6 Heimatkunde des Großherzogtums Hessen. Nr. 11.
vorgeht, eine Gaugrafschaft, die in sieben Untergaue (Zenten), welche ur-
sprünglich aus je 12 Dorfschaften Marken, Feldgemarkungen) bestanden,
zerfiel. - Sie war zur Zeit der Franken dicht bevölkert und gut bebaut.
Wenn die Sprache die fränkische war, aber Anklänge an die schwäbische
und gotische besaß, so darf dies als ein Beweis gelten, daß Bauern anderer
Stämme sich hier angesiedelt und mit den ursprünglichen Bewohnern ver-
mischt haben.
Der Gaugraf, dessen Amtssitz Roßbach v.d.h. war, hatte den Land-
stürm aufzubieten, die königlichen oder herzoglichen Güter zu verwalten
und Gericht abzuhalten oder abhalten zu lassen. Aus einigen herrengütern
bezog er den Unterhalt, und ferner erhielt er aus den einzelnen haus-
Haltungen von Rechts wegen Abgaben in Form von Hühnern oder Hafer,
bezw. in Leistung von Fuhren.
Wenn anfangs die deutschen Könige die Gaugrasschaft der Wetterau
besetzten, so übten dieses Recht später die herzöge der Rheinsranken, bezw.
die pfalzgrafen im Austrage des Königs aus.
Unter einer Linde auf der Malstätte hielt der Gaugraf, unterstützt von
den Zentgrafen, Gericht über wichtige Angelegenheiten und Vorkommnisse
ab. Geringfügigere Rechtssachen dagegen wurden von der Dorfgemeinde
in besonderen Gerichten, an deren Spitze der gewählte Dorfgraf stand,
erledigt.
Ein Dorf entstand dadurch, daß mehrere Lauerngehöfte geschlossen
neben einander gestellt wurden. Es war mit einem Graben oder mit einem
Zaun umgeben, um vor wilden Tieren und Diebsgesellen sicher zu sein.
Innerhalb dieser hege genoß der verfolgte Schutz' es durfte keine Blutrache
an ihm genommen werden. Außerhalb des Zaunes lag das Ackerland, das in
drei (seltener in vier) Fluren für Winter-, Sommerfrucht und Brachland zer-
fiel und in Morgen eingeteilt wurde. Dreißig solcher bildeten eine Hube.
Nach und nach erwarben die Dorfbewohner eigenes Land. Ein anderer Teil,
der Gesamteigentum blieb, wurde in einzelnen Stücken an die eigentums-
losen Leute verliehen. Die Wiesen gehörten einer oder auch mehreren Ge-
meinden zugleich. Der Wald war der Zent, einzelne Teile fielen auch dem
Landesherrn zu. Der freie Bauer erhielt sein Bau- und Brennholz. Die Nach-
bargemeinden durften ihr Vieh auf abgeerntete Acker und in Wälder treiben.
Der größte Teil der Wetterauer Bewohnerschaft gehörte zum Stande der
Freien.
Reichere Wetterauer Gutsbesitzer verliehen einen Teil ihrer Ländereien
gegen Zinsabgabe (Frucht, Geld) an die sogenannten Zinsbauern, Hofs-
Frankfurt. Wetzlar und Gelnhausen zum „Wettergau" („Wetterauer Ztädtebund"!).
Das einheitliche Gefüge des Wettergaues wurde übrigens durch umfangreiche Schen-
kungen an. die Kirche seit Karl dem Großen (f 814) und durch das Erblichwerden
der Lehen seit Konrad Ii. (f 1039) vielfach zerstückelt. —
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T38: [Boden Wald Land Wiese Wasser Berg Fluß Feld See Dorf]]
TM Hauptwörter (100): [T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T5: [Rhein Main Wald Thüringer Teil Schwarzwald Gebirge Neckar Saale Jura], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele]]
TM Hauptwörter (200): [T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T13: [Baum Wald Feld Wiese Garten Gras Winter Mensch Sommer Haus], T133: [Boden Land Ackerbau Klima Wald Viehzucht Teil Wiese Anbau Fruchtbarkeit], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte]]
Extrahierte Personennamen: Roßbach Karl Karl Konrad_Ii Konrad
10
Heimatkunde des Großherzogtums Hessen. Nr. 11.
