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1. Deutsche Geschichte - S. 194

1912 - Halle a.S. : Schroedel
194 Jubelgeschrei auf Stangen durch die Straen. Die Erstrmung" der Bastille gilt bei deu Franzosen fr den Beginn der Revolution, und noch heute feiern sie darum deu 14. Juli als Nationalfest. 3. Der Sturz des alten Staates. Die neue Verfassung. Die Kunde von diesem Ereignis ging im Fluge durch das Land. Schon zwei Tage spter erhoben sich die Bauern in den Provinzen gegen ihre Gutsherren. Hunderte von Schlssern und Klstern gingen in Flammen auf. Diese Emprung machte auf die Nationalversammlung einen tiefen Eindruck. In der Nacht des 4. August schaffte sie alle Vorrechte der beiden ersten Stnde ab; die Leibeigenschaft hrte auf; smtliche Fronlasten fielen weg; der Bauernstand wurde also mit einem Schlage frei. Der König gab nach. Vielen Adeligen aber und auch einigen kniglichen Prinzen waren diese nderungen verhat. Sie reisten darum ins Ausland, um bessere Zeiten abzuwarten. Coblenz war ihr Hauptquartier. Man nannte diese Leute Emigranteu. Die massenhafte Auswanderung der Vornehmen und Reichen sprte man bald iu der groen Luxusindustrie von Poris. In den Lden blieben die Kufer aus, und viele Arbeiter wurden brotlos. Da meinte der Pbel, die Not werde ein Ende nehmen, wenn der Hof nach Paris bersiedele. Eines Tages erschienen Tausende vor dem Schlosse zu Versailles, unter ihnen zahlreiche rohe Marktweiber, und holten den König nach der Hauptstadt. Auch die Nationalversammlung hielt von jetzt ab ihre Sitzungen in Paris ab. Nach sst zweijhriger Arbeit brachten sie dann eine neue Berfas suug zustande. Diese stie die alte Ordnung grndlich um. Die Macht des Knigs wurde bedeutend beschrnkt. Er konnte nicht mehr der die Staats-kasse verfgen, sondern erhielt ein festes Jahreseinkommen, die Zivilliste. Die Gesetzgebung aber erfolgte forfait durch die Volksvertretung; sie allein hatte auch der die Einnahmen und Ausgaben des Staates zu bestimmen. Adel, Titel und Wappen wurden abgeschafft. Die Geistlichen sollten von den Gemeinden gewhlt und vom Staate bezahlt werden; dafr zog dieser smtliche Kirchengter ein. Das Land wurde nicht mehr in Provinzen, sondern in 83 Kreise (Departements) eingeteilt. Jedes Departement erhielt sein Geschworenengericht, das aus gelehrten Richtern und Laien bestand. 4. Der Sturz des Knigtums. Ludwig Xvi. zgerte, die neue Verfassung anzuerkennen, und versuchte mit seiner Familie eine Flucht ins Ausland. Es schien alles gut zu gehen. Schon waren sie der niederlndischen Grenze nahe, da erkannte ein Postmeister den König, als er ans dem Wagen sah. Mit seinen Freunden sperrte er ihm den Weg; die Sturmglocken luteten, und der Pbel brachte die Flchtlinge johlend nach Paris zurck. Dieser Fluchtversuch schadete natrlich dem Ansehen des Knigs sehr. Seinen Feinden kam er gerade recht. Die schlimmsten unter ihnen waren die Jakobiner. Sie waren ein Verein von Mnnern oder ein Klub, der sich nach dem Jakobiuerkloster in Paris nannte, wo er seine Sitzungen hielt; doch gab es bald mich in jedem greren Dorf einen Jakobinerklub. An-faugs waren diese Leute noch Anhnger des Knigstunis gewesen; dann aber erstrebten sie eine Republik. Als nun gar sterreicher und Preußen heranrckten, um dem Könige

