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1. Kurzer Abriß der Geschichte und Verfassung des Großherzogtums Hessen - S. 6

1911 - Breslau : Hirt
6 I. Geschichte. § 3. Tie Landgrafschaft Hessen-Darmstadt (1567—1806). Der erste Landgraf von Hessen-Darmstadt, Georg I., der Fromme genannt (1567 —1596), war ein wahrer Vater seines Landes, ein trefflicher Haushalter und eifriger, gläubiger Christ. Zu seinem kleinen Lande, das nur aus den Ämtern Darmstadt, Auerbach, Dornberg, Lichtenberg, Reinheim, Rüsselsheim, Zwingenberg und einem Teil des Amtes Butzbach bestand, erwarb er durch Erbschaft das Alsbacher Schloß, Groß- und Klein-Umstadt, Homburg v. d. Höhe, Schotten und den dritten Teil des Amtes Braubach, durch Kauf Stockstadt, Wolfskehlen, Bischofsheim und die Höfe Gehaborn, Sensfeld und Kranichstein. Geradezu musterhaft und vorbildlich für das ganze Land war die von ihm selbst geleitete und überwachte Verwaltung seiner Güter und Domänen. Um sein geringes Einkommen zu heben, richtete er seine Aufmerksamkeit vorzugsweise auf die Landwirtschaft im weitesten Sinne. Viehzucht, Obst-, Wein- und Hopfenbau, Fischzucht, Forstkultur, Bergbau, ja sogar die aus Italien eingeführte Seidenraupenzucht fanden eifrigste Pflege. Dadurch ergaben sich nicht nur für den Landgrafen bedeutende Einkünfte (im Jahre 1588 z. B. betrug die Mehreinnahme 116600 Gulden), sondern dem Lande wurde dadurch auch ein Beispiel gegeben, das zur Nachahmung auffordern mußte. Durch die musterhafte Verwaltung und die große Sparsamkeit des Landgrafen war es möglich, daß er trotz der großen Ausgaben für das Wohl und die Vergrößerung seines Landes bei seinem Tode l/2 Million Gulden hinterlassen konnte. Unter ihm wurde auch zur Entwässerung des Riedes, der wasserreichen und sumpfigen Ebene zwischen Rhein und Bergstraße, der Landgraben angelegt. Georgs I. Sohn und Nachfolger Ludwig V. (1596—1626) fand seine Brüder Philipp und Friedrich nach dem 1606 errichteten Erbstatnt, wonach nur der älteste Sohn thronberechtigt ist, ab und übernahm so die Gesamtregierung. Der eine Bruder, Landgraf Philipp von Butzbach (+ 1643), war ein eifriger Freund und Förderer von Kunst und Wissenschaft, in alten und neuen Sprachen wohlbewandert und hatte eine besondere Vorliebe für Astronomie. Auf seinem Schlosse zu Butzbach errichtete er eine Sternwarte, die er mit ganz hervorragenden Instrumenten ausstattete. Mit Galilei stand er in brieflichem Verkehr, Kepler weilte mehrmals bei ihm als Gast. Der andere Bruder, Friedrich, nahm seinen Sitz zu Homburg v. d.höhe und wurde der Stifter des landgräflichen Hauses Hessen-Homburg. Aus der Erbschaft des 1604 verstorbenen Landgrafen von Oberhessen fiel Ludwig V. zunächst der südliche Teil Oberhessens mit Gießen zu, wo er 1607 die Universität gründete. Aber nach einem langen Erbschaftsstreit mit Hessen-Kassel, bei dem sich Ludwig der Gunst und Unterstützung des Kaisers zu erfreuen hatte, wurde ihm durch den kaiserlichen Reichshofrat das ganze Oberhessische Erbe, also auch der nördliche Teil mit Marburg, zugesprochen und für

