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1. Bodenständiger Unterricht - S. 110

1913 - Leipzig : Dürr
( — 110 — Punkt des Verlegers aus angesehen, richtet sich nach der Zahl der Abnehmer und damit nach dem Umfange des Verbreitungsgebietes. Die Brauchbarkeit eines Schulbuches aber, vom Standpunkt eines wirklich bodenständigen Unterrichts aus betrachtet, ist um so größer, je besser es für die Schulen eines Ortes eingerichtet ist. Damit ist die Größe des Absatzgebietes und die Zahl der Käufer ganz bedenk- lich eingeschränkt. Es fragt sich, welcher Gesichtspunkt bestimmend sein soll. Nach meiner Ansicht darf nicht der Überschuß des Verlegers, sondern allein die Rücksicht auf die beste Art des Unterrichts den Ausschlag geben. Wenn da nun nicht anders zu helfen ist, so muß jeder Ort auch für die Herausgabe seiner bodenständigen Unterrichtsbücher sorgen, ebenso wie er heute schon für die Schulhäuser, Lehrergehälter, Unterrichtsmittel usw. aufzukommen hat. Wenn manche Stadtverwaltungen zum Besten der Bevölkerung Theatern und Musikkapellen zum Teil hohe Zuschüsse leisten und dafür beträchtliche Aufwendungen machen — in Hinsicht auf Aus- breitung der Bildung und Schaffung der Möglichkeit edler und ver- edelnder Genüsse gewiß eine gute Sache! —, so kann doch auch ein solcher Wunsch nach Beschaffung der denkbar besten Unterrichtsbücher nicht als unberechtigt angesehen werden, zumal die Schulgemeinde nur die Herausgabe der Schulbücher übernimmt oder möglich macht und diese nötigenfalls zum Selbstkostenpreise abgeben kann. Wie die Städte Verwaltungsberichte veröffentlichen, deren Druck- legung und Herausgabe doch auch einige Kosten verursachen, so hätten die Schulgemeinden, was den Geldpunkt anlangt, die Schaffung bodenständiger Unterrichtsbücher zu gewährleisten. Aber auch noch eine andere Folge wirklich bodenständiger Unterrichtsbücher wird sich unangenehm bemerkbar machen, und zwar bei dem Verziehen der Eltern nach einem andern Orte. Denn die Schüler können dann ihre bisherigen Bücher nicht mehr benutzen und müssen neue haben. Das ist freilich auch heute schon so, allerdings in viel geringerem Maße, da die Schulverwaltungen sich bemühen, in derselben Gegend oder Provinz möglichst dieselben Bücher gebrauchen zu lassen. Für die höheren Schulen in Westfalen wird z. B. außerdem die Ein- führung eines neuen Lehrbuches nur dann genehmigt, wenn mindestens drei Schulen das Buch einführen wollen. Wenn dabei auch noch andere Gründe mitsprechen, z. B. die Sicherheit für die Güte des Buches, die nicht nur bei einigen Lehrern, sondern bei mehreren Schulen den begründeten Wunsch nach Beseitigung des bisherigen

2. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 62

1911 - Breslau : Hirt
62 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbes. der Preuisch-deutschen Geschichte. lichen Einnahmen betrugen 7 Millionen Taler, 9 Millionen lagen in dem Schatz ohne das nngemnzte Silber. Die Armee zhlte 83000 Mann, d. h. etwa 3y2 Prozent der Bevlkerung. Viele erwarteten, da der sparsame Hanshalt, den der verstorbene König eingefhrt hatte, aufgelst und das glnzende Rheinberger Leben zu Berlin im groen fortgefhrt werde. Das geschah aber nicht; Fried-rich nderte nichts an den Einrichtungen des Staates und des Heerwesens; nur die Potsdamer Riesengarde wurde sofort nach der Leichenparade fr den verstorbenen König aufgelst, wofr neue Infanterieregimente geschaffen wurden. Aber die ersten Handlungen zeigten doch, da in vieler Beziehung ein neuer Geist walten werde. So befahl er, da Offiziere und Mannschaften eine bessere Behandlung erfhren als bisher, und be-stimmte, da in allen den Fllen, in denen sich das Wohl des Landes mit/den Interessen des Fürsten nicht vereinigen lasse, jenes vorgehen solle. Es kennzeichnet den Anhnger der Anfklrnngsphilofophie, da er sofort die Folter abschaffte und kurz darauf erklrte, in seinem Lande mten alle Religionen tolerieret werden; ein jeder knne nach seiner Fasson selig werden. Dem Fürsten Leopold von Anhalt-Dessan bemerkte er, da er ihm seine Stellung in der Armee lassen werde, was aber Ansehn und Einflu betreffe, so werde bei seiner Regierung nie-mand Ansehn haben als er selbst, und niemand Einflu. Schon als Kronprinz hatte er als eine politische Notwendigkeit be-zeichnet, das langgestreckte, in mehrere untereinander nicht zusammen-hngende Teile zerfallende preuische Staatsgebiet durch Neuerwerbungen abzurunden, etwa durch das polnische Preußen, Schwedisch-Pommern, Jlich und Berg. Ein halbes Jahr nach seiner Thronbesteigung trat unerwartet ein Todesfall ein, durch den er seiner Lebensaufgabe, Preußen zum Range eines Grostaates zu erheben, entgegengefhrt wurde. Die Schlesischen Kriege. 37. Der sterreichische Erbfolgekrieg (17401748). Karl Vi. stand noch in den besten Mannesjahren, als er pltzlich infolge einer Erkltung starb. Mit seinem Tode erlosch der Mannesstamm des Hauses Habsburg, und die von ihm gegebene Pragmatische Sanktion mute nnn in Kraft treten. Diese war in den Lndern, wohin die Tchter Josephs I. verheiratet waren, in Bayern und Sachsen, nicht an-erkannt worden. Der Kurfürst Karl Albert von Bayern erhob als Nachkomme einer Tochter Ferdinands I. auf Teile der sterreichischen Monarchie Anspruch und wurde hierin, frherer Abmachung entgegen, von Frankreich und Spanien untersttzt. So kam es zum fterreicht-schert Erbfolgekriege, an dem auch Preußen teilnahm. Friedrich Wilhelm I. hatte in einem Vertrage mit Karl Vi. 1726 zu Wusterhausen die Pragmatische Sanktion anerkannt, wofr ihm der Kaiser die Nachfolge im Herzogtum Jlich-Berg nach dem Aussterben

3. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 78

1911 - Breslau : Hirt
78 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbes. der Preuisch-deutschen Geschichte. Bevlkerung seiner Staaten ihre Bedrfnisse ausschlielich durch eigene Arbeit decke. Er verbot daher im Sinne des Merkantilsystems die Einfuhr einzelner fremder Erzeugnisse oder hielt sie durch hohe Zlle von seinen Gebieten fern. Tabak und Tee wurden, ebenso wie es stich er schon das Salz gewesen war, Staatsmonopol. Das jetzt so blhende Berg- und Httenwesen Oberschlesiens erhielt damals durch den Freiherrn von Reden, den Leiter des Oberbergamts zu Breslau, seine Grundlage. Den Handel frderte Friedrich in jeder Weise. Er grndete die Preuische Bank saus der die Reichsbank entstand) und die Seehandlung. Durch den Finowkanal verband er die Oder und die obere Havel, durch den Plaue scheu Kanal die Havel und die mittlere Elbe. Spter schuf er durch den Netzekanal zwischen Brahe und Netze die groe Wasser-strae zwischen Weichsel, Oder und Elbe. Der Ort Bromberg hob sich darauf von einem Dorfe zu einer bedeutenden Stadt. Schlesiens Industrie und Handel litt freilich zunchst trotz aller gutgemeinten Maregeln des Knigs, da es sein Hinterland sterreich und (nach der ersten Teilung Polens) Galizien verloren hatte. Die Armee brachte er nach dem Kriege zuletzt auf 200000 Mann, und der Erhaltung und Steigerung ihrer Kriegstchtigkeit widmete er seine besondere Sorgfalt. Die Offizierstellen wurden dem Adel vorbe-halten, die Mannschaften nach wie vor aus geworbenen Leuten und aus Landeskindern zusammengesetzt. Durch eine vorzgliche Verwaltung vermehrte er die Staatsein-nahmen auf das Dreifache vom Jahre 1740 und hinterlie, trotz der Ausgaben fr die obengenannten Arbeiten, dank feiner Sparsamkeit einen Schatz von 55 Millionen Talern. 45. Verwaltung, Justizreform und Schulwesen im besonderen. In der Verwaltung betraf die wichtigste der unter Friedrich Ii. allmhlich vollzogenen nderungen die Stellung des Generaldirek-torinms. Hatte diese Behrde unter Friedrich Wilhelm I. die Zentral-stelle fr die gesamte Landesverwaltung dargestellt, in der alle Geschfte zusammenliefen, so verlor sie jetzt diese Stellung Schritt fr Schritt mehr. Der König erledigte viele Angelegenheiten vom Kabinett aus, ohne zu-weilen das Generaldirektorium auch nur zu benachrichtigen. Er unter-stellte ihm weder Schlesien noch Westpreuen und verhandelte mit den Kammerdirektoren der Provinzen unmittelbar. Er versammelte sie all-jhrlich in Berlin zu einer Konferenz und schuf endlich neue, dem General-direktorinm gegenber selbstndige Departements. Nach dem Siebenjhrigen Kriege erweiterte sich diese Kluft zwischen dem Könige und dem Generaldirektorium. Er bertrug die gesamten Akzise-, Zoll- und Lizenzsachen an franzsische Stenerbeamte, gab dem Berg- und Httenwesen eine selbstndigere Stellung, ebenso spter der Forstverwaltung, der Post, der Bank (Seehandlung) und der Tabaks-kommission (Regie). Durch alle diese nderungen wurde die Einheit

4. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 207

1911 - Breslau : Hirt
Das Deutsche Reich. 207 abzulsen. Fr das Reich wurde es als einheitliche Staatsverkehrsanstalt eingerichtet und verwaltet. Die Staatstelegraphen (den ersten elektrischen Telegraphen erfanden Gan und Weber in Gttingen 1833) wurden in der Reichstelegraphen-Verwaltung vereinigt. Beide Verwaltungen wurden (1876) zum Reichspostamt verschmolzen. Der Post steht ausschlielich die Berechtigung zu, alle Briefe und Zeitungen politischen In-Haltes zwischen zwei Orten zu bernehmen. (Postzwang.) Sie hat durch die Einfhrung der Postauftrge ihren Wirkungskreis erweitert. Im Jahre 1867 wurde das Einheitsporto fr ganz Deutschland, 1870 die Postkarte, 1909 der Postscheckverkehr eingefhrt. Das deutsche Postwesen umgestaltet und in allen Zweigen der Ver-waltung gehoben zu haben, ist das Verdienst von Stephans. Er ist der Schpfer des Weltpostvereins (1878), durch den der Postverkehr mit dem Auslande neu geregelt und erleichtert wurde. Die berschsse der Reichspostverwaltung stieen der Reichskasse zu. Bayern hat eine eigne Postverwaltung mit eignen Marken. Der erste Fernsprecher (Telephon) wurde 1877 in Berlin eingerichtet. Eisenbahnwesen. Die erste Eisenbahn wurde in Deutschland 1835 gebaut zwischen Nrnberg und Frth; es folgten die Strecken Leipzigdresden, Berlinpotdsam. Jetzt gehrt Deutschland zu den Lndern, die verhltnismig die meisten Schienenstrnge aufweisen (1910: etwa 50000 km, in Preußen Staatsbahnen 33000 km). Die deutschen Eisenbahnen sind berwiegend Eigentum der einzelnen Staaten, dem Reiche selbst gehren nur die Bahnen in Elsa-Lothringen. Die Verstaatlichung der preuischen Eisenbahnen hat Bismarck seit 1879 durchgefhrt. Im Interesse des allgemeinen Verkehrs haben sich die Bundesregie-nmgeit verpflichtet, die Bahnen wie ein einheitliches Netz zu verwalten. Neubauten sind nach einheitlichen Normen herzustellen, ineinandergreifende Fahrplne, gleiche Betriebs- und Polizeireglements sind einzufhren. Wenn es sich um die Verteidigung Deutschlands handelt, knnen durch Reichsgesetz Eisenbahnen auch gegen den Widerspruch der Bundes-glteder, bereit Gebiet sie durchschneiden, fr Rechnung des Reiches an-gelegt werden. Den Forderungen des Reiches fr Zwecke der Landesverteidigung haben alle Verwaltungen Folge zu leisten. Diese Kriegs-leistnngen sind durch Gesetz geregelt. In den letzten Jahrzehnten hat man auch dem Bau von Wasser-straen grere Aufmerksamkeit zugewandt (Kaiser-Wilhelm-Kanal, Dort-mnnd-Ems-Kanal, Elbe-Trave-Kanal). 124. Die Reichsfinanzen. Alle Einnahmen und Ausgaben des Reichs mssen fr jedes Jahr veranschlagt und auf den Reichshaus-Haltsetat gebracht werden. Zur Bestreitung aller gemeinschaftlichen Ausgaben dienen die aus den Grenzzllen, den gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, aus dem Post- und Telegraphenwesen und der Reichserbschaftssteuer

5. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 208

1911 - Breslau : Hirt
208 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbes. der Preuisch-deutschen Geschichte. flieenden gemeinschaftlichen Einnahmen. Der gemeinsamen Besteuerung unterliegen einheimischer Zucker, Salz, Bier, Spiritus, Branntwein und Tabak. Durch die Reichssiuanzreform von 1909 sind die indirekten Steuern auf Verbranchsgegenstnde teils erhht, teils neu eingefhrt worden (Kaffee, Streichhlzer, Glhkrper it. dgl.). Die Einnahmen aus Zllen und Ver-branchsstenern sind die wichtigsten Einnahmen des Reiches; insoweit die Ausgaben durch diese Einnahmen nicht gedeckt werden, sind sie durch Bei-trge der einzelneu Bundesstaaten nach Magabe ihrer Bevlkerung aufzubringen (Matrikularbeitrge). Diese Beitrge wechseln jhrlich ihre Hhe, mssen aber stets so viel betragen, da ein Defizit im Reichshaus-halt nicht eintreten kann. Auerdem erhebt das Reich gewisse Stempel-abgaben von Wertpapieren, Kaufgeschften, Lotterielosen u. . Diesen Einnahmen stehen als die wichtigsten Ausgaben diejenigen fr Reichsheer und Marine, allgemeinen Pensionsfonds, Reichsinvaliden-fonds sowie Verzinsung und Verwaltung der Reichsschuld gegenber. 125. Zoll- und Handelswesen. Nach der Verfassung bildet das Deutsche Reich ein einheitliches Zoll-und Handelsgebiet, umgeben von einer gemeinschaftlichen Grenze. Die Freien Hansestdte Hamburg und Bremen, welche zunchst auerhalb des Zollverbandes blieben, haben inzwischen ihren Anschlu bewirkt. Hamburg hat einen Freihafen behalten. Das gesamte Zollwesen unterliegt der Gesetzgebung des Reiches. Bis zum Jahre 1879 herrschte im Reiche das Freihandelssystem, die frheren Zollstze waren teils' herabgesetzt, telis beseitigt. Mit der Revision des Zolltarifs in dem genannten Jahre wurde das Schutzzoll-fystem eingefhrt. Zlle sind entweder Finanzzlle, d. h. sie sollen in erster Lutte die Einnahmen eines Staates vermehren, oder Schutzzlle, welche den Zweck haben, die Erzeugnisse der einheimischen Produktion gegen den Wettbewerb des Auslandes zu schtzen. Die Zlle des Reiches dienen beiden Zwecken. Die Zlle des Reiches sind Einfuhrzlle; sie werden von Genu-und Nahrungsmitteln, Gegenstnden des Luxus, Fabrikaten und Roh-Produkten erhoben. Der Zolltarif, der die einzelnen Waren und die darauf ruhenden Zollstze auffhrt, gilt im Verkehr mit dem Auslnde allgemein, soweit nicht durch Handelsvertrge, die mit einzelnen Staaten abgeschlossen werden, abweichende Bestimmungen getroffen find*). 126. Das Reichskriegswesen. Die gesamte Landmacht des Reiches bildet ein einheitliches Heer, welches in Krieg und Frieden unter dem Befehle des Kaisers steht. Der Kaiser hat die Pflicht und das Recht, dafr Sorge zu tragen, da innerhalb des deutschen Heeres alle Truppenteile vollzhlig und kriegs- *) Die deutsche Handelsflotte hatte 1910 gegen 2700 Segel- und 2000 Dampfschiffe szusammen mit der 7 Millionen Registertonnen). (Vgl. 131.;

6. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 217

1911 - Breslau : Hirt
Innere Angelegenheiten des Preuischen Staates. 217 Smtliche Kreise einer Provinz bilden den Provinzialverband; ihm fallen Aufgaben zu, die der die Krfte der einzelnen Kreise hinaus-gehen und fr die ganze Provinz von Bedeutung sind. Die Organe der provinzialen Selbstverwaltung find: der Provinziallandtag, der Provinzialausschu und der Landesdirektor. Der Provinziallandtag wird vom Könige berufen und besteht aus Abgeordneten, die in den Landkreisen von den Kreistagen, in den Stdten von Magistrat und Stadtverordneten gemeinsam auf sechs Jahre gewhlt werden. Der Provinzialausschu zhlt sieben bis dreizehn Mitglieder und versammelt sich, so oft es die Geschfte erfordern; er hat der die laufen-den Geschfte Beschlu zu fassen und das Vermgen der Provinz zu verwalten. Der Landesdirektor ist der oberste Beamte der Selbstverwaltung, wird vom Provinzial-Landtage gewhlt und vom Könige besttigt; er nimmt die laufenden Geschfte wahr und fhrt die Beschlsse des Ausschusses aus. 132. Die Eisenbahnen. Die Finanzen. In Preußen wurden Eisenbahnen anfangs nur von Privaten gebaut; der Staat frderte den Ausbau des Bahnnetzes dadurch, da er eine Garantie fr die Verzinsung des Anlagekapitals bernahm. Spter baute er auf eigene Rechnung neue Strecken, insbesondere in Gegenden, die von der Natur weniger be-gnstigt sind, und von denen das Privatkapital sich daher zurckhielt, oder er nahm Privatbahnen in Betrieb und Verwaltung. Es herrschte also in Preußen das gemischte System, Staats- und Privatbahnen nebenein-ander. Der Besitz des Staates an Eisenbahnen wurde spter dadurch er-wettert, da er einerseits Strecken von Gesellschaften, die in Notlage geraten waren, ankaufte und dann aus Grnden der Landesverteidigung neue Linien baute (z. B. Berlinwetzlar). Seit 1879 wurde das Staatsbahnsystem unter Leitung des Ministers von Maybach durchgefhrt, zum Vorteil der Volkswohlfahrt, der Landesverteidigung und der Staatsfinanzen. Im Jahre 1891 wurden die Finanzen des Knigreichs Preußen unter dem Finanzminister von Miqnel umgestaltet, neben einer pro-gressiven Einkommensteuer wurde eine Ergnzungssteuer vom Vermgen erhoben und die Pflicht der Selbsteinschtzung eingefhrt. Einkommen von weniger als 900 Mark sind von Steuern befreit. Da durch diese Reform der Ertrag der Steuern wuchs, verzichtete der Staat auf einige Ertragssteuern zugunsten der Gemeinden. Auch die Reichs-finanzgesetzgebnng wurde weiter ausgebaut, 1906 die Reichserbschaftssteuer und dann die Zigaretten-, Streichholz-, Leuchtmittel-, Fahrkarten-, Wechsel-, Schecksteuer eingefhrt oder frhere indirekte (Verbrauchs- und Verkehrs-steuern) erhht und dadurch das Reich von den Einzelstaaten unabhngiger gemacht.

7. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 77

1911 - Breslau : Hirt
Die spteren Jahre der Regierung Friedrichs. 77 in die Maingegenden und schlo mit den einzelnen Reichsstnden Waffen-stillstand. Ende des Jahres 1762 hatte Friedrich fast alle seine Lnder wieder. Da traten noch im Dezember schsische und sterreichische Gesandte mit dem preuischen Minister von Herzberg zu Hubertusburg zu-sammeu und unterhandelten den Frieden, der im Februar 1763 abgeschlossen wurde und den Besitzstand der Kriegfhrenden vor dem Kriege wiederherstellte. Die spteren Jahre der Regierung Friedrichs. 44. Friedrichs Arbeit nach dem Kriege. Nachdem der König aus dem Kriege zurckgekehrt war, stellte er den Bewohnern der vom Kriege besonders schwer betroffenen Provinzen Geld, Korn und Zugvieh zur Ver-sgung und erreichte durch diese mehrere Jahre hindurch sortgesetzten Un-tersttzuugen, da die Folgen des Krieges verhltnismig schnell ber-wunden wurden. Unter allen Provinzen erfreute sich das teuer errungene, verdete und entvlkerte Schlesien seiner besonderen Liebe und Frsorge. Die Bevlkerung des Preuischen Staates lebte damals zum grten Teil vom Ackerbau. Sein Betrieb erhielt von oben her Weisungen (Kar-toffelbau, Mergelverwertung, Tiefpflug, Futterkruter, Flachs, Merinos, Obstbau usw.; vgl. die Weisungen Karls des Groen). Die Zahl freier Bauern war nur klein, die Mehrzahl auf den kniglichen Domnen oder Rittergtern erbuntertnig. Die Lasten der buerlichen Bevlkerung hob der König nicht auf, doch regelte er sie gesetzlich und beschrnkte ber-mige Fronden; er verlieh den Bauern das Loskanssrecht und verbot wie sein Vater das Bauernlegen". Durch die (1753 vollendete) Trockenlegung des Oder- (bei Frankfurt) und des Warthebruchs (bei Kstrin) hatte er groe Flchen anbaufhigen Ackerlandes geschaffen, nun vermehrte er durch Neuausiedlung von Kolonisten*), welche berall angesiedelt werden sollten, die Bevlkerung. Die Volkszahl war besonders in Schlesien, der Kurmark und in Pommern zurckgegangen. Der König hat gegen 300000 Ansiedler berufen und gegen 900 Drfer gegrndet; nach Schlesien allein kamen gegen 50000 Fremde. Auch in Westpreuen und im Netze-distrikt erfuhr spter die Landwirtschaft seine Frsorge. Zur Hebung des Kredits des adligen Grundbesitzes hat er 1770 in Schlesien die Land-schaft" gegrndet, ein durch die Gesamtheit des Grogrundbesitzes sicher gestelltes Geldinstitut, welches Pfandbriefe ausgab. Es fand in anderen Provinzen Nachahmung. In den Stdten frderte er ebenso wie sein Vater die Gewerbe, so z. B. die Tuchfabriken der Mark, die schleichen Leinenwebereien it. a. Auch rief er neue Industrien ins Leben, z. B. die Seidenweberei (Gtz-kowski in Berlin). Sein Ziel war, es dahin zu bringen, da die *) Die Bevlkerung der Mark Brandenburg hat sich im 18. Jahrhundert verdreifacht, die der anderen Provinzen verdoppelt.

8. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 63

1914 - München : Oldenbourg
— 63 — fünfter Abschnitt. Die Sauern. 1. Der Bauer als Grundhold. Mit der fränkischen Besiedlung begann für die Bauernschaft unserer Gegend die Zeit der Hörigkeit. Da damals der gesamte Grund und Boden als Kronland oder Königsland erklärt wurde, so war damit das Eigentumsrecht der Siedler auf ihre Buben aufgehoben. Sie wurden gezwungen, den König als (Dbereigentümer anzuerkennen durch Dienstleistungen und Entrichtung gewisser Abgaben. Durch die Verteilung der Ländereien an Edelinge und Klöster wurden auch die Abgaben der den Boden nutzenden Grundholden den neuen Eigentümern zugewiesen. Dafür hatten aber diese wieder durch die Zahlung von Reis- oder Königsgeld sowie durch Heerfolge dem König dienstbar zu fein. In der ältesten Zeit finden wir das Z^örigkeitsderhältnis in verschiedene Grade abgestuft. So werden zur Karolingerzeit genannt Lidi, Mancipia, Coloni, Tributarii und Servitores triduani. Die eingewanderten Franken wurden eben milder behandelt als die unterworfenen Ureinwohner und die zwangsweise angesiedelten Kriegsgefangenen. Ein Besitzrecht auf den Boden hatte aber weder der eine noch der andere. Der Grundherr konnte jederzeit dem Grundholden die Z)ube wieder abnehmen. Erst im \5. Jahrhundert verlor sich die strenge Form der Leibeigenschaft. Aber die Bauern erhielten die Güter noch nicht erblich, sondern nur laßweise, auf Leibgeding. Das entsprach einem Pachtverhältnis auf Lebenszeit. Der Besitzer mußte seinen jährlichen Laßzins oder die Bestandgabe teils in Geld teils in Naturalien entrichten. Er konnte sein Gut weder verändern noch verkaufen. Die Kinder hatten kein erbliches Anrecht auf das Gut. Ein zur Gutsübernahme befähigter Erbe wurde bei der erneuten Vergebung nur dann bevorzugt, wenn er versprach, dieselbe Gebühr wie der Verstorbene zu entrichten. Dazu mußte er eine bestimmte Summe als Liebnüß oder Beschankungshe^d erlegen. Der Gutsherr konnte nun das Laßgeding nur bei verweigerter Zinszahlung aussagen. Und wieder einige Zeit später standen die Grundherren den Grundholden auch das Recht zu, das Laßgut zu vererben und zu veräußern. Doch als neue Belastung kamen dafür ^andlohrt, Fallgeld und Besthaupt auf. Handlohn war eine Abgabe bei Güterkäufen, im J8. Jahrhundert 6°/0 des wertes, die der Käufer dem Grundherrn bezahlen mußte. Fall-geld nannte man eine Summe, die sowohl beim Tode des Zinsherrn

9. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 41

1914 - München : Oldenbourg
— — hervorbrachen, die Umgegend plünderten und deren Bewohner auf Lösegeld gefangen wegführten. Diesem Unwesen zu steuern, zog Bischof Gerhard an Pfingsten ^393 vor das Raubschloß, belagerte dasselbe mit allem Kraftaufwands vermochte es aber nicht zu erobern und mußte an 5t. Michaels-Tag nach manchen Verlusten wieder abziehen. 3. 3m Freigerichte Alzenau finden wir in der unruheoollen Zeit Deutschlands nicht wenige Ritter, die plündern und Hauben als einträgliches Gewerbe betrieben. Besonders waren es die Herren von Bonneburg, die viele der Märker in ihren Wohnungen anfielen und plünderten, oft zu Fehde zogen, Steuern erpreßten und das Ländchen feindlichen Reisigen preisgaben, obwohl in ihrer „edelsten" Z}and das Amt des Landrichters ruhte. Wiederholt setzten deshalb die freien Märker diese unwürdigen Vögte ab (H36l[ und ^386). Aber auch nach dem Aussterben dieser Familie nahmen die Räubereien kein Ende. Die Schelrisse von Wasserlos, die Herren der Womburg bei Mömbris und Ulrich von Bergheim auf Z?üttelngefäß waren kecke Stegreifritter und vergewaltigten Bauern und Bürger, Kaufleute und pilger, so daß König Ruprecht in Verbindung mit den benachbarten Reichsstädten Ruhe schaffen mußte. Am Sonntag, den 22. Februar ^05, wurden die Burgen der Strauchritter von Reisigen eingenommen und verbrannt. Damit war den raublustigen Rittern für längere Zeit das Handwerk gelegt. 4. Aus fehdereicher Zeit. Au Beginn des ^5. Jahrhunderts herrschte in Franken auf den Straßen große Unsicherheit, allenthalben hörte man von Mord, Raub und Brandschatzung. Um diesem Übel zu steuern, schlossen die fränkischen Bischöfe, der Abt von Fulda, der Burggraf von Nürnberg und Abgesandte der fränkischen Reichsstädte im )ahre ^03 zu Mergentheim ein Bündnis, „Landfriede zu Franken" genannt. Aus den Bestimmungen des Vertrages kann man auf die Vergehen gegen Person und (Eigentum sehr leicht Schlüsse ziehen. So mußte ein Artikel vorschreiben: Alle pilger und Wallfahrer, die Kaufleute und die Ackerbauer, welche Feldfrüchte und Edein bauen, sollen in ihren Wohnungen und Gewerben sicher sein; frei sollen sein alle Straßen, Kirchen, Klöster, Geistliche, Kaufleute, Kirchhöfe, Mühlen, Pflüge mit ihren Pferden, Gchsen und Zugehör, alle Ackerleute und Weinbauer. Wer diese beschädigt, soll als Verletzer des Landfriedens und Räuber bestraft werden. Bald mußte denn auch der Bischof von Würzburg gegen Landfriedensbrecher zu Felde ziehen. Noch im gleichen )ahre belagerte er das Raub-schloß Werberg, dessen Inhaber die Stiftsuntertanen in den Ämtern

10. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 92

1914 - München : Oldenbourg
— 92 — geplündert und ausgeraubt, Kellergewölbe, Truhen, Risten und alles durchsucht. Die Leute wurden geschlagen, geprügelt, manche sogar ausgehängt um Geld, Silber und Geschmeide von ihnen zu erpressen. Oberst vieedon ließ die Bürgermeister eine Haussuchung bei den Bürgern vornehmen, was jeder noch an Geld und Silbergeschirr hatte, mußte ihm ins Quartier geliefert werden. Beim Abmarsche nahm er alles mit. vor dem Abzug verlangte er noch ein Verehrungsgeld für seine fleißige Aufsicht und gute Ordnung (!). (Er erhielt *oo Taler. Der wein des Pfarrers wurde den Soldaten preisgegeben. Darauf kam der Kavalleriegeneral Wolf ßcinrich von Baudiß in die Stadt. Seine Abteilung lagerte in Karlstadt, Gbersfeld, Hundsbach, Münster, Aschfeld, (Eufsenhcim acht Lage lang, streifte, plünderte und tat großen Schaden. Der Hofmeister des Generals ließ die Kirche aufschließen, die Truhen aufsprengen und raubte alles Gold- und Silbergeschmeide, darunter zwei schöne Monstranzen. wenige Tage nach der Einnahme des Schlosses Marienberg kam Gustav Adolf mit einigen Reitern nach Karlstadt. Der Hat machte ihm irt der Kellerei Aufwartung, tat einen ^ußfall und überreichte eine Bittschrift, der König möge die ganze Bürgerschaft mit Weib und Kind an ihrem Leben und vor Brand und weiterer Plünderung beschützen. Der König hieß sie aufstehen und sagte, wenn die Stadt treu fei und mit dem Feinde keine Verbindung halten wolle, wolle er sie in seinen Schutz nehmen; wäre der Bischof im Lande verblieben und hätte mit ihm ein Abkommen getroffen, so wäre das Unglück des Landes verhütet worden. Des Mittags nahm der König einen Imbiß in der Kellerei, ritt dann nach Gemünden, wo er den Paß und das Städtlein ansah, kehrte wieder nach Karlstadt zurück, verbrachte die Nacht bei General Baudiß in der Kellerei und zog andern u.ags wieder nach Würzburg. Dort unterzeichnete er dann den erbetenen Schutzbrief für Karlstadt. vor dem Abzüge des Königs kam Oberst Georg Wolf von wilden-stein mit 200 Musketieren nach Karlstadt als Stadtkommandant. (Er ließ alles Gemäuer, alle Zäune, Gärten und Bäume, sogar das neuerbaute Siechenhaus niederreißen und dann um die Stadt, besonders vor den beiden Toren, Verschanzungen anlegen. Die weiden an der Wern dienten zum flechten der Schanzkörbe. Sie mußten zur Fron hereingetragen werden, da alle Pferde gestohlen waren. Steinhauer, Maurer und die Bürger der Stadt und der Amtsdörfer mußten zehn Wochen lang an werkund Sonntagen fronen. Alle Feldarbeiten blieben liegen, im Advent wurden die Trauben gelesen. Karlstadt wurde eine namhafte Schweden-festung. Bald entstand Mangel an Getreide, Mehl und Salz, da für vorüberziehendes Kriegsvolk viel Brot geliefert werden mußte. Zehnt- und Amtskorn nahm der Oberst einfach hinweg. Die Gramschatzer Bauern hatten ihr Vieh in den Wald getrieben, wo es ganz verwilderte. Oberst wilden-
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