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1. Heimatkunde der Provinz Sachsen - S. 27

1914 - Frankfurt am Main : Diesterweg
A. Die Thüringer Mulde. 27 Abb. 21. Hundejunge. (Nach einer Photographie von Spieß, Eisleben.) Venn sie konnten im Dunkeln nicht zurück, weil der Schacht so gefährlich war. Auf einmal sahen sie ganz fern in der Strecke ein Licht. Oa§ kam ihnen entgegen. Da freuten sie flbb. 22. Gruppe von Bergleuten. (Nach einer Photographie von Lpieß, Etzleben.)

2. Deutsche Geschichte - S. 35

1912 - Halle a.S. : Schroedel
35 - Franken und Sachsen. Ihre Herzge arbeiteten der kmglichen Macht entgegen und wollten feinen Herrn mehr der sich dulden. So bestand die Gefahr, da sich das ostfrnkische Reich in eine Anzahl selbstndiger kleiner Staaten auflste. Das zeigte sich deutlich nach Ludwigs Tode. Der Franke Konrad, der fr ihn die Regierung gefhrt hatte, trat an seine Stelle. Die Herzge wollten ihm nicht gehorchen, und so war die ganze siebenjhrige Regierungs-zeit des Knigs mit Kmpfen gegen sie ausgefllt. Das Herzogtum Loth-ringen schlo sich sogar an Westfranken an. Den heftigsten Widerstand leistete der Herzog Heinrich von Sachsen. Konrad sah selbst ein, da das Reich auseinanderzufallen drohte, wenn nicht ein tatkrftiger Herrscher die Fhrung bernahm. Darum bat er auf dem Sterbebette seinen Bruder Eberhard, auf die Nachfolge zu verzichten und dafr zu sorgen, da der mchtige Heinrich König wrde; und Eberhard brachte das Opfer.

3. Deutsche Geschichte - S. 184

1912 - Halle a.S. : Schroedel
184 eine breite Brcke mit den Hauptgebieten des Staates verbunden. Fast das ganze alte Ordensland war wieder dentsch, und Friedrich nannte sich nun König von Preußen. Westpreuen war einst unter der Herrschaft des Deutschen Ordens ein blhendes Land gewesen. Unter dem polnischen Regiment war es ganz der-kommen. Keine Ordnung, alles aus Rand und Band", meinte Friedrich, als er zum erstenmal dort weilte. Die Städte waren fast menschenleer, die Huser meist verfallen. Vergebens suchte man nach rzten und Apotheken; ja, selbst brauchbare Handwerker gab es dort nur selten. Noch schlimmer stand es auf dem Lande. Die Bauern lebten in elenden, schmutzigen Lehmhtten, trugen rauhe Felle als Kleider, nhrten sich von Brot, das mit Spreu gemischt war, und suchten im Branntwein Trost der ihre