Kreis Büdingen, bearbeitet von &. Heusohn.
15
der Wetterau, Hermann von Rodenstein, zerstören ließ. Der allgemeinen
Unsicherheit wegen trafen die Landesherren auch schon frühzeitig Matz-
regeln, bewaffnete Knechte erspähten von den Warten*) die Kaufmanns-
züge und gaben ihnen gegen Vergütung sicheres Geleite durch ihre Gebiete,
und die Kaufleute selbst zogen bewaffnet umher wie Soldaten. In dieser
Zeit gingen sehr viele kleine Siedelungen ein, ihre Bewohner bauten sich
in den benachbarten festeren Orten an. von ihrer einstigen Lage geben
uns noch heute manche Flur- und Gewannamen Kunde.
Die Gerichte fanden während des Mittelalters noch immer unter freiem
Himmel statt, ihre Verhandlungen waren öffentlich. Unter einer Linde ver-
sammelte sich das Volk (d. i. die freien Männer), um bei ,,gehegtem Ge-
rieht" das Urteil zu finden,' erst im 15. Jahrhundert begann man, die Ge-
richte in bedeckte Räume zu verlegen.
Während des 15. und 16. Jahrhunderts gingen im ganzen deutschen
vaterlande bedeutende Umwälzungen vor sich, viele Kriege, welche das
Reich nach autzen zu führen hatte, hatten seine Kraft gelähmt, die Lage
des Volkes war gedrückt. Namentlich die Bauern hatten viel zu leiden.
So kam es, datz sich diese zunächst in Süddeutschland in großen Haufen
zusammenrotteten und Abstellung der Beschwerden (Leibeigenschaft, Zehnten,
Jagd, Frondienste u. dgl. m.) verlangten. Wohin sie kamen, hausten sie
schrecklich. His die Bewegung auch nach Hessen übergriff, eroberte Philipp
der Großmütige die Städte Fulda und Hersfeld und zerstreute die Bauern.
Dann lietz er ihre Beschwerden untersuchen und schaffte 5lbhilfe, so datz das
Land vor schweren Heimsuchungen verschont blieb. Die Lehre Luthers hatte
das herz des jugendlichen Landgrafen erfatzt, und kurz nach der Synode
zu Homberg (1526) kam die Reformation in seinen Gebietsteilen zur Ein-
führung. Bald folgten Stolberg (1539), Hanau-Münzenberg (1540) und
Isenburg-Büdingen (1542), dessen Graf (Reinhard) unter der Obervor-
mundschaft Philipps von Hessen gestanden und öfters am landgräflichen
mundschaft Philipps von Hessen gestanden und öfters am landgräflichen
kannt geworden war. Nur in der Kltenstädter Gegend (Grafschaft Kaichen)
fand sie erst 1558 Eingang. Da Hessen 1531 dem schmalkaldischen Bunde
beigetreten war, so hatte das Land durch Truppendurchzüge und 5luf-
bringung der Kriegssteuern viel zu leiden, auch dem I)senburger Lande,
das sich 1546 dem Bunde angeschlossen hatte, erging es nicht besser. Ja,
ganz nebensächliche Dinge benutzte man hier zum Vormunde, dem Grafen
Reinhard ,,am Zeug zu flicken". Dazu folgendes Beispiel: 1552 hatten vier
Reiter zu Usenborn Ochsen geraubt und die Leute mißhandelt. Sie wurden
gefangen genommen und zu Birstein in Haft gesetzt. Wenige Tage darauf
*) Flurnamen: Warte, Wartkopf. — Geleitsweg.
Heimatkunde 9k. 10.
2
TM Hauptwörter (50): [T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner], T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte]]
TM Hauptwörter (100): [T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch], T73: [Stadt Schloß Augsburg Grafe Nürnberg Reichsstadt Bischof Sitz Regensburg Fürst], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T9: [Krieg Deutschland Reich Frankreich Preußen Macht Zeit Kaiser Jahr Frieden], T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land]]
TM Hauptwörter (200): [T93: [Bayern Baden Hessen Württemberg Königreich Sachsen Franken Schwaben Land Rhein], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T40: [Protestant Kaiser Kirche Katholik Reichstag Jahr Lehre Reformation Augsburger Land], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T114: [Fleisch Milch Brot Pferd Butter Käse Stück Wein Schwein Getreide]]
Extrahierte Personennamen: Hermann_von_Rodenstein Philipp Philipp Reinhard) Philipps Philipps Reinhard_,,am
16
Heimatkunde des Großherzogtums Hessen. Nr. 10.
erschien ein kaiserlicher Oberstleutnant mit 600 Reisigen und 7 Fähnlein
Knechten mit 10 schweren Geschützen vor Büdingen und verlangte die Frei-
tassung der Gefangenen. Nach längeren Unterhandlungen wurden die Sol-
daten auf Kosten der Stadt bei den Bürgern einquartiert, und Graf Rein-
hard mußte selbst wegen der Geschehnisse noch um Entschuldigung bitten.*)
Obgleich die Reformation überall mit schonender Hand eingeführt wor-
den war, so konnte das Hsenburger Land doch nicht recht zur Ruhe kommen.