2. Kurzer Abriß der Geschichte und Verfassung des Großherzogtums Hessen - S. 14

1911 - Breslau : Hirt
14 Ii. Verfassung. hatten und Landeshoheit über ein Landgebiet besaßen, zurzeit 16, und dem Senior der Familie von Riedesel, c) aus zwei von dem angesessenen, grundbesitzenden Adel gewählten Mitgliedern, d) aus dem katholischen Landesbischof, dem evangelischen Prälaten und dem Kanzler der Landesuniversität, e) aus höchstens 12 vom Großherzog auf Lebenszeit ernannten verdienten Staatsbürgern. Durch Gesetz v. I. 1911 (bei Herausgabe dieses Abrisses noch nicht veröffentlicht) werden zur ersten Kammer noch hinzukommen: je ein Vertreter der Darmstädter Technischen Hochschule, des Handels, der Industrie, der Landwirtschaft und des Handwerks. Die letzteren beruft der Großherzog auf Vorschlag der gesetzlich eingerichteten Berufskörperschaften. Die zweite Kammer wird nach dem neuen Wahlgesetz von 1911 zukünftig aus 58 Mitgliedern bestehen, die durch unmittelbare (direkte) Wahl mit geheimer Abstimmung aus 15 städtischen und 43 ländlichen Wahlkreisen hervorgehen. Wahlberechtigt sind alle Personen männlichen Geschlechts, die das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben, drei Jahre im Großherzogtum wohnen, ein Jahr die Staatsangehörigkeit besitzen und zu einer direkten Staats- oder Gemeindesteuer herangezogen sind. Jeder Stimmberechtigte, der das 50. Lebensjahr zurückgelegt hat, ist berechtigt, zwei Stimmen bei der Wahl abzugeben (Pluralwahlrecht). Die Abgeordneten werden auf 6 Jahre gewählt; nach Ablauf von 3 Jahren scheidet die Hälfte aus und wird durch Neuwahl ersetzt. Die Rechte der beiden Kammern beziehen sich auf die Gesetzgebung und Staatsfinanzverwaltung. Ohne Zustimmung der Stände kann kein Gesetz gegeben, aufgehoben oder abgeändert werden. Ohne die Zustimmung der Stände kann ferner keine direkte oder indirekte Steuer ausgeschrieben oder erhoben werden. Die Kammern haben ferner das Beschwerde-, Petitions-, Antrags- und Jnterpellationsrecht. Jedes Mitglied der Stände hat das Recht, in der Kammer, zu der es gehört, über Gegenstände, die zum Wirkungskreis der Kammer gehören, Anträge zu stellen. Gesetzesvorschläge aus der Kammer heraus müssen von mindestens 10 Mitgliedern eingebracht werden. Jedes Kammermitglied hat das Recht, Anfragen an die Minister zu richten. Auf solche Anfragen kann der Minister der Kammer mündlich oder schriftlich Antwort geben oder anzeigen, daß eine Beantwortung nicht erfolgen könne. An die Antwort oder Anzeige kann sich eine Besprechung des Gegenstandes in der Kammer anschließen. Die nicht durch ihre Geburt berechtigten Mitglieder der Kammern, die nicht in Darmstadt wohnen, erhalten ein Tagegeld von 9 Mt, eine Übernachtungsgebühr von 3 Mk. und Ersatz der Fahrkosten. § 4. Die Steuern. Die gesamten Ausgaben des hessischen Staates beliefen sich 1909 auf rund 82 Millionen Mk., wovon 60 Millionen auf laufende, 22 Millionen auf einmalige Bedürfnisse entfallen. Die Einnahmen des hessischen Staates fließen im wesentlichen aus den Forst- und Kameraldomänen, aus Gebühren (Gerichtskosten, Schulgeld) und Geldstrafen, aus der Abfindungssumme vom Königreich Preußen für

