38 Innere Zustande Bajoariens unter d. Karolingern.
Mündlichkeit und Oeffentlichkeit bildeten auch jetzt noch die Grund-
lagen des gerichtlichen Verfahrens; die Parteien mußten vor den
Gerichten erscheinen, konnten sich aber durch Vorsprecher (Pro-
locutores, Advocati) unterstützen lassen. Erschien der Beklagte
ohne rechtmäßigen Entschuldigungsgrnnd auf drei Vorladungen
nicht, so verfiel sein Gut unter Königsbann, und kam er binnen
Jahr und Tag nicht aus demselben heraus, so konnte der Kläger
selbst sich sein Recht nehmen oder wurde aus dem Gute befriedigt,
und das übrige consiscirt. Die Strafgelder (Posna, muleta)
erhielten zum Th eil die Verletzten, zum Thcil der König als
Sühne für den gebrochenen Landfrieden und Buße für Uebcr-
tretung seines Gebotes. Der König selbst hatte in den Gesetzen
kein Wergeld, das Verbrechen an seiner Person war daher un-
sühnbar. Kaufte sich aber auch der Verbrecher von der Todes-
strafe los oder wurde er begnadigt, so konnte er nicht mehr vor
Gericht anftreten und hatte als Beweismittel nur die Ordalien.
Die vielen Kriege Karls des Großen brachten eine ansehn-
liche Erweiterung des Heerbannes mit sich, dem bei Ver-
wirkung des Königsbannes, d. h. bei 60 Schillingen Strafe
Folge geleistet werden mußte. Besaß ein freier Mann vier oder
mehrere Höfe (ein Hof oder inan8u8 hielt 12 — 40 Jaucherte)
Grundeigenthnm, so mußte er zu Felde ziehen, wohin immer er
gerufen wurde, sich selbst ausrüsten nnb aus drei Monate für
Proviant sorgen. Wer drei Höfe besaß, den mußte in der Aus-
rüstung ein Solcher unterstützen, der nur einen Hof besaß. Von
Zweien, deren Jeder zwei Höfe besaß, zog der Eine aus, der
Andere schaffte Rüstung und Proviant. Von vier Männern,
deren Jeder nur einen Hof besaß, standen drei zusammen und
rüsteten den Vierten znm Krieg. Der Besitzer von zwölf Höfen
erschien zu Pferd in vollem Harnisch. Jeder Kirche blieb ein
Hof frei, von den übrigen trug sie die Lasten der Wehre oder
stellte gleich den Klöstern Wägen für den Transport der Heeres-
bedürfnisse.
Bei der Strenge, mit welcher Karl der Große auf Einhal-
tung des Heerwesens drang, machte das einmal entstandene Lehens-
wesen raschen Fortschritt, indem sich mancher freie Mann bewogen
fand, sein Erbgut einer Kirche oder einem weltlichen Großen zu
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Extrahierte Personennamen: Karls Karl_der_Große Karl
126 Oberbayern unter Ludwig Ii, dem Strengen.
Wilhelm Ii von Holland im Jahre 1252 dem Hohenstaufen
Konrad Iv entzogen hatte) zu Lehen zu geben und ihn über-
haupt im Besitze aller seiner Erb- und Lehengüter zu erhalten.
Diesen Artikel ließ Richard von Cornwallis (1257—1272)
durch einen Bevollmächtigten (25. Januar 1257) eidlich bekräf-
tigen, aber weder die englische Heirathsverhandlung, noch auch
die Belehnung Ko nr ad ins mit dem Herzogthum Schwaben
kam zum Vollzüge, weshalb sich Ludwig der Strenge (1260)
mit Anna, einer Prinzessin von Polen und Glogarz, ver-
mählte und (1262 — 1266) mit allen Kräften dahin strebte, daß
sein Neffe Konradin als Gegenkönig ausgestellt würde.