Armut. Fr ihre Bildung geschah berhaupt nichts. Da zeigte Friedrich, was er konnte. Die tchtigsten Beamten schickte er in das wste Land; Tausende von Ansiedlern lieen sich dort nieder; die Smpfe an der Warthe und Netze wurden trocken gelegt und der Brom-berger Kanal gebaut; Huser erhoben sich aus ihren Trmmern; Kirchen und Schulen entstanden. So machte der groe König aus einer Wste ein Kulturland. Westpreuen hat darum allen Grund, den Tag zu segnen, an dem es preuisch geworden ist. 3. Die Staatsverwaltung Friedrichs des Groen. Wie sein Vater, so widmete auch Friedrich der Hebung des Ackerbaues die grte Sorgfalt. Keine Handbreit Boden sollte unbebaut bleiben. Die Kartoffel wollte sich immer noch nicht einbrgern, weil die Bauern sie fr gesundheitsschdlich hielten. Friedrich aber zwang die Leute, sie anzupflanzen, und ruhte nicht eher, bis er seine Untertanen vom Werte der Knollen berzeugt hatte. Eine besondere Sorgfalt wandte er dem Seidenbau zu. In der Altmark wurde der Hopfenbau eingefhrt. In allen Teilen des Landes entstanden Fabriken. Die Leinen-industrie nahm besonders in Schlesien einen mchtigen Aufschwung. In Berlin errichtete Friedrich eine Porzellanfabrik. Fr Kaufleute grndete er eine Bank, die gegen mige Zinsen Geld auslieh, soda keiner mehr bei Wucherern zu borgen brauchte. Neue Wasserwege erleichterten die Schiffahrt im Lande. Der Plauenfche Kanal zwischen Havel und Elbe verkrzte die Entfernung zwischen Brandenburg und Magdeburg; der Finow-Kanal verband Havel und Oder. (Fiener Bruch und Drmling). Fr die groen Aufgaben, die Friedrich sich stellte, brauchte er viel Geld. Darum wurde die Akzise, die schon der Groe Kurfürst eingefhrt hatte, bedeutend erhht, doch sollten dabei die rmeren Leute mglichst geschont werden. So blieben Getreide, Mehl und Schweinefleisch steuerfrei; wohl aber kamen schwere Abgaben aus Wein und Branntwein, die der König fr entbehrliche Genumittel ansah. Als Luxusdinge betrachtete er auch Kaffee und Tabak. Mit diesen Waren sowie mit Salz handelte jetzt allein der Staat, und alle Leute muten sie von den Personen beziehen, die er bestimmt hatte. Er besa also das Monopol. Natrlich schrieb der Staat auch die Preise vor, und da er viel Geld verdienen wollte, wurden die Waren recht teuer. So kostete das Pfund Kaffee damals wenigstens drei Mark.