2. Deutsche Geschichte - S. 252

1912 - Halle a.S. : Schroedel
252 2. Heer und Flotte. Kaiser Wilhelm verlie sich indessen nicht blo auf Bndnisse; er wute, da der beste Hort des Friedens eine starke, schlag, fertige Wehrmacht ist. Deshalb vermehrte er das Heer ganz bedeutend. Um selbst zu prfen, ob die Ausbildung der Truppen gut sei, hielt er jedes Jahr in einer Provinz ein groes Kaisermanver ab. Ebenso sorgte er fr die Grndung und den Ausbau einer Flotte. Wilhelmshaven und Kiel entwickelten sich zu gewaltigen Kriegshfen. 3. Einheitliches Recht. Ein groer Mangel im neuen Reiche war die Verschiedenheit des Rechts. Was in einem Lande Recht war, war oft im andern Unrecht. Da erschien 1879 das Strafgesetzbuch fr das ganze Reich. Seitdem werden bertretungen, Vergehen und Verbrechen in ganz Deutschlaub mit bemselben Mae gemessen. Nicht so schnell ging es mit 'beut Brgerlichen Gesetzbuch. Es wrbe zwar schon unter der Regierung Wilhelms I. ausgearbeitet, trat aber erst am 1. Januar 1900 in Kraft Der hchste Gerichtshof ist das Reichsgericht zu Leipzig. Leipzig hat gesprochen, der Streit ist aus." 4. Wirtschaftliche Fortschritte. An die alte Zersplitterung erinnerte auch die bunte Mannigfaltigkeit der Mnzen, Mae und Gewichte in den einzelnen deutschen Lndern. In Preußen rechnete man nach Talern, in den Sdstaaten nach Gulben. Es gab Groschen, Batzen und Kreuzer. Elle, Fu und Zoll hatten die verschiedensten Lngen, und ebenso waren Pfund und Lot, Ma und Schoppen hier grer, dort kleiner. Diesen Mistnden wurde 1875 mit einem Schlag ein Ende gemacht. Von jetzt ab rechnete man berall nach Mark, Meter, Liter, Kilogramm. 5. Post- und Tclegraphenwefen. Das Reich bernahm ferner das Post- und Telegraphenwesen in allen deutschen Lndern mit Aus-nhme von Bayern und Wrttemberg und lie es fortan bnrch das Reichs-Postamt verwalten. An feiner Spitze stanb lange Zeit der Generalpost-meist er Heinrich Stephan. Durch ihn erhielt selbst jedes grere Dorf feine Postanstalt; die kleineren bekamen Postagentnren oder Posthilfsstellen. Telegraph und Telephon verbanden bald die meisten Städte und Drfer. Diesen Mann verehren nicht nur die Deutschen; ganz Europa und viele berseeische Lnder sind ihm groen Dank schuldig. Frher war nmlich das Porto fr Briefe, die ins Ausland gingen, sehr hoch; ein einzelner kostete wohl mehrere Mark. Da rief Stephan 1875 den Weltpostverein ins Leben. Seitdem zahlt man fr einen Brief, der nach einem dec entferntesten Punkte nnsrer Erde geht, nur doppelt so viel als fr den, der nach einem Orte des Inlandes befrdert wird. 6. Eisenbahn- und Kanalbau. Auch das Eisenbahnwesen nahm einen gewaltigen Aufschwung. Bis dahin hatte der Staat den Bau von Eisenbahnen meistens Privatgesellschaften berlassen. Diese bauten natrlich nur solche Strecken, die ihnen Gewinn brachten. Arme Gegenden blieben darum ohne Schienenwege. Jetzt bernahm Preußen die wichtigsten Eisenbahnlinien in seinem Gebiet. Der Staat konnte auch Strecken bauen, die sich nicht lohnten. Da wurde mancher abgelegene Winkel mit der Welt verbunden. Den Leuten war es nun mglich, ihre Erzeugnisse zu besseren