Landgraf Philipp war ein eifriger Förderer des Schulwesens in seinem
kleinen Lande. Wenn er einerseits die Lateinschule Butzbachs weiter aus-
baute und gelehrte Rektoren an sie berief, so war er andererseits der
Schirmer und Mehrer des Schulwesens auf dem Lande.
i) Die Neuzeit.
Ris Napoleon I. die deutschen Fürsten in seine Abhängigkeit zwang,
und als er sie für ihre, ihm geleisteten Dienste entschädigen wollte, da wurden
die Gebiete einer Menge von Fürsten, Grafen und Reichsrittern zu den-
jenigen der Bundesgenossen Bonapartes geschlagen (1803). So kamen
die meisten Teile der bis dahin so zerrissenen Ivetterau, vor allem auch die
Reichsstadt Friedberg, zum Großherzogtum Hessen. —
Huf den Hauptheerstraßen von lvesten nach Osten, wie von Süden
nach Norden bewegten sich die Truppenkörper Napoleons, und die Durch-
zugsgebiete hatten die harte Hand des fremden Herrschers zu fühlen. 5lls
im Jahre 1813 den fliehenden Franzosen die Kosaken folgten, da Huben
neue Drangsale für unsere Gegend an. Noch hatten sich viele Grte nicht
von den Heimsuchungen des 30jährigen Krieges und späterer Kämpfe*)
vollständig erholt, und nun wurden schon wieder neue Opfer verlangt. Die
Folge davon war in der sonst von der Natur so begünstigten Gegend eine
Mittellosigkeit, von der man heute gar keinen Begriff mehr hat, die allen
Unternehmungsgeist, allen Wagemut lahm legte.
wenn die Bauern nach der Zeit der Unruhen von 1830 noch auf den
Erwerb freien Eigentums verzichten mußten, so haben im Jahre 1848 die
hessischen Standesherren freiwillig ihre Vorrechte in die Hände der hessischen
Regierung zurückgegeben und damit einen Schritt unternommen, durch
welchen es den Landleuten möglich wurde, an Stelle der Lehnsgüter eigenen
Grundbesitz zu erwerben.
5lber es mußte noch manche Schwierigkeit überwunden, noch manches
Mißverhältnis beseitigt und mancher Kamps ausgerungen werden, bis sich
die deutschen Staaten zu einem freien, unabhängigen Reiche vereinigen
konnten. Im Jahre 1864 wurden die deutschen Brüder im Norden von
der Fremdherrschaft durch mannhaft kühne Tat befreit. Das Jahr
1866 sollte indes noch einmal den Unsegen des deutschen Zwiespalts
vor Rügen führen, hier in unserer U)etterau lagerten damals süd-
deutsche Truppen, die gegen die Preußen ausgesandt worden waren. Doch
deren rasche, glänzende Siege, durch welche Österreich gezwungen wurde,
aus dem deutschen Bunde auszuscheiden, belehrten die deutschen Staaten
*) Kämpfe, die auch Gebiete der wetterau in Mitleidenschaft zogen, waren
nach dem 30jährigen Krieg: Der holländische Krieg Ludwig Xiv. (1672—1678),
der pfälzische Krieg (1688 -1697), der spanische Erbfolgekrieg (1701 — 1714), der
siebenjährige Krieg (1756^-1763) und die französischen Nevolutionskriege (1792
bis 1797).
TM Hauptwörter (50): [T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T34: [Krieg Frankreich England Deutschland Preußen Frieden Rußland Napoleon Kaiser Jahr], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
TM Hauptwörter (100): [T9: [Krieg Deutschland Reich Frankreich Preußen Macht Zeit Kaiser Jahr Frieden], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land]]
TM Hauptwörter (200): [T71: [Deutschland Krieg Preußen Volk Napoleon Frankreich Macht Frieden Europa Land], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T93: [Bayern Baden Hessen Württemberg Königreich Sachsen Franken Schwaben Land Rhein], T182: [Krieg Jahr Zeit Land Deutschland Regierung Frankreich Volk Folge Revolution], T19: [Reich deutsch Kaiser Reiche Zeit Karl Jahr Ende Konstantin groß]]
Extrahierte Personennamen: Philipp Philipp Napoleon_I. Napoleons Ludwig_Xiv Ludwig
32
Heimatkunde des Grohherzogtums Hessen. Nr. 11.
Wallfahrtskirche. Östlich von Gberflorstadt ist an dem linken n(bt--
stade" der Nidda das Städtchen Ztaden gelegen (430 Einwohner). Durch
Kauf und Verteilung fiel es an mehrere Herren, u. a. auch an den Burg-
grafen zu Friedberg, es wurde zu einer Ganerbschaft, die 1806, bezw.