Denn schon der Neffe des Grafen Reinhard, Graf Wolfgang Ernst (1596
bis 1633), ein überaus gebildeter Herr, begann im Jahre 1597 nach dem
Vorbilde anderer deutscher Fürsten an Stelle der lutherischen die reformierte
Lehre in 'seinem Lande einzuführen. Taufsteine, Seitenaltäre, Kruzifixe
und Bilder wurden aus den Kirchen gebracht und den Geistlichen geboten,
künftighin den lutherischen Glauben nicht mehr zu lehren. In manchen
Pfarreien**) ließen sich aber die Geistlichen und ihre Gemeinden nur unter
Anwendung von Gewalt zu dieser Neuerung bringen. Während des bald
folgenden 30jährigen Krieges standen sich Hessen und Isenburg feindlich
gegenüber, obgleich beide Länder der evangelischen Lehre zugetan waren.
Deshalb wurden schon in den ersten Kriegsjahren (1622) die hessischen
Ämter Nidda und Bingenheim durch Kriegsvölker des Herzogs Christian
von Braunschweig hart mitgenommen. Namentlich die (Drte Nidda, (Echzell,
Berstadt, Dauernheim, Blofeld und Lißberg wurden gebrandschatzt, in
Eckartsborn 14 Gebäude in Rsche gelegt. Man mißhandelte die Leute aufs
unmenschlichste und führte ihre habe auf Wagen weg' allein aus Berstadt
wurden damals 30 Wagen voll geraubten Gutes nach Geiß-Nidda gebracht.
Beispielsweise sei noch angeführt, daß nach vorausgegangener Plünderung
aus Berstadt 51 Pferde, aus Leidhecken 15 Pferde, aus Kohden 85 Stück
Rindvieh, aus Nidda 200 Stück Schafe und 15 der Stadt gehörige Becher,
aus den Niddaer Wäldern 85 Stück Rindvieh, aus Michelnau 300 Stück
Schafe von den Feinden mitgenommen worden sind.
Dagegen wurde die Büdinger Gegend nach der für die Evangelischen
unglücklichen Schlacht bei Nördlingen (1634) von Kroaten und anderen
kaiserlichen Kriegsvölkern überschwemmt und schwer heimgesucht. Nach
dem Bericht eines Zeitgenossen wurden 1634 in Büdingen und Umgegend
die vorhandenen Früchte und alles Vieh weggeführt, viele Einwohner
grausam mißhandelt und getötet. In solch unsicheren Zeiten flüchteten die
Landbewohner in die Wälder und hinter die festen Mauern von Büdingen,
Ortenberg, Nidda und Wenings, aber auch dort erreichte Unzählige der
sichere Tod. Denn Hungersnot und Pest wüteten allenthalben, so daß in
*) vgl. Mayer, Geschichte der Stadt und Pfarrei Büdingen.
**) Wenings, Reichenbach und Langendiebach (die beiden letztgenannten sind jetzt
preußisch).
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TM Hauptwörter (100): [T5: [Rhein Main Wald Thüringer Teil Schwarzwald Gebirge Neckar Saale Jura], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch], T23: [Stadt Feind Tag Heer Mauer Mann Lager Nacht Kampf Soldat], T90: [Luther Kirche Lehre Schrift Wittenberg Papst Kaiser Reformation Jahr Konzil], T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe]]
TM Hauptwörter (200): [T66: [Stadt Kreis Einw. Berlin Einwohner Schloß Regierungsbezirk Sitz Provinz Düsseldorf], T114: [Fleisch Milch Brot Pferd Butter Käse Stück Wein Schwein Getreide], T40: [Protestant Kaiser Kirche Katholik Reichstag Jahr Lehre Reformation Augsburger Land], T155: [Soldat Krieg Heer Land Mann Truppe König Waffe Geld Feind], T143: [Stadt Kind Tag Haus Straße Mann Mensch Weiber Nacht Soldat]]
Extrahierte Personennamen: Reinhard Wolfgang_Ernst Ernst Isenburg Christian
von_Braunschweig Mayer
Kreis Büdingen, bearbeitet von K. Heusohn.
