Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— 29 —
imb Friedrich, Pfalzgrafen von Wittelsbach, Burggraf Box von Würzburg, Burggraf Konrab von Nürnberg.
Bischof Herolb bankt für kaiserliche Hulb und Gnabe.
Nachdem aber die Versammlung geschlossen war, versammelten sich Klerus und Abel und entwarfen eigene Satzungen um die verliehene herzogliche würde und Herrlichkeit zur Ehre und zum Nutzen des Bistums kräftig ins Leben treten lassen zu können. Sie setzten verschiebenc Punkte auf, welche sie dem Bischof übergaben.
(Erstlich: Die Grafen, Ritter und alle Vasallen sollen dem zeitlichen Bischöfe als ihrem Lanbesherrn und dem Domkapitel gegen jebett feindlichen Anfall hilfreiche Dienste leisten und die Hechte und Freiheiten des Stiftes tapfer verteibigen.
Dagegen sollen der Bischof und das Kapitel bieselben in ihren althergebrachten Rechten schützen gegen Gewalt.
Zum zweiten: Aus bett Grafen und Rittern soll ein Ausschuß gewählt werben, welcher unter dem Vorsitz des Bischofs bei dem neubestätigten £anbgericht Recht spreche.
Zum britten: Dior von bett Grafen des £anbes sollen die vier (Erb-ämter des Stifts, als das Marschalls-, Truchsessen-, Schenken- und Kämmereramt, bekleiben und biesen als Belohnung für ihre Dienste bestimmte Güter als Mannlehen zugewiesen werben.
Zum vierten: Der neugewählte Bischof soll nach empfangener weihe mit bloßen Füßen und barhaupt in einem grauen Rocke, mit einem Stricke umgürtet, vom Brückentor am Maine an dem Marktgericht entlang an die Greben von bett vier Amtsgrafen geführt, bort vom Dechant und Kapitel des Domes empfangen und auf seine bemiitige Bitte um das (Erbe des hl. Kilian sofort mit dem bischöflichen Ornate geschmückt und in die Salvatorkirche eingeführt werben.
Zum fünften: Nach dem feierlichen Amt soll der Bischof als Herzog beheibet zu Pferbe steigen, wobei der Marschalk die Steigbügel zu halten hat, und in seine Resibenz einziehen, wo toährenb des Morgenmahles die vier (Erbgrafen ihre Dienste versehen müssen.
Zum sechsten: Bei allen feierlichen Gelegenheiten soll einer aus dem ältesten Abel des £attbes dem Bischof als Herzog ein bloßes Schwert vorantragen.
Diese Satzungen würden von Bischof, propst, Dechant und Domkapitel genehmigt und zwölf Personen aus dem Abel des ieanbes zu Beisitzern des £anbgerichtes ernannt. Von ihnen würde nun festgesetzt, daß der Bischof als Herzog von Franken ober ein von ihm bevollmächtigter Domherr jeberzeit bei dem Gerichte den Vorsitz haben sollte. )n Schmachfällen unter dem Abel aber habe der Bischof stets persönlich und im Harnisch als Herzog von Franken zu erscheinen. Alle (Einwohner des Stiftes sinb schulbig, vor btesem herzoglichen Lanbgerichte und nicht im Auslattbe ihre Rechtsangelegenheiten zu oerhanbeln, auch können sie
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Extrahierte Personennamen: Dietz Burggraf_Johann_von_Nürnberg Johann Johann Johann Barts_von_Btrshom Johann Johann Schlüsselfeld Arnold Eberhard_von_Rosenberg Peter_von_Stetenberg Friedrich_von_Brandenburg Friedrich Stetenberg Eitel_Vogt_von_Rieneck Petri_Kettenfeier Johann Johann Karlstadt Albrecht Albrecht
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— 1,65 —
bildete das Land an der unteren Kahl die Mark wilmundsheim vor dem Berge, auch die „£?of?e Mark" genannt. Feld, Wald und wiesen waren gemeinschaftlicher Besitz der Markgenossen.