3. Deutsche Geschichte - S. 268

1912 - Halle a.S. : Schroedel
268 lichen Unterrichtsanstalten und hat das Berg-, Htten- und Salinenwesen unter sich. Die Minister sind verantwortlich, knnen also, wenn sie sich im Amte gegen die Gesetze vergehen, zur Rechenschaft gezogen werden. Sie werden vom Könige ernannt, der unverantwortlich ist. In der Hand des Knigs laufen die Fden der ganzen Verwaltung zusammen. Er berwacht die Ausfhrung der Gesetze und hat die Verfgung der das Heer; er kann auch gerichtliche Strafen mildern oder ganz erlassen. 2. Die Verfassung. Die Gesetze und der Staatshaushalt fr Preußen kommen durch das Zusammenwirken des Knigs und der beiden Huser des Landtags zustande. Diese beiden Huser sind das Herren-haus und das Abgeordnetenhaus. Das Herrenhaus besteht aus etwa 270 Mitgliedern. Es sind die volljhrigen Prinzen des Kniglichen Hauses, die vormals reichsnnmittel-baren Fürsten und Grafen, deren Recht erblich ist; auerdem Vertreter des hohen Adels, des Grogrundbesitzes, der Groindustrie, der Universitten und der groen Städte, die der König beruft. Das Abgeordnetenhaus zhlt 433 Mitglieder. Sie werden vom Volke auf fnf Jahre gewhlt. Whlen darf jeder Preuße, der das 24. Lebensjahr vollendet hat; er ist Urwhler. Fr die Wahl wird das ganze Land in Wahlbezirke zerlegt, und jeder Wahlbezirk zerfllt wieder in zahlreiche Urwahlbezirke. Die Urwhler jedes Urwahlbezirks werden in eine Liste eingetragen, und zwar folgen sie aufeinander nach der Hhe der Steuern, die sie zahlen. Die ersten der Liste, die zusammen ein Drittel der Steuersumme entrichten, welche der ganze Urwahlbezirk auf-bringt, bilden die erste Klasse; die folgenden, die wiederum ein Drittel zahlen, machen die zweite Klaffe aus; alle brigen gehren zur dritten Klasse. Demnach umfat die erste Klasse weniger Urwhler als die zweite, die zweite weniger als die dritte. Trotzdem whlt jede Klasse zwei Wahl-mntier. Das Wahlrecht ist also ungleich. Die Wahlmnner treten nun zusammen und whlen den Abgeord-neten. Demnach geschieht dessen Wahl indirekt. Zum Abgeordneten der zweiten Kammer ist jeder Preuße whlbar, der das dreiigste Lebensjahr vollendet hat und die brgerlichen Ehrenrechte besitzt. Bei der Wahl nennt jeder Urwhler laut den Namen des Wahlmannes, dem er seine Stimme gibt; ebenso nennt jeder Wahlmann den Namen des Abgeordneten, fr den er sich entscheidet. Die Wahl erfolgt also ffentlich. Das Wahlrecht ist demnach ungleich, indirekt, ffentlich. Die beiden Huser des Landtages werden durch den König jhrlich zwischen November und Januar einberufen. Die Erffnung und Schlieung geschieht gleichfalls durch ihn oder den Ministerprsidenten. Die Sitzungen sind ffentlich. Dem Könige und jeder Kammer steht das Recht zu, Gesetze vorzuschlagen. Jeder Vorschlag wird im Abgeordneten- und Herrenhans dreimal be-raten. Man spricht deshalb von erster, zweiter und dritter Lesung. Nur wenn der König und beide Kammern ihm zustimmen, kann er Gesetz werden.