3. Kurzer Abriß der Geschichte und Verfassung des Großherzogtums Hessen - S. 15

1911 - Breslau : Hirt
§ 4. Die Steuern. § 5. Das Verhältnis zum Reich. 15 die Einstellung des eigenen Lotteriebetriebes und den Einnahmen aus seinem Eisenbahnbesitz, der seit 1906 mit dem preußischen Eisenbahnbesitz in der Hessisch-Preußischen Eisenbahngemeinschaft vereinigt ist. Außerdem erhebt der Staat noch Steuern. Die indirekten Steuern bestehen im wesentlichen aus der Hundesteuer und der als Zuschlag zur Reichserbschaftssteuer in Ansatz kommenden Erbschasts- und Schenkungssteuer. Die übrigen indirekten Steuern sind Staats- oder Gemeindesteuern. Die direkten Steuern bestehen aus der Einkommensteuer und der Vermögenssteuer. Einkommen unter 500 Mk. sind steuerfrei. Steuerpflichtige mit einem Einkommen von 500—2600 Mk. bilden die 2. Abteilung, solche mit einem Einkommen von 2600 Mk. und mehr die 1. Abteilung der Einkommensteuerpflichtigen. Die Feststellung des steuerbaren Einkommens erfolgt für Steuerpflichtige der 2. Abteilung durch Einschätzung von seiten einer für jede Gemeinde gewählten Veranlagungskommission, die Einkommensteuerpflichtigen der 1. Abteilung müssen ihr Einkommen selbst angeben (Deklarationspflicht). Alle Steuerpflichtigen werden einer gesetzlich bestimmten Einkommensklasse zugeteilt, für jede Klasse ist der Normalsteuerbetrag ebenfalls gesetzlich festgelegt. In dem jährlich zu erlassenden Finanzgesetz wird der Prozentsatz bestimmt, mit dem die Normalsteuerbeträge herangezogen werden. Vermögenssteuer wird nur von denjenigen erhoben, deren gesamtes Vermögen (an Grundstücken und Gebäuden, Anlage- und Betriebskapital, Geld und Geldeswert) den Betrag von 3000 Mk. übersteigt. Abgesehen von Gebäuden und Grundstücken besteht die Deklarationspflicht. Die Vermögenssteuerpflichtigen werden einer bestimmten Klasse des Vermögenssteuertarifs zugewiesen. Durch das Gesetz ist als normaler Satz der Vermögenssteuer der Betrag von 55 Pf. für je 1000 Mk. festgesetzt. Dieser kann jedoch in dem jährlichen Finanzgesetz erhöht oder erniedrigt werden. Außer den Staatssteuern werden noch Gemeinde- und Kirchensteuern erhoben. § 5. Das Verhältnis zum Reich. Seit 1871 ist Hessen Mitglied des Deutschen Reiches. Es hat im Bundesrat 3 Stimmen und stellt zum Reichstag 9 Abgeordnete. Gleich den anderen Bundesstaaten muß es an die Reichskasse zur Bestreitung der Reichsausgaben Zuschüsse zahlen, die sogenannten Matri-kularbeiträge, die nach der Kopfzahl berechnet werden. Für 1911 betragen diese 4281278 Mk. Dagegen erhält es vom Reich aus den Erträgnissen der Reichsstempelabgaben und der Branntweinsteuer bestimmte Beträge überwiesen (Überweisungen), die gegen die Matrikularbeiträge aufgerechnet werden.

4. Geschichte der Neuzeit von 1648 bis zur Gegenwart - S. 116

1911 - Breslau : Hirt
116 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der deutschen Geschichte. und andere sterreichische Gebiete sowie die Stadt Augsburg und spter -auch Nrnberg, Wrttemberg wurde durch den in seinem Bereich liegen-den sterreichischen Besitz und 1806 durch die berweisung zahlreicher mediatisierter Gebiete vergrert; beide wurden zu Knigreichen erhoben. Baden gewann durch den Breisgau, die Ortenan und die Stadt Konstanz, durch angrenzende Deutschordeuskommenden und durch Besitzungen des Johanniterordens, wozu 1806 noch Lande von minder mchtigen Fürsten und Grafen, z. B. der Frstenberg, Leiningen und Lwenstein, sowie Ge-biete der unmittelbaren Reichsritterschaft kamen, betrchtlich an Umfang, und Hessen-Darmstadt erhielt durch die Mediatisierung der Landgrafen von Hessen-Homburg, der Fürsten von Lwenstein-Wertheim, verschiedener Linien der Grafen von Stolberg, Solms und Erbach und mehrerer ritter-schaftlicher Geschlechter Zuwachs; diese beiden wurden Groherzogtmer. Rußland, England und Schweden verharrten im Kriegszustande. Da der König Beider Sizilien auf die Seite der Verbndeten ge-treten war, erklrte ihn Napoleon nach der Schlacht bei Ansterlitz fr abgesetzt, und Joseph, der lteste Bruder des Kaisers, wurde zum König erhoben. Der bourbouische Hof zog sich nach Palermo zurck; es gelang den Franzosen nicht, Sizilien zu erobern. Joachim Murat, der Schwager des Kaisers, wurde Groherzog von Berg. Louis Bonaparte er-hielt das Knigreich Holland. 68. Der Rheinbund. Das Ende des Heiligen Rmischen Reiches Deutscher Nation. Nach seinem Siege knpfte Napoleon die sddeutschen Staaten enger an sich. Nachdem die Fürsten sich in einer frmlichen Erklrung vom Reiche losgesagt hatten, unterzeichneten ihre Gesandten im Juli 1806 in Paris den Grundvertrag des Rheinbundes", dessen Protektorat Napoleon bernahm. Der frhere Erzbischof von Mainz und Kurerzkanzler Freiherr von Dalberg erhielt jetzt Frankfurt (1810 mit etwas verndertem und vergrertem Gebiete Groherzogtnm Frank-frt) und wurde des Protektors Stellvertreter beim Bunde, in welchem er die Wrde des Frstprimas bekleidete. Die mchtigsten Mitglieder des-selben waren die Könige von Bayern (Max Joseph, seit 1799 Kur-frst, 18061825 König) und Wrttemberg (Friedrich, feit 1797 Herzog, feit 1803 Kurfürst, 18061816 König) und die Groherzge von Baden (Karl Friedrich, feit 1738 Markgraf, feit 1803 Kurfürst, 18061811 Groherzog) und von Hessen-Darmstadt (Ludwig X. (I.), seit 1790 Landgraf, 18061830 Groherzog). Fr die Besteuerung ihrer Untertanen, die Aushebung von Truppen, fr Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit erhielten die Mitglieder volle Sonve-rnitt in ihren Staaten, dagegen muten sie sich verpflichten, eine bestimmte Truppenmacht (bis 63000 Mann) fr Napoleon bestndig bereit zu halten. Am 6. August desselben Jahres legte Franz Ii., der bereits 1804 die sterreichischen Erbstaaten zu einem Kaiserreich vereinigt hatte und sich als Kaiser von sterreich Franz I. nannte, die Kaiserwrde

