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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 63

1914 - München : Oldenbourg
— 63 — fünfter Abschnitt. Die Sauern. 1. Der Bauer als Grundhold. Mit der fränkischen Besiedlung begann für die Bauernschaft unserer Gegend die Zeit der Hörigkeit. Da damals der gesamte Grund und Boden als Kronland oder Königsland erklärt wurde, so war damit das Eigentumsrecht der Siedler auf ihre Buben aufgehoben. Sie wurden gezwungen, den König als (Dbereigentümer anzuerkennen durch Dienstleistungen und Entrichtung gewisser Abgaben. Durch die Verteilung der Ländereien an Edelinge und Klöster wurden auch die Abgaben der den Boden nutzenden Grundholden den neuen Eigentümern zugewiesen. Dafür hatten aber diese wieder durch die Zahlung von Reis- oder Königsgeld sowie durch Heerfolge dem König dienstbar zu fein. In der ältesten Zeit finden wir das Z^örigkeitsderhältnis in verschiedene Grade abgestuft. So werden zur Karolingerzeit genannt Lidi, Mancipia, Coloni, Tributarii und Servitores triduani. Die eingewanderten Franken wurden eben milder behandelt als die unterworfenen Ureinwohner und die zwangsweise angesiedelten Kriegsgefangenen. Ein Besitzrecht auf den Boden hatte aber weder der eine noch der andere. Der Grundherr konnte jederzeit dem Grundholden die Z)ube wieder abnehmen. Erst im \5. Jahrhundert verlor sich die strenge Form der Leibeigenschaft. Aber die Bauern erhielten die Güter noch nicht erblich, sondern nur laßweise, auf Leibgeding. Das entsprach einem Pachtverhältnis auf Lebenszeit. Der Besitzer mußte seinen jährlichen Laßzins oder die Bestandgabe teils in Geld teils in Naturalien entrichten. Er konnte sein Gut weder verändern noch verkaufen. Die Kinder hatten kein erbliches Anrecht auf das Gut. Ein zur Gutsübernahme befähigter Erbe wurde bei der erneuten Vergebung nur dann bevorzugt, wenn er versprach, dieselbe Gebühr wie der Verstorbene zu entrichten. Dazu mußte er eine bestimmte Summe als Liebnüß oder Beschankungshe^d erlegen. Der Gutsherr konnte nun das Laßgeding nur bei verweigerter Zinszahlung aussagen. Und wieder einige Zeit später standen die Grundherren den Grundholden auch das Recht zu, das Laßgut zu vererben und zu veräußern. Doch als neue Belastung kamen dafür ^andlohrt, Fallgeld und Besthaupt auf. Handlohn war eine Abgabe bei Güterkäufen, im J8. Jahrhundert 6°/0 des wertes, die der Käufer dem Grundherrn bezahlen mußte. Fall-geld nannte man eine Summe, die sowohl beim Tode des Zinsherrn

2. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 72

1914 - München : Oldenbourg
— 72 — Menschen erschuf, gab er ihm Gewalt über alle Tiere, über die Vögel in der Luft und die Fische im Wasser. 5. Zum fünften haben sich unsere Herrschaften die Hölzer allein zugeeignet und der arme Mann muß sich sein £70x3 teuer erkaufen. Unsere Meinung ist, daß alle Wälder, die nicht gekauft wurden, der Gemeinde zufallen sollen. Brenn- und Bauholz soll dann jeder nach Bedarf von der Gemeinde umsonst erhalten. 6. Zum sechsten fordern wir, daß man mit den Diensten, die täglich zunehmen, Einhalt tuen möge und uns gnädig behandle, wie unsere Eltern gedient haben nach dem Worte Gottes. 7. Zum siebten wollen wir uns von einer Herrschaft nicht weiter beschweren lassen als zu der Zeit, da das Gut verliehen wurde, wenn der £?err neue Dienste nötig hat, soll der Bauer ihm gehorsam sein, aber zu einer Zeit, da es ihm nicht zum Nachteil ist, und um einen annehmbaren Lohn. 8. Zum achten wollen wir, daß Güter, welche die Gült nicht tragen, von ehrbaren Leuten nach Billigkeit geschätzt werden, damit der Bauer nicht umsonst seine Arbeit tue, denn jeder Taglöhner ist seines Lohnes wert. 9. Zum neunten beschweren wir uns dagegen, daß man straft nach Neid und Gunst und nicht nach geschriebener Strafe und nach Gestalt der Sache. 10. Die Acker und wiesen, die der Gemeinde gehören und die sich jemand angeeignet hat, werden wir wieder der Gemeinde zu fanden geben. \ V Den Todesfall wollen wir abgeschafft haben. \2. wenn einer der Artikel dem Worte Gottes nicht gemäß ist, so wollen wir davon abstehen, wenn uns dies aus der Schrift nachgewiesen wird. Der Friede Ehristi sei mit uns allen. Amen. f) Das Lager von Bildhausen. Am palmtag versammelten sich etliche Bauern von Burglauer und Umgegend in einem Schenkhaus zu Münnerstadt und machten mit einigen aus der Stadt einen Pakt, das Kloster Bildhausen einzunehmen. Am folgenden Mittwoch zogen bis zu zoo Mann mit wehren, Trommeln und pfeifen vor das Kloster und forderten Einlaß. Als sie eingelassen waren, haben sich £)ans Schnabel von Münnerstadt, ein Schreiner, und fjans Scharr von Burglauer zu f^auptleuten unter ihnen aufgeworfen. Der Abt und der größte Teil des Konvents flohen gegen Königshofen im Grabfeld. Die £}auptleute nahmen die Verwaltung des ganzen Klosters Zu ihren fanden, bestellten die wache, da sie einen Überfall befürchteten, und hielten Straßen, Wege, Führten und Schläge bei Tag und Nacht in guter Acht. Auf ein Ausschreiben liefen ihnen viele Bauern aus der Umgegend zu; auch die von Neustadt schlossen sich ihnen an. Als der

3. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 111

1914 - München : Oldenbourg
— m — bis auf wenige Familien gestorben oder verdorben. Ohne Unterricht, ohne Gottesdienst war das junge Volk aufgewachsen in Roheit und Sittenlosigkeit; von den Soldknechten der Heere hatte es Gewalttätigkeit und Verbrechen aller Art gelernt. Über den ehemaligen Acker war Wald gewachsen; angebaut wurde nur so viel Feld, als 3um (Ertrage der nötigen Nahrung erforderlich war. Der wert der Grundstücke war ungemein gesunken. Ost weigerten sich Nachbarn, anstoßende herrenlose Acker schenkungsweise anzunehmen, um die darauf lastenden Bodenabgaben nicht zahlen zu müssen. Die Ortsgeschichten belegen diese 2lngaben mit (Einzelbeispielen. So schreibt die dhronif von Gerolzhofen: „(Ein jammervolles Bild boten Stadt und Markung von Gerolzhofen nach den Drangsalen des Krieges. Die Mittel des Stadthaushaltes waren völlig erschöpft, Stadt- und Landgemeinden an den Bettelstab gebracht. Greulichen Anblick bot das Gebiet der Stadtmarhmg, der Umgebung, dessen ausgebrannte, totenstille Dörfer Lindelach, Rügsbofen, Stockheim, Alitzheim, Mittelmühle in Trümmern lagen. Rügshofen erlangte feinen früheren Umfang nicht wieder, Lindelach erhob sich überhaupt nicht mehr. Auren und wiesen waren nach langem Verwildern ertraglos, Acker und Weingärten von wildem Buschwerk überwuchert. Auch der sittliche Zustand der gelichteten Bevölkerung hatte begreiflicherweise sehr stark gelitten unter den (Eindrücken endloser blutiger Greuel, unbeschreiblicher Ausschreitungen, jammervoller Seuchen, He$enverfolgungen und Kriegsläufe. Zahlreiche Güter waren herrenlos und fanden tatsächlich keinen Herrn." In der Ortsgeschichte von Untererthal ist zu lesen: „Zwischen \652 und \650 verschwanden Nachbarn mit Familienangehörigen. Gegen (Ende der Kriegstvirren waren an die 50 Hofstätten verödet. Von 25 dem Frhrn. von (Erthal zustehenden Häusern standen 20 leer. Die unbewohnten Häuser waren teilweise abgebrannt oder verfallen. Steine und Holz verwendeten die den Krieg überlebenden Nachbarn zum Ausbessern ihrer baufälligen Heimstätten. Felder, wiesen und Weinberge lagen größtenteils brach; sie waren vielfach mit Hecken und Stauden verwachsen. Auf Hetzloser Markung waren \658 von 295 Morgen (Erthaljcher Acker nur ungefähr 40 Morgen bebaut, „das übrige mit Hecken und Holz verwachsen". Von \03 Morgen wiesen konnten nur 35 Morgen genutzt werden, die übrigen waren verwachsen und verwildert. Noch um 1?oo lagen \56 Morgen Feld bei Hetzlos wüst und das Dorf zählte noch ^6 öde Hofstätten. Hier wie überall wurde die Markung neu vermessen, da sie „mit Holz, Hecken und Sträuchern dergestalt verwachsen, daß sich darinnen schwerlich mehr zu finden". Die Stadt Karlstadt hatte ^670 {7? leere Häuser. Infolge der großen Verarmung der (Einwohnerschaft wurde der Gemeindewald verteilt.

4. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 138

1914 - München : Oldenbourg
—' H38 — bürgerliche Schützen auf Vorposten und bald fing das Schießen hin und wieder an. Die Franzosen waren aber zu gut schon unterrichtet, umgingen den Berg, kamen in flanken, die Infanterie drang von oben durch die Weinberge, die Kavallerie mit Infanterie und Kanonen auf der Straße vorwärts. Ich konnte also nichts mehr nützen und hatte nur persönliche Mißhandlungen zu gewärtigen, indem man bei der Bauernbewaffnung meistens die Beamten in Verdacht hatte. Ich suchte noch in Eile mein (Eigentum gegen Einbruch zu sichern, fuhr sonach mit dem Stadtschreiber und Familie über den Main und mußte unser Vermögen an Möbeln seinem Schicksale überlassen. Dem zweiten übersetzenden Nachen folgten schon Kugeln, die Kanonen donnerten und in Zeit einer Viertelstunde waren die Franzosen in Gbernburg. Der unter den Einwohnern durch das Schießen und durch die mit gezücktem Säbel einhersprengenden Ehasseurs verbreitete Schrecken ward zur Verzweiflung verwandelt, als die Infanterie von etwa 200 bis 300 Mann Türen und Fenster einzuschlagen, Schränke und Kisten in den Däusern aufzusprengen und alles zu plündern anfing, dabei noch mit Raserei das Bajonett auf die Brust setzte um Geld zu erpressen. Schrecklich raste und hauste diese Schurkenbande und die Verheerung würde noch größer sein, wenn nicht die gegen Wörth gerittenen Ehasseurs mit der Nachricht zurückgesprengt wären, daß mehrere Völker im Anmarsche wären (welches die Bauern von Wörth, Crennfurt und Landenbach waren) und also den schleunigen Rückzug veranlaßten mit der von den Räubern zurückgelassenen Bedrohung, den Abend wiederzukommen und den Ort anzustecken. Ein 60 jähriger Bürger und ein Bursche, der von seinem pflüge fliehen wollte, wurden erschossen und zusammengehauen. Meine Möbel waren zerschlagen und so ausgeplündert, daß mir und meiner Familie nicht einmal ein Kinderstrumpf übrig blieb. Der Schaden berechnete sich in Gbernburg auf 40^5 fl., in Großwallstadt auf 260\ fl. und in Niedernberg auf 2^36 fl." 3. Amt Alzenau. ,,Alzenau hat durch die am \6. Juli erschienenen ersten Franzosen viele Gelderpressungen erlitten. Für den kommandierenden General wurden zwei Pferde verlangt, die in Assignaten bezahlt wurden. Der General Collo rückte am \7. mit der Avantgarde in der Gegend ein und in das dort geschlagene Lager mußte sogleich Fonrage, Brot, Fleisch, Wein, Branntwein und Bier geschafft werden. Die Kavallerie beritt alle umherliegenden Orte und erpreßte in diesem ^0, in jenem 20 und von anderen mehrere Karolins. Das Fußvolk drang in fjäuser und Keller und schleppte, was es bekam, in das Lager. Der General Collo nahm fein Quartier im herrschaftlichen Schlosse zu Alzenau. Alle Pferde im Vogteibezirke mußten vorgeführt werden, von welchen acht der besten

5. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 64

1914 - München : Oldenbourg
— 64 — als bei4>em-3ierben des Zinsbauern erlegt werden mußte. Beim Tode des_lrundholden hatte der Zinsherr das Recht, sich das schönste Stück Vieh anzueignen, das Besthaupt zu erhalten. was ein Teil der Untererthaler Bauern irrt *5. Jahrhundert an regelmäßigen 2lbgaben zu entrichten hatte, zeigen einige Beispiele aus einen: J 500 angefertigten Giltregister. „Michael Dittrich gibt von seinem Gut, darauf er sitzt, beden Junkern Küchenmeister 9 Schill., \ Schönbrot an Weihnachten, 2 Fastnachtshühner, ^ Lambsbauch und im Jahr 3 Tag mit einem Pferd gedient, Z?eu und Grummet und Krautsetzen, und nit mehr. Item den Junkern 3 pfd. Unfchlitt, \ Vierling, 7 Schill, von wiesen und Ackern' Tcmz März 3 ^ vom Baus, \ Schönbrot, 2<\ (Eiet an Ostern, Kraut-fetzen, Z?eu und Grummet (Fron!), \ Sommerhuhn de area beim Steg, l Sommerhuhn vom Talborn . . . ." weitere Tasten ersieht man aus einem Schreiben der Untererthaler Nachbarn an den Fürstabt: „Z?ochroirdiger fürst, Gnediger sperre, hiermit lassen sich die Mertner erkennen, daß es ir erblich gut sey und etliche nter dann von hundert Jahren von Iren (Eltern her haben; wo aber einer das selbig verkeufft oder feufft, so muß er geben den Jungkherrn den zehenden pfenia zu handlon .... wir müssen auch des Rindvihs hüten von einem peterstag zum andern und der Sruetn von Sant Peter an biß zu sant Martin, daz wir keinen tag dinsts gefreyt fein .... Auch hat euer fürstlich gnade 45 man, die euer gnaden leip eigen feint, muß jeglicher von feinem leib geben \ Schill, uff Sant Walpurgistag, darnach zu meiennachten so müssen dieselben fuldifche menner 6 pfd. •geben zu Bete von im leibern . . . Item mer müssen die merter thun jerlich zum Send (geistliches Gericht) geben \ matter habern euer gnaden Amtmann uff 5 hauß ge in Saleck. Auch \ acht! im Sendt, 4 malder in die Capellen geben 6 menner." An Stelle der Leibschillinge wurden auch Hauchhühner gegeben, weitere Belastungen bildeten die viehsteuer (jedenfalls eine Abgabe für Weidegerechtigkeit), die Lentknacken zur Bestreitung der Unkosten bei Einrichtungen, Land- und Türkensteuer und der Zehnt. — 2. Der Zehnt. Der Zehnt war eine Abgabe, die von alters her der Kirche geleistet tdurde. -Ejäufig waren die Zehnterträgnisse in mehrere Teile geschieden und wurden von verschiedenen Herrschaften gehoben. (Eine Betrachtung der Zehntgefälle zu f)örstem im Freigericht mag uns näheren (Einblick gewähren.

6. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 68

1914 - München : Oldenbourg
— 68 — Bischof mit Zwangsmaßregeln drohen ließ. Der Rest wurde durch Reiter verfolgt, die zwölf Bauern erstachen. Der pciufer wurde am Freitag, den ^9. des Heumonats, auf dem Schottenanger auf einem Scheiterhaufen verbrannt. 4. Der Bauernkrieg (1525), a) Beginn des Aufruhrs im Frankenlande. Bald nach dem Neujahrstage ^525 entstand eine unerhörte (Empörung des gemeinen Mannes allenthalben. Im Allgäu, in Schwaben, Bayern, (Österreich, Salzburg, Steiermark, Württemberg, Sachsen, Thüringen und im Elsaß stand das Landvolk auf gegen seine Herrschaft. Im Frankenland begann der Aufruhr Ende Marz in der Rothenburger Gegend und verbreitete sich rasch in vielen Orten. Bald schlugen die Flammen aus bischöflichen und ritterschaftlichen Schlössern, wiederholt unterhandelte der Bischof mit seinen Untertanen auf dem Lande und in der Stadt Würzburg, allein der Aufstand wuchs unaufhaltsam. Lin Amt nach dem andern ergab sich der Brüderschaft der Bauern. In Aub, Bildhausen, Aura, Frauenrot, saufen und Heidenfeld sammelten sich starke Bauernhaufen, später auch noch in Theres, Hellingen und vor dem Sodenberg. Auch im Stifte Bamberg, Fulda, am Odenwald und am Neckar griff die Empörung um sich. In der Stadt Würzburg verursachte der Bürger Bans Bermeter einen großen Auflauf. Er fiel mit einer Rotte von Gleichgesinnten in die Häuser der Geistlichen zu Hang ein, nahm weg, was er an Mein, Getreide und Speisen fand, und verteilte es unter seine Anhänger. Eine gewaltige Unruhe entstand in der Stadt. Überall bestellte man die Tore mit wachen, richtete die zerbrochenen Schranken wieder auf, sperrte die Straßen mit eisernen Ketten und verplankte den Eintritt des Maines in die Vorstadt jenseits des Flusses. Die Wege zum Schlosse wurden mit Ketten und Schlagbäumen gesperrt und in einem kleinen Häuslein an der engen Schloßgasse unter der Tell wachte bei Tag ein Haufe Bewaffneter, damit kein Reiter unangehalten zum Schlosse käme. Der Bischof berief auf den \. Mai einen Landtag nach Würzburg um die Beschwerden der Untertanen zu prüfen. Am 2. Mai eröffnete Bischof Konrad die Tagung in eigener Person, ein Ergebnis wurde aber nicht erzielt. Als die Bürger der Stadt sich immer mehr zur Sache der Bauern neigten, verließ der Landesherr am Freitag, den 5. Mai, zwischen vier und fünf Uhr nachmittags sein Schloß Frauenberg und ritt mit seiner Begleitung nach Heidelberg um dort Hilfe gegen die Bauern zu erbitten.

7. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 165

1914 - München : Oldenbourg
— 1,65 — bildete das Land an der unteren Kahl die Mark wilmundsheim vor dem Berge, auch die „£?of?e Mark" genannt. Feld, Wald und wiesen waren gemeinschaftlicher Besitz der Markgenossen. Als nach den Karolingern, die einzelnen Amtsgrafen vielfach in den erblichen Lehensbesitz ihrer ehemaligen Richterbezirke gelangten, finden wir die Hohe Mark, die während der Gauverfassung zum Maingau gehörte, irrt Besitze der Grafen von Bernbach. Ztach dem Aussterben dieses Geschlechtes wurde das erledigte Reichslehen nicht mehr an adelige sperren verliehen; die Sage meldet vielmehr die Gründung eines unabhängigen Gerichtes. „Kaiser Friedrich der Rotbart wurde dermaleinst auf einem Zuge von Gelnhausen durch die wetterau nach Mainz von seinen Feinden hart bedrängt. Da eilten ihm die Bauern der Hohen Mark zu Hilfe. Nächst der alten Heeresstraße kam es zu blutigem Handgemenge. Der Kaiser blieb Sieger über seine Angreifer. Darob gab er den Markern das Land frei und sie hatten als freie kaiserliche Untertanen nur einen wagen voll Heu, darauf ein lebendiger Hahn saß, gen Gelnhausen zu senden." U84 soll der kleine Freistaat errichtet worden sein, der den Namen „Freigericht wilmundesheim vor der Hart" führte. Das Gebiet des „Freyen Gerichtes" umfaßte die ehemaligen Bezirke der Pfarreien Somborn, Mömbris, Whlmundsheim und Horstein. Zum (Oberhaupte der Gemeinschaft, die keinerlei Abgaben an Kaiser und Reich zu leisten hatte, wurde ein Landrichter gekürt, meistens aus einer heimischen adeligen Familie. Die Wahl geschah alljährlich am dritten Pfingsttage unter der großen Linde bei wilmundsheim, an dessen Stelle später Alzenau entstand. Zur Teilnahme am Märkerding und zur Wahl waren alle freien Märker berechtigt, das heißt alle im Freigericht Begüterten, und wenn auch das (Eigentum nur so groß war, daß ein dreibeiniger Stuhl darauf platz finden konnte. Auf dem Märfergericht wurden auch die wichtigen Landesangelegenheiten beraten, Forstfrevel gerügt und neue Förster und Markmeister unter Überreichung eines grünen Zweiges aufgestellt. Zu den Rechten der Märkerschaft gehörte ferner freier Holzbezug aus den allen Markgenossen gemeinsam eigentümlichen ausgedehnten Markwaldungen. Die im Freigerichte ansässigen oder begüterten Adeligen veranlaßten in dem kleinen Lande viele Unruhen und Gewalttaten. Don ihren Burgen aus preßten und quälten sie die übrigen Märker. Ganz besonders toll trieben es die Ritter von Ronneburg (bei Gelnhausen). Lange Zeit versahen sie als das angesehenste unter den eingesessenen Geschlechtern das Amt des Landrichters. ^386 wurde der letzte Ronneburger wegen seiner vielen schlimmen Taten auf einem Märkerding seines Amtes entsetzt. Pon da an wurden meistens die Abte des Klosters Seligenstadt zu Landrichtern gewählt. ^05 suchte König Ruprecht von der Pfalz im Freigerichte Ordnung zu schaffen, indem er die Burgen der Hauptruhestörer brach.

8. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 171

1913 - Leipzig : Hahn
171 werk zurückgedrängt wurden, aber das Handwerk wird gewiß ebenso- wenig vergehen, wie Hauswerk und Lohnwerk verschwunden sind; und wenn es auch in den großen Städten mit recht vielen Schwierig- keiten zu kämpfen hat und zum Teil nicht mehr recht gedeihen will, so hat es sich dafür auf dem Lande um so mehr ausgebreitet und hier zahlreiche, mit der Landwirtschaft verbundene Betriebe hervorgerufen. Nach Bücher. Wetrnebsarten irr xfyxev gegenwärtigen Kestetttung. Am guten Alten in Treue halten; am kräftigen Neuen sich stärken und freuen, das wird niemand gereuen. Goethe. 79. Das Handwerk in der Gegenwart. Die gute, alte Zeit! Ja, wer die wiederbringen könnte! So seufzt wohl mancher brave Handwerksmann in unserer Zeit, der unter dem Drucke der gegenwärtigen Verhältnisse im Erwerbsleben nur kümmerlich sich zu nähren imstande ist. Damals, in der „Blüte- zeit des Handwerks", waren die Handwerker wohlhabende Leute, die, persönlich tüchtig, ehrbar und angesehen, mit einem für jene Zeit erheblichen Kapital wirtschafteten, eigene Häuser und umfangreiche Werkstätten besaßen, mit auserlesenen Lehrlingen und Gesellen zu- sammen arbeiteten. Diese gute, alte Zeit ist freilich — wenn sie überhaupt je bestanden hat — längst, längst vorüber. Bereits im siebzehnten und achtzehnten Jahrhunderte, also zu einer Zeit, in der das Handwerk noch konkurrenzlos herrschte und der Zunftzwang noch in höchster Blüte stand, war die Stellung des Handwerks keine glänzende mehr. Zn der übergroßen Zahl der kleinen Städte hielten sich die Bleister nur durch ihr bißchen Ackerbau und die nahrhafte Braugerechtigkeit aufrecht, in den größeren Städten durch das kleine Ladengeschäft, das viele von ihnen neben der Werkstatt trieben. Bei den Bäckern und fleischern, die immer als wohlhabend galten, war das Reihenbacken und Reihenschlachten fast allgemein üblich, d. h., es waren so viele Rleister da, daß nicht jeder Bäcker jeden Tag frisch backen und nicht jeder fleischer jede Woche ein Stück Vieh schlachten konnte. Die Zahl der Gesellen beschränkte sich auf zwei, die große^Rlehrzahl der Betriebe aber konnte es nicht einmal bis zu dieser Zahl bringen. Die Vorstellung also, daß die neuere Ent- wicklung im Gewerbe einem Zustande allgemeiner Behäbigkeit des

9. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 208

1913 - Leipzig : Hahn
203 Das war unser erster Besuch an der Börse, mit dem wir uns be- gnügen wollen. Von dem einen Besuch aber möge der Leser, der ihn im Geiste mitgemacht hat, den festen Vorsatz mitnehmen, nicht an der Börse zu spielen, das heißt zu spekulieren. Das Spekulieren ist viel schlimmer als Monaco und für den Spekulanten, der nicht täglich an die Börse geht, geradezu eine Narrheit. osu« m°ußm°nn. 92. Das Reisen sonst und jetzt. Zu Anfang des vorigen Jahrhunderts verstand es sich ganz von selber, daß es jedem guten Bürger, der seinen Heimatort einmal auf einige Tage verlassen und eine Reise antreten mußte, höchst vernünftig vorkam, hierzu die Erlaubnis der hohen Behörde nachzusuchen und sich von ihr einen recht hübsch gedruckten und wohlgestempelten Bogen auszubitten, den mau Reisepaß nannte. Darin stand denn angemerkt, daß der gute Bürger ein ganz ordentlicher, anständiger Mensch sei, der die Erlaubnis erhalten habe, innerhalb einer genau angegebenen Zeit eine Reise nach Dingskirchen zu machen. Sehr gewissenhaft war auch darin der „Zweck der Reise" notiert; denn die Behörde mußte doch wissen, weshalb ein guter Bürger zu dem sonderbaren Entschluß gekommen sei, sich von seinem Heimatort zu entfernen. Um jede Verwechselung zu vermeiden, wurde sorgsam sein Name, sein Geburtsort, sein Alter, seine Statur, sein Aussehen von Kopf bis Fuß in dem Druckbogen verzeichnet; selbst die Warze auf der Wange, das Schielen mit einem oder mit beiden Augen und andere „besondere Kennzeichen" wurden von dem gewissenhaften Beamten angemerkt. Die Dienstfertigkeit der Behörden war oft so groß, daß es unter günstigen Umständen schon vierundzwanzig Stunden nach seinem Gesuch um einen Paß einem guten Bürger möglich wurde, seine Reise anzutreten. Wenn er dann mit seinem guten Fuhrwerk ganze acht Meilen den Tag über zurückgelegt hatte und am Abend seinen Paß am Tor der fremden Stadt der Polizeiwache vorzeigte, nachdem er bloß zweimal auf der Land- straße von Gendarmen angehalten worden war, um sich zu legitimieren, so pries er Gott für den Segen, in einem zivilisierten Staate zu wohnen, und schlief im Gasthof mit dem schönen Bewußtsein ein, daß er trotz der weiten Entfernung von der Heimat geborgen sei, weil das Auge der Obrigkeit über ihm wache. Im zweiten Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts kam die Fahrpost auf, die nicht bloß am Tage, sondern auch nachts sechs mit Pässen wohl legitimierte Passagiere im Hauptwagen und zuweilen — wenn die Reise- lust sehr groß war — in einem oder gar zwei Beiwagen je vier Passa- giere in die Welt hinaus beförderte. Ja, es gab Tage, wo die Post- halter in den kleinen Städten auf der Hauptstraße des Reiseverkehrs erschreckt und überrascht wurden durch drei Beiwagen, die weiter befördert werden mußten. Aber die gute Ordnung unseres Staatswesens half auch in solch außerordentlichen Fällen über alle Verlegenheiten der Posthalter

10. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 157

1913 - Leipzig : Hahn
157 sich unter den Fürsten Deutschlands eine mächtige Baulust. Wer einen großen Bau zu errichten vorhatte, berief vor allen Dingen eine Schar (etwa 20—25) sachkundiger Mönche. Sie entwarfen den Bau- plan, sie überwachten und leiteten als Werkmeister die Ausführung des Werkes. Die grobe Arbeit und die gewöhnlichen Handreichungen taten die fronenden Bauern und Handlanger. Wo deren Geschick und Erfahrung nicht zureichte, da legten die frommen Väter auch wohl selbst Hand an. Aus den dienenden Arbeitern erwuchs allmählich unter dem bildenden Einflüsse mönchischer Baumeister ein Bestand von Bauhandwerkern, Maurern, Steinmetzen u. dgl. Die Klosterwerkstatt ist aber auch die Wiege des Kunsthand- werks. Wenn auch die Klosterregel den Brüdern äußerste Einfach- heit der Lebensführung vorschrieb, Gott zu Ehren glaubte man von dieser Einfachheit eine Ausnahme machen zu dürfen. Für das Blut Christi, meinte der Abt Suger von St. Denis, seien die kostbarsten Gefäße eben gut genug. „Neben eisernen Kronleuchtern, kupfernen und eisernen Weihrauchfässern, Meßkleidern und Altarbehängen ohne Seide und Gold waren silberne und vergoldete Kelche gestattet, und so machte man die Gefäße so kostbar und so künstlerisch, als man es vermochte." Die Silber- und Goldschmiedekunst, die Stickerei und Emailmalerei, die Elfenbeinschnitzerei und andere Kunsthandwerke er- hielten somit mannigfache Anregungen und fanden eifrige Pflege. Die Kirchengeräte und -gefäße wurden prächtig und kunstvoll gearbeitet. Zu den ältesten Denkmälern der frühmittelalterlichen Elfenbeinplastik und Emailmalerei gehören die zierlichen Schreine und Kästchen, in denen Klöster und Kirchen die Reliquien ihrer Heiligen aufzubewahren pflegten. Herrliche Zeugnisse der klösterlichen Kunst sind die Psalter, die Meß- und Evangelienbücher, die von den Mönchen mit be- wundernswerter Sorgfalt und Feinheit auf Pergament geschrieben, mit herrlichen Initialen (Anfangsbuchstaben) und farbenprächtigen Malereien geziert waren. Diese Bücher waren mit Einbänden ver- sehen, deren kunstvoll gearbeite Elfenbeinschnitzerei, deren schön gestaltete, kostbare Beschläge und Schließen, deren Ausschmückung mit edlen Steinen noch heute unser Auge entzückt. Die Mönche, die dergleichen Dinge zu schaffen vermochten und deren Kunsterzeugnisse, wie uns die Klosterchroniken bezeugen, von ihren Zeitgenossen bewundert wurden, haben ihren Beruf als Lehrmeister des Handwerks und des Kunst- gewerbes trefflich erfüllt. — Ursprünglich hatten die unfreien Arbeiter ihre ganze Arbeitskraft und Arbeitszeit ihrem Grundherrn zu widmen; Befugnis zu eignem Gewerbebetriebe stand ihnen noch nicht zu. Lieferte der Handwerker die ihm auferlegte Stückzahl von Handwerkserzeugnisfen in gewünschter Güte regelmäßig und pünktlich ab, so gestattete man ihm wohl auch, in seiner freien Zeit für Kunden zu arbeiten, zunächst wohl für die- jenigen Angehörigen der eigenen Grundherrschaft, die nicht auf dem Herrenhose selbst wohnten und hier Verpflegung, Kleidung, Arbeits-
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