4. Deutsche Geschichte - S. 185

1912 - Halle a.S. : Schroedel
185 Die hohen Preise erregten beim Volke viel Unzufriedenheit, Sie wurde noch grer, weil der König die Zoll- und Steuerbeamten aus Frankreich berief, wo fchon hnliche Einrichtungen bestanden. Zudem rgerten diese Fremdlinge die Leute durch ihren Hochmut und betrogen den Staat um ge-waltige Summen. In religisen Dingen dachte Friedrich milde und duldsam. Jeder gehorsame Untertan konnte nach seiner Fa^on selig, werden." Deshalb Der Alte Fritz. Nach Menzel. fanden auch solche Leute, die anderswo verfolgt wurden, in Preußen Unter-knnft. Selbst der Jesuitenorden, der damals vom Papste aufgehoben und aus den katholischen Staaten vertrieben wurde, blieb in Schlesien uu-behelligt. Am Hofe Friedrichs herrschte das Franzsische vor. Seine besten waren Franzosen. Er selbst sprach und schrieb mit Vorliebe fran-Filsch. x$u jngeren Jahren spottete er zuweilen der die arme, plumpe Sprache des deutschen Volkes. Gerade während seiner Regierung blhte

5. Deutsche Geschichte - S. 252

1912 - Halle a.S. : Schroedel
252 2. Heer und Flotte. Kaiser Wilhelm verlie sich indessen nicht blo auf Bndnisse; er wute, da der beste Hort des Friedens eine starke, schlag, fertige Wehrmacht ist. Deshalb vermehrte er das Heer ganz bedeutend. Um selbst zu prfen, ob die Ausbildung der Truppen gut sei, hielt er jedes Jahr in einer Provinz ein groes Kaisermanver ab. Ebenso sorgte er fr die Grndung und den Ausbau einer Flotte. Wilhelmshaven und Kiel entwickelten sich zu gewaltigen Kriegshfen. 3. Einheitliches Recht. Ein groer Mangel im neuen Reiche war die Verschiedenheit des Rechts. Was in einem Lande Recht war, war oft im andern Unrecht. Da erschien 1879 das Strafgesetzbuch fr das ganze Reich. Seitdem werden bertretungen, Vergehen und Verbrechen in ganz Deutschlaub mit bemselben Mae gemessen. Nicht so schnell ging es mit 'beut Brgerlichen Gesetzbuch. Es wrbe zwar schon unter der Regierung Wilhelms I. ausgearbeitet, trat aber erst am 1. Januar 1900 in Kraft Der hchste Gerichtshof ist das Reichsgericht zu Leipzig. Leipzig hat gesprochen, der Streit ist aus." 4. Wirtschaftliche Fortschritte. An die alte Zersplitterung erinnerte auch die bunte Mannigfaltigkeit der Mnzen, Mae und Gewichte in den einzelnen deutschen Lndern. In Preußen rechnete man nach Talern, in den Sdstaaten nach Gulben. Es gab Groschen, Batzen und Kreuzer. Elle, Fu und Zoll hatten die verschiedensten Lngen, und ebenso waren Pfund und Lot, Ma und Schoppen hier grer, dort kleiner. Diesen Mistnden wurde 1875 mit einem Schlag ein Ende gemacht. Von jetzt ab rechnete man berall nach Mark, Meter, Liter, Kilogramm. 5. Post- und Tclegraphenwefen. Das Reich bernahm ferner das Post- und Telegraphenwesen in allen deutschen Lndern mit Aus-nhme von Bayern und Wrttemberg und lie es fortan bnrch das Reichs-Postamt verwalten. An feiner Spitze stanb lange Zeit der Generalpost-meist er Heinrich Stephan. Durch ihn erhielt selbst jedes grere Dorf feine Postanstalt; die kleineren bekamen Postagentnren oder Posthilfsstellen. Telegraph und Telephon verbanden bald die meisten Städte und Drfer. Diesen Mann verehren nicht nur die Deutschen; ganz Europa und viele berseeische Lnder sind ihm groen Dank schuldig. Frher war nmlich das Porto fr Briefe, die ins Ausland gingen, sehr hoch; ein einzelner kostete wohl mehrere Mark. Da rief Stephan 1875 den Weltpostverein ins Leben. Seitdem zahlt man fr einen Brief, der nach einem dec entferntesten Punkte nnsrer Erde geht, nur doppelt so viel als fr den, der nach einem Orte des Inlandes befrdert wird. 6. Eisenbahn- und Kanalbau. Auch das Eisenbahnwesen nahm einen gewaltigen Aufschwung. Bis dahin hatte der Staat den Bau von Eisenbahnen meistens Privatgesellschaften berlassen. Diese bauten natrlich nur solche Strecken, die ihnen Gewinn brachten. Arme Gegenden blieben darum ohne Schienenwege. Jetzt bernahm Preußen die wichtigsten Eisenbahnlinien in seinem Gebiet. Der Staat konnte auch Strecken bauen, die sich nicht lohnten. Da wurde mancher abgelegene Winkel mit der Welt verbunden. Den Leuten war es nun mglich, ihre Erzeugnisse zu besseren

