Autor: Dittrich, P., Pfeifer, Wilhelm, Christoph, A.
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
Regionen (OPAC): Ostdeutschland
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
Geschlecht (WdK): Jungen
England.
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2. England.
Whrend in Frankreich das absolute Knigtum in vollkommenster Form ausgestaltet wurde, gewann in England die parlamentarische Verfassung in den inneren Kmpfen des 17. Jahrhunderts die Herrschast.
9. Jakob I. (16031625.) Auf Elisabeth folgte als nchster Verwandter der Tndors (Nachkommen Heinrichs Vii.) der Sohn der K-night Maria Stuart und Darnleys, Jakob Vi. von Schottland. Mit ihm bestieg das Haus der Stuarts den englischen Thron. Uuzuver-lssige Charaktere, verschwenderisch, die spteren zum Katholizismus neigend, haben sie die Liebe des englischen Volkes nicht zu gewinnen verstanden. Sie wollten hnlich wie die Tndors fast unumschrnkt regieren, obwohl sich die Verhltnisse gendert hatten.
Jakob I. vereinigte die Kronen von England und Schottland, aber seinem Plane, beide Reiche zu einem Staatswesen zu verschmelzen, versagte das Parlament die Zustimmung. Es bestand also nur eine Personalunion; seit 1604 fhrte er den Titel König von Grobritannien".
Damals wurde Irland nach mehreren Versuchen, sich loszulsen, der englischen Herrschaft von neuem unterworfen. Aber die ausgedehnte Einziehung von Landgtern, ihre Verleihung an protestantische Englnder und Schotten, die furchtbare Hrte, mit der die Iren behandelt wurden, hielt in ihnen den Ha gegen ihre Unterdrcker wach.
Die englische Verfassung. In England regiert das Parla-ment; es besteht aus dem Könige, dem Hause der Lords (Oberhaus), dem die Prinzen des kniglichen Hauses, die Peers nach Erbrecht, einige der obersten Richter und einige Bischfe der anglikanischen Kirche an-gehren, und dem Hause der Gemeinen (Unterhaus), dessen Mitglieder gewhlt werden. Die Regelung und Abgrenzung der Rechte dieser drei Faktoren gegeneinander, wie sie heute die Verfassung aufweist, war im 17. Jahrhundert noch nicht mit gleicher Klarheit und Schrfe durch-gefhrt. Widerstreitende Auffassung der den Umfang der Rechte, bergriffe in die Rechtssphre des anderen riefen unaufhrliche Reibungen zwischen König und Parlament (im engeren Sinne) hervor, aus denen sich schlielich der Brgerkrieg entzndete. Insbesondere stand dem Parla-mente das Recht der Steuerbewilligung zu, die auf ein Jahr oder auf lngere Zeit erteilt werden konnte; das Parlament mute durch den König berufen werden, beffen freiem Ermessen es berlassen blieb, ob und wann er dies tun wollte. Die ersten Stuarts haben mehrmals ohne Parlament auszukommen versucht, da sie aber wohl die einmal bewilligten Steuern, Zlle und Abgaben erheben, aber weder durch neue vermehren noch sie erhhen durften, wurden sie schlielich durch Geldverlegenheiten gezwungen, wieder ein Parlament zu berufen.
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Extrahierte Personennamen: Elisabeth Heinrichs Maria_Stuart Maria Jakob_Vi
Extrahierte Ortsnamen: England England Frankreich England Schottland England Schottland Irland England