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1. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 84

1911 - Breslau : Hirt
84 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbes. der Preuisch-deutschen Geschichte. unzweifelhaft eingewilligt haben, wenn ihn nicht Friedrich Ii. zu einem energischen Einspruch bestimmt htte. Joseph Ii. nahm an, da Preußen ihn ohne fremde Hilfe nicht angreifen werde. Darin aber tuschte er sich. Friedrich erklrte ihm sogleich in einem Briefe, es handle sich darum, ob ein Kaiser der die Lehen des Reiches nach Belieben ver-fgen knne. Bejahe man die Frage, so wrden dadurch die Lehen zu Gtern, verliehen auf Lebenszeit. Das widerspreche aber den Gesetzen und Gewohnheiten des Rmischen Reiches. Als Glied dieses Reiches fhle er sich unmittelbar verpflichtet, die Immunitt und die Rechte des Germanischen Krpers aufrechtzuhalten. Auf diese Erklrung folgte der Krieg, der im wesentlichen in Bhmen gefhrt wurde. Joseph er-lebte, da sein Feldherr, der hochbetagte Laudon, Friedrichs Einmarsch in seine Erblande nicht verhindern konnte. Zu einer Waffenentscheidung kam es nicht (Kartoffelkrieg). Im Frieden zu Teschen (in sterreichisch Schlesien) mute Joseph Ii. seine Ansprche aufgeben. Nur das Inn-viertel blieb ihm. Der Frstenbund. Bayern zu gewinnen gab Joseph trotz dieses Fehlschlages nicht auf. Er verfolgte vielmehr den Plan, ganz Bayern durch Tausch zu erwerben und den Kurfrsten durch die sterreichischen Niederlande zu entschdigen. Aber auch diesem Versuch trat Friedrich auf Wunsch Herzog Karls entgegen, indem er zunchst mit Hannover und Sachsen den Frstenbund zur Aufrechterhaltung der Reichs-Verfassung schlo. Dies war der letzte Erfolg feiner Politik. Auf seiner Kraft ruhend, war Friedrich der Polarstern, um den sich Deutsch-laud, ja Europa drehte" (Goethe). Am 17. August 1786 starb Friedrich zu Sanssouci. Ihm folgte sein Neffe Friedrich Wilhelm Ii.

2. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 140

1911 - Breslau : Hirt
140 Aus der Geschichte des Mittelalters. Mainz, Trier und Cölu, der König von Böhmen, der Pfalzgraf am Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg. Der Kurfürst von Mainz hat innerhalb eines Vierteljahres die Wähler nach Frankfurt zu berufen, Stimmenmehrheit soll entscheiden, die Krönung in Aachen erfolgen. Den Kurfürsten wurde die Unteilbarkeit ihrer Länder zugesagt. M. G Stemkopf, L eip zig:. 13. Die Hausmacht Karls Iv. Die Länder der vier weltlichen sollten sich nach dem Rechte der Erstgeburt vererben. Mit ihnen sind die vier Erzämter verbunden. Durch die „Goldene Bulle" wurde ihre bevorzugte Stellung reichsgesetzlich bestätigt. Sie hatten das Bergwerks-, Münz- und Zollregal und erhielten das privilegium de non evocando und de non appellando, d. H. fast völlig unbeschränkte Gerichtsbarkeit. Sein Erbland Böhmen hob Karl in jeder Weise. Er diente der deutschen Kolonisation dadurch, daß er deutsche Ansiedler ins Land

3. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 131

1911 - Breslau : Hirt
Deutsche Geschichte im Mittelalter. 131 Stelle des Kaisers, sondern als Hoheitsrechte kraft eigenen Rechtes ausübten. Zugleich verzichtete das Reich in den fürstlichen Landen auf einige Hoheitsrechte, die es sich bisher vorbehalten hatte, z. B. das Befestigungsrecht. Es blieb danach dem Könige nur noch eine beschränkte Zahl von Hoheitsrechten übrig. — Alles aber, was dem einzelnen Fürsten überhaupt an Rechten zusteht, sowie sein Allodial- und sein Lehnsbesitz schmolz jetzt zu dem Begriffe des Territoriums zusammen. Die Hoheitsrechte des Landesherrn sind nach zwei Seiten hin beschränkt, erstens nach oben, denn obwohl sich der Reichsverband gelockert hat, so besteht er doch weiter und mit ihm ein Reichsrecht; zweitens nach unten durch die auf eigenem — d. h. nicht von dem Fürsten verliehenen — Rechte beruhende Stellung der Land stände: der Vertreter der Geistlichkeit, des im Lande angesessenen Adels und der Städte. Das wichtigste darunter ist das Recht der Geldbewilligung. Der Fürst hat regelmäßige Einkünfte aus Domänen, Zöllen, Gerichtsgefällen u. a. und ist in seinem Haushalte auf diese Einnahmen angewiesen, er hat aber nicht das Besteuerungsrecht. Bei einem Geldbedürfnis, das er aus diesen regelmäßigen Mitteln nicht befriedigen kann, muß er sich mit einer Bede (Bitte um eine Geldbewilligung) an die Stände wenden, die Geld regelmäßig nur gegen das Zugeständnis neuer Rechte bewilligen. § 71. Die Städte. Städte im eigentlichen Sinne kannte das frühere Mittelalter nicht. Sie erscheinen im 11. Jahrhundert, im 12. mehrt sich ihre Zahl, im 13. erfolgen zahlreiche Gründungen. Mehr als dreihundert sind damals in Norddeutschland allein angelegt worden. Noch in demselben Zeitraume bilden sich die charakteristischen Merkmale der Städte aus. Eine Stadt muß einen Markt und eine Befestigung haben („Bürger und Bauer scheidet nur die Mauer"), sie ist ein gesonderter Gerichtsbezirk, genießt größere Unabhängigkeit in der Ordnung ihrer Gemeindeangelegenheiten als die Landgemeinde, wird von einem eigenen Stadtrat verwaltet und von dem Landesherrn bevorzugt, da sie nur wenig Abgaben zu zahlen hat und nur in beschränktem Umfange zum Kriegsdienst verpflichtet ist. Allgemeine Gründe für die Entstehung der Städte. Der Germane brachte von vornherein dem Leben in der Stadt keine Vorliebe entgegen. Die römischen Städte in der Rhein- und Donaugegend waren vielmehr noch während der Völkerwanderung verfallen. Zwar blieben Reste ihrer mächtigen Mauern unzerstört, aber die Ansiedler, die sich dahinter niederließen, führten das Leben von Dorfbewohnern. Für sie genügten die Märkte, die an einem Hauptplatze des Gaues abgehalten wurden. Es darf als ein Zeichen des wachsenden Wohlstandes betrachtet werden, daß sich die Zahl der Marktplätze und -tage allmählich mehrte. Das Recht, einen Markt abhalten zu lassen^ 9*

4. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 224

1911 - Breslau : Hirt
224 Aus der Geschichte der Neuzeit. Unter den territorialen Änderungen innerhalb des Reiches waren die wichtigsten: 1. Brandenburg erhielt Hinterpommern und wurde für den Verlust von Vorpommern durch die Stifter Magdeburg, Halberstadt, Minden und Kammin entschädigt. 2. Bayern behielt die Oberpfalz und die Kurwürde. 3. Die Rheinpfalz mit einer neugeschaffenen achten Kurwürde erhielt der Sohn (des inzwischen verstorbenen) Friedrichs V. Kirchliche Fragen. Der Augsburger Religionsfriede wurde bestätigt und auch auf die Reformierten ausgedehnt. Das Restitutionsedikt wurde aufgehoben, das Jahr 1624 als Normaljahr angesehen, d. h. der katholische und der evangelische Besitz wurde so wiederhergestellt, wie er in diesem Jahre gewesen war. Von dieser Bestimmung nahm der Kaiser seine Erblande aus. Die kirchliche Trennung bestand weiter, der Protestantismus wurde anerkannt, wenn auch die Schranken, die seiner Ausbreitung 1555 gezogen waren, erhalten blieben. Innere Reich sau ge legen heilen. Wofern nicht besondere Regelungen im Frieden vorgenommen sind, tritt eine Wiederherstellung des Zustandes von 1618 ein, und eine allgemeine Amnestie wird erlassen. Hiervon nimmt der Kaiser seine Erblande aus. Die volle Landeshoheit (= Souveränität, wozu die Besteuerung, Rechtspflege, Polizei, das Militär-, Unterrichts- und Münzwesen gehörten) der Landesfürsten wurde anerkannt, das jus pacis et armorum, das Recht, zu ihrer Sicherheit Bündnisse untereinander und mit auswärtigen Mächten zu schließen, ausgenommen gegen Kaiser und Reich, den Landfrieden und den Westfälischen Frieden, wurde ihnen zugestanden. Der Kaiser blieb Oberlehnsherr, hatte das Recht der Standeserhöhung, der Privilegierung von Universitäten, der Erteilung des Dichterlorbeers und ähnlicher unbedeutender Vorrechte. Aus dem Reich bezog er ein Einkommen von 13000 Gulden. Über Reichsangelegenheiten (Krieg und Frieden, Reichsgesetze, Steuern und Bündnisse) sollte er mit dem Reichstage (den Abgesandten von 314 Reichsständen) beschließen. Der Reichsverband war also förmlich ausgelöst, das Reich als solches war unter den vertragschließenden Mächten nicht einmal genannt. Der alte Kampf zwischen kaiserlicher Majestät und ständischer Libertät war also zugunsten der Fürsten entschieden worden, und zwar ans Kosten des Reichsganzen. Das Reich verlor etwa 100000 qkm und erhielt eine gänzlich zerbröckelte, wehrlose Westgrenze. Die Notwendigkeit einer neuen Verfassung wurde anerkannt und deren Beratung in Aussicht genommen. Für die kaiserlichen Erblande wurden wesentliche, durch Friedensbeschlüsse allgemein festgestellte Bestimmungen aufgehoben, sie gehörten also nicht mehr

5. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 72

1914 - München : Oldenbourg
— 72 — Menschen erschuf, gab er ihm Gewalt über alle Tiere, über die Vögel in der Luft und die Fische im Wasser. 5. Zum fünften haben sich unsere Herrschaften die Hölzer allein zugeeignet und der arme Mann muß sich sein £70x3 teuer erkaufen. Unsere Meinung ist, daß alle Wälder, die nicht gekauft wurden, der Gemeinde zufallen sollen. Brenn- und Bauholz soll dann jeder nach Bedarf von der Gemeinde umsonst erhalten. 6. Zum sechsten fordern wir, daß man mit den Diensten, die täglich zunehmen, Einhalt tuen möge und uns gnädig behandle, wie unsere Eltern gedient haben nach dem Worte Gottes. 7. Zum siebten wollen wir uns von einer Herrschaft nicht weiter beschweren lassen als zu der Zeit, da das Gut verliehen wurde, wenn der £?err neue Dienste nötig hat, soll der Bauer ihm gehorsam sein, aber zu einer Zeit, da es ihm nicht zum Nachteil ist, und um einen annehmbaren Lohn. 8. Zum achten wollen wir, daß Güter, welche die Gült nicht tragen, von ehrbaren Leuten nach Billigkeit geschätzt werden, damit der Bauer nicht umsonst seine Arbeit tue, denn jeder Taglöhner ist seines Lohnes wert. 9. Zum neunten beschweren wir uns dagegen, daß man straft nach Neid und Gunst und nicht nach geschriebener Strafe und nach Gestalt der Sache. 10. Die Acker und wiesen, die der Gemeinde gehören und die sich jemand angeeignet hat, werden wir wieder der Gemeinde zu fanden geben. \ V Den Todesfall wollen wir abgeschafft haben. \2. wenn einer der Artikel dem Worte Gottes nicht gemäß ist, so wollen wir davon abstehen, wenn uns dies aus der Schrift nachgewiesen wird. Der Friede Ehristi sei mit uns allen. Amen. f) Das Lager von Bildhausen. Am palmtag versammelten sich etliche Bauern von Burglauer und Umgegend in einem Schenkhaus zu Münnerstadt und machten mit einigen aus der Stadt einen Pakt, das Kloster Bildhausen einzunehmen. Am folgenden Mittwoch zogen bis zu zoo Mann mit wehren, Trommeln und pfeifen vor das Kloster und forderten Einlaß. Als sie eingelassen waren, haben sich £)ans Schnabel von Münnerstadt, ein Schreiner, und fjans Scharr von Burglauer zu f^auptleuten unter ihnen aufgeworfen. Der Abt und der größte Teil des Konvents flohen gegen Königshofen im Grabfeld. Die £}auptleute nahmen die Verwaltung des ganzen Klosters Zu ihren fanden, bestellten die wache, da sie einen Überfall befürchteten, und hielten Straßen, Wege, Führten und Schläge bei Tag und Nacht in guter Acht. Auf ein Ausschreiben liefen ihnen viele Bauern aus der Umgegend zu; auch die von Neustadt schlossen sich ihnen an. Als der

6. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 111

1914 - München : Oldenbourg
— m — bis auf wenige Familien gestorben oder verdorben. Ohne Unterricht, ohne Gottesdienst war das junge Volk aufgewachsen in Roheit und Sittenlosigkeit; von den Soldknechten der Heere hatte es Gewalttätigkeit und Verbrechen aller Art gelernt. Über den ehemaligen Acker war Wald gewachsen; angebaut wurde nur so viel Feld, als 3um (Ertrage der nötigen Nahrung erforderlich war. Der wert der Grundstücke war ungemein gesunken. Ost weigerten sich Nachbarn, anstoßende herrenlose Acker schenkungsweise anzunehmen, um die darauf lastenden Bodenabgaben nicht zahlen zu müssen. Die Ortsgeschichten belegen diese 2lngaben mit (Einzelbeispielen. So schreibt die dhronif von Gerolzhofen: „(Ein jammervolles Bild boten Stadt und Markung von Gerolzhofen nach den Drangsalen des Krieges. Die Mittel des Stadthaushaltes waren völlig erschöpft, Stadt- und Landgemeinden an den Bettelstab gebracht. Greulichen Anblick bot das Gebiet der Stadtmarhmg, der Umgebung, dessen ausgebrannte, totenstille Dörfer Lindelach, Rügsbofen, Stockheim, Alitzheim, Mittelmühle in Trümmern lagen. Rügshofen erlangte feinen früheren Umfang nicht wieder, Lindelach erhob sich überhaupt nicht mehr. Auren und wiesen waren nach langem Verwildern ertraglos, Acker und Weingärten von wildem Buschwerk überwuchert. Auch der sittliche Zustand der gelichteten Bevölkerung hatte begreiflicherweise sehr stark gelitten unter den (Eindrücken endloser blutiger Greuel, unbeschreiblicher Ausschreitungen, jammervoller Seuchen, He$enverfolgungen und Kriegsläufe. Zahlreiche Güter waren herrenlos und fanden tatsächlich keinen Herrn." In der Ortsgeschichte von Untererthal ist zu lesen: „Zwischen \652 und \650 verschwanden Nachbarn mit Familienangehörigen. Gegen (Ende der Kriegstvirren waren an die 50 Hofstätten verödet. Von 25 dem Frhrn. von (Erthal zustehenden Häusern standen 20 leer. Die unbewohnten Häuser waren teilweise abgebrannt oder verfallen. Steine und Holz verwendeten die den Krieg überlebenden Nachbarn zum Ausbessern ihrer baufälligen Heimstätten. Felder, wiesen und Weinberge lagen größtenteils brach; sie waren vielfach mit Hecken und Stauden verwachsen. Auf Hetzloser Markung waren \658 von 295 Morgen (Erthaljcher Acker nur ungefähr 40 Morgen bebaut, „das übrige mit Hecken und Holz verwachsen". Von \03 Morgen wiesen konnten nur 35 Morgen genutzt werden, die übrigen waren verwachsen und verwildert. Noch um 1?oo lagen \56 Morgen Feld bei Hetzlos wüst und das Dorf zählte noch ^6 öde Hofstätten. Hier wie überall wurde die Markung neu vermessen, da sie „mit Holz, Hecken und Sträuchern dergestalt verwachsen, daß sich darinnen schwerlich mehr zu finden". Die Stadt Karlstadt hatte ^670 {7? leere Häuser. Infolge der großen Verarmung der (Einwohnerschaft wurde der Gemeindewald verteilt.

7. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 97

1914 - München : Oldenbourg
— 0)7 — damit sie das Feld baueten, in Summa nichts ist in der ganzen pfarr als Jammer und Not, indem sie nicht die groben Gleiekuchen zu essen haben, auch viele wegen Hungerleiben in Ohnmacht fallen. 163^ zogen die in Bamberg liegenden Schottländer im Amt Raueneck den Leuten sogar die Kleider vorn Leibe. Ebern und das ganze Amt Raueneck waren schon \632 von Bamberg her durch den Feind mit täglichen Einfällen, Rauben, Morden, plündern, Sengen und Brennen vielfältig heimgesucht worden. Getreide und Vieh waren vollständig hinweggenommen. vom v bis 5. April *634 wurde Ebern fünfmal geplündert. 3n den folgenden fahren nahmen Einquartierungen, Brandschatzungen und Raub und Mord kein Ende, viele Ortschaften lagen wüst. )n pfarr-weisach war *63^ infolge der Ausplünderungen nicht das geringste Stücklein Vieh noch einiges Getreide zur Aussaat aufzufinden. Burgpreppach und llschersdorf waren am 29. November *632 nach der Plünderung niedergebrannt worden. Der Feind führte 300 Stück Vieh hinweg. 3n Leuzendorf war *635 Krieg, Teuerung und pest. )n Gemeinfeld sind auch die Kaiserlichen zweimal eingefallen, haben den ganzen Sommerbau Tag und Nacht dreschen lassen und mitfortgeführt. Die Bauern sind in den meisten Dörfern von Haus und Hos gezogen und haben die Felder öd liegen gelassen. Die Einwohner von Neußig hielten sich sieben Wochen im Bramberger Wald auf und konnten sich des Hungers nicht erwehren." — (Senug der grausen Kunde! Nur bte Ortsnamen ändern sich, das Bild bleibt das gleiche traurige überall: Greuel, Verwüstung, Verödung, Hunger, Seuchen und Tod.---------------- 13. Schwedennol in Würz bürg. Die Stadt Würzburg seufzte unter dem Drucke besselben traurigen Schicksals wie das platte Land. Allen Stiften, Klöstern und Spitälern würden Silbergerät und anbere wertvolle Gegenstänbe, Bibliotheken und wein- und Getreibevorräte weggenommen, was der Solbat nicht pliinberte, stahl der pöbel. vergrabenes Gelb würde von den Schweden balb entbeckt. Die Armenhäuser würden ausgeraubt, so daß den Pfrünb-nern nicht einmal Brot und wein mehr gereicht werben konnte. Das Iuliusspital mußte neben den erkrankten schwebischen Soldaten noch ein ganzes Regiment gesunber Fußtruppen verpflegen. Doch schonte Gustav Aböls die Güter dieser milben Stiftung wegen der im Stiftungsbriefe des Fürstbischofs Julius enthaltenen schweren Drohworte gegen die Verderber seiner frommen Anstalt. J>n die Hauptstabt brängten sich die vornehmen Offiziere um sich zu bereichern und sie auszusaugen. Der Offizier wie der gemeine Solbat forberte mit Ungestüm gutes Essen und Trinken im Überfluß und reich* liches Futter für seine pferbe und plünberte babei, was er im Hause Eichelsbacher, Bilder aus Frankens Vergangenheit. ^

8. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 24

1914 - München : Oldenbourg
— 24 — -mit Weib und Rind in das fränkische Reich abführen, von denen ein Teil in unserm Lande an und um den Main sich niederlassen und ansiedeln durfte. Die neuen Ankömmlinge rodeten Wälder, reuteten und ackerten das Erdreich und machten Baufelder daraus, ein jeder, soviel er mit seinem Gesinde und seinem Vieh bauen konnte. Daneben richtete man ihnen Häuser und Wohnungen zu, schlug aber auf die Güter etliche Zinsen und Gülten, die dem König jährlich geleistet werden mußten. Ferner sonderten und eigneten die Sachsen dem Könige einen Teil der Flur, nämlich ein jedes Dorf zwei Huben; diese bauten und besamten sie aus der Gemeinde und ließen die Ernte dem Könige verabfolgen. Dazu bauten sie aus jede Hube ein Haus und setzten einen Mann darauf, der ganz dem Könige mit Zinsen, Fronen und anderen Abgaben untertänig sein sollte um auch von ihm beschirmt zu werden. Damit nun diese neuen Untertanen im Lhristentume wohl unterrichtet würden, befahl der König dem Bischöfe zu Würzburg, für ihre geistlichen Bedürfnisse zu sorgen, welches dann auch geschah und für sie Kirchen gebaut wurden. Auch den Bischöfen verordneten die Einwanderer, als ihrer geistlichen Obrigkeit, in jedem Orte eine besondere Hube und setzten in die Behausung auf der Hube einen Mann, welcher der Kirche und dem Pfarrer allein verpflichtet war. Daraus entstanden die pfarrlehen. Als Kaiser Karl und sein Nachfolger Ludwig der Fromme sahen, daß die Bischöfe die Kirchen in den neuen Dörfern mit tauglichen Vorstehern besetzten, übergaben sie ihre Nutzungen, Obrigkeitsgefälle und den Gerichtszwang in diesen Dörfern dem Stifte wiirzburg und stellten darüber Brief und Siegel aus. Heute noch erinnern die Ortsnamen Wüstensachsen, Waldsachsen, Sachsenheim, Sachserhof, Sächsenheim, Sachsenhausen an die (Einwanderung der Sachsen ins Frankenland. Dritter Abschnitt. X>ie Stauferzeit. 1. Aus der Stauferzeit. Glanzvolle Tage sollte die Regierung der Kaiser aus dem Hause der Hohenstaufen der Bischofsstadt am Maine bringen. Nach dem Tode Konrads Iii. kamen die Bischöfe Gebhard von wiirzburg und (Eberhard von Bamberg nicht weit von Würzburg mit Herzog Friedrich von Schwaben zusammen, wo sie sich unterredeten, wie dem Herzoge die erledigte Kaiserwürde verschafft werden könnte. Friedrich wurde auch gewählt und lohnte in der Folgezeit dem Würzburger Kirchenfürsten und seiner Stadt

