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1. Heimatkunde von Schleswig-Holstein - S. 32

1914 - Frankfurt am Main : Diesterweg
32 Schleswig-Holstein. Die Holsten sind groß gewachsen, haben blaue Augen und blondes haar- sie sind langsam und bedächtig, aber auch fleißig und ausdauernd. In alter Zeit hatten sie viele kämpfe mit den vithmarsen, Dänen und Wenden zu bestehen,- sie sind aber schließlich doch Sieger geblieben. Sie haben das eroberte Land der Wenden größtenteils, das südliche Schleswig bis zur Schlei ganz besiedelt und für das Deutschtum gewonnen. In der Gegend von Neumünster, dem sogenannten Aukrug, sind viele wenden ge- blieben und haben sich mit den Holsten vermischt? daher findet man dort mehr kleine und mittelgroße Personen mit dunklem haar und braunen flugen. Tmttelholstein ist ein rechtes Bauernland. Nur im (Dsten finden sich große Güter,- das eigentliche Holstenland kennt nur Bauernhöfe. Die Besitzer heißen hufner. In der ältesten Zeit gab es wohl nur ganze oder volle Hufen. Erst als mehr Wald gerodet und in Ackerland verwandelt war, wurden die Hufen in halb- und Viertelhufen ge- teilt, da diese Teilstücke nun hinreichten, eine Kamilie zu ernähren. Außer den hufnern gibt es in jedem Dorf Kätner (Kleinbauern) und Insten oder Heuerlinge. Oer Stand der Kätner ist wohl erst 200 Jahre alt. Er ist aus den jüngeren Kindern der hufner hervorgegangen. Oer ältem Sohn erbte die Hufe,- ein jüngerer Sohn bekam nur ein Haus mit etwas Land. Jetzt werden viele Hufen parzelliert, d. h. in Teilstücken ver- kauft. Dadurch wird die Zahl der Landstellen größer, und es steigt damit die Le- wohnerzahl. Nlittelholstein ist jetzt schon dichter bewohnt als das fruchtbarere (Dst- Holstein. Das holsteinische Dorf. Die holsteinischen Dörfer liegen geschlossen, haben aber ganz unregelmäßige Straßenzüge. Nur in den Kirchdörfern stehen die Häuser eng zusammen; sonst ist ein Bauernhof sehr geräumig und mit zahlreichen Gebäuden (Wohnhaus mit Viehhausflügel, Scheune oder Schuppen, Lackhaus, Schweinestall, verlehntshaus) besetzt. Ein holsteinisches Dorf mit uralten Eichen, schattigen Linden und blühenden Kastanien ist ein hübscher Anblick. Das alte Sachsenhaus (ein Rauchhaus ohne Schornstein und ohne Oiehhausflügel) ist eine Seltenheit geworden. Leider wird das Strohdach durch das Pappdach oder durch das noch häßlichere Zinkblechdach verdrängt. Die Städte in Mittelholstein. Die ältesten Städte der Landschaft sind Rendsburg, Itzehoe und Kiel? in späterer Zeit erfolgte die Gründung von Kellinghusen, Segeberg und Neumünster. Rendsburg liegt an der Eider und am Kaiser-Wilhelm-Kanal. Die Stadt ist aus einer Burg hervorgegangen, die auf einer Eiderinsel lag. Rendsburg hat eine sehr günstige Lage, da die wichtigste Verkehrsstraße, die die Provinz von Norden nach Süden durchzieht, über Rendsburg führt und dort die Eider und den Kanal kreuzt. fln die Stelle der alten Verkehrswege sind Eisenbahnen getreten. Zünf Eisenbahnlinien laufen in Rendsburg zusammen. Die Eider war früher eine wichtige Wasserstraße, besonders nach Erbauung des Eider- kanals. Bis hierher konnten Schiffe mit 3 m Tiefgang gelangen. Rendsburg und die Dörfer an der Eider hatten zahlreiche Segelschiffe, und bei Rendsburg waren mehrere Werften, die diese Segler bauten. Das ist nach Erbauung des Kaiser-Wilhelm-Kanals anders geworden,- denn die Segler können den Idett- kämpf mit den Dampfschiffen nicht aushalten,- ihre Zahl geht deswegen schnell zurück. Auch hat die Eider als Wasserstraße durch den Kaiser-Wilhelm-Kanal verloren. Die Stadt selbst hat natürlich durch den Kanal an Bedeutung ge- wonnen. Rendsburg war früher eine wichtige Festung; einzelne Reste der