Unglücklicherweise ging damals Konradin mit dem Plane
um, Apulien und Sizilien, die sein Vater Konrad Iv
inne gehabt, an sich zu bringen und kümmerte sich deshalb wenig
um seine Erhebung ans den deutschen Thron. Es gelang dem
jugendlichen Helden, gegen Karl von Anjou (Ludwigs Ix
von Frankreich Bruder), dem der Papst Urban Iv das Kö-
nigreich beider Sizilien zu Lehen gegeben hatte, eine an-
sehnliche Streitmacht aufzubringen. Das zu diesem Unternehmen
erforderliche Geld erhielt er größtentheils von seinen Oheimen,
den Herzögen Ludwig dem Strengen und Heinrich Xiii,
weshalb er diesen Vieles 44) verpfändete und sie auf einer großen
Versammlung der bayerischen und schwäbischen Reichsfürsten
zu Augsburg (im Oktober 1266) für den Fall seines kinder-
losen Absterbens als Erben seiner meisten Güter in Deutschland
einsetzte. Nachdem er noch seine Mutter Elisabeth, die mit
Mainhard Iv von Görz-Tyrol eine zweite Ehe eingegangen
hatte, durch Ueberweisung mehrerer Güter in Bayern^) für den
Entgang hohenstaufischer Güter entschädigt hatte, trat er im
Oktober 1267 mit seinem Verwandten und Jugendfreunde,
Friedrich von Baden und Oesterreichs), den Zug über die
Alpen an. Herzog Ludwig Ii, sein Oheim und bisheriger
Vormünder, so wie Graf Mainhard Iv von Görz-Tyrol,
sein Stiefvater, begleiteten ihn bis Verona, wo er am 20. Ok-
tober 1267 seinen feierlichen Einzug hielt. Sein weiterer Zug
über Pavia und Pisa nach Rom glich einem förmlichen
Triumphzuge. Am 18. August 1268 brach er mit seinem Heere
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Extrahierte Personennamen: Ludwig_Ii Ludwig Wilhelm Konrad_Iv Konrad Richard_von_Cornwallis Ludwig_der Ludwig Anna Konradin Konradin Konradin Konrad_Iv Konrad Karl_von_Anjou_(Ludwigs_Ix
von_Frankreich Karl Ludwigs Urban Ludwig Heinrich_Xiii Heinrich Friedrich_von_Baden Friedrich Ludwig_Ii Ludwig Graf_Mainhard_Iv_von_Görz-Tyrol August
Extrahierte Ortsnamen: Holland Herzogthum_Schwaben Polen Apulien Sizilien Sizilien Deutschland Bayern^ Oesterreichs Verona Pavia Rom
319
Bayern unter Karl Theodor.
würde, wenn solche rechtlich begründet gewesen, das alles ward
von Seite Bayerns dem österreichischen Hause mit keinem Worte
entgegen gehalten, und Kurfürst Karl Theodor, theils von
der Verheißung geblendet, daß er die Niederlande und den Titel
eines „Königs von Burgund" erhalten werde, theils von der
Sorge erfüllt, daß Oesterreich mit Uebermacht das bayerische
Gebiet besetzen werde, unterschrieb am 14. Januar 1778 den von
seinem Gesandten in Wien eingegangenen Vertrag. Indessen
war Oesterreich mit dem im Vertrage zugcsicherten Gebiete nicht
zufrieden, sondern belegte alle seit dem Tode Ludwigs des Bayern
von dessen Nachkommen erworbenen Güter (die Grafschaften Hals,
Haag, Hohenschwangau, Hohenwaldeck, Sulzbürg und Pyrbaum,
Lcuchtenbcrg u. a.) unter dem Vorwände mit Beschlag, daß die
Belehnung mit diesen Gütern nur den Wittelsbachern der lud-
wigischen Linie gegolten habe, daß sohin alle diese Herrschaften
cröffnete Neichslehcn seien, über welche das Kaiserhaus zu ver-
fügen habe. Dazu kamen itodfj von anderer Seite her Forderungen,
aus die Kurfürst Karl Theodor nicht im Geringsten gefaßt
war: der Kurfürst Friedrich August Hi von Sachsen sprach
die ganze Allodialverlassenschaft d. i. alles erbbare Privatgut des
Kurfürsten Max Iii an, weil seine Mutter, Maria Antonia,
die einzige Schwester Maximilians Iii war, von welcher Erben
vorhanden waren. Die gleiche Forderung stellte Maria The-
resia, weil sie ebenfalls von einer bayerischen Prinzessin ab-
stammte, von Maria Anna, einer Tochter Wilhelms V, die den
Kaiser Ferdinand Ii zum Gemahle gehabt hatte, der Herzog
von Mecklenburg endlich forderte die Landgrafschast Leuch-
tenberg, weil seinem Hause Kaiser Maximilian I Anwart-
schaft darauf gegeben hatte. Das Haus Oesterreich hielt von
dem Augenblicke an, wo Karl Theodor den Vertrag seines
Gesandten, des Freiherrn von Ritter, ratifizirt hatte, seine
Forderung an Bayern für gesichert. Allein einerseits wollte sich
das Bayernvolk, stolz auf die Einheit seines Volksstammes,
weder von seinem jetzigen Kurfürsten, noch von dem österreichischen
Nachbar, dessen Feind es gewesen und zum Theil noch war, in
^heile zerreißen oder einem andern, wenn auch stammverwandten
Volke einverleiben lafsen, anderseits regte Friedrichs Ii politische
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Extrahierte Personennamen: Karl_Theodor Karl Karl_Theodor Karl Ludwigs Karl_Theodor Karl Friedrich Friedrich August Max_Iii Max Maria_Antonia Maria Maximilians Maria_The- Maria Maria_Anna Maria Wilhelms Wilhelms Ferdinand_Ii Ferdinand Maximilian_I_Anwart- Maximilian Karl_Theodor Karl Ritter Friedrichs
355
Bayern unter König Max I Joseph.
