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1. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. III

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— Iii — Vorwort. Es ist eine bekannte und schon oft beklagte Tatsache, daß der Badener mit der Geschichte seines Heimatlandes im allgemeinen nur wenig bekannt ist. Die Schuld daran trägt zum größten Teil die Schule, oder besser gesagt, das Buch, das dem Geschichtsunterricht zugrunde gelegt wird. Mag der Lehrer in seinen Vortrag auch noch so viel aus der badischen Geschichte einflechten, das meiste davon wird nicht fest und darum nicht lang im Gedächtnis des Schülers haften bleiben. Bis heute ist noch kein Geschichtsbuch vorhanden, bei dem, wie es doch wohl die amtlichen Lehrpläne schon seit längerer Zeit verlangen, d i e badische Geschichte jeweils in die allgemeine deutsche eingeflochten ist. Die Gründe hierfür liegen meist in dem Verleger, der eben seinem Buch aus geschäftlichen Rücksichten auch noch außerhalb der gelb-roten Grenzpfähle Absatz verschaffen will. Daneben dürfen freilich die Schwierigkeiten auch nicht verkannt werden, die bei der Ausarbeitung eines solchen Lehrbuches der Geschichte aus dem Wege zu räumen sind. Nun gibt es aber, wenigstens für die Ober kl affen unserer höheren Schulen, noch ein anderes Mittel, dem Verlangen des Lehrplans zu entsprechen: D i e Benützung von Ge-fchichtsquellen. Aus diesem Gedanken heraus entstand das Quellenbuch zur badischen Geschichte, das in seinen einzelnen Teilen durch mehrjährigen Unterricht in den Ob erfassen bereits erprobt wurde. Dem Kundigen wird es nicht schwer fallen, an der Hand des Quellenbuches auch den Anforderungen des neuen Lehrplans vom 12. Juni 1912 gerecht zu werden.

2. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 7

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 7 der pfaltzgraff fro und drappten all gemach durch das weiden by Seckenheim und do wordent sie der fyent sychlig und die fyent ir widerumb. In dem schickten sie off beid sitten, das sie ir spitz machten, in dem kam des pfaltzgraffen fußvolg zu im. — Und also drappten die Vorritter von beiden Hern und schus-sent sych mit ein ander, und dar nach troffent beide huffen mit ein ander, daz was zwuschen 12 und ein uwer, und gesygt der pfaltzgraff und der bischoff von Meintz. und also wart der mar-graff von Baden, der bischoff von Metz und graff Ulrich von Würtenberg gefangen mit iren grossen, fryen rittern und knechten. Item den bischoff von Metz liß er gein Manheim legen gefangen in des babstes gemach; item den margraffm von Baden und graff Ulrich von Württenberg liß er gefangen ligen off sin sloß gein Heidelberg und leyt yclichen sunder in ein kamer und liß auch yclichem ysenring an legen und ketten und gab ir yglichem zwen edeltnan zu und ein knecht, die ir toartent tag und nacht, aber er hist den ntargraffen harter dan den Württenberg. das waz alles darumb, daz der margraf trulos und meineidig an ein was worden von zweier lehen wegen, die er von der Pfaltz hett, und zoch vor, der babst hette in gelediget aller glubde und eyde. Zu lest vor fastnacht liß der pfaltzgraff den marggrafen von Baden und den von Württemberg graffen, ritter und knecht, in stock fchlißen und lagen alle in der gewelbten stoben off der bürge zu Heidelberg; aber her Schan von Vinstingen der kam gein Heidelberg und hals dem bischoff und sin graffen, rittern und knechten balde uß. Aber der utargraff von Baden und der von Württenberg lagent wol fünff Wochen in den stocken; also lagent sie gefangen bis off 8 tage nach oftern (18. April); die wirt wölten auch bezalt sin, wan eß waz großer kost off die leist-unge gegangen, und also kam der marggraff uß, daz er ledig wart; daz waz 8 tag nach oftern. . . . Und da yglicher her einer nach dem andern uß kam, da lut er in zu disch mit sinen rittern und knechten, und botte es in wol, und schanckte ir Yglichem einen schonen Hengst alz gut alz hundert gülden, und liß off trumpten und pissen, biß sie alle off die bürg koment und zu tysche gesassent.

3. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 8

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
Die schatzunge des margraffen von Baden: Item zum ersten sol er uff geben die grassschafft von Spanheym, memlich Crützenach mit siner gehorde; vor fünffzig tnsend gülden ist es wieder zu soffen. Item Beffyken vor 30 tufent gülden. Item Beynem vor 10 tufent) gülden. Item Pfortzen von mym Herren dem pfaltzgraffen zu lehen empfahen und nit off zu sagen, er oder sin erben gebeut dan 40 tufent gülden. Item er fol des babstes und des keifers vornemen abtragen oder dar vor geben in eins jars frist 30 tufent. Item er sott geben 20 tufent gülden an barrem gelt, zu zw ein ziln zu bezaln. Item er fol off die forde-rungen verzihen zwüfchen Germerfchen und Selß, und off Eppin-gen und Heydolfffen. Item er und sin gefellfchaft, nemlich rit-ter und knechte, die gefangen fint worden, wider die Pfaltz nymer me zu dun und yglicher ein mit im zu man zu machen, der alz gut ist als er, in einem jar daz zu dun. Summa hundert tufent und 75 tufent gülden. 10. Erbverbrüderungsvertrag zwischen den Markgrafen Christoph von Baden und Philipp von Hochberg. 1490. (Schöpslin: a a. O. Bd. Vi, 440 ff.) Wir Christoph von Gottes Gnaden Marggraf zu Baden . . . und Wir Philipp Marggraf von Hochberg . . . gevettern, . . . haben beyd für Uns felbs, Unfern Erben, Unfern Landen und Lüten . . . Uns mit den nochgefchriben Unfern Landen, Lüten und gütern vereint und einander zu rechten Erben . . . gemacht: [®e§ Markgrafen Christoph Markgraffchaft und Herrschaft Hochberg samt den Schlössern Hochberg und Höhingen und Sulzberg; des Markgrafen Philipp Herrschaften Rotteln, Saufenberg, Badenweiler und Schopfheim.] Begebe sich aber immer, daß von beyden Linien Baden und Hochberg kein Sün, und zu Einem oder beyden Theilen Töchter weren, so sollen jede obgemelten Marggravschassten und Herrschaften bliben und fallen, an und by denselben Töchtern und deren nechsten Erben ohn jemands oder maniglichs Jnreden .... Uff Dunnerstag nach St. Bartholomäustag 1490. (Die Herrschaft Hochberg fiel nach dem Tode Philipps v. Hochberg in; Jahre 1503 an Baden.)

4. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 31

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 31 — Lehre der augsburgischen Konfession und der deutschen Freiheit, welcher „durch Tugend" (dies war sein Wahlspruch) sowohl im Krieg, als im Frieden sich Ruhm erworben, ein sehr tapferer Feldherr. Er war in der Bekanntschaft mit Wissenschaften und Sprachen ausgezeichnet, mit unzähligen Trübsalen überhäuft, niemals niedergeschlagen oder verzagt, mit einem Wort, was man ohne Schmeichelei sagen kann, eine Krone der Fürsten. Er war geboren zu Schloß Karlsburg in Durlach im Jahre 1573 den 30. Januar; er regierte einen Teil der Markgräflichen Lande mit seinen zwei Herren Brüdern Jakob und Ernst Friedrich 11 Jahre, und alle Lande zusammen 18 Jahre. Seine Seele lebt in Gott." (Übersetzung der lateinischen Aufschrift.) 29. Das kaiserliche Regiment des Obersten Maximilian Willibald von Wolfegg in der Stadt Konstanz 1633. (Beyerle: Konstanz im Dreißigjährigen Kriege. Heidelberg 1900.) „Das unnütze Gesindel der Weiber und Buben wird nit abgeschafft, sondern bei täglicher Annehmung neuer Soldaten, so mit vielen Weibern und Kindern behängt sind, wird der Burger genötigt, neben den einquartierten Soldaten auch diese zu verköstigen, wie dann von solchen verarmten Untertanen mit ihren Weib und Kindern zu allhiesiger Stadt samt ihren ganzen Haushaben großer Zulauf ist, so daß sich zur Zeit auf die 350 Personen an Soldatenweibern und Kindern unter allhiesiger Garnison aufhalten. (Bericht des Rates der Stadt Konstanz.) „Dieweilen es soweit kommt, daß nichts mehr auf die Markt kommen will, weil die Soldaten den Leuten die Sach mit Gewalt nehmen, und dann säst täglich auch einer auf dem Platze bleibt, fo meistens aus übermäßigem Trinken geschieht." (Bericht des Domkapitels.) „Es werden der Burger Güter durch Ausfressung von den aldringischen Rossen, durch Ablesung alles Obst und anderer Erdengewächse, wie nit weniger, weil besagte Roß in die Reb-gärten einlaufen, ganz abgetrieben, alles Eisenwerk von den Gartenhäusern und Scheuern abgebrochen, und da solches un-

5. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 75

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 75 — 70. Der Rastatter Gesandtenmord. (Obser: Denkwürdigkeiten des Markgrafen Wilhelm b. Baden. Heidelberg 1906. S. 11 f.) Den 28. April 1799 löste sich der Kongreß (zu Rastatt) durch den Gesandtenmord plötzlich auf. Recht wohl erinnere ich mich, wie der Kutscher Glaßner, der mit Pferden meines Vaters die französischen Gesandten Bonnier, Roberjot und Jean Debry gefahren hatte, von dem schrecklichen Ereignis erzählte, das meinen Vater in große Verlegenheit setzte. Am 13. April war der kaiserliche Bevollmächtigte von Rastatt abgereist, nachdem er den Kongreß für vertagt erklärt hatte. Die übrigen deutschen Gesandten wollten anfangs in Verbindung mit den französischen den Kongreß fortsetzen, hoben ihn aber schon zehn Tage nachher ebenfalls auf. Die französischen Gesandten reisten hierauf am 28. April abends von Rastatt ab, nachdem ihnen der österreichische Oberst Barbaczy, welcher die in der Umgegend stehenden kaiserlichen Truppen befehligte, den längeren Aufenthalt untersagt hatte. Eine Viertelstunde vor Rastatt wurden sie von Reitern, welche die Uniformen der Szeklerhufaren trugen, überfallen und aller ihrer Papiere beraubt. Sie selbst wurden aus den Wagen gerissen, zwei von ihnen getötet; Jean Debry rettete sich nur dadurch, daß er in einen Graben kroch. Die Frauen und Diener dursten ihre Reise fortsetzen. Man hielt diesen Gesandtenmord für ein Werk der französischen Direktoren, welche dadurch den Volkshaß gegen Österreich hätten wecken wollen. Der Platz, wo dies geschah, liegt bei dem Dorfe Rheinau, auf dem Weg nach Steinmauern und Selz. (Die Ansicht der meisten Geschichtsforscher ist heute die, daß die Tat wirklich durch österreichische Husaren begangen wurde, aber nur auf ein Mißverständnis, d. h. auf einen falsch verstandenen Befehl zurückzuführen ist.) 71. Die Gefechte bei Renchen und Oberkirch am 4. Juli 1799. (Polit. Korrespondenz Karl Friedrichs. Bd. Iii, 259.) Um 2 Uhr griffen die Franzosen zwischen Appenweier und Renchen mit 4 Bataillonen Infanterie, meist Grenadiers, und

6. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 136

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 136 — § 2. Das Recht der Nachfolge gebührt, so lange ehelicher, ebenbürtiger Mannesstamm in Unserm Großh. Hause vorhanden ist, diesem allein, und das Erbfolgerecht des weiblichen Geschlechts ruhet, vermöge des von den ältesten Zeiten her einförmig beobachteten Grundsatzes, wonach denn auch künftig die sich vermählenden Prinzessinnen den bisher üblichen Verzicht zu leisten haben. Die Ordnung der Nachfolge wird aber unter den Gliedern des Mannesstammes durch das Recht der Erstgeburt und durch die darauf gegründete agnatifche Erbfolge nach folgenden 5 Linien bestimmt. a) Die erste dieser Linien bilden die von Uns selbst abstammenden männlichen Nachkommen; auf diese folgt: b) Die Linie Unsers Herrn Oheims, des Markgrafen Ludwig Hoheit. Nach Erlöschung dieses Mannesstammes trifft die Erbfolge die männliche Descendenz aus der zweiten Ehe des hochseligen Großherzogs, und zwar c) Zuerst die männlichen Nachkommen des Markgrafen Carl Leopold Friedrich; nach diesen d) Die männliche Linie Seiner Hoheit des Markgrafen Wilhelm Ludwig August, und nach deren Abgang e) Der Mannesstamm des Markgrafen Maximilian Friedrich Johann Ernst Hoheit. § 3. Wenn der Mannesstamm Unseres Großh. Hauses in den vorstehenden 5 Linien erlöscht, so geht die Erbfolge auf die männlichen, ehelichen, ebenbürtigen Nachkommen der Prinzessinnen aus diesem Hause also über, daß ohne Rücksicht auf die Nähe der Verwandtschaft mit dem letztverstorbenen Regenten — jederzeit nach dem Erstgeburtsrecht und der Linealerbfolgeordnung 1. Die männlichen Abkömmlinge Unserer Frauen Schwestern, als Nachkommen Unseres in Gott ruhenden Herrn Vaters, weiland des Erbprinzen Carl Ludwig: nach deren gänzlicher Erlöschung aber 3. Die männlichen Descendenten der Prinzessinnen aus Linie Unsers Herrn Oheims, des Markgrafen Ludwig Hoheit; und wenn auch diese erlöschen sollten

7. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. uncounted

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
Brunner, Prof. Dr. Karl: Aus der Jugendzeit berühmter tttänner Inhnli ♦ Männer der Tat: Kaiser lüilhelm T., Bismarck, Itzoltke, Nettelbeck. J Ii [Kill . Männer des Idortes: Hrndt, Scume, Goethe, Sdiiller, Kerner, Immermann, Brüder Grimm. 732 Seiten mit zahlreichen Abbildungen, elegant in Ganzleinen gebunden Preis iflk. 6.50. Ein Buch, das vom badischen Oberlchulral und vom preubischen Unterrichtsministerium amtlich empfohlen ist. Urteile der Presse: Das Buch verwirklicht einen Gedanken, der allgemeine Beachtung in Anspruch nehmen darf .... Ein kostbarer Schatz für Eltern und Erzieher, gleichzeitig eine geschichtliche Quelle ersten Ranges .... Es ist unterhaltend und in hohem Grade veredelnd zugleich, eine Zierde des deutschen Fjaufes. (Tägliche Rundschau.) Ein echter Freund, ein gemütreicher Erzieher, ein liebenswerter Lehrmeister. (Badische Prelle.) Das Buch ist eine der erfreulichsten Erscheinungen auf dem Büchermärkte, und der Oerfaller mar der rechte Manu, das zusammenzustellen, was an (ich grob itt und darum von selbst erziehend und bildend wirkt. (Volksbildung.) Ein herrliches Merk .... besonders für die reifere lugend geschrieben, damit sie daraus eine Fülle von Begeisterung schöpfe für ihr liebes Vaterland, wie für alles Edle und Erhabene überhaupt. (Bad. Landeszeitung.) Schnellbctd), Peter: Robinson Ein Gedicht. — Preis 50 Pfg. Ein einsamer Ittenlch auf einsamer Jnfel, durch die Hot des Leibes von Erfindung zu Erfindung geführt, durch die Hot [einer Seele aus dumpfem Trieblcben zu einer hohem Sittlichkeit emporgeläutert: so stellen schon die alten Erzählungen vom Robinson ein Bild der Entwicklungsgeschichte der ganzen Menschheit dar. fluch dies Gedicht konnte keinen andern Inhalt haben, und ob man ihm das Der dienst gröberer Geschlossenheit der Form, eines rascheren Verlaufs der Handlung und einiger neuen Züge zugestehen mag, bleibe dahingestellt. Aus Debets Jugendjahren. Der Prctzeptoratsüikari Von Hermann Albrecht. ltiit Ceittpruch von 5ofrat Dr. ßeinr. üierordt u. Schlusswort von Prof. Dr. Th. Cängin. Preis broschiert Itzh. 2.40, gebunden ltih. 3.—. T annen-Raufchen Gcfchichtcn aus der [Härchen- und Sagenmelt des Schiücirzioaldcs von A. Steindorf. It?it 6 Vollbildern von Alma Erdmann. 2. Auflage. — Preis broschiert Itih. 2.60, gebunden Itik. 3.50. Ihre Königliche Hoheit die Grobherzogin Luise von Baden nahm schon mehrfach Gelegenheit, das Buch als Geschenk zu benutzen. 5aa&, Robert: Rbnoba. Cieder und Bilder vom Schwarztvald. Mit einem Bildnis und einem Anhang unveröffentlichter Gedichte aus dem Rachlab des Dichters, 2. Auflage. — Preis broschiert in farbigem Umschlag Mh. 3.—, elegant gebunden Mk. 4.—. „Abnoba“ ist und bleibt insbesondere in ihrem neuen Gewände eine prächtige Festgabe für alle, die der Sommerfreuden des duftigen Schwarzwaldes sich erinnern und auch köstlichen Tannenduft im Minier atmen wollen. — Im Zeichen Bismarcks. Zeitgedichte und politische Stimmungsbilder. — Mit einem Cehnbach sehen Bild. — Büttenpapier. Fein gebunden Mk. 2.—. lüörner, Pauline: heimlich stille Idelt. Geschichten vom Kaiserstuhl, 3 Bände. — Preis pro Band Mk. 8.—, eleg. in Japanstoff geb. Mk. 4.—. — Orchideen im Cökgrund. Geschichten vom Kaiserstuhl. — 1. und 2. Bändchen kartoniert je 50 Pfg. 3. Band broschiert Mk. 2.50, elegant gebunden Mk. 3.50.

8. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. uncounted

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
Text-Bibliothek französischer u. englischer Meisterwerke A. Collection des Auteurs Celebres. B. Collection of Famous Authors. Für die Oberklassen von Knaben- und Mädchenschulen. Ohne Anmerkungen. Ohne Wörterbücher. A. Französische Teste: Chauteaubriand, Extraits du Genie du Christianisme et des Martyrs. Durchges. u. mit Vorwort von Dr. phil. F. Lotsch. Corneille, Le Cid. Durchgesehen und mit Vorwort von Dr. phil. F. Lotsch. Mme de stael, De l’Allemagne. Durchgesehen und mit Vorwort von Dir. Dr. Gr über. Jean Valjean, Extrait des Miserables de Victor Hugo. Durchgesehen und mit Vorwort von Emile de Sauze. Merimee, Colomba. Durchgesehen und mit Einleitung; von Dr. phil. R. Nuck. Moliere, L’avare. Durchgesehen und mit Einleitung von Gerhard Budde. Contes choisis d auteurs modernes. Durchgesehen und mit Einleitang von Dr. O. Gl öde. Paul-Louis Couriers, Lettres. Durchgesehen und mit Einleitung von Dr. Felix ßosenberg. Pages choisies des grands conteurs modernes. Durchgesehen und mit Vorwort von Dr. phil. F. Lotsch. B. Englische Texte: Thomas Moore, Paradise and the Peri. — Irish Melodies. — National Airs. — Sacred Songs. Durchgesehen und mit Vorwort von Karl Grosch. Byron, Prisoner of Chillon. — Specimens from Child Harold’s Pilgrimage. — Selected Poems. Durchgesehen und mit Vorwort von W. A. Badham. Washington Irving, Sketchbook. Durchgesehen und mit Vorwort von Dr. phil. K. Nuck. The Merchant of Venice. — King Lear. From Lamb’s Tales with Shakespearian Scenes inserted. Durchgesehen und mit Vorwort von Dr. phil. F. Lotsch. George Eliot, Silas Marner. Mit einer Skizze über das Leben des Autors von Friederike Hildebrandt. Dickens, David Copperfield’s Youth. Durchgesehen und mit Vorwort von Dir. Dr. Grub er. Collection of Modern English Tales. Durchgesehen und mit Einleitung von Dr. 0. Gl öde. Jedes Bändchen kartoniert 80 Pfg. ■ Vol. I. ■ ■ Vol. Ii. ■ H Vol. Iii. n Vol. Iv. a ■ Vol. V. s B Vol. Vi. Vol. Vii. Vol. Viii. Vol. Ix. Vol. I. Vol. Ii. Vol. Iii. Vol. Iv. Vol. V. Vol. Vi. Vol. Vii. Senecas Apokolokyntosis. Für den Schulgebrauch herausgegeben von Prof. A. Marx. Preis broschiert 40 Pfennig. Precis de la Litterature Franpaise. Von Bertha Schmidt. Deuxieme Edition retouchöe et compl6t6e. Geb. Mk. 2.50.

9. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 185

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 185 — den Norddeutschen Bund und dadurch Erweiterung desselben zu einem allgemeinen deutschen Bund, wobei die, sei es für das Ganze, sei es für einzelne in exzeptioneller Stellung sich befindende Staaten, nötig erscheinenden Modifikationen vorbehalten oder auch in allgemeinen Umrissen vertragsweise festgesetzt werden mögen. Die schließliche Feststellung der Bundesverfassung hätte wohl durch Vereinbarung mit einem Dort allen deutschen Staaten beschickten Reichstag zu erfolgen. Die Wiederherstellung der Kaiserwürde, zu welcher mitzuwirken die Großherzogliche Regierung ihrerseits gern bereit ist, könnte, sei es beim Beginn, sei es zum Schluß des Werkes, sicher in Volkskreisen, wahrscheinlich aber nicht ausschließlich in diesen, zu dem Gelingen beitragen und die Erreichung des Zieles erleichtern. Im übrigen ist die Großherzogliche Regierung bereit, in den Norddeutschen Bund mit seiner dermaligen Verfassung einzutreten, hält aber in den spezifisch politischen Beziehungen (in den diplomatischen und militärischen Angelegenheiten) eine Stärkung der Bundeszentralgewalt bei strenger Festhaltung der Selbständigkeit der Einzelstaaten in den innern Angelegenheiten für tunlich und wünschenswert. . . b) Aus den Briefen des bad. Ministers Jolly. (Jolly und Baumgarten: Staatsminister Jolly. Ein Lebensbild. Tübingen 1897. S. 198 ff.) Versailles, 28. Oktober 1870: Am Dienstag, den 15. haben wir die Vereinbarung über unseren und Hessens Zutritt zu dem einstweilen in den „Deutschen Bund" umgetauften Norddeutschen Bund unterschrieben und untersiegelt. Ich hatte mir den Augenblick, in welchem dies seit Jahren von mir mit so mancher Mühe erstrebte Ziel erreicht sei, brillanter gedacht, als er in Wirklichkeit war. Als wir nach dreistündiger, ermüdender Diskussion über allerlei Nebenfragen endlich zu Bismarck zur Unterschrift kamen, klagte auch er über Unwohlsein. Schließlich zogen wir aber doch froh des erreichten Zieles nach Hause."

10. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 4

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 4 — Raufbolde, Wegelagerer und Heckenfischer überall verfolgen und aufs Rad flechten, die beraubten Untertanen aber aus dem öffentlichen Schatz oder aus eigenen Mitteln entschädigen, weil er die Schuld der öffentlichen Unsicherheit zum Teil in sich selber erblickte. Auch erweiterte er sein Fürstentum — jedoch nicht wie andere durch Gewalt und List, sondern durch redlichen Kauf, durch Erbschaft und Vertrag. Daher kam es, daß auch auswärtige Klöster ihu um seinen Schutz und Schirm baten. Ohne eigene wissenschaftliche Bildung lag ihm doch die Bildung seiner Söhne und seines Volkes sehr an." 7. Testament des Markgrafen Jakob von Baden 1453. (Schöpflin: 93b. Vi, 271 ff.) In dem Namen der heiligen und uuzertheilicheu Dryfal-tigkeit, Amen. Wir Jakob Marggrave zu Baaden, und Grave zu Spanheim . . . danken mit aller demütigkeit siner gütlichen güte. . . . So volget hiernach von wort zu wort der Brief, nach des Jnnhalte sich unsere Söne gegen uns williclich Hand begeben. Von Gottes Gnaden wir Karle, Bernhard, Johanns Gerig, und Marx gebrüdere Marggraven zu Baaden, bekennen: Als wir haben natürlich neygunge, begierde und billichen willen zu nf-gang und merunge des namens, stammes und Fürstentums Baaden . . . So ist unser ernstlicher Wille. Setzen und ordnen durch diß gegenwärtig unser Testamente, Karle, Bernharten, und Gerigen zu weltlichen, und Hansen und Marxen zu geistlichen staten. So ordnen wir K a r o l o, unserm'son und sinen Erben Mannesgeschlecht des stammes Baden, zu besitzend und innzu-habend, Baden alt und nuwe Schloß, Bürge und Stette mit dem Kirchspiel daselbs, und Bure das Tale mit dem das bisher in das ampt gen Nuw-Eberstein von dannen gedient hat. Item die dru Balge. Item Steinbach das Kirchspiel. Item Stalhoven, Sintzheim, Ose, Sellingen, Hugelsheim, Ussensheim, die fünf Dörffere im Riete. Item Rastetten das ampt mit dem
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