6. Deutsche Geschichte - S. 266

1912 - Halle a.S. : Schroedel
266 wehr; sie vermittelt Beschftigungslosen Arbeit; sie untersttzt Arme und nimmt sich der,Waiseu an ; sie stellt Kranken das Krankenhaus zur Verfgung und gewhrt Altersschwachen ein Asyl; sie grndet und unterhlt niedere und hhere Schulen, beruft und besoldet die Lehrer. 3. Ihre Verwaltung. Fr einen so groen Betrieb ist natrlich eine geordnete Verwaltung ntig. Diese ist sehr genau geregelt. Zahlreiche Beamte erledigen ihre Aufgaben nach bestimmten Vorschriften. Die Leitung dieser ganzen Verwaltung hat der Magistrat. An seiner Spitze wirkt in groen Stdten ein Oberbrgermeister, in kleineren ein Brgermeister, dem noch eine Anzahl Stadtrte oder Beigeordnete zur Seite stehen. Mitglieder des Magistrats leiten die einzelnen Verwaltungszweige. So hat der eine das Schulwesen unter sich, ein andrer das Tiefbauamt, ein dritter das Hochbauamt, ein vierter das Armenamt. Aber der Magistrat ordnet die Angelegenheiten der Stadt nicht allein: auch die Brger haben Teil daran. Natrlich knnen sie nicht alle persnlich mithelfen, sondern sie tun dies durch Männer, die ihr Vertrauen besitzen, durch die Stadtverordneten. Diese werden von den Brgern gewhlt und verwalten ihr Amt unentgeltlich, also als Ehrenamt. In der Regel kommen sie einmal wchentlich zusammen. Dann machen sie mit dem Magistrat die Gesetze fr die Stadt, soweit sie dazn das Recht haben; sie whlen auch die Mitglieder des Magistrats. 4. Einnahmen und Ausgaben. Die wichtigste Aufgabe beider Gruppen ist die Aufstellung des Haushaltungsplanes. Denn wie im Hans-halt einer ordentlichen Familie, so mssen auch in dem eines groen Gemein-wesens Einnahmen und Ausgaben zueinander im rechten Verhltnis stehen. Nun geben nicht wenige Städte jhrlich viele Millionen Mark aus. Diese Summe verteilt sich auf viele tausend groe und kleine Posten. Die Auf-stellung des Haushaltungsplanes wird vom Magistrat besorgt; er legt ihn danach der Stadtverordnetenversammlung vor, und die beiden mssen sich der ihn einigen. Die Einnahmen der Städte flieen aus verschiedenen Quellen. Statt-liche Summen bezieht manche aus ihren Landgtern und Forsten. Von den stdtischen Einrichtungen kommt ebenfalls Geld ein; sie stehen nur dem Bedrftigen umsonst zur Verfgung. Darum erhebt die Stadt von den Benutzern der Gas- und Wasserleitungen eine Abgabe, von den Eltern, deren Kinder eine hhere Schule besuchen, Schulgeld, von vermgenden Kranken Geld fr den Aufenthalt im Krankenhause, von den Marktfrauen Abgaben fr einen Platz in der Markthalle. Die reichlichste Einnahmequelle bilden jedoch berall die Steuern. Bei der Festsetzung des Haushaltungsplanes stellt sich zuweilen heraus, da besonders groe Ausgaben im kommenden Jahre erforderlich sind, etwa fr den Neubau einer Schule oder die Erweiterung des Wasserleitungsnetzes. Solche Einrichtungen kommen langen Zeiten zugute; es wre also unbillig, die Kosten dafr den Steuerzahlern fr ein einzelnes Jahr aufzuladen. Des-halb borgt die Stadt das Geld; sie nimmt eine Anleihe auf, die sie dann allmhlich wieder abbezahlt.

