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1. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 41

1914 - München : Oldenbourg
— — hervorbrachen, die Umgegend plünderten und deren Bewohner auf Lösegeld gefangen wegführten. Diesem Unwesen zu steuern, zog Bischof Gerhard an Pfingsten ^393 vor das Raubschloß, belagerte dasselbe mit allem Kraftaufwands vermochte es aber nicht zu erobern und mußte an 5t. Michaels-Tag nach manchen Verlusten wieder abziehen. 3. 3m Freigerichte Alzenau finden wir in der unruheoollen Zeit Deutschlands nicht wenige Ritter, die plündern und Hauben als einträgliches Gewerbe betrieben. Besonders waren es die Herren von Bonneburg, die viele der Märker in ihren Wohnungen anfielen und plünderten, oft zu Fehde zogen, Steuern erpreßten und das Ländchen feindlichen Reisigen preisgaben, obwohl in ihrer „edelsten" Z}and das Amt des Landrichters ruhte. Wiederholt setzten deshalb die freien Märker diese unwürdigen Vögte ab (H36l[ und ^386). Aber auch nach dem Aussterben dieser Familie nahmen die Räubereien kein Ende. Die Schelrisse von Wasserlos, die Herren der Womburg bei Mömbris und Ulrich von Bergheim auf Z?üttelngefäß waren kecke Stegreifritter und vergewaltigten Bauern und Bürger, Kaufleute und pilger, so daß König Ruprecht in Verbindung mit den benachbarten Reichsstädten Ruhe schaffen mußte. Am Sonntag, den 22. Februar ^05, wurden die Burgen der Strauchritter von Reisigen eingenommen und verbrannt. Damit war den raublustigen Rittern für längere Zeit das Handwerk gelegt. 4. Aus fehdereicher Zeit. Au Beginn des ^5. Jahrhunderts herrschte in Franken auf den Straßen große Unsicherheit, allenthalben hörte man von Mord, Raub und Brandschatzung. Um diesem Übel zu steuern, schlossen die fränkischen Bischöfe, der Abt von Fulda, der Burggraf von Nürnberg und Abgesandte der fränkischen Reichsstädte im )ahre ^03 zu Mergentheim ein Bündnis, „Landfriede zu Franken" genannt. Aus den Bestimmungen des Vertrages kann man auf die Vergehen gegen Person und (Eigentum sehr leicht Schlüsse ziehen. So mußte ein Artikel vorschreiben: Alle pilger und Wallfahrer, die Kaufleute und die Ackerbauer, welche Feldfrüchte und Edein bauen, sollen in ihren Wohnungen und Gewerben sicher sein; frei sollen sein alle Straßen, Kirchen, Klöster, Geistliche, Kaufleute, Kirchhöfe, Mühlen, Pflüge mit ihren Pferden, Gchsen und Zugehör, alle Ackerleute und Weinbauer. Wer diese beschädigt, soll als Verletzer des Landfriedens und Räuber bestraft werden. Bald mußte denn auch der Bischof von Würzburg gegen Landfriedensbrecher zu Felde ziehen. Noch im gleichen )ahre belagerte er das Raub-schloß Werberg, dessen Inhaber die Stiftsuntertanen in den Ämtern

2. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 97

1914 - München : Oldenbourg
— 0)7 — damit sie das Feld baueten, in Summa nichts ist in der ganzen pfarr als Jammer und Not, indem sie nicht die groben Gleiekuchen zu essen haben, auch viele wegen Hungerleiben in Ohnmacht fallen. 163^ zogen die in Bamberg liegenden Schottländer im Amt Raueneck den Leuten sogar die Kleider vorn Leibe. Ebern und das ganze Amt Raueneck waren schon \632 von Bamberg her durch den Feind mit täglichen Einfällen, Rauben, Morden, plündern, Sengen und Brennen vielfältig heimgesucht worden. Getreide und Vieh waren vollständig hinweggenommen. vom v bis 5. April *634 wurde Ebern fünfmal geplündert. 3n den folgenden fahren nahmen Einquartierungen, Brandschatzungen und Raub und Mord kein Ende, viele Ortschaften lagen wüst. )n pfarr-weisach war *63^ infolge der Ausplünderungen nicht das geringste Stücklein Vieh noch einiges Getreide zur Aussaat aufzufinden. Burgpreppach und llschersdorf waren am 29. November *632 nach der Plünderung niedergebrannt worden. Der Feind führte 300 Stück Vieh hinweg. 3n Leuzendorf war *635 Krieg, Teuerung und pest. )n Gemeinfeld sind auch die Kaiserlichen zweimal eingefallen, haben den ganzen Sommerbau Tag und Nacht dreschen lassen und mitfortgeführt. Die Bauern sind in den meisten Dörfern von Haus und Hos gezogen und haben die Felder öd liegen gelassen. Die Einwohner von Neußig hielten sich sieben Wochen im Bramberger Wald auf und konnten sich des Hungers nicht erwehren." — (Senug der grausen Kunde! Nur bte Ortsnamen ändern sich, das Bild bleibt das gleiche traurige überall: Greuel, Verwüstung, Verödung, Hunger, Seuchen und Tod.---------------- 13. Schwedennol in Würz bürg. Die Stadt Würzburg seufzte unter dem Drucke besselben traurigen Schicksals wie das platte Land. Allen Stiften, Klöstern und Spitälern würden Silbergerät und anbere wertvolle Gegenstänbe, Bibliotheken und wein- und Getreibevorräte weggenommen, was der Solbat nicht pliinberte, stahl der pöbel. vergrabenes Gelb würde von den Schweden balb entbeckt. Die Armenhäuser würden ausgeraubt, so daß den Pfrünb-nern nicht einmal Brot und wein mehr gereicht werben konnte. Das Iuliusspital mußte neben den erkrankten schwebischen Soldaten noch ein ganzes Regiment gesunber Fußtruppen verpflegen. Doch schonte Gustav Aböls die Güter dieser milben Stiftung wegen der im Stiftungsbriefe des Fürstbischofs Julius enthaltenen schweren Drohworte gegen die Verderber seiner frommen Anstalt. J>n die Hauptstabt brängten sich die vornehmen Offiziere um sich zu bereichern und sie auszusaugen. Der Offizier wie der gemeine Solbat forberte mit Ungestüm gutes Essen und Trinken im Überfluß und reich* liches Futter für seine pferbe und plünberte babei, was er im Hause Eichelsbacher, Bilder aus Frankens Vergangenheit. ^

3. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 140

1914 - München : Oldenbourg
— Ho — getreuen Untertanen nicht in den Lall zu setzerr, bei Unserer etwaigen Gefangennahme Unsere Freiheit mit zu drückenden Kosten zu ersaufen . . _ Würzburg, 30 August \800. Georg Karl." Diesmal begab sich der Fürstbischof nach Meiningen. Die Ordnung des Reisezuges teilt uns ein gleichzeitiges Schriftstück mit: V Chaise: 6 Eeibpferbe (6 Happen) { Sürst, Gesandter 0°,, Schlick, | von Fechenbach, oon Speth. (Herr von Ittofell, Bofmar^ schall von Reigersberg, 6of-kaplan Leibes. Z. Chaise: 2 Postpferde .... — Bediente. | Zerrn Gesandten von Schlick, Chaije: . J Beichtvater, \ Kammer- diener. 5. Chaise: , Postpferde . . . , / 2geheimeko„zlisten, ,Kam- \ merötener, \ Kammerlarei. 6. Chaise: 4 Tier.......................— \ Küchenmeister, 3 Koch. 7. Lhoise: 2 Postpferd (neue Kalesche) j ' «‘unt-fchenf , Kammer- | laset, \ btlberdtener. 8. Chaise: Küchenfalesche mit * Tieren i ' Küchenschreiber, 2 pfört- 9. Chaise: £ine „tourst" mit » Geren | ' ^o. Chaise: Kanzleiwagen mith Tieren— \ Kanzleidiener. 2 Silberwagen mit H Tieren, \ Küchenwagen, \ Kellerwagen, \ Wagen für die Koffer, \ Ipageti für die Gardistenbagage. 9. Der Landsturm im Spessart (1799—1800). Der kurmainzische Kanzler Frhr. v. Albini leitete bei der abermaligen Annäherung der Franzosen gegen das Mainzer Land mit großem (Eifer und seltener Ausdauer die Ausstellung des Landsturmes. Der Landsturm sollte keine regellose Freischar, sondern eine Mannschaft sein, welche nach militärischen Gesetzen einem verantwortlichen Führer, dem Amtsvogt, zu gehorchen, erkennbare Abzeicken zu tragen und bei allen Unternehmungen die allgemeinen Kriegsregeln zu beobachten hatte. Das erste Aufgebot umfaßte meist ledige Leute, das zweite verheiratete und mehr als 50 Jahre alte Männer. Da das Mainzer Crzftift noch die uralte Zenteinteilung, hatte, wurden hiernach Zentkompagnien zu je 300 Mann gebildet. Die Bewaffnung bestand anfänglich oft aus Sensen und Heugabeln, später

4. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 117

1914 - München : Oldenbourg
— U7 — Hauben mit Reiflein bloß von Wollenplüsch oder wollendamaft, ahne Taffet, Spitzen, Seiden oder Bänder gestattet würden und daß die gemeinen bürgerlichen Weibsleute und die Dienstboten keine seidenen oder halbseidenen Borten aus ihren Röcken, deren manche 5—6mal damit verbrämt zu werden pflegten, forthin tragen dürften." Auch nachher wurden keine Anzeigen erstattet, nur die Stadtknechte brachten 23 Hauben mit Seidenüberzug und Rosen ein. Als nun auch die Bortenwirkerzunst um Aushebung des Mandates bat, das ihren Ruin herbeiführe, vermied die Regierung jede weitere polizeiliche Maßregel. Der mehrmonatige Haubenkrieg ging zu Ende. Die grauen blieben Sieger und mit ihren Schaufel- und Schnippenhauben, Falbalas und Kleidersrisuren fortan in Frieden. 2, Wie man Soldaten erhielt. Auch nach den Türkenkriegen stellten die Fürstbischöfe von würzburg ihre Truppen dem Kaiser zur Verfügung. Um die Regimenter auf den vertragsmäßigen höheren Stand zu bringen, begann man im Lande (*738) allenthalben die Werbetrommel zu rühren. Die Hochstifte Bamberg und würzburg waren zu diesem Zwecke in zwanzig Bezirke geteilt, die man mit je einem Offizier, drei bis vier Unteroffizieren, zwei Spielleuten und 60—70 Mann besetzte. Gegen entsprechende Vergütung mußten die Gemeinden ein Werbehaus oder Gelaß sowie für die Werber und Rekruten Quartier und Obdach bereitstellen. Die Werbeoffiziere erhielten je 900—*000 fl. in bar nebst einer genauen schriftlichen Unterweisung, wonach sie nur kriegstüchtige und in der Regel unverheiratete Leute im Alter von *8—30 Jahren annehmen sollten; unter Ho Rekruten durfte sich nur ein verheirateter befinden, und auch dieser mußte Weib und Kind zu Haufe lassen. Fremde blieben von der Annahme ausgeschlossen, ebenso Fahnenflüchtige aus dem kaiserlichen Heere, von Rurbayern, Rurpfalz, Ansbach, Bayreuth, Bamberg, Gotha, Weimar, Meiningen, Darmstadt und Fulda; solche waren sogar zu verhaften. Angenommene Rekruten wurden dem Beamten dev Werbeplatzes zur Aushebung vorgestellt, worauf sie 7 fl. rhein. Handgeld, die Löhnung und täglich 6 kr. rhein. für Brot und Zulage empfingen. vom Werbeoffizier erhielt der Geworbene außerdem die Klein-montierung, bestehend aus zwei Hemden (\fl. 50 kr.), einem Hut, einem paar krumpfen (*2 kr.), einem Flor kr.). Hatte man auf einer Station 6—8 Rekruten beisammen, so schickte man sie nach würzburg, wo sie in Gruppen von je 25 Röpsen sofort in kaiserliche Verpflegung übertraten. Gleichzeitig mit der Werbung auf eigenem Boden versuchte Friedrich Karl feinen Bedarf auch in den Nachbargebieten zu decken; Cdttingen, Schwarzenberg, Hohenlohe und Dinkelsbühl gestatteten die Würzburger Werbung, (Ellwangen, Ansbach, Bayreuth, Fulda, (Eichstätt und Speyer

5. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 363

1913 - Leipzig : Hahn
363 Man hatte in früheren Kriegen den jammervollen Zustand kennen gelernt, in welchem sich verwundete und erkrankte Krieger während der Schlacht und nach den Kümpfen befanden. Aus dem Krimkriege z. B. kehrten von 309000 ausgerückten Franzosen 95240 nicht wieder heim. Davon waren nur 20000 in Schlachten gefallen und ihren Wunden erlegen, 75 000 dagegen an Krankheiten gestorben. Um nun solche Mißstände bei neu ausbrechenden Kriegen mög- lichst zu beseitigen, trafen die gebildetsten Völker Europas eine Verein- barung, die sogenannte Genfer Konventton (der erste darauf bezügliche Vertrag wurde am 22. August 1864 zu Genf abgeschlossen). Danach sollte das gesamte Personal und Gerät, das im Kriege zur Pflege und Heilung der Kranken und Verwundeten gebraucht wird, sowie alles, was damit zusammenhängt, als neutral (keinem der kriegführenden Völker zugehörig) angesehen, die Pfleger also nicht zu Kriegsgefangenen gemacht und ihr Material nicht als Beute betrachtet werden. Als gemeinschaft- liches Zeichen für alle, welche diesen Schutz genießen, wurde das rote Kreuz auf weißem Grunde gewählt. Es hat viel Segen gesttftet bei Freund und Feind. Unter seinem Schutze haben die Ärzte und Geist- lichen, die barmherzigen Schwestern und die Diakonissinnen sich ihrer Pflegebefohlenen treulich annehmen können, sie weder im Getümmel des Kampfes, noch in ihren von Seuchen und ansteckenden Krankheiten heim- gesuchten Lagerstätten, noch in der Gefangenschaft verlassen. Überallhin bemühten sie sich, ihnen für die Schmerzen des Leibes und der Seele Linderung zu bringen, und gar manche hauchten ihr Leben aus im Dienste für die Brüder. Aber auch die Soldaten selbst halfen oft in der menschenfteundlichstev Weise ihren verwundeten Kameraden. Der badische Feldgeistliche vr. Bauer schreibt: „Ein Einundzwanziger wurde bei den Kämpfen um Dijon gegen Ende Januar 1871 von einem französischen Soldaten durch einen Schuß verwundet, während er ihn durch einen Bajonettstich verletzte. Als der Preuße sah, daß der Franzose schwerer als er verwundet sei, wälzte er sich zu ihm hin, packte seinen Tornister aus, verband erst ihn und dann sich selbst und deckte einen Teppich und seinen Mantel über sie beide, und so lagen sie vierundzwanzig Stunden auf dem Schlachtfelde. Dann kamen sie in verschiedene Lazarette, und nun schickte der Franzose voll Unruhe überall bei uns herum, um zu fragen, was der Preuße mache, und ihm zu danken. Leider konnte ich den barmherzigen Samariter nicht finden." Folgende Erzählung zeugt von der guten Manneszucht im Heere und von dem menschenfteundlichen Verhalten vieler Offiziere den Soldaten gegenüber. Ein sächsischer Ulanenunteroffizier hatte einen Schuß in die Brust erhalten. Die Hilfe, welche ihm zwei seiner Kameraden gewähren wollten, lehnte er ab, indem er sie bedeutete, sich lieber selbst zu retten, um nicht mit ihm in Gefangenschaft zu geraten. Sie brachten ihn aber dennoch auf ein Pferd und ritten mü ihm zurück. Unterwegs begegnete den drei

6. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 389

1913 - Leipzig : Hahn
389 und § ;ss des Strafgesetzbuches verstoßen und werde vom Gerichte sicher verurteil' werden, was er aber dann an Strafe und an Gerichtskosten zu zahlen haben wurde, werde weit höher fein als die von ihm geforderte Geldbuße. Des hartnäckige Vogt jedoch bestand auf feiner Weigerung, und so verlief der Sühne- termin, ahne daß man sich geeinigt hatte. Kurz überlegte sich, ob es nicht bester wäre, die Sache nun ruhen zu lasten, wurden aber feine Neider nicht glauben, daß wirklich etwas wahres an den Beschuldigungen Vogts wäre? Und sollte er sich ungestraft beleidigen lasten? Nein und abermals nein! Seine angegriffene Ehre verlangte eine Sühne. Am nächsten Morgen schon setzte er sich hin, fertigte eine Klageschrift gegen Vogt an und adressierte sie an das König!. Amtsgericht. Diesem Schrift- stücke legte er eine Bescheinigung des Friedensrichters über die erfolglos versucht« Sühne bei. wenige Tage danach ging dem Beschuldigten Vogt vom Gericht eine Abschrift der Klage zu mit der Aufforderung, er solle sich innerhalb vier- zehn Tagen äußern. Er zog es aber vor zu schweigen. Nicht lange nach Ab- lauf der vierzehn Tage wurden beide, Kurz und Vogt, vor das Schöffengericht geladen. Dieses fetzt sich zusammen aus einem Amtsrichter als dem Vorsitzenden und zwei angesehenen Bürgern der Stadt, denen das Ehrenamt eines Schöffen übertragen wurde. In der Hauptoerhaudlung las der Vorsitzende die Anklage aus dem Lröffnungsbefchluß vor und forderte den Angeklagten Vogt auf, sich hierüber zu erklären. Vogt suchte seine Äußerung als ganz harmlos hinzustellen. Lin Zeuge, der ebenfalls vernommen wurde, bestätigte jedoch alle Angaben des Kurz. Auch dar Kirchenvorstandsmitglied wurde verhört, und es ergab sich, daß sein Verkehr mit Meister Kurz gar keinen Linfluß auf die Vergebung der Arbeiten gehabt hatte. Das Schöffengericht zog sich zur Beratung zurück. Dann ver- kündete der Amtsrichter das Urteil. Vogt wurde zu einer Geldstrafe von 50 und zur Tragung der Kosten verurteilt. Die Kosten stellten sich, wie er nach- träglich erfuhr, auf 26,50 M. wären die Parteien durch Rechtsanwälte ver- treten gewesen, so würde der Kostenbetrag nicht unerheblich höher gewesen sein. Vogt war wütend; doch einsichtige Freunde rieten ihm, keine weiteren Schritte in der Angelegenheit zu tun. Außer neuem Ärger werde er nur noch größere Geldkosten haben. Darum sah er von einer Berufung an das Land- gericht ab. Es dauerte aber lange Zeit, ehe er sich mit Kurz versöhnte und einsah, wie gut es gewesen wäre, wenn er seine Zunge bester im Zaume ge- halten hätte. Erich Wallher. 164. Mit einem Scheine des Rechts. Ein Bild aus dem Berliner Handwerkerleben. „üfto, Mutter, endlich! 's war aber auch heechste Zeit, daß wir au§ de Tinte kamen. Und nu Kopp hoch, Olle — hier is Kies wie Heu!" Meister Kern griff in die rechte Tasche seines Überziehers, dem marr ansah, daß er schon einige Sommer hatte kommen und gehen sehen, und legte dann bedächtig einen ansehnlichen Leinwandbeutel auf deu Tisch. Wohlgefällig strich er mit der schwieligen Hand über das runde Ding „Sechshundert Mark, Olle, und bar Geld. Een nobler Herr, Hen Wiesling, un jut mit ihm arbeiten. Dat muß ihm der Neid lassen."

7. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 225

1913 - Leipzig : Hahn
225 Zeichnung des „Allgemeinen Postvereinsvertrags", welche von den Bevoll- Nächtigten 22 größerer und kleinerer Staaten ausgeführt wurde. Um das Ereignis in seiner ganzen Größe zu erkennen, ist es nötig, kmen Blick auf das Postwesen früherer Zeiten zu werfen. Da sah es hiermit naturgemäß nicht besser aus als bei allen übrigen deutschen Staats- emrichtungen. Das Postwesen beruhte auf einem der Familie Thurn und Taxis gehörigen alten Vorrechte; mit diesem hatte es folgende Bewandtnis: Maximilian I., deutscher Kaiser und römischer König, der von 1493 bis 1519 regierte und meist in Wien Hof hielt, lebte in den mannig- fachsten Kriegen und Fehden mit Italien, Ungarn, besonders aber mit den Niederlanden. Seine Anwesenheit war oft an der einen Grenze so nötig wie an der andern. Als er einst in verzweifelte Klagen ausbrach, daß er nicht an allen Orten zugleich gegenwärtig sein könnte, daß aber die Boten, so seine Briefe und Befehle an die Grenzen und ins Burgunder- land tragen sollten, an keinem Wirtshaus vorbeigehen könnten, ohne anzuhalten dem Wein zuliebe, auch sonst ihren Botendienst verabsäumten und höchst unzuverlässig wären, da trat einer seiner Hofherren, namens Taxis, mit dem Anerbieten hervor, die kostenfreie Beförderung sämtlicher kaiserlichen Befehle, Briefe und Botschaften zu übernehmen. Er verpflichtete sich für Sicherheit und Schnelligkeit seiner Boten und forderte dafür als Gegenleistung das ausschließliche Recht zur Ausübung und Ausbreitung der neuen Beförderungsart, sowie die gesamten daraus entspringenden Einkünfte für sich und seine Nachkommen. Im Jahre 1516 erteilte Kaiser Maximilian dieses Privilegium, und damit war dem Hause Taxis eine Gerechtsame verliehen, die zunächst nicht sehr bedeutend erschien, in der Folge aber die Jahrhunderte hindurch sich als ein richtiger Goldstrom für die Eigentümer erwies. Die erste Linie der Taxisboten ging von Wien nach Brüssel. Die Boten waren gut beritten und trugen die Briefschaften in einem Felleisen bei sich. Die Taxis waren klug genug, jene erste Botenlinie sehr bald durch Zweigkurse nach Frankreich, Hamburg und im Süden nach Mailand, Venedig, ja bis nach Rom zu erweitern und in den wichtigsten Städten und Grenzorten Anstalten zum Sammeln und Ausgeben der Briefe wie zum Wechseln der Pferde zu errichten. Das erste deutsche „Postamt" in einem eigens zu dem Zwecke angekauften Hause befand sich in dem durch seine Lage nabe der Landesgrenze und der Festung Philippsburg sehr wichtigen Dorfe Rheinhausen am Oberrhein. Zunächst sollte wohl die Post dem Kaiser dienen; wie sie dessen Botschaften kostenfrei besorgte, so nahm sie auch die Briefe aller Fürsten und ihrer Behörden unentgeltlich zur Beförderung an, durch deren Länder ihre Botenkurse gingen. Dadurch erreichte die Post der Taxis nicht nur freien Durchgang durch die betreffenden Länder, sondern durfte auch das Postgeld (Porto) für die Korrespondenzen der Untertanen nach Belieben festsetzen. Wie gut die Taxis dabei „herauskamen", geht daraus hervor, daß s. Fortbmungsschulen rc. Allg. Teil. jñ

8. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 419

1913 - Leipzig : Hahn
419 noch eine Restforderung von 66 Jt zusteht. Da Sie bis heute noch nicht Zahlung geleistet haben, erlaube ich mir, Ihnen eine zweite Rechnung zuzusenden, und gebe mich der Hoffnung hin, daß Sie für baldige Deckung des noch offenen Postens sorgen werden. Hochachtungsvoll K. A. F r i d e. b. Wiederholte Mahnung. Leipzig, den 15. Juli 19 . .. Herrn Kurt Becker in Borna. Mein Schreiben vom 1. d. M. haben Sie zu meinem Bedauern bis heute ganz unberücksichtigt gelassen. Ich sehe mich darum veranlaßt, Sie abermals um Berichtigung meines Guthabens von 66 Jt zu ersuchen. Da ich eine längere Frist nicht gewähren kann, so muß ich dringend um Erledigung bitten. Sollte das wider mein Erwarten bis zum 1. August a. c. nicht geschehen sein, so werde ich den Betrag durch Postauftrag erheben. Hochachtungsvoll K. A. F r i ck e. Iv. ^ex&efyx mit Wehörröen. 1. Das gerichtliche Mahnverfahren. a. Gesuch um Erlaß eines Zahlungsbefehls. An das Königl. Amtsgericht zu Borna. Ich bitte um Erlaß eines Zahlungsbefehls gegen den Bauunternehmer Kurt Becker in Borna, Hauptstraße 15, wegen einer For- derung von 32 Jt für in der Zeit vom 25. Februar bis 1. April 19... geleistete Schlosser- arbeiten, 34 Jt Kaufpreis für zu diesen Arbeiten gelieferte Bleirohre und Hähne. Summa 66 Jt *) nebst 4 °/0 Zinsen seit dem 1. April 19 . . . Erhebt der Gegner Widerspruch, so bitte ich um Anberaumung eines Termins zur münd- lichen Verhandlung.**) Leipzig, den 20. August 19 . . . Hochachtungsvoll A. K. F r i ck e, Schlossermeister, _____________ Südstraße 5. *) Übersteigt der Gesamtbetrag der geschuldeten Summe 600 Jt, so kann gleichzeitig noch beantragt werden, die Sache im Falle des Widerspruchs des Schuldners an das zuständige Landgericht zu verweisen. Es ist dies wichtig, da bei Summen von über 4000^ drei Instanzen (Landgericht, Oberlandesgericht, Reichsgericht) sich mit der Sache besassen können. **) Erhebt der Schuldner nicht binnen einer Woche nach Zustellung des Zahlungsbefehls Widerspruch, so bedarf es, um die Zwangsvollstreckung (Pfändung) gegen ihn zu betreiben, eines Vollstreckungsbefehls. 27*

9. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 396

1913 - Leipzig : Hahn
396 Dabei war das Schlimmste nach gar nicht vor der Tür. De: Holzhändler und auch die Maschinenfabrikanten waren anständige Leute, fast schien es, als ob sie Mitleid mit dem armen Manne hatten. Sie prolongierten die Wechsel noch einmal zu mäßigen Zinsen. Auch der Prozeß mußte nach Ansicht des Rechtsanwalts unbedingt gewonnen werden, obgleich der Bauunternehmer die raffiniertesten Einwände erhob und im Erfinden neuer Gründe zum Vertagen der Verhandlung unerschöpflich war. Immerhin konnten Monate ins Land gehen, ehe das Endurteil heraus war, und bis dahin waren sicher auch die letzten Spargroschen aufgezehrt. Den besseren Teil derselben hatte Herr Wiesling ja längst eingesteckt. So verstrich Woche um Woche, und aus den Wochen wurde ein Vierteljahr. Die einzelnen Tage waren wie die Schnecken dahin gekrochen, nun die Holzwechsel aber wieder fällig waren, schien dem Meister die Zeit wie im Nu verflogen. Diesmal empfingen Dahlo & Uhlmann den Bitt- steller sehr unfreundlich. Das Häusergeschäft sei heruntergegangen, meinten sie nicht mit Unrecht, die verpfändete Hypothek sei gefährdet; sie wollten zwar ein übriges tun und sich vorläufig begnügen, wenn ihnen Herr Kern diese völlig abtrete, er müsse aber für deren richtigen Eingang Bürgschaft leisten und dafür Wechsel hinterlegen. Das war nicht mehr als recht und billig, die Herren zeigten sich sogar noch so entgegenkommend, ihm den kleinen Restbetrag bar herauszuzahlen. Mit den Maschinenbauern ging's nicht ganz so glatt; sie holten ihm die Maschinen aus der Werkstatt ah, und er mußte noch die Summe, welche er von Dahlo & Uhlmann erhalten, zugeben, um die Klage zu vermeiden. Das war ein böser Tag, als die Wagen kamen und der Gasmotor, die Sägen und die große Hobelmaschine aufgeladen wurden. Der Meister konnte nicht lange zusehen, die dicken Tränen liefen ihm in den Bart hinunter, er stürmte aus dem Hause, und erst als er sich mitten im Menschengewühl befand, wurde ihm etwas leichter zumute. Noch hatte er ja einige Taler in der Tasche, und er kannte schon längst den Sorgen- brecher, den Vergessenstrank . . . Einige Stunden später stand er vor dem Neubau in der Tauben- straße , ohne selbst recht zu wissen, wie er dorthin gekommen war. Er hatte nur wenige Glas Bier getrunken und wohl auch einige Nordhäuser darauf gesetzt, das hätte es nicht getan; aber die innere Erregung kam hinzu — das Blut süeg ihm siedendheiß zu Kopf, als er plötzlich die glänzende Fassade vor sich hatte: das große Tor dort war seiner Hände Arbeit, an den Fenstern im ersten Stock klebte sein Schweiß. Natürlich, jetzt war der Bau ja ziemlich vollendet, der kluge Wiesling hatte wohl- weislich mit dem Bruch gewartet, bis er den größeren Teil der Lieferung in Händen hatte. Der kluge Wiesling — der noble Wiesling — der Schuft: da kam er ja gerade mit seinen Rotschimmeln angefahren, so recht behäbig in die Kissen zurückgelehnt, die Zigarre zwischen den wulstigen Lippen! „Achtung!" rief der Kutscher. Aber der alte Mann hatte keine Augen für die Gefahr, er sah nur den Mann in dem Wagen und taumelte mit der hochgehobenen Rechten vorwärts. „Achtung" — die Pferde

