer Rath, ein Ober- Appellationsgericht und ein Hosrathsdicasterium, ein geheimer Steuerrath und eine Hofkammer. Diestände für Jülich-Berg waren aus der Ritterschaft und den Hauptstädten. Für die niederländischen Besitzungen (Bergen op Zoom und zerstreute Herrschaften) bestand ein Gene - ral-Commissär in den Niederlanden, für die böhmischen Herrschaften eine Administration in Prag. Die gedeihliche Entwickelung dessen, was Max Iv gleich in der ersten Zeit seiner Regierung für die Wohlfahrt des Landes schuf, hinderte der bereits im Anfänge des Jahres 1799 aus- gebrochene Krieg gegen die französische Republik, zu welchem sich Rußland, Oesterreich und das deutsche Reich ver- einigt hatten. Gegen Oesterreich hatte den Kurfürsten Max Iv der geheime Artikel des Friedens von Campo Formio (17. Ok- tober 1797), in welchem Oesterreich ein Theil Bayerns bis an den Inn mit Einschluß der Stadt Wasserburg zugesichert erhielt, mit großem Mißtrauen erfüllt, und doch blieb für Bayerns Rettung nur das Eine übrig, an der Allianz mit Oesterreich festzuhalten, denn die nicht zahlreichen bayerischen Truppen waren unter die österreichischen vertheilt, der französische General Ber- nadette hatte bereits Mannheim überrumpelt und anderseits

8. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 38

1868 - München : Lindauer
38 Innere Zustande Bajoariens unter d. Karolingern. Mündlichkeit und Oeffentlichkeit bildeten auch jetzt noch die Grund- lagen des gerichtlichen Verfahrens; die Parteien mußten vor den Gerichten erscheinen, konnten sich aber durch Vorsprecher (Pro- locutores, Advocati) unterstützen lassen. Erschien der Beklagte ohne rechtmäßigen Entschuldigungsgrnnd auf drei Vorladungen nicht, so verfiel sein Gut unter Königsbann, und kam er binnen Jahr und Tag nicht aus demselben heraus, so konnte der Kläger selbst sich sein Recht nehmen oder wurde aus dem Gute befriedigt, und das übrige consiscirt. Die Strafgelder (Posna, muleta) erhielten zum Th eil die Verletzten, zum Thcil der König als Sühne für den gebrochenen Landfrieden und Buße für Uebcr- tretung seines Gebotes. Der König selbst hatte in den Gesetzen kein Wergeld, das Verbrechen an seiner Person war daher un- sühnbar. Kaufte sich aber auch der Verbrecher von der Todes- strafe los oder wurde er begnadigt, so konnte er nicht mehr vor Gericht anftreten und hatte als Beweismittel nur die Ordalien. Die vielen Kriege Karls des Großen brachten eine ansehn- liche Erweiterung des Heerbannes mit sich, dem bei Ver- wirkung des Königsbannes, d. h. bei 60 Schillingen Strafe Folge geleistet werden mußte. Besaß ein freier Mann vier oder mehrere Höfe (ein Hof oder inan8u8 hielt 12 — 40 Jaucherte) Grundeigenthnm, so mußte er zu Felde ziehen, wohin immer er gerufen wurde, sich selbst ausrüsten nnb aus drei Monate für Proviant sorgen. Wer drei Höfe besaß, den mußte in der Aus- rüstung ein Solcher unterstützen, der nur einen Hof besaß. Von Zweien, deren Jeder zwei Höfe besaß, zog der Eine aus, der Andere schaffte Rüstung und Proviant. Von vier Männern, deren Jeder nur einen Hof besaß, standen drei zusammen und rüsteten den Vierten znm Krieg. Der Besitzer von zwölf Höfen erschien zu Pferd in vollem Harnisch. Jeder Kirche blieb ein Hof frei, von den übrigen trug sie die Lasten der Wehre oder stellte gleich den Klöstern Wägen für den Transport der Heeres- bedürfnisse. Bei der Strenge, mit welcher Karl der Große auf Einhal- tung des Heerwesens drang, machte das einmal entstandene Lehens- wesen raschen Fortschritt, indem sich mancher freie Mann bewogen fand, sein Erbgut einer Kirche oder einem weltlichen Großen zu

9. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 293

1868 - München : Lindauer
293 Bayern unter Karl Albrecht. seiner Vermählung mit der österreichischen Prinzessin Maria Amalia ausgestellt hatte. Gleichwohl erhob Karl Albrecht Ansprüche und gedachte, dieselben nöthigen Falls mit Waffengewalt zur Geltung zu bringen. In dieser Gesinnung von dem ans Oester- reich eifersüchtigen Hofe Frankreichs bestärkt schloß Karl Albrecht zu Nymphenburg in Gegenwart des französischen Marschalls Belle Jsle einen doppelten Vertrag (einen vor- läufigen vom 18. Mai, und einen definitiven vom 20. Mai 1741, welch' letzterer unterm 3. und 19. Juni ratifizirt wurde), worin Frankreich die erforderliche Unterstützung an Geld und Truppen versprach. Diesem Vertrage schloßen sich noch vor Ab- lauf des Jahres 1741 Spanien, der Kurfürst Clemens August von Köln, ein Bruder Karl Albrechts, so wie Karl Philipp, Kurfürst von der Pfalz, Neapel und der König Friedrich Ii von Preußen an. Die inzwischen ausgerüsteten Truppen Bayerns rückten (am 31. Juli 1741) gegen Oesterreichs Grenzen, nahmen Passau mit List, besetzten die Veste Ober- haus und drangen, nachdem sie sich bei Schärding mit 25,000 Franzosen unter Belle Jsle vereinigt, unter Karl Albrechts persönlicher Führung, 40,000 Mann stark, ohne Schwertstreich bis Linz vor, wo die österreichischen Stände dem bayerischen Kurfürsten (am 2.Oktober 1741) huldigten. Statt nun auf Wien loszugehen, wendete sich der schlechtberathene Karl Albrecht (am 24. Oktober) gegen Böhmen. Das entschied sein und seines Landes Unglück. Anfänglich ging zwar Alles nach Wunsch: der Kurfürst nahm (am 26.November 1741) Prag mit Sturm, ließ sich (am 19. Dezember 1741) als König von Böhmen huldigen und ward von den zu Frankfurt versammelten Kur- fürsten (am 24. Januar 1742) als Karl Vii zum Kaiser (1742—1745) erhoben *). Aber während in München die (am 12. Februar 1742 zu Mainz vollzogene) Krönung Karls Vii festlich begangen wurde, kamen Eilboten und meldeten das un- aufhaltsame Vordringen österreichischer Truppen in der Richtung *) Ludwig Xy von Frankreich, sein Gönner und Protektor, hatte ihn kurz vorher mit offener Verhöhnung der deutschen Nation zum „franzö- sischen Gcnerallieutenant" ernannt.

10. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 319

1868 - München : Lindauer
319 Bayern unter Karl Theodor. würde, wenn solche rechtlich begründet gewesen, das alles ward von Seite Bayerns dem österreichischen Hause mit keinem Worte entgegen gehalten, und Kurfürst Karl Theodor, theils von der Verheißung geblendet, daß er die Niederlande und den Titel eines „Königs von Burgund" erhalten werde, theils von der Sorge erfüllt, daß Oesterreich mit Uebermacht das bayerische Gebiet besetzen werde, unterschrieb am 14. Januar 1778 den von seinem Gesandten in Wien eingegangenen Vertrag. Indessen war Oesterreich mit dem im Vertrage zugcsicherten Gebiete nicht zufrieden, sondern belegte alle seit dem Tode Ludwigs des Bayern von dessen Nachkommen erworbenen Güter (die Grafschaften Hals, Haag, Hohenschwangau, Hohenwaldeck, Sulzbürg und Pyrbaum, Lcuchtenbcrg u. a.) unter dem Vorwände mit Beschlag, daß die Belehnung mit diesen Gütern nur den Wittelsbachern der lud- wigischen Linie gegolten habe, daß sohin alle diese Herrschaften cröffnete Neichslehcn seien, über welche das Kaiserhaus zu ver- fügen habe. Dazu kamen itodfj von anderer Seite her Forderungen, aus die Kurfürst Karl Theodor nicht im Geringsten gefaßt war: der Kurfürst Friedrich August Hi von Sachsen sprach die ganze Allodialverlassenschaft d. i. alles erbbare Privatgut des Kurfürsten Max Iii an, weil seine Mutter, Maria Antonia, die einzige Schwester Maximilians Iii war, von welcher Erben vorhanden waren. Die gleiche Forderung stellte Maria The- resia, weil sie ebenfalls von einer bayerischen Prinzessin ab- stammte, von Maria Anna, einer Tochter Wilhelms V, die den Kaiser Ferdinand Ii zum Gemahle gehabt hatte, der Herzog von Mecklenburg endlich forderte die Landgrafschast Leuch- tenberg, weil seinem Hause Kaiser Maximilian I Anwart- schaft darauf gegeben hatte. Das Haus Oesterreich hielt von dem Augenblicke an, wo Karl Theodor den Vertrag seines Gesandten, des Freiherrn von Ritter, ratifizirt hatte, seine Forderung an Bayern für gesichert. Allein einerseits wollte sich das Bayernvolk, stolz auf die Einheit seines Volksstammes, weder von seinem jetzigen Kurfürsten, noch von dem österreichischen Nachbar, dessen Feind es gewesen und zum Theil noch war, in ^heile zerreißen oder einem andern, wenn auch stammverwandten Volke einverleiben lafsen, anderseits regte Friedrichs Ii politische
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