2. Heimatkunde von Schleswig-Holstein - S. 47

1914 - Frankfurt am Main : Diesterweg
§ 13. Nordfriesland. 47 verstärkt, daß die Bewohner der größeren Inseln sich auch in stürmischen Nächten ohne Sorge schlafen legen. Oie kleinen Halligen werden aber bei jeder höheren Klüt überschwemmt. Oer Halligbewohner hat sein Haus auf einem aufgeworfenen Erdhügel, der Werft, auf- gebaut. Dahin führt er seine Schafherde, wenn der blanke Hans droht. Das niedrige Haus vermag dem Sturm zu widerstehen,- denn seine Eckpfosten sind tief in das Erdreich getrieben, wenn aber das Meer die werft zerreißt, dann schwankt der Lau. Oie Bewohner flüchten vor dem eindringenden Wasser auf den Boden und erwarten mit Zagen, was das Geschick über sie bestimmt hat. Jeder Augenblick kann das Ende in der salzigen Klüt herbeiführen. Oie letzte schwere Klüt war im Jahre 1825. Als nach der Sturmnacht der Morgen tagte, trieben auf den wellen die Trümmer der Gebäude, ertrunkene Menschen und 5lbb. 23. Die Hallig Nordstrandischmoor. >phot. Glückstadi & Münden, Hamburg.) Eiere; ja selbst die Toten waren von der unbarmherzigen Zlut in ihrer Ruhe gestört worden,- die Kirchhöfe waren von den lvogen aufgewühlt und die Särge hinweg- gespült worden. Trotz aller Not liebt der Halligbewohner seine Heimat. Gewöhnlich durchkreuzt er als Seemann fremde Nieere; er sieht schöne Länder, kennt die großen Städte, und in einem arbeitsreichen Leben erspart er sich oft soviel, daß er sich in einem schönen Hause der Stadt zur Nuhe setzen könnte,- aber unlösbare Bande verknüpfen ihn mit der Heimat,- er kehrt wieder heim nach der Hallig. (Gedicht von Allmers: Oer Hallig- matrose".) Oie schleswigsche Westküste ist gefährlich für den Seemann. Nicht ohne Grund nennt er die Nordsee die Nlordsee. In früheren Zeiten haben oft böse Elemente unter den Inselbewohnern das traurige Schicksal der Schiffbrüchigen verschuldet, indem sie den Schiffern in der Nacht irreführende Lichter zeigten. Oie Habsucht trieb zu solchem Werk,- denn die Güter, die von den Schiffen an den Strand trieben, gehörten den Kindern. In den Kirchen betete man: „Gott segne den Strand!" ohne zu bedenken,