1821 an Hessen-Darmstadt gelangte. —
Wandert man von genanntem (Drt nach Süden, so begrüßt man bald
5tammheim (800 Einwohner). In dem herrschaftlichen Hause hat die
Schule eine gute Unterkunft gefunden.
d) Der südliche Teil des Kreises.
Das Niddatal.
Von Ossenheim an erstreckt sich zu beiden Seiten der Nidda nach Süden
ein ebenes Gebiet, das bei Okarben durch einen vorgeschobenen Taunusaus-
läufer eine Unterbrechung erfährt. Im Süden ziehen von Osten und Westen
die Talniederungen des Erlen- und Eschbachs, bezw. der Nidder herein.
Während westlich die Taunusausläufer die Ebene begrenzen, stehen
im Osten die letzten Erhebungen des Vogelsberges, zu welchen z. B. der
173 Meter hohe Steinkopf zwischen Bönstadt und Stammheim gehört.
Südlich von Stammheim schneidet die eine Seite des römischen Grenz-
walles oder Limes, der bei Grüningen, im Kreise Gießen, seinen nörd-
lichsten Punkt erreicht, den östlichen Zipfel des Kreises Friedberg.
Bei dem schon erwähnten Staden kommt die Nidda in unseren
Bezirk und begleitet ihn bis Dortelweil. Dann macht sie eine Schleife um
den Gronauer-Hof. biegt nördlich aus, schlängelt sich um den Dottenfelder
Hof herum, bildet eine kurze Strecke die Kreisgrenze und fließt endlich
durch den südlichen Zipfel unseres Kreises, der durch die Berger-Warte
einen Abschluß erhält. —
Links eilt zur Nidda, den Kreis bei Büdesheim erreichend und dann
eine Strecke auf der Südgrenze hinfließend, die Nidder. Nechts kommen
zur Nidda die hier von Westen nach Osten fließt, die Taunusgewässer
Erlen- und Eschbach. Ersterer vereinigt sich südlich von Massenheim, letz-
terer bei Harheim mit der Nidda. Bei Okarben, Großkarben und Vilbel
dringen aus den Tonlagern des Bodens kohlensäurereiche (Quellen hervor.
Das Niddatal, oft noch zur Wetterau gerechnet, muß im allgemeinen als
fruchtbar bezeichnet werden, in dem neben Weizen, Korn und Hafer Kar-
toffeln, Dickwurz, Zuckerrüben, Klee und Obst gezogen werden und im
großen ganzen wohl gedeihen. Ansehnliche Ortschaften sind besonders in
den Flußtälern entstanden.
Die Main—weser-, Friedberg—hanauer-, Friedberg—homburger-
und Niddertal-Bahn, letztere von Vilbel abzweigend, befördern, abgesehen
vom Personenverkehr, die landwirtschaftlichen Produkte und die Boden-
schätze.
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38
Heimatkunde des Großherzogtums Hessen. Nr. 11.
Vilbel gehörte, in dem selbst ein Jagdaufseher oder nach damaliger
Bezeichnung ,,ll)ildhubener" wohnte.
In den folgenden Zeiten erfolgte nun die friedliche Entwicklung der
Gemeinwesen. Geschlossene hofreiten mit Steinhäusern wurden zu einan-
der gestellt. Eine Anzahl Nachbarorte bildete eine Markgenossenschaft.
Vilbel gehörte zu der „hohen Mark", deren Hauptort (Dberursel war.
Jede Mark hatte ihr Gericht, und das, zu dem Vilbel zählte, hatte seinen
Sitz auf dem „Bornheimer Berg". Dieses Gericht kam im 14. Jahrhundert
unter die Oberhoheit der Grafschaft Hanau und fand später in dem ,,Ge-
meindegericht auf dem Rathaus" eine Krt Fortsetzung oder Ablösung.
Gegen Ende des 8. Jahrhunderts war der Sieg des (Christentums für
unsere Gegend entschieden. Und wenn Vilbel anfangs von Mönchen des
Klosters Lorsch in kirchlicher Hinsicht versorgt wurde, so erhielt es bald
auf dem Grundstück der Mönche, ,,dem Pfaffenhof", eine christliche Kirche,
die im 15. Jahrhundert Mainz unterstellt war.