5. Geschichte der Neuzeit von 1648 bis zur Gegenwart - S. 190

1911 - Breslau : Hirt
190 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der deutschen Geschichte. Bunde. Er bertrug seine im Wiener Frieden 1864 erworbenen Rechte auf die Herzogtmer Schleswig und Holstein an Preußen und zahlte 20 Millionen Taler Kriegsentschdigung. Das Knigreich Sachsen blieb in seinem Territorialbestand erhalten. Das Knigreich Hannover, das Kurfrstentum Hessen, das Herzog-tum Nassau und die Freie Stadt Frankfurt a. M. sowie die Herzog-tmer Schleswig und Holstein wurden dem preuischen Staatsgebiet einverleibt, das hierdurch auf 350000 Quadratkilometer mit 23 Millionen Einwohnern wuchs. Sachsen und die brigen nord-deutschen Staaten, auch Hessen-Darmstadt mit seinem nrdlichen Teile (Oberhessen) traten dem Norddeutschen Bunde unter Preuens Fhrung bei. Der Konflikt zwischen der Regierung und dem Abgeordnetenhause in Preußen lebte nach dem Kriege nicht wieder auf, da aus den Wahlen, die während des Feldzuges stattgefunden hatten, die gemigten Parteien verstrkt hervorgegangen waren. Dadurch, da die Regierung fr ihre ohne Staatshaushaltsgesetz gefhrte Verwaltung Indemnitt beantragte und das Abgeordnetenhaus sie bewilligte, wurde der innere Friede wieder-hergestellt. Den sddeutschen Staaten, die einzeln mit Preußen Frieden schlssen, wurden Kriegskontributionen auferlegt; Bayern und Hessen muten kleine Grenzberichtigungen zugestehen, das letztere auer seinem nrdlichsten Teil, dem sog. hessischen Hinterland, die ihm soeben durch Erbschaft zugefallene Landgrafschaft Hessen-Hombnrg an Preußen ab-treten. Ferner kam zwischen ihnen und Preußen ein zunchst geheim gehaltenes Schutz- und Trutzbuduis zustande. Beide Teile gewhr-leisteten einander die Unversehrtheit ihrer Gebiete und verpflichteten sich, im Fall eines Krieges ihre volle Kriegsmacht zu diesem Zwecke einander zur Verfgung zu stellen. Der Oberbefehl wurde dem Könige von Preußen bertragen. Der Norddeutsche Bund, dessen Verfassung nach Beratung mit den verbndeten Regierungen und dem Reichstage des Norddeutschen Bundes am 24. Juni 1867 verkndigt wurde, umfate Preußen und die norddeutschen Staaten. Das Prsidium stand dem Könige von Preußen zu, der das Recht hatte, Krieg und Frieden,.Bndnisse und Vertrge mit fremden Staaten zu schlieen. Er war oberster Bundesfeldherr der das gesamte Kriegsheer des Bundes und die Marine. Die Gesetzgebung wurde durch den Bundesrat und den Reichstag ausgebt. Der Bundesrat bestand aus Vertretern der Regierungen der einzelnen Bundesstaaten, der Reichstag aus Abgeord-ueteu, die durch allgemeine, gleiche, geheime, direkte Wahl gewhlt wurden. Die Angelegenheiten, die der Beaufsichtigung und Gesetzgebung des Bundes unterlagen, waren genau bestimmt. Im Jahre 1867 trat der Reichstag zum ersten Male zusammen, und es begann eilte fruchtbare Zeit gemeinsamer Gesetzgebung.

