Deutsche Geschichte im Mittelalter.
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Besonders rührig erwiesen sich die Herzöge aus dem Hause der Pi asten, die meißnische, thüringische und fränkische Bauern in das fruchtbare Land an der oberen Oder einluden und Schlesien germanisierten.
Schlesien, benannt nach den Zlasane oder Slenzane am Flusse Slenz (Lohe) und am Berge gleichen Namens (Zobten), war seit dem Abzüge der vandalischen Germanen slawisch (meist polnisch) geworden. Es gab hier bis etwa zum Jahre 1000 nur Gaugenossenschaften, und diese standen mindestens in dem letzten halben Jahrhundert unter böhmischem Einfluß und böhmischer Herrschaft. Ein schwunghafter Handel wurde schon damals zwischen Prag und Krakau betrieben. Von Westen werden daher auch die ersten Christianisierungsversuche in Schlesien gekommen sein. Boleslaw Chrobry, unter dem das Gnesen unterstellte Bistum Breslau entstand, zog Schlesien zu Polen hinüber, mit dem es gegen 200 Jahre verbunden geblieben ist. In eine losere Abhängigkeit kam Schlesien, als Boleslaw Iv. es seinem Neffen als Erbanteil überwies vorbehaltlich der Oberhoheit von Krakau. Diese hat aber schon Herzog Heinrich I., der Bärtige, vermählt mit Hedwig von Andechs-Meran, gelöst, dessen Macht sich von der Neumark bis an die Karpaten erstreckte. Mit ihm beginnt Anfang des 13. Jahrhunderts das große Ger-manisierungswerk, das seine, vielfach mit deutschen Frauen vermählten Nachfolger, bis über 1300 hinaus fortgesetzt haben. Ebenso haben die großen Zisterzienserklöster Leubus, Kamenz, Heinrichau und Grüssau in dieser Hinsicht große Verdienste, zumal da sie den Landbau förderten; auch die Benediktiner, Prämonstratenser und Kreuzherren haben das Deutschtum gepflegt.
Schlesische Städte und Dörfer mit deutschem Recht und deutscher Bevölkerung waren bis zum Mongoleneinfall selten, um so zahlreicher werden sie in den nächsten zwei Menschenaltern, besonders 1245—65. Auch Breslau erhielt erst 1242 Stadtrecht. Manche deutschen Städte wurden ganz neu gegründet, andere lehnten sich an slawische Siedlungen an, die dann durch den Zusatz Alt- oder Wenig- unterschieden wurden. Ähnlich war der Vorgang bei der Anlage deutscher Dörfer, deren etwa 1500 entstanden. Ein Unternehmer (locator) steckte auf Grund eines Vertrages mit dem Grundherrn und unter Zustimmung des Herzogs eine Dorfflur ab, vermaß die Hufen des Ackerlandes, wies den um ihn gesammelten Bauern meist zwei an und behielt, abgesehen von der Psarrwidemut, selbst mehrere. Weide und Wald blieben gemeinsam. Der Unternehmer übte als Schultheiß (Scholze) mit Schöffen die niedere Gerichtsbarkeit, wofür er den dritten Pfennig, meist auch Schlacht- und Schankgerechtigkeit und wohl auch eine Schaftrift erhielt, die höhere der Herzog durch einen Hofrichter. Die deutschen Bauern waren freie Männer mit freiem, erblichem Eigentum, nur hatten sie außer der Verpflichtung zur Heeresfolge einen Hufenzins an den Grundherrn und den Zehnten an den Bischof bzw. Pfarrer zu zahlen. Mußten sie das Ackerland erst durch Rodung des Waldes gewinnen, so erhielten sie dafür mehrere Jahre Steuerfreiheit. Die Rechtsverhältnisse der deutschen Bauern waren ähnlich den jetzigen: sie hatten Selbstverwaltung, freien Besitz, über den sie nach ihrem Willen verfügen konnten, bestimmte Abgaben zu leisten und waren freizügig, während die polnischen Bauern unfrei waren und unter ungeregelten Lasten seufzten. Bei der Anlage von Städten steckte man erst den viereckigen Ring (rinc — Versammlungsort, Mitte eines Heerlagers) nach
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
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hervorbrachen, die Umgegend plünderten und deren Bewohner auf Lösegeld gefangen wegführten. Diesem Unwesen zu steuern, zog Bischof Gerhard an Pfingsten ^393 vor das Raubschloß, belagerte dasselbe mit allem Kraftaufwands vermochte es aber nicht zu erobern und mußte an 5t. Michaels-Tag nach manchen Verlusten wieder abziehen.