Kls die Kaiser im 12. bezw. 13. Jahrhundert nicht mehr das Jagd-
recht im Mldbannbezirk ausübten, machten sich die kaiserlichen Vögte
nach und nach zu selbständigen Herrn. Zunächst waren es die Herren von
Hagen und dann die von Hanau und Falkenstein, die Vilbel unter ihre
Botmäßigkeit zwangen. Der 5lnteil des zuletzt Genannten kam an Epp-
stein, dann an Stolberg-Königstein und endlich an Kurmainz.
Die ,,ll)ildhubener" wurden zu kaiserlichen Edelknechten, die ihrem
Herrn im Meierhof zu Sachsenhausen Dienste leisteten. Dadurch wuchs
ihr Ansehen, und sie machten sich zu Rittern, die sich in Vilbel einen Hof
gründeten. Mit dem verfall des Rittertums ging das Aufblühen der Städte
Hand in Hand. Mit den Raubrittern, ihren erbittertsten Neidern und
Feinden gerieten sie in Streit. Da verwandelten die Ritter von Vilbel ihren
Hof in eine Burg, um gegen die Angriffe der Frankfurter und der Be-
wohner anderer Städte, denen sie Unrecht zugefügt hatten, geschützt zu sein.
von den Herren des Gebietes wurde die Burg zerstört. Rber das Un-
wesen ihrer Besitzer hörte damit nicht eher auf, bis der eine von ihnen,
den Frankfurt in einer Fehde aufgegriffen hatte, öffentlich hingerichtet
wurde.
Ivernher von Falkenstein baute im Jahre 1414 die Burg von neuem
in viel vollkommener Weise denn ehemals auf. Bald darnach kam sie
durch Teilung in die Hände von ,,Sayn-3senburg" und „Eppstein" und fiel
endlich nach mannigfachem Besitzwechsel an ,,Kurmainz". -
3m ersten Drittel des 16. Jahrhunderts (1523) nahm die Gemeinde
Vilbels den evangelischen Glauben an und zwar zunächst den lutherischen
und dann (1589), zum größten Teil wenigstens, den reformierten. Die
kleine Gemeinde, die ersterem treu geblieben war, vereinigte sich. 1823 mit
der reformierten zu einer Kirchengemeinde.
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— 10 —
Kilian mit herzlichen Ermahnungen in ihn, die unerlaubte Verbindung zu lösen. Der Herzog versprach nach hartem Kampfe die Trennung von Gailana und setzte eine Frist, innerhalb welcher das Weib Wirzburg verlassen sollte.
Inzwischen rief der Frankenkönig Pippin den fränkischen Heerbann gegen Batbod, den trotzigen König der Friesen. 21uch Goßbert mußte an der Spitze des mainfränkischen Aufgebotes zu dem Heere des Gber-herrn stoßen.
Gailana aber sann Tag und Nacht, wie sie den Mann Gottes aus dem Wege räume. Gleich am Tage nach des Herzogs Abreise dingte sie zwei verwegene Buben aus ihrem Hofgesinde mit Geld, den heiligen Priester mit seinen Gefährten zu ermorden und insgeheim zu vergraben.
3n der Nacht, da die Glaubensprediger in ihrem unansehnlichen Gemache bei unverschlossener Türe knieten und beteten, drangen die Mörder zu ihnen ein, zückten ihre Schwerter und töteten die heiligen Männer. Die Leichname wurden samt den priesterlichen Gewändern, Kleidungsstücken und Büchern im Pferdestalle neben der Wohnung verscharrt. Dies geschah am 8. Juli des Jahres 688 (689).
Als der Herzog heimkehrte, teilte man ihm mit, die Heiligen seien abgereist. Doch bald offenbarte Gottes Strafgericht die schauerliche Mordtat. Der eine der Mörder geriet in Raserei, bekannte laut seine Schuld und zerfleischte sich mit den Zähnen, der andere stürzte sich in der Verzweiflung in sein Schwert. Gailana ging, vom bösen Geiste geplagt, hinüber zur ewigen Strafe.
Eine fromme Frau Burgunda, welche unbemerkt beim vergraben der heiligen Leiber zugesehen hatte, offenbarte auf dem Sterbebette den (Drt, an dem die Gebeine ruhten.