6. Geschichte der Neuzeit von 1648 bis zur Gegenwart - S. 36

1911 - Breslau : Hirt
36 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der deutschen Geschichte. 17. Geschichte Rulands vor dem Regierungsantritt Peters des Groen. Die Russen, bereit Sprache zu den slawischen Sprachen ge-hrt, wohnten ursprnglich am Dnjepr, der oberen Wolga nnb der Oka, der Dna und dem Njemen, doch reichten ihre Wohnsitze an keinem der genannten Flsse bis zur Mubuug. Sie trieben Ackerbau, Viehzucht, Jagb und Fischerei, lebten in Drfern nnb Dorfgemeinschaften, hatten sr Notzeiten ringartige Wallburgen angelegt und benutzten die bequemen Wege der schiffbaren Flsse zum Verkehr uutereiuanber. Eine staatliche Organisation fehlte, das Nationalgefhl war auer etwa an den Grenzen Finnen und trkischen Nomabenvlkern gegenber nur wenig entwickelt. Frh sanben die Normannen (Warger) vom Finnischen Meer-bnsen aus den Weg zu ihnen. 862 grnbete Rnrik in Nowgorod am Jlmensee das Russische Reich; zwei seiner Mannen errichteten ein Frstentum in Kiew. Bald bar auf liefen die Normannen mit ihren Schiffen zum ersten Male in den Bosporus ein und legten sich vor Konstan-tinopel, aber sie wrben damals und spter wiederholt zurckgeschlagen. Die griechischen Kaiser gewhrten ihnen Handelsvorteile, und es ent-wickelte sich ein lebhafter Verkehr zwischen den aus Rußland kommenden Normannen und der groen Handelsstadt. Von hier kam das Christen-tum zu den Russen; denn Fürst Wladimir der Heilige trat 988 bei seiner Vermhlung mit einer byzantinischen Kaisertochter mit einem groen Teil seines Volks zur griechisch-katholischen Kirche der. So wurde Byzauz fr die Russen, was Rom fr die Germanen geworden war, der Ausgangspunkt ihrer Gesittung und die Heimat ihrer Kultur. Damit hing es zusammen, da sie sich vom Abendlande abwendeten. Seit dem 11. Jahrhundert herrschte in Rußland der Zustand der Zersplitterung in viele einander befehdende Frstentmer; infolgedessen wurde es in der Mitte des 13. Jahrhunderts von den Mongolen unterworfen. Die Zeit der Fremdherrschaft, die ihm die Goldene Horde von Kiptschak" *) auferlegte, dauerte fast 250 Jahre (12381480). Am Anfang des 15. Jahrhunderts fhrte Timur neue Mongolenstmme aus Zentralasien nach Westen, und wie sein Vordringen den Siegeslauf der Trken auf der Balkanhalbinsel hemmte, so erschtterte es auch die Herrschaft der Goldenen Horde an der Wolga. Die Gro-frsten von Moskau gewannen seitdem eine unabhngigere Stellung. Iwan Iii. (14621505) vernichtete endlich das Heer des letzten Khans und wurde der Befreier der Russen. Inzwischen war Konstantinopel in trkische Hnde gefallen, und Iwan nahm bei seiner Vermhlung mit einer Verwandten des letzten Palologen das Wappen der griechischen Kaiser, den zweikpfigen Adler, an und nannte sich Grofrst und Gos-sndar (Herr) von ganz Rußland". *) Name eines trkischen Stammes, dann auch seines Gebietes im ehemaligen Khanat Khokand (ruft. Provinz Ferghana>.

