Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 29

1914 - München : Oldenbourg
— 29 — imb Friedrich, Pfalzgrafen von Wittelsbach, Burggraf Box von Würzburg, Burggraf Konrab von Nürnberg. Bischof Herolb bankt für kaiserliche Hulb und Gnabe. Nachdem aber die Versammlung geschlossen war, versammelten sich Klerus und Abel und entwarfen eigene Satzungen um die verliehene herzogliche würde und Herrlichkeit zur Ehre und zum Nutzen des Bistums kräftig ins Leben treten lassen zu können. Sie setzten verschiebenc Punkte auf, welche sie dem Bischof übergaben. (Erstlich: Die Grafen, Ritter und alle Vasallen sollen dem zeitlichen Bischöfe als ihrem Lanbesherrn und dem Domkapitel gegen jebett feindlichen Anfall hilfreiche Dienste leisten und die Hechte und Freiheiten des Stiftes tapfer verteibigen. Dagegen sollen der Bischof und das Kapitel bieselben in ihren althergebrachten Rechten schützen gegen Gewalt. Zum zweiten: Aus bett Grafen und Rittern soll ein Ausschuß gewählt werben, welcher unter dem Vorsitz des Bischofs bei dem neubestätigten £anbgericht Recht spreche. Zum britten: Dior von bett Grafen des £anbes sollen die vier (Erb-ämter des Stifts, als das Marschalls-, Truchsessen-, Schenken- und Kämmereramt, bekleiben und biesen als Belohnung für ihre Dienste bestimmte Güter als Mannlehen zugewiesen werben. Zum vierten: Der neugewählte Bischof soll nach empfangener weihe mit bloßen Füßen und barhaupt in einem grauen Rocke, mit einem Stricke umgürtet, vom Brückentor am Maine an dem Marktgericht entlang an die Greben von bett vier Amtsgrafen geführt, bort vom Dechant und Kapitel des Domes empfangen und auf seine bemiitige Bitte um das (Erbe des hl. Kilian sofort mit dem bischöflichen Ornate geschmückt und in die Salvatorkirche eingeführt werben. Zum fünften: Nach dem feierlichen Amt soll der Bischof als Herzog beheibet zu Pferbe steigen, wobei der Marschalk die Steigbügel zu halten hat, und in seine Resibenz einziehen, wo toährenb des Morgenmahles die vier (Erbgrafen ihre Dienste versehen müssen. Zum sechsten: Bei allen feierlichen Gelegenheiten soll einer aus dem ältesten Abel des £attbes dem Bischof als Herzog ein bloßes Schwert vorantragen. Diese Satzungen würden von Bischof, propst, Dechant und Domkapitel genehmigt und zwölf Personen aus dem Abel des ieanbes zu Beisitzern des £anbgerichtes ernannt. Von ihnen würde nun festgesetzt, daß der Bischof als Herzog von Franken ober ein von ihm bevollmächtigter Domherr jeberzeit bei dem Gerichte den Vorsitz haben sollte. )n Schmachfällen unter dem Abel aber habe der Bischof stets persönlich und im Harnisch als Herzog von Franken zu erscheinen. Alle (Einwohner des Stiftes sinb schulbig, vor btesem herzoglichen Lanbgerichte und nicht im Auslattbe ihre Rechtsangelegenheiten zu oerhanbeln, auch können sie

2. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 41

1914 - München : Oldenbourg
— — hervorbrachen, die Umgegend plünderten und deren Bewohner auf Lösegeld gefangen wegführten. Diesem Unwesen zu steuern, zog Bischof Gerhard an Pfingsten ^393 vor das Raubschloß, belagerte dasselbe mit allem Kraftaufwands vermochte es aber nicht zu erobern und mußte an 5t. Michaels-Tag nach manchen Verlusten wieder abziehen. 3. 3m Freigerichte Alzenau finden wir in der unruheoollen Zeit Deutschlands nicht wenige Ritter, die plündern und Hauben als einträgliches Gewerbe betrieben. Besonders waren es die Herren von Bonneburg, die viele der Märker in ihren Wohnungen anfielen und plünderten, oft zu Fehde zogen, Steuern erpreßten und das Ländchen feindlichen Reisigen preisgaben, obwohl in ihrer „edelsten" Z}and das Amt des Landrichters ruhte. Wiederholt setzten deshalb die freien Märker diese unwürdigen Vögte ab (H36l[ und ^386). Aber auch nach dem Aussterben dieser Familie nahmen die Räubereien kein Ende. Die Schelrisse von Wasserlos, die Herren der Womburg bei Mömbris und Ulrich von Bergheim auf Z?üttelngefäß waren kecke Stegreifritter und vergewaltigten Bauern und Bürger, Kaufleute und pilger, so daß König Ruprecht in Verbindung mit den benachbarten Reichsstädten Ruhe schaffen mußte. Am Sonntag, den 22. Februar ^05, wurden die Burgen der Strauchritter von Reisigen eingenommen und verbrannt. Damit war den raublustigen Rittern für längere Zeit das Handwerk gelegt. 4. Aus fehdereicher Zeit. Au Beginn des ^5. Jahrhunderts herrschte in Franken auf den Straßen große Unsicherheit, allenthalben hörte man von Mord, Raub und Brandschatzung. Um diesem Übel zu steuern, schlossen die fränkischen Bischöfe, der Abt von Fulda, der Burggraf von Nürnberg und Abgesandte der fränkischen Reichsstädte im )ahre ^03 zu Mergentheim ein Bündnis, „Landfriede zu Franken" genannt. Aus den Bestimmungen des Vertrages kann man auf die Vergehen gegen Person und (Eigentum sehr leicht Schlüsse ziehen. So mußte ein Artikel vorschreiben: Alle pilger und Wallfahrer, die Kaufleute und die Ackerbauer, welche Feldfrüchte und Edein bauen, sollen in ihren Wohnungen und Gewerben sicher sein; frei sollen sein alle Straßen, Kirchen, Klöster, Geistliche, Kaufleute, Kirchhöfe, Mühlen, Pflüge mit ihren Pferden, Gchsen und Zugehör, alle Ackerleute und Weinbauer. Wer diese beschädigt, soll als Verletzer des Landfriedens und Räuber bestraft werden. Bald mußte denn auch der Bischof von Würzburg gegen Landfriedensbrecher zu Felde ziehen. Noch im gleichen )ahre belagerte er das Raub-schloß Werberg, dessen Inhaber die Stiftsuntertanen in den Ämtern

3. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 176

1914 - München : Oldenbourg
— — kleinen Erbprinzen auf dem Arme auf dem Balkon und dankte nach allen Seiten. Das war am 8. März. Am 9. März war es sehr lebhaft in den Straßen der Stadt. Einigen verdienten Personen wurden Hochs ausgebracht, gegen andere fielen mißliebige Äußerungen. Die Bürgerschaft und die Studierenden wachten darüber, daß es zu keinerlei Tätlichkeiten kam. Am \o. März, mittags 1/2\\, fand auf dem Hofplatze die feierliche Vereidigung der Garnison auf die Verfassung statt. Der erhebende Akt wurde unter dem Zulauf einer großen Menge vollzogen. Ein vieltausendfaches Hoch ertönte, als der Schwur geleistet wurde: „Ich schwöre Treue dem König, Gehorsam dem Gesetze und Beobachtung der Verfassung." Der Jubel wiederholte sich auf der Domstraße und besonders vor dem Hathaufe, wo die Landwehrmusik aufgestellt war. Die Studenten und die Bürgerschaft hielten während der Nacht die Ordnung aufrecht. — Aschaffenburg, ^0. März. 3n unserer Stadt herrscht vollkommene Ruhe. Dagegen haben in unserer Umgegend mehrere sehr beklagenswerte Unruhen stattgefunden. )n Rothenbuch drang Mittwoch abend eine tobende und schreiende Menge ein, größtenteils aus Wildschützen bestehend, wußte sich eine Flinte und Pulver zu verschaffen und durchtobte dann die ganze Nacht mit Schießen und Schreien bis q. Uhr früh, worauf sich die Ruhestörer entfernten, ohne an Person oder Eigentum Schaden anzurichten. In Großwallstadt haben widerstände gegen die Behörden stattgefunden. Heute find dahin j(00 Mann Militär entsandt worden. Auch in Miltenberg hat es unruhige Auftritte gegeben. Dahin kamen 90 Mann, nach Rothenbuch 60 Mann ins Quartier. In Miltenberg zündeten aus dem Badischen gekommene Haufen die vor der Stadt liegende Wohnung des Revierförsters an, welche ganz niederbrannte. Auch in Amorbach befürchtet man Unruhen der Odenwälder, die sehr erregt sind. — Würzburg, März. Über Ho verhaftete aus dem Odenwald und einigen Bezirken des Spessarts wurden nach Afchaffenburg gebracht. Auch in der Rhön entstanden Unruhen. In Miltenberg kam es zwischen den Brandstiftern und der Landwehr und der übrigen Bürgerschaft zu einem Kampfe, als die Brandstifter das Herrschaftsgericht stürmen wollten. Dabei gab es mehrere Verwundungen durch Bajonettstiche. )n Mömlingen wurden sechs )udenhäufer demoliert. Am ^z. März wurde eine Kompagnie Jäger dorthin gesandt und die Auf-ruhrakte verlesen. Zehn Tumultanten wurden am gleichen Abend nach Afchaffenburg eingeliefert. Der Herrschaftsrichter von Amorbach bildete vier Kolonnen, eine aus der Landwehr, eine mit Senfen, eine dritte mit Äxten bewaffnet. Der herankommende meuterische Haufen wurde dadurch zerstreut. —

4. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 57

1914 - München : Oldenbourg
— 57 — haben und die Schöppen ermahnen, recht Urteil zu sprechen, als sie solches am jüngsten Gericht verantworten wollen. währenddem der Zirme im Stock sitzet, kommt der Kläger mit seinen Freunden und Beiständen und bittet den Zentgrafen um einen Fürsprach, den sie aus der Mitte der Schöppen erhalten. Welchen sie wollen und begehren, der muß es tun, ohne allein die Zeugen, die bei der Bekanntes des Armen gewesen. So sich aber einer zu reden widerte, so wurde es in Hecht ersannt. Darauf dingt sich des Klägers Fürsprach nach der Gerichtsordnung an und kommt dann näher zur Sache. Ankläger: „Z^err Zentgraf! es stehet hier H., der Kläger, und sagt, er habe seinen und des Lands schadbaren Mann, nämlich seinen und des Landes Mörder in dem Stock setzen mit Zt amen Zt. Ich bitt darnach zu fragen, wie man den herbringen soll, damit man nicht unrecht, sondern recht tue?“ Urteil: „Gebunden und gefangen, wie recht ist." Ankläger: „Ich bitt darnach zu fragen, wer ihn herbringen soll.“ Urteil: „Das soll der Kläger tun.“ Ankläger: „Ich bitt darnach zu fragen, wer ihm dazu helfen soll." Urteil: „Ls sollen es die Gerichtsknechte tun.“ Ankläger: „Ich bitt darnach zu fragen, wer ihn dazu geleiten soll." Urteil: „Das soll der Zehntgraf tun!“ Ankläger: „Ich bitt darnach zu fragen, wie man ihn herzu bringen soll." Urteil: „Mit Geschrei und rechter Fähre als recht ist.“ Ankläger: „Ich bitt ferner zu fragen, ob der Arme Schwachheit halber nit gehen könnt oder Mutwillens Fleiß nicht gehen wollte, wie man ihn herbringen soll.“ Urteil: „Mit Schleifen, Schlöppen und Tragen.“ Ankläger: „Ich bitt darnach zu fragen, ob es sich zu lang über die rechte Tagszeit verziehen würde, so will Kläger verhoffen, daß es ihm billig an seinem Recht keinen Schaden bringen solle.“ Urteil: „(Es bringt ihm keinen Schaden.“ Der Zentgraf stehet auf mit dem Stab und reitet mit dem Kläger zum Stock in die Stadt und gehen mit ihm die Gerichtsknechte. Sie heißt der Zentgraf den Armen aus dem Stock tun und ihn gebunden hinaus vor Gericht führen und reitet ihm der Zentgraf vor. Und so man kommt an die Statt, da man den Armen zu beschreien pflegte, soll sich der Zentgraf umwenden und heißen still halten; da wird der Arme beschrien vor dem Kläger und seinen Freunden mit ungefährlich diesen Worten: Was an heut hie über mein und des Landes Mörder Mordio!! Solches Geschrei geschieht an dreien (Drten : Erstlich bei den Seilern, zum andernmal unter dem Tor bei St. Gott-Hards-Kapelle, zum drittenmal bei dem Zollhause auf der Brücke. So nun der Arme vor Gericht sieht, so mahnet der Schultheiß der jüngsten Schöppen einen am Stadtgericht und der andern einen auf dem

5. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 75

1914 - München : Oldenbourg
— 75 — Am Dienstag ließ der oberste ßauptmann des Frauenberges allen feinen Leuten danken, weil sie sich so wohl und redlich gehalten, und gab ihnen hundert Gulden zu ihrer Ergötzung. Die Bauern fingen in dieser Nacht an an der Teil unten an den Weingärten gegen die Stadt zu und an dem N)ege von der Tell zu den Weinbergen Schanzen zu graben und zwei Reihen von Schanzkörben aufzurichten. Daneben wurde noch ein hoher Schirm aufgestellt und ein starkes Geflecht zwischen hohen Pflöcken gemacht und mit Erde ausgefüllt. Dom Donnerstag an beschossen sie von diesen Schanzen aus das Schloß. Die Besatzung des Frauenbergs brachte noch eine Kartaune, eine große Steinbüchse und eine Notschlange zu dem andern Geschütz auf dem Z^aberboden und erwiderte das Feuer auf das heftigste, tat auch den Bauern in den Schanzen großen Schaden. Auf den Hat einiger (Eibelstadter Männer hatten die Bürger von tpiirzburg einige Bergknappen in ihre Dienste genommen und ließen von ihnen oberhalb St. Burkhard ein Loch in den Berg graben. Sie wollten die (Öffnung mit Pulver füllen und dann das Schloß in die Luft sprengen. Allein die Arbeit ging wenig von statten und wurde daher nach etlichen Tagen wieder eingestellt. Dann wurde ein neuer Sturm im Bauernrat beschlossen, aber nicht ausgeführt. Bei dem Sturme waren drei Itc an n von der Schloßbesatzurig gefallen, später wurden noch zwei Leute getötet, so daß im Schlosse während der Belagerung sechs Mann den Tod fanden. h) Der Überfall des Schlosses Sommerau (\525.) Am V Mai \525 abends zogen die Bauern aus Miltenberg nach Eschau um das Fechenbachsche Schloß Sommerau zu nehmen. Sie kamen in aller Stille bis in das £?olz nächst dem See und richteten die Leitern her. Im Schlosse aber wurde rechtzeitig Alarm geblasen und plötzlich erschienen alle Reisige und Ausschüsser auf der Mauer und fingen an zu schießen mit der Feldschlange. — (Einige Bauern machten sich mit Leitern über den See hinüber um an die Mauern zu kommen, andere machten sich an die Zugbrücke, legten Bohlen hinüber und wollten das Tor mit Äxten einschlagen; es war aber alles umsonst; denn die Fechenbachischen Reisigen warfen die Leitern um, etliche, die schon auf den Leitern waren, wurden niedergeschlagen und in den See geworfen; an der Brücke aber, wo des Berrn von Fechenbachs Armbrustschützen postiert waren, sind sechs Bauern geschossen worden und in den See gerollt. Etwa 20 Blessierte wurden nach Eschau in das fjirtenhaus gebracht. Um \2 Uhr mittags hob das Schießen wieder an. Die Bauern liefen Sturm unter grausamem Geschrei „Drauf! Drauf!" Es waren ihrer gegen \800 mit den ihnen aus der Gegend zugelaufenen. Sie schwärmten um das Schloß wie die Bienen und war alles schwarz von denselben, so daß man die Mauern nicht sehen

6. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 86

1914 - München : Oldenbourg
— 86 — anführte, die im „zauberischen verdachte" stünden? warum nicht reden, wenn Schweigen neue Folterqualen brachte? Und so zogen denn die L^exenprozesse ihre Kreise weiter und weiter und an einem Brande entzündeten sich die neuen Feuer. Und in den Ortschaften, wo die „geheimen Räte" ihre Wirkungsstätte aufgeschlagen hatten, war Jammern und Wehklagen. Die bedauernswerten Opfer aber gestanden und erzählten, was ihnen die Richter nahelegten und ihre verirrte Einbildungskraft ihnen vorgaukelte. Bekannte und Verwandte, oft sogar die Mütter, nannten sie als Verführer zum Hexenhandwerke. Oft erschien ihnen ■— nach ihren Aussagen — der böse Feind in verschiedenartiger Gestalt, sehr oft als grüner Jäger, und versprach ihnen in der Not oder bei ihrer Arbeit zu helfen. Dafür mußten sie ihm das Versprechen geben, sein zu sein, und diese Versicherung durch Handschlag oder auch durch Verschreibung mit Blut bekräftigen. Dann folgte die Teufelstaufe, wozu dem Teufel jede ihm zur ßand stehende Flüssigkeit, sogar das Spülicht in der Küche, tauglich war. Meistens aber warf er den Täufling ein- oder zwei- und dreimal ins Wasser. Hach der Taufe mußte die Hexe Gott abschwören und erhielt vorn Teufel eine Gabel oder einen Stecken um damit auszufahren und ihre Kunst auszuüben. Bei den Ausfahrten saß der Satan hinter oder vor der Hexe. Zur Vollbringung von Übeln an Menschen, Tieren und Früchten benützten die Unholden eine Salbe, die sie mit Teufels Hilfe aus der Leiche eines Kindes gewonnen hatten. Damit töteten sie Vieh, mordeten Kinder, machten erwachsene personen lahm und siech, verursachten Gewitter, Hageljchlag und Reif, erzeugten Ungeziefer aller Art. Mehrmals im Jahre, fast immer in der Walpurgisnacht nach \2 Uhr, fanden Hexentänze statt, wobei der Teufel Berichte über die begangenen Untaten forderte. Die Urteile über die Hexen lauteten fast alle auf Tod und Feuer. Mehr als 900 Personen waren in wenigen Jahren im Fürstbistum Würzburg als Opfer des unseligen Wahnes verbrannt worden (in Würzburg 2^9, in Gerolzhofen von ^6—\9 260- Man schonte kein Alter, kein Geschlecht, keinen Stand. Sogar ein naher Verwandter des Fürstbischofs Philipp Adolf von Ehrenberg bestieg den Scheiterhaufen. Ein edler Priester, der Jesuit Friedrich Spee, der selbst 200 „Hexen" auf dem Gange zur Richtstätte begleitet hatte, schrieb ein Buch gegen die furchtbare Verirrung seiner Zeit. Diesem Werke ist die Abschaffung der Hexenprozesse im Hochstifte durch den Bischof Johann philipp von Schönborn (^642 bis ^673) zu verdanken. Cdfter aber kehrten in der Folge noch Beschuldigungen wegen Zauberei wieder und heute ist bei abergläubischen Leuten die Meinung noch nicht erloschen, daß es Menschen gibt, die mit dem Bösen int Bunde stehen.

7. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 64

1914 - München : Oldenbourg
— 64 — als bei4>em-3ierben des Zinsbauern erlegt werden mußte. Beim Tode des_lrundholden hatte der Zinsherr das Recht, sich das schönste Stück Vieh anzueignen, das Besthaupt zu erhalten. was ein Teil der Untererthaler Bauern irrt *5. Jahrhundert an regelmäßigen 2lbgaben zu entrichten hatte, zeigen einige Beispiele aus einen: J 500 angefertigten Giltregister. „Michael Dittrich gibt von seinem Gut, darauf er sitzt, beden Junkern Küchenmeister 9 Schill., \ Schönbrot an Weihnachten, 2 Fastnachtshühner, ^ Lambsbauch und im Jahr 3 Tag mit einem Pferd gedient, Z?eu und Grummet und Krautsetzen, und nit mehr. Item den Junkern 3 pfd. Unfchlitt, \ Vierling, 7 Schill, von wiesen und Ackern' Tcmz März 3 ^ vom Baus, \ Schönbrot, 2<\ (Eiet an Ostern, Kraut-fetzen, Z?eu und Grummet (Fron!), \ Sommerhuhn de area beim Steg, l Sommerhuhn vom Talborn . . . ." weitere Tasten ersieht man aus einem Schreiben der Untererthaler Nachbarn an den Fürstabt: „Z?ochroirdiger fürst, Gnediger sperre, hiermit lassen sich die Mertner erkennen, daß es ir erblich gut sey und etliche nter dann von hundert Jahren von Iren (Eltern her haben; wo aber einer das selbig verkeufft oder feufft, so muß er geben den Jungkherrn den zehenden pfenia zu handlon .... wir müssen auch des Rindvihs hüten von einem peterstag zum andern und der Sruetn von Sant Peter an biß zu sant Martin, daz wir keinen tag dinsts gefreyt fein .... Auch hat euer fürstlich gnade 45 man, die euer gnaden leip eigen feint, muß jeglicher von feinem leib geben \ Schill, uff Sant Walpurgistag, darnach zu meiennachten so müssen dieselben fuldifche menner 6 pfd. •geben zu Bete von im leibern . . . Item mer müssen die merter thun jerlich zum Send (geistliches Gericht) geben \ matter habern euer gnaden Amtmann uff 5 hauß ge in Saleck. Auch \ acht! im Sendt, 4 malder in die Capellen geben 6 menner." An Stelle der Leibschillinge wurden auch Hauchhühner gegeben, weitere Belastungen bildeten die viehsteuer (jedenfalls eine Abgabe für Weidegerechtigkeit), die Lentknacken zur Bestreitung der Unkosten bei Einrichtungen, Land- und Türkensteuer und der Zehnt. — 2. Der Zehnt. Der Zehnt war eine Abgabe, die von alters her der Kirche geleistet tdurde. -Ejäufig waren die Zehnterträgnisse in mehrere Teile geschieden und wurden von verschiedenen Herrschaften gehoben. (Eine Betrachtung der Zehntgefälle zu f)örstem im Freigericht mag uns näheren (Einblick gewähren.

8. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 38

1914 - München : Oldenbourg
— 38 — sammelten sich die älteren Ritter, die nicht mehr an den Spielen teilnahmen, die edlen Frauen, die hohen Herren des fürstlichen Hofes und der Stadt. Die Zulassung zum Stechen war nach einer Turnierordnung geregelt, die von der fränkischen Rittergesellschaft der Fürspanger entworfen worden war. Aus derselben seien einige Bestimmungen auszugsweise wiedergegeben. V Don der Kleidung. (£5 sollen Ritter und Knechte keine güldene Decke und der Gemeine vom Adel keine Decke und keinen wappenrock von Samt, Damast oder Atlas führen. Eine jegliche Frau oder Jungfrau habe nicht über vier Röcke, mit denen sie sich schmücken will, von diesen seien nicht mehr als zwei von Samt. wer diese Vorschrift nicht einhält, soll des Dankes und der Dortänze beraubt sein. 2. Von der Rüstung. Das Schwert soll drei bis vier Finger breit und vornen an der Spitze in derselben Breite stumpf abgeschliffen sein, daß es weder steche noch schneide. Dieses Schwert soll jeder mit seinem Kleinod zur Prüfung tragen lassen. Die Klinge sei drei Spannen lang. An Zaum, Zügel, Sattel oder Steigleder darf kein (Eisen angebracht sein, das im Turnier gefährlich werden könnte, wenn man zum Turnierbeginn bläst, mag jeder sein Schwert ziehen und gegen das Kleinod seines Turniergenossen hauen, sonst soll er es aber nicht gebrauchen. Andere Waffen habe keiner dabei. Der Kolben sei an der Spitze daumendick, hänge an einer Kette und dürfe keinen Nagel haben. Niemand darf im Sattel befestigt sein. Schild und Krone muß jeder unverdeckt führen. Ein Fürst soll vier, ein Graf oder Herr drei, ein Ritter zwei Knechte haben, ein (Edelmann einen Knecht. 3. wer nicht ins Turnier gehöret. Nicht zum Turnier darf zugelassen werden, wer einen falschen Eid geschworen hat, wer im Feldgefängnis meineidig worden war, wer sein Handgelübde auf Brief und Siegel nicht hielt, wer vom Heerhaufen des Herrn oder Freundes flüchtete, wer Frauenehre nicht achtete, wer als Wucherer bekannt war, wer Straßenraub, Mord oder i)errat verübte, wer Kirchen zerstörte, wer Ketzerei trieb, wer des Ehebruchs überführt war,

9. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 96

1914 - München : Oldenbourg
— Hü- ll. Der Schwedentrunk (1633), Bruder Valentin der Kartause Astheim wurde zur Aufdeckung des verborgenen Hausschatzes angehalten. Als er aber nichts verriet, bekamen ihn die Scharfrichter und deren Knechte in die Hand. Man band ihn an eine Leiter und fragte ihn mit vielen Streichen, Foltern und allerlei peinlichen Torturen, warf ihn ins Gefängnis, traktierte ihn mit Hunger, Durst und anderem Ungemach ärger als ein unvernünftiges Diel?. Dann gab man ihm auch den Schwedentrunk, bestehend aus abscheulichen Menschen-, Pferds-, Rinder- und allerlei Kloaken, die man ihm mit Trichtern gewalttätig in den Mund gegossen, bei dick angefülltem Leib den Hals eine Zeitlang zugestrickt, alsdann ein Brett auf den Leib gelegt und darauf herumgetreten, bis aller Unflat wieder durch den 6als zu Mund und Nasen herausgebrochen. Solchen höllischen Trank nebst grausamen peinert überstand der heldenmütige Mann zweimal, erst das drittemal offenbarte er das Geheimnis. Kurze Zeit darnach gab der erbärmlich zugerichtete Bruder seinen Geist auf. — Am \7. )uli ^6^0 gab Klaus Gerich in Stetten im Merntale nach schrecklichen Mißhandlungen seinen Geist auf; die Soldaten hatten ihm den schwedischen Trank eingeschenkt. Dem unglücklichen Gpfer wurde Kalkmilch eingeschüttet. Auch aus Humprechtshausen bei Haßfurt meldet Link (Klosterbuch) die Verabreichung eines Schwedentrunkes. jedenfalls kamen Hunderte von Fällen dieser unmenschlichen Greueltaten vor; wer aber sollte den Mut haben, diese in jenen Zeiten aufzuzeichnen? —- 12. Der Bannachgrund im Dreißigjährigen Kriege. Auch der Bannachgrund ertrug sein vollgerüttelt Teil des Jammers, wie nur wenige kurze Aufzeichnungen, die fast wahllos aus der Menge der vorhandenen Nachrichten herausgegriffen wurden, zur Genüge beweisen. Don Rentweinsdorf wird gemeldet, daß im April \632 das Schloß geplündert wurde und im August die Rotenhanschen Untertanen und Söldner fast alle erkrankt waren. Diele Gebäude lagen in Asche, andere waren von ihren Besitzern verlassen oder ausgestorben. zählte der Markt drei (Einwohner. ^633 heißt es von Lind: „Die Leute ziehen den Pflug oder hacken das Feld", ebenso von Reutersbrunn. In Preppach lagen \633 die Leute an einer Seuche fast alle krank, die Gesunden gingen betteln. „Der Pfarrer von Iesserndorf hat ^63h (seit drei Jahren) keinen Zehnt von Gänsen und Schafen gesehen, sintemal die Bauern gar nichts haben und in die äußerste Armut getrieben sind, und keine Küh und pferde haben,

10. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 123

1914 - München : Oldenbourg
— \25 — 5, Würzburg im 18. Jahrhundert. Siehe: Paul Lang, Aus lvürzburgs vergangenen Tagen. 2. 5. Göbl, Die Stadt des Rokoko, daraus: „Dom (Erbauer des Würzburger Residenzschlosses" im Lesebuch für unterfränkische Sonntagsschulen. 5. B. Kittel, Kleinod in Frankenlaudeu. 4. Verschiedene Führer durch Zpürzburg. 5. Keller, Balthasar Neumann. Id. J896. 6. Leit sch uh, Tiepolo. Id. 1.896. 7. Dr. Schmitt, Der I)ofbildhauer )oh. Peter Magner (im Vaterland 191.2). 6. Maria Renata, die letzte Hexe (1749). Am J9. Februar ^7^9 begab sich eine Kommission nach dem Kloster Unterzell um bort die Untersuchung gegen die Nonne Renata Singer von Mossau, die der Hexerei verbächtig war, zu führen. Nachbem der Weg vom Kerker an bis zum Sprechzimmer, wo die Unglückliche vernommen werben sollte, mit Weihwasser besprengt worben war, würde die altersschwache, 70 jährige Renata von einigen Schwestern herbeigetragen. Freimütig bekannte sie, daß sie nie Sinn für das Kloster gehabt hatte und stets tvieber in die Welt hinaus gebacht habe. Auf die Frage, ob die Hexerei nicht viel in der (Einbilbung bestehe, ernuberte sie, daß vieles in der (Einbilbung, vieles aber auch in der Tat fei. Auf einem Lilbe, worauf ein Vogel und ein Herz gemalt war, wollte sie sich mit den Morten: „3ch bleibe bir getreu“ dem Teufel verschrieben haben. Sie befchulbigte sich, daß sie eine Hexe fei, daß sie sechs ihrer Itcitfchrvestern im Kloster mit dem (Leusel besessen gemacht, zwei Patres in ihrer Vernunft verwirrt und Hi. Hostien verunehrt habe. Nach biefem (Seftänbniffe würde sie auf den Illarienberg verbracht und dem weltlichen Gericht übergeben. Hier wieber-holte sie ihre Aussagen. Sie würde daher der Zauberei fchulbig gesprochen und am ^8. )uni zum Tode verurteilt. Dom Tage ihrer Verurteilung an bereiteten sie Geistliche auf den (Lob vor. Am 2\. )uni würde sie früh zwischen 8 und 9 Uhr in den großen Saal des Schlosses geführt, wo ihr das Urteil noch einmal verlesen würde. Dann brachte man sie in einem Sessel zum Richtplatze, welcher inner-halb des Höchberger Tores in einer Bastei war. Ein Unteroffizier mit sechs Soldaten bewachte sie. Auf dem Richtplatz sagte sie noch einmal dem Teufel ab. Dann fiel ihr Haupt unter dem Schwerte. Die Leiche würde dann in einem Sarge an einen (Drt vor dem Idalbe gegen Walbbüttelbrunn zu geführt, wo schon ehemals Hexen verbrannt tnorben waren, der Kopf aber würde auf eine Stange gesteckt und das (Seficht gegen das Kloster Unterzell gewenbet. Den Leichnam legte man auf einen Scheiterhaufen, wo ihn das Feuer verzehrte. So enbete das letzte Opfer des Hexenglaubens in Franken.
   bis 10 von 33 weiter»  »»
33 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 33 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 0
3 2
4 0
5 17
6 0
7 6
8 8
9 0
10 1
11 0
12 2
13 0
14 0
15 0
16 4
17 0
18 0
19 5
20 0
21 0
22 0
23 0
24 0
25 0
26 9
27 3
28 0
29 1
30 0
31 0
32 0
33 0
34 0
35 0
36 9
37 8
38 0
39 10
40 0
41 0
42 0
43 2
44 0
45 0
46 0
47 0
48 0
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 15
2 0
3 3
4 9
5 18
6 8
7 1
8 2
9 2
10 1
11 0
12 10
13 5
14 0
15 0
16 31
17 69
18 1
19 42
20 0
21 9
22 0
23 29
24 2
25 1
26 1
27 0
28 8
29 0
30 0
31 1
32 8
33 0
34 1
35 0
36 19
37 4
38 1
39 26
40 25
41 0
42 21
43 3
44 0
45 32
46 2
47 0
48 0
49 4
50 0
51 4
52 2
53 0
54 67
55 0
56 0
57 13
58 12
59 12
60 1
61 0
62 0
63 0
64 0
65 0
66 8
67 0
68 23
69 22
70 0
71 2
72 34
73 46
74 0
75 21
76 33
77 55
78 0
79 4
80 3
81 2
82 23
83 2
84 0
85 2
86 2
87 52
88 0
89 0
90 1
91 20
92 49
93 0
94 90
95 1
96 0
97 0
98 7
99 0