Bald geschahen auch viele Zeichen und Wunder an der Grabesstätte. Wirzburgs erster Bischof, St. Burkard, hob im zweiten Jahre seiner Wirksamkeit (743) die Leichname der Märtyrer unter großen Feierlichkeiten aus der nuederaufgefundenen Gruft. Die Kleider und Bücher waren noch unversehrt. Die ehrwürdigen Überreste wurden mit Sorgfalt in Behältnisse gefaßt und auf den Berg jenseits des Maines gebracht. Dort wurden sie in der Kapelle, die Herzog Hetan Ii. 704 als christliche Kirche bestimmt hatte, beerdigt.
An der Mord- und Grabesstelle erbaute Burkard den ersten Dom, der im Jahre 752 in Gegenwart des hl. Bonifatius eingeweiht wurde. Hierauf verbrachte man die Gebeine der Heiligen in festlichem Zuge vom Berge herab und setzte sie in einem steinernen Sarge in der Gruft des neuen Gotteshauses bei. Seit jenen Tagen eilt das Frankenvolk in feierlichen Wallgängen zur geweihten Stätte in der Kiliansstadt, wo seine Apostel mit ihrem Blute die Erde tränkten. Verehrungsvoll steht die andächtige Menge im hohen Dome vor den auf dem Hochaltare verwahrten Häuptern t>er Heiligen und zieht in feierlicher Prozession hinter den Reliquien her
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— 62 —
Abgeordneten der Stadt bleich und zitternd zu Füßen und flehten um Nachlaß. (Er aber erwiderte, wie solche Bitten und Fußfall ganz unnötig seien, das Geld sollten sie erlegen, und wo dies nicht bis den 8. des Abends 7 Uhr geschehen sei oder Geisel hiefür und zwar vier Personen von der Geistlichkeit und dem Adel, vier vom Rate und vier von der Gemeinde gestellt werden, wurde er alsbald das Schloß, die Stadt und alle umliegenden Flecken in lichte Flammen stellen."
Ungeachtet der von der Stadt und dem Stifte, das viele silberne Kir-cheugefäße nach Frankfurt verkaufen mußte, aufgebrachten und gezahlten Brandschatzung wurde dennoch das Residenzschloß abgebrannt und in den Häusern der Stiftsgeistlichen übel gehaust.
15, Ein Kaiser in Würzbnrg (1658).
Seitdem die Krönung der deutschen Könige zu Frankfurt üblich geworden war, zogen die von den Kurfürsten erwählten Habsburger auf der alten Heeresstraße, die von Wien über Regensburg, Nürnberg und Würzburg führte, zum Krönungsfeste. Infolgedessen erhielt die alte Bischofsstadt am Maine öfter kaiserliche Besuche, die uns von den Chronisten ausführlich geschildert werden.
Am ](v August ^658 kam Kaiser Leopold I. auf dem Rückwege von Frankfurt unter dem Donner der Geschütze in Würz bürg an. Bis an die Zeller Steige waren 5000 Mann vom Landesausschusse und einige hundert geworbene Soldaten in Parade aufgestellt. Die gesamte Geistlichkeit war dem Kaiser bis ans Zellertor entgegengegangen und begleitete den von da unter einem Himmel Reitenden in den Dom. Pom Tore an bis zum Dome waren die Bürger und die Garnison mit Musik und Fahnen zu beiden Seiten aufgestellt, die Straßen mit Blumen bestreut, die Häuser mit grünen Zweigen und Bäumen verziert. Als der Kaiser nach abgehaltenem Tedeum mit dem (Erzherzoge und dem Kurfürsten auf das Schloß fuhr, wurde ihm an der Greden von 20 Jungfrauen ein Kranz überreicht. Am folgenden Tage nach der Tafel besuchte der Kaiser eine theatralische Aufführung in der akademischen Aula, wo er bei seiner Ankunft von dem damaligen Domprediger mit einer lateinischen Rede empfangen wurde. Nach Beendigung der Vorstellung besah Leopold die neuerbaute Mainmühle diesseits und das neue Kinderhaus und die Schneid- und Papiermühle jenseits des Maines. Am ^3., nachmittags um 3 Uhr, verließ er Würzburg unter denselben (Ehrenbezeugungen wie beim (Einzuge und reiste noch bis Kitzingen.
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Extrahierte Personennamen: August Leopold_I. Zeller Leopold Leopold
Extrahierte Ortsnamen: Frankfurt Würzbnrg Frankfurt Wien Regensburg Nürnberg Maine Frankfurt Maines Würzburg Kitzingen
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— 63 —
fünfter Abschnitt.
Die Sauern.
