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1. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 127

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 110. Ii. Koalitionskrüg. Der Reichsdeputationshauptschlus; 1803. 127 4 Aber nun offenbarte sich wieder der Mangel an Überein- Sn Suworows p i * . , von Jtalren tn stimmung unter den Verbündeten und dieser Umstand wirkte lahmend die Schweiz 1799. ans den Fortgang der Ereignisse. Infolge der Einwirkungen des Wiener Kabinetts wurde S u w orow mitten aus seinem Triumphzug gerissen und m die Schweiz geschickt, wo unterdessen Russen und Österreicher gegen den gemeinsamen Feind in Nachteil geraten waren. Unter den denkbar größten Opfern und mit Anstrengungen ohnegleichen, sührte er auf unwegsamen Pfaden, über Schnee und Eis den Übergang über den St. Gotthard aus und stieg, indem er fortwährend mit fast unüberwindlichen Hindernissen zu kämpfen hatte, die ihm die natürlichen Gewalten und der Feind (namentlich an der Teufelsbrücke) entgegensetzten, in das Reußtal hinab. Sein Marsch über das Hochgebirge gehört zu den beschwerlichsten, von welchen die Geschichte zu erzählen weiß. Die kühne und bewundernswerte Tat des jugendsrischen Greises war jedoch vergeblich. Noch vor Suworows Ankunft in der Schweiz waren die befreundeten Truppen bei Zürich geschlagen worden (September 1799). Abermals erklomm er von Altdorf aus (in der Nähe der Mündung der Neuß in den Bierwaldstädtersee> mit seinen schon erschlafften Kriegern steile, von Eis umstarrte Höhen und vollzog den Übergang ins Vorderrheintal, von wo er dann auf Befehl Pauls L, der mit Österreich und England zerfallen war, den Rückzug in die russische Heimat antrat. B. Die Machtherrschnft Napoleons 1799 1812. § 110. Ii. Koalitionskriea (Fortsetzung!. Der Reichsdeputations-hauptschluß 1803. 1. Nachdem Snworow vom Kriegsschauplätze abberufen worden Sturz des^ war, trat ein anderer Mann in den Vordergrund. Napoleon Bonavarte Napoleon"7ster » Äon[ui 1.799 war im Oktober 1799, unentdecft von den auflauernden Engländern, aus Ägypten zurückgekehrt, hatte durch einen „soldatischen Gewaltstreich" das Direktorium, dem die Stimme des Volkes die Verantwortung für die in Italien erlittenen Unfälle der französischen Truppen zuschrieb, gestürzt, an die Stelle desselben 3 Konsuln mit zehnjähriger Amtsdauer gesetzt, sich zum ersten Konsul wählen und mit außerordentlichen Machtbefugnissen bekleiden lassen und so den Staat, der nur noch dem Scheine nach eine Republik war, in Wirklichkeit in eine Militärmonarchie