10. Geographie und Geschichte sämmtlicher Provinzen des Preußischen Staats - S. 26

1858 - Breslau : Hirt
26 Blicke in die Vergangenheit der Provinz Posen. 7. Von -rn bürgerlichen Verhältnissen nach polnischem Herkommen. Die Rechte des Fürsten waren im polnischen Reiche sehr umfang- reich. Er war im Besitze der gesammten Gerichtsbarkeit, d. h. er allein hatte Recht zu sprechen in sämmtlichen Angelegenheiten seiner Unterthanen. Dies ließ er durch seine Beamten, als: Kastellane oder Burggrafen, Vögte und andere, verrichten. Sämmtliche Strafgefälle, welche eingezogen wurden, fielen dem Fürsten zu. Er erhob Steuern an Geld oder Getreide und hatte eine große Menge Regalien. Dazu gehörte: das Münzrecht, der Ertrag der Gold- und Silberbergwerke, der Salzverkauf, die Benutzung der Flüsse, Teiche und Forsten, die Jagd, die Erhebung von Zöllen, die Errichtung von Märkten und Städten, das Recht, Schankhäuser oder Krüge anzulegen, Fleisch-, Brot- und Schuhbänke zu errichten (d. h. die Erlaubniß zu Ver- kaufsstätten für Fleischer, Bäcker und Schuhmacher zu ertheilen). Den Unterthanen waren schwere Lasten aufgebürdet. Die Kirche forderte den Decem (Zehnten), der Papst den Peterspfennig. Sie hatten Steuern zu entrichten unter verschiedenen Namen, mußten Honig, Getreide, Schafe, Kühe u. dgl. liefern, die herrschaftlichen Burgen und die Brücken bauen, die Burgen bewachen, den Acker des Grundherrn bestellen, Gras und Korn mähen, die Ernte einbringen, dem Fürsten und seinen Beamten Vorspann geben und Fuhren thun; bei den häufigen Jagden mußten sie den Jägern und Vogelstellern zur Hand gehen, für den Unterhalt derselben sorgen, die Jagdhunde füttern und das Futter für die Pferde herbeischaffen. Ferner waren sie verpflichtet, die Nester der Falken und die Baue der Biber zu be- wachen; Vernachlässigungen dabei mußten sie durch ein bestimmtes Strafgeld büßen. Noch drückender, als alle der Herrschaft zu lei- stenden Dienste waren die Plackereien, welche sie von Seiten der Be- amten erfuhren; denn die kleinen Herren sind gewöhnlich viel schlim- mer, als die großen. In ihrem Uebermuthe erlaubten sich diese Alles gegen den armen Mann. Ihm das Pferd aus dem Stalle zu neh- men oder vom Pfluge auszuspannen, aufzusitzen, davon zu eilen, es halb zu Tode zu jagen, oder es auch wohl gar nicht wiederzubringen — das war nichts Seltenes. Zwar erließen die Fürsten wiederholt strenge Befehle gegen solchen Mißbrauch der Gewalt, aber sie wur- den wenig beachtet, und der arme Mann fand, wenn er Hülse suchte, selten Recht. 8. Polen unter den Iagellonen. Auch Jagello mußte, um seinem Sohne Wladislaw Iii. die Nach- folge zu sichern, dem Adel neue Vorrechte gewähren, namentlich ver- sprechen, daß die geistlichen und weltlichen Würden unverändert blei- den müßten. Wladislaw wurde später auch König von Ungarn. Als solcher brach er nach des Papstes Rath den mit den Türken ge- schlossenen Frieden. Siegsgewiß, im Verein mit Johannes Hunyad, dem tapfern Woywoden von Siebenbürgen, drang er in die Türkei
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