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1. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 117

1911 - Breslau : Hirt
Deutsche Geschichte im Mittelalter. 117 Besonders rührig erwiesen sich die Herzöge aus dem Hause der Pi asten, die meißnische, thüringische und fränkische Bauern in das fruchtbare Land an der oberen Oder einluden und Schlesien germanisierten. Schlesien, benannt nach den Zlasane oder Slenzane am Flusse Slenz (Lohe) und am Berge gleichen Namens (Zobten), war seit dem Abzüge der vandalischen Germanen slawisch (meist polnisch) geworden. Es gab hier bis etwa zum Jahre 1000 nur Gaugenossenschaften, und diese standen mindestens in dem letzten halben Jahrhundert unter böhmischem Einfluß und böhmischer Herrschaft. Ein schwunghafter Handel wurde schon damals zwischen Prag und Krakau betrieben. Von Westen werden daher auch die ersten Christianisierungsversuche in Schlesien gekommen sein. Boleslaw Chrobry, unter dem das Gnesen unterstellte Bistum Breslau entstand, zog Schlesien zu Polen hinüber, mit dem es gegen 200 Jahre verbunden geblieben ist. In eine losere Abhängigkeit kam Schlesien, als Boleslaw Iv. es seinem Neffen als Erbanteil überwies vorbehaltlich der Oberhoheit von Krakau. Diese hat aber schon Herzog Heinrich I., der Bärtige, vermählt mit Hedwig von Andechs-Meran, gelöst, dessen Macht sich von der Neumark bis an die Karpaten erstreckte. Mit ihm beginnt Anfang des 13. Jahrhunderts das große Ger-manisierungswerk, das seine, vielfach mit deutschen Frauen vermählten Nachfolger, bis über 1300 hinaus fortgesetzt haben. Ebenso haben die großen Zisterzienserklöster Leubus, Kamenz, Heinrichau und Grüssau in dieser Hinsicht große Verdienste, zumal da sie den Landbau förderten; auch die Benediktiner, Prämonstratenser und Kreuzherren haben das Deutschtum gepflegt. Schlesische Städte und Dörfer mit deutschem Recht und deutscher Bevölkerung waren bis zum Mongoleneinfall selten, um so zahlreicher werden sie in den nächsten zwei Menschenaltern, besonders 1245—65. Auch Breslau erhielt erst 1242 Stadtrecht. Manche deutschen Städte wurden ganz neu gegründet, andere lehnten sich an slawische Siedlungen an, die dann durch den Zusatz Alt- oder Wenig- unterschieden wurden. Ähnlich war der Vorgang bei der Anlage deutscher Dörfer, deren etwa 1500 entstanden. Ein Unternehmer (locator) steckte auf Grund eines Vertrages mit dem Grundherrn und unter Zustimmung des Herzogs eine Dorfflur ab, vermaß die Hufen des Ackerlandes, wies den um ihn gesammelten Bauern meist zwei an und behielt, abgesehen von der Psarrwidemut, selbst mehrere. Weide und Wald blieben gemeinsam. Der Unternehmer übte als Schultheiß (Scholze) mit Schöffen die niedere Gerichtsbarkeit, wofür er den dritten Pfennig, meist auch Schlacht- und Schankgerechtigkeit und wohl auch eine Schaftrift erhielt, die höhere der Herzog durch einen Hofrichter. Die deutschen Bauern waren freie Männer mit freiem, erblichem Eigentum, nur hatten sie außer der Verpflichtung zur Heeresfolge einen Hufenzins an den Grundherrn und den Zehnten an den Bischof bzw. Pfarrer zu zahlen. Mußten sie das Ackerland erst durch Rodung des Waldes gewinnen, so erhielten sie dafür mehrere Jahre Steuerfreiheit. Die Rechtsverhältnisse der deutschen Bauern waren ähnlich den jetzigen: sie hatten Selbstverwaltung, freien Besitz, über den sie nach ihrem Willen verfügen konnten, bestimmte Abgaben zu leisten und waren freizügig, während die polnischen Bauern unfrei waren und unter ungeregelten Lasten seufzten. Bei der Anlage von Städten steckte man erst den viereckigen Ring (rinc — Versammlungsort, Mitte eines Heerlagers) nach

2. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 151

1911 - Breslau : Hirt
Deutsche Geschichte im Mittelalter. 151 3. Die Angriffskriege der Slawen. § 84. Der Krieg des Königs Ladislaus Jagiello gegen den Deutschen Orden. Nachdem um 1370 der Deutsche Orden seine höchste Blüte erreicht hatte, begann sein Versall. Als nämlich auch die Litauer das Christentum annahmen, konnte er seinem ursprünglichen Hauptzwecke, der Bekämpfung der Ungläubigen, nicht mehr leben. Er wandte sich der Hebung der wirtschaftlichen Kultur seines Staates zu. Infolge der Abgaben, die er von den Unterworfenen erhielt, und des ihm vom Papste verliehenen Privilegiums, mit seinen Überschüssen an Landespro-dukteu Handel treiben zu dürfen, wuchs sein Reichtum bedeutend, nicht zum Vorteil für die Zucht unter den Brüdern. Der Ordensritter, ernst wegen seines harten und entsagungsvollen Kampfes gegen die Ungläubrgeu ein leuchtendes Vorbild für den deutschen Adel, wurde nun wegen fernes ausschweifenden Lebens berüchtigt. Der landfässige Adel war erbittert, weil er an der Regierung des Landes keinen Anteil genoß und der Orden seine Söhne nicht aufnahm. Er tat sich zu einem Geheimbunde, dem Eidechsenbunde, zusammen und trat in Beziehung zum Poleukömge. Ebenso empfanden die Städte den Ausschluß von Regierungsangelegenheiten schmerzlich. Die Danzig er aber waren außerdem darüber erbittert, daß der Orden mit solchen Produkten, die sür sie selbst eine Einnahmequelle waren, Getreide, Holz, Bienenwachs n. a., auf den auswärtigen Märkten Handel trieb. Als der Großfürst Ladislaus Jagiello von Litauen durch lerne Vermählung mit Hedwig, der Erbin von Polen, beide Reiche vereinigte, sah sich der Orden von dieser aufstrebenden Macht umklammert und bedroht. Um die Neumark, die Jost von Mähren zum Verkaufe anbot, bewarben sich Ladislaus und der Orden, der sie schließlich an sich brachte, da er ihrer notwendig bedurfte, um sich die Verbindung mit dem Reiche zu erhalten. Im Jahre 1410 kam die lange bestehende Feindschaft im offenen Kriege zum Ausbruch. Bei Tannenberg wurde der Hochmeister vollständig geschlagen. Die meisten Ordensburgen wurden dem Könige übergeben, nur die Marienburg durch den Komtur Heinrich von Planen gerettet. Im ersten Thorner Frieden (1411) erhielt der Orden noch einmal das verlorene Land zurück außer Samogiüeu. Da die von dem Hochmeister Heinrich von Plauen geplanten Reformen der Ordensverfassung nicht durchgeführt wurden, wuchs auch die Unzufriedenheit der Untergebenen des Ordens. Daher bildete sich unter dem Landadel und den Städten der Preußische Bund, der bei Polen Hilfe suchte. Gegen die Mitte des Jahrhunderts brach ein langjähriger Krieg in Preußen aus, in welchem schließlich der Orden unterlag. Im zweiten Thorner Frieden 1466 wurde auf Grund der damaligen Diözesan-einteilnng das Ordensland politisch zerrisfen: die reiche Weichselniede-rnng und Ermeland (Bistum Kulm und Kujavien) schloß sich an Polen an, der ärmere Osten (die Bistümer Samland und Pomesanien) verblieben dem Orden als polnisches Lehen. Der Hochmeister siedelte nach Königsberg über.

3. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 118

1911 - Breslau : Hirt
118 Aus der Geschichte des Mittelalters. den Himmelsgegenden ab und ließ von diesem die Hauptstraßen auslausen: auf ihm erhebt sich das Rathaus mit einem Turm und mit Kramläden, in ieiiier Nähe die Pfarrkirche. Der Unternehmer der städtischen Anlage wurde Voqt und von Lasten frei wie der Scholze der Dörser. Durch Einführung des Magdeburger Rechts verschafften sich die Städte nn Verlaufe de» 13 Jahrhunderts Selbstverwaltung, geübt durch Bürgermeister und Rat-mannen und lösten die Vogteirechte ab. In den späteren Jahrhunderten lmt die Verdeutschung des Landes gegenüber dem 13. nur langsame Fon-fckritte aemacht. Jetzt ist die Grenze auf dem Lande etwa eine menbtoimle Linie von Militsch südwärts über die Mündung der Glatzer Neiße. Die schlesische Mundart ist eine mitteldeutsche und weist darauf Hm, daß der Haupteinwanderungszug aus Franken (dem westlichen Mitteldeutschlandsgekommen ist, demgegenüber, ans den verhältnismäßig wenigen meberbeutschen Worten nt schließen, die Einwanderung aus deui nordwestlichen Deutschland verschwindend gering gewesen ist. Auch die Orts- und Personennamen Volksüberlieferungen und die Anlage von Haus und Hof fuhren auf eine fränkische Abstammung der Schlesier. Das Hauptmerkmal der fränkischen Hausanlage ist die Trennung des Wohnraums von der Scheuer. Wir finden diese Anlage auch iu der Oberlausitz, Nordböhmen, Meißen, Thüringen, ein Beweis, daß diese Länder ein einheitliches Kolonisationsgebiet gewesen sind. In den schlesischen Bauerngärten zeigt sich eine auffallende Übereinstimmung der Pflanzen mit denen, welche einst Karl der Große anzupflanzen Hier wurde die deutsche Kolonisation durch den Einfall der Mongolen im Jahre 1241 ernstlich bedroht. Am Beginn des 13. Jahrhunderts hatten sich die mongolischen und türkischen Stämme Zentralasiens unter der Führung des Dschingis-Kbaus d. h. des obersten Fürsten, vereinigt und ganz Asten unterworfen. Sein Enkel Balu, der das südliche Rußland erobert hatte und nordwärts über Kiew und Moskau vorgedrungen war, unternahm einen artff auf Ungarn und ließ einen zweiten Schwarm gegen Schlesien vor rücken. Überall flüchteten hier die Bewohner bei ihrem Herannahen. Auch die strohgedeckten Lehmhütten Breslaus wurden von ihren Einwohnern, Hörigen des Herzogs von Niederschlesien und emer deutschen Kaufmannskolonie, verlassen. Die herzogliche Burg auf der Dommfel leistete erfolgreichen Widerstand. Auf der Walstatt bei Lregmtz nlag Heinrich der Fromme, Sohn der hl. Hedwig, der zwanzigfachen Übermacht und fand feinen Tod. (Sein Grabmal m der Vmzenzkirche zu Breslau) Da aber die Mongolen beim Erscheinen eines böhmischen Heeres Schlesien verließen, so ist es zu eiuer Zerstörung der deutschen Arbeit nicht gekommen. 8 65. Die Eroberung des Nordostcus. Die Eroberung und Kolo-nisation der Ostseeländer von der Weichsel bis zum Finnischen Meerbusen ist nicht durch Fürsten, sondern bnrch zwei Rltt-rordc^ d.e Schwertritter und die Deutschherreu, vollzog-» worden. begann in deu heutigen Baltischen Provinzen des Russischen Reiches.

4. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 38

1914 - München : Oldenbourg
— 38 — sammelten sich die älteren Ritter, die nicht mehr an den Spielen teilnahmen, die edlen Frauen, die hohen Herren des fürstlichen Hofes und der Stadt. Die Zulassung zum Stechen war nach einer Turnierordnung geregelt, die von der fränkischen Rittergesellschaft der Fürspanger entworfen worden war. Aus derselben seien einige Bestimmungen auszugsweise wiedergegeben. V Don der Kleidung. (£5 sollen Ritter und Knechte keine güldene Decke und der Gemeine vom Adel keine Decke und keinen wappenrock von Samt, Damast oder Atlas führen. Eine jegliche Frau oder Jungfrau habe nicht über vier Röcke, mit denen sie sich schmücken will, von diesen seien nicht mehr als zwei von Samt. wer diese Vorschrift nicht einhält, soll des Dankes und der Dortänze beraubt sein. 2. Von der Rüstung. Das Schwert soll drei bis vier Finger breit und vornen an der Spitze in derselben Breite stumpf abgeschliffen sein, daß es weder steche noch schneide. Dieses Schwert soll jeder mit seinem Kleinod zur Prüfung tragen lassen. Die Klinge sei drei Spannen lang. An Zaum, Zügel, Sattel oder Steigleder darf kein (Eisen angebracht sein, das im Turnier gefährlich werden könnte, wenn man zum Turnierbeginn bläst, mag jeder sein Schwert ziehen und gegen das Kleinod seines Turniergenossen hauen, sonst soll er es aber nicht gebrauchen. Andere Waffen habe keiner dabei. Der Kolben sei an der Spitze daumendick, hänge an einer Kette und dürfe keinen Nagel haben. Niemand darf im Sattel befestigt sein. Schild und Krone muß jeder unverdeckt führen. Ein Fürst soll vier, ein Graf oder Herr drei, ein Ritter zwei Knechte haben, ein (Edelmann einen Knecht. 3. wer nicht ins Turnier gehöret. Nicht zum Turnier darf zugelassen werden, wer einen falschen Eid geschworen hat, wer im Feldgefängnis meineidig worden war, wer sein Handgelübde auf Brief und Siegel nicht hielt, wer vom Heerhaufen des Herrn oder Freundes flüchtete, wer Frauenehre nicht achtete, wer als Wucherer bekannt war, wer Straßenraub, Mord oder i)errat verübte, wer Kirchen zerstörte, wer Ketzerei trieb, wer des Ehebruchs überführt war,
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