2. Bürgerkunde - S. 425

1909 - Karlsruhe : Braun
Die Gesandschaften und Konsulate 425 in bezug auf Handel, Verkehr und Schiffahrt, tunlichst zu schützen und zu fördern, die Beobachtung der Staatsverträge zu überwachen und den im Auslande befindlichen Deutschen sowie den Angehörigen befreundeter Staaten (den sog. Schutzgenossen) in ihren Angelegen- heiten Rat und Beistand zu gewähren. Die Eintragung in das von den Konsuln geführte Verzeichnis der in ihrem Bezirke wohnenden deutschen Reichsangehörigen und Schutzgenossen (die sog. Matri- kel) schützt, wie wir bereits sahen, die ausgewanderten Deutschen vor dem Verlust ihrer Staatsangehörigkeit. Die Konsulate sind ferner zuständig zur Beglaubigung der Echtheit von Urkunden (Legalisierung), zur Zustellung von Schriftstücken, zur Ausstellung von Pässen und, sofern sie hierzu vom Reichskanzler besonders ermächtigt wurden, zur Vernehmung von Zeugen, zur Abnahme von Eiden, Vornahme von Eheschließungen zwischen Deutschen und Füh- rung der Standesregister für diese. Sie unterstützen Deutsche, welche im Ausland hilfsbedürftig geworden sind, und sorgen nötigenfalls für deren Rückbeförderung in die Heimat. Sie treffen die Maß- regeln, welche zur Sicherung des Nachlasses der in ihrem Bezirke verstorbenen Deutschen notwendig werden. Sie haben endlich hin- sichtlich der deutschen Schiffe die Schiffahrtspolizei auszuüben und führen in den Häfen die Geschäfte der Seemannsämter (f. Nr. 1292): daher haben auch die Führer der deutschen Schiffe jeweils deren Ankunft und Abfahrt bei ihnen zu melden. In den hinsichtlich der Rechtspflege weniger zivilisierten Län- izoz dern, in welchen es durch Herkommen oder Staatsverträge gestattet ist (z. B. in China, Persien und der Türkei), steht ferner den Kon- suln über Deutsche und Schutzgenossen auch eine Gerichtsbarkeit (K o n s u l a r g e r i ch t s b a r k e i t) zu, welche sich sowohl auf Zivil- rechtsstreitigkeiten wie auf Strafsachen (mit Ausnahme der Schwur- gerichtsfälle), auf das Konkursverfahren und auf die sogenannte freiwillige Gerichtsbarkeit (s. Nr. 203) erstreckt. In weniger wich- tigen Sachen entscheidet der Konsul als Einzelrichter, in wichtigeren dagegen das Konsulargericht, welches aus dem Konsul als Vorsitzenden und zwei bis vier aus angesehenen Gerichtseingesessenen gewählten Beisitzern besteht. Gegen ihre Entscheidungen ist zumeist die Berufung oder Beschwerde an das Reichsgericht zulässig. Im übrigen bestimmen sich die Rechte der Konsuln in den ein- 1304 Seinen Staaten teils nach den mit diesen abgeschlossenen Handels-, Schiffahrts- und Freundschaftsverträgen, teils nach den besonders vereinbarten Konsularverträgen. Die deutschen Konsulate sind dienstlich den Gesandtschaften ,305 unterstellt. Man unterscheidet Wahlkonsuln (Konsuln im