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manchen Ortschaften nur noch ein viertel bis ein Drittel der ursprüng-
lichen Bewohner übrig blieb, ja einige kleinere Dörfer starben ganz aus
(Wernings, Unter-Diebach). Und zu all diesem Elend des Krieges gesellte
sich noch der unselige Glaube an Zauberei und Hexenkunst und forderte seine
Opfer. Noch jetzt zeigt man in Büdingen am „Gebück" den Hexenturm,
in welchem jene Unglücklichen schmachteten, bevor sie auf dem Scheiter-
Haufen „abgetan" wurden. Rllern in den Iahren 1633 und 1634 wurden
in Büdingen 114 Menschen, meist grauen, als hexen hingerichtet, denen
1652 und 1653 noch weitere 54 Personen folgten. Ebenso fanden hexen-
Verfolgungen und Hinrichtungen statt zu Eckartshausen, Lindheim, Orten-
berg und Bingenheim. In 5indheim fielen unter Kmtmann Geiß von 1661
bis 1666 30 Personen, in Ortenberg 1662 11 Weiber dem Hexenwahn
zum Opfer,' desgleichen wurden zu Bingenheim von 1652—1660 60 Men-
schen, die meistens der Hexerei angeklagt waren, darunter auch mehrere
Xinder, hingerichtet. So ist es nur zu erklärlich, daß nach dem Kriege die
Felder wüste, die Ortschaften größtenteils unbewohnt waren. Es bedurfte
in der Folge der eifrigsten Anstrengungen von seiten der Regierungen, den
Wohlstand ihrer Untertanen wieder zu heben. Überall wurden Kirchen-
und 5chulverhältnisse gebessert, und die Lateinschule zu Echzell zählte bald
zu den besten im Lande. Ebenso sorgte man für die Landwirtschast und rich-
tete zu Bingenheim (1721), Nidda (1770) und anderwärts Märkte ein, um
Handel und Verkehr zu heben, fluch in den hanauischen, stolbergischen und
ysenburgischen Gebieten wurde überall die bessernde Hand angelegt. Unter
den l)senburger Grafen zeichneten sich besonders Ernst Easimir I. zu Bü-
dingen (1708—1749) sowie Wilhelm Moritz I. (1685—1711) und Wolf-
gang Ernst I. (1711—1754) von Birstein aus. Ersterer zog viele Kuslän-
der in sein Land, erbaute die Vorstadt zu Büdingen (1712—1725) und legte
zu Büdingen eine Saline an. Unter seiner Negierung entstand die Herrn-
huterkolonie Herrnhaag, die innerhalb 12 Jahren (1738—1750) zu einem
Gemeinwesen von nahezu 1000 Seelen angewachsen war. Der Tabak- und
Weinbau nahm in jener Zeit eine große Ausdehnung an, Kartoffel-*) und
Kleebau erfuhren mächtige Förderung.
Doch bei alledem war die Landwirtschaft im 18. Jahrhundert auch wie-
der vielen Schädigungen ausgesetzt. Die ständigen Durchzüge und Vinter-
quartiere der Truppen, die sich immer mehr häufenden Frondienste, welche
die Untertanen zu leisten hatten, das übermäßige Anwachsen des Wild-
standes, alles das hielt den Wohlstand der Bevölkerung am Boden. Daher
wanderten viele aus nach Ungarn und Nußland. Im Jahre 1766 allein
wurden in Büdingen 366 paare aus Büdingen und der näheren und wei-
teren Umgebung getraut, die ihr Glück in Nußland zu finden hofften.
*) Die Kartoffel kommt seit etwa 1742 in unserer Gegend zum Anbau.
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Extrahierte Personennamen: K._Heusohn Ernst Wilhelm Ernst_I.
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— 10 —
Kilian mit herzlichen Ermahnungen in ihn, die unerlaubte Verbindung zu lösen. Der Herzog versprach nach hartem Kampfe die Trennung von Gailana und setzte eine Frist, innerhalb welcher das Weib Wirzburg verlassen sollte.
Inzwischen rief der Frankenkönig Pippin den fränkischen Heerbann gegen Batbod, den trotzigen König der Friesen. 21uch Goßbert mußte an der Spitze des mainfränkischen Aufgebotes zu dem Heere des Gber-herrn stoßen.