7. Deutsche Geschichte - S. 269

1912 - Halle a.S. : Schroedel
269 Ist der Landtag zusammengetreten, so gibt ihm die Regierung den Haushaltungsplan fr das kommende Jahr bekannt. Darin sind alle Einnahmen und Ausgaben des Staates enthalten. Man nennt ihn den Etat oder das Budget. Er wird sorgfltig geprft, und erst wenn beide Kammern ihn genehmigt haben, ist er gltig. Seine Einnahmen zieht der preuische Staat aus seinen Domnen, Bergwerken, Eisenbahnen und andern Betrieben. Weil sie aber nicht ans-reichen, um alle Ausgaben zu decken, werden Steuern erhoben. Die wichtigsten sind die Einkommen- und die Vermgenssteuer. Das Deutsche Reich. Preußen bildet mit noch 25 Bundesstaaten das Deutsche Reich. Auch auf seine Spuren stoen wir in jeder Stadt. Ihm gehren alle Brief-ksten und Postgebude. Die Postbeamten sind Reichsbeamte, die Post ist Reichspost. Nur Bayern und Wrttemberg haben ihre eigne Post-Verwaltung. Auch die Kriegsmarine gehrt dem Reich. 1. Die Verfassung. An seiner Spitze steht der Deutsche Kaiser Es ist der jeweilige König von Preußen. Seine Wrde ist erblich. Er vertritt das Reich dem Ausland gegenber, geht in seinem Namen Vertrge und Bndnisse ein, ernennt die Botschafter, Gesandten und Konsuln, erklrt den Krieg und schliet den Frieden. Im Kriege hat er als oberster Feld-Herr die Verfgung der smtliche Streitkrfte des Reiches zu Lande und zu Wasser. Die eigentliche Reichsregierung bt inbessen der Kaiser nicht aus, ebensowenig alle Fürsten persnlich zusammen; vielmehr ist bies Sache bei Bunbesrats. Er besteht aus Ministern ober andern Vertretern der Emzelstaaten. Seine Beratungen hlt er in Berlin ab. Die Einberufung erfolgt durch den Kaiser. Den Vorsitz fhrt der Reichskanzler. Der-Bundesrat arbeitet die Entwrfe von Reichsgesetzen durch, stellt ihren Wort-laut fest und legt sie dann dem Reichstage vor. Bei seinen Verhanblnnaen t. z7?tc^ a^e Einzelstaaten gleichen Einflu; dieser hngt vielmehr von ihrer Groe und Bedeutung ab. Die kleinsten Staaten haben je eine Stimme, die greren mehrere; Preußen verfgt der 17. Im ganzen zahlt der Bundesrat 61 Stimmen. w .Me Angelegenheiten des Reiches besorgen die Reichsmter, die den Ministerien Preuens entsprechen. Sie stehen unter der Leitung von (Staats-sekretaren. Der oberste Beamte des Reiches ist der Reichskanzler den der Kaiser ernennt. ^ 9 ' Das Volk nimmt an der Gesetzgebung des Reiches durch den Reichstag fclf 'e^ stch aus 397 Abgeordneten zusammen, die alle fnf Jahre Tage statt^er ie findet im ganzen Reiche an demselben Whlen darf jeder Deutsche, der 25 Jahre alt ist. Das Wahlrecht ist also allgemein. Ausgenommen sind allerdings smtliche Militrpersonen ferner ieute, die tn Konkurs geraten finb, auch solche, die unter Vormnnbschast stehen, ffentliche Armenuntersttzung beziehen ober die brgerlichen Ehrenrechte verloren haben. '