1. Der Bauer als Grundhold.
Mit der fränkischen Besiedlung begann für die Bauernschaft unserer Gegend die Zeit der Hörigkeit. Da damals der gesamte Grund und Boden als Kronland oder Königsland erklärt wurde, so war damit das Eigentumsrecht der Siedler auf ihre Buben aufgehoben. Sie wurden gezwungen, den König als (Dbereigentümer anzuerkennen durch Dienstleistungen und Entrichtung gewisser Abgaben.
Durch die Verteilung der Ländereien an Edelinge und Klöster wurden auch die Abgaben der den Boden nutzenden Grundholden den neuen Eigentümern zugewiesen. Dafür hatten aber diese wieder durch die Zahlung von Reis- oder Königsgeld sowie durch Heerfolge dem König dienstbar zu fein.
In der ältesten Zeit finden wir das Z^örigkeitsderhältnis in verschiedene Grade abgestuft. So werden zur Karolingerzeit genannt Lidi, Mancipia, Coloni, Tributarii und Servitores triduani. Die eingewanderten Franken wurden eben milder behandelt als die unterworfenen Ureinwohner und die zwangsweise angesiedelten Kriegsgefangenen. Ein Besitzrecht auf den Boden hatte aber weder der eine noch der andere. Der Grundherr konnte jederzeit dem Grundholden die Z)ube wieder abnehmen.
Erst im \5. Jahrhundert verlor sich die strenge Form der Leibeigenschaft. Aber die Bauern erhielten die Güter noch nicht erblich, sondern nur laßweise, auf Leibgeding. Das entsprach einem Pachtverhältnis auf Lebenszeit. Der Besitzer mußte seinen jährlichen Laßzins oder die Bestandgabe teils in Geld teils in Naturalien entrichten. Er konnte sein Gut weder verändern noch verkaufen. Die Kinder hatten kein erbliches Anrecht auf das Gut. Ein zur Gutsübernahme befähigter Erbe wurde bei der erneuten Vergebung nur dann bevorzugt, wenn er versprach, dieselbe Gebühr wie der Verstorbene zu entrichten. Dazu mußte er eine bestimmte Summe als Liebnüß oder Beschankungshe^d erlegen. Der Gutsherr konnte nun das Laßgeding nur bei verweigerter Zinszahlung aussagen.
Und wieder einige Zeit später standen die Grundherren den Grundholden auch das Recht zu, das Laßgut zu vererben und zu veräußern. Doch als neue Belastung kamen dafür ^andlohrt, Fallgeld und Besthaupt auf. Handlohn war eine Abgabe bei Güterkäufen, im J8. Jahrhundert 6°/0 des wertes, die der Käufer dem Grundherrn bezahlen mußte. Fall-geld nannte man eine Summe, die sowohl beim Tode des Zinsherrn
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— 29 —
imb Friedrich, Pfalzgrafen von Wittelsbach, Burggraf Box von Würzburg, Burggraf Konrab von Nürnberg.
Bischof Herolb bankt für kaiserliche Hulb und Gnabe.
Nachdem aber die Versammlung geschlossen war, versammelten sich Klerus und Abel und entwarfen eigene Satzungen um die verliehene herzogliche würde und Herrlichkeit zur Ehre und zum Nutzen des Bistums kräftig ins Leben treten lassen zu können. Sie setzten verschiebenc Punkte auf, welche sie dem Bischof übergaben.
(Erstlich: Die Grafen, Ritter und alle Vasallen sollen dem zeitlichen Bischöfe als ihrem Lanbesherrn und dem Domkapitel gegen jebett feindlichen Anfall hilfreiche Dienste leisten und die Hechte und Freiheiten des Stiftes tapfer verteibigen.
Dagegen sollen der Bischof und das Kapitel bieselben in ihren althergebrachten Rechten schützen gegen Gewalt.
Zum zweiten: Aus bett Grafen und Rittern soll ein Ausschuß gewählt werben, welcher unter dem Vorsitz des Bischofs bei dem neubestätigten £anbgericht Recht spreche.
Zum britten: Dior von bett Grafen des £anbes sollen die vier (Erb-ämter des Stifts, als das Marschalls-, Truchsessen-, Schenken- und Kämmereramt, bekleiben und biesen als Belohnung für ihre Dienste bestimmte Güter als Mannlehen zugewiesen werben.