Gailana aber sann Tag und Nacht, wie sie den Mann Gottes aus dem Wege räume. Gleich am Tage nach des Herzogs Abreise dingte sie zwei verwegene Buben aus ihrem Hofgesinde mit Geld, den heiligen Priester mit seinen Gefährten zu ermorden und insgeheim zu vergraben.
3n der Nacht, da die Glaubensprediger in ihrem unansehnlichen Gemache bei unverschlossener Türe knieten und beteten, drangen die Mörder zu ihnen ein, zückten ihre Schwerter und töteten die heiligen Männer. Die Leichname wurden samt den priesterlichen Gewändern, Kleidungsstücken und Büchern im Pferdestalle neben der Wohnung verscharrt. Dies geschah am 8. Juli des Jahres 688 (689).
Als der Herzog heimkehrte, teilte man ihm mit, die Heiligen seien abgereist. Doch bald offenbarte Gottes Strafgericht die schauerliche Mordtat. Der eine der Mörder geriet in Raserei, bekannte laut seine Schuld und zerfleischte sich mit den Zähnen, der andere stürzte sich in der Verzweiflung in sein Schwert. Gailana ging, vom bösen Geiste geplagt, hinüber zur ewigen Strafe.
Eine fromme Frau Burgunda, welche unbemerkt beim vergraben der heiligen Leiber zugesehen hatte, offenbarte auf dem Sterbebette den (Drt, an dem die Gebeine ruhten.
Bald geschahen auch viele Zeichen und Wunder an der Grabesstätte. Wirzburgs erster Bischof, St. Burkard, hob im zweiten Jahre seiner Wirksamkeit (743) die Leichname der Märtyrer unter großen Feierlichkeiten aus der nuederaufgefundenen Gruft. Die Kleider und Bücher waren noch unversehrt. Die ehrwürdigen Überreste wurden mit Sorgfalt in Behältnisse gefaßt und auf den Berg jenseits des Maines gebracht. Dort wurden sie in der Kapelle, die Herzog Hetan Ii. 704 als christliche Kirche bestimmt hatte, beerdigt.
An der Mord- und Grabesstelle erbaute Burkard den ersten Dom, der im Jahre 752 in Gegenwart des hl. Bonifatius eingeweiht wurde. Hierauf verbrachte man die Gebeine der Heiligen in festlichem Zuge vom Berge herab und setzte sie in einem steinernen Sarge in der Gruft des neuen Gotteshauses bei. Seit jenen Tagen eilt das Frankenvolk in feierlichen Wallgängen zur geweihten Stätte in der Kiliansstadt, wo seine Apostel mit ihrem Blute die Erde tränkten. Verehrungsvoll steht die andächtige Menge im hohen Dome vor den auf dem Hochaltare verwahrten Häuptern t>er Heiligen und zieht in feierlicher Prozession hinter den Reliquien her
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— 62 —
Abgeordneten der Stadt bleich und zitternd zu Füßen und flehten um Nachlaß. (Er aber erwiderte, wie solche Bitten und Fußfall ganz unnötig seien, das Geld sollten sie erlegen, und wo dies nicht bis den 8. des Abends 7 Uhr geschehen sei oder Geisel hiefür und zwar vier Personen von der Geistlichkeit und dem Adel, vier vom Rate und vier von der Gemeinde gestellt werden, wurde er alsbald das Schloß, die Stadt und alle umliegenden Flecken in lichte Flammen stellen."
Ungeachtet der von der Stadt und dem Stifte, das viele silberne Kir-cheugefäße nach Frankfurt verkaufen mußte, aufgebrachten und gezahlten Brandschatzung wurde dennoch das Residenzschloß abgebrannt und in den Häusern der Stiftsgeistlichen übel gehaust.
15, Ein Kaiser in Würzbnrg (1658).
Seitdem die Krönung der deutschen Könige zu Frankfurt üblich geworden war, zogen die von den Kurfürsten erwählten Habsburger auf der alten Heeresstraße, die von Wien über Regensburg, Nürnberg und Würzburg führte, zum Krönungsfeste. Infolgedessen erhielt die alte Bischofsstadt am Maine öfter kaiserliche Besuche, die uns von den Chronisten ausführlich geschildert werden.