4. Deutsche Geschichte - S. 269

1912 - Halle a.S. : Schroedel
269 Ist der Landtag zusammengetreten, so gibt ihm die Regierung den Haushaltungsplan fr das kommende Jahr bekannt. Darin sind alle Einnahmen und Ausgaben des Staates enthalten. Man nennt ihn den Etat oder das Budget. Er wird sorgfltig geprft, und erst wenn beide Kammern ihn genehmigt haben, ist er gltig. Seine Einnahmen zieht der preuische Staat aus seinen Domnen, Bergwerken, Eisenbahnen und andern Betrieben. Weil sie aber nicht ans-reichen, um alle Ausgaben zu decken, werden Steuern erhoben. Die wichtigsten sind die Einkommen- und die Vermgenssteuer. Das Deutsche Reich. Preußen bildet mit noch 25 Bundesstaaten das Deutsche Reich. Auch auf seine Spuren stoen wir in jeder Stadt. Ihm gehren alle Brief-ksten und Postgebude. Die Postbeamten sind Reichsbeamte, die Post ist Reichspost. Nur Bayern und Wrttemberg haben ihre eigne Post-Verwaltung. Auch die Kriegsmarine gehrt dem Reich. 1. Die Verfassung. An seiner Spitze steht der Deutsche Kaiser Es ist der jeweilige König von Preußen. Seine Wrde ist erblich. Er vertritt das Reich dem Ausland gegenber, geht in seinem Namen Vertrge und Bndnisse ein, ernennt die Botschafter, Gesandten und Konsuln, erklrt den Krieg und schliet den Frieden. Im Kriege hat er als oberster Feld-Herr die Verfgung der smtliche Streitkrfte des Reiches zu Lande und zu Wasser. Die eigentliche Reichsregierung bt inbessen der Kaiser nicht aus, ebensowenig alle Fürsten persnlich zusammen; vielmehr ist bies Sache bei Bunbesrats. Er besteht aus Ministern ober andern Vertretern der Emzelstaaten. Seine Beratungen hlt er in Berlin ab. Die Einberufung erfolgt durch den Kaiser. Den Vorsitz fhrt der Reichskanzler. Der-Bundesrat arbeitet die Entwrfe von Reichsgesetzen durch, stellt ihren Wort-laut fest und legt sie dann dem Reichstage vor. Bei seinen Verhanblnnaen t. z7?tc^ a^e Einzelstaaten gleichen Einflu; dieser hngt vielmehr von ihrer Groe und Bedeutung ab. Die kleinsten Staaten haben je eine Stimme, die greren mehrere; Preußen verfgt der 17. Im ganzen zahlt der Bundesrat 61 Stimmen. w .Me Angelegenheiten des Reiches besorgen die Reichsmter, die den Ministerien Preuens entsprechen. Sie stehen unter der Leitung von (Staats-sekretaren. Der oberste Beamte des Reiches ist der Reichskanzler den der Kaiser ernennt. ^ 9 ' Das Volk nimmt an der Gesetzgebung des Reiches durch den Reichstag fclf 'e^ stch aus 397 Abgeordneten zusammen, die alle fnf Jahre Tage statt^er ie findet im ganzen Reiche an demselben Whlen darf jeder Deutsche, der 25 Jahre alt ist. Das Wahlrecht ist also allgemein. Ausgenommen sind allerdings smtliche Militrpersonen ferner ieute, die tn Konkurs geraten finb, auch solche, die unter Vormnnbschast stehen, ffentliche Armenuntersttzung beziehen ober die brgerlichen Ehrenrechte verloren haben. '

5. Deutsche Geschichte - S. 192

1912 - Halle a.S. : Schroedel
192 kmpften gegen die Kirche und die christliche Religion. So hatten viele Franzosen eigentlich vor nichts mehr rechte Ehrfurcht. In jenen Tagen kehrten die Freiwilligen zurck, die fr die Nord-amerikaner gestritten hatten, und erzhlten, wie es jenseits des Meeres ganz anders zugehe als in Frankreich. Immer lauter erscholl nun der Ruf nach Besserung. 2. Der Ausbruch. Im Jahre 1774 war Ludwig Xvi. im Alter von zwanzig Jahren König geworden. Als der Hofstaat ihn als Herrscher begrte, sank er auf die Knie und betete: Seite und beschtze uns, Gott; wir sind zu jung, um zu regieren 1" Der Kn.g hatte den redlichsten Willen, seinem Volke zu helfen. Er gedachte zu sparen; doch feine lebenslustige Gemahlin Marie An toi nette, eine Tochter Maria Theresias, gab es nicht zu. Auch feine Brder trieben die alte Verschwendung weiter; ebenso wollten die Hof-leute von einer Einfchrnknng nichts wissen. Als der schwache Ludwig diesen Widerstand sah, fgte er sich. So stiegen die Staatsschulden ins Unerme-liehe, und die Einnahmen waren schon auf Jahre hinaus verpfndet. Zuletzt wute der König nicht mehr, wo aus noch ein. Da riet ihm fein Finauzmiuister Necker, die Reichsstnde zu versammeln. Es waren dies die Vertreter der drei Stnde: des Adels, der Geistlichkeit und der Brger. In frheren Zeiten hatten sie gemeinsam mit dem Könige die Gesetze beraten und ihm die Steuern bewilligt; aber seit 170 Jahren waren sie nicht mehr gefragt worden. Nun sollten sie zusehen, wie das fehlende Geld herbeizuschaffen sei. In ganz Frankreich fanden also Wahlen statt. Adelige und Geistliche schickten je 300, die Brger 600 Abgeordnete nach Versailles. Im Mai 1789 wurde die Versammlung im Knigsschlo erffnet. Die Vertreter der beiden ersten Stnde schritten stolz durch eine Flgeltre in den Saal, die Vertreter des dritten durften nur durch eine Seitenpforte hineingehen; aber diese Mmter des Volkes waren fest entschlossen, nicht nur Geld herbeizuschaffen: sie wollten auch in Zukunft das Recht haben, die Marie Antoinette und ihre Kinder.

