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1. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 88

1911 - Breslau : Hirt
88 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbes. der Preuisch-deutschen efchichte. Wohl des Staates zu sorgen. Aber es fehlte ihm die Ruhe und Be-sonnenheit, die Friedrich auszeichneten, auch hatte er eine die Krfte seines Geistes gleichmig entwickelnde Erziehung nicht genossen. Nachdem er im Jahre 1764 zu Frankfurt ct. M. zum rmischen Könige gekrnt worden war, wurde er nach dem Tode seines Vaters von Maria Theresia zum Mitregenten angenommen. Da aber seine Mutter mit seinen Anschauungen und Plnen nicht immer einverstanden und wegen seines strmischen Geistes besorgt war, gewhrte sie ihm nur wenig Einflu. Erst als er nach ihrem Tode 1780 zur Alleinherrschaft gelangte, fhrte er eine neue Ordnung im Staatswesen ein. Ohne sich an die Verfassungen seiner Staaten oder an die Rechte ihrer Stnde zu kehren, beseitigte er, was ihm veraltet, den Zwecken des Staates wider-sprechend oder mit den menschenfreundlichen Anschauungen der Zeit nicht in bereinstimmung zu stehen schien. Die Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit, die Privilegien der Provinzen wollte er aufheben, um sein Ziel, die Einheit der Verwaltung in der Gesamtmonarchie, zu verwirklichen. Aber er fhrte seine Neuerungen auf allen Gebieten des Staatslebens zugleich ein, so da seine Beamten seine rasch aufeinander-folgenden Anordnungen deshalb oft nicht ausfhren konnten. Friedrich Ii. sagte daher von ihm, er tue den zweiten Schritt vor dem ersten. Im Jahre 1781 erlie er das Toleranzed.ikt, das den Protestanten die Gleichberechtigung gewhrte, hob Hunderte von Klstern auf, unter-warf die Erziehung der Geistlichen der Staatsaufsicht, ja er schreckte sogar vor Eingriffen in die Ordnung des Kultus nicht zurck. Um diese Ma-regeln gegen die Kirche rckgngig zu machen oder wenigstens zu mildern, reiste der Papst Pins Vi. selbst nach Wien; er wurde mit groen Ehren aufgenommen, aber seine Bemhungen hatten bei Joseph keinen Erfolg. Vielleicht die segensreichste unter den Neuerungen Josephs war die Aufhebung der Leibeigenschaft. Ein Steuergesetz suchte eine gleich-mige Verteilung der Grundsteuern durchzufhren. Vor Gericht sollte der Grundsatz gelten: Gleiches Recht fr alle! Die Kreismter erhielten das Recht, alle Kreiseingesessenen ohne ^Unterschied des Standes aufs schrfste zu beaufsichtigen. Die deutsche Sprache wurde bei allen Be-Hrden der Gesamtmouarchie die Dienstsprache. So wohlttig viele seiner Gesetze sein mochten, so rief doch die schonungslose, despotische Art ihrer Einfhrung berall erst geheimen, dann offenen Widerspruch wach. In Belgien brach ein Aufruhr aus. Durch Unglck und Krankheit gebrochen und durch die Mierfolge seiner Regierung verbittert, widerrief Joseph 1790 auf dem Totenbette alle seine Neuerungen, ausgenommen die Aufhebung der Leibeigenschaft und das Toleranzedikt. Von groer Bedeutung fr die sptere Gestaltung Deutschlands wie fr die nationale Zusammensetzung der Bevlkerung sterreichs wre es gewesen, wenn Joseph seine Plne der Abruuduug seines Staates in Sd-deutschlaud htte ausfhren knnen.

2. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 156

1911 - Breslau : Hirt
156 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbes. der Preuisch-deutschen Geschichte. Das Knigreich Preußen wurde (1822) in die acht Provinzen: Preußen, Pommern, Brandenburg, Sachsen, Posen, Schlesien, Westfalen und die Rheinprovinz eingeteilt, diese wiederum in Regierungsbezirke und Kreise, von denen nur die greren Städte ausgenommen sind. An der Spitze der Kreise stehen Landrte, der Regierungsbezirke die Regiernngs-, der Provinzen die Oberprsidenten. Sie waren dem Ministerium unter-geordnet. Ausgezeichnet war die Fiuauzverwaltuug. Obwohl die Schulden sich nach dem Kriege auf der 200 Millionen Taler beliefen, fo waren doch schon nach fnf Jahren dank der strengsten Sparsamkeit im Heere und in der Verwaltung die Finanzen in leidlicher Ordnung (Einfhrung der Klaffeusteuer, Beseitigung der Binnenzlle). Der Handel und Ver-kehr hob sich, begnstigt durch die neuen Erfindungen der Dampfmaschine (Eisenbahnen und Dampfschiffe) und des Telegraphen. Dem ffentlichen Unterrichte wurde unter Altenstein (18181840) groe Aufmerksamkeit geschenkt, und fr ihn ein besonderes Ministerium (bis 1911 auer fr geistliche auch fr Medizinalangelegenheiten) gebildet. Die Universitt zu Bonn wurde neugeschaffen, in vielen Stdten wurden Gymnasien errichtet, und die allgemeine Schulpflicht durch Erla von 1825 in Stadt und Land berall durchgefhrt. Im Jahre 1817, dem Jubilumsjahre der Reformation, wurden die lutherische und die reformierte Kirche als evangelische Kirche des Knigreichs Preußen vereinigt (Union). (S. knnstgesch. Anhang Nr. 58. 60. 64. 65. 66. 67.) Das Konkordat von 1821 regelte die kirchlichen Verhltnisse der Katho-lifen in Preußen (zwei Erzbistmer: Kln und Posen-Gnesen, zwei exemte Bistmer: Breslau und Ermeland). 93. Der Zollverein. Nach den Freiheitskriegen wendeten die Re-gierungen der meisten deutschen Bundesstaaten der materiellen Wohlfahrt ihrer Untertanen groe Frsorge zu. Der Bau von Chausseen wurde mit Eifer betrieben, und zwischen den groen Stdten eine regelmige Ver-bindnng durch Eilwagen geschaffen. In Preußen verfolgte damals die Zoll- und Handelspolitik vornehmlich drei Aufgaben: 1. das einheimische Gewerbe gegen den Mitbewerb des Auslandes, besonders Englands, das unter der Kontinentalsperre gelitten hatte, zu schtzen; 2. in der gesamten Monarchie durch Befreiung des inneren Verkehrs eine lebendigere Jnter-essengemeinschaft zu begrnden, 3. dem Staate neue Einnahmequellen zu erschlieen. Daher erhob man nach Aufhebung der Binnenzlle einen migen Schutzzoll an der Grenze (seit 1818); es muten bei der geo-graphischen Lage der Provinzen zwei getrennte Zollgebiete im Westen und Osten gebildet werden, deren Verwaltung zu kostspielig war. Es galt also, die benachbarten Staaten zum wirtschaftlichen Anschlu an Preußen zu bewegen. Die Furcht vor politischer Einbue hielt zunchst die greren Bundesstaaten vom Beitritt zurck. Zuerst schlo 1828 Hessen-D armstadt einen Zollvertrag mit Preußen ab, während sich daneben ein mittel-

3. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 27

1911 - Breslau : Hirt
Das Römische Kaiserreich und die Germanen. 27 § 11. Die Christen. Bei weitem das bedeutendste Ereignis in der inneren Geschichte der Kaiserzeit ist die Ausbreitung des Christentums. Von Jerusalem hatte sich die Gemeinde der Jünger Jesu zerstreut und an die nahe Küste des Mittelmeeres geflüchtet. In Antiochien kam der Name „Christen" für sie auf. Dann begannen Barnabas und Paulus die Heidenmission in Kleinasien, Mazedonien und Griechenland. Sehr früh entstand eine Gemeinde in Rom. Noch zeigten die Gemeinden keine feste Form der Verfassung; mau kam in Privathäusern oder gemieteten Versammlungsräumen zur gemeinsamen Feier des Gottesdienstes zusammen. Die Heidenchristen hielten sich von heidnischen Kulthandlungen fern und vermieden vor allem den Genuß des Opferfleisches, dagegen brachen sie ihren bisherigen Verkehr mit ihren Verwandten und Freunden nicht ab. Nach dem Brande Roms verfolgte Nero die Christen, nicht wegen ihres Glaubens, sondern weil man ihnen die Brandstiftung schuld gab. Aber schon in der Zeit der Flavier hatten die Christen zahlreiche Anhänger, sogar Mitglieder des Kaiserhauses scheinen zu ihnen gehört zu haben. Bereits um das Jahr 100 sind sie im ganzen Morgenlande verbreitet, Antiochien, Ephesus, Alexandrien sind Mittelpunkte ihrer Gemeinden, von hier gehen die Sendboten durch ganz Kleinasien, über den Tigris und am Nil aufwärts. In Griechenland ist Korinth und für den ganzen Westen Rom die vornehmste Gemeinde. In Afrika, Spanien, Gallien, Germanien und Britannien wirken Missionare. Im allgemeinen schreitet die Verbreitung von Stadt zu Stadt, doch finden sich auch Landgemeinden. Die Gemeinden gewinnen eine übereinstimmende Verfassung, das Amt des Gemeindeältesten, Presbyter oder Episkopus genannt, und das des Diakonen sind ausgebildet. Die einzelnen Gemeinden suchen Zusammenschluß, Synoden werden abgehalten, die Bischöfe treten miteinander in Verbindung, Rom gewinnt eine höhere Stellung- Nach dem Zwölftafelgesetz durften fremde Gottesdienste in Rom nur mit staatlicher Genehmigung eingeführt werden, die Ausübung jeder nicht genehmigten Religion war also untersagt. Außerdem aber galt die Weigerung, den Göttern und dem Genius des Kaisers Opfer darzubringen, als Sakrilegium. Der Zuwiderhandelnde verfiel den Strafen, die gegen Unfreie angewandt wurden. Nach diesen Bestimmungen mußte gegen die Christen verfahren werden. Seit Trajan nahm der Römische Staat Stellung zu ihnen. Als Plinins der Jüngere sie in Bithynien verfolgte, billigte der Kaiser sein Vorgehen, nur verbot er, sie aufzuspüren, man solle in jedem Falle Anzeige erwarten. Erst unter Mark Aurel scheinen dann die Volksleidenschaften schwerere Verfolgungen gefordert zu haben.

4. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 38

1914 - München : Oldenbourg
— 38 — sammelten sich die älteren Ritter, die nicht mehr an den Spielen teilnahmen, die edlen Frauen, die hohen Herren des fürstlichen Hofes und der Stadt. Die Zulassung zum Stechen war nach einer Turnierordnung geregelt, die von der fränkischen Rittergesellschaft der Fürspanger entworfen worden war. Aus derselben seien einige Bestimmungen auszugsweise wiedergegeben. V Don der Kleidung. (£5 sollen Ritter und Knechte keine güldene Decke und der Gemeine vom Adel keine Decke und keinen wappenrock von Samt, Damast oder Atlas führen. Eine jegliche Frau oder Jungfrau habe nicht über vier Röcke, mit denen sie sich schmücken will, von diesen seien nicht mehr als zwei von Samt. wer diese Vorschrift nicht einhält, soll des Dankes und der Dortänze beraubt sein. 2. Von der Rüstung. Das Schwert soll drei bis vier Finger breit und vornen an der Spitze in derselben Breite stumpf abgeschliffen sein, daß es weder steche noch schneide. Dieses Schwert soll jeder mit seinem Kleinod zur Prüfung tragen lassen. Die Klinge sei drei Spannen lang. An Zaum, Zügel, Sattel oder Steigleder darf kein (Eisen angebracht sein, das im Turnier gefährlich werden könnte, wenn man zum Turnierbeginn bläst, mag jeder sein Schwert ziehen und gegen das Kleinod seines Turniergenossen hauen, sonst soll er es aber nicht gebrauchen. Andere Waffen habe keiner dabei. Der Kolben sei an der Spitze daumendick, hänge an einer Kette und dürfe keinen Nagel haben. Niemand darf im Sattel befestigt sein. Schild und Krone muß jeder unverdeckt führen. Ein Fürst soll vier, ein Graf oder Herr drei, ein Ritter zwei Knechte haben, ein (Edelmann einen Knecht. 3. wer nicht ins Turnier gehöret. Nicht zum Turnier darf zugelassen werden, wer einen falschen Eid geschworen hat, wer im Feldgefängnis meineidig worden war, wer sein Handgelübde auf Brief und Siegel nicht hielt, wer vom Heerhaufen des Herrn oder Freundes flüchtete, wer Frauenehre nicht achtete, wer als Wucherer bekannt war, wer Straßenraub, Mord oder i)errat verübte, wer Kirchen zerstörte, wer Ketzerei trieb, wer des Ehebruchs überführt war,
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