Zum vierten: Der neugewählte Bischof soll nach empfangener weihe mit bloßen Füßen und barhaupt in einem grauen Rocke, mit einem Stricke umgürtet, vom Brückentor am Maine an dem Marktgericht entlang an die Greben von bett vier Amtsgrafen geführt, bort vom Dechant und Kapitel des Domes empfangen und auf seine bemiitige Bitte um das (Erbe des hl. Kilian sofort mit dem bischöflichen Ornate geschmückt und in die Salvatorkirche eingeführt werben.
Zum fünften: Nach dem feierlichen Amt soll der Bischof als Herzog beheibet zu Pferbe steigen, wobei der Marschalk die Steigbügel zu halten hat, und in seine Resibenz einziehen, wo toährenb des Morgenmahles die vier (Erbgrafen ihre Dienste versehen müssen.
Zum sechsten: Bei allen feierlichen Gelegenheiten soll einer aus dem ältesten Abel des £attbes dem Bischof als Herzog ein bloßes Schwert vorantragen.
Diese Satzungen würden von Bischof, propst, Dechant und Domkapitel genehmigt und zwölf Personen aus dem Abel des ieanbes zu Beisitzern des £anbgerichtes ernannt. Von ihnen würde nun festgesetzt, daß der Bischof als Herzog von Franken ober ein von ihm bevollmächtigter Domherr jeberzeit bei dem Gerichte den Vorsitz haben sollte. )n Schmachfällen unter dem Abel aber habe der Bischof stets persönlich und im Harnisch als Herzog von Franken zu erscheinen. Alle (Einwohner des Stiftes sinb schulbig, vor btesem herzoglichen Lanbgerichte und nicht im Auslattbe ihre Rechtsangelegenheiten zu oerhanbeln, auch können sie
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T69: [Kirche Kloster Stadt Schule Bischof Gemeinde Orden Land Priester geistliche], T73: [Stadt Schloß Augsburg Grafe Nürnberg Reichsstadt Bischof Sitz Regensburg Fürst], T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T82: [Hand Pferd Schwert Fuß Schild Kopf Waffe Lanze Ritter Mann]]
TM Hauptwörter (200): [T97: [Heinrich Herzog Graf Erzbischof König Grafe Kaiser Stadt Herr Mainz], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T169: [Hand Kreuz König Krone Schwert Zeichen Haupt Gold Mantel Kaiser], T72: [Kloster Kirche Jahr Bischof Kaiser Karl Otto Dom Grab Leiche], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König]]
Extrahierte Personennamen: Friedrich Friedrich Burggraf_Box_von_Würzburg Burggraf_Konrab_von_Nürnberg Kilian Kilian
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— 7\ —
selbst ihr Lager auf. Sie nannten sich den „hellen oder lichten Kaufen" und trugen alle ein weißes Kreuz auf Hut oder Rock.
Die Hauptleute und Rate des Haufens zu Gerolzhofen schrieben an die Bauern zu Bildläufen, daß sie entschlossen feien, ihren Zug gegen Würzburg zu nehmen, bittend, daß die von Bildhaufen mit ihren zugeordneten Lagern auch dahin rücken sollten.
Am 3. Mai brannten die Gerolzhofer vormittags den Stolberg, nachmittags das Schloß Bimbach ab. Am Freitag, den 5. Mai, brach der Gerolzhofer Haufe nach Großlangheim auf, wo das Schloß geplündert ward, von 3phofen und anderen Orten wurden Leitern und sonstige Sturmgeräte gefordert. Zu Langheim stießen auch die Kitzinger zu dem Haufen. Am Sonntag, den 8. Mai, langten die Bauern in Heidingsfeld an. Hier waren am 6. Mai auch die Bauern aus dem Taubertale und vom Gau angekommen. Die Bauernschar in Heidingsfeld nannte sich „Fränkischer Haufen". )n Zell lagerten die Bauern des Amtes Karlburg.
Mit den Bauern vereinigten sich auch die Bürger der Stadt Würzburg und kündigten ihrem Herrn, dem Bifchofe, am 9. Mat den Gehorsam auf.
Die Zahl der Bauern, die sich in der Nähe der Hauptstadt lagerten, wird in verschiedenen Briefen auf 20 000 berechnet.
e) Die zwölf Artikel.
Die Bauern hatten ihre Beschwerden und Wünsche in zwölf Artikeln zusammengefaßt und dem Bischöfe zur Annahme vorgelegt. Im wesen lauten diese Forderungen:
U. Zum ersten bitten wir, daß jede Gemeinde das Recht haben soll, ihren Pfarrer selbst zu wählen und auch wieder zu entsetzen, wenn er sich ungebührlich hielte. Dieser Pfarrherr soll das heilige Evangelium rein und klar, ohne menschliche Zusätze, vortragen.