9. Theil 1 - S. 291

1809 - Leipzig : Hinrichs
Von 1635—1806. 291 benachbarten Landesfürsten dem Ausspruche des Churfürsten zu unterwerfen versprach. Für diese Bewilligungen harre dar Haus Schwarzburg, bereits nach dem Neeefse von 1699, ioo,coo Thaler bezahlt, in dem Nebenrecesse \ von 1700 gewisse Beiträge zur sächsischen Steuer übernom- men, und in Angemessenheir zu dem Vertrage vom 12 Iul. 1702 noch 100,000 Thaler nachbezahlt. Während der Abwesenheit des Königs in Polen hatte derselbe bereits 1697 den Fürsten Egon von Fürsten, berg zum Statthalter in Sachsen mit großen Vor. rechten ernannt, und ihm einige Rathe zugegeben, aus welchen der sogenannte Revisionsrath gebildet wurde, welchem der König so viele Rechte bewilligt harte, daß die Landsiände laute Beschwerden darüber erhoben, so daß der König sich 1700 genöthigt sah, diese Regierungssorm auf. zuheben, und den Landständen — der Ritterschaft und den Städten — ihre Rechte, Freiheiten und Privilegien von neuem zu bestätigen. — Doch errichtete der König, frei- lich Anfangs zunächst mit Rücksicht auf Polen, das ge- heime Kabiuel (1704), welches in unmittelbarer Ver. bindung mit der Person des Regenten steht, und dessen Resolutionen, mir der Unterschrift des Königs versehen, alle diejenigen Staatsverhältnisse betreffen sollten, welche für den Regen teil selbst gehörten und an seine Person ge- langten. Einige Einwendungen der Landstände gegen diese neue Einrichtung wurden von dem Könige nicht weiter be- rücksichtigt. Hatte schon in der zweiten Hälfte des dreißigjährigen Krieges die Anwesenheit der Schweden dem sächsischen Staate tiefe Wunden geschlagen; so geschah dies von neuem in M

10. Theil 1 - S. 121

1809 - Leipzig : Hinrichs
Von 1247—1422. 111 fen (1373) aufs genaueste verband. Dieser Erbverbcü- derung lag wahrscheinlich eine frühere Erbeinigung zum Grunde, und ward von dem Kaiser Karl 4 bestätigt*), und in der Folge mehrmals erneuert. Nach derselben ward der Herzog Otto und dessen Nachkommenschaft auf immer von der Succession in Hessen ausgeschlossen; auch gelang es den meißnischen und hessischen Fürsten, die Mitglieder der Gterngesellschaft, mir denen sie sich, weil ihnen diese überlegen waren, in keinen offenen Kampf einließen, ein- zeln zu besiegen. Nack einer dreißigjährigen gemeinschaftlichen Regierung der drei Brüder ward erst im Jahre 1579 (5 3"l.) eine Oerterung **) auf 2 Jahre zwischen denselben gestiftet, wobei aber die Basis der gemeinschaftlichen Negierung des Ganzen immer noch festgehalten wurde, weil man wohl einsah, daß sich das Land dabei wvhlbefunden hatte. Bei dieser Oerterung hatte man die Famili'enbesitzungen in drei Loose getheilt, von denen Friedrich das Osterland, Balthasar Thüringen und Wilhelm Meißen z^g. Ob nun gleich jeder seine Provinz für sich bewirthschaftete; so blieben doch die Oberhoheitsrechte der höchsten Gerichtsbar- keit, für welche ein gemeinschaftliches Gericht (Böthe ge- nannt) organistrt wurde, des Ausschreibens von Steuern und Beden, die Krtegsankünbigungen, die Bergwerke und *) In der kaiserlichen Urkunde aber findet sich keine Spur, daß diese Erbverbrüderung auf einen frühern Vertrag zwischen beiden Häusern abgeschlossen wurde. **) Sie steht in Lünig's Reichzarchiy Part, Spec. Cont. Abth. Iv, Abschnitt 2, S. 191 ff. V_
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