Autor: Dittrich, P., Pfeifer, Wilhelm, Christoph, A.
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
Regionen (OPAC): Ostdeutschland
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
Geschlecht (WdK): Jungen
England.
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2. England.
Whrend in Frankreich das absolute Knigtum in vollkommenster Form ausgestaltet wurde, gewann in England die parlamentarische Verfassung in den inneren Kmpfen des 17. Jahrhunderts die Herrschast.
9. Jakob I. (16031625.) Auf Elisabeth folgte als nchster Verwandter der Tndors (Nachkommen Heinrichs Vii.) der Sohn der K-night Maria Stuart und Darnleys, Jakob Vi. von Schottland. Mit ihm bestieg das Haus der Stuarts den englischen Thron. Uuzuver-lssige Charaktere, verschwenderisch, die spteren zum Katholizismus neigend, haben sie die Liebe des englischen Volkes nicht zu gewinnen verstanden. Sie wollten hnlich wie die Tndors fast unumschrnkt regieren, obwohl sich die Verhltnisse gendert hatten.
Jakob I. vereinigte die Kronen von England und Schottland, aber seinem Plane, beide Reiche zu einem Staatswesen zu verschmelzen, versagte das Parlament die Zustimmung. Es bestand also nur eine Personalunion; seit 1604 fhrte er den Titel König von Grobritannien".
Damals wurde Irland nach mehreren Versuchen, sich loszulsen, der englischen Herrschaft von neuem unterworfen. Aber die ausgedehnte Einziehung von Landgtern, ihre Verleihung an protestantische Englnder und Schotten, die furchtbare Hrte, mit der die Iren behandelt wurden, hielt in ihnen den Ha gegen ihre Unterdrcker wach.
Die englische Verfassung. In England regiert das Parla-ment; es besteht aus dem Könige, dem Hause der Lords (Oberhaus), dem die Prinzen des kniglichen Hauses, die Peers nach Erbrecht, einige der obersten Richter und einige Bischfe der anglikanischen Kirche an-gehren, und dem Hause der Gemeinen (Unterhaus), dessen Mitglieder gewhlt werden. Die Regelung und Abgrenzung der Rechte dieser drei Faktoren gegeneinander, wie sie heute die Verfassung aufweist, war im 17. Jahrhundert noch nicht mit gleicher Klarheit und Schrfe durch-gefhrt. Widerstreitende Auffassung der den Umfang der Rechte, bergriffe in die Rechtssphre des anderen riefen unaufhrliche Reibungen zwischen König und Parlament (im engeren Sinne) hervor, aus denen sich schlielich der Brgerkrieg entzndete. Insbesondere stand dem Parla-mente das Recht der Steuerbewilligung zu, die auf ein Jahr oder auf lngere Zeit erteilt werden konnte; das Parlament mute durch den König berufen werden, beffen freiem Ermessen es berlassen blieb, ob und wann er dies tun wollte. Die ersten Stuarts haben mehrmals ohne Parlament auszukommen versucht, da sie aber wohl die einmal bewilligten Steuern, Zlle und Abgaben erheben, aber weder durch neue vermehren noch sie erhhen durften, wurden sie schlielich durch Geldverlegenheiten gezwungen, wieder ein Parlament zu berufen.
2*
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Extrahierte Personennamen: Elisabeth Heinrichs Maria_Stuart Maria Jakob_Vi
Extrahierte Ortsnamen: England England Frankreich England Schottland England Schottland Irland England
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Aus der Geschichte der Neuzeit.
§ 105. Die Fürstenverschwörung unter Moritz von Sachsen. Trotz des Übergewichts, das Kaiser Karl errungen hatte, ist er zu keinem vollen Siege gelangt. Denn erstens vermochte er das Interim, das auch die Fürsten, die nicht zu den Schmalkaldenern gehört hatten, erbitterte, nicht durchzuführen, zweitens verfeindete er sich dadurch, daß er die Macht der Fürsten Hinabdrücken wollte, alle deutschen Fürsten, auch die katholischen. Endlich aber entzweite er sich mit seinem Bruder Ferdinand über die Nachfolge im Reiche. Zu diesen inneren Schwierigkeiten kamen äußere. Der Friede mit den Türken und dem Könige von Frankreich, der ihm seine Siege in Deutschland ermöglicht hatte, wurde unsicher.
Dazu verschlimmerte sich sein körperliches Leiden. Die Fürsten weigerten sich, seinen Sohn Philipp zu wählen.
Allmählich bildete sich in Norddeutschland eine Fürstenverschwörung gegen ihn, an deren Spitze der bedeutendste der damaligen Reichsfürsten, Moritz von Sachsen, trat. Mit der Achtvollstreckung gegen Magdeburg beauftragt, zog er ein starkes Heer zusammen, das er auch nach der Eroberung der Stadt unter dem Vorwande rückständiger Soldzahlung nicht entließ. Da er sein Ziel, die Kurwürde, erreicht hatte, trat er wieder zu den Gegnern des Kaisers über, ja er schloß mit Heinrich Ii. von Frankreich einen Vertrag, worin er ihm Metz, Tonl, Verdun und Cambrai gegen eine Geldunterstützung in dem bevorstehenden Feldzuge zu Pfandbesitz überließ.
