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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 29

1914 - München : Oldenbourg
— 29 — imb Friedrich, Pfalzgrafen von Wittelsbach, Burggraf Box von Würzburg, Burggraf Konrab von Nürnberg. Bischof Herolb bankt für kaiserliche Hulb und Gnabe. Nachdem aber die Versammlung geschlossen war, versammelten sich Klerus und Abel und entwarfen eigene Satzungen um die verliehene herzogliche würde und Herrlichkeit zur Ehre und zum Nutzen des Bistums kräftig ins Leben treten lassen zu können. Sie setzten verschiebenc Punkte auf, welche sie dem Bischof übergaben. (Erstlich: Die Grafen, Ritter und alle Vasallen sollen dem zeitlichen Bischöfe als ihrem Lanbesherrn und dem Domkapitel gegen jebett feindlichen Anfall hilfreiche Dienste leisten und die Hechte und Freiheiten des Stiftes tapfer verteibigen. Dagegen sollen der Bischof und das Kapitel bieselben in ihren althergebrachten Rechten schützen gegen Gewalt. Zum zweiten: Aus bett Grafen und Rittern soll ein Ausschuß gewählt werben, welcher unter dem Vorsitz des Bischofs bei dem neubestätigten £anbgericht Recht spreche. Zum britten: Dior von bett Grafen des £anbes sollen die vier (Erb-ämter des Stifts, als das Marschalls-, Truchsessen-, Schenken- und Kämmereramt, bekleiben und biesen als Belohnung für ihre Dienste bestimmte Güter als Mannlehen zugewiesen werben. Zum vierten: Der neugewählte Bischof soll nach empfangener weihe mit bloßen Füßen und barhaupt in einem grauen Rocke, mit einem Stricke umgürtet, vom Brückentor am Maine an dem Marktgericht entlang an die Greben von bett vier Amtsgrafen geführt, bort vom Dechant und Kapitel des Domes empfangen und auf seine bemiitige Bitte um das (Erbe des hl. Kilian sofort mit dem bischöflichen Ornate geschmückt und in die Salvatorkirche eingeführt werben. Zum fünften: Nach dem feierlichen Amt soll der Bischof als Herzog beheibet zu Pferbe steigen, wobei der Marschalk die Steigbügel zu halten hat, und in seine Resibenz einziehen, wo toährenb des Morgenmahles die vier (Erbgrafen ihre Dienste versehen müssen. Zum sechsten: Bei allen feierlichen Gelegenheiten soll einer aus dem ältesten Abel des £attbes dem Bischof als Herzog ein bloßes Schwert vorantragen. Diese Satzungen würden von Bischof, propst, Dechant und Domkapitel genehmigt und zwölf Personen aus dem Abel des ieanbes zu Beisitzern des £anbgerichtes ernannt. Von ihnen würde nun festgesetzt, daß der Bischof als Herzog von Franken ober ein von ihm bevollmächtigter Domherr jeberzeit bei dem Gerichte den Vorsitz haben sollte. )n Schmachfällen unter dem Abel aber habe der Bischof stets persönlich und im Harnisch als Herzog von Franken zu erscheinen. Alle (Einwohner des Stiftes sinb schulbig, vor btesem herzoglichen Lanbgerichte und nicht im Auslattbe ihre Rechtsangelegenheiten zu oerhanbeln, auch können sie

2. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 42

1914 - München : Oldenbourg
— 42 — Arnstein und Botenlauben um u 900 fl. geschätzt, die Felder verwüstet und mehrere Dorfschaften gänzlich zerstört hatten. ^09 überfielen die Ritter von Aufses mit 300 Reisigen die Stadt Schwarzach, als deren Bürger nach Klosterschwarzach zu wallfahrten im Begriffe standen. Die verlassene Stadt wurde nach Wohlgefallen geplündert. Dietz von Thüngen und Burggraf Johann von Nürnberg brachen im Jahre 1^5 in das Dorf Retzbach ein, plünderten es aus und nahmen mehrere Einwohner gefangen. Erkinger von Saunsheim versammelte ^30 eine Schar von Reisigen um die Stadt Schwarzach zu überfallen. Acht verdeckte wagen, die aussahen, als waren sie mit Tuch beladen, und von denen jeder vier Geharnischte mit Armbrüsten, Büchsen und prügeln zum Toraufsprengen barg fuhren gegen die Stadt. Allein die Bürger waren vor der drohenden Gefahr gewarnt und schickten die Angreifer mit blutigen Köpfen ab. ^38 rückte Bischof Johann mit nooo Reitern und 3000 Mann Fußvolk vor den Reußenberg und zerstörte mit seinen Büchsen die beiden Kemnaten. Am 28. Tage der Belagerung liefen die Bischöflichen Sturm gegen das Raubschloß, wurden aber von den Thüngischen zurückgeschlagen, worauf der Bischof die Umschließung aufhob. Barts von Btrshom schickte ^39 dem Bischof Johann wegen nicht bezahlter Schulden einen Absagebrief, mit 200 Reisigen überfiel er ihn in der Rahe von Schlüsselfeld und führte ihn gefangen nach Reicheneck im Stifte Eichstätt. Erst nach einem Vierteljahre erhielt der Fürst gegen eine von vielen Adeligen verbürgte Schuldverschreibung die Freiheit wieder. während der Haft des Landesherrn gerieten Arnold und Eberhard von Rosenberg mit Peter von Stetenberg zu Aellingen in Fehde. Markgraf Friedrich von Brandenburg war auf des ersteren Seite. Stetenberg überfiel daher, unterstützt von Eitel Vogt von Rieneck, am 3uni ^39 die brandenburgische Stadt Kitzingen, raubte dort an 500 Stück Vieh und trieb diese Beute nach Zellingen und Ursprüngen. Des Markgrafen Söhne rückten hierauf mit Reisigen am Montag nach Petri Kettenfeier vor Hellingen, nahmen dasselbe ein, zogen dann mainabwärts nach Karlstadt, die Weingärten dieser Stadt verheerend durch den ßohenberger weg, welcher von daher Markgrafenstraße heißt, vor Karlburg. Auch Bischof Johann brach mit einer Truppe zu Fuß und Roß auf gegen die Markgrafen, die sich bei Thüngen lagerten. Bei dem Abzüge von Karlstadt traten ihnen die Bischöflichen daselbst feindlich gegenüber, töteten ihnen einige Leute und nahmen sieben gefangen, die nach Binsfeld in den Kerker kamen. Eine Vermittlung legte die Fehde bei. —- Am 3. Dezember \^o erschien Markgraf Albrecht mit einem stattlichen Heere vor den Toren der Stadt ©chsenfnrt und versuchte, von der Finsternis und der Stille der Rächt begünstigt, eine große dreifache Sturm-

3. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 165

1914 - München : Oldenbourg
— 1,65 — bildete das Land an der unteren Kahl die Mark wilmundsheim vor dem Berge, auch die „£?of?e Mark" genannt. Feld, Wald und wiesen waren gemeinschaftlicher Besitz der Markgenossen. Als nach den Karolingern, die einzelnen Amtsgrafen vielfach in den erblichen Lehensbesitz ihrer ehemaligen Richterbezirke gelangten, finden wir die Hohe Mark, die während der Gauverfassung zum Maingau gehörte, irrt Besitze der Grafen von Bernbach. Ztach dem Aussterben dieses Geschlechtes wurde das erledigte Reichslehen nicht mehr an adelige sperren verliehen; die Sage meldet vielmehr die Gründung eines unabhängigen Gerichtes. „Kaiser Friedrich der Rotbart wurde dermaleinst auf einem Zuge von Gelnhausen durch die wetterau nach Mainz von seinen Feinden hart bedrängt. Da eilten ihm die Bauern der Hohen Mark zu Hilfe. Nächst der alten Heeresstraße kam es zu blutigem Handgemenge. Der Kaiser blieb Sieger über seine Angreifer. Darob gab er den Markern das Land frei und sie hatten als freie kaiserliche Untertanen nur einen wagen voll Heu, darauf ein lebendiger Hahn saß, gen Gelnhausen zu senden." U84 soll der kleine Freistaat errichtet worden sein, der den Namen „Freigericht wilmundesheim vor der Hart" führte. Das Gebiet des „Freyen Gerichtes" umfaßte die ehemaligen Bezirke der Pfarreien Somborn, Mömbris, Whlmundsheim und Horstein. Zum (Oberhaupte der Gemeinschaft, die keinerlei Abgaben an Kaiser und Reich zu leisten hatte, wurde ein Landrichter gekürt, meistens aus einer heimischen adeligen Familie. Die Wahl geschah alljährlich am dritten Pfingsttage unter der großen Linde bei wilmundsheim, an dessen Stelle später Alzenau entstand. Zur Teilnahme am Märkerding und zur Wahl waren alle freien Märker berechtigt, das heißt alle im Freigericht Begüterten, und wenn auch das (Eigentum nur so groß war, daß ein dreibeiniger Stuhl darauf platz finden konnte. Auf dem Märfergericht wurden auch die wichtigen Landesangelegenheiten beraten, Forstfrevel gerügt und neue Förster und Markmeister unter Überreichung eines grünen Zweiges aufgestellt. Zu den Rechten der Märkerschaft gehörte ferner freier Holzbezug aus den allen Markgenossen gemeinsam eigentümlichen ausgedehnten Markwaldungen. Die im Freigerichte ansässigen oder begüterten Adeligen veranlaßten in dem kleinen Lande viele Unruhen und Gewalttaten. Don ihren Burgen aus preßten und quälten sie die übrigen Märker. Ganz besonders toll trieben es die Ritter von Ronneburg (bei Gelnhausen). Lange Zeit versahen sie als das angesehenste unter den eingesessenen Geschlechtern das Amt des Landrichters. ^386 wurde der letzte Ronneburger wegen seiner vielen schlimmen Taten auf einem Märkerding seines Amtes entsetzt. Pon da an wurden meistens die Abte des Klosters Seligenstadt zu Landrichtern gewählt. ^05 suchte König Ruprecht von der Pfalz im Freigerichte Ordnung zu schaffen, indem er die Burgen der Hauptruhestörer brach.