7. Geschichte der Neuzeit von 1648 bis zur Gegenwart - S. 38

1911 - Breslau : Hirt
38 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der deutschen Geschichte. Ostseeprovinzen, Deutschland und Holland, wo er sich in Zaandam als Arbeiter auf einer Schiffswerft beschftigen lie, und begab sich von dort nach England, wo er viele Arbeiter und Techniker aller Art fr sein Reich anwarb. Whrenddessen hatten sich die Streichen, die zu einer zuchtlosen, meuterischen Soldateska ausgeartet waren und in den inneren Wirren der letzten Jahre eine Rolle gespielt hatten, gegen ihn erhoben. In offener Feldschlacht wurden sie von Gordon geschlagen. Als Peter zurckkehrte, lie er die Schuldigen mit beispielloser Grausamkeit bestrafen und lste ihre Regimenter vollstndig auf. Darauf begann er seine Reformen nach westeuropischem Vorbilde und fhrte sie mit rcksichtsloser Energie durch. Die Nationaltracht wurde beschrnkt, die Barte beseitigt, Straen und Kanle angelegt, Buchdruckereien und Schulen gegrndet. Das Patriarchat, die Sttze des Altrusseutums, wurde seit 1702 nicht wieder besetzt, sondern 1721 mit der Zarenwrde vereinigt und die Leitung der geistlichen Angelegenheiten auf den Heiligen Synod bertragen. 1721 nahm er den Titel Kaiser aller Reuen" au. In seinen spteren Jahren war Menschikow, der Sohn eines Moskauer Klein-brgers, der sich als Feldherr und Diplomat auszeichnete, sein Berater. Durch seine Eroberungen im Nordischen Kriege gewann er festen Fu an der Ostsee. 19. Der Nordische Krieg (17001721). In Schweden hatte Karl Xi., Karls X. Gustavs Sohn, die absolute Monarchie begrn-det. Mit unerhrter Hrte hatte er das Regiment des Adels gestrzt, ihm mit Hilfe der Bevlkerung alle Domnen, die er sich angeeignet hatte, entrissen und den Reichsrat, der die schwedische Politik bisher selb-stndig geleitet hatte, in eine nur beratende Behrde verwandelt. Nach gleichen Grundstzen verfuhr er in den abhngigen Lndern, Bremen, Verden, Pommern und den Ostseeprovinzen, er beseitigte die hier bestehen-den Verfassungen, obwohl sie von der tone Schweden anerkannt worden waren. Als eine Abordnung des livlndischen Adels in Stockholm er-schien, um gegen diese nderungen Vorstellungen zu erheben, wurden ihre Mitglieder ins Gefngnis geworfen und zum Tode verurteilt, spter aber zu lebenslnglicher Gefngnisstrafe begnadigt. Karl Xi. hinterlie seinem Nachfolger ein wohlgeordnetes Land, eine geschulte Armee und einen gefllten Schatz. Karl Xii. (16971718). Karl Xii. war bei dem Tode seines Vaters erst fnfzehn Jahre alt; er ergriff sofort selbstndig die Zgel der Regierung, befeitigte die Vormundschaft seiner Mutter und lie sich fr mndig erklären. Von Ansang seiner Regierung an zeigte er sich ebenso ehrgeizig wie starrkpfig. Da ihn die Geschfte bald ermdeten, zog er sich wieder von ihnen zurck und gab sich seinem leidenschaftlichen Hange zu wilden bungen und Spielen hin. Untertanen und Nachbarn fingen an ihn geringzuschtzen.