8. Deutsche Geschichte - S. 272

1912 - Halle a.S. : Schroedel
272 und stehen unter einem Major; zwei Abteilungen ein Artillerieregiment unter einem Obersten. Zwei Regimenter bilden eine Brigade; zwei Jnfanteriebrigaden, eine Kavalleriebrigade und eine Artilleriebrigade bilden zusammen eine Division, zwei Divisionen ein Armeekorps. Die Brigade fhrt ein Generalmajor, die Division ein Generalleutnant, das Armeekorps ein Kommandierender General. Unsere ganze Armee zhlt 23 Armeekorps. Wehrpflichtig ist jeder taugliche Deutsche vom 20. Lebensjahr an. Der Infanterist und der Fuartillerist dient zwei Jahre bei der Linie, der Kavallerist und der reitende Artillerist drei Jahre. Bis zum 27. Jahre gehrt der aus-gediente Soldat der Reserve, vom 27. bis zum 39. Jahre der Landwehr an. Wenn die Not groß ist, namentlich wenn der Feind int Lande steht, kann im Kriege der Landsturm aufgeboten werden. Er umfat alle Männer vom 17. bis zum 45. Jahre, die weder dem Heere noch der Marine angehren. 3. Die deutsche Kriegsflotte. Schon Preußen besa seit Friedrich Wilhelms Iv. Zeit eine kleine Kriegsflotte. Es war nur ihre Aufgabe, die heimischen Ksten zu schtzen. 1866 wurde sie vom Norddeutschen Bund, 1871 vom Reiche bernommen. Sie ist fortwhrend gewachsen. Heute besteht sie aus 31 Linienschiffen, 11 groen und vielen kleinen Kreuzern, aus zahlreichen Torpedo- und Unterseebooten. Die Marinestation der Nordsee ist Wilhelmshaven, die der Ostsee Kiel. Jede Station steht unter einem Ad miral. Groadmiral der gesamten Flotte ist Prinz Heinrich, der Bruder unseres Kaisers. Die Marine erfordert einen groen Aufwand; denn ein einziges Linienschiff kostet 50, ein groer Kreuzer 35 Millionen. Dabei sind sie bereits nach zwanzig Jahren nicht mehr gefechtstchtig. 4. Das Gerichtswesen. Im ganzen Deutschen Reiche ist das Gerichtswesen gleichmig geordnet. Jedes Gericht besteht aus einer Abteilung fr Strafsachen und einer solchen fr Zivilsachen. Das unterste Gericht ist das Amtsgericht. Hier urteilt immer nur ein Richter. In Strafsachen stehen ihm zwei Laien, die Schffen, zur Seite. So wird diese Abteilung zum Schffengericht. Das Landgericht besteht aus der Straf- und der Zivilkammer. Jede Abteilung ist mit drei bis fnf Richtern besetzt. Bei schweren Verbrechen, wie bei Raub, Mord, Meineid, werden zwlf Männer ans dem Volke, die Geschworenen, zugezogen. Sie haben jedoch nur die Schuldfrage zu entscheiden, während das Strafma von dem Richterkollegium festgesetzt wird. Die Strafkammer heit in diesem Falle Schwurgericht. der mehreren Landgerichten steht das Oberlandesgericht, das sich in einen Zivil- und einen Strafsenat gliedert. Das hchste Gericht ist das Reichsgericht zu Leipzig. Es urteilt allein der Hochverrat, Landes-verrat und Spionage. 5. Steuern und Zlle. Die Einzelstaaten und das Reich haben gewaltige Ausgaben; also brauchen sie auch bedeutende Einnahmen. Diese mssen zum gr-teu Teile durch Steuern aufgebracht werden. Es gibt direkte und indirekte. Die direkten Steuern entrichten wir vierteljhrlich an die Steuer-kasse. Jeder, der mehr als 900 Mark Jahreseinkommen hat, mu direkte

9. Deutsche Geschichte - S. 274

1912 - Halle a.S. : Schroedel
I" gleicher Weise schtzen Zlle auch unsere Industrie gegen den Wettbewerb des Auslandes. ^ Die direkten Steuern flieen den Einzelstaaten zu; nur die Erbschaftssteuer hat sich das Reich gesichert. Im brigen ist es auf die indirekten Steuern angewiesen. Auerdem wirft ihm das Monopol sr Post und Telegraphie jhrlich etwa 80 Millionen ab. Reichen alle diese Einnahmen fr das Reich nicht aus, so hat jeder Einzelstaat fr jeden Kopf setner Bevlkerung einen bestimmten Satz an das Reich zu zahlen. Diese Betrge heien Matriknlarbeitrage. Man hat darum das Reich einen Kostgnger der Einzelstaaten" genannt. Handelsschiff vor 60 Jahren. V. Deutschlands tveltmachtstellung. 1. Industrie und Handel. Alle fnf Jahre findet im Deutschen Reiche eine Volkszhlung statt. Da zeigt sich jedesmal das gleiche Bild: die Einwohnerzahl nimmt bestndig zu. 1870 wohnten in nnserm Vaterlande 40 Millionen Menschen, gegenwrtig sind es 65. Seit einiger Zeit stellt man auch Erhebungen darber an, in welchen Berufen die Leute ihr tgliches Vrot verdienen. Dabei hat man gefunden, da die Landwirtschaft etwa achtzehn Millionen ernhrt; das war vor hundert Jahren ungefhr ebenso. Ackerbau und Viehzucht brauchen eben nur eine