Als nach den Karolingern, die einzelnen Amtsgrafen vielfach in den erblichen Lehensbesitz ihrer ehemaligen Richterbezirke gelangten, finden wir die Hohe Mark, die während der Gauverfassung zum Maingau gehörte, irrt Besitze der Grafen von Bernbach. Ztach dem Aussterben dieses Geschlechtes wurde das erledigte Reichslehen nicht mehr an adelige sperren verliehen; die Sage meldet vielmehr die Gründung eines unabhängigen Gerichtes.
„Kaiser Friedrich der Rotbart wurde dermaleinst auf einem Zuge von Gelnhausen durch die wetterau nach Mainz von seinen Feinden hart bedrängt. Da eilten ihm die Bauern der Hohen Mark zu Hilfe. Nächst der alten Heeresstraße kam es zu blutigem Handgemenge. Der Kaiser blieb Sieger über seine Angreifer. Darob gab er den Markern das Land frei und sie hatten als freie kaiserliche Untertanen nur einen wagen voll Heu, darauf ein lebendiger Hahn saß, gen Gelnhausen zu senden."
U84 soll der kleine Freistaat errichtet worden sein, der den Namen „Freigericht wilmundesheim vor der Hart" führte. Das Gebiet des „Freyen Gerichtes" umfaßte die ehemaligen Bezirke der Pfarreien Somborn, Mömbris, Whlmundsheim und Horstein. Zum (Oberhaupte der Gemeinschaft, die keinerlei Abgaben an Kaiser und Reich zu leisten hatte, wurde ein Landrichter gekürt, meistens aus einer heimischen adeligen Familie. Die Wahl geschah alljährlich am dritten Pfingsttage unter der großen Linde bei wilmundsheim, an dessen Stelle später Alzenau entstand. Zur Teilnahme am Märkerding und zur Wahl waren alle freien Märker berechtigt, das heißt alle im Freigericht Begüterten, und wenn auch das (Eigentum nur so groß war, daß ein dreibeiniger Stuhl darauf platz finden konnte.
Auf dem Märfergericht wurden auch die wichtigen Landesangelegenheiten beraten, Forstfrevel gerügt und neue Förster und Markmeister unter Überreichung eines grünen Zweiges aufgestellt. Zu den Rechten der Märkerschaft gehörte ferner freier Holzbezug aus den allen Markgenossen gemeinsam eigentümlichen ausgedehnten Markwaldungen.
Die im Freigerichte ansässigen oder begüterten Adeligen veranlaßten in dem kleinen Lande viele Unruhen und Gewalttaten. Don ihren Burgen aus preßten und quälten sie die übrigen Märker. Ganz besonders toll trieben es die Ritter von Ronneburg (bei Gelnhausen). Lange Zeit versahen sie als das angesehenste unter den eingesessenen Geschlechtern das Amt des Landrichters. ^386 wurde der letzte Ronneburger wegen seiner vielen schlimmen Taten auf einem Märkerding seines Amtes entsetzt. Pon da an wurden meistens die Abte des Klosters Seligenstadt zu Landrichtern gewählt. ^05 suchte König Ruprecht von der Pfalz im Freigerichte Ordnung zu schaffen, indem er die Burgen der Hauptruhestörer brach.
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Regionen (OPAC): Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
- 69 —
An Nebenbächen des Sumpfbaches: (Nr. 29 bis 34).
29) Hohenebra, Pfdf. am Ursprünge des Eberbrunnens und
des Sauerbrunnens. I Sch., 1 L. Bahnhof. Windm. Ackerbauer.
Ein Herr von Ebra begleitete Günther Xxxvi. ins gelobte Land.
Jlefelder Stiftsgut.
30) Oberspier, Pfdf., am Spierbache, mit Rittergut, das
ehedem den Herren von Hopfgarten und Heringen gehörte ljetzt der
Familie Zahn). 1 Sch., 1 L. — 1 Windmühle, Försterei. Ackerbau,
Gewerbe und Handel. Zur Flur gehört das Possenschloß. 1640
brannten die kaiserlichen Truppen Ö. bis auf 3 Häuser nieder.