2. Zum zweiten wollen wir den rechten Kornzehnt geben, nachdem er im Alten Testamente aufgefetzt und im Neuen bestätigt worden. Gebührt er dem Pfarrer, so sollen ihn die von der Gemeinde gewählten Kirchenpröpste einsammeln. Dann soll man dem Pfarrer seinen genügenden Unterhalt geben und, was übrigbleibt, den armen Dürftigen im Dorfe mitteilen. Was dann noch überbleibt, soll man für Kriegsfälle behalten, damit keine Landessteuer die Armen bedrücken muß. Den kleinen Zehnt wollen wir nicht weiter geben, denn Gott der Herr hat das Vieh den Menschen frei erschaffen.
3. Den Brauch der Leibeigenschaft wollen wir aufgehoben haben, denn in der Schrift steht, daß wir frei find, und wir wollen frei sein. Unserer erwählten und gesetzten Dbrigkeit, so uns von Gott gesetzt ist, wollen wir in allen ziemlichen und christlichen Sachen gehorchen.
H. Bisher hat kein armer Mann Gewalt gehabt, Wildbret und Geflügel zu fangen oder im fließenden Wasser zu fischen. Das ist unbrüderlich, eigennützig und dem Worte Gottes nicht gemäß; denn als Gott den
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
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gebäude zwar vorhanden, aber eng und beschränkt. Nur besonders reiche Herren konnten ihre Wohnungen nach der Art der Wertheimer Burg ausbauen.
Zudem wurde Burg Wertheim vorn Schicksal sehr begünstigt. Da sich Graf Georg Ii. mit seinen Bauern einigte, ging der Bauernaufstand, der den meisten fränkischen Burgen den Untergang brachte, ohne Schaden für ihn und sein Schloß vorüber. (Erst ü_654 sank die Burg infolge einer Beschießung durch die Kaiserlichen in Schutt und Asche.
Line Belagerung.
Leinde sind nah! Gellend kündet es des Wächters Horn vorn hohen Bergfried herab. Droben am Waldessaum hat das scharfe Auge des verlässigen Mannes einen Trupp Reiter erspäht. Jetzt traben 50—60 Berittene über die Talwiese; hinterdrein folgen Fußgänger, bewaffnet mit langen Speeren, dann folgen wagen, beladen mit Leitern und langen, mit Eisen beschlagenen Balken. Die Leute auf der Burg eilen an die Ringmauern, schauen durch die Scharten und rufen einander zu:
Mordio, Blordio!
Die Feinde kommen!
Auf, auf zur wehr!
Line bange Stunde ist vergangen. Der Feind geht daran die Burg zu umschließen. Drunten im Tale stehen die feindlichen Ritter. Die Knechte beginnen mit Leitern die Felsen zu besteigen. Etliche Fußgänger huschen auf dem Burgwege aufwärts. Überall suchen sie Deckung. Sie wollen heimlich das äußere Burgtor erreichen. Doch ist es zu spät. Rechtzeitig drehte sich die Zugbrücke in ihren Angeln und verschloß den Eingang gleichsam als zweite Türe. Der Burggraben ist jetzt ohne Übergang.
Auf den runden Türmen und auf den Mauern hinter den Zinnen stehen die Burgleute, um ihr Heim zu schützen. Große Steine werfen sie hinab auf den Feind. Pfeile fliegen herab und herauf. Jetzt reiten drei Ritter den Burgweg herauf; der mittlere trägt eine Fahne und ruft hinüber in die Burg:
„Graf, öffnet Euer Nest! wir schonen Haus und Leute l“
Aber der Burgvogt entgegnet ihnen aus dem äußeren Burgtor:
„Kommt nur herein, wenn ihr könnt! wir haben euch ein feines Gericht hergerichtet; eilt euch, das Essen ist noch heiß!"
Die drei Reiter ziehen sich zurück, denn schon schwirren Speere und pfeile ihnen entgegen. Nun kommen feindliche Knechte den Burgweg herauf. Sie suchen mit Reisigbündeln und Erde den tiefen Graben zu füllen. Mühselig und gefährlich ist die Arbeit, die die Burginsassen mit allen Mitteln zu hindern versuchen. )n der Nacht aber gelingt das Werk. Der Feind steht an der Mauer. Mit eisernen Haken sucht er die Zugbrücke
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