worden war, für verwirkt und Andreas Hofer für geächtet
erklärt. Die Tyroler konnten feinen erfolgreichen Widerstand
mehr leisten. Hofer flüchtete sich in eine Sennhütte des Pas-
se yr-Thal es, wurde aber verrathen, gefangen, nach Italien
abgeführt und in Mantua am 20. Februar 1810 aus Befehl
Napoleons erschossen *).
Um Tyrol für die Zukunft wehrlos zu machen, wurde es
von Napoleon getheilt. Durch die in Paris am 1.Mai181o
erlassene Theilungsacte ward der südliche Theil mit dem
Königreich Italien, ein östlicher Theil (das Pusterthal) mit
Jllyrien vereinigt; Bayern erhielt den Nest zurück und als
Entschädigung für das, was es von Tyrol an Italien und Jlly-
rien verloren und von seinem sonstigen Gebiete an Württem-
berg und Würzburg abzugeben hatte, Salzburg, Berchtes-
gaden, das Jnnviertel, den größern Theil des Haus-
ruckviertels in Oberösterreich und außerdem die seit 1806 von
den Franzosen besetzte Markgrafschaft Bayreuth und die Stadt
Regensburg mit dem fürstbischöflichen Gebiete. Für
die Markgrafschaft Bayreuth hatte Bayern 25 Millionen Franken
an die Franzosen, und für Regens bürg 100,000 Franken
an Verwandte des Fürsten Primas Karl Theodor von Dal-
berg zu entrichten. Für diesen ward das neue Großherzog.-
thum Frankfurt gebildet (aus Frankfurt, Fulda, Hanau,
Wetzlar, Aschasfenburg) mit der Bestimmung, daß sein Nachfolger
der Vicekönig von Italien, Eugen Beauharnais, sein sollte.
Bayern, das 143 Quadratmeilen mit 396,000 Seelen abzntretcn
hatte, erhielt dafür 318 Quadratmeilen mit 706,690 Seelen und
faßte nun 1811 Quadratmeilen mit 3,543,160 Seelen in sich.
§ 110. Da Napoleon aus der Ehe, welche er am 9. März
1796 mit der Wittwe Josephine Beauharnais eingegangen
hatte, keine Kinder erhielt und durch einen Leibeserben, der aus
der Verbindung mit einer Fürstentochter hervorgegangen wäre,
eine Dynastie zu begründen hoffte, so schied er sich von seiner
) Kaiser Franz I erhob seine Familie in den Adelsstand und setzte
ihm später ein Denkmal in der Franziskanerkirche zu Innsbruck.