8. Geschichte der Neuzeit von 1648 bis zur Gegenwart - S. 218

1911 - Breslau : Hirt
218 Die neueste Zeit. Verwaltungssachen werden im Verwaltungsstreitverfahren entschieden, die Verwaltungsgerichtsbarkeit den die Kreisausschsse, die Bezirksausschsse und das Oberverwaltungsgericht aus. In Preußen wurden Eisenbahnen anfangs nur von Privaten ge-baut, der Staat frderte den Ausbau des Bahnnetzes dadurch, da er eine Garantie fr die Verzinsung des Anlagekapitals bernahm. Spter baute er auf eigene Rechnung neue Strecken, insbesondere in denjenigen Gegenden, die von der Natur weniger begnstigt sind, und von denen das Privatkapital sich daher zurckhielt, oder er nahm Privatbahnen in Betrieb und Verwaltung. Es herrschte also in Preußen das gemischte System, Staats-und Privatbahnen bestanden nebeneinander. Der Besitz des Staates an Eisenbahnen wurde dann dadurch erweitert, da er einerseits Strecken von Gesellschaften, die in Notlage geraten waren, ankaufte und dann aus Grnden der Landesverteidigung neue Linien baute (z. B. Berlin-Wetzlar). Seit 1879 wurde das Staatsbahnsystem unter Leitung des Ministers von Maybach durchgefhrt, zum Vorteil der Volkswohl-fahrt, der Landesverteidigung und der Staatsfinanzen. Es umfate am 1. Januar 1910 rund 57000 Kilometer. Im Jahre 1891 wurden die Finanzen des Knigreichs Preußen unter dem Finanzminister von Miqnel umgestaltet, neben einer pro-gressiven Einkommensteuer wurde eine Ergnzungssteuer vom Vermgen erhoben und die Pflicht der Selbsteinschtzung eingefhrt. Einkommen von weniger als 900 Mark sind von Steuern befreit. Da durch diese Reform der Ertrag der Steuern wuchs, verzichtete der Staat auf einige Ertragssteuern zugunsten der Gemeinden. 131. Die sddeutschen Staaten. Auch die sddeutschen Staaten nahmen an dem Aufschwung, der mit der Wiedererrichtung des Reiches einsetzte, teil; dies zeigte sich vor allem in der erhhten Ttigkeit im ffentlichen Leben. Die ersten Jahrzehnte nach der Reichsgrndung wur-den durch die Herstellung der Einheitlichkeit auf dem Gebiete des Heer-Wesens, der Rechtspflege, des Mnz-, Ma- und Gewichtswesens, der Zollgesetzgebung usw. in Anspruch genommen. Die Bevlkerung nahm schnell zu, die gewerbliche Ttigkeit steigerte sich gewaltig, die Verkehrs-mittel wurden reichlich vermehrt. In Bayern, das in mancher Beziehung eine Sonderstellung im Reiche einnimmt und Reservatrechte" hat, regierte seit 1864 der kunstsinnige König Ludwig Ii. Als er 1886 in dieselbe Krankheit verfiel, an der sein jngerer Bruder Otto schon seit Jahren litt, mute beider Oheim, Prinz Luitpold, ein Bruder König Maximilians It. und Sohn Ludwigs I., die Regentschaft bernehmen und sie auch beibehalten, als Ludwig Ii. einige Tage darauf den Tod im Starnberger See fand und die Krone auf den kranken Prinzen Otto berging, der seitdem als Otto I. den Knigstitel fhrt. Der Prinzregent feierte im Mrz 1911 unter herzlicher Teilnahme der Bevlkerung in voller krperlicher und geistiger

9. Geschichte der Neuzeit von 1648 bis zur Gegenwart - S. 222

1911 - Breslau : Hirt
222 Die neueste Zeit. Erffnung des ersten hier abgehaltenen Parlaments das Werk seines Lebens, die Einigung Italiens, fr vollendet. Die Unabhngigkeit des Papsttums wurde durch das Garantiegesetz" gesichert. Schwieriger war es, die innere Ordnung herzustellen. Die glck-liche Einigung des Landes hatte dem Lande eine groe Schuldenlast auf-geladen, und erst vor kurzem ist es gelungen, die Finanzen in Ordnung zu bringen. Die Beziehungen zu Frankreich gestalteten sich ungnstig. Als 1881 die Republik das Gebiet von Tunis besetzte, das Italien zu seiner Jnter-essensphre rechnete, nherte sich die Regierung der deutschen und der sterreichischen und schlo mit ihnen 1883 ein Bndnis. Frankreichs Kn-digung des Handelsvertrags schlug dem Handel Italiens schwere Wunden. 1885 besetzte Italien den Hafen Massaua am Roten Meere, aber erst nach groen Opfern gelang es, die Kolonie Eritrea hier einzu-richten. Als es 1896 Abessinien angriff, erlitten seine Truppen mehrere sehr schwere Niederlagen, und es mute sich mit dem Kstengebiete begngen. Da sich die Bevlkerung trotz starker Auswanderung sehr vermehrt und im Lande nicht gengend Arbeit findet, ist Unzufriedenheit weitver-breitet; sie hat sich wiederholt, zumal auf Sizilien, in Unruhen geuert. Umberto (18781900), der Nachfolger Viktor Emanuels, erlag in Monza dem Attentat eines Anarchisten. Ihm folgte Viktoremanneliii.; unter seiner Regierung bewegt sich das Land in aufsteigender Entwicklung. 135. Frankreich. In Frankreich hat sich die Republik, die am 1. Mrz 1871 durch einen Beschlu der Nationalversammlung zu Bordeaux endgltig als die Regierungsform Frankreichs angenommen worden war, bis jetzt erhalten, und das reiche Land hat die Leiden des Krieges schnell berwunden. Der Wunsch, an Deutschland Rache zu nehmen, ist noch nicht erloschen. Die Republik ist zu einer der grten Militrmchte geworden und besitzt eine starke Flotte. Seit 1880 etwa hat Frankreich angefangen, sich ein Kolonial-reich zu schaffen. Es verstrkte seine Stellung in Nordafrika durch die Besitzergreifung von Tunis und brachte Westafrika nrdlich vom Kongo zum grten Teile an sich, erwarb nicht ohne groe Opfer Tong-king und Annam in Hinterindien (1884) und Madagaskar (1896). Seine Stellung im Mittelmeer ist durch einen Vertrag mit England geregelt. 136. England im 19. Jahrhundert. Nach der napoleonischen Zeit war England der reichste Staat in Europa, dessen Industrie und Handel die Mrkte beherrschte. Aus seiner inneren Entwicklung mgen folgende Punkte hervor-gehoben werden: 1801 kam die Union zwischen Grobritannien und Irland zustande; doch blieb ein scharfer Gegensatz zwischen der irischen Bevlkerung und den herrschenden Englndern bestehen.