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 5
1 10
2 2
3 3
4 0
5 6
6 2
7 1
8 0
9 0
10 0
11 0
12 31
13 1
14 0
15 0
16 0
17 1
18 0
19 0
20 0
21 0
22 0
23 0
24 0
25 3
26 8
27 0
28 0
29 4
30 0
31 1
32 2
33 8
34 1
35 1
36 1
37 0
38 0
39 18
40 1
41 0
42 1
43 4
44 0
45 0
46 2
47 2
48 0
49 0
50 16
51 1
52 18
53 0
54 0
55 1
56 0
57 0
58 1
59 3
60 2
61 0
62 18
63 0
64 0
65 5
66 0
67 2
68 0
69 0
70 5
71 0
72 10
73 2
74 0
75 4
76 1
77 5
78 3
79 0
80 9
81 16
82 1
83 0
84 2
85 0
86 0
87 1
88 0
89 4
90 0
91 2
92 0
93 5
94 4
95 1
96 15
97 11
98 0
99 16
100 8
101 0
102 10
103 0
104 0
105 0
106 0
107 4
108 0
109 0
110 6
111 1
112 4
113 0
114 1
115 0
116 0
117 1
118 0
119 0
120 0
121 4
122 2
123 1
124 24
125 4
126 0
127 1
128 0
129 1
130 1
131 10
132 0
133 1
134 0
135 0
136 9
137 0
138 0
139 0
140 1
141 0
142 11
143 6
144 5
145 8
146 0
147 2
148 0
149 0
150 0
151 0
152 5
153 0
154 12
155 0
156 1
157 0
158 0
159 0
160 0
161 1
162 0
163 0
164 0
165 0
166 1
167 2
168 3
169 4
170 1
171 0
172 2
173 2
174 1
175 5
176 1
177 9
178 0
179 2
180 0
181 0
182 2
183 20
184 0
185 1
186 0
187 0
188 2
189 0
190 0
191 0
192 0
193 0
194 3
195 0
196 10
197 0
198 0
199 1