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1. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 25

1913 - Leipzig : Hahn
25 weiter als nach Merkendorf gehen. Du möchtest dir sonst wehe tun.“ Und so geschah es auch. Andreas schnallte sein Wander- bündel, aß sein Leibgericht mit großem Beifall, plauderte noch zwei oder drei Stunden mit seiner Mutter über dieses und jenes und ging dann, von ihr bis vor die Haustüre geleitet. Die Witwe aber sprach bei sich, als sie, die beiden Hände in den Rocktaschen, nach ihrem Stüblein zurückkehrte: »Ich lasse alles liegen und stehen, auch seinen Rappen; denn er wird nicht lange ausbleiben.“ Und als eine Stunde darauf die Nachbarin kam und Schuhe zum Flicken brachte, nahm sie diese an und antwortete: »Morgen abend könnt Ihr wiederkommen und sie holen, da werden sie fertig sein.“ Andreas aber, je weiter er ging, desto länger wurde ihm der Weg nach England und Amerika. Schon auf den Wiesen zwischen den beiden nächsten Ortschaften gelobte er bei sich selber, sich mit der neuen Welt nicht einzulassen. In dem großen Mönchswald gab er auch England auf; in dem tiefen Sande hinter dem Walde fiel der Zeiger bis auf Frankfurt zurück; und als ihm in Merkendorf da und dort aus den Stuben ein heimliches Abendlicht entgegenschimmerte wie vom Himmel dm ersten Sterne, fühlte er ganz, was es heiße, Mutter und Heimat auf Nimmerwiederkommen zu verlassen. So kam er in die Herberge seines Handwerks, nippte ohne großen Appetit von dem Biere, das ihm vorgesetzt wurde, und legte sich dann zwischen die Nürnberger Fuhrleute, die auf dem Stroh in der Stube herumlagen. Sein Wanderbündel machte er zum Kopfkissen. Dann löschte der Wirt die mit Schmalz gefüllte Lampe aus, und das Mondlicht herrschte nun allein in der Stube. Andreas aber hatte einen schlimmen Platz gewählt. Sein Schlafkamerad zur Linken träumte vielleicht von einer Schlägerei. Wenigstens schlug er mit seinen großen und harten Fäusten gewaltig um eich und traf dabei den Schuhmacher so in das Genick, daß dieser erschrocken aufsprang und eine andere Schlafstätte suchte. Eine lange, schmale Tafel, welche an der Wand von dem Fenster bis zur Stubentüre reichte und auf der nichts stand als ein Scheffel, lud ihn ein. Er hob den Scheffel herab und sein Wanderbündel hinauf und legte sich dann selbst nach Bequemlichkeit zurecht. Wenige Minuten darauf schloß ein sanfter Schlaf seine Augen, und die Erinnerung aus seiner frühesten Jugend zog, in einen Traum verwandelt, durch seine Seele. Es träumte ihm, er liege als Knabe von sieben oder acht Jahren zum Baden entkleidet auf einem flachen Ufer der Altmühl und wollte sich in dem schwarzen Schlamme wälzen, um dann seinen Kameraden plötzlich als Mohr zu er-

2. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 29

1913 - Leipzig : Hahn
29 nächsten Augenblick in einem Tunnel verschwindet, da er sich nicht am Felsen vorbeidrücken kann. Hier treibt ein Floß von ungeheurer Länge; es bringt Schwarzwaldtannen und Bretter nach Holland. Die Ruderer an beiden Enden bewegen die Steuer im Takte; sie sind froh, daß sie beide Brücken bei Mainz ohne Anstoß durchfahren haben. Langgestreckte Inseln liegen mitten im Strome, und Fahrzeuge aller Größen durchkreuzen ihn längs und quer. Bald grüßt von einem hohen Felsen Burg Rhein- stein herab, die sich Prinz Friedrich von Preußen aus Ruinen in alt- ritterlicher Bauart herstellen ließ; man sieht die schmalen Fallbrücken, welche den Einlaß in den Burghof gewähren. Kaum ist Nheiustein dem Blick entschwunden, so taucht bereits Burg Sooneck vor uns auf. Sanft gleitet das Schiff hin auf dem schönen, majestätischen Strome, der auch im Sommer eine stattliche Wasserfülle behält, weil die 300 Gletscher an seiner Wiege gerade zur Zeit der Sonnenglut ihn reichlich nähren. Von B a ch a r a ch schallt jetzt der Klang der Glocken herüber, die zum Hochamt rufen, und bald hallen die Orgeltöne weihevoll über die Wogen. Wie drängt sich da Reinicks Lied „Sonntag am Rhein" von selbst auf die Lippen: Des Sonntags in der Morgenstund', Und ernst in all die Herrlichkeit wie wandert's sich so schön die Burg herniederschaut am Rhein, wenn rings in weiter Rund' und spricht von alter, guter Zeit, die Morgenglocken gehn. — die auf den Fels gebaut. Ein Schifflein zieht auf blauer Flut, da singt's und jubelt's drein; du Schifflein, gelt, das fährt sich gut in all die Lust hinein? Das alles beut der prächt'ge Rhein an seinem Rebenstrand und spiegelt recht im hellsten Schein das ganze Vaterland, — Vom Dorfe hallet Orgelton, Das fromme, tteue Vaterland es tönt ein frommes Lied; in seiner vollen Pracht, andächtig dort die Prozession mit Lust und Liedern allerhand aus der Kapelle zieht. — vom lieben Gott bedacht. — Jetzt blicke zur Rechten! Kaub taucht auf. Wie ruft dieser Name die geschichtliche Erinnerung wach an den alten Feldmarschall Vorwärts, der in der Neujahrsnacht 1814 den Befehl erteilte und ausführte: „In Frankreich hinein!" und der an der Übergangsstelle, in Erz gegossen, noch heute dasteht, die Faust am Schwertgriff. Dort, wo ein Zug fauchend aus dem schwarzen Felsentunnel hervorschießt, ist der L o r e l e i f e l s e n, der sich schroff und steil au den Strom herandrängt. Fehlt ihm auch ern dichtes grünes Kleid, so ist er dafür um so reicher mit Sagen umwoben. Zur Zeit der Dämmerung und beim milden Glanze des Mondlichts ließ sich früher eine holde Jungfrau mit goldenen Locken auf der Kuppe sehen, die mtt so verlockender Stimme sang, daß viele Vorüberfahrende wie ver- zaubert lauschten, Kiel und Steuer vergaßen und am Felsenriff zerschellten. Der Sohn eines Pfalzgrasen wollte zu ihr dringen, tat den Sprung aus dem Fahrzeug zu kurz und ertrank. Ein Bote des Vaters forderte sie auf, sich in den Rhein zu stürzen; doch sie entgegnete: „Der Rhein mag mich holen!" Da flogen zwei Wellen in Gestalt weißer Rosse zu

3. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 35

1913 - Leipzig : Hahn
35 einen Hexenschuß im Kreuz und liegt zu Bette; aber die Herbergsmutter hat auch noch keinem ehrlichen Schusterknecht ein Bein ausgerisien. Kannst fragen, wen du willst, in der Stadt, ob die alte Hambroksche nicht überall einen Stein im Brette hat." „So wollt' ich Euch ganz freundlich angesprochen haben, Frau Mutter," sagte Timmo, indem er sich mit geschlossenen Hacken vor sie hinstellte, den Hut in der Hand und den Ranzen unter dem linken Arm, „von wegen des Handwerks, ob Ihr mich und mein Bündel heute wollet beherbergen, mich auf der Bank und mein Bündel unter der Bank; ich will mich halten nach Handwerks Gebrauch und Gewohnheit, wie es einem ehrlichen Schusterknecht zukommt, mit keuschem Mund und reiner Hand." „Sei willkommen wegen des Handwerks!" sagte die Alte, „lege dein Bündel unter die Bank und deinen Filz auf dem Herrn Vater seinen Tisch; ich will den Altschaffer rufen lassen, daß er dich umschaut." Timmo tat, wie ihm geheißen war, und ruhte sich. Als aber der Altgesell kam, erhob er sich wieder, setzte den Hut auf, ging dem Ein- tretenden entgegen und legte seine linke Hand auf dessen rechte Schulter. Der Altgesell machte es ebenso und fing an: „Hilf Gott, Fremder! — Schuster?" „Stück davon", antwortete Timmo. „Wo streichst du her bei dem staubigen Wetter?" „Immer aus dem Land, das nicht mein ist." „Kommst du geschritten oder geritten?" „Ich komme geritten auf zwei Rappen aus eines guten Meisters Stall. Die Meisterin hat sie mir gesattelt, die Jungfer hat sie mir ge- zäumt, und beschlagen hab' ich sie mir selber." „Worauf bist du ausgesandt?" „Auf ehrbare Beförderung, Zucht und Ehrbarkeit, Handwerks Gebrauch und Gewohnheit." „Wann fängt selbige an?" „Sobald ich meine Lehrjahre ehrlich und treu ausgestanden." „Wann endigt sich selbige?" „Wenn mir der Tod das Herz abbricht." „Was trägst du unter deinem Hut?" „Eine hochlöbliche Weishett." „Was trägst du unter deiner Zunge?" „Eine hochlöbliche Wahrheit." „Was frommt unserem Handwerk?" „Alles, was Gott weiß und ein Schustergeselle." Nun nahmen sie beide den Hut ab, der Altschaffer reichte dem Fremden die Hand und sprach: „Sei willkommen wegen des Handwerks! Wie heißt du? Was ist dein Begehr?" „Ich heiße Timotheus Schneck, bin aus Darmstadt gebürtig und wollte dich gebeten haben, du wollest mir Handwerksgewohnheit wider- fahren lassen und mich umschauen, ist es nicht hier, so ist es anderswo." 3*

4. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 14

1913 - Leipzig : Hahn
t — 14 — Jüngling, und seine vorige, blühende Gestalt wurde ihm bitter vor> gegaukelt. Er konnte es nicht mehr sehen, er verhüllte das Auge, tausend heiße Tränen strömten versiegend in den Schnee, er seufzte nur noch leise, trostlos und sinnlos: „Komm nur wieder, Jugend, komm wieder!" Und sie kam wieder; denn er hatte nur in der Neujahrsnacht so fürchterlich geträumt — er war noch ein Jüngling. Nur seine Verirrungen waren nicht bloß ein Traum gewesen. Aber er dankte Gott, daß er noch jung war und von den schmutzigen Gängen des tasters umkehren und sich auf die Sonnenbahn zurückbegeben konnte, die ins reine Land der ewigen Ernten führt. Aehre mit ihm um, junger Leser, wenn du auf seinen Irrwegen stehst. Dieser schreckende Traum wird künftig dein Richter werden! Aber wenn du einst jammervoll rufen würdest: „Komm wieder, schöne Jugendzeit!" — sie würde nicht wiederkommen. Jean Paul Friedrich Richter. 13. Die deutsche Turnkunst. Wie so viele Dinge in der Welt so hat auch die deutsche Turnkunst einen kleinen, unmerklichen Anfang gehabt. Ich wanderte gegen das Ende des Jahres 1809 nach Berlin, um den Einzug des Königs zu sehen. Bei dieser Feier ging mir ein Hoffnungsstern auf, und nach langen Jrr- jahren und Irrfahrten wurde ich hier heimisch. Liebe zum Vaterlands und eigne Neigung machten mich wieder zum Jugendlehrer, was ich schon so oft gewesen war. Zugleich ließ ich mein „Deutsches Volkstum" drucken. In schöner Frühlingszeit des Jahres 1810 gingen an den schul- freien Nachmittagen der Mittwoche und Sonnabende erst einige Schüler mit mir in Feld und Wald, bald folgten immer mehr und mehr. Die Zahl wuchs, und es wurden Jugendspiele und einfache Übungen vor- genommen. So ging es fort bis zu den Hundstagen, wo eine Unzahl von Knaben zusammenkam, die sich aber bald nachher verlief. Doch sonderte sich ein Kern aus, der auch im Winter als Stamm zusammen- hielt, und mit dem dann im Frühjahr 1811 der erste Turnplatz in der Hasenheide (bei Berlin) eröffnet wurde. Jetzt wurden im Freien öffentlich und vor jedermanns Augen von Knaben und Jünglingen mancherlei Leibesübungen unter dem Namen Turnkunst in Gesellschaft getrieben. Damals kamen die Benennungen Turnkunst, turnen, Turner, Turnplatz und ähnliche miteinander zu- gleich auf. Das gab nun bald ein gewaltig Gelaufe, Geschwätz und Geschreibe. Selbst durch französische Tageblätter mußte die Sache Gaffen laufen. Aber auch hierzulande hieß es anfangs: „Eine neue Narrheit, die alte Deutschheit wieder ausbringen zu wollen." Dabei blieb es nicht. Vorurteile wie Sand am Meer wurden von Zeit zu Zeit ruchbar. Sie

5. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 41

1913 - Leipzig : Hahn
41 gaben, durch welche die Erwerbsfähigkeit gehemmt wird. Man will Kummer und Sorgen bekämpfen, und statt zum wahren Freunde zu gehen, der einen mit Rat und Tat unterstützt, geht man zu falschen Freunden in die Kneipe, die einem sagen: „Du bist nicht schuld, sondern die heute herrschenden sozialen Einrichtungen, und die dem Trostsuchenden einen Fußtritt geben, sobald er seine Wirtshaus- rechnung nicht mehr bezahlen kann." Die letzte Ausrede des Alkoholfreundes ist die schwerwiegendste: „Mein Beruf erlaubt es mir nicht, mich des Alkoholgenusses zu enthalten." Damit wälzt er die Schuld von sich ab und stempelt sich zum Märtyrer. Die Statistik weist nach, daß es keinen Beruf gibt, in dem man nicht ohne Alkohol leben kann. Alle Einwendungen der Alkoholfreunde schrumpfen in ein Nichts zusammen, es sind Ausflüchte und Beschönigungen; wer offen und ehrlich sein Glas verteidigen will, sage doch lieber: Ich trinke Wein und Bier, weil ich gern trinke, oder weil ich mich schäme, etwas anderes zu trinken. Der Alkohol, wie er im Wein, Bier und Schnaps getrunken wird, ist also durchaus unnötig, und das viele Geld ist nutzlos vergeudet. Deutschland gibt in jedem Jahre 3 Milliarden Mark für Alkohol aus, doppelt soviel als der gesamte Reichshaushalt aus- macht. Während die ganze Steuer auf den Kopf der Bevölkerung 25 M beträgt, gibt unser Volk pro Kopf 50 M für Alkohol aus. Und mehr als 150000 Deutsche führt der Alkohol jährlich vor den Strafrichter. Wieviel Elend und Not enthalten diese trockenen Zahlen! Wenn es doch nur vergeudet wäre, aber Alkohol ist ein Gift und eine Ursache vieler Erkrankungen. Charles Darwin sagt: „Durch meine, meines Vaters und meines Großvaters lange Erfahrungen... die sich über mehr als ein Jahrhundert erstrecken, bin ich zu der Überzeugung gelangt, daß keine andere Ursache so viel Leiden, Krankheit und Elend erzeugt als der Genuß alkoholischer Getränke." Dieselbe Ansicht haben die berühmtesten Professoren und Ärzte. Alle Organe des Menschen werden von diesem Gifte in ihren Verrichtungen gestört und krankhaft verändert. Der chronische Katarrh des Rachens und der chronische Magenkatarrh des Trinkers sind allgemein bekannt. Daß die unheilbaren Nieren- und Leber- leiden zum großen Teil Folgen des Alkohols sind, hat leider schon mancher zu spät erfahren müssen. Als Nervengift kennzeichnet sich der Alkohol schon durch seine lähmende Wirkung am Gehirn. Es gibt keine Nervenkrankheit, wobei nicht der Alkohol als ursächliches Moment eine Rolle spielte. Im Berliner Krankenhaus werden jähr- lich 5 bis 600 an Säuferwahnsinn leidende Kranke ausgenommen, ab" gesehen von den vielen anderen Nervenkranken. Nach vr. Franz Schönenberger.

6. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 42

1913 - Leipzig : Hahn
42 25. Spielkarten. Wer erzählen könnte, was diese zweiunddreißig Blätter in der Welt schon angerichtet haben, brächte leicht eine ganze Bibliothek zusammen. Ja, wenn's noch schwarzer Peter wäre oder so ein „Geduldspiel," wenn man an Langeweile oder Podagra leidet — aber das Spiel ums Geld hat schon Millionen um Haus und Hof, um Ehre und Frieden gebracht. Außer der Schnapsflasche hat der Teufel keine so glückliche Erfindung gemacht als die Aarten. Sie sind eine richtige Mausefalle, die sicher arbeitet. Du könntest dir auch einen Vers daraus machen, geneigter Leser, und dir sagen, was Herz, Eckstein, Schippen (Laub) und das Areu; bedeuten, und brauchtest den Aopf dir nicht besonders darüber zu zerbrechen. Das rote per; sind die blutenden Kerzen daheim von Weib und Rind, deren Vater die Nacht durchspielt und den Erwerb verschwendet, am Eckstein sind Tausende zerschellt, zum schwarzen Laub ist mancher Familienbaum zusammengewelkt, und das Areu; kannst du auf jedes Grab des Glücks, auf die Trümmerhaufen der Menschenherzen setzen, die den Frieden des Herzens verspielt haben. Der alte Flattich im Schwabenland hat's verstanden, schon in der Jugend seinen Buben, deren er etwa dreißig in Aost und Wohnung hatte, und die meist zu kurz oder zu lang waren, um in das Gym- nasium zu paffen, das Kartenspiel gründlich zu versalzen. Er sieht eines Abends spät um elf Uhr noch Licht aus dem Schlaf- zimmer leuchten, schleicht still hinauf: richtig, da sitzen die jungen Herrlein am Tische beim Lichtstümplein und spielen Karten. „Was tausend," sagt er, „ihr könnt Aarten spielen?" und erschreckt sahen die Missetäter den Pfarrer an — und die Aarten fliegen unter den Tisch. „Ach was — holet sie gleich wieder herauf! Ich will mit euch karten, es ist ja ein Zeitvertreib." Also er setzt sich zu ihnen hin, und die Herrlein sind seelenvergnügt, daß der alte Herr die Sache so scherzhaft aufgefaßt hat und kein Spielverderber ist. Es wird also gespielt und wird mittlerweile zwölf Uhr, und der Wächter bläst die Witternacht und singt dazu etwas vom Licht ausblasen; aber der Pfarrer steckt dagegen ein neues Licht auf, und den Herr- lein geht das Licht im Aopfe derweilen langsam aus, denn der Schlaf bläst es aus. Aber da hilft nichts, „wenn man einmal am Aarten ist, wird fortgemacht, 's ist ja ein Zeitvertreib," sagte der Pfarrer. Und es wird ein Uhr und zwei Uhr, und die Aäpfe sind so schwer, daß sie am Halse herumbaumeln wie eine volle Sonnen- blume am schlanken Stengel. Aber es nutzt nichts, sie müssen weiter spielen. Der Morgenwind fängt um drei Uhr schon an zu blasen, und den jungen Herren wird's kalt in ihrem Nachtkostüm; aber der Pfarrer hat einen dicken Hausrock an und spürt gar nichts von der Morgenluft. Da fangen die Herrlein an zu heulen und bitten um Gottes willen, er solle doch aufhören, sie wollten's ihr

7. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 83

1913 - Leipzig : Hahn
83 namentlich auch gegen die Gefahren, welche aus Fabrikbränden erwachsen können, erforderlich sind. Endlich sind diejenigen Vorschriften über die Ordnung des Betriebes und das Verhalten der Arbeiter zu erlassen, welche zur Sicherung eines gefahrlosen Betriebes erforderlich sind. § 120 b. Die Gewerbeunternehmer sind verpflichtet, diejenigen Einrichtungen zu treffen und zu unterhalten und diejenigen Vorschriften über das Verhalten der Arbeiter im Betriebe zu erlassen, welche erforderlich sind, um die Aufrechterhaltung der guten Sitten und des Anstandes zu sichern. Ii. Verhältnisse der Gesellen u n d Gehilfen. § 121. Gehilfen und Gesellen sind verpflichtet, den Anordnungen der Arbeitgeber in Beziehung auf die ihnen übertragenen Arbeiten und auf die häus- lichen Einrichtungen Folge zu leisten; zu häuslichen Arbeiten sind sie nicht ver- bunden. § 122. Das Arbeitsverhältnis zwischen den Gesellen oder Gehilfen und ihren Arbeitgebern kann, wenn nicht ein anderes verabredet ist, durch eine jedem Teile freistehende, vierzehn Tage vorher erklärte Aufkündigung gelöst werden. Werden andere Aufkündigungsfristen vereinbart, so müssen sie für beide Teile gleich snn. Vereinbarungen, welche dieser Bestimrnung Zuwiderlaufen, sind nichtig. § 123. Vor Ablauf der vertragsmäßigen Zeit und ohne Aufkündigung können Gesellen und Gehilfen entlassen werden: 1) wenn sie bei Abschluß des Arbeitsvertrages den Arbeitgeber durch Vom zeigung falscher oder verfälschter Arbeitsbücher oder Zeugnisse hintergangen oder ihn über das Bestehen eines anderen, sie gleichzeitig verpflichtenden Arbeitsverhältnisses in einen Irrtum versetzt haben; 2) wenn sie eines Diebstahls, einer Entwendung, einer Unterschlagung, eines Betruges oder eines liederlichen Lebenswandels sich schuldig machen; 3) wenn sie die Arbeit unbefugt verlassen haben oder sonst den nach dem Arbeitsvertrage ihnen obliegenden Verpflichtungen nachzukommen beharr- lich verweigern; 4) wenn sie der Verwarnung ungeachtet mit Feuer und Licht unvorsichtig umgehen; 5) wenn sie sich Tätlichkeiten oder grobe Beleidignngen gegen den Arbeit- geber oder seine Vertreter oder gegen die Familienangehörigen des Arbeit- gebers oder seiner Vertreter zu schulden kommen lassen; 6) wenn sie sich einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Sachbeschädigung zum Nachteile des Arbeitgebers oder eines Mitarbeiters schuldig machen; 7) wenn sie Familienangehörige des Arbeitgebers oder seiner Vertreter oder Mitarbeiter zu Handlungen verleiten oder zu verleiten versuchen oder mit Familienangehörigen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter Handlungen begehen, toelche wider die Gesetze und die guten Sitten verstoßen; 6) wenn sie zur Fortsetzung der Arbeit unfähig oder uiit einer abschreckenden Krankheit behaftet sind. § 124. Vor Ablauf der vertragsmäßigen Zeit und ohne Aufkündigung können Gesellen und Gehilfen die Arbeit verlassen: 1) wenn sie zur Fortsetzung der Arbeit unfähig werden; 2) wenn der Arbeitgeber oder seine Vertreter sich Tätlichkeiten oder grobe Beleidigungen gegen die Arbeiter oder gegen ihre Familienangehörigen zu schulden kommen lassen; 6) wenn der Arbeitgeber oder seine Vertreter oder Familienangehörige der- selben die Arbeiter oder deren Familienangehörige zu Handlungen ver- leiten oder zu verleiten versuchen oder mit den Famrlienangehörigcn der Arbeiter Handlungen begehen, welche wider die Gesetze oder die guten Sitten laufen; 4) wenn der Arbeitgeber den Arbeitern den schuldigen Lohn nicht in der bedungenen Weise auszahlt, bei Stücklohn nicht für ihre ausreichende 6*

8. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 85

1913 - Leipzig : Hahn
85 § 127 a. Der Lehrling ist der väterlichen Zucht des Lehrherrn unterworfen und dem Lehrherrn sowie demjenigen, welcher an Stelle des Lehrherrn die Aus- bildung zu leiten hat, zur Folgsamkeit und Treue, zu Fleiß und anständigem Be- tragen verpflichtet. Übermäßige und unanständige Züchtigungen sowie jede die Gesundheit des Lehrlings gefährdende Behandlung sind verboten. § 127 b. Das Lehrverhältnis kann, wenn eine längere Frist nicht vereinbart ist, während der ersten vier Wochen nach Beginn der Lehrzeit durch einseitigen Rücktritt aufgelöst werden. Eine Vereinbarung, wonach diese Probezeit mehr als drei Monate betragen soll, ist nichtig. Nach Ablauf der Probezeit kann der Lehrling vor Beendigung der verab- redeten Lehrzeit entlassen werde», wenn einer der im 8 123 vorgesehenen Fälle aus ihn Anwendung findet, oder wenn er die ihm im § 127 a auferlegten Pflichten wiederholt verletzt oder den Besuch der Fortbildungs- oder Fachschule vernachlässigt. Von seiten des Lehrlings kann das Lehrverhältnis nach Ablauf der Probe- zeit aufgelöst werden, wenn: 1. einer der im § 124 unter Nr. 1, 3 bis 5 vorgesehenen Fälle vorliegt; 2. der Lehrherr seine gesetzlichen Verpflichtungen gegen den Lehrling in einer die Gesundheit, die Sittlichkeit oder die Ausbildung des Lehrlings gefährdenden Weise vernachlässigt, oder das Recht der väterlichen Zucht mißbraucht, oder zur Erfüllung der ihnl vertragsmäßig obliegenden Ver- pflichtungen unfähig wird. § 127o. Bei Beendigung des Lehrverhältnisses hat der Lehrherr dem Lehr- ling unter Angabe des Gewerbes, in welchem der Lehrling unterwiesen worden ist, über die Dauer der Lehrzeit und die während derselben erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten, sowie über sein Betragen ein Zeugnis auszustellen, welches von der Gemeindebehörde kosten- und stcmpelfrei zu beglaubigen ist. An Stelle dieser Zeugnisse treten, wo Innungen oder andere Vertretungen der Gewerbetreibenden bestehen, die von diesen ausgestellten Lehrbriefe. 8 129. In Handwerksbetrieben steht die Befugnis zur Anleitung von Lehr- lingen nur denjenigen Personen zu, welche das vierundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und in dem Gewerbe oder in denr Zweige des Gewerbes, in welchem die Anleitung der Lehrlinge erfolgen soll, entweder die von der Handwerkskarnmer vorgeschriebene Lehrzeit oder solange die Handwerkskammer eine Vorschrift über die Dauer der Lehrzeit nickt erlassen hat, mindestens eine dreijährige Lehrzeit zurückgelegt und die Gesellenprüfung bestanden haben, oder fünf Jahre hindurch persönlich das Handwerk selbständig ausgeübt haben oder als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung tätig gewesen sind. 8 130a. Die Lehrzeit soll in der Regel drei Jahre dauern, sie darf den Zeitraum von vier Jahren nicht übersteigen. 8 131. Den Lehrlingen ist Gelegenheit zu geben, sich nach Ablauf der Lehrzeit der Gesellenprüfung (8 129 Absatz 1) zu unterziehen. 8 131b. Die Prüfung hat den Nachweis zu erbringen, daß der Lehrlinq die in seinem Gewerbe gebräuchlichen Handgriffe und Fertigkeiten mit genügender Sicherheit ausübt und sowohl über den Wert, die Beschaffung, Aufbewahrung und Behandlung der zu verarbeitenden Rohmaterialien, als auch über die Kennzeichen ihrer guten oder schlechten Beschaffenheit unterrichtet ist. Iv. Verhältnisse der Fabrikarbeiter. 8 134. Auf Fabrikarbeiter finden die Bestimmungen der 88 121 bis 125 oder, wenn die Fabrikarbeiter als Lehrlinge anzusehen sind, die Bestimmungen der 88 126 bis 128 Anwendung. 8 134 a. Für jede Fabrik, in welcher in der Regel mindestens zwanzig Arbeiter beschäftigt werden, ist innerhalb vier Wochen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes oder nach der Eröffnung des Betriebes eine Arbeitsordnung zu erlassen. Für die einzelnen Abteilungen des Betriebes oder für die einzelnen Gruppen der

9. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 86

1913 - Leipzig : Hahn
86 Arbeiter können besondere Arbeitsordnungen erlassen werden. Der Erlaß erfolgt durch Aushang (§ 134e Absatz 2). § 134b. Die Arbeitsordnung muß Bestimmungen enthalten: 1) über Anfang und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit, sowie der für die erwachsenen Arbeiter vorgesehenen Pausen; 2) über Zeit und Art der Abrechnung und Lohnzahlung; 3) sofern es nicht bei den geschlichen Bestimmungen bewenden soll, über dic Frist der zulässigen Aufkündigung, sowie über die Gründe, aus welchen bk Entlassung und der Austritt aus der Arbeit ohne Aufkündigung erfolgen darf; 4) sofern Strafen vorgesehen werden, über die Art und Höhe derselben, über die Art ihrer Festsetzung und, wenn sie in Geld bestehen, über deren Einziehung und über den Zweck, für welchen sie verwendet werden sollen; 5) sofern die Verwirkung von Lohnbeträgen nach Maßgabe der Bestimmung des § 134 Absatz 2 durch Arbeitsordnung oder Arbeitsvertrag ausbedungen wird, über die Verwendung der verwirkten Beträge. § 134 s. Die Arbeitsordnung ist an geeigneter, allen beteiligten Arbeitern zugänglicher Stelle auszuhängen. Der Aushang muß stets in lesbarem Zustande erhalten werden. Die Arbeitsordnung ist jedem Arbeiter bei seinem Eintritt in die Beschäftigung zu behändigen. 8 135. Kinder unter dreizehn Jahren dürfen in Fabriken nicht beschäftigt werden. Kinder über dreizehn Jahre dürfen in Fabriken nur beschäftigt werden, wenn sie nicht mehr zum Besuche der Volksschule verpflichtet sind. Die Beschäftigung von Kindern unter vierzehn Jahren darf die Dauer von sechs Stunden täglich nicht überschreiten. Junge Leute zwischen vierzehn und sechzehn Jahren dürfen in Fabriken nicht länger als zehn Stunden täglich beschäftigt werden. Z 136. Die Arbeitsstunden der jugendlichen Arbeiter dürfen nicht vor fünft einhalb Uhr morgens beginnen und nicht über achteinhalb Uhr abends dauern. Zwischen den Arbeitsstunden müssen an jedem Arbeitstage regelmäßige Pausen gewährt werden. Für jugendliche Arbeiter, welche nur sechs Stunden täglich b^ tchäftigt werden, muß die Pause mindestens eine halbe Stunde betragen. Den übrigen jugendlichen Arbeitern muß uiindestens mittags eine einstündige, sowie vormittags und nachmittags je eine halbstündige Pause gewährt werden. ¿)ex 'Qcxxievxiefymev. Arbeit ist des Bürgers Zierde, Segen ist der Mühe preis. Vivos voco. (Gebende rufe ich. Fest gemauert in der Erden steht die Form, aus Lehm gebrannt. Heute muß die Glocke werden, frisch, Gesellen, seid zur Hand! Bon der Stirne heiß rinnen muß der Schweiß, soll das Werk den Meister loben; doch der Segen kommt von oben. Zum Werke, das wir ernst bereiten, geziemt sich wohl ein ernstes Wort. Fulgura frango. Blitze breche ich.) wenn gute Reden sie begleiten, dann fließt die Arbeit munter fort. So laßt uns jetzt mit Fleiß betrachtn, was durch die schwache Kraft entspringt; den schlechten Mann muß man verachten, der nie bedacht, was er vollbringt. Das ist's ja, was den Menschen zieret, und dazu ward ihm der verstand, daß er im innern Herzen spüret, was er erschafft mit seiner Hand. 42. Das Lied von der Glocke. I. Nortuos plango. Tote beklage ich.

10. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 87

1913 - Leipzig : Hahn
87 hoch auf des Turmes Glockenstube, da wird es von uns zeugen laut. Noch dauern wird's in späten Tagen und rühren vieler Menschen Dhr und wird mit dem Betrübten klagen und stimmen zu der Andacht Thor. was unten tief dem Lrdensohne das wechselnde Verhängnis bringt, das schlägt an die metallne Krone, die es erbaulich weiter klingt. Schiller. 43. Geld und Erfahrung. Vor drei Jahren begegnete mir im Broadway in Neuyork ein junger Engländer, frisch und grün, wie sie die alte Welt manchmal noch liefert. Er hatte schon drei Wochen in der Hauptstadt der neuen verbummelt und darüber nachgedacht, wie er es angreifen könne, sein Glück zu machen, und hatte mich sogar darüber befragt, obgleich ich damals so wenig wie jetzt danach aussah, als ob ich diese Aufgabe gelöst hätte. Es war ein Bürschchen aus guter Familie, dem seine Mama tausend Pfund in die Tasche gesteckt hatte, um ihm den Anfang zu erleichtern. Er strahlte vor Vergnügen, als ich ihn zum zweitenmal sah; denn er hatte einen entfernten Vetter gefunden, der Amerika seit fünfundzwanzig Jahren kannte und schon ein halber Iankee geworden sein mußte, scharf und hell wie ein Eingeborener. Sie wollten sich assoziieren, ein Agenturgeschäft gründen, Zucker, Baumwolle, Tabak verkaufen — was weiß ich! Mein Engländer hatte das Geld, der entfernte Vetter die Erfahrung. Das mußte gehen! In fünf Jahren konnten sie Millionen verdient haben!------------- Zwei Jahre darauf begegnete ich ihm wieder, fast am gleichen Flecke; aber er war traurig. „Nun, wie geht's mit der Agentur?" fragte ich. — „Mittelmäßig", sagte er zögernd. — „Was?" rief ich, „Ihr Vetter mit der Erfahrung und Sie mit dem Gelde — das mußte ja gehen!" — „Wir haben uns gestern getrennt, mein Teilhaber und ich", erklärte er seufzend. „Jetzt hat er das Geld und ich die Er- fahrung!" Max Eyth. Nehmet Holz vom Fichtenstamme, doch recht trocken laßt es fein, daß die eingepreßte Flamme schlage zu dem Schwalch hinein. Kocht des Kupfers Brei, schnell das Zinn herbei, daß die zähe Glockenspeise fließe nach der rechten Weisel was in des Dammes tiefer Grube die Hand mit Feuers fjtlfe baut, 44. Anlage- und Betriebskapital. Als der junge Viertens von der Ackerbauschule in Badersleben auf das väterliche Gut zurückkehrte, da fand er daheim so manches, das wohl der Verbesserung oder besseren Ausnutzung bedürftig war, und der Vater hatte auch so manche Lehre schon von ihm angenommen. „Vater," sagte er eines Tages wieder, „wir müssen doch daran denken, die Wasserkraft der Lchelde, die so dicht an unserem Hofe vorüberfließt, endlich einmal nutzbar zu machen. Hinten art der Tcke der langen Scheune ist sicherlich ein Gefälle von zwei Bietern
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