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1. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 36

1911 - Breslau : Hirt
36 Aus der Geschichte des Altertums. Er war aber ebensowenig wie sein Vater Christ; er huldigte monotheistischen Anschauungen und neigte neuplatonischen Lehren zu. Erst auf dem Totenbette empfing er die Taufe. Konstantin führte die Ordnung der Verwaltung im Sinne Diokletians weiter, indem er das Reich in 4 Präfekturen und 116 Provinzen einteilte; er trennte Zivil- und Militärverwaltung, führte die Besoldung der Beamten durch und gliederte sie nach Rangstufen in mehrere voneinander streng geschiedene Klassen. Der Staatsrat (patricii) und die Hofrangordnung (notitia dignitatum) sind vorbildlich für heutige Verhältnisse. Er bevorzugte die Germanen, die unter ihm zuerst zu den höchsten Kommandostellen emporstiegen. Eine seiner wichtigsten Handlungen ist die Gründung von Konstantinopel als Hauptstadt. War schon unter Diokletian Rom zurückgetreten, so erkannte jetzt Konstantin mit genialem Blicke die wundervolle Lage von Byzanz mit dem herrlichen natürlichen Hafen des „Goldenen Horns" an der Übergangsstelle der großen Militärstraßen von Europa nach Asien. Nicht weit von der hart gefährdeten Grenze der unteren Donau liegend, gleichweit entfernt von Pannonien und Mesopotamien, war es für die Verteidigung des Ostens der günstigste Punkt, von dem man den gotischen Seeräubereien am leichtesten Einhalt tun konnte; als der größte natürliche Hasen an den Küsten des Mittelländischen Meeres erlaubte es freien und leichten Seeverkehr mit allen Provinzen. Im Jahre 326 legte er den Grundstein, vier Jahre später erfolgte die Einweihung von „Nen-Rorn". Die Bevölkerung der Stadt war aus allen Teilen des Reiches ans geboten, sie erhielt alle Rechte der Bewohner von Alt-Rom, die Getreidelieferungen Ägyptens wurden ihr zugeführt, alle Tempel Griechenlands waren geplündert worden, um die neue Residenz zu schmücken. Dieser Neugründung lagen auch politische Erwägungen zugrunde. Das Kaisertum Konstantins war eine Neuschöpfung und bedurfte eines neuen Mittelpunktes. Es war die streng absolutistische Alleinherrschaft, wie sie Diokletian geschaffen hatte, und es stützte sich seit Konstantin ans die christliche Kirche. In Rom lebten die republikanischen Erinnerungen weiter; der Senat durfte sich rühmen, daß er früher bestanden habe als das Kaisertum, und dieses Bewußtsein gab ihm einen gewissen Stolz, wie sehr auch seine Rechte beschränkt sein mochten. Wie die republikanischen, so erhielten sich hier auch tue heidnischen Erinnerungen. Von diesen Traditionen wollten sich die Kaiser des 4. Jahrhunderts loslösen, darum machten sie Konstantinopel zum Mittelpunkte ihres neuen christlichen und absoluten Kaisertums. Für die Zukunft des Gesamtreiches aber wurde es von Bedeutung, daß der Schwerpunkt des Reiches aus dem lateinischen Westen m den griechischen Osten verlegt wurde.

2. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 16

1911 - Breslau : Hirt
16 Aus der Geschichte des Altertums. 12—9 v. Chr. hat Tiberins, des Kaisers Adoptivsohn, diese Länder erobert. In den neu hinzugekommenen Gebieten wurden die Provinzen Rätien (Schwäbisch-Bayerische Hochebene und Tirol), No rikum (die beiden Österreich und Kärnten), Pannonien, Jllyriknm, die beiden Mösien eingerichtet; Klandins hat später Thrazien (Rnmelien) hinzugefügt. Damit war sowohl die Nordgrenze des Reiches verbessert worden als auch der Besitz sämtlicher von Süd- nach Nordeuropa führenden Wege gesichert. Es wurden die Straßen erschlossen, die der Weltverkehr seitdem nicht wieder verlassen hat, von Aosta nach Lyon und Basel, von Chiavenna nach Chur, von Verona durch das Etschtal nach Augsburg, von Aqnileja nach Pöttau, wo sich die Straßen nach Carnuntum an der Donau (der Marchmündung gegenüber), nach Ofen und Belgrad verzweigten. Von hier wurden Kunststraßen die Donau abwärts und über den Balkan, die Morawa aufwärts über Nifch nach Thessalonich und Byzanz geführt. Zum ersten Male wurden die Küsten des Tyrrhenischen, Adriatischen, Ägäischen, Marmara- und Schwarzen Meeres mit den Donauläudern und dem Rheintale verbunden. In den eroberten Provinzen faßte die städtische Kultur der Römer und Griechen Wurzel. Dem Standquartier der Legion folgte die Stadt und die städtische Gemeinde. Diesem ganzen Reiche gab die kaiserliche Verwaltung Frieden nach außen und Ordnung im Innern unter dem Schutze eines stehenden Heeres und einer Flotte. Unter so günstigen Bedingungen entwickelte sich ein lebhafter Handelsverkehr, zumal zwischen dem reichen Osten und dem ärmeren Westen. Leinen, Glas, Purpur lieferten Syrien und Ägypten. Seide kam auf dem Landwege aus China nach Tyrus und Antiochien, zwischen Ägypten und Indien wurde ein direkter Verkehr angeknüpft: auf uralten Handelsstraßen zog der Kaufmann vom Schwarzen Meere oder von Pannonien aus zur Bernsteinküste. Cadiz, Narbonne, das wieder aufgeblühte Karthago, Tyrus, Antiochien und Alexandria waren neben Rom die größten und wichtigsten Plätze. Nirgends unterbanden lästige Binnenzölle den Verkehr. Kamen dadurch die Bewohner des Reiches einander näher, so blieb zunächst der Unterschied zwischen dem abgabenfreien Italien und den steuerzahlenden Provinzeu bestehen. Aber schon Angustus bemühte sich, die Lasten gerechter zu verteilen, und fing an, auch in Italien Abgaben zu erheben, und seine Nachfolger folgten ihm hierin. Die alte, auf Plünderung der Provinzen ausgehende Verwaltung der Prokoufulu und Proprätoren wurde allmählich beseitigt, und Beamte mit festem Gehalt und längerer Amtsdauer wurden eingesetzt. Vor allen waren die Provinzen mit dem Regimente der Kaiser zufrieden. Rom aber, das nach dem Neronischen Brande (Juli 64) wieder aufgebaut worden war, wurde nun die größte und schönste Stadt, welche die Welt bisher gesehen hatte.

3. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 38

1914 - München : Oldenbourg
— 38 — sammelten sich die älteren Ritter, die nicht mehr an den Spielen teilnahmen, die edlen Frauen, die hohen Herren des fürstlichen Hofes und der Stadt. Die Zulassung zum Stechen war nach einer Turnierordnung geregelt, die von der fränkischen Rittergesellschaft der Fürspanger entworfen worden war. Aus derselben seien einige Bestimmungen auszugsweise wiedergegeben. V Don der Kleidung. (£5 sollen Ritter und Knechte keine güldene Decke und der Gemeine vom Adel keine Decke und keinen wappenrock von Samt, Damast oder Atlas führen. Eine jegliche Frau oder Jungfrau habe nicht über vier Röcke, mit denen sie sich schmücken will, von diesen seien nicht mehr als zwei von Samt. wer diese Vorschrift nicht einhält, soll des Dankes und der Dortänze beraubt sein. 2. Von der Rüstung. Das Schwert soll drei bis vier Finger breit und vornen an der Spitze in derselben Breite stumpf abgeschliffen sein, daß es weder steche noch schneide. Dieses Schwert soll jeder mit seinem Kleinod zur Prüfung tragen lassen. Die Klinge sei drei Spannen lang. An Zaum, Zügel, Sattel oder Steigleder darf kein (Eisen angebracht sein, das im Turnier gefährlich werden könnte, wenn man zum Turnierbeginn bläst, mag jeder sein Schwert ziehen und gegen das Kleinod seines Turniergenossen hauen, sonst soll er es aber nicht gebrauchen. Andere Waffen habe keiner dabei. Der Kolben sei an der Spitze daumendick, hänge an einer Kette und dürfe keinen Nagel haben. Niemand darf im Sattel befestigt sein. Schild und Krone muß jeder unverdeckt führen. Ein Fürst soll vier, ein Graf oder Herr drei, ein Ritter zwei Knechte haben, ein (Edelmann einen Knecht. 3. wer nicht ins Turnier gehöret. Nicht zum Turnier darf zugelassen werden, wer einen falschen Eid geschworen hat, wer im Feldgefängnis meineidig worden war, wer sein Handgelübde auf Brief und Siegel nicht hielt, wer vom Heerhaufen des Herrn oder Freundes flüchtete, wer Frauenehre nicht achtete, wer als Wucherer bekannt war, wer Straßenraub, Mord oder i)errat verübte, wer Kirchen zerstörte, wer Ketzerei trieb, wer des Ehebruchs überführt war,
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