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1. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 20

1913 - Leipzig : Dieterich
und zum Unterhalte der Straßen die Gleite zu bezahlen. Johann Georg Ii. (1656—80) setzte 1671 fest, daß die Gleite von jedem Pferde, wenn Güter, 2 Groschen, wenn Personen geladen oder die Wagen leer waren, 1 Groschen zu entrichten seien. Später wurde sie nach Taxen erhoben, die in der „Gleitsrolle" jeder Station (Gleitsstätte) verzeichnet waren. Jeder Reiter oder Fuhrmann hatte sich auf der „ordentlichen" Straße zu halten, sich bei der Gleitsstätte zu melden und die Gleite in jedem Amte aufs neue zu erlegen. Fußgänger, „die nichts bei sich führten", hatten außer dem etwa eingeführten Brücken- oder Fährgeld nichts abzugeben. Nur die Juden, die über 10 Jahre alt waren, bildeten eine Ausnahme. Reisten sie zu Fuß, so zahlten sie 6, zu Pferde aber 8 Groschen. Zoll- und gleitsfrei waren alle deutschen Reichsfürsten, fremde Gesandte, der Adel und die Rittergutsbesitzer, die Geistlichen, die im Aufträge der Regierung reisenden Beamten, die Bergbauenden betreffs ihrer Bergwerksbedürfnisse und solche Reisende, die die Postkutsche benutzten. Alle Steuereinnahmen flössen in 3 Kassen: in die Ober-steuer-, Generalhaupt- und Generalkriegskasse. Die Obersteuerkasse beanspruchte die Donativgelder, die Landschock-, Pfennig-, Quatember-, Personen-, Trank- und Mahlgroschensteuer und den Stempelimpost; sie zog auch die Steuerbeiträge der Stifter Merseburg und Naumburg und das Kontingent der Grafen und Herren von Schönburg ein. Dafür bestritt sie die verwiegten Donativ- und Deputatgelder an den Kurfürsten, 1 Million zur Generalkriegskasse für Unterhaltung der Armee, 1100000 Taler zur Tilgung der Landesschulden, gegen 50000 Taler Beitrag zu den Gesandtschaftsspesen, die Auslösungen für die Stände bei Land- und Ausschußtagen und etwaige außerordentliche Ausgaben. Die Kasse war der Aufsicht und Prüfung der Landstände unterworfen. In die Generalhauptkasse flössen die Einnahmen der Land-und der Generalkonsumtions-Akzise, die Zölle und die Gleite, ferner sämtliche Steuern des Fürstentums Quersurt, der Graf-

2. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 25

1913 - Leipzig : Dieterich
freie Eigentümer und konnten ihr Anwesen vererben oder verkaufen. Genau so standen sich auch die deutschen Kolonisten der Oberlausitz, die im 11. Jahrhundert unter deutsche Herrschaft gekommen war. Die Belastung des bäuerlichen Besitzes war damals also ganz erträglich und wurde auch nicht größer, als die Rittergutsbesitzer im Laufe der Zeit manche Rechte erwarben, die seither dem Markgrafen oder der Kirche zustanden, wie die Einziehung des Wachkorns (Getreide, das an die Stelle von Wachdiensten getreten war, die auf Grenzburgen oder Fürstensitzen zu leisten gewesen: für jedes Dorf 1/2 bis 6 Scheffel Hafer und ebensoviel Schock Groschen, dazu halb so viel Korn wie Hafer), der Landabgabe (für Sicherung der öffentlichen Wege durch Berittene des Landesherrn) und die Ausführung von Baufuhren (zur Herstellung befestigter Plätze, landesherrlicher Gebäude und von Kirchen). Diese Lasten hatten ja die Bauern schon getragen und durften sie, wie bisher, unter sich verteilen. Manchem kam der Wechsel sogar insofern zu statten, als jetzt der Ort, wo Geld oder Arbeit fällig waren, näher lag als seither. Aber im 14. und 15. Jahrhundert, in den unruhigen und gewalttätigen Zeiten des Faustrechts, verschlimmerte sich die Lage der meißnischen Bauern. Wenn auch dank der Macht des Landesherrn die öffentliche Unsicherheit in Meißen nicht gar weit um sich griff, so gab es doch auch in unserem Vaterlande einzelne Ritter, die vom Stegreife lebten. Im Jahre 1382 wurde das Vorwerk Ottenhain, das damals einem Geit-hainer Ratsherrn gehörte, von Strauchdieben überfallen und ausgeplündert. Die Räuber führten ihre Beute bis an die Weiße Elster bei Prödel. Der Geitharner Rat nahm die Verfolgung auf und brachte nicht nur die geraubten Rinder zurück, sondern griff auch einen der Raubritter auf, Heinrich von Etzoldtshain. Er wurde an den Galgen geschmiedet und fein Hos abgebrannt1). Jeschke von Dohna überfiel reifende Kauf- *) Wagner, Aus Geithains vergangenen Tagen, 1910. 25

3. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 32

1913 - Leipzig : Dieterich
waren Landesfronen auszuführen, wie Festungs- und Schanzarbeiten, Ausbesserung von Heeresstraßen und Brücken, Vorspanndienste und Fuhren in Feldzügen, die den Pflichtigen oft monatelang von seinem Gehöfte fernhielten, und wobei er weder für sich noch für seine Pferde eine Verpflegung erhielt. Die Gemeinde verlangte Kommunalfronen: es waren die Dorfwege zu bessern, Gräben zu reinigen, die Kirchen in gutem Zustande zu erhalten, Botengänge zu verrichten, Nachtwachen auszuführen, kurz, es war alles zu tun, was in der Gemeinde im Laufe des Jahres nötig war. Der Grundherr beanspruchte Privatfronen: der Bauer mußte ihm den Acker düngen, pflügen und besäen, Getreide, Heu und Grumt mähen und ernten, das Getreide ausdreschen und in die Mühle fahren, das Vieh hüten, die Schafe waschen und scheren, den Wald lichten, Fronholz fällen, anfahren und zerkleinern, den Teich schlämmen, den Mühlgraben fegen, die herrschaftlichen Gebäude ausbessern, Bier brauen helfen, Botendienste verrichten, bei der Jagd als Treiber dienen usw. Manche Gutsverwalter teilten die Frontage in Halb- und Viertelsfronen, wenn etwa ungünstige Witterung eintrat, so daß die Pflichtigen immer weniger Zeit für die eigene Wirtschaft übrig hatten. „Wie traurig ist es, wenn der Bauer eine fremde, vorige Ernte über Land fahren muß, indes die jetzige, eigene dringend seine Gegenwart fordert; wenn er ein Prunkgebäude aufführen helfen muß, indes seine nutzbare Hütte zerfällt; wenn er oft eines leeren Höflichkeitsbriefes wegen als Bote ausgeschickt wird, indes vielleicht seine sterbende Mutter nach ihm verlangt; wenn er mit zwei, mit vier Pferden stundenweit kommen muß, um ein paar tausend Schritte weit zu fahren, was ein Pferd ziehen könnte; wenn er meilenweit kommen muß, um einige Heller Zins zu entrichten, die ihm auf immer kein Mensch erlassen kann; wenn er nach vollbrachtem Erntetage seines Herrn Hof die Nacht über bewachen muß; wenn er acht Meilen fahren muß, um einige Scheffel Magazinkorn noch vier Meilen weiter zu schaffen! So leistet der Vater zeitlebens und vermacht die drückende 32

4. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 40

1913 - Leipzig : Dieterich
In der Oberlausitz trieb man hauptsächlich Körnerbau. Es folgten 3 oder 4 Jahre lang Halmfrüchte aufeinander, und ein großer Teil der Körner diente als Viehfutter. Wiesenland gab es hier nur wenig. Die Ackerfurchen wurden nicht so tief gezogen wie heute, auch Egge und Walze weit sparsamer gebraucht. An Abwässerung nasser Stellen und Vorkehrungen gegen Abspülung durch Regengüsse dachte man wenig. Allerhand Feldunkräuter machten sich breit. Von Hederich, Wildhafer, Mohn, Trespen, Raden und Brombeersträuchern waren manchmal ganze Strecken eingenommen. Da die Erzeugung von Dünger von Jahr zu Jahr zurückging, verminderten sich die Ernteerträgnisse im ganzen Lande immer mehr. Davon machten auch die kursächsischen Domänen, die doch als bäuerliche Musterwirtschaften galten, keine Ausnahme. Nur die Schafzucht hatte sich gehoben. Der Landmann mußte, auch wenn er nicht gewollt hätte, am Althergebrachten festhalten. Den Aufschwung der Landwirtschaft verhinderte zunächst die Gemengelage der Grundstücke. Die zu einem Gehöft gehörigen Äcker hingen nämlich nicht mehr wie zu Anfang untereinander zusammen (s. S. 24), sondern lagen zerstreut in der Feldmark, oft weit auseinander. Diese Zerstückelung des Grund und Bodens machte die Feldbestellung überaus zeitraubend. Dazu kam der Flurzwang : jeder Bauer war gezwungen, sich der von der ganzen Ortschaft angenommenen Wirtschaftsweise, also der Dreifelderoder auch der Feldgraswirtschaft, anzuschließen. Er konnte mithin nicht andere Früchte bauen als sein Nachbar und hatte zu dulden, daß die Dorfgenossen, deren Felder ja ebenfalls „im Gemenge" lagen, über seine Fluren fuhren oder Vieh trieben, beanspruchte er doch dasselbe Recht auch für seine Bedürfnisse. Es ist daher nicht verwunderlich, daß es so lange dauerte, ehe z. B. Kartoffeln und Klee überall angebaut wurden. Ein weiteres Hindernis waren die „Gemeinheiten": die ländlichen Grundstücke konnten während einer bestimmten Zeit des Jahres gemeinschaftlich zu Weidezwecken benutzt wer- 40

5. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 44

1913 - Leipzig : Dieterich
Nun geschah es, daß int Dorfe Wehlen ein Landmann feinen Wildzaun niedergelegt und einen Teil seines Feldes verwüstet fand. Darüber erregte sich die ganze Gemeinde. Mit Dreschflegeln und Stangen bewaffnet, trieben die Männer Pfingsten 1790 unter großem Geschrei alles Wild aus ihren Fluren. Die Nachbardörfer jagten das Wild weiter; die Verfolgung nahm immer größeren Umfang an, und einige Bauern würden so kühn, die Tiere des Walbes zu töten und in ihrem Nutzen zu verwenben. Der Vorgang rief viel Aufsehen im Lanbe hervor, und Kurfürst Friedrich August Iii. beauftragte einige unparteiische Männer mit der Untersuchung des Falles. Die Beamten fanben, nachbent sie sich von dem üblen Zustanbe der Felber überzeugt hatten, die Klagen der Bauern berechtigt. Daraufhin orbnete der Lanbesherr an, daß die Forstleute das Wilb sofort abschössen, und die Gemeinden würden aufgeforbert, ihren Wilbfchaben beim nächsten Gericht anzuzeigen. Die Übeltäter blieben straflos, was im Laube große Freube erweckte. Der Sommer des Jahres 1790 war sehr trocken. Im Juni schon hatte große Warnte eingesetzt, die sich in den folgenden Monaten noch steigerte, so daß Wassermangel und Dürre überhanb nahmen. Der Wasserstanb der Elbe war so gering, daß Schiffahrt und Handel großen Schaden erlitten, und int Erzgebirge mußten die meisten Hammerwerke (s. S. 62) und Hütten feiern. Die Wiesen sahen ganz verbrannt ans und lieferten wenig Futter. Viele Sanbleute sahen sich genötigt, ihren Viehstanb bis auf die Hälfte zu verminbern. Die teure Zeit und der Futtermangel erfüllten das Herz des Laub-mannes mit großer Sorge. Und babei sollte er, genau wie in besseren Jahren, dem Gutsherrn Abgaben und Zinsen zahlen und Frondienste leisten. Nur wenige Gutsbesitzer waren nämlich so verstänbig und mitjuhlenb, ihren Bauern in Anbetracht der Not entgegenzukommen; die meisten verlangten die schulbigen Dienste wie früher, ließen auch rücksichtslos ihr Vieh auf die Wiesen und Stoppelfelder der Bauern treiben, was den Mißmut der Lanbleute gewaltig steigerte. 44

6. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 52

1913 - Leipzig : Dieterich
4. Die Befreiung des Bauernstandes in Sachsen. Mancherlei Gründe waren es, die dazu führten, den Bauernstand aus seiner üblen Lage zu befreien. Zunächst haben die Pflichtigen selbst dieses Ziel erstrebt. Soviel als sie konnten, suchten sie sich der drückenden Fesseln zu entledigen. Ihre Naturalleistungen waren mangelhaft und nur bei schärfster Kontrolle vollständig. Für den Gutsherrn war geringwertiges oder gar verdorbenes Getreide und das dürftigste Vieh („Mager wie ein Zinshuhn") immer noch gut genug. Die Fronarbeiten wurden unwillig und langsam verrichtet, und das Zugvieh schonte man auf alle Weise. Oftmals wandten sich die Bauern beschwerdeführend an die Gerichte; die Zahl der laufenden Prozesse war zu manchen Zeiten sehr hoch. Auch die Eingaben an den Landesherrn waren gar nicht selten. Das Zwangsgesinde zeigte sich träge und aufsässig, und die Klagen über Widerspenstigkeit und Unwilligkeit der Knechte und Mägde wollten nie verstummen. Die Ausführung solcher Arbeiten^), die im Erbregister nicht besonders erwähnt waren, wurde verweigert, wenn die Herrschaft dafür nicht besondere Löhne zusagte. x) Arbeiten auf Klee- u. Rübenfeldern oder bei der Kartoffelernte. Diese Früchte wurden vorher nicht angebaut, weshalb nichts davon im Erbregister stehen konnte. 52

7. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 24

1913 - Leipzig : Dieterich
die auf Rittergutsboden errichteten aber Gutsdörfer *) oder mittelbare Ortschaften. Jeder Kolonist erhielt gewöhnlich eine Hufe als Eigentum (Hufengut): einen langen, zusammenhängenden Streifen zum Ackerbau geeigneten Landes, ungefähr 765 Ar oder 30 Morgen oder 14 alte sächsische Acker. Dafür zahlte er in den allerseltensten Fällen ein Kaufgeld, sondern er entrichtete nach einigen Jahren völliger Steuerfreiheit einen jährlichen Erbzins: eine bestimmte Abgabe in Naturalien2) (Garben, Vieh, Butter, Käse, Honig, Wachs) und später, als Münzen aufkamen, auch in Geld3). Außerdem leistete der Siedler dem Grundherrn jährlich einige Tage Arbeit (Hofedienste^), Fronen). Entweder waren diese Dienste gemessen, d. h. fest bestimmt, oder ungemessen, also nach Bedarf und Belieben des Herrnhofes zu verrichten. Doch mußte auch bei ungemessenen Fronen dem Pflichtigen Zeit bleiben, seine eigene Wirtschaft besorgen zu können. Waren die Arbeiten mit Pferden auszuführen, so nannte man sie Spanndienste. Solche, die mit der Hand (mit Sichel und Rechen) getan wurden, hießen Handdienste. Die deutschen Ansiedler waren verpflichtet, in der Regel jährlich drei Tage Spanndienste und drei Tage Handdienste zu leisten. Die Naturalleistungen und Fronen waren also eine Art Pachtgeld oder Grundsteuer, und die Hufengüter bedeuteten für den Grundherrn eine Rente, die beim Verkauf eines adeligen Hofes nach dem Ertrag angerechnet wurde. Der Pfarrer eines Kirchspiels erhielt von jedem Hüfner den Zehnten vom Rohertrag der Ernte (Korndezem) und den Blut- und Fleischzehnten, z. B. Zinshühner. Der Landesherr, also der Markgraf, erhob Anspruch auf Baufuhren, Vorspann- und Wachdienste. Im übrigen waren die meißnischen Bauern vollständig *) Auf Klosterboden Klosterdörfer. 2) Auch Sackzinsen oder schlechtweg Zehnten genannt. 3) Die Geldzinsen hießen auch trockene Zinsen. 4) Slavisch: Robote.

8. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 29

1913 - Leipzig : Dieterich
1 Groschen; war dabei etwas zu tragen, setzte es 18 Pfennig; wer warten mußte, bekam des Tages 2 Groschen Wartegeld. Die Tagelöhner draschen das Getreide, fällten und zerkleinerten Holz und drehten Strohseile. Die Frauen halfen auch spinnen. Alle Dorfbewohner hatten ferner die Pflicht, die Straßen und Dorfwege auszubessern, die Wasserläufe und Gräben zu reinigen und die Brücken und Stege in baulichem Zustande zu erhalten. In Fehdezeiten und bei Familienfesten der Herrschaft war das Rittergut zu bewachen. Endlich hatten die Bauern auch noch mancherlei Fuhren auszuführen. Wenn der Gutsherr baute, wenn er verreiste, wenn er Wein gekauft hatte: der Bauer stand mit seinem Geschirr zu Diensten, wie er auch bei Jagden als Treiber nicht fehlen durfte. Behielt er von seinen Erzeugnissen, mochte es nun Getreide, Stroh, Heu, Vieh, Geflügel oder Fisch sein, etwas übrig, so mußte er es erst der Herrschaft zum Kaufe anbieten, ehe er es an einen Händler veräußerte. Jeder fremde Käufer hatte die Genehmigung des Gutsherrn einzuholen, wenn er im Gutsbereich seinem Geschäfte nachgehen wollte. Bei allen diesen Abgaben und Diensten sind die Verpflichtungen gegen den Pfarrer außer Betracht geblieben. So stand es also mit dem Landmann in der Kriebsteiner Pflege vor dem Dreißigjährigen Kriege. Die Vermehrung der bäuerlichen Lasten und die Beschränkung der persönlichen Freiheit sind ganz außerordentlich groß. Vermutlich ist die Lage des Bauernstandes im ganzen Lande nicht viel besser gewesen. Noch schlimmer aber wurde sie nach dem Großen Kriege. Da besaß der Bauer weder ein Gehöft, noch Schiff und Geschirr, er war gänzlich verarmt. Den Grundherren, die durch den Krieg natürlich ebenfalls stark gelitten hatten, blieb nichts übrig, als den wüsten Ackerboden ihrer Bauern selbst unter Axt und Pflug nehmen, neue Gebäude aufführen und Vieh und Geräte stellen zu lassen. Auch dann noch hielt es schwer, einen Wirt zu finden, weil sie ihn mit Steuern und Fronen 29

9. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 39

1913 - Leipzig : Dieterich
Rest blieb brach liegen. Oder es diente dasselbe Flurstück in 3 aufeinanderfolgenden Jahren als Winter-, Sommer- und Brachfeld. Die Brache wurde als Weide benutzt, teilweise aber besömmert. Der Landmann bestellte also einen Teil des Brachlandes während des Sommers mit Erbsen, Wicken und Möhren, wohl auch mit weißen Rüben oder — später — mit Kartoffeln. Der Dünger wurde nach völlig beendigter Sommerbestellzeit auf einmal hinausgefahren. Er kam dann auf die ausgedörrte Brache zu liegen und blieb solange in unbedecktem, allen Entkräftungen ausgesetzten Zustande, bis der Termin kam, wo die Brachen umgerissen werden durften oder ein durchdringender Regen den harten Boden aufweichte. Uuter diesen Umständen konnte die Düngung nicht ausreichend sein, und künstlichen Dünger kannte man nicht. Im Erzgebirge und in den höhergelegenen Gebieten des Vogtlandes trieb man die Feldgras- oder Dreischwirtschast, weil dort der Getreidebau wenig erträglich war und ein einziges Brachjahr das Vieh nicht ernähren konnte. Entweder folgten aus 3 Kornjahre bis zu 20 Weidejahre, oder man säte nach einmaliger Düngung Korn, Lein, Korn und 3 bis 4 Jahre hintereinander Hafer, worauf 5 Weidejahre kamen. Im Frühjahre wurde das Vieh ausgetrieben und uur im Winter im Stalle behalten. Die meist in Stroh bestehende und darum kärgliche Stallfütterung erzeugte einen geringwertigen Dünger, der meist zum Anbau von Kartoffeln verwendet wurde. Von dem Graslande Pflügte man alljährlich nur soviel um, als man notdürftig zu düngen vermochte. Noch um die Mitte des 18. Jahrhunderts gab es um Johanngeorgenstadt nur Wiesen, keine Felder. Um Carlsfeld, Wildental und Steinbach erbaute man 1817 noch kein Getreide, nicht einmal Kartoffeln. Der Dünger wurde dort auf die Wiesen geschafft oder gar in die Bäche geworfen, wenn er nicht irgendwo unbenutzt liegen blieb. Um 1807 gedieh bei Eibenstock noch kein Roggen. Erst als der Waldsumpf entwässert und dadurch das Klima gemildert wurde, konnten Korn und Hafer, Kartoffeln und Flachs reifen. 39

10. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 41

1913 - Leipzig : Dieterich
den, entweder, weil sie Gemeindebesitz (Allmende) waren, oder weil einzelne das Recht dazu hatten. Ehe diese Frist nicht abgelaufen war, durfte das Land nicht bestellt werden. Am meisten klagten die Bauern über die Hut- und Triftgerechtigkeit des Rittergutes. Es war die Befugnis der Herrschaft, ihr Vieh auf die Grundstücke ihrer Bauern treiben und dort weiden zu lassen. Die Triftzeit währte im Frühjahre gewöhnlich bis zum 11. Mai, im Herbste vom Oktober bis zum Eintritt strengen Frostes. Solange durfte der Landmann kein Feld bestellen. Ein abgebrannter Bauer in Pröda bei Meißen hatte zum Neubau seines Gehöftes auf seinem eigenen Grund und Boden Steine gebrochen. Er wurde bestraft, weil er die Schafhutung „geschmälert" habe. Kein Landmann konnte im Herbste die Winterstoppeln umpflügen; erst wenn im Frühlinge die „offene Zeit" kam, durfte er den Acker zur Sommerfrucht und die Brache zur Sömmerung bearbeiten, aber mittlerweile verbreitete sich das Unkraut massenhaft über das Feld. Auf den Brachen durften keine Futterkräuter angebaut werden, weil sie für die Hutung des Rittergutes reinzuhalten waren. Es konnten dann natürlich auch nur solche Früchte gezogen werden, die bis zur aufgehenden Hut und Trift reif wurden. Schädigten Mißwachs oder Hagel die Getreidefelder, so war es dem Bauer unmöglich, seine Felder nochmals zu bestellen, um den Verlust wenigstens einigermaßen zu ersetzen. Tat er es doch, so mußte er dulden, daß der Rittergutsschäfer, damals eine übel berufene Person, die neugewachsenen Früchte rücksichtslos abhüten ließ, sobald die Hutungszeit anbrach. So fraßen sich fremde Herden auf des Bauern Feldern satt, während sein eigenes Vieh oft von der Weide ausgeschlossen war. Demnach haben auch Gemengelage, Flurzwang, Gemeinheiten und Triftgerechtigkeit wesentlich dazu beigetragen, daß die Landwirtschaft Sachsens wie ganz Deutschlands nicht fortschritt. Erst als 1832 die große Bauernbefreiung in Sachsen einsetzte, wurde es besser damit. Der Landwirt hat also durchaus keine Ursache, die „gute alte Zeit" zurückzuwünschen. 41
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