3. Lehrbuch für den ersten Unterricht in der griechischen und römischen Geschichte - S. 21

1894 - Bamberg : Buchner
Athen. 21 halber seine Freiheit verlieren. Wie er dadurch der Landwirtschaft aufhalf, so frderte er durch ein verbessertes Mnz-, Ma- und Gewichtssystem den Handel, nachdem er ihn schon vorher durch die Eroberung der Insel Salamis von dem lstigen Einflu der benachbarten Handelsstadt Megara besreit hatte. Von den Gesetzen des verkannten Drakon sagte man spter, sie seien mit Blut geschrieben gewesen; und noch heute spricht man von drakontischer Strenge. Tie Solonische Verfassung. 29 Solon hatte durch die Eroberung von Salamis und durch seine Thtigkeit als Archont bei seinen Mitbrgern solches Vertrauen erlangt, da er von ihnen zum Gesetzgeber ernannt wurde. Seine Gesetzgebung, durch welche zwischen Adel und Volk eine Vermittlung geschaffen werden sollte, bestimmte genau die Pflichten und Rechte der einzelnen Brger, und zwar nach dem Vermgen, in vier Abstusungen. a) Pflichten: Im Anschlu an Drakon teilte Solon die ganze Bevlkerung Attikas in vier Klassen. Wer von seinem Grundbesitz der 500 Scheffel1) erntete, gehrte der ersten Klasse an; wer 3500 Scheffel erntete, der zweiten; die Kleinbauern, deren Ertrgnisse zwischen 200 und 300 Scheffel schwankten, bildeten die dritte Klasse; zur vierten endlich gehrten auer denen, die weniger als 200 Scheffel erzielten, alle die, welche gar keinen Grundbesitz hatten. Die Angehrigen der ersten Klasse waren verpflichtet, die Schiffe fr die Kriegsflotte zu stellen und wie die der zweiten aus eigenen Pferden in den Krieg zu ziehen; die der dritten Klasse muten als Schwerbewaffnete in eigener Rstung Kriegsdienste leisten; die der vierten Klasse wurden als Leichtbewaffnete oder als Ruderer und Marinesoldaten verwendet. h) Rechte: Die nenn Archonten, die nach wie vor die hchsten Beamten waren, wurden seit Solon nicht mehr allein aus der Mitte der Enpatriden, sondern aus allen Angehrigen der ersten Klasse gewhlt. Den Archonten zur Seite stand ein Rat, bestehend aus 400 Ratsherren, die mindestens 30 Jahre alt sein muten. Die Ratsherren wurden aus den ersten drei Klassen genommen. Zur Volksversammlung hatte jeder.bet 20 Jahre alte Brger Zutritt. Auch die Gerichtshfe dursten aus allen vier Klassen mit Geschworenen besetzt werden. Nur die schwersten Verbrechen, Mord, Brandstiftung und Aufruhr, wurden vor dem Areopag verhandelt. Dieser hchste Gerichtshof, gebildet aus frheren Archonten, die ihr Amt tadellos gefhrt hatten, besa zugleich ein Aussichtsrecht der 4) Das Gut mute an Getreide oder an l und Wein insgesamt 500 Scheffel (zu 0,5 hl) oder Eimer (zu 0,4 hl) ertragen.

4. Geschichte des Altertums - S. 38

1910 - Nürnberg : Koch
r 38 -H-M.hlen .konnten, durfte sie der Glubiger sogar als Sklaven der-kaufen, damit er wieder zu seinem Gelde kam. Da glaubte die rmere Bevlkerung, ihre Lage wrde sick bessern wenn die-nnefetze aufgeschrieben wrden, da jeder sie lesen und sich darauf berufen knne. "Einer der Arw.kmten, er hie Drakon schrieb nun die Gesetze auf. Aber ste waren sehr streng1)' und den Armen war^amit wenig geholfen. ^ Endlich beauftragte man einen anderen Adeligen neue Gesetze zu Ichretben. Er hie Solon. Man hatte eine gute Wahl getroffen, denn Solan war ein weiser und erfahrener Mann und hatte Mtleid mit dem armen Volke. Um 600 ordnete Solon den Staat der Athener. Gesetzgebung Solons. ^Zuerst mute den armen Brgern ge-Holsen werden. Dies geschah durch die sogenannte Lasteuab -schtteluug: den Brgern wurden alle Schulden erlassen, fr die ste ihren Besitz oder sich selbst verpfndet hatten. Kein Brger durfte ferner mehr wegen Schulden in die Sklaverei verbaust werden und die schon zu Sklaven geworbenen wurden zurckgekauft. Nachdem auf diese Weise die Lage der armen Bevlkerung erleich-tert war, regelte "Solon auch das Verhltnis der Brger "zum Staat. Solon ging dabei von dem einfachen Gedanken aus: Wer viel besitzt, kann dem Staat.viel geben; wer wenig hat, kann nur wenige .Leben^ Daher wurden die athenischen"iburger nach ihrem Vermgen in ........... vi e r Verm ge ns kl ff e n eingeteilt. 1. Die Reichen. Diese besaen soviel, da sie die Kriegs-schiffe ausrsten und erhalten konnten. 2. Di e 0! efftx oder Ritter. Diese muten im Kriegsflle als Reiter ins Feld ziehen und Pferd und Ausrstung selber be-zahlen. 3. D.i_e.g e svannsbes i tz e r. Diese hatten soviel Ackerland, da sie ein. Gespann Ochsen halten konnten. Sie muten im ^Kriegsflle als schwerbewaffnete dienen, also Helm, Wnz.er, .Schwert und Schild selber anschaffen. 4. Di e.taglhner. Diese Hatten keinen Grundbesitz und kein Geschft, sondern arbeiteten sr Lohn. Sie konnten 5aher dem Staate am wenigsten, geben. Darum rckten sie - Ufihi. * *) Fr manche Vergehen hatte Drakon die Todesstrafe festgesetzt. Daher sagte man spter: Die Gesetze des Drakon waren mit Blt ge-schrieben." Noch heute nennt man eine besondere Strenge eine Drakon-tische Strenge". V.