3.
3m Freigerichte Alzenau finden wir in der unruheoollen Zeit Deutschlands nicht wenige Ritter, die plündern und Hauben als einträgliches Gewerbe betrieben. Besonders waren es die Herren von Bonneburg, die viele der Märker in ihren Wohnungen anfielen und plünderten, oft zu Fehde zogen, Steuern erpreßten und das Ländchen feindlichen Reisigen preisgaben, obwohl in ihrer „edelsten" Z}and das Amt des Landrichters ruhte. Wiederholt setzten deshalb die freien Märker diese unwürdigen Vögte ab (H36l[ und ^386).
Aber auch nach dem Aussterben dieser Familie nahmen die Räubereien kein Ende. Die Schelrisse von Wasserlos, die Herren der Womburg bei Mömbris und Ulrich von Bergheim auf Z?üttelngefäß waren kecke Stegreifritter und vergewaltigten Bauern und Bürger, Kaufleute und pilger, so daß König Ruprecht in Verbindung mit den benachbarten Reichsstädten Ruhe schaffen mußte. Am Sonntag, den 22. Februar ^05, wurden die Burgen der Strauchritter von Reisigen eingenommen und verbrannt. Damit war den raublustigen Rittern für längere Zeit das Handwerk gelegt.
4. Aus fehdereicher Zeit.
Au Beginn des ^5. Jahrhunderts herrschte in Franken auf den Straßen große Unsicherheit, allenthalben hörte man von Mord, Raub und Brandschatzung. Um diesem Übel zu steuern, schlossen die fränkischen Bischöfe, der Abt von Fulda, der Burggraf von Nürnberg und Abgesandte der fränkischen Reichsstädte im )ahre ^03 zu Mergentheim ein Bündnis, „Landfriede zu Franken" genannt. Aus den Bestimmungen des Vertrages kann man auf die Vergehen gegen Person und (Eigentum sehr leicht Schlüsse ziehen. So mußte ein Artikel vorschreiben: Alle pilger und Wallfahrer, die Kaufleute und die Ackerbauer, welche Feldfrüchte und Edein bauen, sollen in ihren Wohnungen und Gewerben sicher sein; frei sollen sein alle Straßen, Kirchen, Klöster, Geistliche, Kaufleute, Kirchhöfe, Mühlen, Pflüge mit ihren Pferden, Gchsen und Zugehör, alle Ackerleute und Weinbauer. Wer diese beschädigt, soll als Verletzer des Landfriedens und Räuber bestraft werden.
Bald mußte denn auch der Bischof von Würzburg gegen Landfriedensbrecher zu Felde ziehen. Noch im gleichen )ahre belagerte er das Raub-schloß Werberg, dessen Inhaber die Stiftsuntertanen in den Ämtern
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Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
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sammelten sich die älteren Ritter, die nicht mehr an den Spielen teilnahmen, die edlen Frauen, die hohen Herren des fürstlichen Hofes und der Stadt.
Die Zulassung zum Stechen war nach einer Turnierordnung geregelt, die von der fränkischen Rittergesellschaft der Fürspanger entworfen worden war. Aus derselben seien einige Bestimmungen auszugsweise wiedergegeben.
V Don der Kleidung.
(£5 sollen Ritter und Knechte keine güldene Decke und der Gemeine vom Adel keine Decke und keinen wappenrock von Samt, Damast oder Atlas führen. Eine jegliche Frau oder Jungfrau habe nicht über vier Röcke, mit denen sie sich schmücken will, von diesen seien nicht mehr als zwei von Samt. wer diese Vorschrift nicht einhält, soll des Dankes und der Dortänze beraubt sein.
2. Von der Rüstung.
Das Schwert soll drei bis vier Finger breit und vornen an der Spitze in derselben Breite stumpf abgeschliffen sein, daß es weder steche noch schneide. Dieses Schwert soll jeder mit seinem Kleinod zur Prüfung tragen lassen. Die Klinge sei drei Spannen lang.