Am ](v August ^658 kam Kaiser Leopold I. auf dem Rückwege von Frankfurt unter dem Donner der Geschütze in Würz bürg an. Bis an die Zeller Steige waren 5000 Mann vom Landesausschusse und einige hundert geworbene Soldaten in Parade aufgestellt. Die gesamte Geistlichkeit war dem Kaiser bis ans Zellertor entgegengegangen und begleitete den von da unter einem Himmel Reitenden in den Dom. Pom Tore an bis zum Dome waren die Bürger und die Garnison mit Musik und Fahnen zu beiden Seiten aufgestellt, die Straßen mit Blumen bestreut, die Häuser mit grünen Zweigen und Bäumen verziert. Als der Kaiser nach abgehaltenem Tedeum mit dem (Erzherzoge und dem Kurfürsten auf das Schloß fuhr, wurde ihm an der Greden von 20 Jungfrauen ein Kranz überreicht. Am folgenden Tage nach der Tafel besuchte der Kaiser eine theatralische Aufführung in der akademischen Aula, wo er bei seiner Ankunft von dem damaligen Domprediger mit einer lateinischen Rede empfangen wurde. Nach Beendigung der Vorstellung besah Leopold die neuerbaute Mainmühle diesseits und das neue Kinderhaus und die Schneid- und Papiermühle jenseits des Maines. Am ^3., nachmittags um 3 Uhr, verließ er Würzburg unter denselben (Ehrenbezeugungen wie beim (Einzuge und reiste noch bis Kitzingen.
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Extrahierte Personennamen: August Leopold_I. Zeller Leopold Leopold
Extrahierte Ortsnamen: Frankfurt Würzbnrg Frankfurt Wien Regensburg Nürnberg Maine Frankfurt Maines Würzburg Kitzingen
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— 63 —
fünfter Abschnitt.
Die Sauern.
1. Der Bauer als Grundhold.
Mit der fränkischen Besiedlung begann für die Bauernschaft unserer Gegend die Zeit der Hörigkeit. Da damals der gesamte Grund und Boden als Kronland oder Königsland erklärt wurde, so war damit das Eigentumsrecht der Siedler auf ihre Buben aufgehoben. Sie wurden gezwungen, den König als (Dbereigentümer anzuerkennen durch Dienstleistungen und Entrichtung gewisser Abgaben.
Durch die Verteilung der Ländereien an Edelinge und Klöster wurden auch die Abgaben der den Boden nutzenden Grundholden den neuen Eigentümern zugewiesen. Dafür hatten aber diese wieder durch die Zahlung von Reis- oder Königsgeld sowie durch Heerfolge dem König dienstbar zu fein.
In der ältesten Zeit finden wir das Z^örigkeitsderhältnis in verschiedene Grade abgestuft. So werden zur Karolingerzeit genannt Lidi, Mancipia, Coloni, Tributarii und Servitores triduani. Die eingewanderten Franken wurden eben milder behandelt als die unterworfenen Ureinwohner und die zwangsweise angesiedelten Kriegsgefangenen. Ein Besitzrecht auf den Boden hatte aber weder der eine noch der andere. Der Grundherr konnte jederzeit dem Grundholden die Z)ube wieder abnehmen.
Erst im \5. Jahrhundert verlor sich die strenge Form der Leibeigenschaft. Aber die Bauern erhielten die Güter noch nicht erblich, sondern nur laßweise, auf Leibgeding. Das entsprach einem Pachtverhältnis auf Lebenszeit. Der Besitzer mußte seinen jährlichen Laßzins oder die Bestandgabe teils in Geld teils in Naturalien entrichten. Er konnte sein Gut weder verändern noch verkaufen. Die Kinder hatten kein erbliches Anrecht auf das Gut. Ein zur Gutsübernahme befähigter Erbe wurde bei der erneuten Vergebung nur dann bevorzugt, wenn er versprach, dieselbe Gebühr wie der Verstorbene zu entrichten. Dazu mußte er eine bestimmte Summe als Liebnüß oder Beschankungshe^d erlegen. Der Gutsherr konnte nun das Laßgeding nur bei verweigerter Zinszahlung aussagen.
Und wieder einige Zeit später standen die Grundherren den Grundholden auch das Recht zu, das Laßgut zu vererben und zu veräußern. Doch als neue Belastung kamen dafür ^andlohrt, Fallgeld und Besthaupt auf. Handlohn war eine Abgabe bei Güterkäufen, im J8. Jahrhundert 6°/0 des wertes, die der Käufer dem Grundherrn bezahlen mußte. Fall-geld nannte man eine Summe, die sowohl beim Tode des Zinsherrn
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— 29 —
imb Friedrich, Pfalzgrafen von Wittelsbach, Burggraf Box von Würzburg, Burggraf Konrab von Nürnberg.