5. Geschichte des Altertums - S. 123

1910 - Nürnberg : Koch
123 (Villen) waren ebenfalls mit groer Pracht ausgestattet. Hunderte von Sklaven erfllten auch dort alle Wnsche ihres Herren. $/\ Entartung des rmeren Volkes. Das niedere rmische Volk war seit der Zeit der Gracchen (S. 105) noch immer tiefer gesunken. Dazu hatten besonders die beinahe 100 Jahre dauernden Parteikmpfe bei-getragen. Die Männer, die nach Amt und Einflu strebten, hatten das Volk verwhnt. Sie hatten ihm glnzende Spiele gegeben, ja sogar Getreide um billigen Preis oder auch ganz umsonst austeilen lassen, alles um die Gunst des Volkes und seine Stimmen bei der Beamtenwahl zu gewinnen. Tausende von Brgern lebten so auf billige Weise; das lockte natrlich von allen Seiten her das arbeitsscheue Gesindel nach der Hauptstadt. Diese ganz besitzlosen Leute nannte man Pro-letarier. Die Proletarier aber glaubten allmhlich, sie htten ein Recht darauf, Getreide und Brot zu bekommen und Spiele vorgefhrt zu erhalten. Daher ertnte immer wieder der Ruf Panem et circensesa d. h. Brot und Spiel e" (wollen wir). ^^Volksbelustigungen: Das gewhnliche Volk erfreute sich an rohen Lustspielen (Possen) im Theater, an den Rennen im Zirkus und an Fechterspielen und Tierhetzen im Amphitheater. ierennen. Der rmische Zirkus war eine lange Rennbahn (der berhmteste war der Circus maximus, d. h. grter Zirkus, in der Nhe des Forums). Art den Seiten waren die Zuschauerpltze, immer eine Reihe hher als die andere. In der Mitte war ein langes Rechteck abgegrenzt. An dessen beiden schmalen Seiten standen je drei Sulen Auf ein Zeichen kamen vier bis sechs Wagen aus den Schranken und fuhren siebenmal um die Rennbahn. Jeder Wagen war mit vier Pferden bespannt. Besonders gefhrlich war es um die Sulen herumzukommen. Oft strzten Pferde und Wagen bereinander. Die Sieger erhielten Krnze und Geldgeschenke. /-Hechterspiele. Die Fechter oder Gladiatoren (S. 109) muten gegeneinander mit Schwertern kmpfen. Meistens kmpften zwei gegeneinander, manchmal gab es aber auch Massenkmpfe. Es ging dabei immer auslebenundtod. War einer der Gladiatoren schwer verwundet, so warf er die Waffen weg und streckte den Zeige-finger empor. Dadurch rief er das_ Volk um Gnade an. Schwenkten darauf die Zuschauer ihre Tcher, so war er begnadigt. Erhoben sie aber die geballte Faust, so mute er weiter kmpfen bis zum Tode. /C Tierhetzen. Noch schrecklicher als die Fechterspiele waren die Tierhetzen. Lwen, Tiger, Bren, Wlfe hielt man in den Kfigen m den Amphitheatern gefangen. Anfangs begngte man sich diese wilden Tiere aufeinander loszulassen; spter aber verurteilte man Ver-brecher dazu sich von den wilden Tieren zerreien zu lassen. Auch Hunderte von Christen wurden auf diese grliche Weise zu Tode qe-martert.
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