23*
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Extrahierte Personennamen: Max_I_Joseph Max Andreas_Hofer Napoleons Napoleon Karl_Theodor_von_Dal- Karl Eugen_Beauharnais Eugen Napoleon Josephine_Beauharnais Franz_I Franz
Extrahierte Ortsnamen: Italien Mantua Napoleons Paris Italien Italien Salzburg Oberösterreich Bayreuth Stadt
Regensburg Frankfurt Frankfurt Fulda Hanau Wetzlar Aschasfenburg Italien
13. Rittertum, Burgen, Poesie. 27
Anstrengung und Leidwesen aufgerieben, rief 1250 der Tod den lebensmüden Kaiser von seiner stürmischen Laufbahn ab. Sein Sohn Konrad Iv. (1250—1254) war der letzte staufische Regent auf Deutschlands Thron. Gleich seinem Vater war er mehr um seine italienischen Erblande, als um das deutsche Reich besorgt. Um seinen Bruder zu schützen, ging er 1251 nach Apulien, starb aber hier schon 1254 mit Hinterlassung eines zweijährigen Sohnes Konradin. Dieser zog 1267 zur Eroberung von Neapel über die Alpen, geriet aber nach einer gewonnenen Schlacht in die Gefangenschaft und wurde von Karl von Anjou (afchu), dem der Papst Neapel und Sizilien zu Lehen gegeben hatte, zum Tode verurteilt und 1268, kaum 17 Jahre alt, auf dem Markte zu Neapel hingerichtet. Mit
1268
Konradins Mord erlosch das schwäbische Kaiserhaus, und dessen zahlreiche Güter kamen größtenteils au die nahverwandten Wittelsbacher.
13. Rittertum, Burgen, Poesie.
Während der hohenftanfischen Zeit erreichte Deutschland eine hohe Stufe der Kultur und des Glanzes; mittelalterliche Zustünde, Sitten und Anschauungen waren durchweht von ritterlichem Geiste, und das Rittertum hatte seine höchste Blüte entfaltet.
a. Rittertum.
Die altgermanische Teilung der Stände in Freie und Unfreie hatte sich auch im Mittelalter erhalten, nur daß zwischen den freien Männern die Gliederung in hohen und niederen Adel schärfer hervorgetreten war. In den Zeiten der Kreuzzüge wurden beide durch Ausbildung des Ritterwesens einander näher gebracht; hoher und niederer Adel bildete die Ritterschaft der Christenheit.
Der ritterliche Knabe kam im siebenten Jahre an den Hof eines Fürsten oder zu einem berühmten Ritter, wo er als Edelknabe (Bube) Pagendienste verrichtete und in den Rittertugenden unterrichtet wurde. Im vierzehnten Jahre erhielt er ein Schwert und diente jetzt als Knappe seinem Herrn. Hatte er sich während seiner Lehrzeit tadellos und tüchtig gezeigt, so erfolgte nach Ablegung des Gelübdes, stets die Pflichten der Ehre, Wahrheit, Gerechtigkeit und
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Extrahierte Personennamen: Konrad_Iv Konrad Konradin Karl_von_Anjou Karl Konradins
Extrahierte Ortsnamen: Deutschlands Apulien Neapel Neapel Sizilien Neapel Deutschland Ritterwesens
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— —
hervorbrachen, die Umgegend plünderten und deren Bewohner auf Lösegeld gefangen wegführten. Diesem Unwesen zu steuern, zog Bischof Gerhard an Pfingsten ^393 vor das Raubschloß, belagerte dasselbe mit allem Kraftaufwands vermochte es aber nicht zu erobern und mußte an 5t. Michaels-Tag nach manchen Verlusten wieder abziehen.
3.
3m Freigerichte Alzenau finden wir in der unruheoollen Zeit Deutschlands nicht wenige Ritter, die plündern und Hauben als einträgliches Gewerbe betrieben. Besonders waren es die Herren von Bonneburg, die viele der Märker in ihren Wohnungen anfielen und plünderten, oft zu Fehde zogen, Steuern erpreßten und das Ländchen feindlichen Reisigen preisgaben, obwohl in ihrer „edelsten" Z}and das Amt des Landrichters ruhte. Wiederholt setzten deshalb die freien Märker diese unwürdigen Vögte ab (H36l[ und ^386).
Aber auch nach dem Aussterben dieser Familie nahmen die Räubereien kein Ende. Die Schelrisse von Wasserlos, die Herren der Womburg bei Mömbris und Ulrich von Bergheim auf Z?üttelngefäß waren kecke Stegreifritter und vergewaltigten Bauern und Bürger, Kaufleute und pilger, so daß König Ruprecht in Verbindung mit den benachbarten Reichsstädten Ruhe schaffen mußte. Am Sonntag, den 22. Februar ^05, wurden die Burgen der Strauchritter von Reisigen eingenommen und verbrannt. Damit war den raublustigen Rittern für längere Zeit das Handwerk gelegt.