Bischof Herolb bankt für kaiserliche Hulb und Gnabe.
Nachdem aber die Versammlung geschlossen war, versammelten sich Klerus und Abel und entwarfen eigene Satzungen um die verliehene herzogliche würde und Herrlichkeit zur Ehre und zum Nutzen des Bistums kräftig ins Leben treten lassen zu können. Sie setzten verschiebenc Punkte auf, welche sie dem Bischof übergaben.
(Erstlich: Die Grafen, Ritter und alle Vasallen sollen dem zeitlichen Bischöfe als ihrem Lanbesherrn und dem Domkapitel gegen jebett feindlichen Anfall hilfreiche Dienste leisten und die Hechte und Freiheiten des Stiftes tapfer verteibigen.
Dagegen sollen der Bischof und das Kapitel bieselben in ihren althergebrachten Rechten schützen gegen Gewalt.
Zum zweiten: Aus bett Grafen und Rittern soll ein Ausschuß gewählt werben, welcher unter dem Vorsitz des Bischofs bei dem neubestätigten £anbgericht Recht spreche.
Zum britten: Dior von bett Grafen des £anbes sollen die vier (Erb-ämter des Stifts, als das Marschalls-, Truchsessen-, Schenken- und Kämmereramt, bekleiben und biesen als Belohnung für ihre Dienste bestimmte Güter als Mannlehen zugewiesen werben.
Zum vierten: Der neugewählte Bischof soll nach empfangener weihe mit bloßen Füßen und barhaupt in einem grauen Rocke, mit einem Stricke umgürtet, vom Brückentor am Maine an dem Marktgericht entlang an die Greben von bett vier Amtsgrafen geführt, bort vom Dechant und Kapitel des Domes empfangen und auf seine bemiitige Bitte um das (Erbe des hl. Kilian sofort mit dem bischöflichen Ornate geschmückt und in die Salvatorkirche eingeführt werben.
Zum fünften: Nach dem feierlichen Amt soll der Bischof als Herzog beheibet zu Pferbe steigen, wobei der Marschalk die Steigbügel zu halten hat, und in seine Resibenz einziehen, wo toährenb des Morgenmahles die vier (Erbgrafen ihre Dienste versehen müssen.
Zum sechsten: Bei allen feierlichen Gelegenheiten soll einer aus dem ältesten Abel des £attbes dem Bischof als Herzog ein bloßes Schwert vorantragen.
Diese Satzungen würden von Bischof, propst, Dechant und Domkapitel genehmigt und zwölf Personen aus dem Abel des ieanbes zu Beisitzern des £anbgerichtes ernannt. Von ihnen würde nun festgesetzt, daß der Bischof als Herzog von Franken ober ein von ihm bevollmächtigter Domherr jeberzeit bei dem Gerichte den Vorsitz haben sollte. )n Schmachfällen unter dem Abel aber habe der Bischof stets persönlich und im Harnisch als Herzog von Franken zu erscheinen. Alle (Einwohner des Stiftes sinb schulbig, vor btesem herzoglichen Lanbgerichte und nicht im Auslattbe ihre Rechtsangelegenheiten zu oerhanbeln, auch können sie
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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Extrahierte Personennamen: Friedrich Friedrich Burggraf_Box_von_Würzburg Burggraf_Konrab_von_Nürnberg Kilian Kilian
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— 7\ —
selbst ihr Lager auf. Sie nannten sich den „hellen oder lichten Kaufen" und trugen alle ein weißes Kreuz auf Hut oder Rock.
Die Hauptleute und Rate des Haufens zu Gerolzhofen schrieben an die Bauern zu Bildläufen, daß sie entschlossen feien, ihren Zug gegen Würzburg zu nehmen, bittend, daß die von Bildhaufen mit ihren zugeordneten Lagern auch dahin rücken sollten.
Am 3. Mai brannten die Gerolzhofer vormittags den Stolberg, nachmittags das Schloß Bimbach ab. Am Freitag, den 5. Mai, brach der Gerolzhofer Haufe nach Großlangheim auf, wo das Schloß geplündert ward, von 3phofen und anderen Orten wurden Leitern und sonstige Sturmgeräte gefordert. Zu Langheim stießen auch die Kitzinger zu dem Haufen. Am Sonntag, den 8. Mai, langten die Bauern in Heidingsfeld an. Hier waren am 6. Mai auch die Bauern aus dem Taubertale und vom Gau angekommen. Die Bauernschar in Heidingsfeld nannte sich „Fränkischer Haufen". )n Zell lagerten die Bauern des Amtes Karlburg.