6. Deutsche Geschichte - S. 270

1912 - Halle a.S. : Schroedel
270 Die Whler sind nicht in Klassen eingeteilt, sondern die Stimme des rmsten gilt soviel wie die Stimme des Reichsten, die Stimme des Tage-lhners nicht weniger als die des Ministers. Das Wahlrecht ist also gleich. Die groe Masse der Whler whlt nicht erst Wahlmnner, sondern jeder entscheidet sich sofort fr den Abgeordneten selbst. Das Wahlrecht ist also direkt. Endlich braucht niemand zu erfahren, wem der einzelne seine Stimme gibt. Im Wahlraum tritt der Whler in eine Zelle, legt den Stimmzettel in einen Umschlag und gibt ihn so an der Urne ab. Das Wahlrecht ist demnach geheim. l Kriegsschiff vor 100 Jahren. Also haben wir im Deutschen Reiche ein allgemeines, gleiches, geheimes und direktes Wahlrecht. Als Abgeordneter fr den Reichstag ist jeder Deutsche whlbar, der selbst whlen darf. In dem einzelnen Wahlkreise gilt derjenige Bewerber als gewhlt, auf dessen Namen mehr als die Hlfte aller abgegebenen gltigen Zettel lauten. Hat keiner soviel Stimmen erhalten, so erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden, auf welche bei der Hauptwahl die meisten Stimmen gefallen sind. Ergibt sich dabei etwa Stimmengleichheit, so ent-scheidet das Los. Der Reichstag wird jhrlich durch den Kaiser einberufen. Seine Be-ratungen sind ffentlich. Die Verhandlungen leitet ein Prsident, dem zwei Vizeprsidenten und ein Schriftfhrer zur Seite stehen.