4. Aus fehdereicher Zeit.
Au Beginn des ^5. Jahrhunderts herrschte in Franken auf den Straßen große Unsicherheit, allenthalben hörte man von Mord, Raub und Brandschatzung. Um diesem Übel zu steuern, schlossen die fränkischen Bischöfe, der Abt von Fulda, der Burggraf von Nürnberg und Abgesandte der fränkischen Reichsstädte im )ahre ^03 zu Mergentheim ein Bündnis, „Landfriede zu Franken" genannt. Aus den Bestimmungen des Vertrages kann man auf die Vergehen gegen Person und (Eigentum sehr leicht Schlüsse ziehen. So mußte ein Artikel vorschreiben: Alle pilger und Wallfahrer, die Kaufleute und die Ackerbauer, welche Feldfrüchte und Edein bauen, sollen in ihren Wohnungen und Gewerben sicher sein; frei sollen sein alle Straßen, Kirchen, Klöster, Geistliche, Kaufleute, Kirchhöfe, Mühlen, Pflüge mit ihren Pferden, Gchsen und Zugehör, alle Ackerleute und Weinbauer. Wer diese beschädigt, soll als Verletzer des Landfriedens und Räuber bestraft werden.
Bald mußte denn auch der Bischof von Würzburg gegen Landfriedensbrecher zu Felde ziehen. Noch im gleichen )ahre belagerte er das Raub-schloß Werberg, dessen Inhaber die Stiftsuntertanen in den Ämtern
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— 38 —
sammelten sich die älteren Ritter, die nicht mehr an den Spielen teilnahmen, die edlen Frauen, die hohen Herren des fürstlichen Hofes und der Stadt.
Die Zulassung zum Stechen war nach einer Turnierordnung geregelt, die von der fränkischen Rittergesellschaft der Fürspanger entworfen worden war. Aus derselben seien einige Bestimmungen auszugsweise wiedergegeben.
V Don der Kleidung.
(£5 sollen Ritter und Knechte keine güldene Decke und der Gemeine vom Adel keine Decke und keinen wappenrock von Samt, Damast oder Atlas führen. Eine jegliche Frau oder Jungfrau habe nicht über vier Röcke, mit denen sie sich schmücken will, von diesen seien nicht mehr als zwei von Samt. wer diese Vorschrift nicht einhält, soll des Dankes und der Dortänze beraubt sein.
2. Von der Rüstung.
Das Schwert soll drei bis vier Finger breit und vornen an der Spitze in derselben Breite stumpf abgeschliffen sein, daß es weder steche noch schneide. Dieses Schwert soll jeder mit seinem Kleinod zur Prüfung tragen lassen. Die Klinge sei drei Spannen lang.
An Zaum, Zügel, Sattel oder Steigleder darf kein (Eisen angebracht sein, das im Turnier gefährlich werden könnte, wenn man zum Turnierbeginn bläst, mag jeder sein Schwert ziehen und gegen das Kleinod seines Turniergenossen hauen, sonst soll er es aber nicht gebrauchen. Andere Waffen habe keiner dabei.
Der Kolben sei an der Spitze daumendick, hänge an einer Kette und dürfe keinen Nagel haben. Niemand darf im Sattel befestigt sein. Schild und Krone muß jeder unverdeckt führen.
Ein Fürst soll vier, ein Graf oder Herr drei, ein Ritter zwei Knechte haben, ein (Edelmann einen Knecht.
3. wer nicht ins Turnier gehöret.
Nicht zum Turnier darf zugelassen werden, wer einen falschen Eid geschworen hat, wer im Feldgefängnis meineidig worden war, wer sein Handgelübde auf Brief und Siegel nicht hielt,
wer vom Heerhaufen des Herrn oder Freundes flüchtete,
wer Frauenehre nicht achtete, wer als Wucherer bekannt war, wer Straßenraub, Mord oder i)errat verübte, wer Kirchen zerstörte, wer Ketzerei trieb, wer des Ehebruchs überführt war,
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— Hü-
ll. Der Schwedentrunk (1633),
Bruder Valentin der Kartause Astheim wurde zur Aufdeckung des verborgenen Hausschatzes angehalten. Als er aber nichts verriet, bekamen ihn die Scharfrichter und deren Knechte in die Hand. Man band ihn an eine Leiter und fragte ihn mit vielen Streichen, Foltern und allerlei peinlichen Torturen, warf ihn ins Gefängnis, traktierte ihn mit Hunger, Durst und anderem Ungemach ärger als ein unvernünftiges Diel?. Dann gab man ihm auch den Schwedentrunk, bestehend aus abscheulichen Menschen-, Pferds-, Rinder- und allerlei Kloaken, die man ihm mit Trichtern gewalttätig in den Mund gegossen, bei dick angefülltem Leib den Hals eine Zeitlang zugestrickt, alsdann ein Brett auf den Leib gelegt und darauf herumgetreten, bis aller Unflat wieder durch den 6als zu Mund und Nasen herausgebrochen.
