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1. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 19

1911 - Breslau : Hirt
England. 19 2. England. Whrend in Frankreich das absolute Knigtum in vollkommenster Form ausgestaltet wurde, gewann in England die parlamentarische Verfassung in den inneren Kmpfen des 17. Jahrhunderts die Herrschast. 9. Jakob I. (16031625.) Auf Elisabeth folgte als nchster Verwandter der Tndors (Nachkommen Heinrichs Vii.) der Sohn der K-night Maria Stuart und Darnleys, Jakob Vi. von Schottland. Mit ihm bestieg das Haus der Stuarts den englischen Thron. Uuzuver-lssige Charaktere, verschwenderisch, die spteren zum Katholizismus neigend, haben sie die Liebe des englischen Volkes nicht zu gewinnen verstanden. Sie wollten hnlich wie die Tndors fast unumschrnkt regieren, obwohl sich die Verhltnisse gendert hatten. Jakob I. vereinigte die Kronen von England und Schottland, aber seinem Plane, beide Reiche zu einem Staatswesen zu verschmelzen, versagte das Parlament die Zustimmung. Es bestand also nur eine Personalunion; seit 1604 fhrte er den Titel König von Grobritannien". Damals wurde Irland nach mehreren Versuchen, sich loszulsen, der englischen Herrschaft von neuem unterworfen. Aber die ausgedehnte Einziehung von Landgtern, ihre Verleihung an protestantische Englnder und Schotten, die furchtbare Hrte, mit der die Iren behandelt wurden, hielt in ihnen den Ha gegen ihre Unterdrcker wach. Die englische Verfassung. In England regiert das Parla-ment; es besteht aus dem Könige, dem Hause der Lords (Oberhaus), dem die Prinzen des kniglichen Hauses, die Peers nach Erbrecht, einige der obersten Richter und einige Bischfe der anglikanischen Kirche an-gehren, und dem Hause der Gemeinen (Unterhaus), dessen Mitglieder gewhlt werden. Die Regelung und Abgrenzung der Rechte dieser drei Faktoren gegeneinander, wie sie heute die Verfassung aufweist, war im 17. Jahrhundert noch nicht mit gleicher Klarheit und Schrfe durch-gefhrt. Widerstreitende Auffassung der den Umfang der Rechte, bergriffe in die Rechtssphre des anderen riefen unaufhrliche Reibungen zwischen König und Parlament (im engeren Sinne) hervor, aus denen sich schlielich der Brgerkrieg entzndete. Insbesondere stand dem Parla-mente das Recht der Steuerbewilligung zu, die auf ein Jahr oder auf lngere Zeit erteilt werden konnte; das Parlament mute durch den König berufen werden, beffen freiem Ermessen es berlassen blieb, ob und wann er dies tun wollte. Die ersten Stuarts haben mehrmals ohne Parlament auszukommen versucht, da sie aber wohl die einmal bewilligten Steuern, Zlle und Abgaben erheben, aber weder durch neue vermehren noch sie erhhen durften, wurden sie schlielich durch Geldverlegenheiten gezwungen, wieder ein Parlament zu berufen. 2*

2. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 222

1911 - Breslau : Hirt
222 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbes. der Preuisch-deutschen Geschichte. dringt die englische Macht in den quatorialen Provinzen vor, um einen berlandweg etwa zum Viktoria Nyanza und von da nach der Kste von Britifch-Ostafrika und dem Kaplande zu schaffen. In den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts gewann Afrika fr England erhhte Bedeutung aus militrifch-politischeu Grnden, da von Afrika aus die Verbindung zwischen dem Mutterlands und den Kolonien bedroht werden kann, Deutschland und Frankreich aber hier groe Be-sitznngen erworben haben, aus wirtschaftlichen Grnden, da der Gold-reichtnm des Sdens ungeheuer ist und diese weiten, reichen und noch fast unberhrten Gebiete dem nach Beschftigung suchenden Kapitalreich-tum Gelegenheit zu lohnenden Anlagen bieten. Diese Grnde fhrten am Ende'des 19. Jahrhunderts zur Vernichtung der Freistaaten Oranje-sreistaat und Sdafrikanische Republik im Burenkriege. Seiner alten Erfahrung in kolonialen Angelegenheiten, seinen hochentwickelten Transportmitteln zur See und dem Reichtum der privaten Unternehmer verdankt es England, da die von ihm in Besitz genommenen Kolonien verhltnismig schnell zur Blte gelangen. Zu den genannten Wegen, die England mit seinen Kolonien ver-bindet, ist endlich noch ein vierter hinzugekommen, der der Nord-amerika. Die kanadische Pazifikbahn stellt den krzesten berlandweg zwischen der Ost- und der Westkste des Erdteils her und die Fahrt von Vanconver nach Jokohama die schnellste Verbindung zwischen der Ost-und der Westkste des Groen Ozeans. Der Glanz der englifchen Kolonialherrschaft wurde bei den Regierungs-jubileu der Knigin Viktoria 1887 und 1897 dem englischen Volke und den von allen Seiten zusammengestrmten Fremden vor Augen gefhrt. Die englische Industrie hat nicht auf allen Gebieten die Stelle behauptet, die sie noch vor einem Menschenalter einnahm. Sie verlangte 1887, um die deutschen Waren zu verdrngen, fr sie die Bezeichnung made in Germany. Der Anteil der englischen Flagge am Seehandel der Welt betrgt fast 50 Prozent, der deutsche etwa 10 Prozent*). Englands Handelsmarine ist etwa so groß wie die aller brigen Staaten zusammen. Die Getreideversorgung Englands ist von seiner berlegenheit zur See abhngig. Englands Herrschaft beruht darauf, da feine aktive Kriegsflotte nicht nur der Flotte jeder anderen Macht, fondern auch zweier oder *) Die Welthandelsflotte der 5 wichtigsten Staaten 1910: Registertonnen % 1. Grobritannien und Irland. . 33 Vs Tausend 47,8 2. Deutsches Reich......?V3 *^,6 3. Vereinigte Staaten.....5 7,3 4. Norwegen........3 4,5 5. Frankreich........23/4 4,1 Prozentualer Anteil am Gesamtauenhandel aller Staaten der Erde 1907: England 17,6, Deutschland 12,6, Vereinigte Staaten 10,3, Frankreich 9.

3. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 210

1911 - Breslau : Hirt
210 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbes. der Preuisch-deutschen Geschichte. Flottengesetz sollen 1917 vorhanden sein: 1. eine Schlachtflotte von vier Geschwadern zu je 8 Linienschiffen, 8 groen und 24 kleinen Kreuzern, abgesehen von Flottenflaggschiffen und kleineren Fahrzeugen. 2. eme Aus-landsflotte von 3 groen und 10 kleinen Kreuzern. 3. eine Materialreferve. Auerdem werden Torpedos und Unterseebote gebaut. Die Kriegsflotte foll nicht nur die deutschen Ksten im Kriegsfalle schtzen, sondern auch jeder-zeit die Handelsflotte, die nur von der englischen bertroffen wird. Der zur Grndung und Erhaltung der Kriegsflotte und der damit zusammenhngenden Anstalten erforderliche Aufwand wird aus der Reichs-kafse bestritten. Die Kriegsmarine des Reiches ist eine einheitliche unter dem Oberbefehl des Kaisers. Ihre Organisation und Zusammensetzung liegt dem Kaiser ob, der die Offiziere und Beamten der Marine ernennt und fr den diese nebst den Mannschaften eidlich in Pflicht zu nehmen find. Das Oberkommando der Marine untersteht einem vom Kaiser er-nannten kommandierenden Admiral, die Verwaltung dem Staats-sekretr des Reichsmarineamtes. Zwischen Nord- und Ostsee ist eine vom Auslande unabhngige Verbindung durch den Kaiser-Wilhelm-Kanal geschaffen worden der von der Elbmndung bei Brunsbttel der Rendsburg nach Holtenau au der Kieler Bucht fhrt; er wurde im Jahre 1887 begonnen und 1895 erffnet. Reichskriegshfen sind bei Kiel und Wilhelmshaven. k 128 Die Kolonien. Beim Abschlu der Reichsverfassung besa kein Bundesstaat Kolonien. Seit Begrndung einer deutschen Seemacht aber reate sich ein lebhaftes Verlangen nach einer krftigen Kolonialpolitik, dem Anfang der achtziger Jahre Rechnung getragen wurde. Im Jahre 1884 wurden die Erwerbungen des Kaufmanns Lderitz aus Bremen nrdlich des Oranjeflnffes um die Bucht Deutsch-Sdwestafrika, unter den Schutz des Reiches gestellt und durch den deutschen Generalkonsul Nachtigal die deutsche Flagge m Togo und Kamerun gehit. Im folgenden ^?hre trat Dentsch- Os-afrika, das Dr. Peters fr die Deutsch-ostafrikamsche Gesellschaft erworben hatte, ein Teil von Neuguinea, das Katser-Wuhelmsland d Bismarckarchipel, die Salomon- und die Marschallinseln unter den Schutz des Reiches. Die europischen Mchte, die in Afrika Besitzungen haben, regelten auf der Afrikakouferenz in Berlin ihre Interessen. Damals wurde derkong -staat, dessen Souvern König Leopold Ii. von Belgien war, anerkannt. Das Witnland und Sansibar wurden 1890 England berlassen, das dafr Helgoland an Deutschland abtrat, 1897 der Ort Tsingtau an der Bucht vou Kiautschou von den Deutschen gepachtet und seitdem h ein Sttzpunkt der deutschen Interessen in Ostasien geschaffen.

4. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 199

1911 - Breslau : Hirt
Das Zeitalter der Religionskriege. 199 Die Religionskriege in Westeuropa. 8 108. Philipp Ii. von Spanien (1556—1598). Als Karl V., der Regierung müde, sich in die Nähe des Hieronymitenklosters San Duste (in Estremadura) zurückzog (1556), wo er zwei Jahre später starb, teilte er sein Weltreich unter seinen Bruder Ferdinand und seinen Sohn Philipp Ii. Jener, schon seit 1531 deutscher König, folgte ihm in der deutschen Kaiserwürde, dieser erhielt Spanien mit dem Kolonialbesitz und den vier europäischen Nebenländern: den Niederlanden, der Freigrafschaft Burgund, Mailand und Neapel. Philipp Ii. war auch trotz dieser Teilung noch der mächtigste Herrscher Europas. Einsam, verschlossen, seinem Glauben mit ganzer Kraft ergeben, lebte er allein der Regierung seines weiten Reiches. Alle wichtigen Angelegenheiten wurden ihm vorgelegt und von ihm entschieden. Er verließ in den letzten Jahren seiner Regierung nur selten noch seine Gemächer im Schloß zu Madrid oder die Zelle in dem von ihm erbauten Kloster Eskorial. (Sein Sohn Don Karlos aus erster Ehe, unbesonnen und leidenschaftlich, körperlich und geistig zur Regierung unfähig, starb im Gefängnis.) Die militärischen und finanziellen Kräfte seines Reiches, zu den: er Portugal nach dem Aussterben der burgundischen Dynastie hinzufügte, stellte er in den Dienst des Kampfes gegen die Feinde seines Glaubens: sein Stiefbruder Don Juan d'anstria erfocht 1571 über die Türken den Seesieg bei Lepanto (Cervantes), der ebenso wie die Verteidigung der Insel Malta durch die Johanniter (1565) ihr Vordringen nach Westen auf dem Seewege aufhielt. Vor allem aber war Philipp entschlossen, die Einheit des Glaubens unter seinen Untertanen aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. Darüber brach der große Kampf mit den Niederlanden aus, an dem auch die Nachbarstaaten Frankreich und England teilnahmen. Der Freiheitskampf der Niederlande. 1568—1648. § 109. Der Streit Philipps mit den Niederlanden. Die damaligen spanischen Niederlande umfaßten etwa das Gebiet der heutigen Königreiche Belgien und Niederlande. Im Norden wohnten Deutsche, im Süden französisch redende Wallonen. Dem Bekenntnis nach gehörte die Bevölkerung zur römisch-katholischen Kirche, doch hatte sich der Kalvinismus, namentlich im Norden, stark ausgebreitet. Politisch bestanden die Niederlande aus siebzehn Provinzen, an deren Spitze ein Statthalter und ein mit weitgehenden Rechten ausgestatteter Landtag („Staaten") stand. Die Einheit des Ganzen repräsentierten der vom König eingesetzte Generalstatthalter und die General-staateu, eine Versammlung von Abgeordneten aus sämtlichen Provinzen.
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