7. Geschichte für Mittelschulen und ähnliche Lehranstalten der Provinz Sachsen - S. 229

1903 - Wiesbaden : Behrend
229 2. Zug nach gypten. Gern htte sich Bonaparte schon damals an die Spitze des Staates gestellt. Aber er fhlte selbst, sein Ruhm war dazu noch nicht groß genug. Die Frucht ist noch nicht reif", sagte er. Frankreich befand sich zwar schon jetzt in grter Unordnung. Die Jakobiner hatten blo zerstrt, und die Mitglieder des Direktoriums, lauter mittelmige Kpfe, waren nicht imstande, in dem furchtbaren Wirrwar Ordnung zu schaffen. Er sah voraus, da unter ihrer Leitung Frankreich bald ganz ans den Fugen gehen mute. Bis dies geschhe, wollte er seinen Ruhm vermehren und dann als Retter in der Not erscheinen. Darum lie er sich den Oberbefehl der eine Expedition nach gypten bertragen, die gegen England gerichtet war. Die Männer des Direktoriums gingen gern darauf ein, um ihn aus Paris fortzubringen; der unmig ehrgeizige Feuerkopf war ihnen schon lngst unheimlich. Bonaparte wollte gypten, dieses wichtige Durchgangsland fr den europischen Handel mit Indien, erobern, um dort die Ver-trabung der Englnder aus Indien vorzubereiten. Es war ihm die Erkenntnis aufgegangen, da England der gefhrlichste Feind Frank-reichs sei. In der Stille traf er seine Anordnungen. Die Englnder meinten, er wolle eine Landung an ihrer Kste vorbereiten; da segelte er von Toulon ab. Der englische Admiral Nelson war ihm bald hart auf den Fersen. Aber es gelang Napoleon, vor den Englndern nach gypten zu kommen (1798). Das Land war zwar dem Namen nach Eigentum des Sultans, aber die Herrschaft hatte das Kriegsvolk der Mameluken. Bonaparte spielte sich als Befreier von ihrem harten Joche auf und versicherte den Bedrckten nebenbei, er sei ein richtiger Muselmann. Bei den Pyramiden besiegte er zwar die Mameluken; aber da kam die Nachricht, da seine Flotte von dem ergrimmten Nelson bei Abukir gnzlich vernichtet sei. Dem Heere war jetzt der Rckweg abgeschnitten. Zwar gelang es ihm, zwei heranrckende trkische Armeen zu besiegen; aber seine Lage war verzweifelt, und er trat mit den Englndern in Unterhandlungen wegen der Kapitulation. Bei der Gelegenheit erfuhr er, da Frankreich in der grten Not fei. sterreich war mit England und Rußland ein Bndnis eingegangen. Frankreichs Heere waren geschlagen, und die Verwirrung im Innern war aufs hchste gestiegen. 3. Erster Konsul; neue Erfolge. Jetzt war die Frucht reif. Nur auf fein Emporkommen bedacht, lie Napoleon das Heer unbedenklich im Stiche und eilte nach Paris. Durch einen Staatsstreich strzte er (1799) die Verfassung um und lie durch Volksabstimmung eine neue einfhren. Sie gab ihm unter dem Titel eines Ersten Konsuls monarchische Gewalt. Frankreich hatte jetzt wieder eilten Herrn. Bald zeigte sich seine glnzende staatsmnnische Begabung. In wenigen Wochen war

8. Geschichte für Mittelschulen und ähnliche Lehranstalten der Provinz Sachsen - S. 258

1903 - Wiesbaden : Behrend
Haus, welches aus den volljhrigen kniglichen Prinzen, aus Ver-tretern des hohen Adels, des Grogrundbesitzes, der Städte, der Universitten und aus andern vom König auf Lebenszeit berufenen Mitgliedern besteht; zu letzteren gehrt unfer Oberprsident. Die zweite heit das Haus der Abgeordneten, dessen jetzt 433 Mitglieder mittelst ffentlicher Abstimmung auf fnf Jahre vom Volke gewhlt werden. Zur Wahl berechtigt sind alle Preußen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, im Besitz der brgerlichen Ehrenrechte sind und keine Armenuntersttzung empfangen. Die Wahl ist indirekt, d. h. die Urwhler whlen die Wahlmnner und' diese die Abgeordneten. Nach ihrer Steuerleistung werden die Whler in 3 Klassen abgestuft. Unsere Provinz entsendet 38 Abgeordnete nach Berlin; auerdem gehren ihr 28 Mitglieder des Herrenhauses an. Beide Huser bilden zusammen den Landtag der Monarchie. Dem König sowie jeder der beiden Kammern steht das Recht zu, Gesetze vorzuschlagen. Haben sich die beiden Kammern mit dem König der einen Entwurf geeinigt, so erhebt ihn der König zum Gesetz. Das dem Landtage zugebilligte Recht der Steuerbewilligung bezieht sich nur auf neue Steuern. Einige wichtige Stze der Verfassung (Grundgesetz, Konstitution) lauten: 1. Alle Preußen sind vor dem Gesetze gleich. (7. Ii., 4.) 2. Eltern (Stellvertreter) drfen ihre Kinder (Pflegebefohlenen) nicht ohne den Unterricht lassen, welcher fr die ffentlichen Volksschulen vorgeschrieben ist. (7. Ii., 21.) 3. Alle Preußen sind wehrpflichtig. (7. Ii., 34.) 4. Die Person des Knigs ist unverletzlich. (7. Iii., 43.) 5. Die Miuister des Knigs sind verantwortlich. (7. Iii., 44.) 6. Dem Könige allein steht die vollziehende Gewalt zu. (7. Iii., 45.) 7. Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König und durch die beiden Kammern ausgebt. (7. V., 62.) 8. Alle Einnahmen und Ausgaben des Staates mssen fr jedes Jahr im voraus veranschlagt und auf den Staats-hanshalts-Etat gebracht werden. Letzterer wird jhrlich durch ein Gesetz festgestellt. (7. Vii., 99.) Reicher Segen fr Land und Volk wird aus der Verfassung ersprieen, wenn das Volk Verstndnis zeigt fr die landesvterlichen Absichten seines Herrschers und mit ihm in Treue arbeitet zum gemeinsamen Wohle. 6. Hebung des Ackerbaues. Der freie Bauer bearbeitete feine Felder mit Flei und Verstndnis. Die bessere Schulbildung bewirkte, da er sich berall, wo es seinen Vorteil galt, gelehrig zeigte. Die Fruchtwechselwirtschaft brgerte sich stets mehr ein. In Sachsen, der fruchtbarsten preuischen Provinz, kam der Anbau der Zuckerrbe in Aufnahme. Durch knstliche Dngemittel und Maschinen (Dampfpflug u. a.) wurde die Ertragsfhigkeit des Bodens gehoben. Von Jahr zu Jahr nahm der Wohlstand der Landbewohner zu. Die Regierung ermunterte und untersttzte berall. An vielen Orten bildeten sich landwirtschaftliche Vereine, die zur Hebung der Land-Wirtschaft beitrugen.