Solchen höllischen Trank nebst grausamen peinert überstand der heldenmütige Mann zweimal, erst das drittemal offenbarte er das Geheimnis. Kurze Zeit darnach gab der erbärmlich zugerichtete Bruder seinen Geist auf. —
Am \7. )uli ^6^0 gab Klaus Gerich in Stetten im Merntale nach schrecklichen Mißhandlungen seinen Geist auf; die Soldaten hatten ihm den schwedischen Trank eingeschenkt. Dem unglücklichen Gpfer wurde Kalkmilch eingeschüttet.
Auch aus Humprechtshausen bei Haßfurt meldet Link (Klosterbuch) die Verabreichung eines Schwedentrunkes.
jedenfalls kamen Hunderte von Fällen dieser unmenschlichen Greueltaten vor; wer aber sollte den Mut haben, diese in jenen Zeiten aufzuzeichnen? —-
12. Der Bannachgrund im Dreißigjährigen Kriege.
Auch der Bannachgrund ertrug sein vollgerüttelt Teil des Jammers, wie nur wenige kurze Aufzeichnungen, die fast wahllos aus der Menge der vorhandenen Nachrichten herausgegriffen wurden, zur Genüge beweisen.
Don Rentweinsdorf wird gemeldet, daß im April \632 das Schloß geplündert wurde und im August die Rotenhanschen Untertanen und Söldner fast alle erkrankt waren. Diele Gebäude lagen in Asche, andere waren von ihren Besitzern verlassen oder ausgestorben. zählte der
Markt drei (Einwohner. ^633 heißt es von Lind: „Die Leute ziehen den Pflug oder hacken das Feld", ebenso von Reutersbrunn. In Preppach lagen \633 die Leute an einer Seuche fast alle krank, die Gesunden gingen betteln.
„Der Pfarrer von Iesserndorf hat ^63h (seit drei Jahren) keinen Zehnt von Gänsen und Schafen gesehen, sintemal die Bauern gar nichts haben und in die äußerste Armut getrieben sind, und keine Küh und pferde haben,
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Extrahierte Personennamen: Klaus_Gerich August Iesserndorf
82
Frage 164.
Besonderheiten der Entwicklung:
In Frankreich: Allmähliche Erweiterung des Kron-landes von einem Mittelpunkt (Ile de France) aus. Langlebigkeit des Königsgeschlechts und damit faktische Erblichkeit der Krone. Feste Residenz, die zugleich alter Verkehrsmittelpunkt ist. Möglichkeit den Staat auf den Resten römischer Verwaltung und Wirtschaftsentwicklung aufzubauen.
Die vier bedeutendsten Herrscher sind Philipp Ii. August ußo—1223 (Pairshof — Beginn des französischen Parlaments), Ludwig Ix. 1226—70 (Ausbau der königlichen Verwaltung. Abkommen mit der Kirche), Philipp Iv. 1285—1314 (Etats generaux. Herrschaft über das Papsttum), Ludwig Xi. 1461—83 (Letzter Kampf gegen die grossen Vasallen s. W. Scott, Quentin Durward).
Die in Deutschland vergeblich erstrebten Einrichtungen des stehenden Heeres und der beständigen Steuer (taille) hat Frankreich seit Karl Vii. (ca. 1450).
In England: Die seit 1066 herrschenden Normannen bringen nach England das Lehnswesen, aber bereits auf der Grundlage der Geldwirtschaft und ohne Verlehnung königlicher Hoheitsrechte (Münze und Gericht).
Die Bemühungen um politische Rechte führen Angelsachsen und Normannen und ebenso Geistlichkeit, Adel und Bürgertum zusammen und vereinigen die ganze Nation im englischen Parlament.
Die Kämpfe der Häuser York und Lancaster führen zur Schwächung des Adels und zur Stärkung der königlichen Macht im Hause Tudor.