10. Deutsche Geschichte - S. 278

1912 - Halle a.S. : Schroedel
278 Leute verschtten; der Maurer kann vom Gerst, der Dachdecker vom Dache strzen. Ja, selbst in einfachen Betrieben sind Unglcksflle nicht ans-geschlossen. Frher brauchte dann niemand fr die Familie zu sorgen, der so oft der Ernhrer genommen wurde. Ebenso wenig half man dem Schwer-verletzten. Genas er, so zog er wohl als Krppel mit der Drehorgel durch das Land. Jetzt sorgt das U n s a l l v e r s i ch e r n n g s g e s e tz von 1884 fr den Arbeiter m gefhrlichen Betrieben. Wird er in seinem Berufe ohne sein Verschulden verletzt, so bezieht er vier Wochen hindurch das bliche Kraukengeld. Vom Beginn der fnften Woche an erhht es sich auf zwei Drittel des Arbeits-Verdienstes. Nach 13 oder 26 Wochen tritt die Unfallrente ein. Bei vlliger Erwerbsunfhigkeit betrgt sie gleichfalls zwei Drittel des seitherigen Ein-kommens, bei teilweiser entsprechend weniger. Verliert der Arbeiter in feinem Berufe das Leben, so erhalten die Hinterbliebenen nicht nur ein Sterbegeld, sondern auch eine Rente bis zu 60/o des frheren Arbeitsverdienstes. Dieses Gesetz erfordert heute eine jhrliche Ausgabe von 170 Millionen. Sie werden allein von den Arbeitgebern aufgebracht. Viele Arbeiter stehen in einem sehr anstrengenden Berufe, der ihre Krfte vor der Zeit aufzehrt. Mit sechzig Jahren, ja oft noch eher, sind sie dann zu schwach, um noch etwas Ordentliches leisten zu knnen. Der Fabrik-Herr sieht natrlich jngere Leute mit starken Armen lieber. Da geschah es frher nicht selten, da alte Arbeiter, die sich ihr ganzes Lebenlang redlich abgeqult hatten, einfach auf die Strae gesetzt wurden und nun ihre Tage im Armenhause beschlossen. Vor solch bitterem Geschick soll das Gesetz der Invaliden- und Altersversicherung Arbeiter und Arbeiterinnen bewahren, die in gewerb-lichen Betrieben oder im Haushalte dienen. Wer dauernd erwerbsunfhigst, hat Anspruch auf eine Invalidenrente; vom siebzigsten Lebensjahre an bezieht er eine Altersrente. Die Hhe dieser Renten richtet sich danach, wieviel Einkommen jemand in gesunden Tagen bezogen und wie lange er Beitrge gezahlt hat. Sie schwankt zwischen 110 und 230 Mark. Gegenwrtig gibt es der 1 100000 Rentenempfnger, die jhrlich 148 Millionen Mark erhalten. Von den Beitrgen zahlen Arbeitgeber und Arbeiter je die Hlfte; doch legt der Staat jhrlich noch viele Millionen zu. 2. Die Arbeiterschutzgesetzgebung. Sie stammt aus dem Jahre 1891. Dem Arbeiter brachte sie zunchst die allgemeine Sonntagsruhe. Als der Gedanke ausgesprochen wurde, jedermann habe Anspruch auf den freien Sonntag, da meinten nicht wenige, das liee sich gar nicht durchfhren: der Arbeiter verlre einen ganzen Tag Lohn, und die Fabriken wrden geschdigt, wenn sie sonntags still lgen. Trotz allen Bedenken trat das Gesetz der die Sonntagsruhe in Kraft, und bald stellte es sich heraus, da es ging; der Arbeiter, der einen Tag lang hatte ausruhen knnen, arbeitete mit frischer Kra ft und leistete mehr als zuvor. Nur in einigen wenigen Betrieben, die nie vllig ruhen drfen, sind sonntags ein paar Leute ntig, deren Aufgabe es ist, fr das Feuer in den riesigen fen zu sorgen.
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