9. Geschichte für Mittelschulen und ähnliche Lehranstalten der Provinz Sachsen - S. 273

1903 - Wiesbaden : Behrend
273 dann dem Bundeskanzler Bismarck zur Bekanntmachung seine An-sprche an das deutsche Volk". Darauf trat der Groherzog von Baden vor und rief mit lauter Stimme: Seine Majestt der Kaiser Wilhelm lebe hoch!" Voll freudiger Begeisterung stimmte die Ver-sammlnng dreimal ein, während die Musik einsetzte: Heil Dir im Siegerkranz, Herrscher des Vaterlands! Heil Kaiser Dir!" So war aus dem Kriege heraus das Preuisch-deutsche Kaisertum geboren worden. (Gedicht: Ein Volk, ein Herz, ein Vaterland", von Trger). Im Herbste 1883 wurde auf dem Niederwald zum Andenken an den glorreichen Krieg von 1870/71 und an die Aufrichtung des neuen Deutschen Reiches das Nationaldenkmal in Gegenwart Kaiser Wilhelms feierlich m) Die Reichsverfassung, welche im April 1871 vom ersten Deutschen Reichstage angenommen wurde, beruht auf der Verfassung des Norddeutschen Bundes. Das neue Deutsche Reich umfat sechsundzwanzig selb-stndige Staaten, die unter sich einen unauflslichen Bundesstaat (nicht Staatenbund) bilden, an dessen Spitze der Kaiser steht. Dieser ist der oberste Kriegsherr. Er kann im Namen des Reiches mit fremden Staaten Bndnisse schlieen; er verkndet die Reichsgesetze und wacht der deu Vollzug derselben. An der Gesetzgebung des Deutscheu Reiches nehmen teil der Bundesrat und der Reichstag, die vom Kaiser ein-berufen und geschlossen werden. Der Reichsgesetzgebung unterstehen: Heer und Marine, brgerliches Recht, Strafrecht, Handelsrecht, gerichtliches Verfahren, Post- und Telegraphenwesen, Handel und Zollwesen, sowie Mae, Mnzen und Gewichte. Der Bundesrat besteht aus bevoll-mchtigteu Ministern der Bundesstaaten; ohne seine Zustimmung kann kein Reichsgesetz erlassen werden. Er umfat 58 Stimmen, von denen 17 auf Preußen kommen. An der Spitze des Bundesrates steht der hchste Beamte des Reiches, der Reichskanzler, der wie alle Reichsbeamten vom Kaiser ernannt wird. Der Reichskanzler gegenzeichnet die kaiserlichen Erlasse und ubernimmt dadurch fr sie die Verantwortlichkeit. Ihm unterstehen smtliche von Staatssekretren geleiteten Reichsbehrden: Auswrtiges Amt, Reichsamt des Innern, Reichsschatzamt, -justizamt, -Postamt, -marineamt, -eisenbahnamt und auch die Reichsbank. Die Einnahmen und Ausgaben des Reiches mssen fr jedes Jahr veranschlagt und auf den Reichshaushaltsplan gebracht werden. Die Einnahmen flieen aus den Zllen, Verbrauchssteuern und den berschssen ans dem Post- und Telegraphenwesen zusammen. Reichen diese Einnahmen fr dte Ausgaben nicht aus, so werden die erforderlichen Mittel durch Bei-trge der Bundesstaaten oder durch Anleihen aufgebracht. Der Reichs-tag fhrt seine Verhandlungen ffentlich. Die 397 Mitglieder des Reichstages werden vom Volke alle fnf Jahre durch direkte Wahlen m geheimer Abstimmung gewhlt. Die Ausbung des Froning und Grothe, Geschichte. Ausg. v. q