Wichtigste Daten:
1215. Die Magna charta libertatum, eine dem König Johann abgerungene Bestätigung der Privilegien der Stände mit einigen Grundrechten aller Engländer. [Steuerbewilligungsrecht des Adels und der Geistlichkeit, Sicherung aller Freien vor Strafe ohne gerichtliches Urteil.]
1265. In das Parlament treten zu den Prälaten und Baronen auch Vertreter der Grafschaften und Städte.
Um 1340. Das Parlament teilt sich in Oberhaus und Unterhaus (house of Lords und house of Commons).
1485—1509 Heinrich Vii. Tudor eint die Kräfte der Nation nach den Bürgerkriegen und sucht mit Zurückdrängung des Parlaments den Absolutismus zu begründen.
In Spanien: Das Einheitsbewußtsein des Volkes
TM Hauptwörter (50): [T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T31: [König Ludwig Karl Sohn Maria Frankreich Kaiser Tod England Philipp]]
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Extrahierte Personennamen: Philipp_Ii Philipp August Ludwig_Ix Ludwig Philipp_Iv Philipp Ludwig_Xi Ludwig W._Scott Quentin_Durward Karl_Vii Karl Johann Heinrich_Vii Heinrich
Extrahierte Ortsnamen: Frankreich Deutschland Frankreich England England Spanien
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Bayern
Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
Die Seeschiffahrt
419
F. Die Seeschiffahrt.
1. Allgemeines.
Industrie und Handel bedürfen zu ihrer Entfaltung notwendig 1282
der Schiffahrt, welche den Personen- und Güterverkehr mit den über-
seeischen Ländern vermittelt. Daher ist der gewaltige Aufschwung,
den der deutsche Schiffsbau und Schifsahrtsverkehr feit Gründung
des Reichs genommen hat, für unsere Volkswirtschaft von großer
Bedeutung. Abgesehen davon ist aber die deutsche Seeschiffahrt auch
an sich ein lohnender und wichtiger Erwerbszweig geworden. Unter
den deutschen Schiffahrtsgesellschaften nehmen der im Jahre 1875 zu
Bremen gegründete „Norddeutsche Lloyd" und die bereits
zehn Jahre früher ins Leben gerufene „Hamburg-Amerika-
nische Paketfahrt - Aktiengesellschaft" weitaus die
erste Stelle ein. Sie verfügen über eine gewaltige Dampferflotte,
deren Schiffe an Schnelligkeit, Ausstattung und Führung anerkann-
termaßen zu den besten der Welt gehören.
Alle deutschen Kauffahrteischiffe (worunter man die 128z
zum Erwerb durch die Seeschiffahrt bestimmten Schiffe versteht) bil-
den eine einheitliche Handelsflotte oder Handelsmarine und
genießen, wo sie sich auch befinden mögen, den Schutz des Reichs, so
lange sie die R e i ch s f l a g g e führen. Hierzu aber find sie in der
Regel nur berechtigt, wenn sie in deutschem Eigentum stehen und in
dem von dem Amtsgericht ihres Heimathafens geführten Schiffs-
r e g i st e r eingetragen sind. Hierüber wird ihnen eine Urkunde
(das sog. Schiffszertifikat) ausgestellt.
Die gewerbsmäßige Schiffahrt auf hoher See (d. h. mehr als 1284
drei Seemeilen vom Land entfernt) steht selbstverständlich den Schif-
fen aller Länder frei. Der Verkehr unserer Schiffe in den Häfen und
Küstengewäsfern des Auslandes ist durch zahlreiche Schiffahrts-
verträge gesichert, welche das Reich mit den einzelnen ausländi-
schen Staaten abgeschlossen hat. Die deutsche K ü st e n f r a ch t -
fahrt, d. h. die Güterbeförderung von einem deutschen Seehafen
nach dem anderen, steht zwar grundsätzlich nur den deutschen Schiffen
zu; sie ist aber durch Verträge und Kaiserliche Verordnungen auch den
Schiffen zahlreicher ausländischer Staaten eingeräumt worden.
Der größtenteils auf Reichskosten erbaute, vom Reich verwaltete 1285
Kaiser Wilhelm-Kanal (Nord-Ostsee-Kanal) erspart den
Schiffen die gefährliche Umschiffung der jütischen Halbinsel und bietet
besonders auch unserer Kriegsflotte eine rasche Verbindung zwischen
Nord- und Ostsee.
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