4. Heimatskunde der Fürstentümer Schwarzburg - S. 69

1882 - Rudolstadt : Mitzlaff
- 69 — An Nebenbächen des Sumpfbaches: (Nr. 29 bis 34). 29) Hohenebra, Pfdf. am Ursprünge des Eberbrunnens und des Sauerbrunnens. I Sch., 1 L. Bahnhof. Windm. Ackerbauer. Ein Herr von Ebra begleitete Günther Xxxvi. ins gelobte Land. Jlefelder Stiftsgut. 30) Oberspier, Pfdf., am Spierbache, mit Rittergut, das ehedem den Herren von Hopfgarten und Heringen gehörte ljetzt der Familie Zahn). 1 Sch., 1 L. — 1 Windmühle, Försterei. Ackerbau, Gewerbe und Handel. Zur Flur gehört das Possenschloß. 1640 brannten die kaiserlichen Truppen Ö. bis auf 3 Häuser nieder. 31) Westeren gel, Pfdf. im ehemaligen Etxgumgan. Sehr ergiebiger Boden, auf dem auch Wallnußbäume gut gedeihen, 1 Sch., 1 L. Das Freisassengut (Jlefeder Stiftsgut) war früher kursächsisch. 1822 wurde beim Neubau der Kirche ein altes Reli- quiengesäß mit Reliquie aufgefunden; dasselbe wird im Naturalien- kabinett zu Sondershausen aufgewahrt. In der Flnr werden häufig Waffen und Geräte aus der Stein- und der Broncezeit gefunden. 32) Kirchengel, ackerbautreibendes Krchdf. aus einer Hoch- ebene. Fil. von Nr. 31. l Sch., 1 L. Jlefelder Stiftsgut. Zu Kaisers Otto I. Zeiten Ostrnilinge (Ofterengel) im Gegensatz zu Westerengel genannt. 33) Otterstedt, ackerbautreibendes Pfdf. am Abhänge einer Hochebene. 1 Sch., 1 L. Bierbrauerei, Mühle an dem sogen. Neuen Brunneu. — Starker Waidbau bis Ende des 17. Jahrhunderts. 34) Guuderslebeu, aberbautreibeudes Krchdf. am Gänse- berge mit Rittergut. Fil. von Nr. 17. 1 Sch., 1 L. G. wird schon in einer von Ludwig dem Frommen ausgestellten Urkunde als ein dem Kloster Fulda unterstelltes Dorf erwähnt. Im rechten Gebiete der Helbe: (Nr. 35 bis 49). 35) Großkeula oder Keula, (sonst Oberkeula), Mktfl. mit fürstl. Domäne und Freigut; 915 E., 192 Wohuh.; der westlichste und hochstgelegene Ort (459 m) der U. H., in rauher Gegend; hat ge- pflasterte Trottoirs und einige breite Straßen; 1 Kirche, 1 Sch. mit 2 L. Försterei, Posterpedition, Apotheke, 3 Windmühlen. Die Bewohner treiben Gewerbe und Handel, namentlich Holz- und Kohlenhandel; Kohlenbrennerei. 1 Std. davon das „Rondel", ein aus dem Walde hervorragender nackter Felsenvorsprung, der nach Westen über 180 m tief fast senkrecht abfällt. Die schöne Kirche besitzt ein wertvolles geschnitztes Altarbild, ein Geschenk des Grafen Anton Günthers Ii.; früher befand sich dieses Bild in der Schloß- kirche zu Arnstadt. Sonst hatte K. ein Schloß, welches von 1670 bis 1631 Regierungssitz des Gr. Anton Günthers Ii. war; auch Fürst Heinrich (f 1758) hielt sich hier zeitweilig auf. Schloß und Dorf K. waren früher Eigentum der Gr. v. Hohnstein. 1343 kam K. durch Verpfändung au die Herreu von Ebeleben, die nun als Burgherren mit vier in ihrem Dienste stehenden Burgmännern zu Schloß Keula.
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