3. Landeskunde der Provinz Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Lübeck mit ihrem Gebiete - S. 62

1910 - Breslau : Hirt
62 Landeskunde der Freien und Hansestadt Lübeck. Die lauenburgischen Enklaven wurden zwischen 1370—1586 von der Stadt als privates Eigentum erworben; erst 1747 kamen sie durch einen Vergleich mit Hannover, zu dem Lauenburg damals gehörte, auch unter die Landeshoheit Lübecks. Die Enklaven im Fürstentum Lübeck wurden um 1400 erworben, und zwar Cnrau-Dissau und halb Krumbek vom Heiligen-Geist-Hospital, die andere Hälfte Krumbeks von der Ägidienkirche, Malkendorf voin Lübeckischen Staat. Die Landes- Hoheit in diesen Gebietsteilen ging 1802 an Lübeck über. Die Rechtsverhältnisse in den Enklaven sind folgende: Eigentümer des Grund und Bodens ist in den lauenburgischen Enklaven und in Malkeudorf die Stadt, in den andern beiden das Heiligen-Geist-Hospital und die Ägidienkirche. Die Bauern siud meistens Untereigentümer, in 2 Gemeinden Erbpächter, vereinzelt auch Zeitpächter. Die Uutereigeutümer und Erbpächter haben volle Verfügung über ihren Besitz, zahlen der Gutsherrschaft einen Kanon und bedürfen zum Verkauf eines gutsherrlichen Konsenses. Übersicht. Hauptgebiet mit der Stadt Lübeck .... 201,5 qkm, 102,312 E. Die Enklaven: Krumbek .... 3,8 qkm 118 E. Curau-Dissau i . . 12,8 „ 500 „ Malkendorf ... 3,5 „ 79 „ Utecht-Schattin . . 10,4 „ 284 „ Sierksrade-Düchelsdorf 7 „ 382 „ Behlendorf . . . 20,8 „ 755 „ Nnsse-Ritzerau . . 22,7 „ 934 „ Schretstaken ... 8,5 „ 266 „ Tramm .... 6,7 „ 227 „ 96,2 qkm, 3 545 E. 297,7 qkm, 105 857 E. Ii. Bodengestalt". Der Baltische Höhenzug teilt sich in Mecklenburg in zwei 30 km voneinander entfernte parallele Züge, die als Endmoränenzüge erkannt worden sind. Der nördliche erreicht bei Dasfow die Trade und setzt sich auf dem liukeu Ufer fort. Bei Ratekau teilt er sich wieder, und während der Hauptrücken zwischen der Schwartau und der Küste nach N verläuft, zweigt sich ein Teil ab und zieht über Parin und Curau nach W (Pariner Berg, 72 m). Die südliche Endmoräne verläuft in ihrem Haupt- zuge in Lauenburg auf beiden Seiten des Stecknitz-Delvenau-Tales am Räude des Saudrgebietes (f. S. 20f.), und im N davon bilden zwischen Mölln und Ratzeburg und weiter nördlich Verschiedeue parallele Züge, die mehrfach miteinander zu- sammenhängen, eine ausgedehnte Endmoränenlandschaft. Diese beiden Höhenzüge schließen eine tiefe Mulde ein, in der Lübeck mit seiner nächsten Umgebung liegt. Sie wurde beim Rückgange des Inlandeises eisfrei, und die Gletscherwasser, die sich 1 Die eine Hälfte des Dorfes Curau mit der Kirche gehört zum Fürstentum Lübeck. 2 Friedrich, Der geologische Aufbau der Stadt Lübeck; s. Literatur S. 72.

4. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 10

1914 - München : Oldenbourg
— 10 — Kilian mit herzlichen Ermahnungen in ihn, die unerlaubte Verbindung zu lösen. Der Herzog versprach nach hartem Kampfe die Trennung von Gailana und setzte eine Frist, innerhalb welcher das Weib Wirzburg verlassen sollte. Inzwischen rief der Frankenkönig Pippin den fränkischen Heerbann gegen Batbod, den trotzigen König der Friesen. 21uch Goßbert mußte an der Spitze des mainfränkischen Aufgebotes zu dem Heere des Gber-herrn stoßen. Gailana aber sann Tag und Nacht, wie sie den Mann Gottes aus dem Wege räume. Gleich am Tage nach des Herzogs Abreise dingte sie zwei verwegene Buben aus ihrem Hofgesinde mit Geld, den heiligen Priester mit seinen Gefährten zu ermorden und insgeheim zu vergraben. 3n der Nacht, da die Glaubensprediger in ihrem unansehnlichen Gemache bei unverschlossener Türe knieten und beteten, drangen die Mörder zu ihnen ein, zückten ihre Schwerter und töteten die heiligen Männer. Die Leichname wurden samt den priesterlichen Gewändern, Kleidungsstücken und Büchern im Pferdestalle neben der Wohnung verscharrt. Dies geschah am 8. Juli des Jahres 688 (689). Als der Herzog heimkehrte, teilte man ihm mit, die Heiligen seien abgereist. Doch bald offenbarte Gottes Strafgericht die schauerliche Mordtat. Der eine der Mörder geriet in Raserei, bekannte laut seine Schuld und zerfleischte sich mit den Zähnen, der andere stürzte sich in der Verzweiflung in sein Schwert. Gailana ging, vom bösen Geiste geplagt, hinüber zur ewigen Strafe. Eine fromme Frau Burgunda, welche unbemerkt beim vergraben der heiligen Leiber zugesehen hatte, offenbarte auf dem Sterbebette den (Drt, an dem die Gebeine ruhten. Bald geschahen auch viele Zeichen und Wunder an der Grabesstätte. Wirzburgs erster Bischof, St. Burkard, hob im zweiten Jahre seiner Wirksamkeit (743) die Leichname der Märtyrer unter großen Feierlichkeiten aus der nuederaufgefundenen Gruft. Die Kleider und Bücher waren noch unversehrt. Die ehrwürdigen Überreste wurden mit Sorgfalt in Behältnisse gefaßt und auf den Berg jenseits des Maines gebracht. Dort wurden sie in der Kapelle, die Herzog Hetan Ii. 704 als christliche Kirche bestimmt hatte, beerdigt. An der Mord- und Grabesstelle erbaute Burkard den ersten Dom, der im Jahre 752 in Gegenwart des hl. Bonifatius eingeweiht wurde. Hierauf verbrachte man die Gebeine der Heiligen in festlichem Zuge vom Berge herab und setzte sie in einem steinernen Sarge in der Gruft des neuen Gotteshauses bei. Seit jenen Tagen eilt das Frankenvolk in feierlichen Wallgängen zur geweihten Stätte in der Kiliansstadt, wo seine Apostel mit ihrem Blute die Erde tränkten. Verehrungsvoll steht die andächtige Menge im hohen Dome vor den auf dem Hochaltare verwahrten Häuptern t>er Heiligen und zieht in feierlicher Prozession hinter den Reliquien her

5. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 62

1914 - München : Oldenbourg
— 62 — Abgeordneten der Stadt bleich und zitternd zu Füßen und flehten um Nachlaß. (Er aber erwiderte, wie solche Bitten und Fußfall ganz unnötig seien, das Geld sollten sie erlegen, und wo dies nicht bis den 8. des Abends 7 Uhr geschehen sei oder Geisel hiefür und zwar vier Personen von der Geistlichkeit und dem Adel, vier vom Rate und vier von der Gemeinde gestellt werden, wurde er alsbald das Schloß, die Stadt und alle umliegenden Flecken in lichte Flammen stellen." Ungeachtet der von der Stadt und dem Stifte, das viele silberne Kir-cheugefäße nach Frankfurt verkaufen mußte, aufgebrachten und gezahlten Brandschatzung wurde dennoch das Residenzschloß abgebrannt und in den Häusern der Stiftsgeistlichen übel gehaust. 15, Ein Kaiser in Würzbnrg (1658). Seitdem die Krönung der deutschen Könige zu Frankfurt üblich geworden war, zogen die von den Kurfürsten erwählten Habsburger auf der alten Heeresstraße, die von Wien über Regensburg, Nürnberg und Würzburg führte, zum Krönungsfeste. Infolgedessen erhielt die alte Bischofsstadt am Maine öfter kaiserliche Besuche, die uns von den Chronisten ausführlich geschildert werden. Am ](v August ^658 kam Kaiser Leopold I. auf dem Rückwege von Frankfurt unter dem Donner der Geschütze in Würz bürg an. Bis an die Zeller Steige waren 5000 Mann vom Landesausschusse und einige hundert geworbene Soldaten in Parade aufgestellt. Die gesamte Geistlichkeit war dem Kaiser bis ans Zellertor entgegengegangen und begleitete den von da unter einem Himmel Reitenden in den Dom. Pom Tore an bis zum Dome waren die Bürger und die Garnison mit Musik und Fahnen zu beiden Seiten aufgestellt, die Straßen mit Blumen bestreut, die Häuser mit grünen Zweigen und Bäumen verziert. Als der Kaiser nach abgehaltenem Tedeum mit dem (Erzherzoge und dem Kurfürsten auf das Schloß fuhr, wurde ihm an der Greden von 20 Jungfrauen ein Kranz überreicht. Am folgenden Tage nach der Tafel besuchte der Kaiser eine theatralische Aufführung in der akademischen Aula, wo er bei seiner Ankunft von dem damaligen Domprediger mit einer lateinischen Rede empfangen wurde. Nach Beendigung der Vorstellung besah Leopold die neuerbaute Mainmühle diesseits und das neue Kinderhaus und die Schneid- und Papiermühle jenseits des Maines. Am ^3., nachmittags um 3 Uhr, verließ er Würzburg unter denselben (Ehrenbezeugungen wie beim (Einzuge und reiste noch bis Kitzingen.

6. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 63

1914 - München : Oldenbourg
— 63 — fünfter Abschnitt. Die Sauern. 1. Der Bauer als Grundhold. Mit der fränkischen Besiedlung begann für die Bauernschaft unserer Gegend die Zeit der Hörigkeit. Da damals der gesamte Grund und Boden als Kronland oder Königsland erklärt wurde, so war damit das Eigentumsrecht der Siedler auf ihre Buben aufgehoben. Sie wurden gezwungen, den König als (Dbereigentümer anzuerkennen durch Dienstleistungen und Entrichtung gewisser Abgaben. Durch die Verteilung der Ländereien an Edelinge und Klöster wurden auch die Abgaben der den Boden nutzenden Grundholden den neuen Eigentümern zugewiesen. Dafür hatten aber diese wieder durch die Zahlung von Reis- oder Königsgeld sowie durch Heerfolge dem König dienstbar zu fein. In der ältesten Zeit finden wir das Z^örigkeitsderhältnis in verschiedene Grade abgestuft. So werden zur Karolingerzeit genannt Lidi, Mancipia, Coloni, Tributarii und Servitores triduani. Die eingewanderten Franken wurden eben milder behandelt als die unterworfenen Ureinwohner und die zwangsweise angesiedelten Kriegsgefangenen. Ein Besitzrecht auf den Boden hatte aber weder der eine noch der andere. Der Grundherr konnte jederzeit dem Grundholden die Z)ube wieder abnehmen. Erst im \5. Jahrhundert verlor sich die strenge Form der Leibeigenschaft. Aber die Bauern erhielten die Güter noch nicht erblich, sondern nur laßweise, auf Leibgeding. Das entsprach einem Pachtverhältnis auf Lebenszeit. Der Besitzer mußte seinen jährlichen Laßzins oder die Bestandgabe teils in Geld teils in Naturalien entrichten. Er konnte sein Gut weder verändern noch verkaufen. Die Kinder hatten kein erbliches Anrecht auf das Gut. Ein zur Gutsübernahme befähigter Erbe wurde bei der erneuten Vergebung nur dann bevorzugt, wenn er versprach, dieselbe Gebühr wie der Verstorbene zu entrichten. Dazu mußte er eine bestimmte Summe als Liebnüß oder Beschankungshe^d erlegen. Der Gutsherr konnte nun das Laßgeding nur bei verweigerter Zinszahlung aussagen. Und wieder einige Zeit später standen die Grundherren den Grundholden auch das Recht zu, das Laßgut zu vererben und zu veräußern. Doch als neue Belastung kamen dafür ^andlohrt, Fallgeld und Besthaupt auf. Handlohn war eine Abgabe bei Güterkäufen, im J8. Jahrhundert 6°/0 des wertes, die der Käufer dem Grundherrn bezahlen mußte. Fall-geld nannte man eine Summe, die sowohl beim Tode des Zinsherrn

7. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 29

1914 - München : Oldenbourg
— 29 — imb Friedrich, Pfalzgrafen von Wittelsbach, Burggraf Box von Würzburg, Burggraf Konrab von Nürnberg. Bischof Herolb bankt für kaiserliche Hulb und Gnabe. Nachdem aber die Versammlung geschlossen war, versammelten sich Klerus und Abel und entwarfen eigene Satzungen um die verliehene herzogliche würde und Herrlichkeit zur Ehre und zum Nutzen des Bistums kräftig ins Leben treten lassen zu können. Sie setzten verschiebenc Punkte auf, welche sie dem Bischof übergaben. (Erstlich: Die Grafen, Ritter und alle Vasallen sollen dem zeitlichen Bischöfe als ihrem Lanbesherrn und dem Domkapitel gegen jebett feindlichen Anfall hilfreiche Dienste leisten und die Hechte und Freiheiten des Stiftes tapfer verteibigen. Dagegen sollen der Bischof und das Kapitel bieselben in ihren althergebrachten Rechten schützen gegen Gewalt. Zum zweiten: Aus bett Grafen und Rittern soll ein Ausschuß gewählt werben, welcher unter dem Vorsitz des Bischofs bei dem neubestätigten £anbgericht Recht spreche. Zum britten: Dior von bett Grafen des £anbes sollen die vier (Erb-ämter des Stifts, als das Marschalls-, Truchsessen-, Schenken- und Kämmereramt, bekleiben und biesen als Belohnung für ihre Dienste bestimmte Güter als Mannlehen zugewiesen werben. Zum vierten: Der neugewählte Bischof soll nach empfangener weihe mit bloßen Füßen und barhaupt in einem grauen Rocke, mit einem Stricke umgürtet, vom Brückentor am Maine an dem Marktgericht entlang an die Greben von bett vier Amtsgrafen geführt, bort vom Dechant und Kapitel des Domes empfangen und auf seine bemiitige Bitte um das (Erbe des hl. Kilian sofort mit dem bischöflichen Ornate geschmückt und in die Salvatorkirche eingeführt werben. Zum fünften: Nach dem feierlichen Amt soll der Bischof als Herzog beheibet zu Pferbe steigen, wobei der Marschalk die Steigbügel zu halten hat, und in seine Resibenz einziehen, wo toährenb des Morgenmahles die vier (Erbgrafen ihre Dienste versehen müssen. Zum sechsten: Bei allen feierlichen Gelegenheiten soll einer aus dem ältesten Abel des £attbes dem Bischof als Herzog ein bloßes Schwert vorantragen. Diese Satzungen würden von Bischof, propst, Dechant und Domkapitel genehmigt und zwölf Personen aus dem Abel des ieanbes zu Beisitzern des £anbgerichtes ernannt. Von ihnen würde nun festgesetzt, daß der Bischof als Herzog von Franken ober ein von ihm bevollmächtigter Domherr jeberzeit bei dem Gerichte den Vorsitz haben sollte. )n Schmachfällen unter dem Abel aber habe der Bischof stets persönlich und im Harnisch als Herzog von Franken zu erscheinen. Alle (Einwohner des Stiftes sinb schulbig, vor btesem herzoglichen Lanbgerichte und nicht im Auslattbe ihre Rechtsangelegenheiten zu oerhanbeln, auch können sie

8. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 71

1914 - München : Oldenbourg
— 7\ — selbst ihr Lager auf. Sie nannten sich den „hellen oder lichten Kaufen" und trugen alle ein weißes Kreuz auf Hut oder Rock. Die Hauptleute und Rate des Haufens zu Gerolzhofen schrieben an die Bauern zu Bildläufen, daß sie entschlossen feien, ihren Zug gegen Würzburg zu nehmen, bittend, daß die von Bildhaufen mit ihren zugeordneten Lagern auch dahin rücken sollten. Am 3. Mai brannten die Gerolzhofer vormittags den Stolberg, nachmittags das Schloß Bimbach ab. Am Freitag, den 5. Mai, brach der Gerolzhofer Haufe nach Großlangheim auf, wo das Schloß geplündert ward, von 3phofen und anderen Orten wurden Leitern und sonstige Sturmgeräte gefordert. Zu Langheim stießen auch die Kitzinger zu dem Haufen. Am Sonntag, den 8. Mai, langten die Bauern in Heidingsfeld an. Hier waren am 6. Mai auch die Bauern aus dem Taubertale und vom Gau angekommen. Die Bauernschar in Heidingsfeld nannte sich „Fränkischer Haufen". )n Zell lagerten die Bauern des Amtes Karlburg. Mit den Bauern vereinigten sich auch die Bürger der Stadt Würzburg und kündigten ihrem Herrn, dem Bifchofe, am 9. Mat den Gehorsam auf. Die Zahl der Bauern, die sich in der Nähe der Hauptstadt lagerten, wird in verschiedenen Briefen auf 20 000 berechnet. e) Die zwölf Artikel. Die Bauern hatten ihre Beschwerden und Wünsche in zwölf Artikeln zusammengefaßt und dem Bischöfe zur Annahme vorgelegt. Im wesen lauten diese Forderungen: U. Zum ersten bitten wir, daß jede Gemeinde das Recht haben soll, ihren Pfarrer selbst zu wählen und auch wieder zu entsetzen, wenn er sich ungebührlich hielte. Dieser Pfarrherr soll das heilige Evangelium rein und klar, ohne menschliche Zusätze, vortragen. 2. Zum zweiten wollen wir den rechten Kornzehnt geben, nachdem er im Alten Testamente aufgefetzt und im Neuen bestätigt worden. Gebührt er dem Pfarrer, so sollen ihn die von der Gemeinde gewählten Kirchenpröpste einsammeln. Dann soll man dem Pfarrer seinen genügenden Unterhalt geben und, was übrigbleibt, den armen Dürftigen im Dorfe mitteilen. Was dann noch überbleibt, soll man für Kriegsfälle behalten, damit keine Landessteuer die Armen bedrücken muß. Den kleinen Zehnt wollen wir nicht weiter geben, denn Gott der Herr hat das Vieh den Menschen frei erschaffen. 3. Den Brauch der Leibeigenschaft wollen wir aufgehoben haben, denn in der Schrift steht, daß wir frei find, und wir wollen frei sein. Unserer erwählten und gesetzten Dbrigkeit, so uns von Gott gesetzt ist, wollen wir in allen ziemlichen und christlichen Sachen gehorchen. H. Bisher hat kein armer Mann Gewalt gehabt, Wildbret und Geflügel zu fangen oder im fließenden Wasser zu fischen. Das ist unbrüderlich, eigennützig und dem Worte Gottes nicht gemäß; denn als Gott den

9. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 35

1914 - München : Oldenbourg
— 35 •— gebäude zwar vorhanden, aber eng und beschränkt. Nur besonders reiche Herren konnten ihre Wohnungen nach der Art der Wertheimer Burg ausbauen. Zudem wurde Burg Wertheim vorn Schicksal sehr begünstigt. Da sich Graf Georg Ii. mit seinen Bauern einigte, ging der Bauernaufstand, der den meisten fränkischen Burgen den Untergang brachte, ohne Schaden für ihn und sein Schloß vorüber. (Erst ü_654 sank die Burg infolge einer Beschießung durch die Kaiserlichen in Schutt und Asche. Line Belagerung. Leinde sind nah! Gellend kündet es des Wächters Horn vorn hohen Bergfried herab. Droben am Waldessaum hat das scharfe Auge des verlässigen Mannes einen Trupp Reiter erspäht. Jetzt traben 50—60 Berittene über die Talwiese; hinterdrein folgen Fußgänger, bewaffnet mit langen Speeren, dann folgen wagen, beladen mit Leitern und langen, mit Eisen beschlagenen Balken. Die Leute auf der Burg eilen an die Ringmauern, schauen durch die Scharten und rufen einander zu: Mordio, Blordio! Die Feinde kommen! Auf, auf zur wehr! Line bange Stunde ist vergangen. Der Feind geht daran die Burg zu umschließen. Drunten im Tale stehen die feindlichen Ritter. Die Knechte beginnen mit Leitern die Felsen zu besteigen. Etliche Fußgänger huschen auf dem Burgwege aufwärts. Überall suchen sie Deckung. Sie wollen heimlich das äußere Burgtor erreichen. Doch ist es zu spät. Rechtzeitig drehte sich die Zugbrücke in ihren Angeln und verschloß den Eingang gleichsam als zweite Türe. Der Burggraben ist jetzt ohne Übergang. Auf den runden Türmen und auf den Mauern hinter den Zinnen stehen die Burgleute, um ihr Heim zu schützen. Große Steine werfen sie hinab auf den Feind. Pfeile fliegen herab und herauf. Jetzt reiten drei Ritter den Burgweg herauf; der mittlere trägt eine Fahne und ruft hinüber in die Burg: „Graf, öffnet Euer Nest! wir schonen Haus und Leute l“ Aber der Burgvogt entgegnet ihnen aus dem äußeren Burgtor: „Kommt nur herein, wenn ihr könnt! wir haben euch ein feines Gericht hergerichtet; eilt euch, das Essen ist noch heiß!" Die drei Reiter ziehen sich zurück, denn schon schwirren Speere und pfeile ihnen entgegen. Nun kommen feindliche Knechte den Burgweg herauf. Sie suchen mit Reisigbündeln und Erde den tiefen Graben zu füllen. Mühselig und gefährlich ist die Arbeit, die die Burginsassen mit allen Mitteln zu hindern versuchen. )n der Nacht aber gelingt das Werk. Der Feind steht an der Mauer. Mit eisernen Haken sucht er die Zugbrücke 3*

10. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 41

1914 - München : Oldenbourg
— — hervorbrachen, die Umgegend plünderten und deren Bewohner auf Lösegeld gefangen wegführten. Diesem Unwesen zu steuern, zog Bischof Gerhard an Pfingsten ^393 vor das Raubschloß, belagerte dasselbe mit allem Kraftaufwands vermochte es aber nicht zu erobern und mußte an 5t. Michaels-Tag nach manchen Verlusten wieder abziehen. 3. 3m Freigerichte Alzenau finden wir in der unruheoollen Zeit Deutschlands nicht wenige Ritter, die plündern und Hauben als einträgliches Gewerbe betrieben. Besonders waren es die Herren von Bonneburg, die viele der Märker in ihren Wohnungen anfielen und plünderten, oft zu Fehde zogen, Steuern erpreßten und das Ländchen feindlichen Reisigen preisgaben, obwohl in ihrer „edelsten" Z}and das Amt des Landrichters ruhte. Wiederholt setzten deshalb die freien Märker diese unwürdigen Vögte ab (H36l[ und ^386). Aber auch nach dem Aussterben dieser Familie nahmen die Räubereien kein Ende. Die Schelrisse von Wasserlos, die Herren der Womburg bei Mömbris und Ulrich von Bergheim auf Z?üttelngefäß waren kecke Stegreifritter und vergewaltigten Bauern und Bürger, Kaufleute und pilger, so daß König Ruprecht in Verbindung mit den benachbarten Reichsstädten Ruhe schaffen mußte. Am Sonntag, den 22. Februar ^05, wurden die Burgen der Strauchritter von Reisigen eingenommen und verbrannt. Damit war den raublustigen Rittern für längere Zeit das Handwerk gelegt. 4. Aus fehdereicher Zeit. Au Beginn des ^5. Jahrhunderts herrschte in Franken auf den Straßen große Unsicherheit, allenthalben hörte man von Mord, Raub und Brandschatzung. Um diesem Übel zu steuern, schlossen die fränkischen Bischöfe, der Abt von Fulda, der Burggraf von Nürnberg und Abgesandte der fränkischen Reichsstädte im )ahre ^03 zu Mergentheim ein Bündnis, „Landfriede zu Franken" genannt. Aus den Bestimmungen des Vertrages kann man auf die Vergehen gegen Person und (Eigentum sehr leicht Schlüsse ziehen. So mußte ein Artikel vorschreiben: Alle pilger und Wallfahrer, die Kaufleute und die Ackerbauer, welche Feldfrüchte und Edein bauen, sollen in ihren Wohnungen und Gewerben sicher sein; frei sollen sein alle Straßen, Kirchen, Klöster, Geistliche, Kaufleute, Kirchhöfe, Mühlen, Pflüge mit ihren Pferden, Gchsen und Zugehör, alle Ackerleute und Weinbauer. Wer diese beschädigt, soll als Verletzer des Landfriedens und Räuber bestraft werden. Bald mußte denn auch der Bischof von Würzburg gegen Landfriedensbrecher zu Felde ziehen. Noch im gleichen )ahre belagerte er das Raub-schloß Werberg, dessen Inhaber die Stiftsuntertanen in den Ämtern
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