Mit den Bauern vereinigten sich auch die Bürger der Stadt Würzburg und kündigten ihrem Herrn, dem Bifchofe, am 9. Mat den Gehorsam auf.
Die Zahl der Bauern, die sich in der Nähe der Hauptstadt lagerten, wird in verschiedenen Briefen auf 20 000 berechnet.
e) Die zwölf Artikel.
Die Bauern hatten ihre Beschwerden und Wünsche in zwölf Artikeln zusammengefaßt und dem Bischöfe zur Annahme vorgelegt. Im wesen lauten diese Forderungen:
U. Zum ersten bitten wir, daß jede Gemeinde das Recht haben soll, ihren Pfarrer selbst zu wählen und auch wieder zu entsetzen, wenn er sich ungebührlich hielte. Dieser Pfarrherr soll das heilige Evangelium rein und klar, ohne menschliche Zusätze, vortragen.
2. Zum zweiten wollen wir den rechten Kornzehnt geben, nachdem er im Alten Testamente aufgefetzt und im Neuen bestätigt worden. Gebührt er dem Pfarrer, so sollen ihn die von der Gemeinde gewählten Kirchenpröpste einsammeln. Dann soll man dem Pfarrer seinen genügenden Unterhalt geben und, was übrigbleibt, den armen Dürftigen im Dorfe mitteilen. Was dann noch überbleibt, soll man für Kriegsfälle behalten, damit keine Landessteuer die Armen bedrücken muß. Den kleinen Zehnt wollen wir nicht weiter geben, denn Gott der Herr hat das Vieh den Menschen frei erschaffen.
3. Den Brauch der Leibeigenschaft wollen wir aufgehoben haben, denn in der Schrift steht, daß wir frei find, und wir wollen frei sein. Unserer erwählten und gesetzten Dbrigkeit, so uns von Gott gesetzt ist, wollen wir in allen ziemlichen und christlichen Sachen gehorchen.
H. Bisher hat kein armer Mann Gewalt gehabt, Wildbret und Geflügel zu fangen oder im fließenden Wasser zu fischen. Das ist unbrüderlich, eigennützig und dem Worte Gottes nicht gemäß; denn als Gott den
TM Hauptwörter (50): [T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger], T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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TM Hauptwörter (200): [T100: [Gott Herr Herz Wort Leben Hand Himmel Vater Kind Mensch], T70: [Stadt Donau München Stuttgart Neckar Nürnberg Ulm Schloß Augsburg Regensburg], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T110: [Tag Jahr Stunde Nacht Monat Uhr Zeit Winter Sommer Juni], T121: [Feind Reiter Pferd Heer Mann Flucht Lager Soldat Seite Reiterei]]
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— 35 •—
gebäude zwar vorhanden, aber eng und beschränkt. Nur besonders reiche Herren konnten ihre Wohnungen nach der Art der Wertheimer Burg ausbauen.
Zudem wurde Burg Wertheim vorn Schicksal sehr begünstigt. Da sich Graf Georg Ii. mit seinen Bauern einigte, ging der Bauernaufstand, der den meisten fränkischen Burgen den Untergang brachte, ohne Schaden für ihn und sein Schloß vorüber. (Erst ü_654 sank die Burg infolge einer Beschießung durch die Kaiserlichen in Schutt und Asche.
Line Belagerung.
Leinde sind nah! Gellend kündet es des Wächters Horn vorn hohen Bergfried herab. Droben am Waldessaum hat das scharfe Auge des verlässigen Mannes einen Trupp Reiter erspäht. Jetzt traben 50—60 Berittene über die Talwiese; hinterdrein folgen Fußgänger, bewaffnet mit langen Speeren, dann folgen wagen, beladen mit Leitern und langen, mit Eisen beschlagenen Balken. Die Leute auf der Burg eilen an die Ringmauern, schauen durch die Scharten und rufen einander zu:
Mordio, Blordio!
Die Feinde kommen!
Auf, auf zur wehr!
Line bange Stunde ist vergangen. Der Feind geht daran die Burg zu umschließen. Drunten im Tale stehen die feindlichen Ritter. Die Knechte beginnen mit Leitern die Felsen zu besteigen. Etliche Fußgänger huschen auf dem Burgwege aufwärts. Überall suchen sie Deckung. Sie wollen heimlich das äußere Burgtor erreichen. Doch ist es zu spät. Rechtzeitig drehte sich die Zugbrücke in ihren Angeln und verschloß den Eingang gleichsam als zweite Türe. Der Burggraben ist jetzt ohne Übergang.