10. Geschichte für Mittelschulen und ähnliche Lehranstalten der Provinz Sachsen - S. 226

1903 - Wiesbaden : Behrend
226 Als es so nicht mehr weiter ging, riet der Finanzminister Neck er dem Könige, die seit Richelieus Zeiten nicht mehr berufenen Etats generaux zu versammeln. Sie sollten die Wnschelrute entdecken, die das fehlende Geld herbeischaffte. Die Wahlen gingen vor sich. Der dritte Stand, der Brgerstand, erhielt ungefhr soviel Abgeordnete zu-geteilt wie die beiden andern, der Adel und die hohe Geistlichkeit, zusammen. Aber diese Männer des dritten Standes waren fest entschlossen, nicht blo Geld zu bewilligen, sondern sie verlangten auch eine Verfassung, d. h. sie wollten hinfort Anteil an der Gesetzgebung und an der Auf-ficht der die Verwendung der Steuern haben. Im Mai 1789 wurde die Versammlung im Knigsschlosse zu Versailles erffnet. Die Vertreter des dritten Standes verlangten von vornherein gemeinsame Beratung und dazu Abstimmung nach Kpfen, nicht nach Stnden. Nur so konnten sie zur Geltung kommen. Als aber der König nach einigen Wochen in feierlicher Sitzung fr die Folge getrennte Beratung anordnete und die Vertreter des Adels und der Geistlichkeit den Saal verlieen, blieben die des dritten Standes darin, erklrten sich auf Veranlassung Mirabeaus fr die alleinige gesetzgebende Versammlung (Constituante) und leisteten kurz dar-auf den Schwur, da sie nicht eher aus einander gehen wrden, als bis sie dem Lande eine Verfassung gegeben htten. Das war der Anfang der Revolution. Auch in Paris hatten sich die Gemter erhitzt, und es kam am 14. Juli zu der Erstrmung des Staatsgefngnisses, der Bastille, das man flschlich voller Opfer der Tyrannei" vermutete. Jetzt war der Stein ins Rollen gebracht, und in der Nachtsitzung vom 4. zum 5. August unternahm die Nationalversammlung die Erklrung der Menschen- und Brgerrechte. Durch sie, die der König bald anerkennen mute, wurden die bestehenden Verhltnisse gnzlich umgekehrt. Alle Vorrechte wurden aufgehoben; die Leib-eigenschast fiel weg, alle Titel sollten verschwinden; an die Stelle des alten stndischen Gerichtswesens traten die Geschworenengerichte, das Land wurde in Departements eingeteilt. Die Geistlichen sollten hinfort Staatsbeamte fein und vom Volke gewhlt werden. Die Gter der Kirche wurden darum eingezogen, denn der Staat bernahm ja die Bezahlung der Priester. Bald war das ganze Land in Verwirrung. An vielen Stellen erhoben sich die Bauern und zerstrten die Schlsser der Adligen und die Klster. Viele Vornehme flchteten sich vor der Volkswut ins Ausland; man nannte sie Emigranten. Zwar wollten die meisten Volksvertreter dem Könige fernerhin in dem neuen Staatswesen ein bescheidenes Pltzchen gnnen, und es kam am Jahrestage des Bastillensturms zu einem groen Verbrderungsfeste,
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