Darauf wandte er sich im Frühjahr 1552 gegen den Kaiser und zwang ihn durch die rasche Erstürmung der Ehrenberger Klause, von Innsbruck über den Brenner nach Villach zu flüchten. Der kranke Kaiser entschloß sich zum Frieden.
Sein Bruder Ferdinand vermittelte den Passaner Vertrag, durch den das Interim abgeschafft und den Anhängern der Augsburgischen Konsession freie Religionsübung bis zu einem allgemeinen Reichstage bewilligt wurde. Der Landgraf von Hessen erhielt seine Freiheit wieder, wie schon vorher Johann Friedrich.
Vernichtete der Passaner Vertrag alle bisherigen Erfolge Karls gegen die Evangelischen, so scheiterte auch sein Versuch, das von Franz von Guise zähe verteidigte Metz Heinrich Ii. wieder zu entreißen. Moritz erlebte den Abschluß eines endgültigen Friedens nicht. Sein ehemaliger Bundesgenosse, der Markgraf Albrecht von Brandenburg-Kulmbach, hatte den Krieg gegen Klöster und Bischöfe in Norddeutschland auf eigene Faust fortgesetzt. Er wurde 1553 von den verbündeten norddeutschen Fürsten bei Sievershausen (bet Braunschweig) geschlagen, sein Heer auseinandergesprengt und er zur Flucht nach Frankreich genötigt. In dieser Schlacht fiel Moritz, erst 32 Jahre alt.
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Extrahierte Ortsnamen: Frankreich Deutschland Norddeutschland Magdeburg Frankreich Verdun Cambrai Villach Hessen Karls Norddeutschland Sievershausen Frankreich
Das Zeitalter der Religionskriege.
199
Die Religionskriege in Westeuropa.
8 108. Philipp Ii. von Spanien (1556—1598). Als Karl V., der Regierung müde, sich in die Nähe des Hieronymitenklosters San Duste (in Estremadura) zurückzog (1556), wo er zwei Jahre später starb, teilte er sein Weltreich unter seinen Bruder Ferdinand und seinen Sohn Philipp Ii. Jener, schon seit 1531 deutscher König, folgte ihm in der deutschen Kaiserwürde, dieser erhielt Spanien mit dem Kolonialbesitz und den vier europäischen Nebenländern: den Niederlanden, der Freigrafschaft Burgund, Mailand und Neapel.
Philipp Ii. war auch trotz dieser Teilung noch der mächtigste Herrscher Europas. Einsam, verschlossen, seinem Glauben mit ganzer Kraft ergeben, lebte er allein der Regierung seines weiten Reiches. Alle wichtigen Angelegenheiten wurden ihm vorgelegt und von ihm entschieden. Er verließ in den letzten Jahren seiner Regierung nur selten noch seine Gemächer im Schloß zu Madrid oder die Zelle in dem von ihm erbauten Kloster Eskorial. (Sein Sohn Don Karlos aus erster Ehe, unbesonnen und leidenschaftlich, körperlich und geistig zur Regierung unfähig, starb im Gefängnis.)
Die militärischen und finanziellen Kräfte seines Reiches, zu den: er Portugal nach dem Aussterben der burgundischen Dynastie hinzufügte, stellte er in den Dienst des Kampfes gegen die Feinde seines Glaubens: sein Stiefbruder Don Juan d'anstria erfocht 1571 über die Türken den Seesieg bei Lepanto (Cervantes), der ebenso wie die Verteidigung der Insel Malta durch die Johanniter (1565) ihr Vordringen nach Westen auf dem Seewege aufhielt. Vor allem aber war Philipp entschlossen, die Einheit des Glaubens unter seinen Untertanen aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. Darüber brach der große Kampf mit den Niederlanden aus, an dem auch die Nachbarstaaten Frankreich und England teilnahmen.
Der Freiheitskampf der Niederlande.
1568—1648.
§ 109. Der Streit Philipps mit den Niederlanden. Die damaligen spanischen Niederlande umfaßten etwa das Gebiet der heutigen Königreiche Belgien und Niederlande. Im Norden wohnten Deutsche, im Süden französisch redende Wallonen. Dem Bekenntnis nach gehörte die Bevölkerung zur römisch-katholischen Kirche, doch hatte sich der Kalvinismus, namentlich im Norden, stark ausgebreitet.
Politisch bestanden die Niederlande aus siebzehn Provinzen, an deren Spitze ein Statthalter und ein mit weitgehenden Rechten ausgestatteter Landtag („Staaten") stand. Die Einheit des Ganzen repräsentierten der vom König eingesetzte Generalstatthalter und die General-staateu, eine Versammlung von Abgeordneten aus sämtlichen Provinzen.