Auf den runden Türmen und auf den Mauern hinter den Zinnen stehen die Burgleute, um ihr Heim zu schützen. Große Steine werfen sie hinab auf den Feind. Pfeile fliegen herab und herauf. Jetzt reiten drei Ritter den Burgweg herauf; der mittlere trägt eine Fahne und ruft hinüber in die Burg:
„Graf, öffnet Euer Nest! wir schonen Haus und Leute l“
Aber der Burgvogt entgegnet ihnen aus dem äußeren Burgtor:
„Kommt nur herein, wenn ihr könnt! wir haben euch ein feines Gericht hergerichtet; eilt euch, das Essen ist noch heiß!"
Die drei Reiter ziehen sich zurück, denn schon schwirren Speere und pfeile ihnen entgegen. Nun kommen feindliche Knechte den Burgweg herauf. Sie suchen mit Reisigbündeln und Erde den tiefen Graben zu füllen. Mühselig und gefährlich ist die Arbeit, die die Burginsassen mit allen Mitteln zu hindern versuchen. )n der Nacht aber gelingt das Werk. Der Feind steht an der Mauer. Mit eisernen Haken sucht er die Zugbrücke
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
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hervorbrachen, die Umgegend plünderten und deren Bewohner auf Lösegeld gefangen wegführten. Diesem Unwesen zu steuern, zog Bischof Gerhard an Pfingsten ^393 vor das Raubschloß, belagerte dasselbe mit allem Kraftaufwands vermochte es aber nicht zu erobern und mußte an 5t. Michaels-Tag nach manchen Verlusten wieder abziehen.
3.
3m Freigerichte Alzenau finden wir in der unruheoollen Zeit Deutschlands nicht wenige Ritter, die plündern und Hauben als einträgliches Gewerbe betrieben. Besonders waren es die Herren von Bonneburg, die viele der Märker in ihren Wohnungen anfielen und plünderten, oft zu Fehde zogen, Steuern erpreßten und das Ländchen feindlichen Reisigen preisgaben, obwohl in ihrer „edelsten" Z}and das Amt des Landrichters ruhte. Wiederholt setzten deshalb die freien Märker diese unwürdigen Vögte ab (H36l[ und ^386).
Aber auch nach dem Aussterben dieser Familie nahmen die Räubereien kein Ende. Die Schelrisse von Wasserlos, die Herren der Womburg bei Mömbris und Ulrich von Bergheim auf Z?üttelngefäß waren kecke Stegreifritter und vergewaltigten Bauern und Bürger, Kaufleute und pilger, so daß König Ruprecht in Verbindung mit den benachbarten Reichsstädten Ruhe schaffen mußte. Am Sonntag, den 22. Februar ^05, wurden die Burgen der Strauchritter von Reisigen eingenommen und verbrannt. Damit war den raublustigen Rittern für längere Zeit das Handwerk gelegt.
4. Aus fehdereicher Zeit.
Au Beginn des ^5. Jahrhunderts herrschte in Franken auf den Straßen große Unsicherheit, allenthalben hörte man von Mord, Raub und Brandschatzung. Um diesem Übel zu steuern, schlossen die fränkischen Bischöfe, der Abt von Fulda, der Burggraf von Nürnberg und Abgesandte der fränkischen Reichsstädte im )ahre ^03 zu Mergentheim ein Bündnis, „Landfriede zu Franken" genannt. Aus den Bestimmungen des Vertrages kann man auf die Vergehen gegen Person und (Eigentum sehr leicht Schlüsse ziehen. So mußte ein Artikel vorschreiben: Alle pilger und Wallfahrer, die Kaufleute und die Ackerbauer, welche Feldfrüchte und Edein bauen, sollen in ihren Wohnungen und Gewerben sicher sein; frei sollen sein alle Straßen, Kirchen, Klöster, Geistliche, Kaufleute, Kirchhöfe, Mühlen, Pflüge mit ihren Pferden, Gchsen und Zugehör, alle Ackerleute und Weinbauer. Wer diese beschädigt, soll als Verletzer des Landfriedens und Räuber bestraft werden.
Bald mußte denn auch der Bischof von Würzburg gegen Landfriedensbrecher zu Felde ziehen. Noch im gleichen )ahre belagerte er das Raub-schloß Werberg, dessen Inhaber die Stiftsuntertanen in den Ämtern
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