10. Geschichte der Neuzeit von 1648 bis zur Gegenwart - S. 226

1911 - Breslau : Hirt
226 Die neueste Zeit. coutier nach Jokohama ist die schnellste Verbindung zwischen Ost- und Westkste des Groen Ozeans. Der Glanz der englischen Kolonialherrschaft wurde bei den Regiernngs-jubileu der Knigin Viktoria 1887 und 1897 dem englischen Volk und den von allen Seiten zusammengestrmten Fremden vor Augen gefhrt. Die englische Industrie hat nicht auf allen Gebieten die Stelle behauptet, die sie noch vor einem Menschenalter einnahm. Der Anteil der englischen Flagge am Seehandel der Welt betrgt 50 Prozent, der der deutschen, die die zweite Stelle einnimmt, etwa 10 Prozent. Seine Handelsmarine ist etwa so groß wie die aller brigen Staaten zusammen. Die Getreideversorgung Englands ist von seiner berlegenheit zur See ab-hngig, und diese beruht darauf, da seine aktive Kriegsflotte nicht nur der Flotte jeder anderen Macht, sondern auch zweier oder mehrerer verbndeter Mchte an Zahl, Strke und Schnelligkeit der Schiffe, Gte der Geschtze, vorzglicher Ausbildung und Leistungsfhigkeit von Offizieren und Mannschaften ans allen Gebieten des Seedienstes berlegen ist und bleibt. Da diese Seemacht gegenwrtig seit Abschlu des euglisch-japauischen Bndnisses nur von einer europischen Macht oder etwa von Nordamerika bedroht werden knnte, ist die Flotte (feit 1904) so verteilt worden, da alle Linienschiffe in Europa vereinigt, die Nordsee, der Kanal, der stliche Atlantische Ozean und das Mittelmeer ihre Sammelpunkte sind; Portland und, sobald die Hafenbauten beendet sein werden, Dover sind die Sttz-punkte der Kanalflotte, Gibraltar der der Atlantischen Flotte und Malta der fr die Mittelmeerflotte, dazu treten vier Kreuzergeschwader fr den westatlantischen Ozean; die nordeuropischen Gewsser haben Verhltnis-mig nur schwache Geschwader erhalten. Fr den Indischen und den Stillen Ozean sind drei Geschwader bestimmt, je eins auf der ostindischen, der australischen und der ostasiatischen Station. Die Verbindung zwischen den ostasiatischeu und den atlantischen Geschwadern hat das Kreuzer-geschwader in Simonstown nahe dem Kap der Guten Hoffnung zu sichern. Auer dieser sofort zur Bewegung bereiten Flotte liegt in den eng-tischen Hsen eine Reserveflotte, die alle kriegsbrauchbaren Schiffe umfat. Im Jahre 1901 starb Knigin Viktoria nach langer glorreicher Regierung; auf sie folgte ihr Sohn Edward Vii. (19011910), mit dem das Haus Koburg den englischen Thron bestieg, auf ihn im Jahre 1910 sein Sohn Georg V. tz 137. Rußland und die Balkanstaaten. Alexander Ii. (1855 bis 1881), Sohn von Nikolaus I., hob die Leibeigenschaft der Bauern in Rußland auf, konnte aber die inneren Schden des Reiches nicht heilen; die panflawistische Bewegung, die die Vereinigung aller slawischen Völker unter russischer Fhrung anstrebt, griff um sich. Die Unzufrieden-heit mit den bestehenden Verhltnissen, der polizeilichen Bevormundung und Willkr gab dem Nihilismus (Anarchismus) Nahrung. Einem von Nihilisten verbten Attentate fiel Alexander Ii. zum Opfer. Alexander Iii.
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