An Zaum, Zügel, Sattel oder Steigleder darf kein (Eisen angebracht sein, das im Turnier gefährlich werden könnte, wenn man zum Turnierbeginn bläst, mag jeder sein Schwert ziehen und gegen das Kleinod seines Turniergenossen hauen, sonst soll er es aber nicht gebrauchen. Andere Waffen habe keiner dabei.
Der Kolben sei an der Spitze daumendick, hänge an einer Kette und dürfe keinen Nagel haben. Niemand darf im Sattel befestigt sein. Schild und Krone muß jeder unverdeckt führen.
Ein Fürst soll vier, ein Graf oder Herr drei, ein Ritter zwei Knechte haben, ein (Edelmann einen Knecht.
3. wer nicht ins Turnier gehöret.
Nicht zum Turnier darf zugelassen werden, wer einen falschen Eid geschworen hat, wer im Feldgefängnis meineidig worden war, wer sein Handgelübde auf Brief und Siegel nicht hielt,
wer vom Heerhaufen des Herrn oder Freundes flüchtete,
wer Frauenehre nicht achtete, wer als Wucherer bekannt war, wer Straßenraub, Mord oder i)errat verübte, wer Kirchen zerstörte, wer Ketzerei trieb, wer des Ehebruchs überführt war,
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— Hü-
ll. Der Schwedentrunk (1633),
Bruder Valentin der Kartause Astheim wurde zur Aufdeckung des verborgenen Hausschatzes angehalten. Als er aber nichts verriet, bekamen ihn die Scharfrichter und deren Knechte in die Hand. Man band ihn an eine Leiter und fragte ihn mit vielen Streichen, Foltern und allerlei peinlichen Torturen, warf ihn ins Gefängnis, traktierte ihn mit Hunger, Durst und anderem Ungemach ärger als ein unvernünftiges Diel?. Dann gab man ihm auch den Schwedentrunk, bestehend aus abscheulichen Menschen-, Pferds-, Rinder- und allerlei Kloaken, die man ihm mit Trichtern gewalttätig in den Mund gegossen, bei dick angefülltem Leib den Hals eine Zeitlang zugestrickt, alsdann ein Brett auf den Leib gelegt und darauf herumgetreten, bis aller Unflat wieder durch den 6als zu Mund und Nasen herausgebrochen.
Solchen höllischen Trank nebst grausamen peinert überstand der heldenmütige Mann zweimal, erst das drittemal offenbarte er das Geheimnis. Kurze Zeit darnach gab der erbärmlich zugerichtete Bruder seinen Geist auf. —
Am \7. )uli ^6^0 gab Klaus Gerich in Stetten im Merntale nach schrecklichen Mißhandlungen seinen Geist auf; die Soldaten hatten ihm den schwedischen Trank eingeschenkt. Dem unglücklichen Gpfer wurde Kalkmilch eingeschüttet.
Auch aus Humprechtshausen bei Haßfurt meldet Link (Klosterbuch) die Verabreichung eines Schwedentrunkes.
jedenfalls kamen Hunderte von Fällen dieser unmenschlichen Greueltaten vor; wer aber sollte den Mut haben, diese in jenen Zeiten aufzuzeichnen? —-
12. Der Bannachgrund im Dreißigjährigen Kriege.
Auch der Bannachgrund ertrug sein vollgerüttelt Teil des Jammers, wie nur wenige kurze Aufzeichnungen, die fast wahllos aus der Menge der vorhandenen Nachrichten herausgegriffen wurden, zur Genüge beweisen.
Don Rentweinsdorf wird gemeldet, daß im April \632 das Schloß geplündert wurde und im August die Rotenhanschen Untertanen und Söldner fast alle erkrankt waren. Diele Gebäude lagen in Asche, andere waren von ihren Besitzern verlassen oder ausgestorben. zählte der
Markt drei (Einwohner. ^633 heißt es von Lind: „Die Leute ziehen den Pflug oder hacken das Feld", ebenso von Reutersbrunn. In Preppach lagen \633 die Leute an einer Seuche fast alle krank, die Gesunden gingen betteln.
„Der Pfarrer von Iesserndorf hat ^63h (seit drei Jahren) keinen Zehnt von Gänsen und Schafen gesehen, sintemal die Bauern gar nichts haben und in die äußerste Armut getrieben sind, und keine Küh und pferde haben,
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Extrahierte Personennamen: Klaus_Gerich August Iesserndorf