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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Geschichte für Mittelschulen und ähnliche Lehranstalten der Provinz Sachsen - S. 36

1903 - Wiesbaden : Behrend
36 nach Gleichstellung, wollten also Zutritt zu den ausschlielich von Putridem verwalteten Staatsmtern erlangen. Auch ihre rmern Standesgenossen konnten sich wohl Vorteil davon versprechen. Die Plebejer griffen gleich nach dem Hchsten und forderten Z utritt zum Konsulat. Wenn sie Konsuln werden konnten, dann ergab sich der Zutritt zu den andern mtern ganz von selbst. Dagegen aber wehrten sich die Patricier auf das heftigste und lange mit Erfolg. Nun waren die Sorgen der rmern Plebejer ganz andere als die der reichen. Sie hatten in blutigen Kriegen die Nachbarn unterwerfen helfen. Diese muten dann gewhnlich einen Teil ihres Ge-bietes an die Rmer abtreten. Das war der sogenannte Staats-acker. Derselbe wurde ausschlielich an Patricier, die meist doch schon reich waren, vergeben, gewhnlich gegen eine niedrige Pacht. Anteil am Staatsacker" war darum die eine Forderung, besonders der armen Plebejer. Auch waren viele von ihnen durch schwere Kriegszeiten tief in Schulden geraten, die durch den hohen Zinsfu lawinenartig wuchsen. Sie hatten diese Schulden meist im Kampfe fr das Vaterland gemacht. Befreiung von den Schulden" war darum die andere Forderung. Dadurch nun, da die armen und die reichen Plebejer ihre Forderungen zusammen-warfen und gemeinsam verfochten, kamen sie schlielich zum Siege. Durch die licinifchen Gesetze wurde 367 festgesetzt, da immer einkonsul Plebejer sein msse, da auch die Plebejer Anteil am Staatsacker haben sollten, und da von ihren Schulden die bereits bezahlten Zinsen abgezogen werden sollten; durch diese letzte Bestimmung wurden sehr viele mit einem Schlage schuldenfrei. Mit dem Zutritt zum Konsulat war der Kampf um die Gleich-stelluug entschieden. Bald waren den Plebejern auch alle andern wichtigen Aemter zugnglich. Die wichtigsten Beamten auer den Konsuln waren: Die Pr-t ren (Richter), die (Sensoren (sie hatten die Vermgenseinschtzung und ernannten die Mitglieder des Senates, erhielten auch,,spter die Aufsicht der die Sitten), die Du fteren (Finanzbeamte), die dilen (Polizeibeamte), denen auch die Aussicht der die Staatsbauten und die Einrichtung der ffent-liehen Spiele oblag). Die hohen Beamten wurden in den Centnriatkomitien gewhlt und waren während ihrer Amtszeit unabsetzbar und unverantwortlich. Doch konnten sie nach Ablauf derselben zur Rechenschaft gezogen werden. Wer sich um ein Amt bewarb, mute während der Wahl in Rom anwesend sein. Geriet der Staat in groe Not, so wurde fr ein halbes Jahr ein Diktator gewhlt, der in allem unbeschrnkte Vollmacht hatte. Die rmischennamen. Die Rmer fhrten gewhnlich drei Namen: Vornamen, Familiennamen und Nachnamen; der letztere war ntig zur Unter-

2. Geschichte für Mittelschulen und ähnliche Lehranstalten der Provinz Sachsen - S. 258

1903 - Wiesbaden : Behrend
Haus, welches aus den volljhrigen kniglichen Prinzen, aus Ver-tretern des hohen Adels, des Grogrundbesitzes, der Städte, der Universitten und aus andern vom König auf Lebenszeit berufenen Mitgliedern besteht; zu letzteren gehrt unfer Oberprsident. Die zweite heit das Haus der Abgeordneten, dessen jetzt 433 Mitglieder mittelst ffentlicher Abstimmung auf fnf Jahre vom Volke gewhlt werden. Zur Wahl berechtigt sind alle Preußen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, im Besitz der brgerlichen Ehrenrechte sind und keine Armenuntersttzung empfangen. Die Wahl ist indirekt, d. h. die Urwhler whlen die Wahlmnner und' diese die Abgeordneten. Nach ihrer Steuerleistung werden die Whler in 3 Klassen abgestuft. Unsere Provinz entsendet 38 Abgeordnete nach Berlin; auerdem gehren ihr 28 Mitglieder des Herrenhauses an. Beide Huser bilden zusammen den Landtag der Monarchie. Dem König sowie jeder der beiden Kammern steht das Recht zu, Gesetze vorzuschlagen. Haben sich die beiden Kammern mit dem König der einen Entwurf geeinigt, so erhebt ihn der König zum Gesetz. Das dem Landtage zugebilligte Recht der Steuerbewilligung bezieht sich nur auf neue Steuern. Einige wichtige Stze der Verfassung (Grundgesetz, Konstitution) lauten: 1. Alle Preußen sind vor dem Gesetze gleich. (7. Ii., 4.) 2. Eltern (Stellvertreter) drfen ihre Kinder (Pflegebefohlenen) nicht ohne den Unterricht lassen, welcher fr die ffentlichen Volksschulen vorgeschrieben ist. (7. Ii., 21.) 3. Alle Preußen sind wehrpflichtig. (7. Ii., 34.) 4. Die Person des Knigs ist unverletzlich. (7. Iii., 43.) 5. Die Miuister des Knigs sind verantwortlich. (7. Iii., 44.) 6. Dem Könige allein steht die vollziehende Gewalt zu. (7. Iii., 45.) 7. Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König und durch die beiden Kammern ausgebt. (7. V., 62.) 8. Alle Einnahmen und Ausgaben des Staates mssen fr jedes Jahr im voraus veranschlagt und auf den Staats-hanshalts-Etat gebracht werden. Letzterer wird jhrlich durch ein Gesetz festgestellt. (7. Vii., 99.) Reicher Segen fr Land und Volk wird aus der Verfassung ersprieen, wenn das Volk Verstndnis zeigt fr die landesvterlichen Absichten seines Herrschers und mit ihm in Treue arbeitet zum gemeinsamen Wohle. 6. Hebung des Ackerbaues. Der freie Bauer bearbeitete feine Felder mit Flei und Verstndnis. Die bessere Schulbildung bewirkte, da er sich berall, wo es seinen Vorteil galt, gelehrig zeigte. Die Fruchtwechselwirtschaft brgerte sich stets mehr ein. In Sachsen, der fruchtbarsten preuischen Provinz, kam der Anbau der Zuckerrbe in Aufnahme. Durch knstliche Dngemittel und Maschinen (Dampfpflug u. a.) wurde die Ertragsfhigkeit des Bodens gehoben. Von Jahr zu Jahr nahm der Wohlstand der Landbewohner zu. Die Regierung ermunterte und untersttzte berall. An vielen Orten bildeten sich landwirtschaftliche Vereine, die zur Hebung der Land-Wirtschaft beitrugen.
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