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Extrahierte Personennamen: Philipp_Ii Philipp Karl_V. Karl_V. Ferdinand Philipp_Ii Philipp Philipp_Ii Philipp Philipp Philipp Philipps
Extrahierte Ortsnamen: Westeuropa Spanien Estremadura Spanien Niederlanden Burgund Mailand Neapel Europas Madrid Portugal Malta Frankreich England Niederlande Belgien Niederlande Niederlande
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— m —
11, Abschied des letzten Fürstbischofs und Besitzergreifung durch
Bayern (1802).
„Es ist besannt, daß Unser fürstliches Hochstift auf den Vorschlag der hoben vermittelnden Mächte von der Reichsdeputation zu Regensburg dem sperrn Kurfürsten von Pfalzbayern zur Entschädigung angewiesen worden sei. Unseren getreuen Untertanen mit landesväterlicher Liebe zugetan, können wir die schmerzlichen Empfindungen nicht unterdrücken, welche uns die Trennung von dem, was uns lieb und teuer war, abzwinget. Wir bringen jedoch für Unsere Person, obgleich unter dem Vorbehalte der verfassungsmäßigen Entscheidung des Kaisers und Reichs . . ., dem Frieden und dem vaterlande das non Uns geforderte Opfer. . .
wir entlassen demnach. . . alle Unsere und Unseres Hochftifts Dafallen, geistliche und weltliche, Zivil-, Hof- und Ihilitärdiener, alle Obrigkeiten und alle Unseren getreuen Untertanen jener Pflichten, mit welchen sie Uns . . . zugetan waren.
Mir werden nie aufhören, die innigsten Wünsche für das Beste Unserer bisherigen treuen Untertanen zu hegen. So wie aber dieses Beste nur durch unbedingten Gehorsam gegen den Landesherrn und die Gesetze erzielt werden kann, so gehet in Unserer Eigenschaft als Landesherr Unsere letzte Bitte und (Ermahnung an alle Unsere Diener und Untertanen dahin, Unserem Durchlauchtigsten Regierungsnachfolger jene unerschütterliche Treue und Anhänglichkeit und den Anordnungen, welche Hochöerfelbe in seiner Weisheit treffen wird, jenen unbedingten Gehorsam zu bezeigen, wodurch sich das biedere Würzburger Volk und insbesondere die fürstlichen Räte und Diener zu Unserem unvergeßlichen Danke von jeher auf das rühmlichste ausgezeichnet haben ...
W e r n e c! am 28. November \802. Georg Kar I."
2. „Wir Max )oseph, pfalzgraf bei Rhein, in Ober- und Niederbavern Herzog usw., des heiligen römischen Reiches Erztruchseß und Kurfürst
Entbieten allen und jeden, die dieses lesen oder lesen hören, Unsere Gnade und Unseren Gruß und fügen denselben zu wissen:
Da durch den zwischen seiner römischen kaiserlichen Majestät und dem deutschen Reiche, dann der Republik Frankreich am 9. Februar ^80; zu Lüneville errichteten Friedensschluß, Unseren mit dem ersten Konsul am 24. August vorigen Wahres unterzeichneten besonderen Frieden und die zwischen Frankreich und Rußland am 3. des abgewichenen Juni abgeschlossene, von der Reichsdeputation angenommene Übereinkunft Unsere, Unserem Kurhause, dessen Erben und Nachkommen zur Entschädigung wegen den an Frankreich abgetretenen Besitzungen auf dem linken Rheinufer unter anderen deutschen Ländern, Städten, Abteien, prälaturen, Stiften und Orten auch mehrere im fränkischen Kreise gelegene als eine erbliche Besitzung dergestalt zugeteilt worden sind, daß Wir und Unsere Nachfolger an der Kur in denselben alle landesherrliche Gewalt wie in Unseren anderen Staaten ausüben wollen, so haben Wir Unseren Landesdirektionspräsidenten und außerordentlichen Kommissär im Herzogtum Berg, Johann Wilhelm Frhr. von» Hompesch, als Generalkommissär ernannt, um davon für Uns und Unser gesamtes Haus Besitz zu nehmen.
Wir versehen Uns andurch zu sämtlichen Landsassen und s£ehensleuten, den Zivil- und Militärbedienten, Beamten und Magistraten der Städte und endlich zu allen Einwohnern, wessen Standes, Würde oder Wesen sie sein mögen, daß sie Uns von nun an für ihren rechtmäßigen und einzigen Landesfürsten erkennen und ansehen,
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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Extrahierte Personennamen: Hochftifts_Dafallen Georg_Kar_I." Max_)oseph Max August Johann_Wilhelm_Frhr Johann Wilhelm
Extrahierte Ortsnamen: Rhein Frankreich Frankreich Frankreich Herzogtum_Berg