31) Westeren gel, Pfdf. im ehemaligen Etxgumgan. Sehr
ergiebiger Boden, auf dem auch Wallnußbäume gut gedeihen,
1 Sch., 1 L. Das Freisassengut (Jlefeder Stiftsgut) war früher
kursächsisch. 1822 wurde beim Neubau der Kirche ein altes Reli-
quiengesäß mit Reliquie aufgefunden; dasselbe wird im Naturalien-
kabinett zu Sondershausen aufgewahrt. In der Flnr werden häufig
Waffen und Geräte aus der Stein- und der Broncezeit gefunden.
32) Kirchengel, ackerbautreibendes Krchdf. aus einer Hoch-
ebene. Fil. von Nr. 31. l Sch., 1 L. Jlefelder Stiftsgut.
Zu Kaisers Otto I. Zeiten Ostrnilinge (Ofterengel) im Gegensatz
zu Westerengel genannt.
33) Otterstedt, ackerbautreibendes Pfdf. am Abhänge einer
Hochebene. 1 Sch., 1 L. Bierbrauerei, Mühle an dem sogen.
Neuen Brunneu. — Starker Waidbau bis Ende des 17. Jahrhunderts.
34) Guuderslebeu, aberbautreibeudes Krchdf. am Gänse-
berge mit Rittergut. Fil. von Nr. 17. 1 Sch., 1 L. G. wird
schon in einer von Ludwig dem Frommen ausgestellten Urkunde
als ein dem Kloster Fulda unterstelltes Dorf erwähnt.
Im rechten Gebiete der Helbe: (Nr. 35 bis 49).
35) Großkeula oder Keula, (sonst Oberkeula), Mktfl. mit fürstl.
Domäne und Freigut; 915 E., 192 Wohuh.; der westlichste und
hochstgelegene Ort (459 m) der U. H., in rauher Gegend; hat ge-
pflasterte Trottoirs und einige breite Straßen; 1 Kirche, 1 Sch.
mit 2 L. Försterei, Posterpedition, Apotheke, 3 Windmühlen. Die
Bewohner treiben Gewerbe und Handel, namentlich Holz- und
Kohlenhandel; Kohlenbrennerei. 1 Std. davon das „Rondel", ein
aus dem Walde hervorragender nackter Felsenvorsprung, der nach
Westen über 180 m tief fast senkrecht abfällt. Die schöne Kirche
besitzt ein wertvolles geschnitztes Altarbild, ein Geschenk des Grafen
Anton Günthers Ii.; früher befand sich dieses Bild in der Schloß-
kirche zu Arnstadt. Sonst hatte K. ein Schloß, welches von 1670 bis
1631 Regierungssitz des Gr. Anton Günthers Ii. war; auch Fürst
Heinrich (f 1758) hielt sich hier zeitweilig auf. Schloß und Dorf
K. waren früher Eigentum der Gr. v. Hohnstein. 1343 kam K. durch
Verpfändung au die Herreu von Ebeleben, die nun als Burgherren
mit vier in ihrem Dienste stehenden Burgmännern zu Schloß Keula.
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TM Hauptwörter (200): [T96: [Stadt Thüringer Saale Schloß Wald Gotha Dorf Heidelberg Weimar Einw.], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T25: [Stadt Schloß Straße Garten Berg Dorf Nähe Park Ufer Haus], T97: [Heinrich Herzog Graf Erzbischof König Grafe Kaiser Stadt Herr Mainz]]
Extrahierte Personennamen: Günther Günther Jlefelder_Stiftsgut L._Jlefelder_Stiftsgut Otto_I. L._Bierbrauerei Ludwig Ludwig Großkeula Anton_Günthers Günthers Anton_Günthers Günthers Heinrich_( Heinrich Schloß_Keula